Fachbeiträge & Kommentare zu UWG

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rabatte und Zugaben / Zusammenfassung

Überblick Rabatte und Zugaben gehören u. a. zu den Marketinginstrumenten der Unternehmen, um Kunden für sich zu gewinnen. Die restriktiven Regelungen des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung sind lange (2001) abgeschafft, was weitestgehend Freiraum für Unternehmen geschaffen hat. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen finden sich i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Hilfeleistung in Steuersachen / 4.4.1 Berufliche Voraussetzungen

Voraussetzung für die Übernahme von Buchführungsarbeiten ist, dass diese Aufgabe von einer Person wahrgenommen wird, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens 3 Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen is...mehr

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FoVo 05/2023, Angabe eines ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist mangels Beschwer unzulässig Die Beschwerde ist nicht zulässig und daher gemäß § 572 Abs. 2 ZPO zu verwerfen. Im Grundsatz kann ein Ordnungsmittelbeschluss gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Der Antragsteller hat auch die zweiwöchige Notfrist gemäß § 569 Abs. 1 ZPO eingehalten. Er ist jedoch nicht beschwert. Streit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Die Einwendungen

Rz. 42 Der Schuldner kann nach § 767 Abs. 1 ZPO "Einwendungen, die den durch Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen", mit der Klage geltend machen. Damit dient der Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO der Durchsetzung rechtsvernichtender, – hemmender und – beschränkender Einwendungen (KG, NJW 2015, 3726). Da das Urteil den Schuldner zur Erfüllung eines materiel...mehr

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Datenschutz und Datenschutz... / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss. Praxis-Beispiel Facebook, Twitter und Co. Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plu...mehr

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Nutzung betrieblicher Kommu... / 2.4 Direktwerbung

Unter Direktwerbung versteht man die unmittelbare Ansprache von Zielpersonen, z. B. postalisch, per E-Mail, Telefon, Fax oder SMS. Bei Wohnungsunternehmen beschränkt sich die Direktwerbung von Kunden oder potenziellen Kunden hauptsächlich auf die Versendung von Werbung per Brief oder E-Mail. Dementsprechend wird im Folgenden ein besonderes Augenmerk auf diese beiden Kommunik...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1 Was Unternehmer beim Abschluss ihrer Geschäfte mit Kunden beachten müssen

Es ist nicht allein die schlechte wirtschaftliche Lage, die Unternehmer in Liquiditätsschwierigkeiten bringen kann und im Ernstfall vor das Insolvenzgericht. Vor allem das Zahlungsverhalten privater und gewerblicher Schuldner, bedingt durch deren eigene Überschuldung, ist ein wesentlicher Grund für Liquiditätsprobleme von Unternehmern. Allerdings sind es auch die Unternehmer s...mehr

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AGS 03/2023, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: UWG mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO

Von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. (A.U., Washington, D.C.) und Prof. Dr. Christian Alexander. 41. neu bearb. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.632 S., 199,00 EUR Die Neuauflage des führenden Standard-Kommentars von Köhler/Bornkamm/Feddersen enthält eine vollständige und aktuelle Kommentierung des UWG, des UKl...mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Bekl. hat mit der Einlegung des Einspruchs gegen den gegen ihren VN ergangenen Vollstreckungsbescheid in einem Parteiprozess eine Partei vertreten, obwohl sie dazu nicht gemäß § 79 Abs. 2 ZPO befugt war. Sie hat damit die Bestimmung des § 79 Abs. 2 ZPO – eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG – verletzt und ist gemäß § 3 Abs. 1, § 8 Abs. 1 UWG zur Unterla...mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / Leitsatz

1. § 79 Abs. 2 ZPO ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG. (Rn 11) 2. Ein Haftpflichtversicherer ist im gegen seinen VN geführten Prozess nicht gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 ZPO vertretungsbefugt. (Rn 17) BGH, Urt. v. 10.3.2022 – I ZR 70/21mehr

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zfs 03/2023, Keine Vertretu... / 1 Sachverhalt

Der Kl. ist Rechtsanwalt in H. Die Bekl. ist ein Versicherungsunternehmen. Der Kl. erwirkte am 6.12.2018 für einen Mandanten, der von einem Hund gebissen worden war, einen Vollstreckungsbescheid gegen eine bei der Bekl. haftpflichtversicherte, in H. wohnhafte VN. Die Bekl. legte mit Schreiben vom 14.12.2018 für ihre VN Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Der Kl. s...mehr

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Verwalter von Wohnungseigen... / 3.3 Missachtung der Informationspflichten

Nach der maßgeblichen Bestimmung des § 16 Abs. 2 Nr. 1 TMG müssen Anbieter, die absichtlich oder fahrlässig ihren Informationspflichten überhaupt nicht, fehlerhaft oder unvollständig nachkommen, mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR rechnen. Außerdem kommt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Konkurrenten oder Verbände infrage. In einem solchen Fall droht die Abgabe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zentrales elektronisches Sc... / 1 Überblick

In den Verfahren auf Erlassen eines Arrestes (§§ 916 bis 934 ZPO) oder einer einstweiligen Verfügung (§ 935 bis § 942 ZPO) gab es schon immer die Möglichkeit, eine vorsorgliche Verteidigungsschrift (Schutzschrift) bei dem für den Erlass des Arrestes oder der einstweiligen Verfügung zuständigen Gericht zu hinterlegen. Der Arrest im Zivilprozessrecht ist eine Maßnahme zur Siche...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 16.3 Verletzung des Wettbewerbsverbots

Es kommen Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers in Betracht, wenn der Arbeitnehmer ein bestehendes Wettbewerbsverbot verletzt. Nach § 61 HGB ist für Handlungsgehilfen ein Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers und ein Eintrittsrecht des Arbeitgebers in die Konkurrenzgeschäfte geregelt. Rechtsgrundlagen für diesen Schadensersatzanspruch können § 280, § 826 BGB oder § 1 UW...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Zustellungen via beA / XIV. Zustellung von einstweiligen Verfügungen

Rz. 223 An die Zustellung von einstweiligen Verfügungen sowie die Einhaltung der Vollziehungsfrist sind eigene Anforderungen zu stellen, § 929 Abs. 2 ZPO. Hier sind zur Einhaltung der Vollziehungsfrist weitere Wirksamkeitsanforderungen zu beachten (so z.B. bei Farbmarken/UWG, ggf. auch die Zustellung der einstweiligen Verfügung nebst Antrag und Anlagen in Farbe etc).[139] In...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Abkürzungsverzeichnis

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Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.4 Konkurrenz

Das deutsche "Kartellgesetz", Kurzbezeichnung für "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen" (GWB), soll verhindern, dass große Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen. In § 1 GWB "Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen" kann man demnach Folgendes lesen:[1]mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.8.1 Keine irreführende Werbung

In § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)[1] ist erläutert, welche "irreführenden geschäftlichen Handlungen" als unlauter anzusehen sind. Insbesondere § 5 Abs. 2 Satz 1 UWG lässt sich gut auf die "Handlung" Werbung beziehen. Irreführend ist sie laut Gesetz dann,mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Strategien für eine nachhal... / 2.3.3 Ehrliche, vollständige Information

Auf den ersten Blick klingt diese Forderung vielleicht selbstverständlich. Wenn man aber genauer hinschaut, sieht man, dass in vielen Bereichen gerne Dinge verschwiegen werden, die die Verbraucher möglicherweise von einem Kauf des Produktes abhalten würden, sofern sie von ihnen wüssten. Ein Unternehmen, das seine Produkte mit Kinderarbeit im Ausland herstellen lässt, schreib...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zulässigkeit von Werbe-Mailings

Zusammenfassung Werbe-Mailings an Kunden sind ein wichtiges Marketing-Tool für jedes Unternehmen. Damit der Versand von Werbe-Mailings zulässig und nicht als wettbewerbswidrig abgemahnt werden kann, sollten jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden. Nach § 7 UWG ist das Versenden einer Werbe-E-Mail nur unter bestimmen Voraussetzungen bzw. mit vorheriger Einwilligung des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Zuwendungen

Rz. 6 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Im Fall der Qualifikation als ArbN ergibt sich > Arbeitslohn als Einnahme im Influencer-Bereich oftmals durch Sachzuwendungen (> Rz 7) oder aber auch durch unmittelbaren > Barlohn aus Werbetätigkeiten (vgl > Rz 2 Beispiele 2 und 3), bspw aus sog Affiliate-Marketing. Das Affiliate-Marketing stellt eine Form des digitalen Provisionssystems für ...mehr

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§ 10 Der Verwalter / a) Allgemeines

Rz. 131 Welche Vergütung der Verwalter für seine Leistungen beanspruchen darf, ergibt sich aus der Vereinbarung der Parteien, i.d.R. also aus dem Verwaltervertrag. Wenn es keinen Verwaltervertrag gibt und auch der Bestellungsbeschluss die Vergütung nicht regelt, hat der Verwalter Anspruch auf die übliche Vergütung (→ § 10 Rdn 225). Weil die Bezahlung fälliger Verbindlichkeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung klar und pragmatisch Die Entscheidung ist nicht nur zutreffend begründet, sondern sie überzeugt auch in der Sache. Das Verständnis, dass das AG an den Tag gelegt hat, entspricht dem Verständnis des BMJ, wie es dem Herausgeber dieser Zeitschrift am 1.12.2021 mitgeteilt wurde. Dies spricht dafür, dass der Gesetzgeber auch die von dem AG jetzt ausgesprochene ...mehr

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§ 1 Entwicklung der Testame... / VII. Grenzen der Werbung mit Zertifikaten

Rz. 31 Wie die empirischen Untersuchungen von Metternich gezeigt haben, werden gerade bei werthaltigen Nachlässen zu einem hohen Anteil Fachleuten als Testamentsvollstrecker bestimmt.[48] Es ist daher nicht nur aus der Sicht des sich einer besonderen Qualifizierung unterziehen Testamentsvollstrecker wichtig, dass er die Möglichkeit hat, sachgerecht auf die erworbenen Fähigke...mehr

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AGS 05/2022, Köhler/Bornkamm/Feddersen, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit GeschGehG, PAngV, UKlaG, DL-InfoV, P2B-VO

Begründet von Dr. Adolf Baumbach; kommentiert von Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Bornkamm, Jörn Feddersen, LL.M. und Prof. Dr. Christian Alexander. 40. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. XXXV, 2.696 S., 199,00 EUR Schon die Vorauflage des Standardkommentars zum UWG hatte grundlegende Änderungen durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, BG...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / c) Angemessene Vergütung

Rz. 160 Nach dem seit 1.7.2002 geltenden Urhebervertragsrecht besteht für den Urheber und den ausübenden Künstler gleichermaßen ein gesetzlicher Vergütungsanspruch (§§ 32 Abs. 1, 75 Abs. 4 UrhG). Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so wird nicht etwa – wie in §§ 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB – die übliche Vergütung, sondern sogar die angemessene Vergütung als vertragl...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / b) Buchpreisbindung; Mengennachlass und weitere Ausnahmen

Rz. 289 Einen besonderen Schutz vor ominösem Preiswettbewerb gewährt § 30 Abs. 1 S. 1 GWB durch Preisbindungen für Verlagserzeugnisse (Zeitungen und Zeitschriften). Inzwischen hat der BGH[399] entschieden, dass dies auch für Verlagsprodukte auf CD-ROM gilt.[400] Fraglich ist allerdings, ob diese Preisbindungen im Vertriebsweg gegen Art. 101 AEUV verstoßen, was im grenzübersc...mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / II. Gewerblicher Rechtsschutz

Rz. 50 Gewerbliche Schutzrechte sind solche, die dem Schutz des gewerblich-geistigen Schaffens, den gewerblich verwertbaren Ergebnissen und ihren Auswirkungen dienen. Dazu gehören folgende Leistungsschutzrechte: Rz. 51mehr

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§ 1 Urheber- und Medienrech... / III. Wettbewerbsrecht

Rz. 59 Wettbewerbsschutz und Urheberrecht liegen auf unterschiedlichen Ebenen. Während das Urheberrecht das Ergebnis der schöpferischen Tätigkeit als solches schützt, erfasst das Wettbewerbsrecht die Art und Weise, wie fremde schutzwürdige Leistungen zu Wettbewerbszwecken benutzt und verwertet werden.[84] Rz. 60 Als eine besondere Ausprägung des Wettbewerbsrechts ist das Kenn...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Gesetzgebungskompetenz für den Jugendschutz

Rz. 250 Sowohl der Bund als auch die Länder nehmen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Jugendschutzes für sich in Anspruch. Die oben angesprochenen Neuregelungen zum Jugendschutz und Jugendmedienschutz beruhen auf einer Kompetenzverteilung zwischen diesen Rechtsträgern. Nach Art. 30 und 70 Abs. 1 GG sind grundsätzlich die Länder zur Ausübung staatlicher Befugnisse ermächti...mehr

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§ 4 Medienrecht / d) Gesetzliche Pflichtangaben auf E-Mails

Rz. 360 Durch das Elektronische Handels- und Unternehmensregistergesetz (EHUG) aus dem Jahr 2006[345] wurden zahlreiche Vorschriften (§§ 37a Abs. 1, 125a, 177a HGB, § 35a GmbHG, § 80 AktG, § 25a GenG, § 7 Abs. 5 PartGG) dahingehend geändert, dass unabhängig von der Form des Geschäftsbriefs, die dortigen Pflichtangaben vorzunehmen sind. Rz. 361 Freiberufler und Gesellschaften ...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 7. Abmahnung

Rz. 483 Die Neuregelung des § 97a UrhG ist gegenüber der vorausgegangen Fassung von 2008 (Umsetzung der Enforcement-Richtlinie) im Umfang erheblich gewachsen[704] und regelt als das neue "Herzstück" die Voraussetzungen einer Abmahnung (Abs. 2) sowie die Deckelung des Aufwendungsersatzes auf einen Streitwert von 1.000 EUR bei Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen (Abs...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 5. Beseitigungs-, Unterlassungs- und Schadenersatzanspruch

Rz. 457 § 97 Abs. 1 UrhG gewährt Anspruch auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung, wenn das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt wird. Fällt dem Verletzer Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last, kann er auch auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Rz. 458 Diese Norm dient dem ziv...mehr

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§ 4 Medienrecht / c) Besondere Informationspflichten

Rz. 354 Auch für die besonderen Informationspflichten (§ 6 Abs. 1 TMG) bei kommerziellen Kommunikationen[342] gilt zunächst, dass der Diensteanbieter bei der Erbringung von Telediensten die dort vorgesehenen Mindestanforderungen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten muss. Rz. 355 Es sind sodann nachfolgende Voraussetzungen zu beachten:mehr

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§ 2 Urheberrecht / 12. Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften

Rz. 512 § 102a UrhG bringt zum Ausdruck, dass Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften unberührt bleiben. Oftmals werden neben den Urheberpersönlichkeitsrechten Ansprüche aus (allgemeinen) Persönlichkeitsrechtsverletzungen (siehe oben § 1 Rdn 36 ff.) gem. § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1004 BGB analog sowie die Verletzung von Schutzrechten über § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. einz...mehr

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§ 2 Urheberrecht / 3. Anerkennung der Urheberschaft

Rz. 164 Der Urheber hat nach § 13 S. 1 UrhG das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk.[271] Daraus folgt, dass sich der Urheber gegen Bestreiten und Anmaßen der Urheberschaft durch Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche gem. §§ 96 ff. UrhG wehren kann. § 13 S. 1 UrhG gibt somit ein Abwehrrecht gegen die Behauptung der eigenen Urheberschaft unter bewusster Ver...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / I. Leistungsschutzrecht des Veranstalters

Rz. 396 Veranstalter (die Neufassung der Vorschrift aufgrund der Harmonisierungsrichtlinie 2001/29/EG spricht vom "Unternehmen", ohne inhaltliche Änderungen vornehmen zu wollen)[547] ist derjenige, der für eine Aufführung bzw. eine öffentliche Wiedergabe in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich zeichnet (siehe oben zu den Leistungsschutzrechten § 2 Rdn 2...mehr

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Literaturverzeichnis

Ahrens, Napster, Gnutella, Freenet & Co – die immaterialgüterrechtliche Beurteilung von Internet-Musiktauschbörsen, ZUM 2000, 1029 Albrecht/Fiss/Sepperer, GEMA-Tarifreform und angemessene Vergütung für Clubs, K&R 2012, 777 Albrecht/Fiss, Umsetzung der Sat-Cab-RL – Überregulierung der Direkteinspeisung?, ZUM 2020, 750 Alpert, Zum Werk- und Werkteilbegriff bei elektronischer Musi...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 2. Kein eigenes originäres Leistungsschutzrecht des Verlegers

Rz. 256 Allerdings hat der Verleger kein eigenes Urheberrecht oder Leistungsschutzrecht. Vielmehr handelt es sich um ein vom Urheber abgeleitetes Recht auf Vervielfältigung und Verbreitung. Im Gegensatz zu den Tonträger- und Filmherstellern (§§ 85 bzw. 94 UrhG) besitzt der Verleger kein eigenes originäres Leistungsschutzrecht.[367] Allerdings kommt den Verlegern zum Schutz i...mehr

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§ 2 Urheberrecht / b) Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt

Rz. 154 In diesem Zusammenhang sei auf § 4 Nr. 1 und § 7 Nr. 1 MarkenG verwiesen, wonach auch ein privater Anmelder die Eintragung eines Werktitels allerdings als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt in Abteilung 45 und damit einen umfassenden Werktitelschutz erreichen kann.[252] Werktitelschutz gibt es auch nach § 5 Abs. 3 MarkenG. Schon hinsichtlich des Vorgängers di...mehr

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§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begriffe und Grundlagen

Rz. 442 Nach Art. 3b des Rom-Abkommens (Internationales Abkommen über den Schutz der ausübenden Künstler, der Hersteller von Tonträgern und der Sendeunternehmen, abgekürzt RA)[590] ist Tonträger "jede ausschließlich auf den Ton beschränkte Festlegung der Töne einer Darbietung oder anderer Töne". Rz. 443 Einerseits ist es nicht notwendig, nur ein urheberrechtlich geschütztes W...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Recht der Werknutzung / 1. Begriffe und Grundlagen

Rz. 491 Die EU-Richtlinie 96/9/EG vom 11.3.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken begründet einen zweistufigen Rechtsschutz für Datenbanken (zum Begriff der Datenbank siehe Rdn 494). Dazu gehört zunächst eine nach "Auswahl oder Anordnung" des gesammelten Stoffes schöpferisch gestaltete Datenbank (Datenbankwerk), der ein Auswertungsrecht in Bezug auf diese Gestaltun...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Angebote und Drei-Stufen-Test

Rz. 165 Nach § 27 MStV (§ 11a Abs. 1 S. 1 RStV) umschließt das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Rundfunkprogramm (Fernseh- und Hörfunkprogramme, §§ 28 und 29 MStV, §§ 11b und 11c RStV) und Telemedien. Programmauftrag ist die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung (§ 26 M...mehr

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§ 4 Medienrecht / I. Anwendungsbereich und Herkunftslandprinzip

Rz. 295 Diensteanbieter (Telemediendienst) ist jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt. Rz. 296 Telemedien werden nach § 1 Abs. 1 TMG definiert als elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 61 des Telekommunikati...mehr

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§ 2 Urheberrecht / II. Erläuterung der Gesetzessystematik

Rz. 37 Die vorgegebene Gesetzessystematik des Urheberrechtsgesetzes bedarf der Erläuterung und in manchen Punkten der Ergänzung. Ausgangspunkt der inhaltlichen Darstellung ist § 11 UrhG, der unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass der Inhalt des Urheberrechts sich als Zuordnung des Werkes zu seinem Urheber und zwar in den beiden Ausprägungen der geistigen und persönlich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Medienrecht / 5. Hinweise zur Vertragsgestaltung

Rz. 124 Das Vertragsrecht mit den möglichen Vertragsgestaltungen hat gerade im Bereich der Telekommunikation erheblich an Bedeutung gewonnen.[126] Gegenüber dem TKG 1996 gibt es zunächst insofern eine bedeutende Änderung, als die früher bestehende Genehmigungspflicht für Allgemeine Geschäftsbedingungen ersatzlos gestrichen wurde. Nach dem TKG 1996 galt Folgendes: Die Anbiete...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Entsprechende Anwendung

Rz. 5 Die Bestimmung wird entsprechend angewandt auf Vergleiche vor Einigungsstellen bei den Industrie- und Handelskammern nach § 15 Abs. 7 Satz 2 UWG (MünchKomm/ZPO-Wolfsteiner, § 797a Rn. 7). Für Vergleiche vor der Schiedsstelle verweist § 102 Abs. 2 Satz 2 VVG ebenfalls auf § 797a ZPO).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 29 Rechtss... / 3 Literatur

Rz. 14 Bieback, Rechtliche Probleme von Organisationsstruktur und Selbstverwaltung der Unfallversicherung, Festschrift für Wolfgang Gitter 1995. Engelmann, Untergesetzliche Normsetzung im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung durch Verträge und Richtlinien, NZS 2000 S. 1. Hassel/Hopf/Hinne, Selbstverwaltung und Geschäftsführung als Träger des sozialen Fortschritts, in: Fe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Handlungen des Abschlussprüfers oder seines Gehilfen

Rn. 5 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Gemäß § 333 Abs. 1 ist die unbefugte Offenbarung eines Geheimnisses der geprüften KapG, eines TU (vgl. § 290 Abs. 1f.), eines gemeinsam geführten UN (vgl. § 310) oder eines assoziierten UN (vgl. § 311) unter Strafe gestellt (vgl. zum Täterkreis HdR-E, HGB § 333, Rn. 27f.). Vom Gesetz besonders hervorgehoben ist die Offenbarung eines Betriebs- ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.2.2.1 Verschwiegenheit

Rz. 161 Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich – auch ohne explizite vertragliche Festschreibung[1] – eine Pflicht für den Arbeitnehmer, über ihm bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Verschwiegenheit zu bewahren. Dabei liegt ein Betriebsgeheimnis[2] vor, wenn Tatsachen im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb, die nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt ...mehr