Fachbeiträge & Kommentare zu Verjährung

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Feststellungsinteresse

Rz. 75 Eine Feststellungsklage ist nach § 256 ZPO nur zulässig, wenn ein rechtliches Interesse an der begehrten Feststellung (Feststellungsinteresse) besteht (§ 2 Rdn 1180 ff.). Ein solches Interesse ist gegeben, wenn dem konkreten vom Feststellungsantrag betroffenen Recht des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und der erstrebte Feststellungsausspruch ge...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Formulierungsvorschlag

Rz. 1189 Als prozessvermeidende Erklärung kann beispielsweise folgender Text Verwendung finden (Die Variablen sind in Klammer < … > gesetzt):[1218] Rz. 1190 Übersicht 2.19: Vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils Mit der Wirkung eines am <1.7.2023 [1219] > rechtskräftigen[1220] Feststellungsurteils wird im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme [1221] anerkannt, <Frau ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / c) Drittfeststellungsklage

Rz. 165 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 137. Rz. 166 Gegenstand einer positiven oder negativen Feststellungsklage kann nicht nur ein Rechtsverhältnis zwischen den Prozessparteien selbst sein, sondern auch ein solches zwischen einer Prozesspartei und einem Dritten, ja sogar zwischen Dritten überhaupt. Das Feststellungsinteresse muss dann allerdings gerade gegenüber dem Beklagten be...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / aa) Sozialversicherung

Rz. 48 SVT erwerben nach § 116 SGB X [56] erst mit der Abführung des ersten (freiwilligen oder pflichtigen) Sozialversicherungsbeitrages vom Geschädigten die Forderungen.[57] Bis dahin ist der unmittelbar Verletzte Anspruchsinhaber. Er kann über diese Ansprüche auch endgültig (und auch zum Nachteil eines Rechtsnachfolgers) verfügen. Rz. 49 Da die Vergabe einer Versichertennumm...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Insolvenz des Versicherers

Rz. 599 Bei Insolvenz des Versicherers[693] bleibt die unmittelbare Einstandspflicht des Schädigers und der weiteren Eintrittspflichtigen (im Einzelfall z.B. Anstellungskörperschaft, weitere Gesamtschuldner) bestehen. § 12 PflVGmehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / b) Antrag

Rz. 70 Die Bestimmtheit eines auf die Feststellung der Schadensersatzpflicht gerichteten Klageantrags setzt voraus, dass die zum Ersatz verpflichtenden Ereignisse bestimmt bezeichnet werden, damit über den Umfang der Rechtskraft des Feststellungsausspruchs keine Ungewissheit herrschen kann.[85] Zur Auslegung des Klageantrags kann dabei auf das Klagevorbringen Bezug genommen ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / h) Zurechnung des Verhaltens Dritter

Rz. 820 Grundsätzlich ist auf die Erklärungen und Kenntnisse des direkt und unmittelbar in seinen Rechten Betroffenen (d.h. des unmittelbar Verletzten bzw. Hinterbliebenen) abzustellen. Rz. 821 Soweit dieser (Betroffene) einen Vertreter mit der Verfolgung seiner Rechte beauftragt hat (z.B. Anwalt; siehe auch §§ 85 Abs. 2,[843] 233 ZPO [844]), kommt es im Verhältnis zum Schaden...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / b) Rechtskrafterstreckung

Rz. 115 Hinweis Siehe zur Verjährung § 5 Rdn 721 ff., 726 ff.; zum Forderungsübergang siehe Rdn 176 ff. aa) Schadenvolumen Rz. 116 Die Rechtskraft eines vorausgegangenen Feststellungsurteils die Ersatzpflicht sämtlicher materieller Schäden aus dem Unfallereignis betreffend beantwortet nicht die Frage, ob und in welcher Höhe für einen bestimmten Zeitraum ersatzpflichtige Schäde...mehr

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zfs 07/2024, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zu Recht die beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) abgelehnt. 1. Maßgeblich sind hierbei die von der Rechtsprechung für den Begriff der Mutwilligkeit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Anerkenntnis

Rz. 569 Hinweis Siehe auch § 5 Rdn 532 ff. Rz. 570 Die Zahlung des Haftpflichtversicherers stellt grundsätzlich ein die Verjährung unterbrechendes Anerkenntnis zulasten des Versicherungsnehmers auch für den Teil der Ansprüche dar, für den der Versicherer nicht einzustehen hat, weil er die Deckungssumme übersteigt.[673] Gleiches gilt im Verhältnis des Versicherers zu den mitve...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / c) Versorgungssystem des Geschädigten

Rz. 42 Hinweis Siehe im Detail § 2 Rdn 54 ff. Rz. 43 Gerade für die Personenschadenregulierung ist (u.a. für die Konsequenz von Abfindungen) zu beachten, dass Forderungsübergänge auf Drittleistungsträger keinem einheitlichen System und keinem Prinzip folgen, sondern – vor allem hinsichtlich Zeitpunkt und Umfang des Forderungswechsels – recht unterschiedlich ausgestaltet sind....mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Bestand eines Abfindungsvergleiches

Rz. 1425 Nur wenn zum einen ein unzumutbares Missverhältnis zwischen unvorhergesehenem Spätschäden und Abfindungsbetrag besteht, und zum anderen die eingetretenen Veränderungen nicht in den Risikobereich des Geschädigten fallen, kann im Ausnahmefall eine Anpassung des Vergleiches in Betracht kommen.[1499] Rz. 1426 Übersicht 2.21: Prüfraster zur Abänderung (kumulative Vorauss...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / G. Abänderung

Rz. 1337 Zitat Im Auslegen seid frisch und munter! Legt ihr's nicht aus, so legt was unter. Johann Wolfgang von Goethe (1749 – 1832), Zahme Xenien II Gedichte (1827) [1372] Nachforderungen sind nur im Ausnahmefall möglich; Orientierung geben Aspekte von Treu und Glauben (§ 242 BGB), Störungen der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB mit der Folge einer Anpassung des Vergleichs, regelmä...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Steuervergünstigung

Rz. 78 Steuerfreie Leistungen (insbesondere nach § 3 EStG) sind zugunsten des Schädigers zu berücksichtigen. Es gilt der Grundsatz, dass schadenbedingte Steuerersparnisse des Geschädigten stets den zu ersetzenden konkreten Schaden verringern.[81] Rz. 79 Steuererleichterungen sind bei der Schadenbemessung zugunsten des Schädigers nur dann nicht zu berücksichtigen, wenn sie daz...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Vorweggenommener Innenausgleich

Rz. 882 In der Praxis verlangen SVT häufig von vornherein nur die ihnen im Innenverhältnis zum weiteren Sozialleistungsträger zustehende Quote am gesamten Schadenersatzanspruch.[896] Soweit allerdings Sozialleistungen nur von einem Träger erbracht werden, steht diesem der insoweit kongruente Ersatzanspruch allein als Einzelgläubiger zu.[897] Rz. 883 Häufig (gerade bei der Abw...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / V. Feststellungsklage

Rz. 42 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 98 ff. Zum titelersetzenden Anerkenntnis siehe § 2 Rdn 570 f., 1185 ff.; zur Verjährung siehe § 5 Rdn 711 ff. Rz. 43 § 256 ZPO – Feststellungsklagemehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / 1. Steuervorteile beim Verletzten

Rz. 80 Zugunsten eines Schadenersatzpflichtigen sind mit der Folge, dass der Steuervorteil beim Geschädigten verbleibt, nicht zu berücksichtigen:[83]mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Schwerverletzung

Rz. 681 Bei Schwerverletzten (insbesondere mit Hirnschädigung) muss die Gefahr einer – u.U. latenten – Geschäftsunfähigkeit nach §§ 104 Nr. 2, 105 BGB bedacht werden (dazu Rdn 1342). Rz. 682 Bestehen hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit Bedenken, ist u.U. die Einholung eines ärztlichen (amtsärztlichen) Gutachtens angeraten. Die Erforderlichkeit einer Pflegschaft oder Betreuung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vollmacht

Rz. 558 Der Haftpflichtversicherer [658] handelt bei Vergleichsabschlussmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Vorbehalt in der Abfindungserklärung

Rz. 1173 Hinweis Siehe im Einzelnen § 5 Rdn 871 ff. Rz. 1174 Der Abfindungsvergleich beendet (spätestens) die Verjährungshemmung, die mit der Anmeldung von Ersatzansprüchen nach § 115 Abs. 2 S. 3 VVG (§ 3 Nr. 3 S. 3 PflVG a.F.) begonnen hatte. Der Schadenersatzanspruch kann also drei Jahre nach Zahlung des Vergleichsbetrages trotz der Vorbehaltsabfindungserklärung verjähren. ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 3. Spätschaden

Rz. 1139 Hinweis Die Spätschadenproblematik ist zusammenfassend dargestellt zu Rdn 1410 ff. Rz. 1140 Anhand einer Vorprüfung zeigt sich häufig recht schnell, ob – abgesehen insbesondere vom Kausalitätsnachweis – überhaupt noch ein Anspruch in Frage kommen kann (im Detail Rdn 1426 ff.):mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / III. Leistungsklage

Rz. 33 Hinweis Zur Verjährung siehe § 5 Rdn 755. Rz. 34 Eine derzeit unbegründete Leistungsklage kann auch ohne ausdrückliche Antragstellung in einen Antrag auf Feststellung der Schadenersatzverpflichtung umgedeutet werden.[43] Kann ein Geschädigter "derzeit" den Beweis nicht führen, ist eine Feststellungsklage unzulässig, da ein Schadenposten, der Gegenstand einer bezifferte...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / d) Erfüllungswirkung

Rz. 866 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen einen Abfindungsvergleich geschlossen, so hat er seinerseits einen ihm nachfolgenden Leistungsträger nicht am erzielten Abfindungsbetrag zu beteiligen (Beispiel: Krankenkassenwechsel).[882] Der Anspruch ist auch mit Wirkung gegen Rechtsnachfolger endgültig erledigt. Rz. 867 Die Abfindung des Drittleistungsträgers ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Aktualisierung

Rz. 67 Anlässlich der Prüfung der Anspruchsberechtigung ist zu ermitteln und in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren,mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / cc) § 179 Abs. 1a SGB VI

Rz. 62 Der Forderungsübergang nach § 179 Abs. 1a SGB VI [75] findet erst mit der Erstattung durch den Bund (tatsächliche Zahlung) statt, und zwar sukzessive wie bei § 6 EFZG oder § 67 VVG a.F./§ 86 VVG.[76] Zur Verjährung § 5 Rdn 928 ff. Rz. 63 § 179 Abs. 1a SGB VI ist eine Systemänderung. In Altfällen (Unfalltag vor 1.1.2001) vollzieht sich daher der auf der Neuregelung beruh...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 2. Wechselseitiges Nachgeben

Rz. 524 Vergleich bedeutet begrifflich die Beseitigung eines Streites oder der Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege wechselseitigen Nachgebens (§ 779 Abs. 1 BGB) im Gegensatz zur Abrechnung, bei der ein Schadenersatzverpflichteter den von ihm für richtig erachteten Betrag an den Ersatzberechtigten auskehrt.[620] Rz. 525 Die Abgrenzung zwischen Abrechnun...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Hinweise

Rz. 1191 Sollten bereits Teilbereiche abgefunden sein, empfiehlt sich regelmäßig, dieses auch schriftlich noch einmal klar herauszustellen. Rz. 1192 Neben obiger Erklärung (vertragliche Ersetzung eines Feststellungsurteils, Übersicht 2.19 [Rdn 1190]) kann ein Verjährungsverzicht [1229] nicht mehr verlangt werden, da dieser per Gerichtsverfahren nicht zu erhalten wäre und dem V...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / b) Teil-Feststellung

Rz. 163 Eine besondere Feststellungsklage in Bezug auf eine bestimmte Schadenposition (z.B. Haushaltsführungsschaden) ist dann zulässig, wenn der allgemeine Feststellungsantrag die Ersatzverpflichtung als solche für Schäden aller Art, die – auch mit Blick auf eine mögliche Verschlechterung der gesundheitlichen Situation in der Zukunft – noch entstehen können, dem Streit entz...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VII. Forderungsübergang, Prozess sowie rechtskräftiges Urteil des Geschädigten

Rz. 176 Hinweis Siehe auch Rdn 108 ff., § 2 Rdn 1248 ff. Rz. 177 § 261 ZPO – Rechtshängigkeitmehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Mittelbar Geschädigte

Rz. 837 Hinweis Siehe auch Rdn 48 ff., 342 ff. Rz. 838 Verdienstausfall des unmittelbar Verletzten und Unterhaltsschäden (aber auch Beerdigungskosten und entgangene Dienste) seiner Hinterbliebenen sind zwei verschiedene, voneinander getrennt zu betrachtende Schadenersatzpositionen, die zudem zwei verschiedenen Rechtspersonen zustehen. Daher ist auch der Forderungsübergang dif...mehr

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ZErb 07/2024, Keine standar... / 1 Gründe

I. Der Vater der im Rubrum näher bezeichneten Kinder ist verstorben; Alleinerbin aufgrund testamentarischer Erbfolge ist die Kindesmutter und Ehefrau des Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das AG – Familiengericht – Aachen Ergänzungspflegschaft hinsichtlich der Vertretung der Kinder bei einer eventuellen Geltendmachung des Pflichtteils angeordnet. Zur Begründung...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (2) Sonderrechtsverhältnis zwischen Unfall und Schadeneintritt

Rz. 450 Ein Sonderrechtsverhältnis (gesetzliches Schuldverhältnis) beginnt mit dem Schadenfall, aus dem grundsätzlich Ansprüche resultieren. Es müssen noch keine Ansprüche offenbar sein. Der Grundsatz der Schadenseinheit (§ 5 Rdn 434 ff.) besagt, dass derjenige Schaden, der aus einem bestimmten Ereignis erwachsen ist, als einheitliches Ganzes aufzufassen ist. Es gibt nur ein...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / aa) Einleitung

Rz. 1277 Hinsichtlich des Zeitpunkts des Anspruchsübergangs ist zwischen den unabhängig von einem Sozialversicherungsverhältnis erbrachten Leistungen und den aufgrund eines Sozialversicherungsverhältnisses erbrachten Leistungen zu differenzieren (auch § 1 Rdn 158):[1310] Rz. 1278mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / (2) Vorrecht nach § 116 Abs. 5 SGB X

Rz. 163 Hat ein Sozialleistungsträger (SVT, SHT) aufgrund des Schadenereignisses dem Geschädigten bzw. dessen Hinterbliebenen keine höheren Sozialleistungen zu erbringen als vor dem Ereignis (z.B. im Falle der unfallbedingten Witwenrente), geht bei Mitverantwortlichkeit des unmittelbar Geschädigten der Schadenersatzanspruch nur insoweit auf den Sozialträger über, als die Sch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / (aa) Forderungsübergang

Rz. 1291 Verdienstausfallansprüche (oder andere in regelmäßig wiederkehrender Höhe zu entrichtende Rentenbeträge), die einem Verletzten für die Zukunft zustehen, müssen ihm ohne Berücksichtigung etwaiger Sozialhilfeansprüche zuerkannt werden.[1320] Im Hinblick auf den Subsidiaritätscharakter der Sozialhilfe muss ein Geschädigter seinen Lebensbedarf zunächst aus dem Schadener...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Familien-/betreuungsgerichtliche Genehmigung

Rz. 780 Die Aspekte und Konsequenzen einer Abfindung eines Betreuten ohne familiengerichtliche Genehmigung verdeutlicht die nachstehende Entscheidung des OLG Köln. [821] Rz. 781 Der Kläger K leidet an einer angeborenen Herzerkrankung. Am 4.4.2005 kam es im Anschluss an eine Behandlung zu schweren Herzrhythmusstörungen und einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Nach der Reanimation v...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / IV. Rechtsnachfolge des abgefundenen Leistungsträgers

Rz. 1322 Bei einem Wechsel des zuständigen SVT übernimmt der nachfolgende SVT den Regressanspruch in dem Zustand, in dem er sich beim Wechsel der Zuständigkeit befand.[1355] Einreden und Einwendungen, Vergleiche und Anerkenntnisse können der Forderung des Rechtsnachfolgers daher entgegengehalten werden.[1356] Rz. 1323 Hat ein Drittleistungsträger mit dem Ersatzpflichtigen ein...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 7. Prozessstandschaft, Einziehungsermächtigung

Rz. 202 Trotz eines Forderungsüberganges auf den SHT verbleibt dem Geschädigten die Ermächtigung, vom Schädiger die Ersatzleistung einzufordern (Nachrang der Sozialhilfe). Ein rechtskräftiges, vom Geschädigten erstrittenes Feststellungsurteil wirkt ebenso wie ein titelersetzendes Anerkenntnis zugunsten – aber auch zulasten – des SHT.[265] Rz. 203 Berechtigter ist nicht nur de...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 1. Grundsatz

Rz. 1248 Grundsätzlich wirkt ein Vergleich (aber auch eine Vereinbarung zur Haftungsquote oder Regulierungsquote, z.B. wegen zweifelhafter Kausalität) nur zwischen den jeweiligen Vertragsparteien – und zwar ohne Drittaußenwirkung.[1275] Rz. 1249 Der dem Verletzten (oder dessen Hinterbliebenen) wegen des Schadenfalles Leistungen erbringende Drittleistungsträger (insbesondere S...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / IV. Teilklage

Rz. 37 Hinweis Zur Verjährung siehe § 5 Rdn 756 ff. Rz. 38 Die Teilklage ist von der unzulässigen Saldoklage abzugrenzen. Klagegründe müssen dem Klageantrag zugeordnet sein, vor allem bei einer Teilklage, die auf mehrere prozessuale Ansprüche gestützt wird und unter deren Summe bleibt.[47] Die Notwendigkeit zur Aufgliederung bzw. Staffelung besteht, wenn der Klage mehrere sel...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / a) Sozialhilfeträger

Rz. 1251 Eine Ausnahme gilt für die Sozialhilfe, zu deren Gunsten – aber auch zu deren Lasten – ein rechtskräftiges, vom Geschädigten erstrittenes Feststellungsurteil ebenso wie ein titelersetzendes Anerkenntnis (als Ausfluss von § 2 SGB XII, § 2 BSHG a.F.) wirken kann.[1280] Rz. 1252 Für den unmittelbar Geschädigten besteht eine Einziehungsermächtigung, aufgrund derer er bef...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / a) Feststellung

Rz. 108 Hinweis Siehe auch § 1 Rdn 98 ff.; zur Verjährungshemmung siehe § 5 Rdn 696 ff. Rz. 109 Festgestellt werden können nur rechtliche Beziehungen, nicht aber Tatsachen.[166] Bei der festzustellenden Rechtsbeziehung muss es sich um ein konkret ausgestaltetes rechtliches Verhältnis handeln; einzelne unselbstständige Elemente oder Vorfragen eines Anspruches reichen hierfür n...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / ee) Fragenkatalog

Rz. 297 Die Fragestellungen differieren, je nachdem, ob es konkret geht um Rz. 298 Ein Schadenfall kann nicht erledigt werden, ohne dass sich die an der Abwicklung ...mehr

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Notgeschäftsführung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Maßnahmen der Notgeschäftsführung dienen der Abwehr eines unmittelbar drohenden oder der Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens. In akuten Gefahrensituationen sind also Wohnungseigentümer zu eigenständigem Handeln ermächtigt, wenn eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer oder Maßnahmen des Verwalters nicht abgewartet werden können. Selbstverständlich is...mehr

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WEG-Streitigkeit: Gutachten... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Wohnungseigentümer seien befugt gewesen, sich durch Beschluss einen Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten. Sie dürften einen Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Werde dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, sei darin nächstliegend ein s...mehr

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WEG-Streitigkeit: Gutachten... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat sich der "Bauherr" um keine Gestattung bemüht. Die Klage auf Rückbau versucht er mit der Überlegung zu torpedieren, dass die Wohnungseigentümer vor einer Klage gegen ihn mehr Informationen hätten einholen müssen. Rechtsrat vor Erhebung einer Klage Das LG meint, es sei in Ordnung, vor der Beauftragung eines Anwalts mit dem Ziel einer Klage auf Rückba...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Pfändung von Lohn / 4.2 Ende der Beschlagnahmewirkung

Die Forderungspfändung beginnt mit Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht. Sie endet mit vollständiger Erfüllung der im Pfändungsbeschluss angeführten Forderung des Gläubigers durch Überweisung der gepfändeten Forderung.[1] Bis zu diesem Zeitpunkt besteht die Zwangsvollstreckung fort und der Drittschuldner hat an den Gläubiger zu le...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notgeschäftsführung (WEMoG) / 1.3 Verwalter

Nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines Nachteils erforderlich sind. Fristwahrung Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein. Die Wahrung einer Frist ist deshalb ausdrücklich genannt, weil es sich wohl um den praktisch h...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Fristgerechte Geltendmachun... / 4 Verjährung

Verjährung dient vor allem dem Schuldner, der durch den Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr mit der Geltendmachung eines Anspruchs rechnen muss. Das durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz eingeführte neue Verjährungsrecht gilt seit dem 1.1.2002. Für Ansprüche, die schon davor entstanden, aber noch nicht verjährt waren, bestehen Übergangsregelungen. Wegen der im Arbeitsv...mehr