Fachbeiträge & Kommentare zu Unternehmen

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 145 Neben die Notwendigkeit, einen Ergänzungspfleger i.R.d. Gründung einer Familiengesellschaft zu bestellen, wird in vielen Fällen noch das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung treten. Nach § 1813 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1799 BGB i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB ist das immer dann der Fall, wenn auch ein Vormund und ein Betreuer der Genehmigung des FamG[247] bedür...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.2.2 Gewinnminderung im Zusammenhang mit einem Darlehen oder aus der Inanspruchnahme von Sicherheiten

Tz. 244 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 8b Abs 3 S 4 KStG erfasst nicht sämtliche FK-Gewährungen, sondern nur die Hingabe von Darlehen. Gocke/Hötzel (in FS Herzig, CH Beck Vlg 2010, 89, 96) stellen für die Definition des Begriffs Darlehen uE zutr auf § 488 BGB ab. Zur Qualifikation einer Cash-Pool-Forderung als Darlehen iSd § 8b Abs 3 S 4 KStG s Urt des BFH v 17.01.2018 (BFH/NV...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 54 Trennt sich der Übergeber bereits lebzeitig von einem Teil seines Vermögens, der noch mit Verbindlichkeiten belastet ist, möchte er i.d.R., dass der Übergeber auch die bestehenden Verbindlichkeiten übernimmt. So soll bei der Übergabe einer fremdfinanzierten Immobilie der Übernehmer i.d.R. auch die noch bestehenden Darlehensverpflichtungen (Zins und Tilgung) übernehmen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.4.1 Allgemeines

Tz. 556 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Pensionszusage darf grds keinen Vorbehalt enthalten, nach dem die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann. Hintergrund dieser Regelung ist, dass mit einem Vorbehalt, wonach die Zusage jederzeit widerrufen werden kann, faktisch für den Berechtigten kein Rechtsanspruch besteht (Zusammenhang mit de...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / c) Erhaltungskosten

Rz. 163 Differenziert wird auch die Frage nach den gewöhnlichen und außergewöhnlichen Erhaltungskosten bei Unternehmen beantwortet. So sind bei Rechtsverfolgungsmaßnahmen die Kosten, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit (Haftungsprozesse, Forderungseinzug) anfallen, gewöhnliche Kosten, die den Gewinn und damit die Nutzungsmöglichkeit des Vorerben beeinflussen. Außergewöhnlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Umsatztantiemen

Tz. 498 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Umsatztantiemen werden von Rspr und Fin-Verw nur in Ausnahmefällen anerkannt. Sie führen idR zu einer Gewinnabsaugung zugunsten des Ges-GF; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Der BFH weist darauf hin, dass die Frage der Gewinnabsaugung durch eine Tantieme unabhängig von der Höhe der Gesamtausstattung zu prüfen ist. Auch eine Um...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 6. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 592 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (4) Auswirkung des Steuerklassenprivilegs

Rz. 267 Nach der Rechtsprechung ist das Steuerklassenprivileg nur für die Bestimmung der anwendbaren Steuerklasse, nicht jedoch für die Freibeträge oder andere Regelungen des ErbStG, die nach dem persönlichen Verhältnis unterscheiden, relevant.[403] Wird die Begünstigung eines weiten Personenkreises beabsichtigt, kann die Errichtung mehrerer Familienstiftungen im Ergebnis gü...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.1 Allgemeines

Tz. 1312 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Die Festlegung des angemessenen Pachtzinses für die an die Betriebs-GmbH überlassenen WG macht in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da ein Fremdvergleich oftmals mangels Vergleichsobjekten nicht möglich ist. Die Festlegung einer angemessenen Pacht hängt sehr stark von den Umständen des Einzelfalles ab; sie kann nicht nach allg-gültigen...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 4. Ergebnis

Rz. 165 Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass im Unternehmensbereich in den meisten Fällen von Gestaltungen der Vor- und Nacherbfolge abzuraten ist. Lediglich für Konstellationen, in denen Vor- und Nacherbe die Gewähr für eine gute Zusammenarbeit bieten, testamentarisch der Nacherbe durch Vermächtnis zur Zustimmung zu bestimmten Verfügungen verpflichtet werden kann[203]...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / a) Parallelen zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 69 Die Interessenlage der Beteiligten und das Machtgefüge unter ihnen kann bei Erb- und Pflichtteilsverzichten denen bei Eheverträgen stark ähneln. Wachter bietet dafür gute Beispiele.[142] Denkbar ist, dass bei einer Eheschließung ein nach den Kriterien des BGH unwirksamer Ehevertrag geschlossen wird, der mit einem Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht verbunden oder von ih...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2 Allgemeines

Tz. 310 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Von Nachteil für die Unternehmen ist das pauschale 5%ige Abzugsverbot bei mehrstufigen Ausschüttungen in nicht organschaftlich verbundenen Beteiligungsstrukturen; hier ist das Abzugsverbot auf jeder Stufe zu beachten, dh die Wirkungen kumulieren sich (Kaskadeneffekt). Wegen der Verfassungsmäßigkeit, s Tz 324. Ebenfalls hierzu s Oldiges (DSt...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 3. Grenzen der Begünstigung

Rz. 330 Die Begünstigung der nächsten Angehörigen ist auf ein Drittel des Einkommens[485] der gemeinnützigen Stiftung begrenzt. Diese Regelung bezieht sich auf den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Nachholung und Vortrag sind nicht gestattet. Bei wechselnden Einkünften ist eine Grundversorgung des Stifters und seiner Angehörigen u.U. nicht gesichert.[486] Rz. 331 Außerdem müss...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.7.9 Aufwendungen mit gemischtem Interesse

Tz. 1375 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Werden von der Betriebs-GmbH Aufwendungen getragen, die zwar in ihrem eigenen Interesse stehen, aber auch im Interesse des Besitzunternehmens gemacht werden, führt dies nicht zu einer vGA; s Urt des RFH v 19.12.1935 (RStBl 1936, 252). Dies kann zB bei den Kosten für ein betriebswirtsch Gutachten der Fall sein, dem nicht nur die Verhältnisse ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Die unter § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG fallenden Bezüge

Tz. 32 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 1 S 1 KStG bleiben diejenigen Bezüge bei der Ermittlung des Einkommens außer Betracht, die unter eine der nachstehenden Nr des § 20 Abs 1 EStG fallen (ebenfalls hierzu s Schr des BMF v 28.04.2003, BStBl I 2003, 292 Rn 5–10). Hierbei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung. Wegen der Einschränkung der Beteiligungsertrag...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Adrian, Die neue Konzernklausel des § 8c Abs 1 S 5 KStG, Ubg 2015, 288; Gläser/Zöller, B-Reg beschließt Nachtrag zum ZollkodexAnpG, BB 2015, 1117; Hinder/Hentschel, Aktuelle Entwicklungen zum stlichen Verlustuntergang in Konzernsachverhalten, GmbHR 2015, 742; Korn/Strahl, Stliche Hinw und Dispositionen zum Jahresende 2015, NWB 2015, 3606, 3621; Pflüger, Es geht schon wieder los:...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / IV. Gewerbesteuer

Rz. 648 Steuersubjekte der Gewerbesteuer sind die Unternehmer, die ein gewerbliches Unternehmen betreiben, für das im Inland eine Betriebsstätte (§ 12 AO) besteht (§ 2 Abs. 1 GewStG). Die Gewerblichkeit kann sich aus der Art der Tätigkeit ergeben oder aus der Rechtsform, unter der die Tätigkeit ausgeübt wird (§ 2 Abs. 2 GewStG). Eine Kapitalgesellschaft hat immer einen Gewer...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / e) Alternativen

Rz. 248 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 152 S. 1, 125, 135 Abs. 2 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.2 Beteiligungserwerb zum Zweck der Sanierung

Tz. 317 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Die wohl am meisten bzgl der Anwendung des § 8c Abs 1a KStG diskutierte Frage ist die nach dem Zeitpunkt des Kriseneintritts. Diese Frage ist deshalb von zentraler Bedeutung, weil die ges Sanierungsvorschrift nur angewendet werden kann, wenn der schädliche Beteiligungserwerb punktgenau zum Zeitpunkt des Kriseneintritts erfolgt. Ein Beteilig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Größe des Unternehmens

Tz. 390 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz von...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.7 Gemeiner Wert einer mittelbar erworbenen Beteiligung

Tz. 277 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Äußerst schwierig zu praktizieren dürfte § 8c Abs 1 S 6 KStG in Fällen des mittelbaren schädlichen Beteiligungserwerbs sein, weil der Erwerbspreis für die Anteile an einer der Verlust-Kö eine oder mehrere Stufen übergeordneten Gesellschaft nicht nur die in der erworbenen Gesellschaft vorhandenen gW repräsentiert, sondern die der gesamten na...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.2.2 Zu niedriger Kaufpreis für Veräußerungen an den Gesellschafter

Tz. 993 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Veräußert eine Kap-Ges zu einem unangemessen niedrigen Kaufpreis ein Grundstück an ihren Gesellschafter, ist die Differenz zwischen vereinbartem Kaufpreis und dem gemeinen Wert des Grundstücks bei der Einkommensermittlung der Gesellschaft hinzuzurechnen (verhinderte Vermögensmehrung; s § 8 Abs 3 S 2 KStG). Auf der Ebene des Gesellschafters is...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / cc) Wiesbadener Modell

Rz. 708 Allein der Umstand, dass es sich bei den Gesellschaftern um Ehegatten handelt, rechtfertigt die Anwendung der Personengruppentheorie und damit die Annahme einer Betriebsaufspaltung nicht. Denn auch unter Ehegatten können nicht zwingend gleichgerichtete wirtschaftliche Interessen unterstellt werden. Daher kann es sich anbieten, wesentliche Betriebsgrundlagen, die nich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.6 Anwendung der Sanierungsklausel bei Organschaft

Tz. 350 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Das Ges äußert sich nicht zur Anwendung des § 8c Abs 1a KStG in Organschaftsfällen. UE muss zunächst, wie in Tz 353ff ausgeführt, nach den Verhältnissen des Einzelfalls geprüft werden, um die Sanierung welcher dem Organkreis zugehörigen Gesellschaft(en) es geht. Dies kann, wenn deren vororganschaftliche Verluste betroffen sind, eine einzelne...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erstellung eines Nachlassverzeichnisses (§ 2121 BGB)

Rz. 60 In dem Verzeichnis sind die zum Zeitpunkt der Errichtung – nicht des Erbfalls – zum Nachlass gehörenden Gegenstände anzugeben. Es sind daher die vorhandenen Surrogate (§ 2111 BGB) – nicht dagegen die aus dem Nachlass ausgeschiedenen Gegenstände – aufzunehmen.[72] Wie sich aus dem Wortlaut der Bestimmung ergibt, sind nur die Nachlassaktiva mitzuteilen; die Angabe der N...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.2.4 Haftung bei Ausstellung der Steuerbescheinigung durch ein Kreditinstitut

Tz. 203 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Wird die St-Besch nach § 27 Abs 4 KStG durch ein inl Kreditinstitut erteilt, haftet die ausschüttende Kö, wenn sie für Zwecke der Bescheinigung unrichtige Angaben macht (s § 27 Abs 5 S 2 KStG idF vor dem SEStEG). Gleiches gilt hinsichtlich inl Zweigstellen von in § 53b Abs 1 und 7 KWG genannten Instituten und Unternehmen für unrichtige Anga...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.5 Erfordernis einer versorgungsfreien Zeit nach Ablauf der Probezeit?

Tz. 627 Stand: EL 78 – ET: 08/2013 Auch zur Prüfung der Angemessenheit dem Grunde nach werden Pensionszusagen an Ges-GF vom BFH einem Fremdvergleich unterworfen. Hiernach wird vor allem aus der Sicht der Kap-Ges – in der Denkfigur eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters – geprüft, ob diese auch einem nicht am Unternehmen beteiligten GF eine gleichartige Pension...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / c) Dauervollstreckung

Rz. 448 Bei der Dauertestamentsvollstreckung wird zzgl. zu den vorstehenden Vergütungen weiter folgende Vergütung geschuldet (Nr. III. der Empfehlungen):mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / c) Besteuerungsregeln für die einzelnen Vermögensgegenstände

Rz. 363 Der III. Abschnitt enthält Besteuerungsregeln für einzelne Vermögensarten. Es geht hier um die Besteuerungsrechte des Staates, der nicht der Wohnsitzstaat ist und üblicherweise Belegenheitsstaat genannt wird.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 1 KStG

Tz. 7 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Voraussetzung für die beschr StPflicht nach § 2 Nr 1 KStG ist, dass es sich um eine Kö, Pers-Vereinigung oder Vermögensmasse ohne Geschäftsleitung oder Sitz im Inl handelt (s Tz 4). Im Gegensatz zu § 1 Abs 1 KStG ist der Kreis der Stpfl nicht durch eine Aufzählung näher beschrieben. Von der beschr KStPflicht können somit alle ausl Kö, Pers-Ve...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Die Familiengesellschaft als Instrument der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 58 Die Familiengesellschaft in ihren vielfältigen Erscheinungsformen gehört zu den klassischen Instrumenten der vorweggenommenen Erbfolge. Wesentlicher Zweck einer Familiengesellschaft ist die schrittweise Übertragung des Vermögens auf die Familienmitglieder, was zu deutlichen Erbschaftsteuerersparnissen führen kann. Die Verteilung des Einkommens auf mehrere Familienmitg...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Begriff der Außerordentlichkeit

Rz. 82 Im Rahmen von § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist die außerordentliche Verwaltung gemeint. Die ordentliche Verwaltung wird von § 2038 Abs. 1 S. 2 Hs. 1 BGB erfasst.[215] Außerordentliche Verwaltung bezeichnet Maßnahmen, die für den Nachlass eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung haben.[216] Außerordentliche Verwaltungsmaßnahmen sind bspw.:mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / III. Versäumung der Haftungsbeschränkung

Rz. 328 Neben der unbedingten Parteilichkeit ist es Pflicht des Anwalts, die Interessen seines Mandanten zu wahren und zu schützen. Dazu gehört es auch, den Mandanten auch ungefragt auf Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten hinzuweisen. Praxishinweis Der Anwalt hat insoweit umfassend aufzuklären, um den Mandanten vor Schaden zu bewahren.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.3.2 Vergütungen aus Genussrechten (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst c Doppelbuchst bb EStG)

Tz. 79 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Hierzu zählen Vergütungen aus Genussrechten, die entweder nur eine Beteiligung am Gewinn oder nur am Liquidationserlös gewähren und daher nicht zu Eink iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG führen (näher s Watrin/Lühn, IWB F 3 Gr 4, 491ff [2006]). Zwar ist für diese Art der Kap-Erträge ein Inl-Bezug nach dem Wortlaut des Ges nicht erforderlich (näher Jah...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 1. Einleitung der Nachlasspflegschaft

Rz. 252 Jeder Gläubiger kann – unter den oben dargestellten Voraussetzungen – Antrag auf Anordnung der Nachlasspflegschaft stellen. Gegen den durch eine Nachlasspflegschaft gesicherten Nachlass ist ein Arrestbefehl nicht möglich. Der Sicherungszweck der Nachlasspflegschaft überdeckt den Anspruch eines Gläubigers.[165] Rz. 253 Muster 12.19: Antrag eines Nachlassgläubigers auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Anteile in Auslandsdepots

Tz. 160 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der nach dem Schr des BMF v 23.05.2022 (BStBl I 2022, 860 Rn 70) bestehenden Möglichkeiten eine St-Besch für Dividendenzahlungen auf Aktien des ausschüttenden inl Unternehmen zu erhalten, wenn sich die Aktien im Wertpapierdepot eines ausl Kreditinstituts befinden, s Tz 185.mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / V. Nachlassvollmacht

Rz. 107 Ergänzend zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann der Erblasser einer oder mehreren Personen seines Vertrauens eine Nachlassvollmacht[96] erteilen. Die Erteilung einer Vollmacht an den (potentiellen) Erben oder den Testamentsvollstrecker kann vor allem aus folgenden Gründen empfehlenswert sein:mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Beschäftigungszeit / 2.2.4 Zusammenfassende Betrachtung

Betrachtet man die Sätze 3 und 4 des § 34 Abs. 3 TVöD nebeneinander, so ergibt sich damit folgender Anwendungsbereich: § 34 Abs. 3 Satz 3 TVöD regelt die Anrechnung von Vorzeiten bei Arbeitgebern, die unter den Geltungsbereich des TVöD fallen. § 34 Abs. 3 Satz 4 TVöD regelt die Vorzeiten bei anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern. Hier kommt es nicht darauf an, dass der f...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / 4. Vermögen

Rz. 233 Vielfach wird das Vermögen der Familienstiftung im Wesentlichen aus einem Unternehmen bestehen. Aber auch die Ausstattung einer Familienstiftung mit einer von der Familie zu nutzenden Immobilie oder mit Kunstgegenständen, die der Familie dienen sollen, ist möglich.[365] Um die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks sicherzustellen, wird in letzteren F...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / aa) Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 156 Wertpapiere (Aktien, Genussscheine etc.) werden im Regelfall mit dem Marktpreis bzw. Kurswert in Ansatz gebracht.[478] Ist ein Markt- bzw. Kurswert nicht feststellbar, da den Gesellschaftsanteilen die hierfür erforderliche Fungibilität fehlt, sind einige Besonderheiten zu beachten. Entscheidend ist, ob die Anteile tatsächlich am Markt gehandelt werden (wie z.B. bei b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 217 Die Testierfreiheit wird eingeschränkt, wenn das landwirtschaftliche Sondererbrecht (Anerbenrecht) zur Anwendung kommt. Das Anerbenrecht stellt eine Sonderregelung der Erbfolge für land- und forstwirtschaftliche Betriebe dar, das darauf ausgerichtet ist, die Zerschlagung von landwirtschaftlichen Höfen durch den Erbfall zu vermeiden. Immer dann, wenn sich landwirtscha...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Allgemeines

Rz. 211 Mit der Testierfreiheit hat der Gesetzgeber dem Einzelnen ein Instrument zur Verfügung gestellt, über den eigenen Tod hinaus das Schicksal des während eines Unternehmerlebens erwirtschafteten Vermögens zu bestimmen (ausführlich dazu in § 23 Rdn 1 ff.). Sofern der Erblasser von der Testierfreiheit keinen Gebrauch macht, greift die gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Brexit / 1 Entwicklung des Brexits

Mit der Entscheidung zum sog. Brexit hat das Vereinigte Königreich am 29.3.2017 offiziell seinen Austritt aus der EU erklärt. Am 23.3.2019 erfolgte eine Fristverlängerung bis zum 12.4.2019 und anschließend bis zum 31.10.2019. Am 28.10.2019 wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.1.2020 beschlossen. Am 20.12.2019 hat das britische Parlament dem Austrittsabkommen zuges...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / d) Schätzung des Verkehrswerts

Rz. 219 Lässt sich der Wert der Kapitalgesellschaft aus zurückliegenden Verkäufen nicht ableiten, ist er unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten zu schätzen, § 11 Abs. 2 S. 1 BewG. Dabei kann – soweit verfügbar – auch eine im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nicht steuerliche Zwecke übliche Bewertungsmethode zur Anwendung kommen. Naheliegend ist insoweit neben dem Rück...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschluss: Kontoabsti... / 2 Bilden und Auflösen steuerlicher Rücklagen

Rücklagen sind auf der Passivseite der Bilanz auszuweisen und stellen grundsätzlich Eigenkapital dar. Im Gegensatz zu den stillen Rücklagen werden die offenen Rücklagen in der Bilanz (offen) ausgewiesen und dürfen grundsätzlich das steuerliche Ergebnis nicht vermindern. Sofern es aber steuerliche Vorschriften explizit zulassen, können auch gewinnmindernde Rücklagen gebildet ...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 2. Haftung der Erben für Verbindlichkeiten des Einzelunternehmens

Rz. 126 Für die vom Erblasser in dem Einzelunternehmen begründeten Verbindlichkeiten haftet der Erbe aufgrund der Erbfolge persönlich und unbeschränkt. Er hat jedoch die Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken (§§ 1967 ff. BGB). Rz. 127 Eine erweiterte handelsrechtliche Haftung des Erben greift jedoch ein, wenn er die Firma des Erblassers fortführt (§§ 25 Abs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wertaufholung / 2.2 Steuerrechtliche Begrenzung auf Erfüllungsbetrag bei Entstehung

In der Steuerbilanz sind Verbindlichkeiten unter sinngemäßer Anwendung von § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 EStG anzusetzen.[1] Aus der hierin erfolgten Bezugnahme auf § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG folgt für im Vorjahr höher bewertete Verbindlichkeiten: Sie sind auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, begrenzt auf den Erfüllungsbetrag[2] bei ihrer Entstehung, es sei denn, das Unterneh...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / H. Umsatzsteuer

Rz. 861 Steuersubjekte der Umsatzsteuer sind die Unternehmer (§§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 UStG). Unternehmer ist, wer eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit in der Absicht ausübt, Einnahmen zu erzielen (§ 2 Abs. 1 UStG). Gefordert wird eine Marktteilnahme in der Art eines Kaufmanns oder Gewerbetreibenden. Unternehmer können natürliche Personen sein, Personengesellschaften, Kapit...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / I. Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

Rz. 31 Bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge können die Ziele des Unternehmers für seine Nachfolge in aller Regel nicht verwirklicht werden. In vielen Fällen kommt es zu Erbengemeinschaften, deren Auseinandersetzung zivilrechtlich und steuerrechtlich für das Unternehmen und den Unternehmenserben meist nachteilig ist. Rz. 32 Für den Unternehmer ist daher die gewillkürte Erbfo...mehr