Fachbeiträge & Kommentare zu SGB IX

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§ 4 Arbeitsrecht / c) Arbeitsverhältnisse mit geringfügig Beschäftigten

Rz. 137 Richtlinien für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen enthalten die sog. Geringfügigkeits-Richtlinien.[261] Eine geringfügige Beschäftigung ist als regelmäßige Tätigkeit gegen geringes Entgelt (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV: Entgeltgeringfügigkeit; geringfügig entlohnte Beschäftigung[262]), als kurzfristige Tätigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / k) Personenbedingte Kündigung

Rz. 367 Nach § 1 Abs. 2 KSchG ist eine Kündigung sozial gerechtfertigt, wenn sie durch Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen, bedingt ist. Eine personenbedingte Kündigung[631] liegt vor, wenn die Störung vom Arbeitnehmer nicht gesteuert werden kann, z.B. bei einer schweren Erkrankung, bei konstitutionell bedingtem Nachlassen der Leistungsfähigkeit wegen Trunk- u...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / j) Auslandseinsatz

Rz. 199 Bei jeder Auslandstätigkeit[354] stellt sich die Frage, welches Recht anzuwenden ist.[355] Nach Art. 27 EGBGB obliegt die Entscheidung über das anzuwendende Recht (Arbeitsvertragsstatut) den Vertragsparteien. Grundsätzlich gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Bei Arbeitsverträgen unterliegt die Rechtswahl der Schranke des Art. 30 Abs. 1 EGBGB, wonach der dem Arbeit...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 116 Nach den §§ 54, 55 SGB I und § 850e Nr. 2a ZPO sind zu unterscheiden die Pfändungen von einmaligen Sozialgeldleistungen (z.B. Sterbegeld) und laufenden Sozialgeldleistungen mit Lohnersatzfunktion (z.B. Rente, Grundsicherung für Arbeitsuchende [Hartz IV], Grundsicherung für Erwerbsunfähige). a) Einmalige Sozialgeldleistungen Rz. 117 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der P...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / a) Einmalige Sozialgeldleistungen

Rz. 117 Gem. § 54 Abs. 2 SGB I sind bei der Pfändung von einmaligen Sozialleistungen ausführliche Darlegungen zur Billigkeit der Pfändung vorzunehmen. Hierbei sind vom Gläubiger, soweit möglich, die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Leistungsberechtigten, die Art des beizutreibenden Anspruchs und vor allem die Zweckbestimmung der Geldleistung darzulegen. Bei Letztere...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 103 Der Schuldner steht regelmäßig auch in Rechtsbeziehungen zu anderen, aus denen ihm Ansprüche gegen diese Dritten zustehen, beispielhaft Ansprüche als Arbeitnehmer gegen den Dritten als Arbeitgeber oder als Kontoinhaber gegen das Kreditinstitut, bei dem seine Konten geführt werden. Bei der Forderungspfändung geht es um den Vollstreckungszugriff des Gläubigers auf die ...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / c) Pfändungsschutz

Rz. 120 Zu beachten ist, dass bei Zahlung von Sozialgeldleistungen auf das Konto des Schuldners der bisherige Pfändungsschutz nach § 55 SGB I mit Ablauf des 31.12.2011 außer Kraft getreten ist. Arbeitseinkommen wie Sozialleistungen sind dann nach der Überweisung auf ein Konto – wie andere Einkünfte – nur noch dann geschützt, wenn es sich um ein Pfändungsschutzkonto i.S.d. § ...mehr

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§ 15 Familienrecht / 2. Antrag auf Abzweigung von Sozialleistungen

Rz. 587 Unabhängig davon, ob ein Unterhaltstitel bereits vorliegt, kann der Gläubiger in gewissem Maße auf Sozialleistungen zurückgreifen, die dem Schuldner gewährt werden. Dieser Zugriff ist durch einen Antrag auf Abzweigung gemäß § 48 Abs. 1 SGB I möglich.[951] Typische Fälle für eine Abzweigung sind das Kindergeld und der Kinderzuschuss in der gesetzlichen Rentenversicheru...mehr

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§ 58 Zwangsvollstreckung / d) Rentenansprüche

Rz. 121 Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sozialgesetzbuches vom 13.6.1994 ist auch die Pfändung von künftigen Rentenansprüchen möglich. In § 54 Abs. 4 SGB I ist festgelegt, dass Ansprüche auf laufende Sozialgeldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Abgeschafft wurden die Billigkeitsprüfung, die Prüfung, ob der Schuldner durch die Pfänd...mehr

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§ 42 Transportrecht / f) Exkurs: "Scheinselbstständigkeit"

Rz. 23 Im Straßengüterverkehr kommen häufig Einzelunternehmer, sog. selbstfahrende Unternehmer zum Einsatz. Jeder Anwalt muss in diesen Fällen bei der Gestaltung eines Frachtvertrags auch die Problematik der sog. Scheinselbstständigkeit beachten und gemeinsam mit seinem Mandanten erörtern, ob hierfür Anhaltspunkte vorliegen. Für die hier vorzunehmende Abgrenzung gilt der Bes...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 2. Die Versicherungsträger und ihre Leistungen

Rz. 178 Der Schadensersatzanspruch geht auf den Versicherungsträger oder Träger der Sozialhilfe über, soweit dieser aufgrund des Schadensereignisses Sozialleistungen zu erbringen hat. Rz. 179 Versicherungsträger sind die Sozialversicherungsträger (allgemein § 4 SGB I), und zwar die gesetzlichen Krankenkassen (§ 21 SGB I, § 4 SGB V), die Berufsgenossenschaften (gesetzliche Unf...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / II. Anwendungsbereich

Rz. 429 Leistungsträger sind die Sozialversicherer, und zwar die gesetzliche Krankenkasse (§ 21 SGB I), die gesetzliche Unfallversicherung (§ 22 SGB I) und die gesetzliche Rentenversicherung einschließlich der Altershilfe für Landwirte (§ 23 SGB I). Ihnen gleichgestellt ist durch gesetzliche Anordnung (§ 116 Abs. 1 SGB X) der Träger der Sozialhilfe (§ 28 SGB I). Weiterhin is...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VI. Wirkung des Übergangs

Rz. 44 Durch den angeordneten Forderungsübergang erhält der Sozialversicherungsträger die volle Gläubigerstellung, die, den Forderungsübergang hinweggedacht, dem Verletzten zugestanden hätte (Austausch des Gläubigers). Dies bedeutet, dass sich Inhalt und Umfang der Schadensersatzforderung durch den Übergang nicht ändern. Der Sozialversicherungsträger kann m.a.W. nur in die R...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / A. Anwendungsbereich, Übersicht

Rz. 1 § 93 SGB XII: Übergang von Ansprüchen (1) Hat eine leistungsberechtigte Person oder haben bei Gewährung von Hilfen nach dem Fünften bis Neunten Kapitel auch ihre Eltern, ihr nicht getrennt lebender Ehegatte oder ihr Lebenspartner für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen anderen, der kein Leistungsträger im Sinne des § 12 des Ersten B...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / III. Aufrechnung

Rz. 19 Aufrechnung ist die einseitige, empfangsbedürftige und grundsätzlich bedingungsfeindliche Willenserklärung des Schuldners, die zur wechselseitigen Tilgung zweier sich gegenüberstehender Forderungen führt. Voraussetzungen der Aufrechnung sind Gegenseitigkeit und Gleichartigkeit der Forderungen, § 387 BGB. Die Gegenforderung muss voll wirksam und fällig sein, die Hauptf...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / 4. Ermittlung des Ersatzbetrags

Rz. 209 Wird eine Ersatzkraft eingestellt, ist grundsätzlich das gezahlte Bruttoentgelt zuzüglich der Beiträge zur Sozialversicherung zu erstatten.[447] Der Schädiger bzw. der Versicherer kann allenfalls einwenden, dass die Ersatzkraft für eine zu hohe Stundenzahl oder eine überteuerte Entlohnung eingestellt worden sei. Wurde die Ersatzkraft in zu weitgehendem Umfang beschäf...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / VII. Ersatzleistungen an den Geschädigten trotz Übergangs an den Sozialversicherungsträger (§ 116 Abs. 7 SGB X)

Rz. 317 Diese Vorschrift regelt den Fall, dass der Schädiger trotz des Übergangs der Forderung Schadensersatz an den Geschädigten leistet. Die Regelung ist § 407 BGB nachgebildet. Die sich ergebenden Rechtsfolgen hängen davon ab, ob die Schadensersatzleistung an den Geschädigten gutgläubig [405] erfolgte. Ist dies der Fall, muss der Sozialversicherungsträger die Schadensersat...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / D. Umfang des Rechtsübergangs

Rz. 39 Nach dem Wortlaut des § 76 BBG und den entsprechenden landesrechtlichen Regelungen gehen die Schadensersatzansprüche des Beamten und der weiter genannten Personen anlässlich eines Unfalls insoweit auf den Dienstherrn über, als dieser Leistungen (z.B. Fortzahlung von Dienstbezügen, Gewährung von Beihilfen, Unfallfürsorge nach §§ 30 ff. BeamtVG) zu erbringen hat. Rz. 40...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / III. Räumlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Die Anordnung der Legalzession gilt gegenüber allen der deutschen Sozialversicherung unterliegenden Personen. Dies gilt auch für freiwillig Versicherte.[27] Rz. 16 Sie wird weitgehend im Ausland anerkannt. Der Anspruchsübergang richtet sich nach deutschem Recht. Dies ist in sämtlichen zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen festgelegt (vgl. auch Art. 33 Abs. 3 EGBGB)....mehr

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§ 25 Prozessvoraussetzungen / II. Prozessführungsbefugnis

Rz. 115 Die Prozessführungsbefugnis ist das Recht, einen Prozess als die richtige Partei im eigenen Namen zu führen.[212] Sie zählt zu den Prozessvoraussetzungen[213] und ist daher von der in der Begründetheit – insbesondere im Hinblick auf einen Forderungsübergang (siehe hierzu § 23 und § 37 B) – zu prüfenden Sachbefugnis, das heißt der Aktivlegitimation des Klägers und Pas...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / I. Bedeutung der Vorschrift

Rz. 2 Nach § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X geht ein auf gesetzlichen Vorschriften (z.B. § 823 BGB, § 7 StVG) beruhender Schadensersatzanspruch eines Versicherten auf den Träger der Sozialversicherung insoweit über, als dieser nach den für ihn geltenden Leistungsgesetzen Leistungen zu gewähren hat. Rz. 3 Die Vorschrift knüpft an § 1542 RVO a.F. an, der seinerseits Schadensfälle erfass...mehr

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§ 39 Sozialgesetzbuch (SGB)... / B. Beispielfälle

Rz. 11 Der Sozialhilfeträger kann den auf ihn übergeleiteten, auf Enterbung beruhenden Pflichtteilsanspruch geltend machen, ohne dass es insoweit auf eine Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten ankommt.[8] Rz. 12 Der Unterhaltsbedarf des Elternteils bestimmt sich grundsätzlich durch seine Unterbringung in einem Heim und deckt sich regelmäßig mit den dort anfallenden Kosten...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / IV. Beispiele für fehlende Schutzgesetzeigenschaft

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§ 23 Schuldanerkenntnis und... / D. Negatives Schuldanerkenntnis und Erlassvertrag

Rz. 20 § 397 BGB beinhaltet zwei Tatbestände: In § 397 Abs. 1 BGB den Erlassvertrag und in § 397 Abs. 2 BGB – als Unterfall – das negative Schuldanerkenntnis; letzteres ist anders als das positive Schuldanerkenntnis formfrei, so dass der Unterscheidung zwischen konstitutivem und deklaratorischem negativen Anerkenntnis keine größere praktische Bedeutung zukommt. Ein in Kenntn...mehr

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Literaturverzeichnis

ADAC, Kinderschutz in Europa, 2006 Ahrens/von Bar/Fischer, Festschrift für Erwin Deutsch, 1999 Anders/Gehle, Antrag und Entscheidung im Zivilprozess, 3. Aufl. 1999 Arndt, Die Straßenverkehrssicherungspflicht, 2. Aufl. 1973 Arnold, Das Grundurteil, Diss., 1996 Bachmeier, Regulierung von Auslandsunfällen, 2. Aufl. 2017 Baltzer, Die negative Feststellungsklage, 1980 Baltzer, Gedächtni...mehr

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Versetzung / 3.3 Ausübung billigen Ermessens

Das billige Ermessen nach § 315 BGB ist bei jeder Ausübung des Direktionsrechts zu beachten. Im Kern sind die Interessen der Beteiligten, also die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers an der Ausübung des Direktionsrechts und die des Arbeitnehmers, abzuwägen. Beispielhaft ist hier eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2015[1]: Im Arb...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Abs. 1 steht im Zusammenhang mit § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO und geht der Regelung in § 850d Abs. 1 Satz 3 ZPO vor (BGH, NJW-RR, 2004, 506 m. w. N. = Rpfleger 2004, 297 = BGHReport 2004, 627 = MDR 2004, 711 = InVo 2004, 373 = FPR 2004, 404 = FamRB 2004, 253). Die Vorschrift soll im Interesse des Schuldners sicherstellen, dass diesem nach Durchführung der Pfändungsmaßnahme...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich nach Absatz 1

Rz. 3 Die Norm greift in allen Verfahren nach §§ 850ff. ZPO ein (BGH, NJW-RR 2004, 506 = Rpfleger 2004, 297 = BGHReport 2004, 627 = MDR 2004, 711 = InVo 2004, 373 = FPR 2004, 404 = FamRB 2004, 253; BGH FamRZ 2004, 621 m. Anm. Schürmann; Musielak/Voit/Becker, § 850f Rn. 1). Sie gilt auch bei der Pfändung durch bevorzugte Unterhaltsgläubiger (BGH, NJW 2004, 506 = Rpfleger 2004...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Anwendungsbereich

Rz. 27 Abs. 2 erweitert den Zugriff des Gläubigers auf das Arbeitseinkommen des Schuldners, wenn er wg. eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung vollstreckt. Der Gesetzgeber will dem Gläubiger eines Anspruchs aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung eine Vorzugsstellung bei der Zwangsvollstreckung in das Arbeitseinkommen des Schuldne...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 4 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO gelten nur für die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens selbst (§ 850 Abs. 1 ZPO; BGH, WM 2004, 1928 = Rpfleger 2004, 711 = NJW 2004, 3714 = JurBüro 2004, 671 = BGHReport 2005, 61 = MDR 2005, 48 = ZVI 2004, 735 = InVo 2005, 16 = KKZ 2005, 104). Aus Vereinfachungsgründen werden in der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.1.4 Art der Einkünfte des Unterhaltsberechtigten

Rz. 26 Die Einkünfte müssen geeignet sein, den Lebensbedarf des nicht schuldnerischen Unterhaltsberechtigten mit abzudecken und den Schuldner dadurch hinsichtlich seiner Unterhaltsverpflichtung zu entlasten. Hierzu zählen z. B. selbstständige bzw. unselbstständige Einkünfte, Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Renten-, Zins- oder Mieteinkünfte, Sach- und Naturalleistungen, e...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.1 Werkstätten für behinderte Menschen

Rz. 37 Die Aufnahme in eine anerkannte Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM; § 219 Abs. 1 Satz 2 SGB IX) erfolgt mit der gesetzlichen Zwecksetzung, die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen o...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.2 Vorbereitung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 15 Buchst. b)

Rz. 155 Nach Nr. 15 Buchst. b ist anders als nach Nr. 15 Buchst. a nicht die Teilnahme an einer Maßnahme, sondern deren Vorbereitung versichert. Nr. 15 Buchst. b versichert gerade die vorbereitenden Handlungen wie Wege zur Antragstellung, ärztlichen Untersuchung, zum Aufenthalt beim Träger zur Erörterung der geeigneten und den Neigungen entsprechenden Ausrichtung der Maßnahm...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4 Behinderte Menschen in Werkstätten (Nr. 4)

Rz. 35 Mit der Einordnung des Unfallversicherungsrechts in das SGB sind in Abs. 1 Nr. 4 die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sowie die in Blindenwerkstätten Tätigen ausdrücklich in die Versicherung kraft Gesetzes einbezogen worden (zur historischen Entwicklung der Norm vgl. BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 2 U 9/10 R Rz. 29). Sie galten schon nach altem R...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.1 Erhalt von Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation (Nr. 15 Buchst. a)

Rz. 149 Versichert sind Rehabilitanden, die auf Kosten der abschließend benannten Träger eine medizinische Reha erhalten. Mögliche Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen (§§ 4, 143 SGB V), die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 125 SGB VI), das sind die DRV Bund, die Regionalträger, die DRV Knappschaft-Bahn-See sowie "die" landwirtschaftliche Alterskasse...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.2 Blindenwerkstätten

Rz. 40 Blindenwerkstätten waren Betriebe, in denen ausschließlich Blindenwaren hergestellt und in denen bei der Herstellung andere Personen als Blinde nur mit Hilfs- oder Nebenarbeiten beschäftigt werden (§ 226 SGB IX; § 5 Abs. 1 Nr. 1 Blindenwarenvertriebsgesetz [BliwaG]). Soweit es auch den Zusammenschluss von Blindenwerkstätten gab (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BliwaG), war die Tätig...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.4.3 Behinderte Menschen in Heimarbeit

Rz. 41 Behinderte Menschen sind auch in der GUV versichert, wenn sie – ohne in einer anerkannten WfbM eingesetzt zu sein – in Heimarbeit für eine der genannten Einrichtungen tätig sind (zum Begriff der Heimarbeit, vgl. Rz. 9). Eine WfbM, ein anderer Leistungsträger i. S. d. § 60 SGB IX oder eine frühere Blindenwerkstätte muss Auftraggeber bzw. Zwischenmeister der Heimarbeit ...mehr

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Jung, SGB XII § 143 Übergan... / 0 Rechtsentwicklung/Allgemeines

Rz. 1 Durch Art. 12 Nr. 7 i. V. m. Art. 26 Abs. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde die Vorschrift zusammen mit den §§ 141 bis 145 mit Wirkung zum 1.1.2018 als 18. Kapitel des SGB XII (Regelungen für die Gesamtplanung für die Zeit vom 1.1.2018 bis zum ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.20.3 Teilnahme an vorbeugenden Maßnahmen für Berufskrankheiten (Nr. 15 Buchst. c)

Rz. 158 Nach Nr. 15 Buchst. c sind Personen versichert, die an spezifischen vorbeugenden Maßnahmen gegen Berufskrankheiten teilnehmen. Nach § 3 Abs. 1 BKV haben die UV-Träger mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr entgegenzuwirken, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert. Ist die Gefahr dennoch nicht zu beseitigen, haben die UV-Träger darau...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat im Wesentlichen die Regelungen der bis zum 31.12.1996 geltenden §§ 539, 540, 780 Abs. 3 RVO übernommen. Gegenüber der Vorgängernorm hat der Gesetzgeber in § 2 einige Personengruppen zusammengefasst und an veränderte Begrifflichkeiten angepasst. Mit Inkrafttreten der Vorschrift am 1.1.1997 ist der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) insbe...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.3 Familienangehörige in der Landwirtschaft (Nr. 5 Buchst. b)

Rz. 55 Weiter als in anderen Bereichen des SGB (allgemein vgl. § 56 Abs. 1 SGB I) werden die Familienangehörigen bei einer Tätigkeit für ein Unternehmen der Landwirtschaft in den Versicherungsschutz der GUV einbezogen (vgl. aber Rz. 44), wenn für das Unternehmen die landwirtschaftliche BG zuständig ist. Die familiäre Beziehung kann, muss aber nicht zum Unternehmer selbst bes...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift trifft eigenständige, von den Regelungen im BGB und dem einschränkenden § 51 SGB I abweichende Regelungen zu Aufrechnungsmöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, die nochmals weitergehend eröffnet werden. Rz. 2a Abs. 1 ermächtigt die Agenturen für Arbeit, Erstattungsansprüche gegen den Anspruch auf eine Entgeltersatzleistung in voller Höhe aufzur...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.2.1 Prüfung bei der Forderungspfändung (§§ 829ff. ZPO)

Rz. 76 Sind die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung eingehalten? Insbesondere: Erfolgte die Vollstreckungsmaßnahme in das richtige Vollstreckungsobjekt? In eine Geldforderung? (§ 829 ZPO) In eine hypothekarisch gesicherte Forderung? (§ 830 ZPO) In eine verbriefte Forderung? In einen Herausgabeanspruch? (§§ 846 bis 849 ZPO) In einen Eigentumsverschaff...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.5.2 Mitarbeitende Ehe- oder Lebenspartner (Nr. 5 Buchst. a Alt. 2)

Rz. 53 Bei den mitarbeitenden Ehegatten handelt es sich um den Ehemann oder die Ehefrau, je nachdem, wer Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebs und damit Unternehmer ist. Der Ehegatte ist versichert, wenn er schon oder noch mit dem/r Unternehmer/in in gültiger Ehe lebt. Versicherungsschutz besteht während eines Getrenntlebens (§ 1567 BGB) fort, er endet ggf. erst mit der ...mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.27 Familienangehörige in Betrieben der Landwirtschaft (Abs. 4)

Rz. 206 Abs. 4 bestimmt den Begriff des Familienangehörigen für den Versicherungstatbestand des Abs. 1 Nr. 5 Buchst. b. Der Kreis der Familienangehörigen ist dabei weiter gefasst als in anderen Bereichen des Sozialrechts (enger ist z. B. § 56 SGB I). Versichert sind in der landwirtschaftlichen UV Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte sind bis zum 2. Grad, wenn und solange...mehr

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Sauer, SGB III § 333 Aufrec... / 2.1 Aufrechnung bei Entgeltersatzleistungen

Rz. 3 Abs. 1 betrifft den häufigen Fall, dass die Entgeltersatzleistung bereits für Zahlungszeiträume ausgezahlt worden ist, bevor ein Anrechnungsbetrag aus einer Nebenbeschäftigung (etwa § 155) berechnet, festgestellt und leistungsmindernd verarbeitet werden konnte oder der Eintritt einer Sperrzeit nach § 159 festgestellt werden konnte, wodurch der Anspruch zum Ruhen gebrac...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 14.1.3 Die Wahl der (richtigen) Vollstreckungsart

Rz. 73 Bei den Vollstreckungstiteln auf Herausgabe (§§ 883ff. ZPO), auf Vornahme von Handlungen (§§ 887, 888 ZPO), auf Duldung oder Unterlassung (§ 890 ZPO) und Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO) ist die Vollstreckungsart vorgegeben. Insoweit kann auf die Kommentierung der einzelnen Vorschriften und die beigefügten Muster Bezug genommen werden.mehr

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Jung, SGB VII § 2 Versicher... / 2.1.3 Abgrenzung Beschäftigter/mithelfender Familienangehöriger

Rz. 16 Die Tätigkeit als Beschäftigter ist weiter abzugrenzen von derjenigen als mithelfender Familienangehöriger, die nicht nach Nr. 1 versichert ist. Mithelfende Familienangehörige können Ehegatten, Eltern, Kinder, Pflegekinder oder Lebenspartner (§ 33 b SGB I) des Unternehmers sein. Der spezifisch auf die Mithilfe im landwirtschaftlichen Betrieb zugeschnittene § 2 Abs. 4 ...mehr