Fachbeiträge & Kommentare zu Urteil

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.6 Verstoß gegen § 123 und Nichtentscheidung über einen Anspruch

Rz. 11 Ein Verstoß gegen § 123 ist nach der Rechtsprechung des BSG – auch wenn er das Verböserungsverbot betrifft – ein Verfahrensmangel i. S. d. § 160 Abs. 2 Nr. 3 (vgl. mit ausführlicher Begründung BSG, Beschluss v. 29.3.2001, B 7 AL 214/01; BSG, Beschluss v. 30.9.2002, B 11 AL 33/02 B; Beschluss v. 13.6.2013, B 7 AL 214/00 B; vgl. auch Bley, in: GK, § 123 Anm. 2b; Keller,...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 15 Für das sozialgerichtliche Verfahren ist die Fortsetzungsfeststellungsklage in § 131 Abs. 1 Satz 3 geregelt (vgl. § 113 VwGO). Der typische und im Gesetz angesprochene Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage betrifft die Erledigung des Verwaltungsakts (es muss sich um einen Verwaltungsakt im materiellen Sinne handeln, denn von einem sog. Verwaltungsakt im bloß formell...mehr

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Jansen, SGG § 131 Sicherung... / 2.7.3.1 Voraussetzungen

Rz. 48 Seit der durch die Ergänzung des Abs. 2 flankierten Neufassung des Abs. 5 durch das SGGArbGGÄndG (vgl. Rz. 39 a. E.) kommt die Aufhebung nach Abs. 5 nunmehr ausdrücklich auch bei kombinierter Anfechtungs- und Leistungsklage und Verpflichtungsklage in Betracht. Unter den im Übrigen aber unveränderten Voraussetzungen wird sie jedoch auch hier kaum erhebliche Bedeutung g...mehr

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Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.1 Berufsrichter

Rz. 2 Aus § 28 DRiG ergibt sich bereits, dass als (Berufs-)Richter bei einem deutschen Gericht nur Richter auf Lebenszeit tätig werden dürfen, soweit nicht durch ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. Dieser Grundsatz gilt auch für die Sozialgerichtsbarkeit. § 11 Abs. 1 bestimmt darüber hinaus jedoch, dass vor der Ernennung zum Richter auf Lebenszeit der beratende Auss...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.2 Entsprechende Anwendung des § 227 ZPO

Rz. 18 Nach dem gemäß § 202 auch im Verfahren der Sozialgerichte entsprechend anwendbaren § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. z. B. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; entsprechend für § 108 VwGO: BVerwG, NVwZ 1995, 373) "kann" ein Termin aus "erheblichen Gründen" aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Aus dem "kann" in § 227 ZPO wird nach der Rechtspr...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 2 § 129 findet keine Anwendung auf Entscheidungen durch Urteil ohne mündliche Verhandlung (§ 124 Abs. 2) oder nach Lage der Akten (§ 126), und zwar auch dann nicht, wenn in der Sache in einem früheren Termin bereits mündlich verhandelt worden war (vgl. BSG, Beschluss v. 16.2.2006, B 7a AL 246/05 B; BSG, SozSich 1989, 313; BVerwG, Buchholz 310 § 112 Nr. 11; BSG, Beschluss...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.2.5 Rechtliches Gehör

Rz. 19 Eng verbunden mit der Frage nach dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines ohne mündliche Verhandlung gefassten Urteils ist das Problem, bis wann beim Gericht eingehende Schriftsätze vom Gericht noch zu berücksichtigen sind. Die h. M. setzt diesen Zeitpunkt mit dem in Rz. 17 genannten gleich (vgl. BVerfGE 60, 313, 318; BVerfGE 62, 347, 353; BSG, SozR 3-1750 § 551 Nr. 7; ...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2 Verzicht auf Tatbestand und Entscheidungsgründe, Abs. 4

2.2.1 Überblick Rz. 18 Durch die zum 1.4.2008 eingefügte Neuregelung kann das Gericht unter den in Abs. 4 genannten Voraussetzungen im Urteil auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten, wenn das Urteil in dem Termin verkündet wurde, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wurde. Nach der Gesetzesbegründung (BR-Drs. 820/07 S. 27) wird eine Entl...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.3.4 Rechtsmittel

2.3.4.1 Im Fall alleiniger Ergänzung im Kostenpunkt Rz. 19 § 140 Abs. 2 Satz 2 stellt klar, dass auch die Kostenentscheidung, die durch Beschluss im Ergänzungsverfahren ergeht, nur zusammen mit der Hauptsache angefochten werden kann (vgl. auch § 144 Abs. 4). Ist die Entscheidung in der Hauptsache bereits bindend geworden, kann der Ergänzungsbeschluss über den Kostenpunkt nich...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2 Voraussetzungen

2.2.2.2.1 "Stuhlurteil" Rz. 21 Ein Urteil nach Abs. 4 kommt nur dann in Betracht, wenn das Gericht sein Urteil noch in demselben Termin verkündet hat, in dem es die mündliche Verhandlung geschlossen hat (sog. "Stuhlurteil" i. S. d. § 310 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 ZPO). Erfasst werden auch Fälle der "Verkündung der Entscheidung am Schluss der Sitzung" (vgl. z. B. Baumbach/Lauterbac...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 2 § 138 Abs. 1 nennt zwar nur das Urteil, die Vorschrift ist aber auch auf den Gerichtsbescheid (§ 105) und gemäß § 142 auch auf Beschlüsse anwendbar, soweit diese nicht ohnehin wie Verfügungen frei abänderbar sind, weil sie nicht der Bindung nach § 318 ZPO (i. V. m. § 202 SGG) unterliegen. Das Protokoll wird nicht nach § 138 berichtigt, sondern gemä...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bestandteile des Urteils 2.1.1 Rubrum Rz. 2 Wie im verwaltungsgerichtlichen Urteil, für das dies in § 117 Abs. 1 VwGO ausdrücklich vorgeschrieben ist, werden auch die Urteile der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit mit "Urteil" überschrieben (Gerichtsbescheide nach § 105 werden mit "Gerichtsbescheid" überschrieben) und mit der Formel "Im Namen des Volkes" versehen (vgl. daz...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unterschrift Rz. 2 Das sozialgerichtliche Urteil und der Gerichtsbescheid (§ 105) sind nur vom Vorsitzenden zu unterschreiben. Der Unterschrift der ehrenamtlichen Richter bedarf es wie im Verwaltungsprozess nicht (vgl. § 117 Abs. 1 Satz 4 VwGO). Urteile des LSG und des BSG sind von den Mitgliedern des Senats – den an der Entscheidung beteiligten Berufsrichtern – zu unters...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.2 Unrichtigkeit

2.2.1 Begriff Rz. 4 Bei der Unrichtigkeit darf es sich nicht um einen auf einer unrichtigen Tatsachenwertung oder auf einem Rechtsirrtum beruhenden Fehler in der Willensbildung des Gerichts handeln (ausführlich dazu BGH, Urteil v. 10.3.1983, III ZR 135/82; vgl. auch BSG, Beschluss v. 6.3.2012, B 1 KR 43/11 B, Rz. 5). Denn die Berichtigung ist kein Mittel zur Änderung einer na...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsbereich Rz. 2 Die Urteilsergänzung ist in allen Rechtszügen bei Urteilen und Gerichtsbescheiden möglich. Die h. M. wendet die Vorschrift bei Beschlüssen entsprechend an, soweit darin über Ansprüche entschieden worden ist, wie im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BSG, SozR 3-1500 § 140 Nr. 2 m.w.N; BSG, SozR 3-1720 § 17a Nr. 7; Bay. LSG, Beschluss ...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2 Voraussetzungen

Rz. 3 Die Urteilsergänzung setzt voraus, dass ein von einem Beteiligten erhobener Anspruch (oder der Kostenpunkt) ganz oder teilweise versehentlich übergangen worden ist. 2.2.1 Erhobener Anspruch/Kostenpunkt/Rechtsmittelzulassung Rz. 4 Wegen des Begriffs des Anspruchs ist zunächst auf die Rn. 3 bis 5 zu § 123 zu verweisen. Anspruch in § 140 ist der prozessuale Anspruch (vgl. B...mehr

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Jansen, SGG § 140 Ergänzung... / 2.2.2 Übergehen

Rz. 8 Übergangen ist ein Anspruch nach allg. Meinung nur, wenn über ihn versehentlich nicht entschieden worden ist (vgl. z. B. BGH, NJW 1980, 840; BSG, SozR 5310 § 6 Nr. 2; BVerwG, NVwZ 1994, 1117). 2.2.2.1 Fehlen einer Entscheidung zu dem erhobenen Anspruch Rz. 9 Zunächst bedarf es der Feststellung, dass über den erhobenen Anspruch nicht entschieden worden ist. Wie dies zu ge...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ausfertigung Rz. 2 Zugestellt wird seit der Änderung von § 317 ZPO durch das FördElRV zum 1.7.2014 gemäß § 202 i. V. m. § 317 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich nur noch eine Abschrift des Urteils. Ausfertigungen werden gemäß § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO nur noch auf Antrag und nur in Papierform erteilt. Zuständig ist der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Ausfertigung ist eine a...mehr

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Jansen, SGG § 41 Großer Sen... / 2.3 Divergenzvorlage

Rz. 4 Gemäß § 41 Abs. 2 besteht eine Vorlagepflicht, wenn ein Senat in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen Senats oder des Großen Senats abweichen will. Zu den Rechtsfragen gehören nur solche, die entscheidungserheblich sind. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um materielle oder verfahrensrechtliche Rechtsfragen handelt. Zu den entscheidungserheblichen Fra...mehr

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Jansen, SGG § 137 Ausfertig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 137 ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) insoweit geändert worden, als zur Verwaltungsvereinfachung die Verwendung des Gerichtssiegels in der Form des Prägesiegels für die Ausfertigung des Urteils nicht mehr vorgeschrieben ist, sodass nunmehr, wie nach § 317 Abs. 3 ZPO, der auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit entsprechende Anwendung findet, ein ...mehr

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Jansen, SGG § 133 Ersatz de... / 2.2 Zustellungsmängel

Rz. 5 Lässt sich die formgerechte Zustellung eines Schriftstückes nicht nachweisen oder ist das Schriftstück unter Verletzung zwingender Zustellungsvorschriften zugegangen, gilt nach § 189 ZPO das Schriftstück in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es der Person, an die die Zustellung dem Gesetz gemäß gerichtet war oder gerichtet werden konnte, tatsächlich zugegangen ist. D...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.2 Entscheidung des Gerichts

Rz. 3 Liegen die unter Rz. 2 genannten Voraussetzungen vor, kann das Gericht nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens nach Lage der Akten entscheiden. Die Entschließung, nach Lage der Akten entscheiden zu wollen, ist eine prozessleitende Verfügung und gemäß § 172 Abs. 2 nicht mit der Beschwerde anfechtbar (Zeihe, § 126 Rz. 2a). Weil im Falle einer Entscheidung nach Aktenlage d...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.1 Bedeutung

Rz. 3 Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung besagt nicht, dass das Gericht willkürlich entscheiden könnte, sondern nur, dass es an gesetzliche Beweisregeln nur in den durch das Gesetz bezeichneten Fällen gebunden ist (vgl. § 286 Abs. 2 ZPO). Soweit also nicht ausnahmsweise gesetzliche Beweisregeln eingreifen, z. B. nach § 118 SGG i. V. m. §§ 415 ff. ZPO über die Beweiskra...mehr

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Aufzug im Wohnungseigentum ... / Zusammenfassung

Begriff Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kann jeder Wohnungseigentümer nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 WEG eine angemessene bauliche Veränderung verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen. Grundsätzlich kann daher ein Anspruch der Wohnungseigentümer auf Einbau eines Innenaufzugs oder Anbau eines Außenaufzugs bestehen. Die Wohnungseigentümer si...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.1 Bedeutung

Rz. 2 Der Grundsatz der Mündlichkeit bedeutet, dass jeder Kläger in einem Hauptsacheverfahren Anspruch darauf hat, dass seine Streitsache in wenigstens einer mündlichen Verhandlung im Instanzenzug in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht erörtert wird (vgl. Art. 6 Abs. 1 EMRK). Ein Verzicht auf diesen Anspruch ist nach § 124 Abs. 2 (Entscheidung ohne mündliche Verhandlung) ...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.5 Verhinderung des Rechtsanwalts

Rz. 21 Erhebliche Gründe für eine Terminsaufhebung sind nach der Rechtsprechung des BSG bei einer vorhersehbaren urlaubsbedingten Abwesenheit eines Prozessbevollmächtigten nicht gegeben (vgl. BSG, Urteil v. 15.12.1995, 11 RAr 175/95; SozSich 1984, 326 m. w. N.). Das BSG begründet dies damit, dass die Klägerin die Möglichkeit gehabt habe, in der mündlichen Verhandlung ihre Be...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.5 Reformatio in peius

Rz. 9 Die in § 123 angeordnete Bindung an den erhobenen Anspruch bedingt ferner das Verbot, die vom Kläger angefochtene Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung zu seinem Nachteil zu ändern (Verböserungsverbot oder Verbot der reformatio in peius). Das Verbot der reformatio in peius gilt in allen Instanzen und sowohl in Klageverfahren als auch in Verfahren des einstweiligen Rec...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 2 Grundsätze

Auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren werden die Beteiligten/Parteien unter dem Geltungsbereich der ZPO als "echtem" Streitverfahren als Kläger und Beklagte bezeichnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a Abs. 1 Satz 1 WEG im Gerichtsverfahren als solche parteifähig und kann klagen und verklagt werden. Praxis-Beispiel Gemeinschaft als Beteiligte Beste...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.2 § 130 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2: Grundurteil als Zwischenurteil, Klage nach § 54 Abs. 5

Rz. 11 Die 2. Alt. betrifft die allgemeine Leistungsklage gemäß § 54 Abs. 5. Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten – und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 – ausschließt (vgl. BSG, SozR 3-25...mehr

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Jansen, SGG § 126 Entscheid... / 2.1 Voraussetzungen des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage

Rz. 2 Erste Voraussetzung des § 126 für eine Entscheidung nach Aktenlage ist, dass einer der Beteiligten oder beide Beteiligten nicht erscheinen. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Gerichts ist grundsätzlich bei Nichterscheinen eines Beteiligten eine Wartezeit einzuhalten, es sei denn, der nicht erschienene Beteiligte hat zuvor mitgeteilt, nicht erscheinen zu wollen. Üblich ist...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.2 Unzulässigkeit neuer Klage

Rz. 12 Unterschiedlich wird auch vom Standpunkt der prozessrechtlichen Rechtskrafttheorie die Frage beantwortet, ob lediglich eine spätere abweichende Entscheidung ausgeschlossen ist (so z. B. Redeker/von Oertzen, VwGO, § 121 Rz. 5; BVerwGE 35, 339; BSGE 13, 188; wohl auch BSG, SozR 3-1500 § 141 Nr. 6) oder ob jede neue Verhandlung und Entscheidung über den rechtskräftig ent...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.3 "Abwesender" Richter

Rz. 5 Da der Rechtsstreit aufgrund des unmittelbaren Eindrucks der Verhandlung und Beweisaufnahme entschieden werden soll, ist auch erforderlich, dass alle Richter während der gesamten Verhandlung anwesend sind, der Verhandlung folgen und nicht "schlafen". Auch eine nur vorübergehende Abwesenheit eines Richters während der der Urteilsfällung vorausgehenden mündlichen Verhandl...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.2 Klärung des Klageziels

Rz. 3 Nach § 123 darf das Gericht nur über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheiden. Auch im sozialgerichtlichen Verfahren wird der erhobene Anspruch als Streitgegenstand nach Inhalt und Umfang allein vom Kläger mit seiner Klage – seinem prozessualen Begehren – bestimmt (vgl. BSG, SozR 3-5555 § 15 EKV-Zahnärzte Nr. 1; BSG, SozR 3-1500 § 96 Nr. 9). Streitgegenstand ist ...mehr

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Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 130 Abs. 1 ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben. Abs. 2 ist durch Art. 1 Nr. 42 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 angefügt worden. Rz. 1a Die Vorschrift dient der Verfahrensbeschleunigung und entbindet die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit von notwendigen Feststellungen über die Höhe des Anspruchs, die dann durch A...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.6 Prozessuale Durchbrechung und Beseitigung der Rechtskraft

Rz. 38 Eine Beseitigung der Rechtskraft ist durch die Wiederaufnahme nach §§ 179 ff. und die Wiedereinsetzung nach § 67, welche zur rückwirkenden Beseitigung der bereits eingetretenen Rechtskraft führt (vgl. Rennert, in: Eyermann, VwGO, § 121 Rz. 50; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 141 Rz. 21; nach Zeihe wird das Urteil dagegen so angesehen, als sei die Re...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.3 Präklusion

Rz. 13 Auch wenn die tatsächlichen Feststellungen des Urteils nicht selbständig rechtskräftig werden können (vgl. unten Rz. 18), hat die Rechtskraft des Urteils auch zur Folge, dass die im Vorprozess unterlegene Partei sich im neuen Rechtsstreit nicht mehr auf solche Tatsachen berufen kann, die – in den Grenzen des Streitgegenstands (näher dazu unten Rn. 21) – zu dem "abgeur...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In § 139 wurde durch das Justizkommunikationsgesetz (JkommG) v. 22.3.2005 (BGBl. I S. 837) mit Wirkung zum 1.4.2005 Abs. 3 eingefügt, der die Vorgehensweise bei elektronischer Aktenführung entsprechend § 320 Abs. 4 ZPO regelt. Rz. 1a § 139 ist § 319 ZPO nachgebildet und ist im Wesentlichen wortgleich mit § 119 VwGO und § 108 FGO. Wie § 138 macht auch § 139 eine Ausnahme...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.1 Gegenstand der Berichtigung: "Andere" Unrichtigkeiten des Tatbestands

Rz. 2 Die Berichtigungsmöglichkeit nach § 139 erfasst nur Unrichtigkeiten des Tatbestands, nicht des Rubrums, des Tenors oder der wertenden Ausführungen eines Urteils. Zum Tatbestand i. S. d. Vorschrift (vgl. auch Rz. 7 bis 11 zu § 136) gehören alle tatsächlichen Feststellungen des Gerichts, mögen sie im Tatbestand oder auch in den Entscheidungsgründen enthalten sein (allg. ...mehr

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Jansen, SGG § 138 Berichtig... / 2.7 Rechtsmittel

Rz. 16 Nach allgemeiner Meinung sind Einwendungen gegen die Berichtigung der Rechtsmittelbelehrung im Rahmen der Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluss geltend zu machen (vgl. z. B. Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 138 Rz. 5; Kopp/Schenke, VwGO, § 118 Rz. 12; Kilian, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 118 Rz. 33; a. A. Bay VGH, Beschluss v. 6.12.2004, 1 C 03.2374...mehr

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Jansen, SGG § 139 Unrichtig... / 2.1.2 Berichtigung nur soweit der Tatbestand verstärkte Beweiskraft nach § 314 ZPO hat?

Rz. 3 Zweifelhaft ist, ob die Berichtigungsmöglichkeit sich ausschließlich auf solche tatsächlichen Feststellungen bezieht, denen verstärkte Beweiskraft gemäß § 314 ZPO zukommt. Das ist nach der Rechtsprechung des BGH der Fall. Danach unterliege der Tatbestand nur der Berichtigung, soweit ihm eine urkundliche Beweiskraft nach § 314 ZPO zukomme (vgl. BGH, Urteil v. 14.7.1994,...mehr

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Jansen, SGG § 136 Inhalt de... / 2.2.2.2.3 Frist

Rz. 23 Anders als § 313a Abs. 3 ZPO nennt § 136 Abs. 4 SGG keine Frist, innerhalb derer der Verzicht zu erklären ist. Da § 313a ZPO auch nicht über § 202 entsprechend anwendbar ist (vgl. R. 18) gilt auch keine analoge Anwendung der Wochenfrist aus § 313a Abs. 3 ZPO. Der Rechtsmittelfrist kann auch schon vorab in der mündlichen Verhandlung erklärt werden (Keller, in: Meyer-La...mehr

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Jansen, SGG § 134 Abfassung... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 134 wurde durch Art. 1 Nr. 43 des 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst. In Abs. 1 wurden die Worte "nebst Tatbestand und Entscheidungsgründen" gestrichen und in Abs. 2 Satz 1 anstelle einer Frist von 3 Tagen eine solche von einem Monat sowie eine Regelung für die Anhörung der ehrenamtlichen Richter beim BSG eingefügt. Abs. 3 ...mehr

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Jansen, SGG § 127 Schutz de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist seit Inkrafttreten des SGG unverändert geblieben und ist Ausfluss des Grundsatzes der Unmittelbarkeit, der auch in § 117 zum Ausdruck kommt. Sinn des § 127 ist es, den Beteiligten von jeder bevorstehenden Beweisaufnahme Kenntnis zu geben, sodass sie in der Lage sind, ihr beizuwohnen und durch eine kritische Stellungnahme ein günstiges Ergebnis herbei...mehr

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Jansen, SGG § 132 Urteilsve... / 2.2 Verkündungstermin

Rz. 6 Beabsichtigt das Gericht ausnahmsweise, die Entscheidung, die kein Urteil sein muss, sondern auch ein Beweisbeschluss sein kann, nicht am gleichen Sitzungstag zu verkünden, beraumt es sofort durch einen Beschluss Termin zur Verkündung einer Entscheidung an. Dies kann etwa bei Widerrufsvergleichen sinnvoll sein. Weil der Beschluss verkündet wird, ist eine Ladung der Bet...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.3.4.3 Anwaltswechsel

Rz. 19a Der Grundsatz des rechtliches Gehörs ist auch berührt, wenn ein Prozessbevollmächtigter kurz vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung sein Mandat niederlegt und der Kläger aus besonderen Gründen nicht in der Lage ist, rechtzeitig einen neuen Bevollmächtigten zur Wahrnehmung seiner Rechte zu bestellen. Auch hieraus kann sich ein erheblicher Grund i. S. d. § 227 ZPO (...mehr

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Kündigung im Wohnungseigent... / 1.3 Abmahnung erforderlich?

Grundsätzlich ist eine Abmahnung vor einer außerordentlichen Vertragskündigung nicht notwendig, wenn Gründe im Verhalten der einen Vertragspartei vorliegen, die so schwerwiegend sind, dass der anderen Vertragspartei ein weiteres Festhalten am Vertrag auch nur für eine kurze Zeit unzumutbar ist.[1] Im Übrigen kann aber bei kleineren oder mittleren Pflichtverletzungen eine Abma...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.6.1 Verstoß gegen Denkgesetze

Rz. 12 Ein Gericht hat nicht schon dann gegen die Denkgesetze verstoßen, wenn es nach Meinung des Beteiligten unrichtige oder fernliegende Schlüsse gezogen hat; ebenso wenig genügen objektiv nicht überzeugende oder sogar unwahrscheinliche Schlussfolgerungen (vgl. BVerwG, Beschluss v. 10.12.2003, 8 B 154/03, NVwZ 2004, 627, 628). Von einem Verstoß gegen Denkgesetze kann nur b...mehr

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Jansen, SGG § 129 Urteilsfä... / 2.2 Richterwechsel

Rz. 4 Der im sozialgerichtlichen Verfahren geltende Grundsatz der Einheitlichkeit der mündlichen Verhandlung, wonach die mündliche Verhandlung in der Instanz eine Einheit ist, auch wenn sie in verschiedenen Terminen stattgefunden hat (vgl. Rohwer-Kahlmann, § 124 Rz. 4) ist für § 129 ohne Relevanz. Denn "dem Urteil zugrunde liegende Verhandlung" i. S. d. Vorschrift ist bei me...mehr

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Jansen, SGG § 124 Entscheid... / 2.1.2 Verletzung des Grundsatzes der Mündlichkeit

Rz. 6 Entscheidet das Gericht im schriftlichen Verfahren, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen, etwa weil ein Beteiligter nicht wirksam zugestimmt hat, liegt darin ein wesentlicher Verfahrensmangel, der mit Berufung (§ 144 Abs. 2 Nr. 3) bzw. Revision (§ 160 Abs. 2 Nr. 3) gerügt werden kann. Nach h. M. handelt es sich dabei im sozialgerichtlichen Verfahren aber nicht...mehr

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Verfahren in Wohnungseigent... / 1 Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in den §§ 43 ff. WEG. BGH, Urteil v. 11.11.2022, V ZR 213/21: Die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum (hier: Nachbesserung nach § 439 Abs. 1 BGB) unterfallen nicht der Ausübungsbefugnis gemäß § 9a Abs. 2 WEG. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann solche Rechte auch ...mehr