Fachbeiträge & Kommentare zu Steuerbefreiung

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Alt-/Neubauten

Berufung nur auf Steuerbefreiung, nicht auf Ausnahme davon: Diese Steuerbefreiung gilt zwar nur dann, wenn es sich um Altbauten handelt. Im Fall der Übertragung von Neubauten wäre allerdings denkbar, dass der Steuerpflichtige sich zwar auf den Steuerbefreiungstatbestand des Art. 135 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL beruft, gleichzeitig aber geltend macht, dass dessen Einschränkun...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VII. Aufteilung wegen Sonderregelungen außerhalb des harmonisierten Rahmens

EuGH-Urteil Talacre: Zumindest für bestimmte Konstellationen im Zusammenhang mit der Lieferung von Neubauten oder Baugrundstücken wäre zu überlegen, ob nach den Ausführungen des EuGH im Urteil ‚Talacre Beach’ vom 7.6.2006 doch eine Aufteilung des Umsatzes in steuerfreie Bestandteile und steuerpflichtige Bestandteile zu erfolgen hat.[67] In diesem Urteil hatte der EuGH festge...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Einheitlicher Umsatz ist mehrwertsteuerfrei

Sonderregelung: Wie bereits gesagt (s. oben II.) hat der deutsche Gesetzgeber nicht explizit – entsprechend den unionsrechtlichen Vorgaben – die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen GuB (Ausnahme Neubauten[37]) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke (Ausnahme Baugrundstücke[38]) von der MwSt befreit. Er hat vielmehr einen Sonderweg gewählt, inde...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 2. Problem: Beendigung der Ausnahmeregelung

Ohne Handeln längerer Zustand der Rechtsunsicherheit: Würde der Gesetzgeber nichts tun, würde er u.E. das Heft des Handelns aus der Hand geben. Die Steuerpflichtigen wären in verschiedenerlei Hinsicht für einen längeren Zeitraum mit einem Zustand der Rechtsunsicherheit konfrontiert. Es könnte zu finanzgerichtlichen Verfahren kommen, aus denen sich erhebliche Steuerausfälle e...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / V. Beurteilung der Steuerpflicht bzw. -freiheit nach dem Hauptbestandteil

Abstellen auf "Hauptleistung": Alternativ zu den Ausführungen unter IV. kommt auch in Betracht, die Steuerbefreiung – ebenso wie bei den Vermietungsvorgängen (s. oben I.1.) – danach zu beurteilen, welcher Lieferungsbestandteil den Hauptbestandteil des jeweiligen Vorgangs darstellt, um dann den gesamten Vorgang nach den für den Hauptbestandteil geltenden Regelungen zu beurtei...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Urteil vom 4.5.2023 zur Vermietung von Grundstücken und Betriebsvorrichtungen

EuGH: Mit Urteil vom 4.5.2023 hat der EuGH bestätigt, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu beurteilen sind.[1] Ist also eine Leistung als Nebenleistung zu einer anderen Leistung, der Hauptleistung, anzusehen, ist erstere ebenso zu behandeln wie letztere.[2] BFH: Der BFH hat die Feststellungen des EuGH in der Nachfolgeentscheidung vom 17...mehr

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Ort der Lieferung / 2.1.1 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (seit 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 sind die Lieferungen an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten, bei denen es nicht zur Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs kommen kann, erheblich verändert worden. Um bei Lieferungen zwischen 2 Mitgliedstaaten der EU an Abnehmer, die keinen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen müssen (dies sind regelmäßig Nichtunternehmer und bes...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / b) Sonderregelungen für "B2B-Umsätze"

Lieferung an Unternehmer oder jur. Person: Anders ist die Lage aber, wenn der Erwerber ein Unternehmer oder eine juristische Person ist. Für Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, wird in diesen Fällen nämlich gem. § 13b Abs. 5 S. 1, Abs. 2 Nr. 3 UStG der Erwerber Steuerschuldner. Bisher Aufteilung: Nach bisheriger Praxis wurde daher bei der Übertragung von Gr...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / XI. Fazit

Eins ist klar, das "Aufteilungsgebot", das bisher in der deutschen Rechtspraxis auch bei der Lieferung von Grundstücken und BV zur Anwendung gekommen ist, ist endgültig überholt. Der Grundsatz, dass einheitliche wirtschaftliche Vorgänge mehrwertsteuerlich einheitlich zu behandeln sind, ist zukünftig also auch bei diesen Transaktionen anzuwenden.[85] Das dürfte in vielen Fälle...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / c) Unbebaute Grundstücke

Lieferung von unbebauten Grundstücken steuerfrei: Ähnliche Gedanken könnten im Fall der Lieferung von Erschließungsanlagen auf Baugrundstücken gelten, wenn die Erschließungsanlagen – anders als im Regelfall (s. oben V.2.b.cc.) – den bestimmenden Bestandteil des Vorgangs ausmachten: Hier käme nach nationalem Recht in Betracht, dass nicht nur die Übertragung der Erschließungsa...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 1. Unionsrecht

Steuerbefreiung mit Ausnahmen: Nach den unionsrechtlichen Vorgaben ist gem. Art. 135 Abs. 1 Buchst. j und k MwStSystRL die Lieferung von Gebäuden oder Gebäudeteilen und dem dazugehörigen Grund und Boden (GuB) bzw. die Lieferung unbebauter Grundstücke von der MwSt befreit. Nicht befreit ist allerdings die Lieferung der in Art. 12 Abs. 1 MwStSystRL genannten Gebäude oder Gebäu...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / 3. Ausnahmeregelung

Ermächtigung für abweichendes nationales Recht: In Deutschland gelten die oben unter II.1. genannten Ausnahmen von der Steuerbefreiung für Neubauten und Baugrundstücke nicht. Deren Lieferung ist also ebenfalls mehrwertsteuerbefreit. Das ist vom Unionsrecht "abgesegnet". Grundlage für die Nichtgeltung ist die Vorschrift des Art. 371 i.V.m. Anhang X Teil B Nr. 9 MwStSystRL. Da...mehr

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Ort der Lieferung / 2.1.2 Weitere Formen von Fernverkäufen (seit 1.7.2021)

Seit dem 1.7.2021 ergibt sich aus § 3c Abs. 2 und Abs. 3 UStG auch die Verlagerung des Orts der Lieferung an den Ort, an dem sich der Gegenstand am Ende der Beförderung oder Versendung befindet, wenn der Gegenstand aus dem Drittlandsgebiet in die Europäische Union gelangt. Es ergeben sich dabei unter weiteren Voraussetzungen die folgenden 2 Möglichkeiten: Fernverkauf eines Ge...mehr

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Kein "Aufteilungsgebot" – K... / VIII. Ausschließliche Verwendung für steuerfreie Umsätze

Lieferung aller Bestandteile steuerfrei: Einen Sonderfall stellt die Lieferung von Grundstücken und VuM dar, wenn sie vor der Lieferung ausschließlich für eine nach § 4 Nr. 8 bis 27 und 29 UStG steuerbefreite Tätigkeit verwendet worden sind (das Deutsche Jugendherbergswerk veräußert beispielsweise eine Jugendherberge samt fest installierten VuM). In diesem Fall ist die Übert...mehr

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Lieferung / 1 Definition der Lieferung

Der Leistungstatbestand Lieferung stellt neben dem Leistungstatbestand der sonstigen Leistung[1] den Kernbegriff für Leistungen eines Unternehmers im Umsatzsteuerrecht dar. Damit eine steuerbare Lieferung eines Unternehmers nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG vorliegen kann – und damit eine Umsatzsteuer für die Leistung entstehen kann – muss überprüft werden, ob eine Lieferung vorlie...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1 Steuerbefreiung für ein Familienheim

1.1 Grundlagen Zuwendungen unter Lebenden, die ein Ehegatte dem anderen Ehegatten oder ein eingetragener Lebenspartner dem anderen Lebenspartner im Zusammenhang mit einem Familienheim macht, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG von der Schenkungsteuer befreit. Bei der Zuwendung muss es nicht um eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handeln. Die Vorschrift gilt...mehr

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Schenkungsteuererklärung (ab 2009): Anlage Steuerbefreiung Familienheim

Zusammenfassung Überblick In der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim" zur Schenkungsteuererklärung sind entsprechende Angaben zu machen, wenn ein Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner ein begünstigtes Grundstück vom anderen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erhalten hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen Die gesetzlichen Regelungen...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.5 Erwerbsnebenkosten

In der Regel entstehen bei einer Schenkung auch Erwerbsnebenkosten. Hierzu zählen z. B.: allgemeine Erwerbsnebenkosten Steuer- und Rechtsberatung im Vorfeld der Schenkung Kosten zur Erstellung der Schenkungsteuererklärung. Gehören zum Erwerb Vermögensgegenstände, für die eine Steuerbefreiung i. d. S. zur Anwendung kommt, unterliegen diese Erwerbsnebenkosten nicht der Kürzung nac...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / Zusammenfassung

Überblick In der "Anlage Steuerbefreiung Familienheim" zur Schenkungsteuererklärung sind entsprechende Angaben zu machen, wenn ein Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner ein begünstigtes Grundstück vom anderen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner erhalten hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen Die gesetzlichen Regelungen zum Erwerb ein...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.1 Grundlagen

Zuwendungen unter Lebenden, die ein Ehegatte dem anderen Ehegatten oder ein eingetragener Lebenspartner dem anderen Lebenspartner im Zusammenhang mit einem Familienheim macht, sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG von der Schenkungsteuer befreit. Bei der Zuwendung muss es nicht um eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG handeln. Die Vorschrift gilt vielmehr auch...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.2 Vorteile für die Zuwendung eines Familienheims

Die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims kann zur Steuerersparnis genutzt werden. Die Steuerbefreiung für eine lebzeitige Übertragung eines Familienheims führt dazu, dass der persönliche Freibetrag gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG in Höhe von 500.000 EUR für weitere Übertragungen von Vermögen (lebzeitig) oder auch von Todeswegen erhalten bleibt Es kommt nicht zu einer Zusamme...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.4 Übernommene Schulden

1.4.1 Überblick Nicht abzugsfähig sind übernommene Verbindlichkeiten, Gegenleistungen, Leistungsauflagen, Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die mit dem begünstigten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Zusammenhang einer übernommenen Verbindlichkeit mit einem Vermögensgegenstand i...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.4.2 Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020

Hinsichtlich des Abzugs von Schulden und Lasten hat das Jahressteuergesetz 2020 Änderungen vorgenommen. a) Es liegt ein wirtschaftlicher Zusammenhang[1] mit dem Familienheim vor Liegen Schulden und Lasten vor, die mit dem befreiten Vermögen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind diese nicht oder nur anteilig abziehbar.[2] b) Es liegt kein wirtschaftlicher Zusammenhang mi...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.4.1 Überblick

Nicht abzugsfähig sind übernommene Verbindlichkeiten, Gegenleistungen, Leistungsauflagen, Nutzungsauflagen oder Duldungsauflagen, die mit dem begünstigten Familienheim in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Hierbei ist Folgendes zu beachten: Voraussetzung für einen wirtschaftlichen Zusammenhang einer übernommenen Verbindlichkeit mit einem Vermögensgegenstand ist, dass die En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Praktikant / 1 Praktikanten als Arbeitnehmer

Praktikanten sind regelmäßig Arbeitnehmer, weshalb die Bezüge aus der Praktikantentätigkeit nach den allgemeinen Vorschriften dem Lohnsteuerabzug unterliegen. Der Praktikant kann einen Antrag auf Durchführung einer Einkommensteuerveranlagung stellen. Wird die Jahresarbeitslohngrenze nicht überschritten, fällt bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer nach Ablauf des Kalender...mehr

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Schenkungsteuererklärung (a... / 1.3 Gestaltungsmöglichkeiten bei einem Familienheim

Folgende Gestaltungen im Zusammenhang mit einem Familienheim sind steuerfrei:[1] Übertragung des Alleineigentums oder Miteigentums an dem einem Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner bereits gehörenden Grundstück, Anschaffung oder Herstellung (ganz oder teilweise) durch einen Ehegatten oder Lebenspartner aus Mitteln, die allein oder überwiegend vom anderen, zuwendenden Ehe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Investitionsabzugsbetrag / 2.2 Begünstigte Wirtschaftsgüter

Begünstigt sind allein bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Diese müssen nicht zwingend neu sein. Begünstigt sind damit auch gebraucht erworbene Wirtschaftsgüter. Ebenfalls begünstigt sind geringwertige Wirtschaftsgüter,[1] selbst wenn dafür entweder der Sofortabzug in Anspruch genommen oder ein Sammelposten angesetzt werden kann.[2] Zu den beweglichen Wirtschaftsg...mehr

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Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2024

Kommentar Fallen Lebenshaltungskosten an einem ausländischen Dienstort höher aus als in Deutschland, zahlen Arbeitgeber ihren dort tätigen Arbeitnehmern regelmäßig einen Kaufkraftausgleich. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben diese Zahlungen in Deutschland (lohn-)steuerfrei. Wenn Arbeitnehmer im Ausland tätig sind, zahlt der Arbeitgeber ihnen häufig Auslandszuschläge und e...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch Teilnahmeausschluss von Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten

Verletzung des Gleichbehandlungsgebots: Das für die Gewährung des LSt-Freibetrags für vergünstigte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) geltende Gleichbehandlungsgebot wird durch den Teilnahmeausschluss von Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten verletzt. Rechtsfolge dieses Verstoßes ist der Wegfall der Steuerbefreiung für alle Arbeitnehmer. FG Düsseldorf v....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Keine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots durch Teilnahmeausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen

Das für die Gewährung des LSt-Freibetrags für vergünstigte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) geltende Gleichbehandlungsgebot wird durch den Ausschluss von Mitarbeitern mit ruhenden Arbeitsverhältnissen nicht verletzt (entgegen BMF v. 8.12.2009 – IV C 5 - S-2347/09/10002, BStBl. I 2009, 1513 Tz. 1.1.1.). Der abstrakte Ausschluss von in dem arbeitgebenden Untern...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Erfordernis der Einhaltung der Vor- und Nachbehaltensfrist bei Abspaltung zur Neugründung

Streitig ist, ob die Steuerbefreiung gem. § 6a GrEStG auch bei der Abspaltung zur Neugründung greift, wenn die neu gegründete Gesellschaft nicht an der abspaltenden Gesellschaft beteiligt ist, aber eine Personenidentität besteht. Die Rechtsprechungsgrundsätze, wonach bei Umwandlungsvorgängen zwischen einer abhängigen Gesellschaft und einem herrschenden Unternehmen in Fällen d...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) § 13a ErbStG: Ermittlung der Anzahl der Beschäftigten

Streitig ist, wie die Anzahl der Beschäftigten für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 13a ErbStG zu berechnen ist. Die Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 4 ErbStG ist anhand der Anzahl der auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten – gezählt nach Köpfen – zu bestimmen. Der GmbH-Geschäftsführer ist ebenfalls Beschäftigter i.S.d. § 13a ErbStG, auch wenn er kü...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.4 Auswirkungen auf grenzüberschreitende Beziehungen

Rz. 220 Die optierende Gesellschaft erfüllt die abkommensrechtlichen Voraussetzungen einer "Gesellschaft" entsprechend Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA 2017 [1]. Für Zwecke der Anwendung eines DBA ist sie "ein Rechtsträger, der für die Besteuerung wie eine juristische Person behandelt wird". Eine optierende Gesellschaft, die ihren Ort der Geschäftsleitung im Inland hat, ist in...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.2.4 Auf die optierende Gesellschaft anwendbare Vorschriften

Rz. 178 Die optierende Gesellschaft gilt als Kapitalgesellschaft. Daher sind alle Vorschriften des KStG auf sie anwendbar, die auf eine Kapitalgesellschaft anwendbar sind (Rz. 150f.). Soweit die steuerliche Regelung an andere Kriterien oder eine andere Rechtsform anknüpfen, kann die optierende Gesellschaft davon keinen Gebrauch machen. So ist die Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1a ... / 4.1 Grundsätze

Rz. 150 Als Wirkung der Optionserklärung bestimmt § 1a Abs. 1 S. 1 KStG, dass die optierende Gesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft zu behandeln und demnach wie eine solche zu besteuern ist. Im Zusammenhang damit schließt § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG die optierende Gesellschaft als Kapitalgesellschaft ein. Die optierende Gesellschaft unterliegt damit allen ertragsteuerlichen sow...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Umsätze von Gesellschaftsanteilen – Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 169 Nach der seit dem 1.1.980 unveränderten Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG sind die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen steuerfrei. Derartige Umsätze kommen z. B. in Betracht, wenn der Leistungsempfänger einen Anteil an einer Gesellschaft erhält und dadurch Gesellschafter einer Gesellschaft wird ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.6 Ausnahme von der Steuerbefreiung: Einziehung von Forderungen

Rz. 118 Die Einziehung von Forderungen ist nach § 4 Nr. 8 Buchst. c UStG ausdrücklich nicht Gegenstand der Steuerbefreiung. Damit ist gemeint, dass die Tätigkeit sog. Inkassobüros und vergleichbarer Tätigkeiten anderer Unternehmer nicht unter die Steuerbefreiung fällt. Unter Einziehung von Forderungen ist der Einzug fremder Forderungen im Auftrag des Gläubigers zu verstehen....mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 10 § 4 Nr. 8 UStG beruht auf verschiedenen Bestimmungen in Art. 135 Abs. 1 MwStSystRL . Die Vorschrift enthält in den Buchst. b bis h eine katalogmäßige Aufzählung von Dienstleistungen, die die EU-Mitgliedstaaten nach Art. 131 MwStSystRL unter den Bedingungen von der USt befreien müssen, die sie zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen so...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Historischer Überblick

Rz. 1 § 4 Nr. 8 UStG enthält die Befreiung bestimmter Umsätze im Geld- und Kapitalverkehr. Die Vorschrift verfolgt im Grunde den Zweck, den Geld- und Kapitalverkehr nicht zu verteuern. Da im Prinzip der gesamte Finanzdienstleistungssektor unter die Steuerbefreiung fällt, hat die Vorschrift gleichzeitig einen Vereinfachungseffekt. Rz. 2 – 3 einstweilen frei Rz. 4 Im UStG 1967 w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.5 Outsourcing von Finanzdienstleistungen

Rz. 35 Spätestens seit dem EuGH-Urteil v. 5.6.1997[1] wird intensiv die Frage diskutiert, ob und in welchem Umfang mit Finanzdienstleistungen eng verbundene Umsätze ebenfalls unter die Steuerbefreiung fallen können. Einheitliche Vorgaben für die Behandlung von Outsourcing-Leistungen – etwa in Form übergreifender Verwaltungsanweisungen – bestehen bislang wegen der Bandbreite ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Kreditfabriken

Rz. 73 In die öffentliche Anhörung des BT-Finanzausschusses zu dem (der Diskontinuität unterfallenden) Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des UStG (dieser Regierungsentwurf enthielt lediglich eine Änderung der Steuerbefreiung gem. § 4 Nr. 11b UStG für Postdienstleistungen) war ein Vorschlag des BMF einbezogen worden, der die Einführung einer Umsatzsteuerbefreiung – ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.6 Vermittlungsleistungen

Rz. 42 Unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 UStG fallen auch bestimmte Vermittlungsleistungen in Zusammenhang mit steuerfreien Finanzdienstleistungen, insbesondere die Vermittlung von Krediten.[1] Die Frage einer etwaigen Steuerbefreiung der Untervermittlung bei der Vermittlung von Krediten ist letztendlich vom EuGH geklärt worden. Mit Urteil v. 21.6.2007[2] hat der EuGH...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.2 Umsätze von Wertpapieren

Rz. 138 Wertpapiere sind Urkunden, an die ein Vermögensrecht dergestalt geknüpft ist, wobei die Geltendmachung des Rechts von der Verfügungsgewalt über die Urkunde abhängt. Dieser umfassende zivilrechtliche Begriff des Wertpapiers wurde für das Umsatzsteuerrecht nur eingeschränkt übernommen, weil das gesetzgeberische Motiv des § 4 Nr. 8 UStG, mit der Befreiung der Wertpapier...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Steuerbarkeit

Rz. 25 Die Steuerfreiheit für einen Umsatz nach § 4 Nr. 8 UStG setzt u. a. voraus, dass die Leistung steuerbar, also von einem Unternehmer im Inland gegen Entgelt erbracht wird. Auf die Art des Unternehmers kommt es nicht an. Die Steuerbefreiungen nach § 4 Nr. 8 UStG werden ohne Rücksicht darauf gewährt, ob der jeweilige Umsatz durch ein Kreditinstitut (Bank) oder durch eine...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.1 Rechtsentwicklung

Rz. 123 Der Regelungsinhalt der Vorschrift war zum 1.1.1980 im Wesentlichen unverändert aus § 4 Nr. 8 UStG 1973 übernommen worden. Rz. 124 MWv 17.8.1994 war die Steuerbefreiung auf die Vermittlung der in der Vorschrift aufgeführten Umsätze ausgedehnt worden.[1] Seither ist die Vorschrift unverändert geblieben. Der amtlichen Gesetzesbegründung [2] ist zu der Ausdehnung auf die ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.4 Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren und Optionsgeschäften

Rz. 154 Die Vermittlung der Umsätze von Wertpapieren ist in die Befreiung des § 4 Nr. 8 UStG einbezogen. Daher ist für die Erlangung der Steuerfreiheit nicht entscheidend, ob der Unternehmer (Kursmakler, Bank) im Wertpapiergeschäft als Eigenhändler (bzw. Kommissionär) oder ob er als Vermittler für einen Dritten tätig wird. Ein Unterschied besteht umsatzsteuerlich noch insofe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 9.1 Rechtsentwicklung

Rz. 188 Zum 1.1.1980 war gegenüber der bis dahin geltenden Rechtslage die Steuerbefreiung für die Übernahme von Verbindlichkeiten, Bürgschaften und anderen Sicherheiten wegen des engen wirtschaftlichen Zusammenhangs auf die Vermittlung dieser Umsätze ausgedehnt worden.[1] Rz. 189 Durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. c des Zweiten Gesetzes zur Änderung des UStG v. 30.3.1990[2] war mWv 1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2 Vermittlung der Umsätze von Gesellschaftsanteilen

Rz. 183 Steuerfrei sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG auch Umsätze, die in der Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen bestehen. Die Steuerfreiheit für die Vermittlung von Gesellschaftsanteilen erfordert keine unmittelbare Beauftragung durch eine der Parteien des vermittelten Vertrags.[1] Die Steuerfreiheit für die Vermittlung setzt e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 10 Verwaltung von Investmentvermögen und von Versorgungseinrichtungen (§ 4 Nr. 8 Buchst. h UStG)

Rz. 208 Die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG erstreckte sich bis 30.6.2021 auf die Verwaltung von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) i. S. d. § 1 Abs. 2 des KAGB, die Verwaltung von mit diesen vergleichbaren Alternativen Investmentfonds (AIF) i. S. d. § 1 Abs. 3 KAGB sowie die Verwaltung von Versorgungseinrichtungen i. S. d. VAG. Ab 1.7.202...mehr