Fachbeiträge & Kommentare zu Strafrecht

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtskraft

Rz. 50 [Autor/Stand] Nach erfolgter Einstellung des Verfahrens nach § 398 AO bzw. § 153 Abs. 1 Satz 2 StPO finden keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen mehr statt. Hiervon unberührt bleibt jedoch eine weitere Ahndung unter dem Gesichtspunkt einer Ordnungswidrigkeit (vgl. § 21 Abs. 2 OWiG), z.B. wegen leichtfertiger Steuerverkürzung gem. § 378 AO. Der Einstellung kommt ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Schrifttum: Bergkemper, Übernahme von Geldbußen und Geldauflagen als Arbeitslohn, FR 2009, 343; Berkemeier, Das Opportunitätsprinzip, 2008; Biehler, Konkurrierende nationale und internationale strafrechtliche Zuständigkeit und das Prinzip ne bis in idem, ZStW 116 (2004), 256; Bloy, Zur Systematik der Einstellungsgründe im Strafverfahren, GA 1980, 161; Böse, Der Grundsatz "ne ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift ergänzt § 74 StGB, der im allgemeinen Strafrecht die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern regelt. Der Zweck des § 394 AO ist die Vereinfachung des Einziehungsverfahrens.[2] Hauptanwendungsbereich der Vorschrift sind Fälle, in denen sich der auf frischer Tat betroffene Schmuggler unter Zurücklass...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Legaldefinition der drohenden Zahlungsunfähigkeit (Abs. 2)

Rn 7 Ebenso wie die Eröffnungsgründe der Zahlungsunfähigkeit und der Überschuldung ist auch die drohende Zahlungsunfähigkeit legal definiert. Danach droht der Schuldner zahlungsunfähig zu werden, wenn er voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, die bestehenden Zahlungspflichten im Zeitpunkt der Fälligkeit zu erfüllen. Der Begriff der "drohenden Zahlungsunfähigkeit" existie...mehr

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AGS 05/2024, Voraussetzunge... / VI. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung lässt einen, zumindest mich, teilweise ratlos, um nicht zu sagen fassungslos, zurück (vgl. dazu nachfolgend 3.). Im Einzelnen: 1. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Zunächst: Es befremdet mich schon, wenn ich lese, dass die Staatsanwaltschaft offenbar Zeit hatte, gegen die Erstreckungsentscheidung des AG Beschwerde einzulegen. Ich kann mich nicht erinnern, b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Zur Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine einheitliche, in einer Bestimmung zusammengefasste Regelung der "Nebenfolgen" sieht die AO erst seit dem 2. AO-StrafÄndG 1968 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die einzelnen Maßnahmen in mehreren Einzelvorschriften verstreut. Eine Regelung, wie sie § 375 Abs. 1 AO heute vorsieht, bestand nur für § 412 RAO a.F. (Bruch des Steuergeheimnisses, § 412 Abs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Unternehmensgeldbuße

Schrifttum: Vgl. zunächst vor § 377 Rz. 1 zu § 30 OWiG; ferner: Achenbach, Verbandsgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung (§§ 30 und 130 OWiG) – Grundlagen und aktuelle Probleme, NZWiSt 2012, 321; Achenbach, Das Schicksal der Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG nach Erlöschen des Täter-Unternehmensträgers durch Gesamtrechtsnachfolge, wistra 2012, 413; Böhme, Verbandsgeldbußen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Rechtsnatur und Normzusammenhang

Rz. 2 [Autor/Stand] § 375 AO normiert – unabhängig von der allgemeinen Anwendbarkeit des materiellen Strafrechts im Steuerstrafrecht gem. § 369 Abs. 2 AO – zwei Formen strafrechtlicher "Nebenfolgen": die Aberkennung der Amtsfähigkeit und der Wählbarkeit (§ 375 Abs. 1 AO) sowie die Einziehung (§ 375 Abs. 2 AO). Zum unterschiedlichen sachlichen Anwendungsbereich von § 375 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] In § 402 AO wird die Rechts- und Pflichtenstellung der FinB i.S.d. § 386 Abs. 1 Satz 2 AO in den Strafverfahren festgelegt, in denen abweichend von § 386 Abs. 1 und 2 AO i.V.m. § 399 AO nicht die FinB als "Steuerstaatsanwaltschaft", sondern die ("normale") StA das Ermittlungsverfahren führt (vgl. § 386 Abs. 3 und 4 AO). Die FinB rückt also in die Stellung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Befugnisse der FinB bei Zuständigkeitskonzentration (§ 402 Abs. 2 AO)

Ergänzender Hinweis: Nr. 91 Abs. 4 AStBV (St) 2023/2024; s. AStBV Rz. 91. Rz. 11 [Autor/Stand] Sind die Zuständigkeiten mehrerer FinB gem. § 387 Abs. 2 AO bei einer Straf- und Bußgeldsachenstelle konzentriert worden (s. § 387 Rz. 35 ff.), behält jede der angeschlossenen FinB, also die Besteuerungsbehörden, die sich aus Abs. 1 ergebenden Befugnisse und Pflichten (§ 402 Abs. 2 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Bedeutung, Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Es bedarf keiner Begründung, dass der Aktenkenntnis auch im Strafprozess eine besondere Bedeutung zukommt. Dies gilt nicht nur für den Verteidiger, dessen Tätigkeit für den Beschuldigten eine möglichst umfassende Kenntnis des Verfahrensstandes voraussetzt (§ 147 StPO; s. dazu § 385 Rz. 157 f.; § 392 Rz. 391 ff.; § 399 Rz. 272), sondern auch für andere am ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IX. Rechtsfolgen

Rz. 95 [Autor/Stand] Die Rechtsfolgen der Einziehung ergeben sich aus § 75 StGB. Daraus ergibt sich, dass mit der Rechtskraft der Entscheidung das Eigentum an der Sache oder das eingezogene Recht (z.B. Pfandrecht oder Sicherungseigentum etc., s. Rz. 56, 63 f.) auf den Staat übergeht (das sind in der Regel die Bundesländer)[2]. Dieser Rechtsübergang tritt ohne Rücksicht auf d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375 Nebenfolgen

Schrifttum: Borgel/Reichling in Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 6. Aufl. 2024, J. Verfahrensrechtliche Aspekte der Einziehung; Lohmeyer, Zum Anwendungsbereich des § 375 AO, ZfZ 1979, 72; Pfaff, Nebenfolgen und Verfall, DStZ/A 1979, 363; Wegner, Rechtsprechungsübersicht: Nebenfolgen steuerstrafrechtlich relevanter Sachverhalte, wistra 2017, 298; Wegne...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zweck und Anwendungsbereich

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Vorschrift erweitert die Befugnisse der FinB im Steuerstrafverfahren, wenn sie in eigener Zuständigkeit das Steuerstrafverfahren führt (§ 386 Abs. 2, § 399 AO), und entlastet damit im Ergebnis die StA.[2] Aufgrund des (überwiegenden) Sanktionscharakters der in § 401 AO genannten Folgen hat die Regelung – ebenso wie § 400 AO – nicht nur klarstellende B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zulässigkeit

Rz. 30 [Autor/Stand] Sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Einziehung gegeben, ist nach Maßgabe des § 76a StGB in bestimmten Fällen ein selbständiges Verfahren zur Anordnung dieser Maßnahmen zulässig. Rz. 31 [Autor/Stand] Nach § 76a Abs. 1 StGB wird vorausgesetzt, dass eine Straftat (d.h. eine tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft verwirklichte Verlet...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Anzuwendende Vorschriften

Rz. 32 [Autor/Stand] § 375 Abs. 2 AO enthält im Gegensatz zum früheren Recht nur noch eine Sonderregelung über die sachlichen Voraussetzungen für die Einziehung von bestimmten Gegenständen, d.h. von Schmuggelware und Beförderungsmitteln.[2] Rz. 33 [Autor/Stand] Gemäß § 369 Abs. 2 AO sind ergänzend die allgemeinen Bestimmungen des Strafrechts über die Einziehung von Tatprodukt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verfassungswidrigkeit der Regelung

Rz. 5 [Autor/Stand] Eine gerichtliche Entscheidung wie im subjektiven oder objektiven Verfahren ist bei § 394 AO entbehrlich. Für den Eigentumsübergang auf den Staat genügen vielmehr der Hinweis der FinB auf den drohenden Verlust des Eigentums durch öffentliche Bekanntmachung und der gesetzlich vorgesehene Zeitablauf. Darin sieht ein Teil der Literatur[2] einen tragenden Grun...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 26 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Hinweise des Deutschen Vereins zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen (SGB II und SGB XII), NDV 2011,204. Fischer, Medizinische Untersuchungen zur Prüfung der Leistungsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld II, NZS 2021, 537. Hammel, Die Begehung von Betrug (§ 263 Abs. 1 StGB) zulasten eines Sozialleistungsträg...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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F / 21 Fahrverbot, mehrere Fahrverbote [Rdn 1689]

Rdn 1690 Literaturhinweise zu § 25 Abs. 2 und 2a StVG a.F.: Burhoff, Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, VRR 2008, 409 Fromm, Neues zum Parallelvollzug von Fahrverboten?, VRR 2010, 368 Krumm, Parallelvollstreckung von Fahrverboten: So geht's!, zfs 2013, 368 Die Vollstreckung mehrerer Fahrverbote, DAR 2008, 54 Seutter, Die Parallelvollstreckung von Fahrverboten, DAR 2015, 428, s....mehr

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R / 16 Rechtsbeschwerde, Zulässigkeitsvoraussetzungen [Rdn 3116]

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Autorenverzeichnis

Detlef Burhoff Rechtsanwalt, Richter am OLG a.D., Leer/Augsburg Dr. Axel Deutscher Richter am Amtsgericht, Bochum Sven Eichler Master of Science, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Messungen im Straßenverkehr VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Saarbrücken Detlev Groß Dipl.-Ingenieur, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger f...mehr

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E / 15 Einziehung des Wertes von Taterträgen [Rdn 1060]

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F / 19 Fahrverbot, Fristberechnung [Rdn 1646]

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F / 1 Fahreignungs-Bewertungssystem, Allgemeines [Rdn 1177]

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R / 11 Rechtsbeschwerde, Rücknahme [Rdn 3045]

Rdn 3046 Literaturhinweise: S. die Hinw. bei → Rechtsbeschwerde, Allgemeines, Rdn 2932 m.w.N. und → Rechtsmittel, Allgemeines, Rdn 3221. Rdn 3047 1.a) Gem. § 46 Abs. 1 i.V.m. § 302 StPO kann die Rechtsbeschwerde ganz oder teilweise zurückgenommen werden. Eine Teilrücknahme ist nichts anderes als eine nachträgliche Rechtsmittelbeschränkung, die in gleicher Weise und in gleiche...mehr

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R / 19 Rechtskraft der bußgeldrechtlichen Entscheidung [Rdn 3199]

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U / 1 Übergang vom Bußgeld- zum Strafverfahren [Rdn 3651]

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R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

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A / 28 Ausschluss eines Richters [Rdn 394]

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G / 1 Geldbuße, Allgemeines [Rdn 1829]

Rdn 1830 Literaturhinweise: Burhoff, Die Änderung im StVG, in der BKatV und im BKat zum 1.2.2009, VRR 2009, 47 ders., Aktuelle Gesetzgebung: Änderung der BußgeldkatalogVO und des StVG, VA 2010, 33 Burmann, Höhere Geldbußen – ein geeignetes Steuerungsmittel?, DAR 2007, 187 Deutscher, Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen im Urteil bei Verkehrsordnungswidrigkeiten,...mehr

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V / 9 Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen [Rdn 4072]

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E / 12 Einstellung des Verfahrens nach allgemeinen Bestimmungen [Rdn 1006]

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J

Jugendliche und Heranwachsende im OWi-Verfahren [Rdn 2609] Das Wichtigste in Kürze:mehr

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V / 6 Verteidigung im OWi-Verfahren, allgemeine Verteidigerhinweise [Rdn 3966]

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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G / 26 Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, standardisierte Messverfahren [Rdn 2273]

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R / 12 Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 3054]

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T / 1 Tatbegriff im Bußgeldverfahren [Rdn 3481]

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T / 7 Trunkenheitsfahrt, Urteil, tatsächliche Feststellungen [Rdn 3563]

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K / 3 Konkurrenzen [Rdn 2654]

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A / 27 Aufhebung des Bußgeldbescheids im Strafverfahren (§ 86) [Rdn 387]

Rdn 388 1. Gem. § 86 Abs. 1 S. 1 wird ein Bußgeldbescheid aufgehoben, wenn später wegen derselben Handlung eine Verurteilung als Straftat erfolgt. Die Aufhebung nimmt das Strafgericht mit der Verurteilung vor. Der Sinn dieser Regelung erschließt sich aus § 84 Abs. 1. Ein Bußgeldbescheid erwächst zwar in materielle Rechtskraft, allerdings entfaltet er eine Sperrwirkung nur fü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 6 Regeln für einen rechtmäßigen Streik

Die Rechtsprechung hat aus den wenigen verfassungsrechtlichen Vorgaben und allgemeinen Rechtsgrundsätzen des Zivil- und Strafrechts das Arbeitskampfrecht und konkrete Arbeitskampfregeln entwickelt. Sie sollen einerseits die Nachteile des Arbeitskampfes für die Beteiligten und Dritte auf das für seinen Zweck Erforderliche reduzieren. Sie müssen andererseits aber auch sicherst...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Täter einer Schädigung des Umsatzsteueraufkommens (§ 26a Abs. 1 UStG) können die Personen sein, die nach den §§ 18, 18i,18j und 18k UStG zur Entrichtung der Steuer verpflichtet sind. Das sind: der im Inland ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 1 S. 4, Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG), der nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer (§ 18 Abs. 4c S. 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2.1 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 2 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Es gelten nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, d. h., die Verwirklichung des Straftatbestandes des § 26c i. V. m. § 26 Abs. 1 UStG ist als Täter (vgl. § 25 StGB) oder Teilnehmer (Anstiftung, § 26 StGB bzw. Beihilfe § 27 StGB) möglich. Da die bandenmäßige Begehung allerdings ein sog. besonderes persönliches Tatbestan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Identität des Erklärenden mit dem Namensträger.

Rn 25 Zum beurkundeten Vorgang gehört die Angabe darüber, dass die Erklärung von einer bestimmten Person stammt. Von der Beweiskraft der Urkunde über eine Erklärung wird dabei streng genommen nur erfasst, dass die Erklärung von der namentlich bezeichneten Person stammt, nicht aber, dass diese Person auch mit dem Namensträger identisch ist. Wurde die Urkunde allerdings von ei...mehr

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zfs 04/2024, Sonntagsfahrve... / 2 Aus den Gründen:

[…] III. Das angefochtene Urteil unterliegt auf die Sachrüge hin der Aufhebung. Die getroffenen Feststellungen tragen die Verurteilung nicht. Die zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet. Das Urteil hält sachlich-rechtlicher Überprüfung nicht stand. 1. Das AG hat in dem festgestellten Verhalten einen Verstoß gegen §§ 30 Abs. 3, 49 StVO, § 24 StVG gesehen. a) § 30 Abs. 3 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei § 26c UStG handelt es sich um Steuerstraftaten i. S. d. § 369 Abs. 1 Nr. 1 AO , d. h. um Taten, die nach den Steuergesetzen strafbar sind. Es gelten damit nach § 369 Abs. 2 AO die allgemeinen Gesetze über das Strafrecht, soweit die Strafvorschriften der Steuergesetze nichts anderes bestimmen. Rz. 6 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Begehungsform...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unzulässige Anknüpfungspunkte.

Rn 22 Eine Verletzung des Verbots von Ausnahmegerichten (§ 16 S 1 GVG) und damit gleichzeitig die Entziehung des gesetzlichen Richters (S 2) wäre allerdings in der Einrichtung besonderer Spruchkörper in Anknüpfung an bestimmte Personen von Beteiligten zu sehen. Gleiches hätte für den Bereich des Strafrechts zu gelten, wenn nach Begehung einer Tat zur Entscheidung eines konkr...mehr