Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.4 Vollurteil/Teilurteil/Schlussurteil

Rz. 8 Das Vollurteil ist ein Endurteil, das umfassend und für die Instanz endgültig über den erhobenen Anspruch entscheidet. Ein Teilurteil (vgl. auch § 110 VwGO) kann nach Ermessen des Gerichts über einen abtrennbaren Teil des Streitgegenstands ergehen, auf den der Ausgang des weiteren Prozesses keinen Einfluss mehr nehmen kann (BSGE 27, 142; BSG, Urteil v. 30.9.2010, B 10 ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.3 Tatbestand, Aufgabe, Anforderungen

Rz. 7 Gemäß Abs. 1 Nr. 5 enthält das Urteil die gedrängte Darstellung des Tatbestands. Dessen Aufgabe ist nicht die vollständige Wiedergabe des Sachverhalts in historischer Reihenfolge, sondern die logisch geordnete und gedrängte Darstellung des Sach- und Streitstands, wie er sich im Zeitpunkt der Entscheidung bot und vom Gericht dem Urteil zugrunde gelegt worden ist. Der Tat...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.2 Gestaltungsurteil/Leistungsurteil/Feststellungsurteil/Bescheidungsurteil

Rz. 6 Stellt man auf den Inhalt des Urteils ab, lassen sich, entsprechend der jeweiligen Klageart, Gestaltungsurteil (auf Anfechtungsklage), Leistungsurteil (auf Verpflichtungs- oder Leistungsklage) und Feststellungsurteil unterscheiden (vgl. etwa bei Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 125 Rz. 3; Clausing, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 107 Rz. 8; vgl. auch...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.3 Tatbestandsberichtigung bei Urteilen ohne mündliche Verhandlung, Gerichtsbescheiden, Beschlüssen, Revisionsurteilen?

Rz. 5 Konsequenz aus der h. M. für den Sozialgerichtsprozess (s. o.) ist, dass im Grundsatz eine Tatbestandsberichtigung ausgeschlossen ist, wenn das Urteil nach § 124 Abs. 2 oder § 126 ergangen ist, ohne dass eine mündliche Verhandlung vorausgegangen ist (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 139 Rz. 2c; Zeihe, SGG, § 139 Rz. 4; Bolay, in: Lüdtke, SGG, § 139...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.2 Fehlen der Unterschrift, Tod des Kammervorsitzenden

Rz. 4 Fehlt die Unterschrift, so ist zunächst zu unterscheiden: Ist das Urteil nicht aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen, kann es nur durch Zustellung wirksam werden (vgl. Rz. 2 und § 133, § 124 Abs. 2). Weil die Zustellung nur wirksam ist, wenn das Urteil vom Vorsitzenden unterschrieben ist und die Ausfertigung die Wiedergabe der Unterschrift enthält (wegen der Anforder...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.1 Entscheidung über die Klage

Rz. 2 Wenn sich das Klageverfahren nicht auf andere Weise erledigt hat, also durch Klagerücknahme (§ 102), Rechtsmittelrücknahme (§§ 156, 165), angenommenes Anerkenntnis (§ 101 Abs. 2), Vergleich (§ 101 Abs. 1) oder übereinstimmende Erledigungserklärung, muss das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, über die Klage durch Urteil entscheiden. Auf eine Entscheidung durch...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4.3 Irrtümliche Ergänzung statt Urteilsberichtigung

Rz. 22 Wird in einem Urteil zwar nicht in der Urteilsformel, wohl aber in den Entscheidungsgründen über einen erhobenen Anspruch befunden, ist das Urteil nach h. M. nicht zu ergänzen, sondern nach § 138 wegen offenbarer Unrichtigkeit zu berichtigen (vgl. BGH, NJW 1964, 1858; BGH, VersR 1982, 70; BGH, Urteil v. 20.5.1998, XII ZR 22/97, vgl. auch oben Rz. 9). Wenn das Gericht ...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.6 Anerkenntnisurteil

Rz. 10 Da das angenommene Anerkenntnis den Rechtsstreit unmittelbar erledigt (§ 101 Abs. 2) und aus dem Anerkenntnis vollstreckt werden kann (§ 199 Abs. 1 Nr. 2), scheidet ein Anerkenntnisurteil im sozialgerichtlichen Verfahren jedenfalls beim angenommenen Anerkenntnis aus (vgl. BSG, SozR 1500 § 101 Nr. 6). Ein Anerkenntnisurteil ist aber dann möglich, wenn der Kläger das An...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.2 Tenor

Rz. 5 Der Tenor des Urteils – auch Entscheidungssatz oder Urteilsformel genannt – enthält die Entscheidung in der Hauptsache (Beispiele bei § 131), über die Kosten und über die Zulassung von Berufung bzw. Revision. Wird nichts über die Zulassung eines Rechtsmittels im Tenor gesagt, ist die Zulassung abgelehnt (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 136 Rz. 5a)...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.4.1 Aufgabe, Anforderungen

Rz. 12 § 136 nennt selbst nicht die Anforderungen, die an die Entscheidungsgründe eines Urteils zu stellen sind. In § 128 Abs. 1 Satz 2 wird diesbezüglich ausgeführt, dass im Urteil die Gründe anzugeben sind, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (vgl. die Komm. zu § 128 Rz. 26 f.). Gemäß dem nach § 202 entsprechend anwendbaren § 313 Abs. 3 ZPO (BSG, SGb ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1 Bestandteile des Urteils

2.1.1 Rubrum Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. dazu auch Kommentierung zu § 13...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.3 Entscheidung des Gerichts

Rz. 16 Über den Antrag auf Urteilsergänzung wird nicht durch Fortsetzung des alten Verfahrens, sondern in einem besonderen Verfahren entschieden (§ 140 Abs. 2). Die Entscheidung ergeht, wenn es sich nur um den Kostenpunkt handelt, durch Beschluss, der lediglich mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. dazu unten Rn. 19), im Übrigen durch Urteil, d...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.3 Frist für Übergabe

Rz. 6 Absatz 2 sieht eine Soll-Frist von einem Monat für die Urteilsübergabe an die Geschäftsstelle vor, weil davon ausgegangen wird, dass die Fertigstellung des Urteils innerhalb eines Monats i. d. R. möglich ist. Diese Frist trage, so die Begründung des Gesetzentwurfs – im Unterschied zu der bisherigen (illusorischen) Frist von 3 Tagen – den tatsächlichen Gegebenheiten Rec...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2.1 Unterschrift

Rz. 2 Das sozialgerichtliche Urteil und der Gerichtsbescheid (§ 105) sind nur vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es wie im Verwaltungsprozess nicht (vgl. § 117 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Urteile des LSG und des BSG sind von den Mitgliedern des Senats – den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern – zu unterschreiben (§ 153 ...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 Die zunächst unverändert gebliebene Norm ist mit Wirkung zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (EAJEGuERVFöG) v. 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden. In Abs. 4 wurde Satz 2 angefügt, der eine Regelung für den Fall trifft, dass das Urteil als ele...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtigung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 Die zunächst unverändert gebliebene Vorschrift wurde durch Art. 4 des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz – JKomG -) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837 ) mit Wirkung zum 1.4.2005 dahingehend geändert, dass die Sätze 3 und 4 angefügt wurden. Rz. 1a Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen den ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 In § 136 ist durch das Gesetz zur Entlastung der Rechtspflege vom 11.1.1993 (BGBl. I S. 50) mit Wirkung vom 1.3.1993 Abs. 3 angefügt worden. Durch Art. 45 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I. S. 2144) ist mit Wirkung vom 2.1.2002 in Abs. 1 Nr. 1 die Notwendigkeit der Angabe des Standes und Gewerbes (des Berufs) entfallen. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Änder...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertigungen des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 § 137 ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) insoweit geändert worden, als zur Verwaltungsvereinfachung die Verwendung des Gerichtssiegels in der Form des Prägesiegels für die Ausfertigung des Urteils nicht mehr vorgeschrieben ist, sodass nunmehr, wie nach § 317 Abs. 3 ZPO, der auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechende Anwendung...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 § 134 wurde durch Art. 1 Nr. 43 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst. In Abs. 1 wurden die Worte "nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen" gestrichen und in Abs. 2 Satz 1 anstelle einer Frist von 3 Tagen eine solche von einem Monat sowie eine Regelung für die Anhörung der ehrenamtlichen Richter beim BSG einge...mehr

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Jansen, SGG § 135 Zustellung des Urteils

1 Allgemeines Rz. 1 § 135 wurde durch Art. 1 Nr. 44 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 geändert, wonach anstelle einer Zustellung binnen 2 Wochen eine unverzügliche Zustellung vorgesehen wurde. Rz. 1a Nach der bis zum 2.1.2002 geltenden Regelung sollte das Urteil binnen 2 Wochen nach Verkündung zugestellt werden. Eine ausdrückliche Frist für...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung

Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. BGH, MDR 1996, 1061). Die VwGO spricht in § 120 VwGO von einem "gestellten Antrag". Es muss sich also nicht um einen materiellen Anspruch i. S.e. Forderung handeln. Als übergangen kommen deshalb z. B. auch Anträge auf Zwischenfes...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.1 Rubrum

Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. dazu auch Kommentierung zu § 132). Es folge...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.5 Zuständigkeit

Rz. 12 Über die Berichtigung entscheidet gemäß § 138 Satz 2 der Vorsitzende. Beim Sozialgericht, für das diese Vorschrift unmittelbar gilt, ist dies selbstverständlich, denn der Vorsitzende hat das Urteil auch allein verfasst. Für das LSG und BSG, für die § 138 nur über § 153 bzw. § 165 entsprechend gilt, wäre auch eine Berichtigung durch die 3 Berufsrichter denkbar. So weis...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.1 Fehlen einer Entscheidung zu dem erhobenen Anspruch

Rz. 9 Zunächst bedarf es der Feststellung, dass über den erhobenen Anspruch nicht entschieden worden ist. Wie dies zu geschehen hat, ist keineswegs eindeutig. Nach BAG (NJW 1959, 1942) soll allein nach der Urteilsformel, nicht nach den Entscheidungsgründen zu bestimmen sein, ob ein Antrag übergangen worden ist (vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, § 120 Rz. 2; Zeihe, SGG, § ...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.4 Entscheidungen, die nicht Urteile sind, § 124 Abs. 3

Rz. 22 Entscheidungen, die nicht Urteile sind – also vor allem Beschlüsse, aber auch der Gerichtsbescheid (§ 105) –, können ohne mündliche Verhandlung ergehen, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie ergehen dann ohne Beteiligung der ehrenamtlichen Richter (§ 1 Abs. 2). Es steht im Ermessen des Gerichts, Beschlüsse auch in einer mündlichen Verhandlung zu erlassen. Dies biete...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.6 Wirkung

Rz. 15 Mit der Berichtigung, also dem Erlass des Berichtigungsbeschlusses (vgl. Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 118 Rz. 7), tritt die berichtigte Fassung des Urteils an die Stelle der bisherigen. Diese Wirkung tritt nach allgemeiner Meinung ex tunc ein, die Berichtigung wirkt also auf den Zeitpunkt des Erlasses des Urteils (§§ 132, 133) zurück (vgl. Kel...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.8 Bindungswirkung fehlerhafter Berichtigungsbeschlüsse

Rz. 17 Der Beschluss, mit dem der Vorsitzende die Berichtigung des Tenors ausgesprochen hat, ist nicht nur der formellen, sondern auch der materiellen Rechtskraft fähig (vgl. BGH, NJW 1985, 742, 743). Nach Rechtskraft des Berichtigungsbeschlusses ist dieser auch für das Berufungs- oder Revisionsgericht grundsätzlich bindend (vgl. BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; BGH,...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.2.2 Fortsetzungsfeststellungsinteresse

Rz. 18 Der Fortsetzungsfeststellungsantrag setzt gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 ein berechtigtes Interesse voraus. Das berechtigte Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Natur sein (BSG, Urteil v. 25.10.1989, 7 RAr 148/88, Rz. 22). Entscheidend ist, dass die erstrebte gerichtliche Entscheidung geeignet ist, die Position des Klägers zu verbessern (BSG, Urt...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.1 Anwendbarkeit

Rz. 20 Abs. 4 enthält keine Übergangsregelung und ist ab dem 1.4.2008 anwendbar. Die Regelung gilt für alle Instanzen. Da gegen Urteile des BSG ohnehin kein Rechtsmittel gegeben ist, hat der gegenüber dem BSG erklärte Rechtsmittelverzicht lediglich die Bedeutung eines Verzichts auf Tatbestand und Entscheidungsgründe im Urteil.mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.4 Begründung des Urteils

2.4.1 Normzweck Rz. 25 Gemäß § 128 Abs. 1 Satz 2 sind in dem Urteil die Gründe (vgl. § 136 Abs. 1 Nr. 6) anzugeben, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind (wegen der Möglichkeit eines Verzichts der Beteiligten siehe auch bei § 136). Dieser Begründungszwang ist das Korrelat zu der weitgehend freien Einschätzungsprärogative des Tatrichters (Kopp/Schenke, VwGO...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2.1 Begriff

Rz. 4 Bei der Unrichtigkeit darf es sich nicht um einen auf einer unrichtigen Tatsachenwertung oder auf einem Rechtsirrtum beruhenden Fehler in der Willensbildung des Gerichts handeln (ausführlich dazu BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; vgl. auch BSG, Beschluss v. 6.3.2012, B 1 KR 43/11 B, Rz. 5). Denn die Berichtigung ist kein Mittel zur Änderung einer nachträglich al...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.4 Beschluss/Vermerk

Rz. 11 Die Entscheidung über die Urteilsberichtigung ergeht nach Satz 2 durch Beschluss (wegen der Berichtigung im Urteil des Rechtsmittelgerichts vgl. Komm. in Rz. 12). Eine mündliche Verhandlung ist möglich, aber gemäß § 124 Abs. 3 nicht erforderlich. Der Berichtigungsbeschluss, der keine Kostenentscheidung, aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (wegen der Begründungspf...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2 Rechtspraxis

2.1 Entscheidung über die Klage Rz. 2 Wenn sich das Klageverfahren nicht auf andere Weise erledigt hat, also durch Klagerücknahme (§ 102), Rechtsmittelrücknahme (§§ 156, 165), angenommenes Anerkenntnis (§ 101 Abs. 2), Vergleich (§ 101 Abs. 1) oder übereinstimmende Erledigungserklärung, muss das Gericht, soweit nichts anderes bestimmt ist, über die Klage durch Urteil entscheid...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.1 Ausfertigung

Rz. 2 Zugestellt wird seit der Änderung von § 317 ZPO durch das FördElRV zum 1.7.2014 gemäß § 202 i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich nur noch eine Abschrift des Urteils. Ausfertigungen werden gemäß § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur noch auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Zuständig ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Ausfertigung ist eine amtliche Abschrif...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2.2 Mängel der Ausfertigung

Rz. 3 Bei wesentlichen Zustellungsmängeln (siehe auch bei § 133) wird die Rechtsmittelfrist nicht in Gang gesetzt. Das kann auch bei wesentlichen Mängeln der Urteilsausfertigung bzw. Abschrift vorliegen, so z. B., wenn das Urteil u. a. das Aktenzeichen, unter dem das Verfahren geführt worden ist, und die Beteiligten nicht korrekt wiedergibt (vgl. BSG, Beschluss v. 28.1.2004,...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.1 Antrag

Rz. 12 Eine Urteilsergänzung kann nur auf Antrag eines Beteiligten erfolgen, der aber nicht selbst der Betroffene sein muss (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3; Schütze, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, § 140 Rz. 17; Redeker/von Oertzen, VwGO, § 120 Rz. 4; Clausing, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 120 Rz. 6; Stein/Jonas/Leipold, ZPO...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.1 Überblick

Rz. 18 Durch die zum 1.4.2008 eingefügte Neuregelung kann das Gericht unter den in Abs. 4 genannten Voraussetzungen im Urteil auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, wenn das Urteil in dem Termin verkündet wurde, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 820/07 S. 27) wird eine Entlastung der Sozi...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.1 Sachurteil/Prozessurteil

Rz. 5 Während das Sachurteil eine Entscheidung in der Sache selbst trifft, sich also mit dem materiellen Anspruch befasst, spricht man vom Prozessurteil, wenn die Klage als unzulässig abgewiesen oder das Rechtsmittel als unzulässig verworfen wird. Am Charakter eines Prozessurteils ändert sich auch durch Hilfserwägungen des Gerichts zur Begründetheit nichts (vgl. Wolff, in: S...mehr

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Jansen, SGG § 125 Urteil / 2.2.5 Grundurteil

Rz. 9 Im sozialgerichtlichen Verfahren wird sehr häufig durch Grundurteil gemäß § 130 Abs. 1 Satz 1 entschieden. Nach dieser Vorschrift kann das Gericht auch zur Leistung nur dem Grunde nach verurteilen, wenn gemäß § 54 Abs. 4 oder 5 eine Leistung in Geld begehrt wird, auf die ein Rechtsanspruch besteht. Wenn etwa mit der Klage eine Rente wegen Erwerbsminderung begehrt wird,...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.1 Verzicht auf mündliche Verhandlung

Rz. 7 Mit dem Einverständnis aller Beteiligten, ggf. also auch dem der Beigeladenen, darf das Gericht ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Der Sinn der Regelung besteht darin, die Gerichte zu entlasten und das Verfahren im Interesse der Beteiligten zu vereinfachen und zu beschleunigen (vgl. BSG, Urteil v. 22.9.1977, 10 RV 79/76, Rz. 12). Als Ausnahmevorschrift ist § 124 A...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.2 Frist und Form

Rz. 13 Der Antrag muss binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils schriftlich oder zur Niederschrift (§ 90) gestellt werden. Auch eine Übermittlung als elektronisches Dokument gemäß § 65a ist möglich. Eine Belehrung (vgl. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 140 Rz. 3) über diese Frist, die als gesetzliche Frist nicht verlängert werden kann, ist nicht erford...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die zunächst unverändert gebliebene Norm ist mit Wirkung zum 1.1.2018 durch das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (EAJEGuERVFöG) v. 5.7.2017 (BGBl. I S. 2208) geändert worden. In Abs. 4 wurde Satz 2 angefügt, der eine Regelung für den Fall trifft, dass das Urteil als elektronisches D...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemäß § 122 SGG i. V. m. ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2.2 Rechtsmittelverzicht

Rz. 22 Der Verzicht auf Rechtsmittel ist eine auslegungsfähige Prozesshandlung, die nicht widerrufbar und bedingungsfeindlich ist. Innerprozessuale Bedingungen, z. B. Verzicht für den Fall des Obsiegens, werden im Rahmen des § 313a Abs. 2 ZPO aber zugelassen (vgl. z. B. Saenger, in: Hk-ZPO, § 313a Rn. 8). Ein Schriftformerfordernis besteht nicht. Wenn der Rechtsmittelverzich...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2.2 Versehentliche Nichtentscheidung

Rz. 10 Nicht in jedem Fall ist ein erhobener Anspruch/gestellter Antrag, über den im Urteil nicht entschieden worden ist, übergangen i. S. d. § 140. Wenn das Gericht über diesen Anspruch nicht entschieden hat, weil es ein Teilurteil (vgl. Komm. zu § 125 Rz. 8) gewählt hat, ist für eine Urteilsergänzung nach § 140 kein Raum. Es kommt dabei nicht darauf an, ob das Gericht das ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.1.5 Rechtsmittelbelehrung

Rz. 17 Die Rechtsmittelbelehrung ist gemäß Abs. 1 Nr. 7 Teil des Urteils. Die Rechtsmittelbelehrung hat daher vor der Unterschrift der Richter (§ 134) zu stehen; die Unterschriften schließen den gesamten Urteilstext in räumlicher und zeitlicher Hinsicht ab (vgl. BVerwGE 109, 336; BFHE 120, 7; BAGE 33, 63; in BSGE 6, 1 wurde allerdings noch angenommen, dass eine dem Urteil de...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 3 Literatur

Rz. 23 Uerpmann, Teilurteil, ergänzungsbedürftiges Urteil und fehlerhaftes Urteil im Asylrechtsstreit, NVwZ 1993, 743. ders., Feststellung des kleinen Asyls nach § 51 Abs. 1 AuslG 1990 in Übergangsfällen, NVwZ 1994, 1078. Willersinn, "Heraufholen von Prozessresten" in die höhere Instanz – Möglichkeiten und Grenzen insbesondere im Hinblick auf § 140 SGG, NZS 2019, 481. Zeihe, Wi...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2.1 "Stuhlurteil"

Rz. 21 Ein Urteil nach Abs. 4 kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht sein Urteil noch in demselben Termin verkündet hat, in dem es die mündliche Verhandlung geschlossen hat (sog. "Stuhlurteil" i. S. d. § 310 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Erfasst werden auch Fälle der "Verkündung der Entscheidung am Schluss der Sitzung" (vgl. z. B. Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Albers, ZPO,...mehr