Fachbeiträge & Kommentare zu Sorgerecht

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Elterliche Sorge: Streitigkeiten zwischen den Eltern um die Religionszugehörigkeit des Kindes

Leitsatz Können Eltern sich in einzelnen Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind, nicht einigen, so kann das FamG gemäß § 1628 BGB die Entscheidungsbefugnis auf einen Elternteil übertragen. Eine Frage von erheblicher Bedeutung kann sein, in welcher Religionszugehörigkeit das Kind erzogen wird. Das Problem stellt sich insbesondere dann, wenn die Elter...mehr

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Einstweilige Anordnung im Sorgerechtsverfahren: Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil wegen Kindeswohlgefährdung durch ständigen Streit der Eltern; Verbindung des Verfahrens mit dem Hauptsacheverfahren

Leitsatz Das erstinstanzliche Gericht hatte die elterliche Sorge für die drei Kinder der Beteiligten im Wege der einstweiligen Anordnung auf die Antragstellerin übertragen. Hiergegen wandte sich der Antragsgegner mit der Beschwerde und trug vor, es gehe der Antragstellerin nur um ihre Macht sowie die Erniedrigung des Antragsgegners und darum, ihm die Kinder zu entziehen, die ...mehr

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Einstweilige Anordnung: Fehlende Beschwerdebegründung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Übertragung des Sorgerechts

Leitsatz Die Antragstellerin hatte beantragt, ihr im Wege der einstweiligen Anordnung die elterliche Sorge zu übertragen und sie zum Abschluss eines Behandlungsvertrages zu ermächtigen. Ihrem Antrag wurde nicht entsprochen. Zur Begründung hatte das erstinstanzliche Gericht ausgeführt, von einer Gefährdung des Kindeswohls, die nach den §§ 1666, 1666a BGB eine entsprechende Ei...mehr

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Elterliche Sorge: Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund Erziehungsungeeignetheit der Eltern; Verhältnismäßigkeit des Eingriffs

Leitsatz Das OLG Hamm hat sich in dieser Entscheidung mit den Kriterien für den Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge wegen Kindeswohlgefährdung aufgrund der Erziehungsungeeignetheit der Eltern und den Voraussetzungen hierfür auseinandergesetzt. Sachverhalt Die am 4.3.1975 geborene Kindesmutter und der am 09.10.1972 geborene Kindesvater hatten eine mehr als 20jährige...mehr

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Elterliche Sorge: Ruhen des Sorgerechts bei Betreuung des Kindes in einer Pflegefamilie wegen psychischer Erkrankung der sorgeberechtigten Mutter

Leitsatz Gegenstand des Verfahrens war die elterliche Sorge für ein im Jahre 2007 geborenes Kind einer psychisch kranken Mutter, das aus einer nichtehelichen Beziehung stammte. Die Beziehung zu dem Vater hatte die Kindesmutter noch während der Schwangerschaft beendet. Eine Sorgeerklärung hatten die Eltern nicht abgegeben. Die Kindesmutter war alleinige Inhaberin des Sorgerec...mehr

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FF 02/2010, Rechtsprechung ... / Sorgerecht

Zu den Voraussetzungen einer (hier vom Gericht angeordneten) Herausgabe des Kindes von den Pflegeeltern an seine leiblichen Eltern vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 21.10.2009 – 12 UF 283/08, FamRZ 2010, 40 m. krit. Anm. Heilmann).mehr

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FF 01/2010, Wechselmodell und Sorgerecht für die Mutter

– zugleich eine Anmerkung zu BVerfG FF 2009, 416 1. Ausgangsfall Das BVerfG hat durch Kammerentscheidung einen Beschluss des OLG Brandenburg[1] aufgehoben, in dem es um einen Sorgerechtskonflikt miteinander nicht verheirateter, aber gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ging (vgl. § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Nach der Trennung hatten die (weiterhin in Nachbarschaft wohnenden) Elter...mehr

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FF 01/2010, Urteil des EGMR zur Frage des gemeinschaftlichen Sorgerechts für nichteheliche Väter

Anmerkung Anmerkung der Redaktion: Das Urteil des BVerfG vom 29.1.2003 ist abgedruckt FF 2003, 27 (Leitsätze) und FF 2003, 53 (Tenor). Das vollständige Urteil findet sich in FamRZ 2003, 285 = NJW 2003, 955 mit Anm. Henrich, FamRZ 2003, 359. Verwiesen wird außerdem auf den aktuellen Aufsatz von Frau Kollegin Rakete-Dombek in diesem Heft (Väter sorglos?). Europäischer Gerichtsh...mehr

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FF 01/2010, Wechselmodell u... / 1. Ausgangsfall

Das BVerfG hat durch Kammerentscheidung einen Beschluss des OLG Brandenburg[1] aufgehoben, in dem es um einen Sorgerechtskonflikt miteinander nicht verheirateter, aber gemeinsam sorgeberechtigter Eltern ging (vgl. § 1626a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Nach der Trennung hatten die (weiterhin in Nachbarschaft wohnenden) Eltern für die Betreuung der zwei kleinen Söhne (4 und 6 Jahre) zunä...mehr

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FF 10/2010, Beschwerderecht des Vaters gegen die Ablehnung der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein nichteheliches Kind nach Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts der bisher allein sorgeberechtigten Mutter

BGB § 1626a § 1666 § 1680; GG Art. 6; FGG § 20 Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so kann der Vater des Kindes insoweit die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen und ist gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts auch beschwerdeberechtigt. BGH, Beschl. v. 16.6.2010 – XII ZB 35/10...mehr

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FF 01/2010, Wechselmodell u... / 3. Wechselmodell als rechtlicher Wechselbalg?

Anmerkungswürdig erscheint daneben auch der unkritische Umgang des Bundesverfassungsgerichts, vor allem aber auch der Fachgerichte in vorliegendem Fall mit dem rechtlichen Konstrukt "Wechselmodell". Konzeptionell ist dieses Modell darauf angelegt, trotz Elterntrennung die gemeinsame Sorge nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich, d.h. auf der Ebene der Betreuung und Erz...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / I. Einführung

Am 3. Dezember 2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass das deutsche Familienrecht Väter nichteheliches Kind geborener Kinder[1] beim Zugang zur (gemeinsamen) elterlichen Sorge diskriminiert, insbesondere der generelle Ausschluss einer gerichtlichen Einzelfallprüfung der Alleinsorge der Mutter (§ 1626a Abs. 2 BGB) gegen Art. 8 Abs. 1 i...mehr

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FF 01/2010, Väter sorglos?

Am 1. Juli 2008 jährte sich das Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes[1] zum zehnten Mal. Die Kindschaftsrechtsreform hat das gesamte Kindschaftsrecht, das seit der Sorgerechtsreform von 1980 weitgehend unverändert geblieben war, grundlegend umgestaltet und modernisiert. Nicht zuletzt sollten damit die gesetzlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelich...mehr

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FF 10/2010, Elterliche Sorge: Schon vor der Reform mehr Rechte für ledige Väter

Mitteilung der Pressestelle des Bundesministeriums der Justiz vom 19.8.2010 Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erläutert neue Möglichkeiten für ledige Väter, schon vor einer gesetzlichen Neuregelung das gemeinsame Sorgerecht für ihre nichtehelichen Kinder zu erhalten: Bei der elterlichen Sorge hat sich die Rechtslage geändert. Ledige Väter haben heute me...mehr

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FF 06/2010, Mit Zwang zum U... / a) BGH, Beschluss vom 14.5.2008

Bereits kurze Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1.4.2008 hatte sich der BGH in einem Rechtsbeschwerdeverfahren mit dem Antrag einer nichtehelichen Mutter gegen den Vater auf Regelung des Umgangsrechtes zu befassen. Im konkreten Fall hat der BGH sich nicht mehr mit der Frage beschäftigt, ob die Durchsetzung des Umgangsrechtes bei bestehender Weigeru...mehr

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FF 01/2010, Wechselmodell u... / 2. Überprüfungskompetenz des BVerfG

Die Verfassungsbeschwerde ist kein zivilverfahrensrechtliches Rechtsmittel,[1] sie ist kein "zusätzlicher Rechtsbehelf zum fachgerichtlichen Verfahren, sondern … ein eigenständiges, besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung der Grundrechte."[2] Hieraus folgt eine Beschränkung der verfassungsgerichtlichen Überprüfung, die das BVerfG mit einer nur geringfügig...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / 2. Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge

Mit der Feststellung, dass unter Zugrundelegung der Vorgaben des Art. 6 Abs. 2 S. 1, Abs. 5 GG und der Art. 8 Abs. 1, 14 EMRK das Kindeswohl den Ausschlag für die Beteiligung des Vaters an der elterlichen Sorge geben muss, sofern die gemeinsame Sorge nicht durch Sorgeerklärungen beider Eltern begründet wird, ist jedoch die Frage nach dem Kindeswohlmaßstab noch nicht beantwor...mehr

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AGS 08/2010, Beratung durch... / Anmerkung

In der Beratungshilfepraxis im Familienrecht spielen zwei Punkte immer wieder eine entscheidende Rolle: 1. der Begriff der Angelegenheit und 2. die Möglichkeit anderweitiger (kostenloser) Hilfe, z.B. durch die Jugendämter. 1. Mit dem OLG Düsseldorf[1] und dem OLG Frankfurt/M.[2] sind Trennungsfolgen ungeachtet der Regelungen zum späteren, gerichtlichen Scheidungsverbund einz...mehr

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FF 11/2010, Partnerschaftsv... / 2. Rechtsgemeinschaft qua Vertrag?

Anders als bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern wird derzeit der Wunsch nach einem Partnerschaftsvertrag meist nicht so sehr durch die Angst vor den Rechtsfolgen einer Trennung bestimmt. Vielfach ist Ausgangspunkt das Bestreben, den Partner vor allem für den Fall des Todes abzusichern, aber mitunter auch der Versuch eines fairen Ausgleichs für den Fall einer Trennu...mehr

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FF 07/2010, Brennpunkte im Familienrecht

Interview mit Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz Sabine Leutheusser-Schnarrenberger FF/Schnitzler: Beim Deutschen Anwaltstag in Aachen haben Sie Mitte Mai 2010 selbst den Gesetzentwurf zur Verzögerungsrüge bei langer Verfahrensdauer angesprochen. Damit soll den Richtern Gelegenheit gegeben werden, die Verfahrensgestaltung auf hinreichende Beschleun...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / II. Defizite des geltenden Rechts

Die Zuweisung der elterlichen Sorge zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes erfolgt in den meisten Fällen kraft Gesetzes: Für die Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes ergibt sich dies aus § 1626a Abs. 2 BGB, für miteinander verheiratete Eltern im Umkehrschluss aus § 1626a Abs. 1 BGB. Nach der Geburt kann die elterliche Sorge kraft Gesetzes nur durch Eheschließung der Elter...mehr

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FF 06/2010, Mit Zwang zum U... / a) § 1684 BGB Abs. 1 BGB – Rechte und Pflichten

Durch das Kindschaftsreformgesetz, in Kraft getreten am 1. Juli 1998, ist in § 1684 Abs. 1 BGB geregelt worden, dass den Eltern nicht nur ein Recht zum Umgang mit dem Kind zusteht, sondern sie zu diesem Umgang auch verpflichtet sind. Damit korrespondierend ist dem Kind ein eigenes Recht auf Umgang zugestanden worden. Dass dem Kind ein subjektives Recht auf Umgang mit den Elt...mehr

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FF 07/2010, Ergänzungspflegschaft zur Geltendmachung von Kindesunterhalt gegenüber dem allein sorgeberechtigten Vater

BGB § 1909 Abs. 1, § 1629, Abs. 2 S. 1, § 1688 Abs. 1 S. 2 Der allein sorgeberechtigte Vater kann sein Kind nicht im Unterhaltsprozess gegen sich selbst vertreten. Dem Kind, das bei seiner Großmutter in einem Pflegeverhältnis tatsächlicher Art lebt, ist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Barunterhalt, den die Großmutter nach § 1688 Abs. 1 S. 2 BGB zu verwalten und für die A...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin ist zulässig, §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3, 4 RVG. Für die Festsetzung der Gebühren für die Beratungshilfe eines Rechtsanwaltes ist nach §§ 44, 55 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle zuständig. Gegen diese Entscheidung ist nach § 56 RVG die Erinnerung der Staatskasse oder des Rechtsanwaltes zulässig. Über diese Erinnerung entscheidet das G...mehr

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FF 07/2010, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Die einem Elternteil erteilte Auflage zur Inanspruchnahme von Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (hier: Teilnahme an einer videogestützten Interaktionsdiagnostik) stellt keine zur Abwendung einer Kindeswohlgefährdung geeignete Maßnahme dar, wenn das Elternteil die Maßnahme ablehnt und nicht bereit ist, mit dem Träger zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus ist sie nur zulässi...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / b) Erwerb der elterlichen Sorge nach Ausfall der Mutter

In Fällen, in denen die Mutter z.B. auf Grund von Krankheit, Tod oder Sorgerechtsentziehung vollständig ausfällt (§ 1678 Abs. 2, § 1680 Abs. 2 S. 2, Abs. 3, § 1681 Abs. 1 BGB), sieht das Gesetz für den Erwerb der elterlichen Sorge des Vaters eine positive Kindeswohlprüfung vor ("dem Wohl des Kindes dient"). Im Jahre 2005 hat das BVerfG § 1680 Abs. 2 S. 2 BGB verfassungskonfo...mehr

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FF 09/2010, Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Auswanderung nach Mexiko

BGB §§ 1671, 1626, 1684; GG Art. 2, 6; FGG §§ 12, 50, 50b; FamFG §§ 26, 158, 159 a) Beabsichtigt bei gemeinsamer elterlicher Sorge der das Kind betreuende Elternteil, mit dem Kind in ein entferntes Land (hier: Mexiko) auszuwandern, so ist Maßstab der Entscheidung über die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts vornehmlich das Kindeswohl. b) Für die Entscheidung sind zude...mehr

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AGS 05/2010, Familienrecht, Schriftsätze – Verträge – Erläuterungen

Börger/Bosch/Heuschmid. Familienrecht, Schriftsätze – Verträge – Erläuterungen. Mit CD-ROM. Von Fachanwältin für Familienrecht Ulrike Börger, Fachanwalt für Familienrecht Rainer Bosch und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Hermann Heuschmid, Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 4. Aufl. 2010. 696 S. 118,00 EUR. Die Änderungen des FGG-Reformgesetzes haben auch eine Bearbeitung dieses S...mehr

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AGS 09/2010, Mitvergleichen... / Aus den Gründen

Der Beschwerdeführerin steht ein Anspruch auf Vergütung einer Terminsgebühr nach dem Wert des Verfahrensgegenstands Umgang nicht zu. Dieser war zunächst nicht Gegenstand des Verfahrens, so dass sich die ursprüngliche Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht auf diesen Gegenstand beziehen konnte. Die Regelung des Umgangs stellt einen anderen Verfahrensgegenstand als das Sorge...mehr

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FF 05/2010, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Die vorläufige Aussetzung der Vollziehung einer Sorgerechtsentscheidung, mit der der Mutter das Sorgerecht wegen Gefährdung des Kindeswohls entzogen und Fremdunterbringung der Kinder angeordnet worden ist, ist geboten, wenn das Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, weil die Feststellungen des Amtsgerichts die angenommene nachhaltige Gefährdung der Kinder nicht mit der erford...mehr

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AGS 04/2010, Kein außergeri... / Sachverhalt

Das AG Nidda stellte für die Beteilige zu 1) einen Beratungshilfeschein für die Angelegenheit "Trennungsfolgen" aus. Die Beteiligte zu 1) ließ sich durch die Antragstellerin beraten. Die Antragstellerin beantragte anschließend die Festsetzung jeweils einer Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV zuzüglich Umsatzsteuer in Höhe von 35,70 EUR für die Beratung in den Bereichen:mehr

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FF 01/2010, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge

Gerichtliche Entscheidungen, die Eltern oder Elternteilen das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, müssen erkennen lassen, dass das Gericht Umfang und Tragweite des Elternrechts erkannt hat. Wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung sind sie verfassungsrechtlich nicht nur darauf zu überprüfen, ob ihnen eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung des Gru...mehr

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FF 04/2010, Rechtsprechung ... / Sorge- und Umgangsrecht

Bei der Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG , bei der wegen der meist weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung ein strenger Maßstab anzulegen ist, wiegt die Beeinträchtigung des Kindeswohls eines dreieinhalbjährigen Kindes durch den bei Herausgabe an die Eltern drohenden mehrfachen Wechsel des Zuhauses schwerer als die – zeitlich überschaubare – Verzögerung der ...mehr

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AGS 11/2010, Gegenstandswer... / Aus den Gründen

Die Gegenvorstellung hat keinen Erfolg, weil die Festsetzung des Streitwerts nicht zu beanstanden ist. Nach § 45 Abs. 1 FamFG beträgt der Streitwert in einer Kindschaftssache, die das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder die Kindesherausgabe betrifft, 3.000,00 EUR. Von diesem Wert war auch hier auszugehen. 1. Streiten die Parteien im Beschwerdeverfahren oder im Verfahren der Rec...mehr

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AGS 09/2010, Mitvergleichen... / Anmerkung

Anmerkung I. Zu Leitsatz 1 Die Entscheidung ist insoweit zutreffend. Schließen die Parteien einen Vergleich oder eine Einigung, in die sie auch weitere nicht anhängige Gegenstände einbeziehen, erstreckt sich eine bislang bewilligte Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht ohne Weiteres auf den Mehrwert. Es bedarf grundsätzlich einer Erstreckung durch gesonderten Beschluss. D...mehr

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FF 09/2010, Familiensachen

Hoppenz (Hrsg.) 9. Aufl. 2009, 1926 Seiten, 108 EUR, C.F. Müller Verlag Der renommierte Kommentar ist jetzt nach Abschluss der umfangreichen familienrechtlichen Reformen der Jahre 2008/2009 auf dem neuesten Stand. Der Kommentar enthält nicht nur das neue Unterhaltsrecht ab 1.1.2008. Schwerpunkte der Neukommentierung sind auch das neue Verfahrensrecht und der neue Versorgungsaus...mehr

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AGS 02/2010, Kein Regel/Aus... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig und führt zu einem vorläufigen Erfolg. Der Antragstellerin ist ein Rechtsanwalt beizuordnen. Die Prüfung der Frage, ob Rechtsanwältin T. aus Bottrop beigeordnet werden kann, wird dem Amtsrichter übertragen. 1. Das Verfahren richtet sich im vorliegenden Fall nach dem FamFG, das zum 1.9.2009 in Kraft getreten ist und das FGG abgelöst hat. Damit habe...mehr

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AGS 03/2010, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Herausgegeben von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd Heintschel-Heinegg und Rechtsanwalt und FAFamR Michael Klein. Verlag Wolters Kluwer – Luchterhand. 7. Aufl. 2009. XXIII, 2287 S. 134,00 EUR. Rechtzeitig zum Inkrafttreten des FGG-ReformG zum 1.9.2009, unter Berücksichtigung der Güterrechtsreform und der Strukturreform zum Versorgungsausgleich überzeugt das Werk auch in der...mehr

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FF 09/2010, Das Beschleunig... / Resümee

Wir stehen erst am Anfang der Etablierung einer hochkomplexen Reform. Ob sie erfolgreich sein wird, hängt von vielen Faktoren ab. Es liegt nicht nur am Richter, ob die angestrebten Reformziele erreicht werden können. Die Anwaltschaft kann und muss hier im Interesse der Mandanten, im eigenen Interesse und im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege ihre eigenen Beiträge ...mehr

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FF 05/2010, Betreuungsunter... / c) Urteil vom 17.6.2009 ("Glutenunverträglichkeit")

Die Entscheidung des OLG München als Berufungsgericht[2] wurde als E 12 im Voraufsatz[3] dargestellt; wegen der Einzelheiten wird darauf verwiesen. Die Kindesmutter, eine gelernte Buchhändlerin, war seit Herbst 2007 als Verkäuferin tätig, das gemeinsame Kind war im Jahre 2002 geboren. Die Kindesmutter arbeitete seit Oktober 2007 in einem Umfang von monatlich 80 Tarifstunden ...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / III.  Verfassungsrechtliche Grundlagen

Selbst wenn die Entscheidung des EGMR mit dem Urteil des BVerfG vom 29. Januar 2003 zur elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern in Widerspruch stehen würde,[1] wäre dies nur dann von Relevanz, wenn die Entscheidung des EGMR zu einer Einschränkung bzw. Minderung des Grundrechtsschutzes führen würde; in allen anderen Fällen ist das Grundgesetz menschenrechtsko...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / IV.  Vorschläge zur Umsetzung des Auftrags

Als Reaktion auf die Entscheidung des EGMR hat die Bundesregierung bereits für diese Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern angekündigt.[1] Mit dieser Reform könnte das schon vor der Kindschaftsrechtsreform 1998 gegebene Versprechen eines Abbaus der rechtlichen Unterschiede zwischen in und außerhal...mehr

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FF 09/2010, Rechtsprechung ... / Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nichtehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so kann der Vater des Kindes insoweit die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen und ist gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts auch beschwerdeberechtigt. (BGH, Beschl. v. 16.6.2010 – XII ZB 35/10, FamRZ 2010, 1242 m. Anm. Motzer, FamRZ 201...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / V. Ausblick

Die längst überfällige Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern wird zwar dank der Entscheidung des EGMR jetzt kommen; bei der Frage, wie die Vorgaben des GG und der EMRK konkret umzusetzen sind, steht dem Gesetzgeber jedoch ein nicht unerheblicher Gestaltungsspielraum zu. Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber nicht nur bei § 1626a BGB nachbess...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / a) Erwerb der elterlichen Sorge in Konkurrenz zur Mutter

Im Gegensatz zu der oben unter Ziff. 2 besprochenen Fallgruppe tritt hier die Alleinsorge der Mutter nicht in Konkurrenz zur gemeinsamen Sorge beider Eltern, sondern zur Alleinsorge des Vaters. Gute Gründe sprechen daher für eine Anwendung des § 1696 Abs. 1 BGB:[1] Im Gegensatz zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts dient ein Sorgerechtswechsel nicht zur Verfestigung der...mehr

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FF 07/2010, Stichtag 1.9.20... / 1. Abänderungsverfahren nach §§ 4–9 VAHRG

Auf Abänderungs-, Verlängerungs- und Aufhebungsverfahren finden die alten Vorschriften und nicht die des FamFG oder VersAusglG Anwendung, wenn die Einleitung vor dem 1. September 2009 erfolgt ist oder deren Einleitung bis zu diesem Zeitpunkt beantragt wurde. Durch diese Vorschrift des Art. 111 Abs. 1 S. 2 FGG-Reformgesetz werden auch alle Verfahren mit Dauerwirkung nach § 48...mehr

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FF 01/2010, Herabsetzung des Trennungsunterhalts wegen der Aufnahme einer gleichgeschlechtlichen Beziehung

BGB §§ 1361 Abs.3, 1579 Nr. 7; Die Aufnahme intimer, auf Dauer geplanter gleichgeschlechtlicher Beziehungen durch den Unterhaltsberechtigten mit der Folge des zwei Tage später erfolgten Auszugs aus der Ehewohnung und des Umzugs zu dem neuen Partner stellt unter Berücksichtigung der Situation der Kinder, zweier minderjähriger und eines privilegierten volljährigen Kindes, die a...mehr

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FF 07/2010, Rechtsprechung ... / Internationales Recht

An die Voraussetzungen der tatsächlichen Ausübung des Sorgerechts i.S.d. Art. 3 HKiEntÜ sind keine hohen Anforderungen zu stellen; es genügt, wenn ein Umgangsrecht wahrgenommen worden ist (OLG Nürnberg, Beschl. v. 26.2.2010 – 7 UF 20/10, FamRBint 2010, 52 [Niethammer-Jürgens]). Das Verbringen eines Kindes ins Ausland durch den Inhaber des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei im Ü...mehr

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FF 11/2010, Beiordnung eines Rechtsanwalts im Umgangsverfahren

FamFG § 114 Abs. 1 § 78 Abs. 2 Im Umgangsverfahren ist es geboten, einen Rechtsanwalt beizuordnen, wenn die Sachlage oder die Rechtslage so kompliziert erscheint, dass eine bemittelte, kostenbewusste Partei sich veranlasst gesehen hätte, einen Anwalt zu mandatieren. (Leitsatz des Einsenders) OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.4.2010 – II-6 WF 87/10 (AG Wuppertal) Gründe: I. Das AG hat...mehr

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FF 06/2010, Elterliche Sorg... / 1. Originäre Zuweisung der elterlichen Sorge an die Mutter

Die Konzeption des geltenden Rechts, die die Zuweisung des gemeinsamen Sorgerechts zum Zeitpunkt der Geburt vom Konsens der Eltern abhängig macht und diesen Konsens nur bei verheirateten Eltern vermutet, im Übrigen aber entsprechende Erklärungen der Eltern verlangt, ist angesichts der (vermuteten) vielfältigen Formen außerehelicher Elternschaft verfassungsrechtlich nicht zu ...mehr