Fachbeiträge & Kommentare zu Schleswig-Holstein

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Förderprogramme des Landes ... / 9 IB.SH Immo Effizienzhaus

Dieses Programm hat die Einhaltung energetischer Gesamtziele im Visier. Dazu sollen selbstnutzende Käufer oder Erbauer von Wohnungen angehalten werden, Effizienzhaus-Standards einzuhalten. Vorteil: Günstige Zinsen mit langfristiger Zinsbindung. 9.1 Wer kann die Förderung beantragen? Privatpersonen Antragsteller sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie....mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.6 Kumulationsverbot

Dieses Programm darf nicht mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm (124) oder dem IB.SH Programm "Immo Eigentum" kumuliert werden. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Programmen ist möglich.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3 Modernisierungszuschuss für Selbstnutzer

Dieses Programm soll Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen dazu motivieren, ihre Wohnungen energetisch zu sanieren, Barrieren zu reduzieren oder Maßnahmen zum Einbruchschutz durchzuführen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss. 3.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Selbstnutzer Das Programm ist für private Eigentümer von Häusern und Wohnungen gedacht, die das Objekt zu eige...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.4 Eigenkapital

7,5 % Es wird grundsätzlich Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital akzeptiert die IB.SH nicht nur Geld, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise Ansparsummen bei der Bausparkasse, das bezahlte Grundstück oder eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek).mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.7 Ähnliche Programme

KfW-Bank: Energetische Stadtsanierung – Zuschuss (432) KfW-Bank: Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) KfW-Bank: Energieeffizient Sanieren – Investitionskostenzuschuss (430)mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2 IB.Immobiliencheck

Mit diesem Programm sollen Planungen von Sanierungen und Modernisierungen von Mehrfamilienhäusern unterstützt werden. 2.1 Wer wird beraten? Das Beratungsangebot steht Eigentümern von Mehrfamilienhäusern zur Verfügung. 2.2 Gegenstand der Beratung Beratung Um die Bereitwilligkeit zur Modernisierung zu fördern, bietet die IB.SH den sogenannten "IB.ImmoblilienCheck" an. Hierbei hande...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.6 Zeitliche Befristung

Dieses Programm ist zunächst bis zum 31.12.2018 befristet.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.1 Für wen sind die Förderungen gedacht?

Das Programm ist für private Eigentümer von Häusern und Wohnungen gedacht.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.5 Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Erhalt der Förderung besteht nicht. Die IB.SH entscheidet über die Vergabe nach pflichtgemäßem Ermessen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.3 Konditionen

Zuschuss 20 % Gefördert wird, wenn die Investition mindestens 5.000 EUR je zu modernisierende Wohnung beträgt. Der Zuschuss beträgt 20 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 EUR pro Wohneinheit. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme. Pro Vermieter oder Vermieterin werden maximal 100.000 EUR an Zuschüssen gewährt. Kosten für Selbsthilfeleistungen sind nicht...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.2 Was wird gefördert?

Orientierung an KfW-Bank Gefördert werden Investitionen im Zusammenhang mit der Modernisierung oder energetischen Sanierung der WEG. Die einzelnen Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen orientieren sich an den Förderprogrammen der KfW-Bank.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7 IB.SH Immofix

Bei dem Immofix-Programm handelt es sich um ein Ergänzungsprogramm zu bereits bestehenden Darlehen bei anderen Kreditinstituten. Es wird als Ergänzung zu der bisherigen Finanzierung angesehen. Besonderer Vorteil ist, dass trotz einer nachrangigen Grundbuchsicherung ein günstigerer Darlehenszins angeboten wird. 7.1 Wer kann die Förderung beantragen? Privatpersonen Antragsteller ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5 Finanzierung für Wohneigentümergemeinschaften – IB.WEGfinanz

5.1 Für wen sind die Förderungen gedacht? Dieses Programm ist für Wohneigentümergemeinschaften aufgelegt worden, da diese aufgrund ihrer Rechtsstellung in den meisten Fällen von den günstigen Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschlossen sind. Neben der WEG können auch einzelne Miteigentümer der WEG ein Darlehen beantragen. 5.2 Was wird gefördert? Orientierung an KfW-Bank Gefördert ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6 Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen

Dieses Programm soll Familien dabei helfen, Wohneigentum zu erwerben oder bereits eigenen Wohnraum auszubauen oder zu erweitern. Allerdings muss zu der Familie mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person gehören. 6.1 Wer kann die Förderung beantragen? Antragsberechtigte Antragsberechtigt für dieses Programm sind alle privaten Haushalte, zu denen mindestens ein minderj...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Privatpersonen Antragsteller sind Privatpersonen als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie. Nicht antragsberechtigt sind Eigentümer, die die Fördermittel für Ferienwohnungen oder Zweitwohnungen in Anspruch nehmen wollen.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 11.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Belegungs- und Mietpreisbindung Wer diese Förderungen erhalten möchte, muss sich einer Mietpreisbindung unterwerfen. Grundlage hierfür sind sog. Bewilligungsmieten pro m2-Wohnfläche. Die Höhen der Bewilligungsmieten sind abhängig von der Regionalstufe der Stadt oder Gemeinde.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 8.3 Darlehenskonditionen

15.000 EUR Der Darlehensbetrag beträgt mindestens 15.000 EUR, jedoch maximal 40 % der Gesamtkosten. Sollzins Der Tilgungssatz beträgt 3 %. Der Sollzins für dieses Programm beträgt 2,79 %, der Effektivzins liegt bei 2,88 % Die Auszahlung bei Kauf und Modernisierung erfolgt entweder mit der Fälligkeit des Kaufpreises oder zu Beginn der Modernisierungsmaßnahme. Wird ein Objekt neu ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 9.3 Darlehenskonditionen

100.000 EUR Es können Darlehen mit einem Darlehensmindestbetrag von 100.000 EUR beantragt werden, jedoch maximal 40 % der Gesamtkosten. Der Tilgungssatz beträgt 2 oder 3 %. Die erste Zinsbindungsfrist wird für 15 Jahre vereinbart. Bei einer Tilgung von 2 % betragen die Zinssätze 2,09 % Sollzins/2,15 % Effektivzins und bei 3 % Tilgung 2,03 % Sollzins/2,10 % Effektivzins (Stand ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.2 Was wird gefördert?

Energetische Sanierung Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Sanierung oder zum Abbau von Barrieren führen. Die energetischen Maßnahmen müssen nach ihrer Beendigung zu einer CO2-Einsparung von mindestens 20 % führen. Wer energetische Maßnahmen durchführen will, der muss seine Wohnung von einem Sachverständigen bewerten lassen. Sachverständige im Sinne des Pro...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.2 Was wird gefördert?

KfW 432 Gefördert werden alle Maßnahmen, die auch über das KfW-Programm (432) gefördert werden. Zunächst muss bei der KfW-Bank ein Förderantrag für den Erhalt der Fördermittel gestellt werden. Förderfähig sind die Kosten für integrierte Quartierskonzepte und die Kosten für das Sanierungsmanagement. Von der Förderung ausgeschlossen sind durchfinanzierte Konzepte und bereits abges...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.3 Konditionen

Zinsgünstige Darlehen Es werden zinsgünstige Darlehen in Höhe von 5.000 bis 25.000 EUR gewährt. Für die Beratung und Begleitung einer Finanzierung werden Gebühren in Höhe von 2 % des Gesamtinvestitionsvolumens zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Es gilt folgende Honorartabelle:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.6 Eigenkapital

7,5 % Es wird grundsätzlich Eigenkapital in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten verlangt. Als Eigenkapital wird von der IB.SH nicht nur Geld akzeptiert, sondern auch andere Eigenleistungen wie beispielsweise Ansparsummen bei der Bausparkasse, das bezahlte Grundstück, eigene Arbeitsleistung (Muskelhypothek). In begründeten Einzelfällen verzichtet die IB.SH auch auf das geforderte Eige...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.5 Antragstellung

Vorleistungen Die Antragstellung erfolgt bei der IB.SH. Dabei muss die WEG folgende Vorleistungen erbringen: aktuelle Liste der Eigentümer mit Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Nummer der Eigentumswohnung, Miteigentumsanteil und ggf. Anschrift, falls diese von dem Ort der Eigentumswohnung (beispielsweise bei Vermietung) abweicht. Die Liste darf nicht älter als 4 Wochen sein. Abs...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.3 Darlehenskonditionen

15.000 EUR Es können Darlehen mit einem Darlehensmindestbetrag von 15.000 EUR beantragt werden. Zur Rückzahlung stehen 2 Varianten zur Verfügung. Die Tilgung kann in monatlich gleichbleibenden Raten auf die Dauer der Zinsbindung oder als endfälliges Darlehen im Verbindung mit einem Bausparvertrag vereinbart werden. Bis zu 45 Jahren Die endfällige Variante zielt darauf ab, dass nac...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 2.2 Gegenstand der Beratung

Beratung Um die Bereitwilligkeit zur Modernisierung zu fördern, bietet die IB.SH den sogenannten "IB.ImmoblilienCheck" an. Hierbei handelt es sich um eine durchaus lohnende Beratung im Zusammenhang mit den Modernisierungsüberlegungen. Folgende Leistungen werden dabei angeboten: Objektbegehung Analyse des Gebäudezustands Erstellung eines energetischen Optimierungskonzepts Berücksi...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 10.3 Zuschusshöhe

20 % Der KfW-Programmzuschuss (432) beträgt 65 % der förderfähigen Kosten. Dieses Programm gewährt zu den 65 % nochmals 20 % der förderfähigen Kosten. Daraus ergibt sich ein Gesamtzuschuss von 85 %. Lässt das KfW-Programm in Einzelfällen eine höhere Finanzierungsbeteiligung zu, kann eine Gemeinde, die für das vorangegangene Jahr der Antragstellung eine Fehlbetragszuweisung (§ ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 3.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Die geförderte Immobilie muss in einer der folgenden Städte/Gemeinden belegen sein:mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 4.2 Was wird gefördert?

Energetische Sanierung Gefördert werden Maßnahmen, die zu einer energetischen Sanierung oder zum Abbau von Barrieren führen. Die energetischen Maßnahmen müssen nach ihrer Beendigung zu einer CO2-Einsparung von mindestens 20 % führen. Das Wohngebäude muss vor Beginn der Maßnahme energetisch bewertet werden. Dies kann durch folgende Sachverständige geschehen: ARGE für zeitgemäße...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.1 Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigte Antragsberechtigt für dieses Programm sind alle privaten Haushalte, zu denen mindestens ein minderjähriges Kind und/oder eine schwerbehinderte Person gehört. Bei der schwerbehinderten Person muss es sich nicht um ein Kind des Haushalts handeln. Hier reicht es aus, dass diese Person Angehöriger des Haushalts ist. Der Begriff Haushalt verlangt nicht zwingend ...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.3 Was wird gefördert?

Selbstgenutzter Wohnraum Förderobjekte sind alle Maßnahmen, die im Ergebnis zur Bildung von selbstgenutztem Wohnraum dienen. Dies können folgende Maßnahmen sein: Neubau eines Einfamilienhauses Erwerb eines Einfamilienhauses Änderung oder Erweiterungen von Gebäuden, wenn neuer Wohnraum geschaffen wird und hierzu wesentlicher Bauaufwand erforderlich ist Ausbauten oder Erweiterung d...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.5 Darlehenskonditionen

Die gewährten Darlehen werden bei einem Neubau in 2 Raten ausgezahlt. 50 % bei Baubeginn und 50 % nach Fertigstellung des Rohbaus. Alle anderen Darlehen werden in einer Summe ausgezahlt. Grundsätzlich werden die Darlehen im Grundbuch gesichert. Sollzinsen Die Darlehen werden in Abhängigkeit von Effizienzhaus-Standard und des Alters des Objekts verzinst.mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 5.4 Weitere Voraussetzungen und Eigenkapital

Hausgeldrückstände Der einzelne Wohnungseigentümer muss eine SCHUFA-Auskunft gestatten. Weiterhin dürfen innerhalb der letzten 3 Jahre vor Antragstellung keine Hausgeldrückstände bei den Kreditnehmern bestanden haben. Darlehenshaftung In Sachen Darlehenshaftung wird vereinbart, dass jeder Wohnungseigentümer nur für sein eigenes Darlehen haftet. Es sind individuell unterschiedli...mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 7.4 Zinskonditionen

Es gelten folgende Zinskonditionen (Stand 4.4.2018):mehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.2 Einkommensgrenzen

Bei den geregelten Einkommensgrenzen wird zwischen Präferenzgemeinden und übrigen Regionen unterschieden (siehe Darlehenshöhe). Einkommensgrenzenmehr

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Förderprogramme des Landes ... / 6.4 Darlehenssumme

Kostengrenzen Das Programm hat Kostengrenzen. So dürfen die Kosten bei bestimmten Effizienzhaus-Standards nicht überschritten werden. Kostengrenzen Ein Neubaukauf liegt vor, wenn die Immobilie innerha...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.1 Bauliche Anlagen

Als Einzelbaudenkmale kommen alle baulichen Anlagen im Sinne der Länderbauordnungen in Betracht. In erster Linie zählen dazu Gebäude, aber auch andere bauliche Objekte, wie Hoftore, Einfriedungsmauern, Grenzsteine oder Bildstöcke. Teile von baulichen Anlagen Da viele Denkmäler nicht mehr vollständig erhalten sind, können nach den Denkmalschutzgesetzen auch Teile von baulichen ...mehr

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Bodenerhöhungen und Grundst... / 2.2.1 Der Schutzumfang

Eine Bodenerhöhung darf nur so vorgenommen werden, dass Schädigungen von Nachbargrundstücken nach menschlicher Voraussicht ausgeschlossen sind. Bei der Frage, welchen Schäden auf Nachbargrundstücken vorgebeugt werden soll, sind die Ländervorschriften uneinheitlich. Weite Fassung Für eine weite Fassung haben sich Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarlan...mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.1 Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Als "gefährlich" werden Hunde in den einschlägigen Landesvorschriften eingestuft, wenn sie zum Hetzen oder Reißen von Wild und Vieh neigen, bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen anspringen oder schließlich durch Zucht, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben und aus diesem Grund Menschen oder Tiere angreifen. Die Definitio...mehr

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Betreten fremder Grundstück... / 2 Recht zum Betreten des Waldes

Das Recht zum Betreten des Waldes richtet sich gemäß § 59 Abs. 2 BNatSchG nach dem Bundeswaldgesetz (BWaldG) und den Waldgesetzen der Länder sowie im Übrigen nach dem sonstigen Landesrecht.mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 1.1.2.2 Leinenpflicht

Eine generelle Leinenpflicht für alle Hunde im Bereich der Zuwege zu den Wohnanlagen, in ihren Treppenhäusern, Aufzügen, Fluren und gemeinschaftlich genutzten Räumen besteht in Berlin: § 3 Abs. 2 Nr. 1 HundeG, Brandenburg: § 3 Abs. 1 Nr. 5 HundehV, Hamburg: § 8 Abs. 1 HundeG und Schleswig-Holstein: § 2 Abs. 2 Nr. 4 GefHG. Andere Länder schreiben eine Leinenpflicht nur für sog. "g...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 4.3 Die Beschaffenheit der Einfriedung (ortsübliche Einfriedung)

Mehr noch als über den Standort einer Einfriedung können die Nachbarn über deren Beschaffenheit in Streit geraten. Das verwundert nicht, wenn man bedenkt, dass beim heutigen kleinräumigen Grundstückszuschnitt in Doppel- und Reihenhaussiedlungen etwa eine 2 m hohe Einfriedungsmauer aus Beton dem Nachbarn durchaus das Gefühl einer gefängnisartigen Abschottung vermitteln kann, ...mehr

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Grenzabstand für Bäume, Str... / 1 Zur Systematik der Grenzabstandsregelung

Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken finden sich in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Keine nachbarrechtlichen Grenzabstandsvorschriften für Bäume, Sträucher und Hecken gibt es in Bremen und Hamburg, beides Länder, die tra...mehr

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Grenzüberbau / 5 Landesrechtliche Sonderregelungen in den Nachbargesetzen

In einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer finden sich Regelungen, die die Rechtslage bei über die Grundstücksgrenze ragenden Bauteilen regeln. Achtung Verfassungsmäßigkeit landesgesetzlicher Regelung Die rechtliche Zulässigkeit dieser landesgesetzlichen Regelungen wurde unter Hinweis auf die abschließende Regelung des Überbaus in den §§ 912 ff. BGB in der Vergangenheit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.2.3 Erlaubte Maßnahmen

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gestattet zum einen das Aufstellen von Leitern und Gerüsten auf dem Nachbargrundstück, soweit diese zur Durchführung von Bauarbeiten auf dem eigenen Grundstück benötigt werden. Zum anderen ist es zulässig, die für die Bauarbeiten benötigten Baumaterialien und Baugeräte über das Nachbargrundstück zu transportieren und zu diesem Zweck das Nac...mehr

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Einfriedung und Einzäunung ... / 1 Einführung

Wer daran denkt, sein Grundstück einzufrieden[1], findet zu diesem für die nachbarlichen Beziehungen nicht unwichtigen Thema keine Regelungen im BGB. Nach dem Recht des BGB kann der Eigentümer vielmehr mit seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren (§ 903 BGB). Er kann es deshalb einfrieden, ist dazu aber nicht verpflichtet. Auf seinem Grundstück befindliche Ein...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 1.3 Umlagemaßstab

Beim Abrechnungsmaßstab ist die Neuregelung in § 556a Abs. 1 BGB zu beachten. Haben danach die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, so sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem M...mehr

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Denkmalschutz: Baudenkmäler / 2.1.6.2.5 Anzeigepflichten

Die Kenntnis von Veränderungen der Eigentums- und Besitzverhältnisse oder etwa des baulichen Zustands von Baudenkmälern kann für die Denkmalschutzbehörden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben durchaus von Interesse sein. Deshalb sehen die Landesdenkmalschutzgesetze hierfür unterschiedlich ausgestaltete Anzeigepflichten vor.mehr

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Fenster- und Lichtrecht / 4.3 Inhalt des Lichtrechts

Hat der Nachbar dem Einbau eines Fensters in einer Gebäudeaußenwand innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens oder einer sonstigen baulichen Anlage (etwa eines Balkons, Erkers oder einer Terrasse) innerhalb des grenzseitigen Schutzstreifens schriftlich zugestimmt, dann hat er sich hiermit gleichzeitig die Hände gebunden. Denn mit eigenen baulichen Vorhaben muss er künftig ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hammerschlags- und Leiterrecht / 4.2.8 Nutzungsentschädigung

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hamburg und Hessen sehen die Landesvorschriften bei längerer Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks eine Nutzungsentschädigung für den betroffenen Nachbarn vor. Folgende Regelungen hinsichtlich der Dauer der Inanspruchnahme des Nachbargrundstücks sehen die Nachbargesetze vor:mehr

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Tierhaltung im Nachbarrecht / 3.2 Bullenmast

In einem Dorfgebiet ist ein Stall zur Unterbringung von Bullen als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebs allgemein zulässig. Deutlich wahrnehmbare Geruchsbelästigungen der Stallhaltung von etwa 6 % der Jahresstunden sind nach der Rechtsprechung einem benachbarten Wohnungseigentümer zuzumuten[1]. Eigentümer von Einfamilienhäusern, die in einem reinen Wohngebiet liegen, das ...mehr