Fachbeiträge & Kommentare zu Unwirksamkeit

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / II. Durch Notare

Rz. 139 Ebenso wie beim Anwalt ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung durch den Notar grundsätzlich möglich. Gemäß § 8 Abs. 4 BNotO benötigt der Notar zur Ausübung des Amtes der Testamentsvollstreckung i.d.R. auch keine Genehmigung der Dienstaufsicht. Es handelt sich hierbei um ein privates Amt des Notars. Die amtliche Tätigkeit des Notars ist abschließend in den §§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / ee) Rechtsfolgen des Rücktritts

Rz. 585 Beim Rücktritt von vertragsmäßigen Verfügungen in einseitigen Erbverträgen, z.B. aufgrund gesetzlichen Rücktrittsrechts (§§ 2294, 2295 BGB), bleiben im Zweifel die übrigen, vom Rücktritt nicht betroffenen Verfügungen gemäß §§ 2279, 2085 BGB bestehen. Werden von beiden Vertragsteilen vertragsmäßige Verfügungen getroffen, so wird nach § 2298 Abs. 2 BGB vermutet, dass di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 78 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Erbe vor oder nach Eintritt des Erbfalls wegfällt, einen anderen als Erben einsetzen (Ersatzerbe). Die Einsetzung eines Ersatzerben verhindert vorwiegend den Eintritt der gesetzlichen Erbfolge bei Wegfall eines Erben. Dies entspricht dem Eintrittsrecht gemäß § 1924 Abs. 3 BGB bei der gesetzlichen Erbfolge. Bei einem Wegfall nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Entziehung wegen rechtskräftiger Verurteilung (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Rz. 254 Als weiteren Entziehungsgrund nennt § 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB die rechtskräftige Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung, wenn deshalb die Teilhabe des Pflichtteilsberechtigten am Nachlass für den Erblasser unzumutbar ist.[282] Gleiches gilt nach § 2333 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 BGB, wenn die Unterbringu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 1. Häufigste Sachverhalte der Rückabwicklung eines Erbfalles

Rz. 150 Aus den verschiedensten Gründen kann sich der Nachlass oder können sich einzelne Nachlassgegenstände im Besitz eines nur vermeintlichen Erben befinden. Als solche Gründe kommen in der Praxis am häufigsten vor:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 8. Übersicht über die genehmigungspflichtigen Geschäfte und die Rechtsfolgen fehlender Genehmigung

Rz. 78 Genehmigungserfordernis = Sollvorschrift → fehlende Genehmigung = trotzdem wirksam Genehmigungserfordernis = Mussvorschriftmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Anfechtungsberechtigung

Rz. 350 Die Besonderheit des Rechts der Anfechtung eines einseitigen Testaments besteht darin, dass nicht der Urheber der Willenserklärung, der Erblasser, die Anfechtung erklärt, sondern ein Dritter nach dem Tod des Erblassers. Der Erblasser kann ein einseitiges Testament zu Lebzeiten auch gar nicht anfechten, denn er kann es jederzeit widerrufen. Zur Anfechtung einer letztw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / d) Das Zweckvermächtnis

Rz. 140 Gemäß § 2156 BGB kann der Erblasser bei einem Vermächtnis, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen. Insoweit handelt es sich um eine weitere Lockerung des Grundsatzes der Höchstpersönlichkeit der Anordnung letztwilliger Verfügungen.[179] Rz. 141 Voraussetzung ist aber, dass sich für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / (2) Motivirrtum

Rz. 550 Auch der Motivirrtum berechtigt den Erblasser zur Anfechtung, §§ 2281, 2078 Abs. 2 BGB. Anfechtungsgründe können sein: Irrtum, Drohung oder Täuschung (§§ 2281 Abs. 1, 2078 BGB) oder das Übergehen eines Pflichtteilsberechtigten als vom Gesetz vermuteter Irrtum (§§ 2281 Abs. 1, 2079 BGB). Voraussetzung für eine Anfechtung wegen des Übergehens eines Pflichtteilsberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / ff) Rechtswirkungen der Anfechtung

Rz. 558 Es gilt der allgemeine Grundsatz, wonach die wirksame Anfechtung zur Unwirksamkeit der Erklärung führt (§ 142 Abs. 1 BGB). Ist die Anfechtung in der erforderlichen Form und fristgemäß dem richtigen Anfechtungsgegner (§§ 143 Abs. 2, 2281 Abs. 2 S. 1 BGB) zugegangen, so ist eine Rücknahme nicht mehr möglich, weil sie als Gestaltungserklärung ihre Rechtswirkungen damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Die Vermächtniserfüllung / 2. Unmögliches oder ungesetzliches Vermächtnis

Rz. 12 Ein Vermächtnis über einen Gegenstand, der zur Zeit des Erbfalls nicht mehr zum Nachlass gehört, ist grundsätzlich unwirksam (§ 2169 Abs. 1 BGB). Nur wenn der Gegenstand unabhängig von seiner Zugehörigkeit zum Nachlass vermacht ist, ist das Vermächtnis ausnahmsweise wirksam und hat der Beschwerte den Gegenstand zu verschaffen (Verschaffungsvermächtnis, § 2170 BGB). § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Vermutung der Kenntnis

Rz. 93 Ein solches Einvernehmen bzw. die Kenntnis wird vermutet, wenn der Zuwendungsempfänger Kenntnis von der letztwilligen Verfügung erlangt hat, wobei es nicht darauf ankommt, ob eine solche Kenntnis bereits bei Errichtung der Verfügung von Todes wegen bestanden hat. Es genügt auch jede spätere Kenntniserlangung vor dem Erbfall. Am Einvernehmen fehlt es, wenn weder der He...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / cc) Wertsicherung

Rz. 226 Das Preisklauselgesetz (PrKG) wurde im "Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" neu gefasst.[254] Das Genehmigungserfordernis für Wertsicherungsklauseln durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) entfällt; stattdessen wurde ein gesetzliches Indexverbot statt Genehmigungsvorbehalt für Wer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Die Testamentsniederschrift

Rz. 25 Zwingend ist für das eigenhändige Testament die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, § 2247 Abs. 1 BGB. Ein Verstoß dagegen führt zur Formnichtigkeit gemäß § 125 S. 1 BGB.[18] Diese strenge Form dient neben anderen Zwecken der Sicherung vor Fälschung und dem Anliegen, dass sich der Erblasser auch inhaltlich so intensiv wie möglich mit der von ihm ab...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Verfahren zur Zeugnisausstellung

Rz. 370 Das Nachlassgericht unterrichtet nach Eingang des Antrags gem. Art. 66 Abs. 4 EuErbVO alle weiteren Berechtigten von der Beantragung des Zeugnisses, die der Antragsteller im Antrag genannt hat. Kommt das Nachlassgericht zum Schluss, dass darüber hinaus Berechtigte existieren, muss es mindestens durch öffentliche Bekanntmachung (§ 35 Abs. 3 IntErbRVG i.V.m. §§ 435–437...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Bei der Einheitslösung

Rz. 463 Bei der Einheitslösung kommt es durch die gegenseitige Vollerbeneinsetzung der Ehegatten regelmäßig zu einer Enterbung der Abkömmlinge nach dem Tod des Erstversterbenden. Die Abkömmlinge, die bei der Einheitslösung zu Schlusserben nach dem Tod des Längerlebenden berufen sind, können, ohne einen Erbteil ausschlagen zu müssen, ihren Pflichtteil verlangen. Um dem hierdu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Banken und Sparkassen

Rz. 2 Hat der Erblasser den Erben über den Tod hinaus bzw. mit Wirkung ab dem Todesfall bevollmächtigt, kann diese Vollmacht einen Erbschein ersetzen. Hauptanwendungsfall ist die Bankvollmacht, die zur Verfügung über das Konto des Erblassers berechtigt, solange sie nicht vom Erben selbst oder vom Miterben, dann nur mit Wirkung für und gegen diesen, widerrufen wird. Besteht d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Sekundärer Unrichtigkeitsnachweis: Beglaubigte Abschrift des notariellen Testaments samt Eröffnungsniederschrift

Rz. 15 Die Vorlage eines Erbscheins ist nicht in allen Fällen erforderlich. Beruht die Erbfolge auf einer notariell beurkundeten Verfügung von Todes wegen, reicht statt der Vorlage eines Erbscheins die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der notariellen letztwilligen Verfügung zusammen mit einer Abschrift der Eröffnungsniederschrift durch das Nachlassgericht aus, § 35 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / e) Rückübertragungsansprüche des Übergebers

Rz. 658 In der Praxis hat sich gezeigt, dass gerade bei einer lebzeitigen Übertragung von Grundbesitz (vorweggenommene Erbfolge) ein Bedürfnis für den Vorbehalt von Rückforderungsrechten besteht. Das gilt insbesondere für die Fälle, dass der Übernehmer vor dem Übergeber verstirbt, der Übernehmer über den Übergabegegenstand ohne Zustimmung des Übergebers verfügt oder über das...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / c) Die häufigsten Auslegungsprobleme in der Praxis

Rz. 273 Der einem Laien nur schwer zu erklärende Unterschied zwischen Erbeinsetzung [255] und Vermächtnis führt zu einer Vielzahl auslegungsbedürftiger Testamente. Rz. 274 Häufig wendet der Erblasser in seinem Testament einen bestimmten Gegenstand einer Person zu. Nach Ansicht des BayObLG[256] kann dies dahingehend ausgelegt werden, dass, wenn es sich bei dem Gegenstand um den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Die Erbenfeststellungs... / 3. Verlust eines eigenhändigen Testaments

Rz. 45 Auch aus einem nicht auffindbaren Testament können Rechte abgeleitet werden. An den Nachweis der formgerechten Errichtung und des Inhalts eines nicht auffindbaren Testaments sind strenge Anforderungen zu richten.[56] Derjenige, der aus dem Testament Rechte geltend macht, muss die formgültige Errichtung und seinen Inhalt beweisen.[57] Die Beweislast kehrt sich jedoch u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / bb) Reichweite des Errichtungsstatuts

Rz. 313 Errichtet der Erblasser eine letztwillige Verfügung mit Auslandsberührung, stellt sich die Frage, welche Regelungsbereiche zum Errichtungsstatut gehören. Zum Errichtungsstatut gehören die Zulässigkeit und Wirksamkeit eines Testaments sowie beim Erbvertrag und gemeinschaftlichen Testament zusätzlich die Bindungswirkung und die Voraussetzung der Auflösung. Rz. 314 Die E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Schiedsverfahren in Er... / 8. Schiedsfähigkeit von ehegüterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 26 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand lebten, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten[65] zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansprüchen aus dem ehelichen Gü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Erbfall und Grundbuch / 2. Der Grundbuchberichtigungsanspruch – weitere Beispielsfälle

Rz. 141 Zur besseren Veranschaulichung sollen noch zwei weitere Beispielsfälle betrachtet werden. Rz. 142 Beispielsfall 2 Erblasser E hat ein Testament hinterlassen, wonach A zum Alleinerben eingesetzt wurde; die Kinder K1 und K2 sind enterbt und deshalb lediglich pflichtteilsberechtigt. A lässt sich im Wege der Grundbuchberichtigung als Alleineigentümer des Grundbesitzes des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / i) Die Anfechtung durch den Verfügenden selbst

Rz. 362 Dem Erblasser steht bezüglich der eigenen bindenden Verfügungen ein Selbstanfechtungsrecht nach § 2281 BGB zu. Die weit reichende Anfechtbarkeit von wechselbezüglichen Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament bzw. Erbvertrag ist nichts anderes als eine Abschwächung von deren Bindungswirkung, die nur dadurch umgangen werden kann, dass ein ausdrücklicher Anfechtungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / VII. Die Erbeinsetzung

Rz. 61 Bei der Bestimmung des Erben durch Verfügung von Todes wegen ist der Grundsatz der höchstpersönlichen Errichtung (§§ 2064, 2274 BGB) zu beachten. Der Erblasser hat daher weder die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen, noch kann er die Bestimmung des Erben einem Dritten auferlegen. Gemäß § 2065 Abs. 1 BGB kann der Erblasser eine letztwillige Verfügung auch nicht in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 1. Allgemeines

Rz. 446 Die Wiederverheiratungsklausel [482] soll in der Regel dem Schutz der Schlusserben vor einer zusätzlichen Schmälerung des Nachlasses durch Hinzutreten eines weiteren pflichtteilsberechtigten Ehegatten dienen.[483] Das, was die Ehegatten den Schlusserben – meistens den eigenen Kindern – zugedacht haben, soll diesen auch letztendlich zukommen. Ohne besondere Anhaltspunk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Umfang und Kosten des M... / IV. Die Bestimmung des Gegenstandswerts im Einzelnen

Rz. 46 Die Bestimmung des Gegenstandswerts in erbrechtlichen Angelegenheiten ist bisher nicht einheitlich und abschließend geklärt. Die Bewertungsproblematik liegt in der Frage, ob für die Streitwertbestimmung eine formell-rechtliche oder eine wirtschaftliche Betrachtungsweise heranzuziehen ist. Die Bestimmung des Gegenstandswertes erfolgt nach § 23 RVG i.V.m. §§ 48 ff. GKG. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rangrücktritt in Standardverträgen kann unwirksam sein

Zusammenfassung Die in vorformulierten Standardverträgen enthaltene Vereinbarung eines qualifizierten Rangrücktritts für einen Darlehensrückzahlungsanspruch ist unwirksam, sofern sie den Darlehensgeber unangemessen benachteiligt. Das hat Auswirkungen auf Darlehensverträge, aber insbesondere auch auf Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs). Hintergrund In dem erst kürzlich ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 10.2.3.2 Wirksamkeit der Verpflichtung zur Gegenwertzahlung

Die Regelungen über den zu zahlenden Gegenwert in § 23 Abs. 2 VBLS unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen in Form Allgemeiner Versicherungsbedingungen grundsätzlich der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 3074ff. BGB.[1] In Rechtsprechung und Literatur wird teilweise die Ansicht vertreten, § 23 Abs. 2 VBLS benachteilige die Beteiligten unangemessen und sei daher ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausgliederung von Betriebst... / 4.3 Keine Kündigung aus Anlass des Betriebsübergangs

Nach § 613a Abs. 4 BGB ist eine Kündigung wegen des Übergangs des Betriebs unwirksam. Das BAG sieht in der Vorschrift ein Kündigungsverbot, das bei seiner Verletzung zur Unwirksamkeit der Kündigung führt (§ 134 BGB [1]). Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt. Umstritten ist, wann eine Kündigung "wegen des Betriebsübergangs" ausges...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.2 Zustimmungsrechte

Rn 50 Schon dem vorläufigen Gläubigerausschuss kommen die Zustimmungsrechte des § 160 zu.[94] Zwar findet sich keine explizite Verweisung auf diese Norm in den Vorschriften über den vorläufigen Gläubigerausschuss, aber es handelt sich insoweit um eine Konkretisierung der in § 69 geregelten Überwachungsaufgaben des Gläubigerausschusses, die wiederum von § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen:

"… [7] II. 1. Das OLG Düsseldorf ist als das im Rechtszug zunächst höhere Gericht zur Bestimmung des zuständigen Gerichtes gem. § 36 Abs. 2 ZPO berufen, weil das zuerst mit der Sache befasste LG Krefeld in seinem Bezirk liegt." [8] 2. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO bestimmt das im Rechtszug zunächst höhere Gericht das zuständige Gericht, wenn mehrere Parteien, die bei verschieden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Ausschluss der ... / 3 Anmerkung:

1) Die Skepsis, dass sich deliktische Ansprüche gegen den Hersteller im Zusammenhang mit dem Abgasskandal kaum durchsetzen lassen (Verf., Anm. zu LG Hildesheim zfs 2017, 323 [330]), beruhte darauf, dass voraussehbare Schwierigkeiten hinsichtlich des Nachweises der Kenntnis verfassungsmäßig berufener Vertreter hinsichtlich der Fehlerhaftigkeit der Abgasprüfung bestanden (vgl....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Testamentsausl... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 352 ff, 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 2 hat, soweit sie auf die Aufhebung des angegriffenen Beschlusses gerichtet ist, in der Sache Erfolg. Der Erbscheinsantrag der Beteiligten Ziff. 3 vom 25.11.2015 entspricht nicht der tatsächlich eingetretenen Erbfolge. Der angegriffene Beschluss des Nachlassgerich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2018, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 352 ff, 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 8 hat Erfolg. Soweit die Beschwerde auch im Namen der Beteiligten Ziff. 9 und 10 eingelegt wurde, ist sie nur in Bezug auf das Testamentsvollstreckerzeugnis zulässig und begründet, im Übrigen unzulässig. Die gemäß §§ 352 ff, 66, 58 ff FamFG statthafte und auch im Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Keine Obliegenh... / 2 Aus den Gründen:

"… 4. Die Bekl. ist nicht wegen einer Obliegenheitsverletzung der Kl. gem. Ziff. 14.2.4 VGB 98 i.V.m. § 28 Abs. 2 VVG leistungsfrei." a) Dem Beklagtenvortrag kann bereits nicht entnommen werden, dass die Kl. die in Ziff. 14.2 aufgeführten nachvertraglichen Obliegenheiten verletzte. Danach hat die Kl. in erster Linie die Bekl. zu informieren und deren Weisungen zur Schadenmind...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Pfändung von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen

Kommentar Mit Verfügung vom 30.7.2018 hat sich das BayLfSt ausführlich mit der Pfändung von Steuererstattungs- und Steuervergütungsansprüchen befasst. Ansprüche des Steuerzahlers auf Steuererstattungen und -vergütungen können nach § 46 Abs. 1 AO gepfändet werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat sich mit Verfügung vom 30.7.2018 mit diversen Einzelfragen zur ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130c Verträ... / 2.3 Rangfolge zwischen Selektivvereinbarungen, Vereinbarungen über Erstattungsbeträge nach § 130b und Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8

Rz. 5 Dass sich die Vereinbarungen auf neue, nicht festbetragsgebundene Arzneimittel beziehen, ergibt sich aus der Formulierung in Abs. 1 Satz 1 "abweichend von bestehenden Vereinbarungen oder Schiedssprüchen nach § 130b" und ebenso aus Abs. 1 Satz 3, dass durch die individuelle Vereinbarung nach Satz 1 eine Vereinbarung nach § 130b ergänzt oder ganz oder teilweise abgelöst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Formell ordnungsgemäße Ladung zur Gesellschafterversammlung kann unwirksam sein

Zusammenfassung Das GmbHG stellt in § 51 für Form, Frist und Inhalt von Ladungen zu Gesellschafterversammlungen bestimmte Voraussetzungen auf. Geregelt ist u.a. eine mindestens 1-wöchige Ladungsfrist. In der Satzung können diese Voraussetzungen teilweise abweichend geregelt werden. Eine den Anforderungen widersprechende Ladung ist unwirksam, daraufhin gefasste Beschlüsse u.U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2018, Wirksamkeit der... / 3 Anmerkung

Zu Nr. 1 des Leitsatzes: Das OLG Rostock hat zutreffend entschieden, dass eine in eine Strafprozessvollmacht aufgenommene Abtretung des Anspruchs auf Erstattung notwendiger Auslagen nicht unwirksam ist. Das gilt insbesondere dann nicht, wenn wie in dem vom OLG Rostock entschiedenen Fall die Abtretungspassage in der Vollmacht durch Fettdruck hervorgehoben wird. Teilweise wird z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 7/2018, (Teil)unentgel... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung des Beklagten zu 1) hat insoweit Erfolg, als den Klägerinnen kein Grundbuchberichtigungsanspruch, sondern ein Anspruch auf Auflassung und Herausgabe des Grundstücks Zug um Zug gegen Rückzahlung der Gegenleistung zusteht. Im Übrigen war die Berufung des Beklagten zu 1) zurückzuweisen. Die zulässige Berufung des Beklagten zu 2) ist unbegründet und war in...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.3 Unwirksamkeit des Verzichts (Abs. 2)

Rz. 17 Durch einen Verzicht sollen Dritte und andere Leistungsträger nicht belastet werden. Daher ordnet Abs. 2 die Unwirksamkeit eines solchen an sich wirksam erklärten Verzichts an, wenn dadurch bei Dritten unmittelbar belastende Auswirkungen eintreten. Rz. 18 Eine solche nachteilige Wirkung kann insbesondere dann eintreten, wenn Dritte durch den Verzicht auf laufende Geldl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 46 Verzicht / 1 Allgemeines

Rz. 1a Mit der Regelung über die Zulässigkeit eines Verzichts wird anerkannt, dass der Berechtigte selbst über seine Sozialleistungsansprüche frei verfügen kann. Das Recht auf ausdrücklichen Verzicht auf Ansprüche auf Sozialleistungen ist letztlich der Ausdruck der Verfügungsbefugnis und Dispositionsfreiheit des Berechtigten über seine Ansprüche (so Mrozynski, SGB I, 5. Aufl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 46 Verzicht / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 23 Eichenhofer, Sozialrechtliche Grenzen der Privatautonomie, VSSR 1991 S. 185. Huber , Der Verzicht – § 46 SGB I, SozVers 1982 S. 212. Meyer, Verfügung über Leistungsansprüche im Sozialrecht, SGb 1978 S. 504, 512. Schüren, Der Verzicht auf Vorruhestandsleistungen zum Erhalt von Erwerbs-/Berufsunfähigkeitsrente, NZA 1985 S. 449. v. Einem, Antragsrücknahme durch den Versichert...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 46 Verzicht / 2.1.2 Verzichtserklärung

Rz. 7 Der Verzicht ist durch eine einseitige rechtsgestaltende empfangsbedürftige Willenserklärung des Berechtigten gegenüber dem Leistungsträger, der den Sozialleistungsanspruch zu erfüllen hat, zu erklären. Auf diese einseitige Erklärung ist § 130 BGB anzuwenden, d. h., sie wird mit dem Zugang wirksam. Als einseitige Erklärung ist die Verzichtserklärung bedingungsfeindlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 6/2018, Anordnung eine... / Aus den Gründen

Die Beschwerden sind nach §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 1 FamFG statthaft und nach den §§ 63, 64 FamFG form- und fristgerecht eingelegt. Die Beschwerdeberechtigung der Ehefrau des Betroffenen folgt aus § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG. Im Wesentlichen ist die Beschwerde jedoch unbegründet. I. Nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB ist einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 6/2018, Zum Pfändungss... / 2 II. Aus der Entscheidung

LG sieht Abtretung als Hindernis Das LG hat gemeint, die Freigabe von Mieteinnahmen nach der über § 36 Abs. 1 Satz 2 InsO anwendbaren Norm des § 850i ZPO komme nicht in Betracht. Dem stehe die Sicherungsabtretung der Mieten an das Kreditinstitut entgegen. Die Unwirksamkeit dieser Abtretung nach § 110 Abs. 1 InsO solle die Mieterträge für die Insolvenzmasse sichern und nicht e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr