Fachbeiträge & Kommentare zu Todesfall

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb von Todes wegen

Rz. 6 [Autor/Stand] Unter die Stundungsregelung des § 28 Abs. 1 ErbStG fallen nur Erwerbe von Todes wegen. Anders als im Schenkungsfall fällt die Erbschaftsteuer im Todesfall ungeplant an. Diese unerwartete Belastung soll durch die Vorschrift abgemildert werden.[2] Auf das Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers zum Schenker oder Erblasser und die Steuerklasse kommt es nicht...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Aus den Gründen

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses, soweit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes zum Nachteil der Antragstellerin entschieden worden ist, und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberlandesgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt, der Betreuungsunterhal...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnimmobilien

Rz. 32 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 3 Satz 1 ErbStG besteht die Stundungsmöglichkeit für Wohnimmobilien i.S.d. § 13d Abs. 3 ErbStG (für Einzelheiten s. § 13d ErbStG Rz. 10 ff.). Ebenfalls begünstigt ist nach § 28 Abs. 3 Satz 2 ErbStG das nach dem Erwerb zu eigenen Wohnzwecken genutzte Ein- oder Zweifamilienhaus oder Wohneigentum längstens für den Zeitraum der Selbstnutzung. ...mehr

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ZErb 09/2019, Zu den Voraus... / Aus den Gründen

Die Berufung ist zulässig. Nach teilweiser Zurückweisung durch den Bundesgerichtshof hat der Senat nur noch über den Stundungsantrag der Beklagten sowie die Kosten zu befinden. Auch insoweit hat jedoch die Berufung keinen Erfolg. Gemäß § 2331 a Abs. 1 BGB kann der Erbe Stundung des Pflichtteils verlangen, wenn die sofortige Erfüllung des gesamten Anspruchs für den Erben wegen...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist zulässig (1) und begründet (2); der von den Beteiligten begehrten Eintragung dürfte aber dennoch ein Hindernis im Sinne des § 18 GBO entgegenstehen, das nicht Gegenstand der angegriffenen Zwischenverfügungen gewesen ist und damit auch nicht Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens ist (3). 1. Die gegen die Zwischenverfügungen gerichtete Beschwerde ist stattha...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 3. Doppelbesteuerung

Das DBA Deutschland-Schweiz bezieht sich lediglich auf die Erbschaftsteuer, nicht auf die Schenkungsteuer. Das DBA geht als Staatsvertrag dem deutschen Erbschaftsteuerrecht und den Schweizer Erbschaftsteuergesetzen in den einzelnen Kantonen vor. Das DBA betreffend die Erbschaftsteuern vom 30. November 1978 folgt im Aufbau und in den Grundzügen dem Musterabkommen der OECD zur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Erwerb

Rz. 31 [Autor/Stand] Voraussetzung für eine Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG ist zunächst ein Erwerb. Anders als nach Abs. 1, wonach nur Erwerbe von Todes wegen begünstigt sind, ist es für die Stundung nach Abs. 3 unbeachtlich, ob es sich um einen Erwerb von Todes wegen oder um eine Schenkung unter Lebenden handelt[2] und in welchem Verwandtschaftsverhältnis der Erwerber zum...mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Sachverhalt

Die Beteiligten möchten mittels eines "Vermächtniserfüllungsvertrages" eine Grundbuchberichtigung herbeiführen, das Grundbuchamt hält einen Erbschein für erforderlich. 1. Die Beteiligte zu 1. ist die Stieftochter des Erblassers, die Beteiligte zu 2. dessen Nichte – die Tochter seiner Schwester. Der Erblasser übernahm mit dem Übergabe-, Altenteils- und Abfindungsvertrag vom 20...mehr

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ZErb 09/2019, Fortbestehen ... / Sachverhalt

Die Antragstellerin begehrt von den Antragsgegnern im Wege der Erbenhaftung Betreuungsunterhalt nach § 1615 l Abs. 2 Satz 2 BGB. Aus der Beziehung der Antragstellerin mit dem am 2. April 2015 verstorbenen Erblasser sind die Kinder S., geboren am 17. Juni 1999, und P., geboren am 26. Februar 2015, hervorgegangen. Bei den Antragsgegnern handelt es sich um die volljährigen Kinde...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 8. Beendigung des Güterstandes

Der Güterstand endet aufgrund folgender Ereignisse:mehr

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ZErb 09/2019, Sonderrechtsn... / Leitsatz

Das Grundbuchamt hat in öffentlichen Urkunden enthaltene und eröffnete Verfügungen von Todes wegen selbst rechtlich zu beurteilen, ohne dass es hierfür eines Erbscheins bedarf. Ein zum Zeitpunkt des Eintritts des Vorerbfalls als Hof im Sinne der Höfeordnung zu qualifizierender landwirtschaftlicher Besitz ist auch zum Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls nach den Regelung...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / I. Nießbrauchsgestaltungen oder Mietvertrag

Vorteilhafte Gestaltungsvarianten sind die Übertragung des Immobiliarvermögens unter Vorbehalt oder Zuwendung des Nießbrauchsrechts, sei es via lebzeitiger Übertragung oder Verfügungen von Todes wegen. Eine Erbengemeinschaft, die etwa vor dem Problem steht, mit dem Ex-Ehemann der Erblasserin zu verhandeln, der in der Schweizer Immobilie verbleiben möchte, könnte folgende Weg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ende der Stundung

Rz. 29 [Autor/Stand] Verstößt der Erwerber gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelung, endet die Stundung nach § 28 Abs. 1 Satz 5 ErbStG und die verbleibende Steuer wird sofort fällig.[2] Allerdings hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, für verbleibendes begünstigtes Vermögen erneut einen Stundungsantrag zu stellen.[3] Für die zu entrichtende Nachsteuer kann nach § 28 ...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 1. Erbschaftsteuer

Mit Ausnahme des Kantons Schwyz erheben alle Kantone und auch der Bund eine Erbschaft- und Schenkungsteuer. Es handelt sich dabei um eine einmalige Steuer. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterscheidet sich von Kanton zu Kanton. In den meisten Kantonen werden progressive Tarife angewandt. Schenkungen werden deshalb besteuert, weil man vermeiden will, dass die Erbs...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 5. Auswirkungen auf das Erbrecht

Gemäß Art. 1 Abs. 2 lit d) EuGüVO regelt die Verordnung nicht die Rechtsnachfolge nach dem Tod eines Ehegatten. Damit ist zunächst das gesamte Erbrecht des überlebenden Ehegatten vom Anwendungsbereich ausgenommen, aber auch Ansprüche Dritter, wie etwa das Pflichtteilsrecht naher Angehöriger. Die Güterstandsverordnungen bergen Konfliktpotential in Bezug auf das Erbrecht, insbe...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / a) Zugewinn

Der Güterstand der Wahlzugewinngemeinschaft hat insoweit Auswirkungen auf das Erbrecht der Ehegatten, als die Regelung der §§ 1931 Abs. 3, 1371 Abs. 1 BGB zu einem pauschalen Ausgleich des Zugewinns im Falle des Ablebens eines Ehegatten nicht gilt.[41] Nach deutschem Recht erhöht sich der Erbteil des überlebenden Ehegatten bei der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts um ein...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / (2) Steuerpflichtige/r

Steuerpflichtige sind die Empfänger der Vermögensanfälle und Zuwendungen, d. h. hier die Erben zu gleichen Teilen. Der Ehemann gilt, auch nicht in der Schweiz, als erbberechtigt. Vorausgesetzt wird zudem, dass Erben erster Ordnung (Abkömmlinge, sprich: Kinder) nicht vorhanden sind. Für eine Nacherbeneinsetzung spricht hier nichts. Eine solche liegt vor, wenn es eine Verfügung...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / II. Rechtsverhältnis zum abgebenden leiblichen Elternteil und dessen Verwandten

Auch das Rechtsverhältnis zum abgebenden leiblichen Elternteil und dessen Verwandten sollte in den Blick genommen werden. Nach § 1755 BGB erlischt das Verwandtschaftsverhältnis zum abgebenden Elternteil und dessen Verwandten. Nach § 1756 Abs. 2 BGB bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den Verwandten des abgebenden Elternteils bestehen, wenn der abgebende Elternteil verstor...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. §§ 234, 238 AO

Rz. 39 [Autor/Stand] Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 ErbStG und § 28 Abs. 3 Satz 5 ErbStG sind die §§ 234, 238 AO anzuwenden. Nach Abs. 1 Satz 1 wird die Steuer im ersten Jahr der Stundung nicht verzinst, ab dem zweiten Jahr der Stundung werden Zinsen festgesetzt (Satz 2). Nach Abs. 3 Satz 5 erfolgt die Stundung der Steuer beim Erwerb von Immobilienvermögen von Todes wegen zinslos, i...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / (4) Steuerbefreiungen

Im Kanton Fribourg sind Ehegatte, Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel, einschließl. Adoptivkinder) sowie die Vorfahren steuerfrei zu behandeln. Geschwister dürfen lediglich einen Freibetrag von 5.000 Franken beanspruchen. Wenn dabei ein Empfänger innerhalb von 5 Jahren mehrere Zuwendungen unter Lebenden oder von Todes wegen von derselben Person erhält, wird der steuerbefreite...mehr

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zfs 09/2019, Zeitpunkt des ... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt von der Bekl. Rechtsschutz für die Abwehr einer Darlehensforderung aus einer bis zum 1.1.2015 gehaltenen Rechtsschutzversicherung. Dem Versicherungsvertrag lagen die ARB 1975/95 des Versicherers zugrunde. Darin heißt es unter anderem: "§ 14 Eintritt des Versicherungsfalles" (3) In allen übrigen Fällen gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten, ...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / 4. Anrechnungsmethode

In Deutschland gilt die Anrechnungsmethode. Einzig der schweizerische Liegenschaftsbesitz eines in Deutschland verstorbenen Schweizer Bürgers ist von der deutschen Steuer befreit. Diese Steuerbefreiung gilt selbst dann, wenn das unbewegliche Vermögen in der Schweiz keiner Steuer unterliegt. Bei der Anrechnung der Schweizer Erbschaftsteuer (§ 21 deutsches ErbStG) ist Vorausset...mehr

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ZErb 09/2019, Verfügungsmög... / (5) Steuerbemessung

Die Erbschaftsteuer ist einmalige Steuer und wird bei Erbschaften in der Regel auf dem Wert des Vermögensanfalls im Zeitpunkt des Todes des Erblassers berechnet. Für die Steuerberechnung in Fribourg ist der Verkehrswert ausschlaggebend. Dies ist der Wert, der einem Vermögensgegenstand im wirtschaftlichen Tauschverkehr bei Kauf und Verkauf unter normalen Umständen (Angebot und...mehr

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FF 09/2019, Rechtsprechungs... / IX. Abänderung

Das OLG Koblenz[70] schließt sich der Auffassung des BGH an, dass in Abänderungsverfahren nach § 51 Abs. 1 VersAusglG die absolute Wesentlichkeitsgrenze generell auf der Grundlage von Rentenwerten zu bestimmen ist.[71] Hat das FamG in seiner Ausgangsentscheidung festgestellt, dass ein Versorgungsausgleich derzeit nicht stattfindet, handelt es sich bei einem neuen Verfahren a...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ErbR 2019, 183) ausgeführt, die Beteiligten zu 2 bis 5 seien nicht Erben geworden. Die Testamentsergänzung vom 7. März 2012 bestimme eine Erbeinsetzung lediglich für den Fall des gleichzeitigen Ablebens. Im Hinblick auf die Frage, ob die Eheleute mit ihren letzt...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In seinem notariellen Testament vom 21.2.1994 (Anlage K 1 zur Klage = Bl. 86 ff) hatte der am 22.2.1994 verstorbene Vater der von ihm danach allein beerbten Klägerin die Testamentsvollstreckung angeordnet. Gemäß testament...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.11 Unbilligkeit bei Verbrauchsteuern

Rz. 83 Bei Verbrauchsteuern gehört es zu der Wertung des Gesetzgebers, dass die bedingte Steuerschuld unbedingt wird, wenn die verbrauchsteuerpflichtige Ware einer anderen als der begünstigten Zweckbestimmung zugeführt wird.[1] Wird daher eine erlaubnispflichtige (steuerbegünstigte) Ware an einen Abnehmer abgegeben, der nicht im Besitz der erforderlichen Erlaubnis ist, ist d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.2 Ehegatten

Rz. 31 Ob Stpfl. "Ehegatten" sind, richtet sich nach dem deutschen Zivilrecht einschließlich der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.[1] Entscheidend ist daher, ob die Ehe zivilrechtlich wirksam ist.[2] In seinem Beschluss zum Splittingverfahren[3] hat sich das BVerfG auf die gesetzlich geregelte bürgerliche Ehe bezogen. § 26 EStG kann daher nicht abweich...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6 Zusammenveranlagung (Abs. 3)

Rz. 92 Aus Vereinfachungsgründen wird unterstellt, dass die Ehegatten die Zusammenveranlagung wählen, wenn sie die nach § 26 Abs. 2 EStG erforderlichen Erklärungen nicht abgeben, da es sich im Regelfall um die günstigste Veranlagungsart handelt. Dies ist eine zwingende Rechtsfolge; die gesetzliche Vermutung ist unwiderleglich.[1] Für einen entgegenstehenden Antrag auf getren...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 5.5 Übergang des Wahlrechts auf Dritte

Rz. 86 Das Veranlagungswahlrecht ist nicht höchstpersönlich. Es geht daher beim Tod eines Ehegatten auf den oder die Erben als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB) über.[1] Der Überlebende kann daher ab Vz 2013 nur dann die Zusammenveranlagung wählen, wenn der Steuerbescheid unanfechtbar ist, die weiteren Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 S. 4 EStG vorliegen und der Erbe des Ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 1 Entwicklung der Ehegattenbesteuerung

Rz. 1 bis 4 einstweilen frei Rz. 5 Das StNG v. 16.12.1954 [1] ging weiterhin von der Zusammenveranlagung aus, erweiterte allerdings die Ausnahmen über die Einkünfte der Ehefrau aus selbstständiger Arbeit in einem dem Ehemann fremden Betrieb hinaus auf Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sowie bestimmte gewerbliche Einkünfte und regelte die damit im Zusammenhang stehenden F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.1 Steuerfestsetzung

Rz. 21 Ehegatten, die zusammen zur ESt zu veranlagen sind, sind Gesamtschuldner (§ 44 Abs. 1 AO). Das FA kann auch jedem der beiden Ehegatten gegenüber einen einzelnen inhaltsgleichen ESt-Bescheid richten (§ 155 Abs. 1 und 3 AO). Damit dem Bestimmtheitserfordernis genügt ist, muss das FA in diesem Fall den jeweiligen Ehegatten mit Namen und Anschrift als Adressaten in dem Be...mehr

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Sauer, SGB III § 132 Sonder... / 2.3 Förderung von Personen mir humanitären Aufenthaltstiteln

Rz. 11 Abs. 3 betrifft Personen mit Aufenthaltstiteln nach § 25 Abs. 3 AufenthG (Ausländer, bei denen ein Abschiebungsverbot vorliegt), § 25 Abs. 4 Satz 2 AufenthG (Ausländer mit verlängerter Aufenthaltserlaubnis, weil das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland nach den Umständen des Einzelfalles eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde), § 25 Abs. 5 AufenthG (Ausländer mit...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 2.1 Tod eines Freiberuflers

Der Tod eines Freiberuflers führt weder notwendigerweise zu einer Betriebsaufgabe i. S. d. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 3 EStG noch geht das der freiberuflichen Tätigkeit dienende Betriebsvermögen durch den Erbfall in das Privatvermögen der Erben über.[1] Der Übergang eines freiberuflichen Betriebs durch Erbfolge vollzieht sich unentgeltlich und unter zwingender Buchwertfo...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / Zusammenfassung

Überblick Praxisveräußerung oder Praxisaufgabe werfen steuerlich eine Reihe von typischen Einzelproblemen auf. Der folgende Beitrag befasst sich mit dem Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung bei Veräußerung der Praxis gegen wiederkehrende Bezüge. Was beim Tod eines Freiberuflers, bei Praxisübertragungen zwischen nahen Angehörigen und Aufnahme von Partnern in Einz...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / IV. Zeitpunkt der Kündigung

Rz. 26 Die Kündigung kann zu jeder Zeit und an jedem Ort erfolgen. Die Kündigung kann somit auch an einem Sonntag oder an einem gesetzlichen Feiertag oder auch während des Urlaubs des Arbeitnehmers erklärt werden.[40] Rz. 27 Die Unzulässigkeit der Kündigung kann allenfalls dann in Betracht kommen, wenn die Kündigung zur Unzeit erfolgt. Allerdings hat das BAG hierfür sehr enge...mehr

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§ 9 Altersteilzeit / II. Blockaltersteilzeit

Rz. 21 In der Praxis weiter verbreitet ist das Modell der Blockaltersteilzeit, denn es bietet für den Beschäftigten zusätzlich den Vorteil einer vorzeitigen Beendigung der Berufstätigkeit. Rz. 22 In der Blockaltersteilzeit teilt sich die Gesamtphase der Altersteilzeit zwischen Beginn und Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in zwei notwendigerweise zeitlich gleiche Phasen: D...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / b) Ende des Kündigungsschutzes

Rz. 49 Der Sonderkündigungsschutz endet mit Ablauf von vier Monaten nach der tatsächlichen Entbindung. Die Frist ist nach §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2, 3 BGB zu berechnen (zu der Definition der Entbindung siehe Rdn 17). In der Konsequenz erlischt der Sonderkündigungsschutz, wenn die Schwangerschaft durch einen Schwangerschaftsabbruch endet. Entbindet die Mutter, handelt es sich...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / 3. Ende der Teilzeitarbeit

Rz. 76 Die Teilzeitarbeit durch Reduzierung der Arbeitszeit bei dem alten Arbeitgeber endet mit Beendigung der Elternzeit qua lege. Dies ergibt sich aus § 15 Abs. 4 BEEG ("während der Elternzeit") und bei parteiangemessener Auslegung des Teilzeitbegehrens. Nach dem Ende der Elternzeit leben die Leistungspflichten aus dem Arbeitsvertrag wieder auf. Rz. 77 Die Elternzeit und da...mehr

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§ 26 Allgemeine Grundsätze ... / C. ELStAM-Verfahren (sog. elektronische Lohnsteuerkarte

Rz. 12 Die frühere Lohnsteuerkarte wurde ab dem Jahr 2013 durch das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (sog. ELStAM-Verfahren, mitunter auch elektronische Lohnsteuerkarte genannt) ersetzt.[14] Rz. 13 Ist es einem Arbeitgeber nicht möglich oder ist es ihm nicht zumutbar, das ELSTAM-Verfahren anzuwenden, stellt das Finanzamt zur Vermeidung unbilliger Härten n...mehr

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§ 7 Mutterschutz/Elternzeit / I. Beschäftigungsverbote vor der Entbindung

Rz. 7 Den Arbeitgeber trifft eine Anzahl von Beschäftigungsverboten für werdende Mütter. Ungeachtet der verbleibenden Frist bis zur Entbindung dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind (§ 3 Abs. 1 MuSchG). Rz. 8 In den letzten sechs Wochen vo...mehr

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§ 14 Der Anspruch auf Pfleg... / 3. Sterbebegleitung, § 3 Abs. 6 PflegeZG

Rz. 36 Wie die Betreuung minderjähriger Angehöriger ist auch die Begleitung eines im Sterben liegenden nahen Angehörigen erst im Jahre 2015 in das Gesetz eingefügt worden. Der Beschäftigte soll während dieser (gem. § 4 Abs. 3 S. 2 PflegeZG auf nur drei Monate begrenzten) Zeit einen nahen Angehörigen in seiner letzten Lebensphase, d.h. in den Tod, begleiten können.[28] Rz. 37...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Ausnahme: Auflösung durch Tod (§ 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012)

Rn. 54 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 § 26 Abs 1 S 3 EStG idF bis VZ 2012 wurde durch das StÄndG 1992, BStBl I 1992, 297 ab dem VZ 1992 eingefügt und betrifft den Fall, dass die Ehe durch Tod aufgelöst wird und die Ehegatten der neuen Ehe die besondere Veranlagung nach § 26c EStG aF wählen. Der verwitwete Ehegatte hat, da § 26 Abs 1 S 2 EStG nicht gilt, das Wahlrecht, die Zusamm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Wahlrecht des Rechtsnachfolgers

Rn. 80 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Auch für den VZ des Todes eines Ehegatten/Lebenspartner (§ 2 Abs 8 EStG) kann das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs 1 S 1 EStG ausgeübt werden. Dabei treten an die Stelle des verstorbenen Ehegatten dessen Rechtsnachfolger (Erbe bzw Erbengemeinschaft), BFH BStBl III 1965, 86. Dem Erben steht ebenso wie dem verstorbenen Ehegatten eine freie e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Veranlagungszeitraum

Rn. 17 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 VZ ist nach § 25 Abs 1 EStG das Kj, in dem der StPfl das Einkommen (zvE nach § 2 Abs 5 EStG) bezogen hat, nach dem sich die tarifliche ESt bemisst, § 32a Abs 1 S 1 EStG. In der ab VZ 2013 geltenden Fassung des § 25 Abs 1 EStG wird auf den Zusatz "abgelaufenen" VZ verzichtet, da die gesetzliche Verpflichtung aus der Mitwirkungspflicht iSd § 9...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ehegatteneigenschaft

Rn. 31 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Es muss eine nach bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen (§ 11 EheG, Art 13 EGBGB) wirksam geschlossene und im maßgeblichen VZ (noch) gültige Ehe/Lebenspartnerschaft bestehen, BFH BStBl III 1957, 300; BStBl II 1998, 473; §§ 1, 15 LPartG. Das bloße Zusammenleben in eheähnlicher Lebensgemeinschaft reicht für die Durchführung der Ehegattenbesteueru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 21 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv § 1418 BGB; hi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gleichbehandlung im LSt-Abzugs- u Veranlagungsverfahren

Rn. 4 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Einem weiteren Verlangen des BVerfG BStBl II 1968, 70 zur Beseitigung unterschiedlicher Regelungen im LSt-Abzugs- und ESt-Veranlagungsverfahren – hier Stichtagsprinzip, dort Viermonatsfrist – entsprach der Gesetzgeber mit dem StÄndG 1968, BGBl I 1969, 414 dadurch, dass ab VZ 1970 auch für das Veranlagungsverfahren nicht mehr auf die Viermonat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zugewinngemeinschaft u Gütertrennung

Rn. 20 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Nach st Finanz-Rspr, der das Gutachten des BFH BStBl III 1959, 263 zugrunde liegt, hat die Vereinbarung eines Güterstandes keine unmittelbaren Auswirkungen auf das ESt-Recht. Die Wirkung güterrechtlicher Regelungen beschränkt sich vielmehr zunächst auf die vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten zueinander und zu Dritten. Der gesetzlic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Ehegatten u Lebenspartner

Rn. 27 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Bei Ehegatten richtet sich die Steuererklärungspflicht nach der gewählten Art der Ehegattenveranlagung. Bei Zusammenveranlagung nach § 26b EStG ist eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben, § 25 Abs 3 S 2 EStG. Da Ehegatten nach § 26b EStG nach der Zusammenrechnung ihrer Einkünfte gemeinsam als (ein) StPfl behandelt werden, ist die Forderun...mehr