Fachbeiträge & Kommentare zu Urheberrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Revidierte Berner Übereinkunft

Rz. 627 Der wichtigste urheberrechtsbezogene internationale Staatsvertrag ist die "Revidierte Berner Übereinkunft – RBÜ", der inzwischen 125 Vertragsstaaten angehören.[813] Rz. 628 Die dieser Übereinkunft angehörenden Staaten haben sich zum Berner Verband zusammengeschlossen (Art. 1 RBÜ). Allerdings wurden deren Aufgaben inzwischen durch die Weltorganisation für geistiges Eig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / II. Öffentliche Wiedergabe, Verantwortlichkeit

Rz. 549 Gegenstand der hier maßgeblichen Tätigkeit der Diensteanbieter (§ 2 UrhDaG) ist die "öffentliche Wiedergabe", was dann der Fall ist, wenn er der Öffentlichkeit Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken (§ 21 UrhDaG erklärt sämtliche Regelungen dieses Gesetzes auch für verwandte Schutzrechte für anwendbar) verschafft, die von Nutzern des Dienstes hochgeladen worde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Besondere Regelungen der Internetnutzung

Rz. 315 § 44a UrhG regelt die Zulässigkeit vorübergehender Vervielfältigungen und ermöglicht damit zahlreiche Handlungen, die für das Internet, insbesondere bei der Nutzung von Online-Medien, notwendig sind. Diese Norm ist zugleich die Reaktion auf die durch den zweiten Korb erfolgte Erweiterung des § 16 Abs. 2 UrhG, der auch die vorübergehende und flüchtige Speicherung als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / h) Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen

Rz. 363 Im Hinblick auf Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen regeln die §§ 45– 47 UrhG Schranken, die aus deren jeweiligen öffentlichen bzw. sozialem Auftrag folgen.[559] Rz. 364 § 45 UrhG ordnet die Zulässigkeit der Fertigung oder des Fertigenlassens einzelner Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Verbreitungsrecht

Rz. 195 Das Verbreitungsrecht umschließt die Befugnis, das Werk in körperlicher Form zu verwenden, wobei Vortrag, Aufführung und Vorführung des Werkes in der Öffentlichkeit, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung oder die Sendung als gesetzlich geregelte Spezialtatbestände gerade nicht hierunter fallen. § 17 Abs. 1 UrhG gewährt dem Urheber das ausschließliche Recht, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Umgehungsverbot technischer Schutzvorrichtungen

Rz. 445 § 95a UrhG spricht das Verbot der Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen aus (Abs. 1). Dabei kommt es auf die verwendete Technologie nicht an, miterfasst sind also auch software-implementierte Schutzmaßnahmen. Verlangt wird Umgehungsabsicht, obwohl solch ein subjektives Element für einen objektiven Unterlassungsanspruch gem. § 97 Abs. 1 UrhG nicht verlangt wird. Te...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 15. Gerichte für Urheberrechtsstreitigkeiten und (fliegende) örtliche Zuständigkeit

Rz. 522 § 105 UrhG sieht in Urheberrechtsstreitigkeiten besondere Gerichte in der Weise vor, dass die Landesregierungen beziehungsweise Landesjustizverwaltungen ermächtigt werden, durch Rechtsverordnungen für die Bezirke mehrerer Landgerichte die Zuständigkeit einem von diesen zuzuordnen. Von dieser Möglichkeit haben die Länder durchweg Gebrauch gemacht. (Siehe dazu § 5 Rdn ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / c) Werke der angewandten Kunst und Designschutz

Rz. 93 Die von § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG ebenfalls erfassten Werke der angewandten Kunst werfen in mehrerer Hinsicht Probleme auf. Zunächst ist diese Werkkategorie von der so genannten zweckfreien bildenden Kunst abzugrenzen, sodann ist die Grenzziehung zu dem Designschutz von Relevanz. Unter den Schlagworten "Kunstgewerbe" und "Design" werden zwei wichtige Anwendungsbereiche di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 5. Lichtbildwerke

Rz. 104 Geschützt sind weiter Lichtbildwerke ( § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG). Nach Art. 6 EG-Richtlinie zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts vom 29.10.1993 sind Fotografien als individuelle Werke geschützt, wenn sie "das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind". Andere Kriterien sind zur Bestimmung der Schutzfähigkeit nicht anzuwenden.[150] Demna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Schutz der zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen

Rz. 454 § 95c UrhG stellt die zur Rechtewahrnehmung erforderlichen Informationen in der Weise unter Schutz, dass diese nicht entfernt oder verändert werden dürfen. Allerdings gilt dies nur dann, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffent...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Persönliche geistige Schöpfungen

Rz. 42 Die Verbindungslinie von der Idee des geistigen Eigentums zur Theorie vom Immaterialgüterrecht wurde zuerst von Kohler [30] gezogen. Nach dieser Lehre ist zwischen den Werkstücken, die als Sachgüter Gegenstand des Eigentums sind, und dem Werk, das als unkörperliches Gut Gegenstand des Urheberrechts ist, zu unterscheiden.[31] Dieses Recht am geistigen Schaffen [32] ist a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / c) Änderungen des Werkes

Rz. 175 Aus Sicht des Urhebers stellt sich die Frage, in welchem Maße er im Hinblick auf das Urheberpersönlichkeitsrecht Änderungen hinnehmen muss bzw. unter welchen Bedingungen es ein Bearbeitungsrecht gibt oder aber Werke der freien Benutzung unterliegen. Die Beantwortung dieser Frage ist deshalb so schwierig, weil in der Regel auch das Verwertungsrecht des Urhebers angesp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / III. Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde

Rz. 537 Zusammen mit den in Rdn 529 ff. näher beschriebenen strafrechtlichen Vorschriften wurde durch das so genannte Produktpirateriegesetz[735] auch der die Grenzbeschlagnahme regelnde § 111b UrhG eingefügt.[736] Schutzgegenstand dieser Vorschrift ist ein in der Bundesrepublik Deutschland bestehendes Schutzrecht, neben dem des Urheberrechts auch andere nach diesem Gesetz g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 5. Recht der öffentlichen Zugänglichmachung

Rz. 206 § 19a UrhG gewährt dem Urheber nunmehr seit dem 10.9.2003 (Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, BGBl I, 1774) das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit (es genügen schon lokale Netze) von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Urheber- und Medienrech... / D. Abgrenzung des Urheberrechts von verwandten Schutzrechten

I. Bürgerliches Recht Rz. 49 Da das gesamte Urheberrecht als Sondergebiet der Privatrechtsordnung anzusehen ist, ist der Werkschutz als sonstiges Recht im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB (und § 1004 BGB analog) einzuordnen. Als Spezialgesetze lassen §§ 7 ff. UrhG allerdings nur geringe Anwendungsbereiche für das allgemeine Deliktsrecht. Von praktischer Bedeutung sind dagegen die b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / III. Einzelne Werkarten

Rz. 65 Bei der Darstellung der einzelnen Werkarten sollen in besonderem Maße jüngere Gerichtsentscheidungen und die neuere Diskussion in der Literatur unter Hervorhebung medienrechtlicher Gesichtspunkte Berücksichtigung finden. 1. Sprachwerke Rz. 66 Sprachwerke sind Schöpfungen, deren Gehalt mit den Mitteln der Sprache zum Ausdruck gebracht wird, wobei die im Gesetz erwähnten ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / e) Gesetzlich erlaubte Nutzung

Rz. 420 § 60g Abs. 1 UrhG regelt zum Schutz der Kulturerbe-Einrichtungen, dass solche Vereinbarungen, die erlaubte Nutzungen nach den §§ 60a-60f UrhG zum Nachteil der Nutzungsberechtigten beschränken oder untersagen, unzulässig sind.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / E. Schranken der Werk-Urheber-Beziehung

I. Dreistufentest, faktische Schranke und Geschäftsmodelle Rz. 303 Nach Feststellung der Schutzbereiche des Urheber- und Leistungsschutzrechts ergeben sich zugunsten der Allgemeinheit (Rezipienten) und der Werkvermittler (Kultur- und Medienwirtschaft) zahlreiche Schranken (§§ 44a–63a, §§ 64–69 und § 83 UrhG). Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Repräsentanten der Kult...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 9. Bearbeitungsrecht, freie Benutzung; Plagiat und Parodie

a) Bearbeitungsrecht Rz. 229 § 23 Abs. 1 S. 1 UrhG gewährt dem Urheber das Bearbeitungsrecht. Es heißt dort, dass Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes nur mit Zustimmung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden dürfen.[378] Dieses Recht wird überwiegend dem Verwertungsrecht zugerechnet, jedenfalls ist es ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst

Rz. 89 Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke ( § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) umschließen unterschiedliche Gegenstände. a) Werke der bildenden Künste Rz. 90 Die bildende Kunst umfasst Malerei einschließlich Grafik, Plastik, Bildhauerei, Collagen, Happenings und ähnliche neuere Formen künstlerischen Schaffen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Regelungen zugunsten der Medienwirtschaft

Rz. 383 Zugunsten der Medienwirtschaft unter Berücksichtigung der Informationsfreiheit haben die §§ 48 bis 50 UrhG besondere Bedeutung. a) Öffentliche Reden Rz. 384 Im Hinblick auf öffentliche Reden stellt § 48 UrhG klar, dass solche über Tagesfragen, in Zeitungen und Zeitschriften sowie anderen Druckschriften oder sonstigen Datenträgern vervielfältigt oder verbreitet werden d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / III. Inhaltliche Schranken

1. Besondere Regelungen der Internetnutzung Rz. 315 § 44a UrhG regelt die Zulässigkeit vorübergehender Vervielfältigungen und ermöglicht damit zahlreiche Handlungen, die für das Internet, insbesondere bei der Nutzung von Online-Medien, notwendig sind. Diese Norm ist zugleich die Reaktion auf die durch den zweiten Korb erfolgte Erweiterung des § 16 Abs. 2 UrhG, der auch die vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Regelungen zugunsten der Allgemeinheit

a) Zitatrecht Rz. 322 Inhaltliche Schranken folgen zunächst aus dem Zitatrecht ( § 51 UrhG), [486] wonach unter bestimmten Voraussetzungen Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe zulässig sein können. Da die Zitierfreiheit die geistige Auseinandersetzung mit fremden Werken erleichtern soll, muss das zu zitierende Werk zunächst veröffentlicht (§ 6 Abs. 1 UrhG) wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Schutz vor Entstellung des Werkes

a) Begriff der Entstellung Rz. 168 Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden ( § 14 UrhG). Diese Regelung ist im Kontext mit anderen Bestimmungen zu sehen, die in gewissem Maße Änderungen, Bearbeitungen oder sogar die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / I. Anwendungsbereich des Urheberrechtsgesetzes bei Auslandsberührung und für Ausländer

1. Räumlicher Geltungsbereich (Kollisionsrecht) Rz. 608 Immaterialgüterrecht hält sich nicht an Ländergrenzen (Grundsatz der Ubiquität). Dennoch knüpft auch das Urheberrechtsgesetz an räumliche (territoriale) Tatbestände an (es gilt das Territorialitätsprinzip, das allerdings durch zahlreiche internationale Vereinbarungen erweitert wird und insoweit vom Universalitätsprinzip ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Regelungen zugunsten der Kulturwirtschaft

a) Vervielfältigung und öffentliche Wiedergabe durch Geschäftsbetriebe Rz. 375 Zu Gunsten der Kulturwirtschaft bestimmt § 56 UrhG, dass in Geschäftsbetrieben, in denen Geräte zur Herstellung oder zur Wiedergabe von Bild- oder Tonträgern, zum Empfang von Funksendungen oder zur elektronischen Datenverarbeitung vertrieben oder in Stand gesetzt werden, die Übertragung von Werken ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / II. Strafrechtliche Vorschriften

Rz. 529 Zunächst wird in § 106 UrhG die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfasst,[732] über § 107 UrhG das unzulässige Anbringen der Urheberbezeichnung. Dabei kommt dem § 107 Abs. 1 Nr. 2 UrhG deshalb eine besondere Bedeutung zu, da das Vervielfältigungsstück, eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes der bildenden Künste das Original durch die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 6. Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht

Rz. 209 Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht gehören zu den unkörperlichen Verwertungsrechten und erlangen deshalb nur dann Bedeutung, wenn die Wiedergabe öffentlich erfolgt (§ 15 Abs. 2, 3 UrhG). Vortragsrecht ist das Recht, ein Sprachwerk durch persönliche Darbietung öffentlich zu Gehör zu bringen ( § 19 Abs. 1 UrhG). Das Aufführungsrecht ist das Recht, ein Werk der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / d) Änderungsverbot

Rz. 380 § 62 UrhG weist darauf hin, dass, soweit durch die genannten Schrankenbestimmungen die Benutzung eines Werkes zulässig ist (etwa die Gestattung der Vervielfältigungen von Bildnissen, von Werken an öffentlichen Plätzen, von Katalogbildern, als unwesentliches Beiwerk etc.), diese dem Änderungsverbot unterliegen. Die Regelung über die Änderungen des Werkes auf der Nutze...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Vergütungsansprüche für Vermietung und Verleihen

Rz. 263 Seit der Novelle von 1995 ist das Vermietrecht in Umsetzung der Richtlinie 92/100/EG des Rates vom 19.11.1992, überholt durch Richtlinie 2006/115/EU, als Verbotsrecht ausgestaltet worden, muss also besonders eingeräumt werden (§ 17 UrhG).[417] Der Vergütungsanspruch wegen Vermietung nach § 27 Abs. 1 UrhG hängt davon ab, dass die ursprünglichen Rechtsinhaber des Verbr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / aa) Pflichtwerke und nicht gebundene Werke

Rz. 23 § 43 UrhG besagt, dass bei Werken, die in Erfüllung von Verpflichtungen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen geschaffen werden, der Schutz des Urhebers dann gegenüber dem Arbeitgeber zurücktritt, wenn sich dies aus Inhalt und Wesen des Arbeitsverhältnisses ergibt. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, richtet sich nach dem arbeitsrechtlichen Begriff des Arbeitnehmers, w...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Qualifizierte Blockierung

Rz. 571 Nach § 7 Abs. 1 UrhDaG hat der Diensteanbieter durch Sperrung oder Entfernung sicherzustellen, dass ein Werk nicht öffentlich wiedergegeben wird und hierfür auch künftig nicht verfügbar ist, sobald der Rechtsinhaber dies verlangt und die hierfür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt (qualifizierte Blockierung). Rz. 572 Die Möglichkeit der Sperrung ("stay d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Vorbehalt der erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Verwertung

Rz. 581 Ein weiterer Vorbehalt bezieht sich auf den Fall der erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Verwertung. Dann kann der Rechtsinhaber schon mit Einlegung der Beschwerde verlangen, dass der Inhalt für die Dauer des Beschwerdeverfahrens offline genommen wird (§ 14 Abs. 4 UrhDaG; "roter Knopf"- oder "red button"-Lösung). Die Vermutung der Rechtmäßigkeit ist auf ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / a) Geringfügige Nutzungen

Rz. 583 Nunmehr ist die Regelung über geringfügige Nutzungen in § 10 UrhDaG in das "Verfahren" über die mutmaßlich erlaubten Nutzungen (über § 9 Abs. 2 Nr. 3 UrhDaG) integriert und wird seither nicht mehr als neue Schranke angesehen, da der maßgebliche geringe Umfang von der Schrankenregelung des § 5 UrhDaG als erfasst gilt und bei Missbrauch § 14 Abs. 4 UrhDaG auch die sofo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Vergütungspflicht

Rz. 587 Die im Rahmen dieser Verfahren benutzen Werke sind gem. § 12 Abs. 1 UrhDaG angemessen zu vergüten. Die Vergütung dieser (in der Regel) Kleinstnutzungen konnte bisher kaum erfasst und abgerechnet werden, sodass diese Vergütungsregelung eine Verbesserung für die Rechtsinhaber darstellt.[781] Dies gilt umso mehr, als es lediglich um eine Vermutung der Nutzung im Rahmen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Beschwerdeverfahren und Schlichtung

Rz. 590 §§ 13 bis 17 UrhDaG setzen Art. 17 Abs. 9 DSM-RL um und sehen neben der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen durch Nutzer und Rechtsinhabern auch die Teilnahme an einem Beschwerdeverfahren nach §§ 14 und 15 UrhDaG vor, die allerdings freiwillig ist (§ 13 Abs. 1 UrhDaG). Für Nutzer, Rechtsinhaber und Diensteanbieter ist die Teilnahme an außergerichtlichen Streit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Maßnahmen gegen Missbrauch

Rz. 600 § 18 UrhDaG bezweckt die Verhinderung eines Missbrauchs durch vermeintliche Rechtsinhaber (Abs. 1 bis 3) sowie Nutzer (Abs. 5). Der Rechtsinhaber kann, wenn er wiederholt die Sperrung fremder oder gemeinfreier Werke (also zu Unrecht) verlangt, durch den Diensteanbieter für einen angemessenen Zeitraum von den Verfahren nach §§ 7 und 8 UrhDaG (Blockierung) ausgeschloss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 4. Kennzeichnungspflichten

Rz. 456 § 95d UrhG verlangt die deutliche sichtbare Kennzeichnung mit Angaben über die Eigenschaften der technischen Maßnahmen der unter Schutz gestellten Werke und anderer Schutzgegenstände (Abs. 1). Diese Kennzeichnung muss zur Ermöglichung der Geltendmachung von Ansprüchen nach § 95b Abs. 2 UrhG (Schrankendurchsetzungsanspruch) den Namen des Rechtsinhabers oder seiner Fir...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 8. Anspruch auf Vernichtung, Rückruf, Überlassung und Entschädigung

Rz. 495 Einen Vernichtungsanspruch gewährt § 98 Abs. 1 UrhG . Danach kann der Verletzte verlangen, dass ein dem Schutzrecht unterliegendes Erzeugnis (egal ob im Eigentum oder lediglich im Besitz des Verletzers befindlich) vernichtet wird. Erfasst werden neben den rechtswidrig hergestellten und vertriebenen Vervielfältigungsstücken auch Materialien und Vorrichtungen, etwa eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / b) Externes Beschwerdeverfahren

Rz. 598 Beim externen Beschwerdeverfahren kann sich der Diensteanbieter zur Erfüllung seiner Pflichten nach § 14 UrhDaG einer anerkannten externen Beschwerdestelle bedienen (§ 15 Abs. 1 UrhDaG). Die Entscheidung über die Anerkennung einer externen Beschwerdestelle trifft das Bundesamt für Justiz im Einvernehmen mit dem Deutschen Patent- und Markenamt. Für die Voraussetzungen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 14. Rechtsweg

Rz. 519 § 104 UrhG stellt klar, dass für alle Streitigkeiten, durch die ein Anspruch aus einem der in diesem Gesetz geregelten Rechtsverhältnisse geltend gemacht wird, der ordentliche Rechtsweg gegeben ist. Für Urheberrechtsstreitsachen aus Arbeits- oder Dienstverhältnissen, die ausschließlich Ansprüche auf Leistung einer vereinbarten Vergütung zum Gegenstand haben, ist der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Vergütungsanpruch

Rz. 567 Nach § 5 Abs. 2 UrhDaG hat der Urheber (über § 21 Abs. 1 UrhDaG auch der Leistungsschutzberechtigte) für die öffentliche Wiedergabe der in § 5 Abs. 1 Nr. 2 UrhGaG genannten Schranken, also für Karikaturen, Parodien und Pastiches (§ 51a UrhG) gegenüber dem Diensteanbieter (nicht den Nutzern) Anspruch auf angemessene Vergütung, wobei dieser Anspruch nicht verzichtbar i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Voraussetzungen im Einzelnen

Rz. 582 Unter die mutmaßlich erlaubte Nutzung fallen nutzergenerierte Inhalte,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 1. Vermeidung von Overblocking

Rz. 580 Da Upload-Filter einerseits zum Overblocking führen können, andererseits keine neuen Schranken eingeführt werden sollten, wie dies noch im Referentenentwurf vorgesehen war, gibt es nunmehr Regelungen zur "mutmaßlich erlaubten Nutzung" (§§ 9–11 UrhDaG). Von einer solchen vorübergehenden Erlaubnis kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bis zum Abschluss[77...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / b) Kennzeichnung als erlaubte Nutzung

Rz. 584 § 11 Abs. 1 UrhDaG regelt im Hinblick auf nutzergenerierte Inhalte, die beim Hochladen automatisiert blockiert werden und die nicht schon unter die geringfügige Nutzung (§ 10 UrhDaG) fallen, die Kennzeichnung als erlaubte Nutzung [778] und setzt Art. 17 Abs. 7 DSM-RL um. Bei diesem "Flagging" ist Folgendes zu beachten: Der Diensteanbieter hatmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Einfache Blockierung

Rz. 576 Die Pflicht des Diensteanbieters zur einfachen Blockierung (§ 8 Abs. 1 UrhDaG) entspricht dem bisher schon gängigen "Notice-and-Take-down-Verfahren" und folgt aus Art. 17 Abs. 4 lit. c DSM-RL, für deren Umsetzung es keiner Upload-Filter bedarf. Es gilt grundsätzlich das oben zur qualifizierten Blockierung ausgeführte, allerdings genügt hier neben dem Verlangen des Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / a) Internes Beschwerdeverfahren

Rz. 595 Beim internen Beschwerdeverfahren ist Folgendes zu beachten: Der Diensteanbieter muss nach § 14 UrhDaGmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 3. Auskunftsrecht

Rz. 604 § 19 UrhDaG setzt Art. 17 Abs. 8 DSM-RL um und gewährt dem Lizenzgeber gegenüber dem Diensteanbieter ein Auskunftsrecht über die Nutzung des lizenzierten Repertoires. Unberührt bleiben zwischen den Diensteanbietern und Rechteinhabern getroffene Vereinbarungen über den Umfang der vom Diensteanbieter bereitzustellenden Informationen (§ 19 Abs. 1 UrhDaG).[786] Rechtsinh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 2. Medienwirtschaft bzw. Werkvermittler

Rz. 8 Umgekehrt hat man es auf der Seite der Medienwirtschaft (Werkvermittler) zunächst nicht nur mit Medienkonzernen zu tun – die überwiegende Anzahl dieser Spezies steht wirtschaftlich keineswegs besser da als die Urheber –, zudem wird in der Regel der Vertragsabschluss mit einem Medienkonzern zu wirtschaftlicher Prosperität dieser Künstler führen. Schließlich darf man nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Urheberrecht / 11. Verjährung

Rz. 511 § 102 UrhG verweist auf §§ 194–218 BGB, wonach die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre beträgt (§ 195 BGB). Nach § 119 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahr...mehr