Fachbeiträge & Kommentare zu Spende

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Personengesellschaften: Ste... / 6 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Qualifizierung der Einkünfte werden die Besteuerungsgrundlagen jeder Personengesellschaft in einem der Besteuerung der Gesellschafter vorgeschalteten Feststellungsverfahren ermittelt und förmlich festgestellt. Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid [1] umfasst vorrangig die Einkünfte bz...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 1.5.3.3 Auswirkungen auf andere Regelungen des EStG

Rz. 47 Durch die Begrenzung des Verlustausgleichs entsteht regelmäßig ein höherer Gesamtbetrag der Einkünfte. Diese Auswirkung muss nicht immer von Nachteil sein. Sie eröffnet einmal die Möglichkeit, andere Verluste oder Verlustvorträge zu berücksichtigen. Weiterhin können auch sonstige Vergünstigungen des EStG, die systematisch der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte...mehr

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Familienstiftungen: Eine ku... / b) Das Einkommen

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 KStG bemisst sich die Körperschaftsteuer der Familienstiftung nach dem zu versteuernden Einkommen, welches gem. § 8 Abs. 1 KStG nach den Vorschriften des EStG und KStG definiert und ermittelt wird (vgl. Gummert, Münchener Hdb. Gesellschaftsrecht, Bd. 5, 5. Aufl. 2021, § 80 Rz. 115 ff.; Richter, Stiftungsrecht, 2. Aufl. 2023, § 22 Rz. 2-7). Hierbei erg...mehr

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Körperschaften: Besonderhei... / 3.1 Erfüllung von Satzungszwecken

Diese in § 10 Nr. 1 KStG geregelte Einkommenshinzurechnung betrifft in erster Linie Stiftungen, Vereine bzw. Zweckvermögen. Dort kann die Satzung regeln, dass bestimmte Beträge oder Teile des Gewinns dazu verwendet werden müssen, den satzungsmäßigen Zweck zu erfüllen. Dies kann z. B. die Ausschüttung eines Geldbetrags an die Gesellschafter oder an eine wohltätige Organisatio...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 7.1 Spendenabzug einer Körperschaft

Die Abzugsfähigkeit von Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, wissenschaftlicher bzw. als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke entspricht in weiten Teilen den Regelungen im Einkommensteuerrecht. Die Regelung des § 10b EStG wird in § 9 Nr. 2 KStG dem Grunde nach übernommen. Auch bei einer Kapitalgesellschaft sind solche Zuwendungen damit in ...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 2 Schnellübersicht der Einkommensermittlung

Ein Überblick zur körperschaftsteuerlichen Einkommensermittlung lässt sich anhand des folgenden Schemas[1] gewinnen, das die Ermittlung ausgehend von der Handelsbilanz für die häufigsten Positionen zusammenfasst:mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.3 Rechtfertigung

Rz. 68 Liegt eine nachteilige Ungleichbehandlung vor, ist schließlich zu fragen, ob die Beeinträchtigung der Grundfreiheit gerechtfertigt ist. Rz. 69 Dies ist dann der Fall, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen einem steuerlichen Vorteil und dem Ausgleich dieses Vorteils durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht ("Kohärenz").[1] Der Ausgleich des steuerlichen...mehr

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Körperschaften: Grundsätze ... / 6.6 Spendenabzug bei einer Körperschaft

Die Ermittlung der abziehbaren Zuwendungen für begünstigte Zwecke (Spenden oder Beiträge) erfolgt bei Körperschaften in einem 2-stufigen Verfahren. Zunächst werden sämtliche Zuwendungen dem Einkommen der Gesellschaft als nicht abziehbare Aufwendungen hinzugerechnet. In einem zweiten Schritt erfolgt dann die Ermittlung der abziehbaren Zuwendungen.[1]mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.1 Entstrickung und Bw-Fortführung

Tz. 173 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Zuwendungen in das übrige Vermögen einer st-begünstigten Stiftung, also von der Stiftung nicht zu erhalten sind, sind reguläre Spenden nach § 10b EStG bzw § 9 KStG. Stammen die Mittel aus einem BV des Stifters, liegt grds eine Entnahme nach § 4 Abs 1 S 2 EStG vor. Die Bewertung der Entnahme kann nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 4 EStG mit dem Bw erfolg...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blutspenden als Sachspende

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Verzicht auf die kommerzielle Verwendung des eigenen Blutes ist keine Sachzuwendung/-spende i. S. d. § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10), da das eigene Blut keinen Vermögenswert darstellt. Die kostenlose Blutspende an das Deutsche Rote Kreuz kann daher aus Sicht der Finanzverwaltung nicht als steuerbegünstigte Zuwendung/Spende (Sachspende) i. S. v. §...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Bis einschließlich 1999 mussten Spenden an freizeitnah tätige Vereine (wie z. B. die Sport-, Karnevals- und Kleingärtnervereine) über sog. Durchlaufstellen geleitet werden, um einen Spendenabzug nach § 10b EStG zu erhalten. Damit sollte verhindert werden, dass Mitgliedsbeiträge an diese Vereine steuerlich geltend gemacht werden können. Ab dem 0...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.2.4 Verhältnis zum Spendenabzug

Tz. 88 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 10 Abs 1 Nr 1 S 2 KStG bleibt die Anwendung der Regelungen zum Spendenabzug – trotz der Regelung des § 10 Abs 1 Nr 1 S 1 KStG – unberührt (s § 10 KStG Tz 21). Jedoch ist eine Leistung an eine st-begünstigte Kö nicht zwangsläufig eine abzb Spende nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG. Voraussetzung des Spendenabzugs nach § 9 Abs 1 Nr 2 KStG ist die...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Besteuerung der Stiftungserrichtung, Zustiftung und sonstigen Zuwendung

Tz. 171 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Im Grundsatz ist die Erstausstattung der Stiftung eine Zuwendung, die der außerstlichen (privaten) Sphäre des Stifters zuzuordnen ist. In Einzelfällen kann die Dotation einer Stiftung auch im betrieblichen Interesse sein, zB wenn die Förderung eines bestimmten Berufsstandes Zweck der Stiftung ist. Ist eine Kap-Ges Stifterin, kann die Errich...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5. Sonstiges

Tz. 19 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern darf nicht fiktiv den Gewinn mindern. Es wird daher empfohlen, den mitarbeitenden Mitgliedern unter Beachtung der lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften angemessene Vergütungen (Arbeitslöhne) zu zahlen. Diese Beträge einschließlich etwaiger Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohn...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Dartvereine/-clubs

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dartvereine/-clubs können wegen der Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 AO Nr. 21) als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft anerkannt werden, wenn diese Sportart wettkampfmäßig betrieben wird. Für die Wettkampfmäßigkeit sind die Regeln des Deutschen Dartverbandes e. V. 1982, Berlin, zu beachten. Die OFD Hannover (s. Vfg. vom 25.07.1994, KS...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ideeller Bereich

Tz. 2 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der steuerneutrale (ideelle) Tätigkeitsbereich einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. In dem ideellen Bereich werden unmittelbar die satzungsmäßigen (steuerbegünstigten) Zwecke verfolgt. Zu den Einnahmen des ideellen Bereichs zählen beispielsweise bei einem Verein die Mitgliedsbeitr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6 Einlagekonto nach § 27 KStG

Tz. 122 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 Im Anrechnungsverfahren nahmen Stiftungen nicht an der EK-Gliederung teil und dokumentierten mithin keine Zuwendungen im EK04. Ob die Stiftung heute ein Einlagekto iSd § 27 KStG führen kann, ist umstritten. Nach Verw-Auff (s OFD NRW, Arbeitshilfe "Stiftungen aus stlicher Sicht" Rn 6.7, Stand 01.01.2017) ist § 27 KStG nicht auf Stiftungen an...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Prüf- und Bestätigungsvermerke der Stadt-/Gemeindeverwaltung

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Dieses Muster sollte von den Vereinen in zweifacher Ausfertigung den juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder den öffentlichen Dienststellen eingereicht werden. Das Original verbleibt bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts oder der öffentlichen Dienststelle. Die Durchschrift wird nach Anbringung des Prüf- und Bestätigungsverme...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.2 "Verdeckte Einlage" der Anteile

Tz. 175 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Der Begriff der verdeckten Einlage ist im Ges nicht definiert. Nach ständiger Rspr des BFH (zB s Urt des BFH 13.12.2022, IX R 5/22, DStR 2023, 507 unter Rn 23 mwNachw) ist eine "verdeckte Einlage gegeben, wenn ein Gesellschafter (oder eine nahe stehende Pers) seiner Kap-Ges außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen ohne (angemessenes)...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.7 Unentgeltliche Übertragung von einbringungsgeborenen Anteilen

Tz. 28 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Voll unentgeltliche Übertragung Werden einbringungsgeborene Anteile unentgeltlich übertragen, führt der Erwerber die St-Verstrickung der Anteile fort (s Tz 33). Der unentgeltliche Rechtsträgerwechsel ist nämlich regelmäßig kein Gewinnrealisierungstatbestand iSd § 21 UmwStG (Ausnahmen bei den Veräußerungsersatztatbeständen, s Tz 31), der zu ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.5.3 Einlage in eine "Kapitalgesellschaft"

Tz. 178 Stand: EL 114 – ET: 04/2024 Nur die verdeckte Einlage in eine "Kap-Ges" führt gem § 21 Abs 2 S 1 Nr 4 UmwStG zur Aufdeckung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen. Was unter "Kap-Ges" zu verstehen ist, wird im Ges nicht erläutert. Wie auch im Fall des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG (s § 20 UmwStG [vor SEStEG] Tz 103) sind hierunter die in § 1 Abs 1 Nr 1 KSt...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.10 Anwendung auch in Fällen des § 20 Abs 1 Nr 9 und 10 Buchst a EStG

Tz. 38 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 § 20 Abs 1 Nr 9 und 10 EStG übertragen die Besteuerungsregeln des Halb- bzw Teil-Eink-Verfahrens auch auf das Verhältnis von Kö iSv § 1 Abs. 1 Nr 3 bis 5 KStG (Vereine, Stiftungen, Zweckvermögen usw) zu ihren Mitgliedern, Stiftern usw sowie auf das Verhältnis von BgA zu ihren Träger-Kö (im Einzelnen zu § 20 Abs 1 Nr 10 EStG s § 4 KStG Tz 249f...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Stiftung und Nahestehen zum Stifter, Destinatär & Anfallsberechtigten

Tz. 215 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Das ErtragStR knüpft vereinzelt in vd Normen die Rechtsfolgen auch an Handlungen anderer Pers, sofern diese andere Pers dem Stpfl nahe stehen. Dies können insbes sein: vGA an / verdeckte Einlage durch nahestehende Pers (insbes auch § 8 Abs 3 S 5 KStG) nahestehende Pers gem § 8c Abs 1 S 1 KStG Erwerbergr iSd § 8c Abs 1 S 2 KStG Schachtelprivileg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. § 10b EStG

Rn. 42 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Zum Verhältnis der AbgSt zum Spendenabzug s Schienke-Ohletz/Selzer, DStR 2008, 136. Bei Durchführung der "Günstigerprüfung" des § 32d Abs 6 EStG kann ein Abzug von Spenden in Betracht kommen (s zur KiSt AbgSt-E BMF vom 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 Tz 150). Ebenso wird durch die fakultativen oder zwingenden Ausnahmen des § 32d Abs 2 EStG ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Das Deutsche Rote Kreuz (DRK), die Landesverbände und die Ortsvereinigungen veranstalten regelmäßig Blutspendetermine. Das Spenden von Blut stellt keine Sachzuwendung/Sachspende i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (s. Anhang 10) dar, weil der Spender nach durchgeführter Blutentnahme kein Recht mehr an dem entnommenen Blut hat. Durch den Blutspendediens...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Bridge

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Vereine, die "Bridge" zum Satzungszweck haben, können wegen Förderung eines nach § 52 Abs. 2 Satz 2 AO (Anhang 1b) anzuerkennenden besonderen gemeinnützigen Zwecks anerkannt werden, wenn der Verein den Turnierbridge fördert (BFH vom 09.02.2017, BStBl II 2017, 1106). Die Anerkennung eines Bridgevereins wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 A...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2 Bürgerstiftung (und Kleinststiftungen)

Tz. 55 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Bürgerstiftungen zeichnen sich durch eine Vielzahl von Stiftern mit verhältnismäßig kleinen Zuwendungen aus. Eine Ausnahme zum Erfordernis der Vermögensausstattung besteht für Bürgerstiftungen nicht (s Weitemeyer, Mü-Kom, § 80 BGB Rn 172). Es wird jedoch in der Praxis von einzelnen Stiftungsaufsichtsbehörden zugestanden, dass die Stiftung ni...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleintierzuchtvereine

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die Kleintierzuchtvereine können unter den Begriff der Tierzucht, der unter § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) gefasst wird, subsumiert werden. Da die Förderung der Tierzucht nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt ist, kann deshalb auch die Kleintierzucht darunterfallen. Unter Kleintierzuchtvereinen sind Vereine wie Brieftauben- und Kaninchenzuchtvereine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Abschreibungen im ideellen Tätigkeitsbereich

Tz. 102 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Die im ideellen Tätigkeitsbereich eines Vereins eingesetzten Wirtschaftsgüter dienen nicht der Erzielung von Einkünften. Daher besteht für den ideellen Tätigkeitsbereich keine Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht, weil die in dem ideellen Bereich erzielten Einnahmen (wie Mitgliedsbeiträge, Spenden) keiner Einkunftsart i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr. 1–7...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuwendungen an Vereinsmitglieder

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuwendungen, für die die Mitglieder kein Entgelt zu entrichten haben, werden nach Wegfall der gesetzlichen Vorschrift des § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG a. F. durch § 3 Abs. 1b UStG (Anhang 5) bzw. § 3 Abs. 9a UStG (Anhang 5) erfasst. Zu erfassen sind alle Geschäftsvorfälle, in denen steuerbegünstigte Körperschaften aus ihrem unternehmerischen Bereich unentg...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zuschüsse

Tz. 1 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Zuschüsse sind Zuwendungen, die den steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaften (Vereinen) regelmäßig von öffentlichen Kassen oder Dachverbänden zufließen. Zuschussgeber kann aber auch jeder andere sein. Echte Zuschüsse liegen immer dann vor, wenn sie von keiner Gegenleistung abhängig gemacht werden und alleine dem Zweck dienen, den V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Denkmalpflege

Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Ein Verein, der die Förderung der Denkmalpflege zum Satzungszweck hat, fördert einen nach § 52 Abs. 2 Nr. 26 AO (Anhang 1b) als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zweck. Unter Denkmalpflege sind Maßnahmen zum Schutz künstlerisch wertvoller oder kulturgeschichtlich bedeutsamer Bau- und Kunstdenkmäler zu verstehen, um Zerstörung, Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Ausländische Körperschaften

Tz. 6 Stand: EL 137 – ET: 06/2024 Der Spendenabzug nach § 10b EStG (Anhang 10) an eine ausländische Körperschaft (d. h. in Deutschland weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig) setzt voraus, dass diese die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO (Anhang 1b) erfüllt und es sich um eine Körperschaft mit Sitz innerhalb der EU/EWR handelt. Ausländische Körperschaften, die außerhal...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Andere Aufwendungen, für die kein spezieller Posten im Gliederungsschema vorgesehen ist

Rn. 77 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierunter fallen z. B. folgende Aufwendungen: Reise-, Prüfungs-, Rechtsberatungskosten, Spenden, Beiträge an Berufsvertretungen, Versicherungsprämien (soweit nicht unter Nr. 6 auszuweisen), Gebühren, Fernsprech-, Fernschreib-, Datenübertragungs- und Postgebühren, Ausgangsfrachten, Provisionen, Werbeaufwendungen, Mieten und Leasinggebühren (so...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Aufwendungen für Unterstützung

Rn. 60 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Hierbei handelt es sich ausschließlich um solche Aufwendungen für tätige und bereits ausgeschiedene Mitarbeiter sowie deren Hinterbliebene, die freiwillig (bei Bedarf) und damit nicht für eine Gegenleistung des Empfängers gezahlt werden. Im Einzelnen können sie beinhalten: Krankheits- und Unfallunterstützungen, übernommene Kur- und Arztkosten...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Sorgfältigkeit der Unternehmensleitung

Tz. 10 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, die UN-Leitung überhaupt wahrzunehmen. Dabei haben sie die betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse und maßgeblichen Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Im Rahmen ihres unternehmerischen Ermessens haben sie die Ziele und die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Maßnahmen und Grenzen zu definier...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Darlegungs- und Beweislastverteilung

Tz. 38 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Haftungsvoraussetzungen des § 93 Abs. 2 Satz 1f. AktG sind Vorstandseigenschaft, Handlung oder Unterlassung, Pflichtverletzung, Verschulden, Zurechnung und Schaden. Nach dem allg. Grundsatz des Beweisrechts, wonach jeder die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, träfe grds. die Gesellschaft die Darlegungs- und Beweislast...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegeversicherungsbeiträge... / 3.2 Anzahl berücksichtigungsfähiger Kinder

Eine Beitragsentlastung erfolgt für Eltern, die 2 oder mehr Kinder haben. Diese Beitragsentlastung ist – anders als bei dem Beitragszuschlag für Kinderlose – nicht lebenslang vorgesehen. Der Gesetzgeber hat diese Beitragsentlastung nur bis zum Ablauf des Monats vorgesehen, in dem das Kind das 25. Lebensjahr vollendet. Mit dieser Regelung wird der Tatsache Rechnung getragen, d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zu freiwilligen Zuwendungen an die DGzRS > Spenden Rz 29 ff [45] sowie § 52 Abs 2 Nr 11 AO. Entschädigungen an ehrenamtlich tätige Personen können steuerfreier > Auslagenersatz sein; als Ersatz von > Werbungskosten sind sie steuerpflichtig. Bei fehlender Überschusserzielungsabsicht kann im Einzelfall > Liebhaberei gegeben sein.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Mitglieder der DLRG, die in ihrer Freizeit als Rettungsschwimmer tätig sind, sind keine > Arbeitnehmer der DLRG: Übernehmen sie die einer Gemeinde obliegende Badeaufsicht, sind sie auch keine ArbN der Gemeinde (EFG 1981, 96). Sie erzielen vielmehr > Sonstige Einkünfte nach § 22 Nr 3 EStG; dafür wird ein Freibetrag von 256 EUR im Kalenderjahr ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Deutsches Rotes Kreuz

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das DRK ist ein Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege. Es ist als föderal gegliederter Mitgliederverband organisiert mit weitreichender rechtlicher Selbständigkeit der Untergliederungen. Dem Bundesverband "Deutsches Rotes Kreuz" eV sind die Landesverbände und der Verband der Schwesternschaften nachgegliedert, die wiederum auf Ortsebene i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.6.1 Zeitlicher Regelungsbereich bei den einzelnen Einkunftsarten

Rz. 85 Die Frage nach dem zeitlichen Geltungsbereich der Gewinnfeststellung ist die Frage nach dem Zeitraum, für den die Einkünfte festgestellt werden. Ausdrücklich geregelt ist der zeitliche Geltungsbereich nicht, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der gesetzlichen Regelungen. Die gesonderte Feststellung nach §§ 179, 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO ist im Zusa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.6 Nebenentscheidungen

Rz. 71 In dem Gewinnfeststellungsbescheid sind außerdem bestimmte Nebenentscheidungen zu treffen. Diese Nebenentscheidungen können Faktoren betreffen, die nicht von den Mitunternehmern gemeinschaftlich verwirklicht worden sind (z. B. Spenden). Gemeinschaftlich müssen nur die Einkünfte sein, nicht die sonstigen festzustellenden Faktoren. Ist bei der Personengesellschaft ein Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.1.2 Feststellung von Einkünften

Rz. 20 Eine gesonderte Feststellung von Einkünften wird nach § 180 Abs. 1 Nr. 2a durchgeführt, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen mehreren Personen steuerrechtlich zuzurechnen sind. Eine Feststellung erfolgt nicht nur bei bestimmten Einkunftsarten, sondern ist bei allen sieben einkommensteuerrechtlichen Einkunftsarten zulässig. Das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 3.1.4.1 Allgemeiner sachlicher Regelungsbereich

Rz. 50 Nach dem Wortlaut des § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO werden die "Einkünfte" festgestellt , d. h. Gewinn und Verlust aus den betrieblichen Einkunftsarten bzw. Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten und Verlust aus den übrigen Einkunftsarten. Darüber hinaus hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch weitere Besteuerungsgrundlagen gesondert und einheitlich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.1.3 Dienen der Einkunftserzielung

Rz. 118 Diese Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen müssen der Einkunftserzielung dienen. Das bedeutet, dass diese Wirtschaftsgüter usw. dazu bestimmt sein müssen, positive oder negative Einkünfte zu erzielen, und dass diese Einkünfte dem Grunde nach unter eine der sieben Einkunftsarten des EStG fallen.[1] Ist dies nicht der Fall, liegt z. B. Liebhaberei vor, ist eine...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Künstler, Galerien und die ... / 1. Allgemeines

Umsatzsteuerliche Themen spielen schon von Anfang an keine Rolle, wenn feststeht, dass Kulturschaffende bereits keine Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne sind. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist nach § 2 Abs. 1 Satz 3 UStG jede nachhaltige Täti...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Spenden

Spenden stellen freiwillige unentgeltliche Leistungen zur Förderung bestimmter steuerbegünstigter Zwecke ohne Erwartung einer bestimmten Gegenleistung dar. In Ausnahmefällen sind sie als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie betrieblich veranlasst sind, z. B. Zuwendungen an Organisationen, die dem Zweck der wirtschaftlichen Förderung der Mitunternehmerschaft dienen. Für Par...mehr