Fachbeiträge & Kommentare zu Unfallversicherung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / 5 Finanzierung

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich durch Beiträge der Unternehmer[1], weil die Übernahme der Haftung ausschließlich den Unternehmern zugutekommt. Die pflichtversicherten Arbeitnehmer sind also, anders als in anderen Sozialversicherungszweigen, an der Beitragszahlung nicht beteiligt. Der Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres wird auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufsgenossenschaften / Arbeitsrecht

Die notwendigen Mittel werden durch Beiträge der Unternehmer aufgebracht.[1] Außer der Unfallversicherung haben die Berufsgenossenschaften Unfallverhütung zu betreiben. Insbesondere ist es Aufgabe der Berufsgenossenschaften, Vorschriften zu erlassen über Einrichtungen und Maßnahmen der Arbeitgeber sowie das Verhalten der Arbeitnehmer und der sonstigen Versicherten zur Verhütu...mehr

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Berufskrankheit / 1 Entschädigung durch Berufsgenossenschaft

Primär werden die Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt, wenn ihr Gesundheitsschaden durch ein plötzliches schädigendes Ereignis bei einer beruflichen Tätigkeit eingetreten ist. Der soziale Schutzgedanke greift aber auch dann, wenn der Gesundheitsschaden auf einer allmählich schädigenden Einwirkung im Betrieb beruht, aber grundsätzlich nur, wenn die...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / Zusammenfassung

Begriff Der Wegeunfall ist in der gesetzlichen Unfallversicherung eine Form des Arbeitsunfalls. Wegeunfälle sind Unfälle auf dem Weg von oder zu dem Ort der versicherten Tätigkeit, also typischerweise zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte. Versichert sind auch Wege abseits der direkten Strecke, wenn Kinder wegen der beruflichen Tätigkeit der Eltern zur Kinderbetreuung g...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Wegeunfall / 2 Weg

Versichert ist stets der unmittelbare Weg von der Wohnung zum Ort der Tätigkeit. Der unmittelbare Weg muss nicht der kürzeste, der direkte Weg sein. Es muss sich um einen Weg handeln, der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit steht und durch sie veranlasst worden ist. Versichert ist in der Regel der Weg, der nach den Vorstellungen des Versicherten unter Berücksicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Berufskrankheit / 2 Aufteilung in Gruppen

In der zurzeit gültigen Liste der Berufskrankheiten-Verordnung sind die Berufskrankheiten in folgende 6 Gruppen eingeteilt: Durch chemische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol (BK-Ziffer 1318). Durch physikalische Einwirkungen verursachte Krankheiten, z. B. Schwerhörigkeit durch Lärm ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Relevante Versicherungsarte... / 4.2 Unfallversicherung

Jeder Betrieb ist Pflichtmitglied in einer branchenorientierten Berufsgenossenschaft (BG). Bei Arbeits- und Wegeunfällen ist die Unternehmerhaftung auf die Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übertragen. Hintergrund ist der Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- bzw. Berufsunfällen. Darüber hinaus kann sich der Unternehmer selbst a...mehr

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Beschäftigung / 2 Einzelfälle

Damit besteht faktisch eine weitgehende Identität mit dem Arbeitsverhältnis. Ohne Weiteres bedeutet ein wirksames Arbeitsverhältnis i. S. d. § 611a BGB zugleich eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung. In Ausnahmefällen kann aber ohne das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung gegeben sein.[1] Dies wird in der Praxis vo...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / J. Versicherungsbedingungen zur privaten Unfallversicherung

I. Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung Rz. 308 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Sozialver... / 2 Unfallversicherung

Arbeitnehmer, die während der Kurzarbeitsphase noch in ihrem Betrieb arbeiten, sind durch ihren Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Kurzarbeiter unterliegen der Meldepflicht, wenn sie von der Agentur für Arbeit dazu aufgefordert werden.[1] Auch können sie eine Aufforderung erhalten, sich bei anderen Arbeitgebern vorzustellen. Erleiden sie auf diesen...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Versicherungsbedingungen zur Unfallversicherung

Rz. 308 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / Literaturtipps

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Checkliste – Unfallversicherung

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Allgemeines

Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Versicherer (VR) verfügt un...mehr

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§ 16 Private Unfallversicherung

A. Einleitung I. Allgemeines Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Ausgeschlossene Risiken (Ziff. 5.1)

Rz. 86 Mit Ziff. 5.1 AUB werden vom Versicherungsschutz solche Gefahren ausgeschlossen, die für den VR ein nicht kalkulierbares Kumulrisiko bedeuten (Krieg- und Bürgerkrieg, Kernenergie) oder das individuellen Risiko der VP dabei über das Risiko im Rahmen einer allgemeinen Unfallversicherung hinausgeht (Geistes- bzw. Bewusstseinsstörung, Ausführung einer Straftat, Luftfahrt,...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Allgemeines

Rz. 11 Als anspruchsbegründender Tatbestand eines jeden Leistungsbegehrens steht der Unfallbegriff am Beginn der materiell-rechtlichen Prüfung. Er ist als gesetzliches Leitbild in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG verankert und entspricht der Regelung von Ziff. 1.3 AUB. Zwar ist § 178 Abs. 2 S. 1 VVG prinzipiell abdingbar, andere Unfallbegriffe haben sich aber bisher nicht durchgesetzt....mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Grundsätzliches

Rz. 279 Für Anzeigepflichten während der Vertragslaufzeit besteht mit § 181 VVG eine besondere halbzwingende gesetzliche Regelung über die Gefahrerhöhung für die Unfallversicherung. Sie geht §§ 23 ff. VVG vor. Die Anzeigepflicht muss ausdrücklich und in Textform vereinbart sein. Die Musterbedingungen sehen dies in Ziff. 6.2 AUB für eine Berufsänderung vor, es kommt aber auf ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VII. Todesfallleistung (Ziff. 2.6)

1. Grundsätzliches Rz. 241 Die Todesfallleistung gewährt einen Anspruch, wenn die unfallbedingte Gesundheitsschädigung zum Tod führt. Der Todesfall ist dem VR innerhalb von 48 Stunden zu melden, Ziff. 2.6.1 AUB verweist dazu auf Ziff. 7.5 AUB. Diese Verpflichtung ist als Obliegenheit ausgestaltet und soll es dem VR ermöglichen, wegen der bevorstehenden Beerdigung oder Einäsch...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Luftfahrtunfälle (Ziff. 5.1.4)

a) Grundsätzliches Rz. 119 Der Versicherungsschutz bei Luftfahrtunfällen besteht nicht für die genannten, relativ kleinen Personengruppen. Deren Unfallrisiko liegt erheblich über denen des normalen Fluggastbetriebes. Um die Prämien des Massengeschäfts der allgemeinen Unfallversicherung nicht zu belasten wird das Luftfahrtrisiko hier ausgenommen, kann aber durch eine spezielle...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / VIII. Kosmetische Operationen (Ziff. 2.7)

1. Grundsätzliches Rz. 246 Die Kostenerstattung für kosmetische Operationen (KOP) war bisher in den Musterbedingungen nicht enthalten. Hier passen sich die Musterbedingungen der Praxis an, da unterschiedliche Regelungen der KOP bereits von den VR in den Basisbedingungen verwendet werden. Die konkrete Regelung der VR kann erheblich vom Text der Musterbedingungen abweichen. Die ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung für die Leistung (Ziff. 2.7.1)

a) Kosmetische Operation (Ziff. 2.7.1 S. 1 und 3) Rz. 247 Eine kosmetische Operation dient zur Beseitigung von unfallbedingten Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes, die nach der Durchführung einer Heilbehandlung verbleiben.[406] Die kosmetische Operation muss durch einen Arzt ausgeführt werden und innerhalb von drei Jahren ab dem Unfalltag erfolgen. Spätere Opera...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 1. Bewusstseinsstörungen (Ziff. 5.1.1)

a) Grundsätzliches Rz. 87 Der Ausschlusstatbestand der Bewusstseinsstörung ist der praktisch relevanteste Risikoausschluss, insbesondere wegen alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen im Straßenverkehr. Der Ausschluss erfasst solche Risiken, die über das normale Unfallrisiko hinausgehen, weil die VP bei den genannten Zuständen nicht in der Lage ist, eine drohende Unfallgefahr k...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Kernenergie (Ziff. 5.1.6)

a) Grundsätzliches Rz. 127 Der Ausschluss soll die unkalkulierbaren Risiken eines Reaktorunfalls vom Versicherungsschutz ausnehmen. Er überschneidet sich teilweise mit dem Ausschluss von Gesundheitsschädigungen durch Strahlen, Ziff. 5.2.2 AUB, umfasst aber auch z.B. die über die reine Strahlung hinausgehenden Auswirkungen einer Explosion eines Kernkraftwerks. b) Voraussetzunge...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / d) Beweisfragen

Rz. 133 Der VR ist beweispflichtig. Zu beweisen ist die kausale Verursachung der Gesundheitsschädigung durch Kernenergie.mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Voraussetzungen des Ausschlusstatbestandes

aa) Grundsätzliches Rz. 88 Unfälle der VP durch Bewusstseinsstörungen sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper der VP ergreifen, sind ausgeschlossen, d.h. eine Bewusstseinsstörung oder ein Anfall zu Beginn der Kausalkette lässt den Versicherungsschutz entfallen. Erforderlich ist, dass die Bewusstseinsstörung (bzw. der An...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 7. Bauch- und Unterleibsbrüche (Ziff. 5.2.7)

a) Grundsätzliches Rz. 177 Bauch- und Unterleibsbrüche (sog. Hernien) sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen, weil sie zumeist auf einer anlagebedingten (angeborenen) oder krankheitsbedingten Bindegewebsschwäche beruhen[305] und genetische Dispositionen bzw. Erkrankungen in den AUB ausgeschlossen sein sollen. b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden Rz. 178 Unt...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Strahlen (Ziff. 5.2.2)

a) Grundsätzliches Rz. 145 Gesundheitsschädigungen durch Strahlen sind nicht versichert. Der Zweck ist das nicht überschaubare und das unkalkulierbare Risiko einer Strahlenbelastung auszuschließen, welches sich aus einer erweiterten Auslegung des Begriffs "Plötzlichkeit" durch das Reichsgericht ergab.[265] Zu beachten sind teilweise Überschneidungen mit Ziff. 5.1.6 AUB (Kerne...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Unfreiwilligkeit

a) Allgemeines Rz. 40 Die VP muss die Gesundheitsschädigung unfreiwillig erlitten haben. Dies wird durch den Aufbau von Ziff. 1.3 AUB 2020 deutlich, wurde aber bereits früher genauso verstanden. Unfreiwillig bedeutet "nicht vorsätzlich", wobei auch der bedingte Vorsatz die Unfreiwilligkeit entfallen lässt. Die Gesundheitsschädigung ist somit bereits freiwillig und ein Unfall l...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / I. Mitwirkung (Ziff. 3)

1. Grundsätzliches Rz. 262 Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesundheitlichen Folgen eines konkreten Unfallereignisses. Andere Gesundheitsbeeinträchtigungen sollen nicht entschädigt werden. Liegen unfallbedingte und unfallfremde Gesundheitsschäden vor, so entsteht grundsätzlich nur für den unfallbedingten Anteil ein Leistungsanspruch. Ziff. 3 AUB 2020/2014 wurde ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / D. Leistungen (Ziff. 2)

I. Einleitung Rz. 184 Der Bedingungsgeber hat in die AUB 2014 neben den klassischen Leistungsarten Invaliditätsleistung, Übergangsleistung, Tagegeld, Krankenhaustagegeld und Todesfallleistung drei weitere Leistungsarten aufgenommen: Die Unfallrente, Kosten für kosmetische Operationen und Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze. Das Genesungsgeld wurde mit den AUB 20...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Voraussetzung der Leistung

a) Unfallbedingte, dauerhafte Beeinträchtigung Rz. 187 Die Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Funktionsfähigkeit bzw. der Arbeitsfähigkeit muss dauerhaft sein. Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist, Ziff. 2.1.1.1 AUB 2020/2014. Das war nicht immer ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Vorsätzliche Straftaten (Ziff. 5.1.2)

a) Grundsätzliches Rz. 106 Es sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, die der VP dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. Dies ist gerechtfertigt wegen des selbstverschuldeten erhöhten Unfallrisikos, das mit einer vorsätzlichen Straftat regelmäßig verbunden ist, sei es bei Ausführung der Straftat selbst oder bei einer si...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Fristen

aa) Grundsätzliches Rz. 190 Im Zusammenhang mit einem möglichen Anspruch auf eine Invaliditätsleistung ist formell die Einhaltung von drei Fristen zu beachten. Diese sind:mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Heilmaßnahmen und Eingriffe (Ziff. 5.2.3)

a) Grundsätzliches Rz. 150 Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der VP sind ausgeschlossen. Der Ausschluss nimmt jene Gefahren vom Versicherungsschutz aus, die mit einer willentlichen Behandlung des menschlichen Körpers verbunden sind, gleichgültig welcher Art.[268] Es muss sich jedoch gerade die der Behandlung eigentümliche Gefahr konkretisiert und...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / A. Einleitung

I. Allgemeines Rz. 1 Die private Unfallversicherung ist eine Personenversicherung mit hauptsächlich als reine Summenversicherung ausgestalteten Leistungsarten. Gesetzlich finden sich die Vorschriften zur privaten Unfallversicherung in §§ 178–191 VVG. Der Vertrag unterscheidet zwischen dem Versicherungsnehmer (VN), der über die Rechte aus dem Vertrag gegenüber dem Versicherer (...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Infektionen (Ziff. 5.2.4)

a) Grundsätzliches Rz. 157 Ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden durch Infektionen. Diese zählen als Krankheiten nicht zu den Lebensrisiken im Bereich einer privaten Unfallversicherung. Der Ausschluss wurde in den AUB 2014 anders strukturiert und neu gestaltet. Die AUB 2020 erweitern die genannten Ausnahmen nochmals. Hinweis In der Praxis sind in neueren Verträgen überwiegend...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Erhöhte Kraftanstrengung – Unfallfiktion (Ziff. 1.4.1)

1. Allgemeines Rz. 62 Mit Ziff. 1.4.1 AUB 2020 werden die Fälle einem Unfall gleichgestellt, sog. Unfallfiktion, in denen sich die VP durch eine erhöhte Kraftanstrengung entweder Kraftanstrengungen sind mangels Einwirkung von ...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / B. Versicherungsfall

I. Allgemeines Rz. 11 Als anspruchsbegründender Tatbestand eines jeden Leistungsbegehrens steht der Unfallbegriff am Beginn der materiell-rechtlichen Prüfung. Er ist als gesetzliches Leitbild in § 178 Abs. 2 S. 1 VVG verankert und entspricht der Regelung von Ziff. 1.3 AUB. Zwar ist § 178 Abs. 2 S. 1 VVG prinzipiell abdingbar, andere Unfallbegriffe haben sich aber bisher nicht...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Versicherte Verletzungen

a) Grundregelung Rz. 65 Der Versicherungsschutz bei erhöhten Kraftanstrengungen gilt nicht für jeden Teil des Körpers. Erfasst sind Gelenke an Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen und Wirbelsäule. Es wird, ohne inhaltliche Änderung zu der früheren AUB, in den AUB 2020/2014 ausdrücklich klargestellt, dass Meniskus und Bandscheiben...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 4. Beispiele

a) Beispiele der AUB 2020/2014 Rz. 71 Problematisch sind die eingeführten Beispiele im Bedingungstext: Beispiel 1 ist in der Schadenpraxis ein klassischer Abgrenzungsfall zum Unfallereignis, da in diesen Fällen oftmals der ab...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 3. Art und Höhe der Leistung (Ziff. 2.1.2)

a) Invaliditätsbemessung (Erstbemessung) Rz. 202 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme (am Schadentag versicherte Invaliditätsgrundsumme) und der Grad der unfallbedingten Invalidität. Es gilt eine Gliedertaxe, Ziff. 2.1.2.2.1 AUB. Für Verletzungen von nicht in der Gliedertaxe genannten Körperteilen erfolgt eine Bewertung außerhalb der Glieder...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Rennveranstaltung (Ziff. 5.1.5)

a) Grundsätzliches Rz. 123 Unfälle, die die VP als Teilnehmer an Rennen mit Motorfahrzeugen erleidet, sind ausgeschlossen. Es soll das typischerweise bestehende, besonders hohe Unfallrisiko eines eng begrenzten Personenkreises nicht der Versichertengemeinschaft insgesamt aufgebürdet werden. Der Ausschluss wurde neu gestaltet und verständlicher gegliedert. Zudem wurde der Begr...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 5. Vergiftungen (Ziff. 5.2.5)

a) Grundsätzliches Rz. 166 Die AUB 2020/2014 enthalten den Hinweis, dass es sich beim Schlund um den Eingang der Speiseröhre handelt. Die weiteren Änderungen sind nur redaktionell. b) Ausgeschlossener Gesundheitsschaden Rz. 167 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind solche Vergiftungen, die infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den Schlund aufgetreten sind. E...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / C. Ausschlüsse (Ziff. 5)

I. Einleitung Rz. 84 In den Ausschlüssen werden Risikobegrenzungen vorgenommen, bestimmte Risiken sind damit generell vom Versicherungsschutz nicht erfasst. Die sog. Wiedereinschlüsse stellen Ausnahmen von der Risikobegrenzung dar und werden ab den AUB 2014 auch als Ausnahme bezeichnet und besonders hervorgehoben. Ebenfalls ab den AUB 2014 werden Beispiele bei einigen Ausschl...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 6. Psychische Reaktion (Ziff. 5.2.6)

a) Grundsätzliches Rz. 172 Der Ausschluss behält den Wortlaut der Vorgänger-AUB bei und führt in den AUB 2020/2014 Beispiele für ausgeschlossene psychische Reaktionen ein. Die sog. "Psycho-Klausel" soll nicht abschätzbare Risiken vom Versicherungsschutz ausnehmen.[293] Die Ausschlussklausel nach Ziff. 5.2.6 AUB ist wirksam, da sie nicht unklar ist und auch einer Inhaltskontro...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / II. Unfall (Ziff. 1.3)

1. Grundsätzliches Rz. 13 Ein Unfall liegt vor, wenn die VP durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Diese Regelung zieht sich durch alle Bedingungsgenerationen (Ziff. 1.3 AUB 10/08/99, § 1 III AUB 94/88), nur in § 2 I AUB 61 fehlt der Klammerzusatz, was jedoch inhaltlich keine Auswir...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / b) Einwirkung von außen

aa) Grundsätzliches Rz. 23 Das Ereignis muss von außen auf den Körper einwirken, wobei es gleichgültig ist, ob der Zusammenstoß mechanischer, chemischer, thermischer oder elektrischer Art ist. Mit dem Tatbestandsmerkmal werden vornehmlich rein innerorganische Vorgänge vom Unfallbegriff ausgegrenzt.[22] Erleidet also eine VP eine Gesundheitsschädigung, die unmittelbar auf eine...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / III. Unfallrente (Ziff. 2.2)

1. Grundsätzliches Rz. 218 Die Leistungsart Unfallrente (UIR) findet sich in den Musterbedingungen AUB 2020/2014. Als Sonderbedingung, vielfach Unfallinvaliditätsrente genannt, war diese Leistungsart seit langem bei vielen VR im Angebot. Sinn ist es, der VP bei besonders schwerwiegenden, unfallbedingten Gesundheitsschädigungen dauerhaft eine Rente zu zahlen. Die UIR steht als...mehr

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§ 16 Private Unfallversiche... / 2. Unfallereignis

a) Plötzlichkeit Rz. 14 Das Ereignis muss plötzlich eingetreten sein. In Rechtsprechung und Literatur hat sich bisher keine einheitliche Interpretation des Merkmals der Plötzlichkeit durchgesetzt. Rz. 15 Der Begriff "Plötzlichkeit" enthält zunächst unstreitig ein objektiv zeitliches Element des Unfallbegriffs, indem durch ihn schon nach seinem Wortsinn nur solche Ereignisse ei...mehr