Fachbeiträge & Kommentare zu SGB

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / a) Unveräußerbare Rechte

Rz. 231 Die Verfügungsbefugnis kann dem Rechtsinhaber nicht zustehen, weil das Recht unveräußerbar bzw. unübertragbar ist. Typische Beispiele aus der Praxis für fehlende Verfügungsbefugnis an einem Recht sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / 2. Das angemessene Hausgrundstück

Rz. 135 Eine unbillige Härte ist gegeben, wenn die Verwertung des Vermögens zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Lebensgrundlage des Auszubildenden führen würde. Er soll – bereits nach dem Willen des Gesetzgebers – davor geschützt werden, durch die Verwertung eines selbstbewohnten kleinen Hausgrundstücks eine wesentliche Beeinträchtigung seiner Lebensgrundlage hinnehme...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Einkommensteuer

Rz. 46 Regelmäßig findet sich in den Mustern zur Wart- und Pflegevereinbarung die Zuteilung von an den Pflegebedürftigen ausgezahltem Pflegegeld i.S.d. § 37 Abs. 1 SGB XI an den Übernehmer.[32] Grundsätzlich handelt es sich dabei um einkommensteuerpflichtige Einkünfte, für die allerdings gem. § 3 Nr. 36 EStG eine Steuerbefreiung gilt.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Sachliche Steuerbefreiu... / 1. Erbringung der Pflegeleistung im persönlichen oder privaten Bereich

Rz. 121 Voraussetzung für die Gewährung des Pflegefreibetrags ist, dass die unentgeltlich oder gegen zu geringes Entgelt erbrachten Pflege- oder Unterhaltsleistungen im persönlichen oder privaten Bereich erbracht wurden.[118] Der Freibetrag setzt keine Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 Abs. 1 SGB XI oder einen Pflegegrad voraus.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / A. Einleitung

Rz. 1 Der Nachranggrundsatz ist der Gegenpart zum Solidaritätsprinzip. Er steht für die Verantwortlichkeit des Einzelnen und z.T. seiner sog. Bedarfs- oder Einsatzgemeinschaft. Er steht dafür, dass eigenes Einkommen und Vermögen dieses Sozialverbandes vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen bzw. mindestens ein Kostenbeitrag aus eigenen Mitteln zu leisten ist. Ausdruck des N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / 2. Alternativen: Braucht man eigentlich immer ein Behindertentestament?

Rz. 113 Zu den vorrangigen Überlegungen für eine gelungene Nachfolgegestaltung gehört die Frage: "Braucht man eigentlich immer ein Behindertentestament? Oder gibt es auch gelungene Alternativen?" Nicht für jeden Menschen mit Behinderung bedarf es eines Behindertentestamentes. Dafür kann es mehrere Gründe geben, z.B.:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / b) (Nicht befreite) Vorerbschaft/Nacherbschaft

Rz. 258 Fallbeispiel 28: Die verdeckte Vor-/Nacherbschaft T ist Erbin geworden: Einziger Nachlassgegenstand ist eine Immobilie. Der Erblasser hatte verfügt: Alleinerbin wird meine Tochter. Mein alleiniger Nachlassgegenstand ist meine Immobilie in X-stadt. Meine Tochter darf diese Immobilie nur innerhalb ihrer Abkömmlinge weitervererben. T selbst fürchtet eine zukünftige Heima...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Der Nachranggrundsatz i... / 1. Sichbedürftigmachen – zwischen "Sozialhilfe"-Regress und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)

Rz. 138 Grundsicherung = Sicherung eines Existenzminimums beruht auf dem Prinzip der Menschenwürde und der Solidarität. Deshalb wird im Regelfall im Recht des sozialen Nachteilsausgleichs nicht danach gefragt, warum der Betroffene bedürftig i.S.d. Gesetzes ist.[119] Das BVerfG führt dazu aus: "Das Sozialstaatsprinzip verlangt staatliche Vor- und Fürsorge auch für jene, die a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / X. Vermögensverschonung 2: unverwertbar aus rechtlichen Gründen

Rz. 229 Vermögensgegenstände, die nicht veräußerbar sind bzw. über die man nicht frei verfügen kann, unterliegen einem dauernden Verwertungshindernis, wenn die Aufhebung der Beschränkung nicht erreicht werden kann.[414] Es besteht aber kein Nutzungshindernis an der originären Sache oder ihrem Surrogat, so dass die Verwertung durch die zu erzielenden Einkünfte erfolgen kann. 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Die Verfügung über den Erbteil

Rz. 284 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügung über den Erbteil nicht aus (§§ 2033,1922 Abs. 2 BGB). Der Erbe kann also sein Erbteil – mit den darauf lastenden Verfügungsbeschränkungen über die Nachlassgegenstände – übertragen und verpfänden.[485] Damit wird bewirkt, dass der Erbteil – soweit er nicht aufgrund anderer Erblasseranordnungen geschützt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 09/2021, Alles neu mac... / 1

Mit der Reform[2] des Vormundschafts- und Betreuungsrechts werden zum 1.1.2023 die §§ 1773 bis 1921 BGB neu sortiert und formuliert,[3] wie auch weitere Paragrafen unter anderem aus dem BGB, der ZPO, im FamFG, in der BNotO, in vier SGB – das Betreuungsbehördengesetz wird zum Betreuungsorganisationsgesetz. Dazu wird hier ein erster Überblick gegeben, der schwerpunktmäßig auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / IV. Rechtliche Unverwertbarkeit

Rz. 77 Nach § 27 Abs. 1 S. 2 BAföG sind Gegenstände, soweit der Auszubildende sie aus rechtlichen Gründen nicht verwerten kann, von der Verwertung ausgenommen. Verwertung meint nicht nur die Veräußerung, sondern auch die Belastung (z.B. Hypothek, Verpfändung einer Sache oder einer Forderung) eines Gegenstands. Rz. 78 Davon abzugrenzen ist die faktische bzw. auch die wirtschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / (5) Wohnungsrechtsvermächtnis

Rz. 89 In geeigneten Fällen werden in der Praxis auch Wohnungsrechtsvermächtnisse [140] diskutiert. Wenn behinderte Menschen selbstständig und für die Dauer ihres Lebens in einer Wohnung leben können, sind Wohnungsrechtsvermächtnisse im Sinne eines "besseren Daches über dem Kopf" immer überlegenswerte Alternativen.[141] Das Wohnungsrecht kann mit dinglicher Wirkung nur unentge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Abwendung des Herausgabeanspruchs nach § 528 BGB (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 25 [Autor/Stand] Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit die Herausgabe gemäß § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB abgewendet worden ist (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Dieser gesetzlich hervorgehobene Rückforderungsanspruch greift ein, wenn der Beschenkte eine Rückforderung der Schenkung wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 2 BGB durch Zahlung des f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / c) Ausschlagen

Rz. 73 Das VG München hatte am 17.3.2011 entschieden, dass die Ausschlagung eines Erbes durch einen Auszubildenden sittenwidrig nach § 138 BGB und also unbeachtlich sei.[61] Es könne deshalb dahinstehen, ob eine Erbausschlagung rechtsmissbräuchlich i.S.d. Rechtsprechung des BVerwG sein könne, so dass der entsprechende Erbteil der Klägerin fiktiv anzurechnen wäre.[62] Rz. 74 D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / b) Gestaltung aus Sachverhalt der Vergangenheit

Rz. 163 Bei der Testamentsgestaltung ist auch der Blick in die Vergangenheit notwendig, nämlich immer dann, wenn es in der Vergangenheit bereits zu erbrechtlich erheblichen Zuwendungen gekommen ist, die produzieren. Zitat "Grundg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Betreuungsrecht

Rz. 221 Das Betreuungsrecht nach §§ 1896 ff. BGB ist janusköpfig. Es ist Eingriffs- und Fürsorgerecht gleichzeitig. Die Kosten der Betreuung sind keine rein staatliche Leistung, sondern müssen vom leistungsfähigen Betreuten mitgetragen werden. Dabei sind voneinander zu unterscheiden. Die Beteiligung des Betreuten...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (1) Wirksamkeitsbremse für Behinderten- und Bedürftigentestamente?

Rz. 270 Durch die Anordnungen von nichtbefreiter Vorerbschaft/Nacherbschaft reduziert sich der Herausgabeanspruch des Vorerben auf die die "Nutzungen" (Früchte und Gebrauchsvorteile) der Erbschaft. Diese stehen dem Vorerben unmittelbar zu (§ 2111 BGB). Der Vorerbe ist aber dem Nacherben zur ordnungsgemäßen Verwaltung nach § 2130 Abs. 1 S. 1 BGB verpflichtet. Nach § 2124 BGB t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / (2) Kein Schutz durch Testamentsvollstreckung

Rz. 285 Die Anordnung der Testamentsvollstreckung schließt die Verfügungsbefugnis nicht für alle denkbaren Fälle aus[487] und führt auch nicht zwingend zur sozialhilferechtlichen Mittellosigkeit des Erben.[488] Der Verfügungsbeschränkung des Erben gem. § 2211 BGB unterliegen immer nur die Nachlassgegenstände, auf die sich die Testamentsvollstreckung (noch) bezieht. Rz. 286 Ob...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / IV. Gegenwärtigkeitsprinzip

Rz. 42 Eines der wichtigsten Strukturprinzipien nachrangiger Gesetze ist das Gegenwärtigkeitsprinzip.[71] Damit löst sich eine Vielzahl praktisch relevanter Notfälle. Es dürfen in der Sozialhilfe immer nur die tatsächlich zur Verfügung stehenden und zur Bedarfsdeckung geeigneten Mittel[72] für den gegenwärtigen Bedarf berücksichtigt werden. Es kommt dementsprechend darauf an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / dd) Herausgabeansprüche aus Verwaltungsanordnungen und ordnungsgemäßer Verwaltung – § 2216 BGB

Rz. 293 Der Herausgabeanspruch des Erben/Vermächtnisnehmers gegenüber dem Testamentsvollstrecker resultiert mit der h.M. aus der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses nach § 2216 BGB und nach anderer Ansicht aus der Beschränkung des Testamentsvollstreckers nach § 2208 BGB. Schuldhafte Pflichtverletzungen des Testamentsvollstreckers gegen die Pflicht zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Wenn die Wirkung der Dauertestamentsvollstreckung entfällt

Rz. 215 Das Behinderten/Bedürftigentestament funktioniert nur, wenn die Dauertestamentsvollstreckung während des Leistungsbezuges uneingeschränkt besteht. Wenn nachfolgend vom Behindertentestament die Rede ist, gilt das auch für das Bedürftigentestament während des Sozialleistungsbezuges, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes gesagt ist (vgl. dazu ausführlich § 3 Rdn 279 ff....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / e) Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) und betreuungsgerichtliche Genehmigungserfordernisse

Rz. 237 Nicht jeder Volljährige kann frei und wirksam Willenserklärungen abgeben, insbesondere nicht, wenn Betreuung angeordnet ist (§ 1896 BGB). Hinweis Am 1.1.2023 tritt neues Betreuungsrecht unter vollkommener Neuregelung der Genehmigungsvorschriften in Kraft. Soweit es zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B-Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Konditionale Verknüpfung

Rz. 74 Der Gegenseitigkeit der Pflichten aus einem gegenseitigen Vertrag steht die konditionale Verknüpfung der Leistungen zwischen Zuwendendem und dem Zuwendungsempfänger gleich.[189] Dabei ist die Zielsetzung der Beteiligten von vorneherein auf eine Gegenleistung gerichtet, der mit der Leistung bezweckte Erfolg ist aber nicht einklagbar.[190] Für die Bejahung der Entgeltli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Dingliches Wohnungsrecht

Rz. 203 Ähnliche Fragen stellen sich beim dinglichen Wohnungsrecht. Fraglich ist, ob und wie ein dingliches Wohnungsrecht endet und ob und mit welchen Rechtsfolgen dies für die Beteiligten verbunden ist. Ein Wohnungsrecht kann von Anfang an nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart sein. Das kommt in den hier interessierenden Fällen so gut wie nicht vor. Ebenso wenig inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. § 517 BGB

Rz. 8 § 517 BGB nimmt spezielle Tatbestände, die man unter eine Schenkung subsumieren könnte, vom Schenkungstatbestand aus.[16] Er verdeutlicht damit den gesetzlichen Schenkungsbegriff, indem er bestimmte Tatbestände ausschließt und nicht als Bereicherung begreift. Im Wege der Negativdefinition werden aus dem Anwendungsbereich des § 516 BGB als "Nicht-Schenkung" herausgelöst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / f) Eigennutzung und Nutzung durch Familienangehörige

Rz. 216 Der BGH nimmt im Fall der Eigennutzung oder der Nutzung durch andere Familienangehörige bei fehlender vertraglicher Regelung und dem Ausschluss der vorstehenden Fallgestaltungen an, dass "im Zweifel ebenso wenig anzunehmen ist, dass eine eigene private Nutzung oder die Nutzung durch einen nahen Familienangehörigen die Verpflichtung auslöst, ein Nutzungsentgelt zu zah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / bb) Zweiter "Schutzring" = Dauertestamentsvollstreckung (§ 2209 BGB)

Rz. 71 Um die Zielsetzung des Behindertentestamentes zu erreichen, dass die "Nutzungen" aus der Vorerbschaft nicht als einsatzpflichtiges Einkommen oder (umgewandeltes) Vermögen im Sinne des SGB XII behandelt werden, muss um die "Nutzungen" des Nachlasses durch Verfügung des Erblassers "ein weiterer Schutzring" gelegt werden. Dies geschieht durch Anordnung von Dauertestament...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Zum Einstieg und zur Or... / a) Der angemessene Umfang der Freistellung eines Beamten von den Kosten der vollstationären Pflege

Rz. 22 Zur Beantwortung der oben aufgeworfenen Rechtsfragen muss man ermitteln, was der "angemessene Umfang" der Freistellung von den Kosten der Pflegebedürftigkeit ist. In der Folge einer Entscheidung des BVerwG[8] aus dem Jahr 2012 wurde die Angemessenheit für die Gewährung von Beihilfe bei Kosten der vollstationären Pflege von Beamten und ihren berücksichtigungsfähigen An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Sittlichkeitsschenkungen

Rz. 20 Sittlich gebotene Schenkungen zielen auf die Moral ab. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass das Unterlassen der Schenkung sich im konkreten Einzelfall als sittliche Verfehlung des Schenkers darstellen würde. Eine allgemein sittliche Pflicht, durch eine Schenkung helfen zu müssen, reicht nicht aus. Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalles und die Beziehung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / IV. Der Verzicht auf vorbehaltene oder eingeräumte Rechte am Beispiel des Wohnungsrechts

Rz. 231 Fallbeispiel 113: Der Verzicht auf das Wohnungsrecht/den Nießbrauch Der Vater V übertrug sein Wohngrundstück vor zwölf Jahren auf seine Tochter T unter dem Vorbehalt eines lebenslanges Wohnungsrechts. Nach einem Schlaganfall und langer Pflege zu Hause kapituliert T und veranlasst die Heimaufnahme. T fragt als Vorsorgebevollmächtigte/Betreuerin, ob und wenn ja, mit wel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / f) Mündelgeld (§ 1806 BGB) und Verwaltungsanordnungen – rechtliche Verwertung gehindert?

Rz. 242 § 1803 BGB bestimmt vergleichbar zu §§ 1638, 1639 BGB für die Vermögenssorgeberechtigten, dass das, was der Mündel von Todes wegen erwirbt oder was ihm unter Lebenden von einem Dritten unentgeltlich zugewendet wird, vom Vormund nach den Anordnungen des Erblassers oder des Dritten zu verwalten ist, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / h) Die Teilauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft

Rz. 253 Zum Teil verlangen die Sozialhilfeträger die Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Grundsätzlich ist es zwar so, dass § 2042 BGB vom Grundsatz einer Totalauseinandersetzung ausgeht und die Miterben wegen des Vorranges dieses Grundsatzes grundsätzlich keinen Anspruch auf Teilungsauseinandersetzung haben.[445] Gegen den Willen eines Miterben ist eine Teilausein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Leistungsrecht und Regr... / VII. Unbillige Härte (§ 29 Abs. 3 BAföG)

Rz. 127 § 29 Abs. 3 BAföG eröffnet zur Vermeidung von unbilligen Härten die Möglichkeit, "weitere Teile" des Vermögens der auszubildenden Person anrechnungsfrei zu stellen. Damit sollen diejenigen Härten abgefedert werden, die sich aus den der Vermögensanrechnung immanenten Typisierungen und Pauschalierungen ergeben können. Zu den Typisierungen des Gesetzgebers gehört, dass ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 09/2021, Aussetzungs- u... / I. Sachverhalt

Die Antragsteller begehrten in einem Verfahren vor dem SG Frankfurt/Main Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während dieses Verfahrens beantragten sie Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH). Das SG Frankfurt/Main sprach den Antragstellern durch Beschl. v. 12.4.2017 Leistungen nach dem AsylbLG für rund zw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Sonstige Freistellungen

Rz. 267 Der Vorerbe bleibt aber nach den allgemeinen Regeln weiterhin berechtigt,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / 1. Regelfall: kein Leibgedinge

Rz. 196 Es ist anerkannt, dass auch städtische Grundstücke mit einem Leibgedinge belastet werden können.[443] Aber nicht jede Grundstücksübertragung mit Verpflichtung zu Versorgungsleistungen ist ein Leibgedinge/Altenteil. Der Regelfall dürfte heute der Fall sein, der kein Leibgedinge darstellt. Rz. 197 Fallbeispiel 110: Lebenslanges Wohnungsrecht/Pflege und Wart Mutter M aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / dd) Erst pflegen, dann vergüten

Rz. 65 Vorstehend wurden unter Rdn 60 ff. die Fallkonstellationen erörtert, bei denen die eigentliche Zuwendung zuerst da war und dann entweder zeitgleich oder später die Leistung des Zuwendungsempfängers erfolgte oder erfolgen sollte. In der Praxis ist es aber nicht selten, dass der spätere Zuwendungsempfänger zunächst eine Leistung erbringt und erst später eine Zuwendung e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / (3) Die Korrektur durch subjektive Äquivalenzüberlegungen

Rz. 154 Die objektive Betrachtung der Leistungen der Beteiligten ist nach den allgemeinen Regeln des Schenkungsrechts um die subjektive Betrachtung zu ergänzen (Prinzip der subjektiven Äquivalenz) bzw. zu korrigieren. Die objektive Betrachtungsweise ist die unterste Grenze. Die Korrektur erfolgt nach den Vorstellungen der Beteiligten (Grundsatz der subjektiven Äquivalenz). Fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / bb) Das Bewusstsein und die Akzeptanz der Wertedifferenz

Rz. 95 Grundsätzlich wird zwischen den Beteiligten das Bewusstsein des Bestehens einer Wertedifferenz vorausgesetzt.[229] Das fehlt, wenn die Beteiligten – ohne jede Willkür – von einer gleich hohen Bewertung von Leistung und Gegenleistung ausgehen.[230] Außerdem muss für eine (teilweise) Schenkung Einigkeit beider Beteiligter darüber bestehen, dass die Wertedifferenz unentge...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Besteuerung von Geldleistungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Kommentar Das BMF äußert sich zur einkommensteuerlichen Behandlung von Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege und anderen Betreuungsverhältnissen. Neu sind insbesondere Aussagen zur Steuerfreiheit von Pflegegeldern eines freien Trägers der Jugendhilfe Geldleistungen für Kinder in Betreuung Wenn Kinder und Jugendliche bei ihrem Start ins Leben auf Hilfestellungen angewiese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 2.3 Verhältnis zu § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX

Rz. 10 Als schwerbehindert anerkannte Arbeitnehmer haben nach § 164 Abs. 5 Satz 2 SGB IX (bis 31.12.2017: § 81 Abs. 5 Satz 2 SGB IX) Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist.[1] Dieser Anspruch ist unabhängig vom Anspruch aus familiären Gründen nach § 11 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H und dem Erörterungsansp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 12 Nach dem Wortlaut der Regelung des § 11 Abs. 1 TVöD gilt die Norm für "Beschäftigte"; auf den Umfang der Beschäftigung (Vollzeit- oder Teilzeit) kommt es nicht an. Damit haben die Tarifvertragsparteien die Konsequenzen aus der Rechtsprechung des BAG gezogen, wonach die in § 15b BAT vorgesehene Beschränkung auf Vollzeitbeschäftigte unwirksam war (BAG, Urteil v. 18.3.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.4 Auslegungsregel des § 5 Abs. 4

Rz. 51 § 5 Abs. 4 soll nach der Intention des Gesetzgebers eine Entscheidungshilfe geben und die Anwendung des § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 in Grenzfällen erleichtern.[1] Die Vorschrift gilt also nur für die Bestimmung von leitenden Angestellten, die aufgrund ihrer Wahrnehmung unternehmerischer Teilaufgaben als leitende Angestellte in Betracht kommen. Für die Frage, ob eine Einst...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Gräfl, TVöD/TV-L/TV-... / 3.4.2 Pflegebedürftigkeit

Rz. 18 Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird in § 11 TVöD/TV-L/TV-H nicht definiert. Pflegebedürftig sind nach § 14 SGB XI Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen od...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.4 Leiharbeiter

Rz. 18 Die gewerbsmäßige Leiharbeit ist im Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG v. 7.8.1972[1]) geregelt. Die nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, das sogenannte Leiharbeitsverhältnis, wird dagegen nur durch einige gesetzliche Vorschriften, wie etwa § 1 Abs. 1 AÜG, § 28a Abs. 4 SGB IV, § 28e Abs. 2 SGB IV erfasst. Diese Vorschriften gelt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.4 Beschäftigung aus medizinischen oder erzieherischen Gründen (Nr. 4)

Rz. 39 § 5 Abs. 2 Nr. 4 nimmt Personen aus, deren Beschäftigung nicht in erster Linie ihrem Erwerb dient und die vorwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden. Gemeint sind damit Kranke, Körperbehinderte, Alkoholiker, Rauschgiftsüchtige, Nichtsesshafte oder Strafgefangene (soweit sie nicht nach § 39 StVollzG in einem ...mehr