Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4 Vortragsfähige Fehlbeträge nach § 10a GewStG (§ 18 Abs. 1 Satz 2 UmwStG)

Rz. 22 Der maßgebende Gewerbeertrag der übernehmenden Personengesellschaft oder natürlichen Person kann nicht um die vortragsfähigen Fehlbeträge der übertragenden Körperschaft im Sinne des § 10a GewStG gekürzt werden[1]. Vortragsfähige Fehlbeträge gehen bei der Übernehmerin verloren, obwohl diese nach § 18 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 4 Abs. 2 UmwStG grundsätzlich in die steuerl...mehr

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Vorrang des Insolvenzverfahrens gegenüber dem abgabenrechtlichen Festsetzungs- und Feststellungsverfahren

Leitsatz Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens und vor Abschluss der Prüfungen gem. §§ 176, 177 InsO dürfen grundsätzlich keine Bescheide mehr erlassen werden, in denen Besteuerungsgrundlagen festgestellt oder festgesetzt werden, die die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen können. Normenkette § 87 InsO , § 174 f. InsO , § 240 ZPO Sachve...mehr

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Änderung der gewerbesteuerlichen Verlustfeststellung trotz Ablauf der Feststellungsfrist

Leitsatz Gewerbeverluste, die sich bei einer Gewerbesteuermessbetragsveranlagung erstmals ergeben oder aus den vorangegangenen Erhebungszeiträumen stammen und nicht ausgeglichen werden können, sind für den verbleibenden Verlustvortrag gesondert festzustellen (§ 10a Satz 2 GewStG). Das FG Bremen hat nun entschieden, dass eine derartige Verlustfeststellung auch dann noch mögli...mehr

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Erneute Beitrittsaufforderung an das BMF zum Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften: Kapitalerhöhung und Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer Beteiligung als Anteilsübertragung i.S.v. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F.?

Leitsatz * Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu den Fragen Stellung zu nehmen, – ob die Übernahme von 60% des Stammkapitals einer Körperschaft anlässlich einer Kapitalerhöhung einer entsprechenden Anteilsübertragung i.S.v. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. gleichsteht, – ob die Übernahme der Anteile durch eine mit den übrigen Anteilseignern personenidenti...mehr

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vGA durch Geschäftschancenverlagerung auf Schwestergesellschaften zur Verlustausbeute

Leitsatz * 1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind derjenigen (natürlichen oder juristischen) Person zuzurechnen, auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen in der Weise geführt wird, dass sich der Erfolg oder Misserfolg in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt. 2. Die Verlagerung von Einkünften von einer Schwestergesellschaft auf die andere ist nicht deswegen rechtsmissbr...mehr

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Wirkungsloser "Zwangs"-Rücktrag von Verlusten bei der Hinzurechnungsbesteuerung

Leitsatz * 1. Zur Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags sind die Einkünfte aus passivem Erwerb um Verluste zu kürzen, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist. Dies geschieht vor der Kürzung des Hinzurechnungsbetrags um ausgeschüttete Gewinnanteile gem. § 11 Abs. 1 AStG. 2. Da § 10d EStG für die Hinzurechnungsbesteuerun...mehr

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Abgrenzung von Betriebsaufgabe und Betriebsverlegung im Gewerbesteuerrecht

Leitsatz * Der Verlustvortrag nach § 10a GewStG bleibt erhalten, wenn ein Gewerbebetrieb an einen anderen Ort verlegt wird und dabei strukturell an veränderte Verhältnisse angepasst wird. * Leitsatz nicht amtlich Normenkette § 10a GewStG Sachverhalt Die Klägerin – eine GmbH und Co. KG I – mit Sitz in M bezog die für ihre Produktion benötigten Türschlösser von der GmbH und Co. K...mehr

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Kindergeld: Verlustabzug nach § 10d EStG beim Jahresgrenzbetrag nicht zu berücksichtigen

Leitsatz Bei der Ermittlung der Einkünfte des Kindes i.S. v. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist ein Verlustabzug nicht zu berücksichtigen. Normenkette § 10d EStG , § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG Sachverhalt Die sich in Ausbildung befindlichen Kinder des Klägers erzielten im Jahr 1996 Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und aus VuV in Höhe von insgesamt 14 900 DM (Sohn) bzw. 24 621 DM ...mehr

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Leg-ein-Hol-zurück-Verfahren: Ausschüttung einer aufgelösten Kapitalrücklage in organschaftlicher Zeit

Leitsatz Eine in organschaftlicher Zeit gebildete und aufgelöste Kapitalrücklage kann an die Gesellschafter ausgeschüttet werden ("Leg-ein-Hol-zurück"); sie unterliegt nicht der Gewinnabführung (gegen BMF-Schreiben vom 11.10.1990, DB 1990, 2142). Normenkette § 17 Satz 2 Nr. 1 KStG 1991 , § 27 KStG 1991 , § 291 AktG , § 301 AktG , § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB Sachverhalt Die Klägerin...mehr

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Wirtschaftliche Identität bei der Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG 1991

Leitsatz 1. Unter der Zuführung neuen Betriebsvermögens i.S.v. § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1991 ist nur die Zuführung neuen Aktivvermögens zu verstehen. (Bestätigung des Senatsurteils vom 13.8. 1997, I R 89/96, BStBl II 1997, 829). 2. Um neues Betriebsvermögen in diesem Sinn handelt es sich nicht nur dann, wenn das neue Aktivvermögen unter Verrechnung von Zugängen und Abgängen im ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4 Eintritt der übernehmenden Personengesellschaft in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Kapitalgesellschaft (§ 4 Abs. 2 UmwStG)

Rz. 20 Die übernehmende Personengesellschaft tritt nach § 4 Abs. 2 Satz 1 UmwStG in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein, insbesondere bezüglich der Bewertung der übergegangenen Wirtschaftsgüter, der AfA und der den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen. Dieser Eintritt in die Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft beruht auf der durch die Verschme...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.3 Die Höhe des Übernahmegewinns oder -verlusts

Rz. 34 Die Höhe eines Übernahmegewinns oder -verlusts hängt in erster Linie von den beiden nach § 4 Abs. 4 UmwStG gegenüber zu stellenden Werten ab, nämlich dem Wert, "mit dem die übergegangenen Wirtschaftsgüter zu übernehmen sind", und dem Wert, "mit dem die Anteile nach den steuerrechtlichen Vorschriften über die Gewinnermittlung in einer für den steuerlichen Übertragungss...mehr

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Es bleibt dabei: Der Verlustabzug ist vererblich

Leitsatz 1. Ein vom Erblasser mangels positiver Einkünfte nicht ausgeglichener Verlust ist bei der Veranlagung des Erben für das Jahr des Erbfalls zu berücksichtigen (Bestätigung des Senatsurteils vom 17.5.1972, I R 126/70, BStBl II 1972, 621). 2. Der Verlustausgleich bei der Veranlagung des Erben findet auch dann statt, wenn es sich bei dem Erben um eine steuerbefreite Stift...mehr

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Mantelkauf: Erwerb wertloser Forderung zum Nennwert kann Gestaltungsmissbrauch sein

Leitsatz Wurde vor In-Kraft-Treten des § 8 Abs. 4 KStG zugleich mit dem Verlustmantel einer GmbH eine gegen diese gerichtete nicht mehr werthaltige Forderung erworben, kann dieser Vorgang nach § 42 AO wie der Erwerb von GmbH-Anteilen nach vorherigem Forderungsverzicht des Gläubigers der GmbH zu behandeln sein. Normenkette § 42 AO , § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG Sachverhalt Die Altges...mehr

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Phasengleiche Bilanzierung von Dividendenansprüchen nur ganz ausnahmsweise zulässig

Leitsatz 1. Ein beherrschender Gesellschafter kann Dividendenansprüche gegenüber der von ihm beherrschten Gesellschaft jedenfalls dann nicht schon vor Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses ("phasengleich") aktivieren, wenn nicht durch objektiv nachprüfbare Umstände belegt ist, dass er am maßgeblichen Bilanzstichtag unwiderruflich zur Ausschüttung eines bestimmten Betrags ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6 Das Bewertungswahlrecht der Kapitalgesellschaft nach § 25 Satz 1 UmwStG i. V. m. § 20 Abs. 2 UmwStG

Rz. 15 Die Kapitalgesellschaft hat entsprechend § 20 Abs. 2 UmwStG ein Wahlrecht, das eingebrachte Betriebsvermögen entweder mit dem Buchwert oder dem Teilwert oder einem Zwischenwert in ihrer steuerlichen Übernahmebilanz anzusetzen. Da handelsrechtlich ein Formwechsel nur unter Buchwertfortführung möglich ist, vertritt die Verwaltung (vgl. BMF v. 25.3.1998, BStBl I 1998, 26...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2 Die Bedeutung der Handelsbilanz für das Bewertungswahlrecht nach § 3 Satz 1 UmwStG

Rz. 22 Steuerliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung können nach dem Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit nach § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG nur in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz ausgeübt werden. Das würde für das Wahlrecht nach § 3 UmwStG bedeuten, dass die übertragende Körperschaft ihr Bewertungswahlrecht in der steuerlichen Schlussbilanz nur in Anspruch nehmen kann,...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.1 Das Wahlrecht

Rz. 20 Die übertragende Körperschaft hat nach § 3 Satz 1 UmwStG eine steuerliche Schlussbilanz auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (vgl. § 2 Rz. 2ff.) aufzustellen. Sie kann die übergehenden Wirtschaftsgüter in der Schlussbilanz mit dem Buchwert, dem Teilwert oder mit einem Zwischenwert ansetzen. Unter die Buchwerte darf sie in ihrer steuerlichen Schlussbilanz nicht ge...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 4 Entsprechende Anwendung der §§ 20 bis 23 UmwStG (§ 25 Satz 1 UmwStG)

Rz. 10 Auf eine formwechselnde Umwandlung einer Personen- in eine Kapitalgesellschaft i.S. der §§ 190ff. UmwG sind nach § 25 Satz 1 UmwStG der achte Teil des UmwStG und damit die §§ 20 bis 23 UmwStG entsprechend anwendbar. Das Umwandlungssteuerrecht folgt damit nicht dem Handelsrecht nach § 190 UmwG, demzufolge der formwechselnde Rechtsträger in der in dem Umwandlungsbeschlu...mehr

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Ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 formell verfassungswidrig?

Leitsatz Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die ersatzlose Streichung von § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995 durch Art. 3 Nr. 4 Buchst. a des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform vom 29.10.1997 (BGBl I 1997, 2590) in formell verfassungsmäßiger Weise zu Stande gekommen ist. Normenkette § 12 Abs. 2 Satz 4 Um...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 1 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft i.S. von § 190 UmwG und den Formwechsel einer eingetragenen Genossenschaft in eine Personengesellschaft nach § 38a des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes gelten nach § 1 Abs. 3 UmwStG die §§ 14 und 18 UmwStG. § 14 UmwStG regelt die körperschaft- und einkommensteuerrechtlichen Folgen des Formwechsels, § 18 U...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 5 Die steuerliche Übertragungsbilanz der formwechselnden Kapitalgesellschaft (§ 14 Satz 2 UmwStG)

Rz. 20 Nach § 14 Satz 2 UmwStG hat die formwechselnde Kapitalgesellschaft für steuerliche Zwecke eine Übertragungsbilanz auf den Zeitpunkt aufzustellen, in dem der Formwechsel wirksam wird. Dieser steuerlichen Übertragungsbilanz bedarf es aus mehreren Gründen: Zum einen dient sie der Schlussbesteuerung der Kapitalgesellschaft, die mit dem Formwechsel als Körperschaftsteuersu...mehr

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Gewerbesteuerlicher Fehlbetrag bei mehrstöckigen Personengesellschaften

Leitsatz Bleibt ein ausgeschiedener Gesellschafter an der Gesellschaft mittelbar über eine Obergesellschaft beteiligt (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG), so beschränkt sich der gewerbesteuerliche Verlustvortrag auf diejenigen Verluste der vorangegangenen Erhebungszeiträume, die im Sonderbetriebsvermögensbereich des ausgeschiedenen Gesellschafters entstanden sind. Normenkette Gew...mehr

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Teilweiser Wegfall des Verlustabzugs bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Leitsatz Bei einer Personengesellschaft geht die Möglichkeit zum Verlustabzug nach § 10a GewStG insoweit verloren, als der Fehlbetrag aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen anteilig auf den ausgeschiedenen Gesellschafter entfällt. Dies gilt auch dann, wenn der ausgeschiedene Gesellschafter über eine Organgesellschaft (GmbH) mittelbar an der Personengesellschaft (KG) beteili...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 5.1 Auflösung (Liquidation) der Anrechnungskörperschaft

Rz. 45 Der Besteuerung einer aufgelösten Kapitalgesellschaft und anderer Körperschaften wird das Ergebnis des Abwicklungszeitraums (Liquidationszeitraum) zugrunde gelegt (vgl. § 11). Eine Gliederungsrechnung wird nur auf das Ende des Liquidationszeitraums aufgestellt; hierin liegt eine Abweichung von dem sonst üblichen Zeitpunkt der Gliederungsrechnung[1]. Zwischenzeitliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.3.3 Das Eigenkapital als Ableitung aus den Einzelposten des Eigenkapitals

Rz. 21 Das Eigenkapital lässt sich auch aus den Posten der Steuerbilanz ableiten, die Eigenkapital sind oder als solches gelten. Unter Berücksichtigung der Ausführungen in den Rz. 19 und 20 errechnet sich das Eigenkapital hiernach wie folgt:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.3.2 Das Eigenkapital als Unterschiedsbetrag zwischen Rohvermögen und Schuldposten

Rz. 19 Im Einzelnen ergibt sich damit das folgende Schema zur Ermittlung des Eigenkapitals, wenn das Eigenkapital als Unterschiedsbetrag zwischen Reinvermögen und Schuldposten ermittelt wird. Zu dem auf der Aktivseite der Steuerbilanz ausgewiesenen Vermögen gehören die materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter, die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten, die aktiven steuerliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 16 Das Eigenkapital i.S.d. § 29 Abs. 1 lässt sich auf zwei verschiedenen Wegen darstellen. Es kann entweder durch Addition aller zum Eigenkapital gehörenden Positionen ermittelt werden oder sich als Differenz zwischen dem Rohvermögen (aktiviertes Vermögen) und dem passivierten Vermögen ohne Eigenkapitalpositionen ergeben. Bei beiden Ermittlungswegen ist festzustellen, we...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.1 Herabsetzung von Nennkapital, soweit kein verwendbares Eigenkapital betroffen ist

Rz. 22 Nach § 27 Abs. 1 werden nur Gewinnausschüttungen, nach § 41 Abs. 1 nur Leistungen vom Anrechnungsverfahren erfasst, die Einnahmen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG sind. Die Auskehrung von Nennkapital auf Grund einer Kapitalherabsetzung fällt keinesfalls unter den Begriff der Gewinnausschüttung, also auch nicht unter § 27 Abs. 1. Nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG werden Bezüg...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2.2.1 Das zu versteuernde Einkommen

Rz. 32 Nach Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a ist der Körperschaftsteuerbescheid bindend hinsichtlich des zu versteuernden Einkommens; dieses zu versteuernde Einkommen wird im Körperschaftsteuerbescheid fingiert festgestellt. Definiert ist das zu versteuernde Einkommen in § 7 Abs. 2; es handelt sich um das Einkommen i.S.d. § 8 Abs. 1, vermindert um Freibeträge. Für Anrechnungskörpersch...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3 Einzelheiten der Bindungswirkung von Verlustfeststellung, Körper- schaftsteuerbescheid und Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals

Rz. 56 In Fällen des Verlustabzugs sind drei Bescheide zu berücksichtigen, die gegenseitige Bindungswirkung entfalten, nämlich der Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug nach § 10d Abs. 4 EStG, der Körperschaftsteuerbescheid und der Bescheid über die Feststellung des verwendbaren Eigenkapitals. Im Einzelnen ergeben sich hierbei folgende Abhängigkeiten: Ist das Einkommen...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6.2 Das Einbringen

Rz. 49 Das Einbringen eines Betriebs in eine Personengesellschaft vollzieht sich zivilrechtlich entweder im Wege der Einzelrechtsnachfolge, indem der Einbringende die einzelnen Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens in das Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft überträgt (vgl. Rz. 7) oder bei Einbringungen nach dem UmwG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (vgl. Rz. 8f...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.2 Bindung für die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs (Abs. 2 Nr. 3)

Rz. 52 Schließlich ist der Körperschaftsteuerbescheid Grundlagenbescheid hinsichtlich des Einkommens für die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d Abs. 4 EStG. Nach dieser Vorschrift wird, ausgehend von der Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den Schluss des vorangehenden Veranlagungszeitraums, der ­verbleibende Verlustabzug fortentwickelt. Bin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.4.1 Begriff des verwendbaren Eigenkapitals

Rz. 50 § 29 Abs. 2 definiert das "verwendbare Eigenkapital" nur negativ als den Teil des Eigenkapitals, der nicht "übriges Eigenkapital" ist. Der Begriff des verwendbaren Eigenkapitals lässt sich nicht aus einer Systematik ableiten; es ist ein durch das Gesetz positivrechtlich definierter Begriff. Sein Inhalt ist nur aus dem Zweck zu verstehen, den er erfüllen soll. Aufgabe d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.2.2.4.2 Steuerlich abziehbare Verluste

Rz. 127 Es handelt sich um das negative Jahresergebnis, das zu einem negativen Einkommen führt. Die Behandlung dieser Verluste in der Gliederungsrechnung ist in § 33 geregelt. Danach wird ein nach den steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften ermittelter Verlust als Negativbetrag in das EK 02 eingestellt. Die mit dem Verlust verbundene Verminderung an Eigenkapital wird dahe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.6 Erstmalige Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals (Abs. 3) und Folgewirkungen

Rz. 183 Nach Abs. 3, eingefügt durch das Gesetz vom 23.9.1990[1], führt es zur Bildung von EK 04, wenn eine Körperschaft erstmalig verpflichtet wird, ihr verwendbares Eigenkapital zu gliedern. Für diese erstmalige Gliederung gilt § 30 Abs. 1, d. h., sie hat auf den Schluß eines Wirtschaftsjahres zu erfolgen, und zwar auf den Schluß desjenigen Wirtschaftsjahres, in dem erstma...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 8 Gliederungsrechnung, wenn zwei Wirtschaftsjahre in einem Veranlagungszeitraum enden

Rz. 213 Keine besonderen Bestimmungen enthält das Gesetz für den Fall, daß in einem Veranlagungszeitraum zwei Wirtschaftsjahre enden. Dies kann nur der Fall sein, wenn eines der beiden Wirtschaftsjahre ein Rumpfwirtschaftsjahr ist (vgl. § 7 Rz. 28). Auch in diesem Fall gilt die Regelung des Abs. 1, daß auf den Schluß jeden Wirtschaftsjahres eine Gliederungsrechnung aufzustell...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 1.4.1 Wesen der Gliederung

Rz. 9c Die Gliederungsrechnung stellt eine von der Gewinnermittlung zu unterscheidende Sonderrechnung dar, deren Zweck darin besteht, die Grundlage für das Herstellen der Ausschüttungsbelastung abzugeben[1]. Die Gliederungsrechnung schlägt sich also nicht im Buchführungswerk der zur Gliederung verpflichteten Körperschaft nieder; sie berührt weder die Gewinn- und Verlustrechn...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 6.4.5.1 Herabsetzung des Nennkapitals ohne Auszahlung

Rz. 177 Wird Nennkapital herabgesetzt, das zum übrigen Eigenkapital gehört, und werden die anläßlich der Kapitalherabsetzung freiwerdenden Mittel nicht an die Anteilseigner ausgezahlt, sondern zur Bildung einer Rücklage oder zur Beseitigung eines Verlustvortrags verwendet, wird übriges Eigenkapital in verwendbares Eigenkapital umgewandelt. Der Zugang an verwendbarem Eigenkap...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 4.1 Eröffnungsgliederung im Zeitpunkt des Systemwechsels

Rz. 49 Für die im Zeitpunkt des Systemwechsels bestehenden, zur Gliederung verpflichteten Unternehmen war die erste Gliederung für den Schluß des letzten Wirtschaftsjahres zu erstellen, das vor dem 1.1.1977 endete. Bei mit dem Kalenderjahr übereinstimmendem Wirtschaftsjahr war dies der 31.12.1976, bei abweichendem Wirtschaftsjahr der Abschlußstichtag des Wirtschaftsjahres 19...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 2.3.2 Gewinnausschüttungen

Rz. 38 Zum sachlichen Anwendungsbereich des Anrechnungsverfahrens nach § 27 Abs. 1 gehören alle Gewinnausschüttungen von Anrechnungskörperschaften. Darunter fallen alle offenen Gewinnausschüttungen, die auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruhen, einschließlich der Vorabausschüttungen (vgl. § 8 Rz. 109ff.), offene Gewi...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 9.1 Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren

Rz. 157 Als Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren wird ein Verfahren bezeichnet, bei dem eine Kapitalgesellschaft Gewinne ausschüttet (Schütt-aus), während die Anteilseigner die empfangenen Gewinne ganz oder teilweise der Kapitalgesellschaft wieder zuführen (Hol-zurück). Dieser Vorgang vollzieht sich in folgenden Phasen mit den dargestellten Auswirkungen: Die Kapitalgesellschaft sc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 10 Aufteilung nach Verlustrücktrag

Rz. 85 Wird laufender steuerlicher Gewinn um einen Verlustabzug gem. § 10d EStG aus einem vorangegangenen Veranlagungszeitraum vermindert ("Verlustvortrag"), ergeben sich bei der Aufteilung keine besonderen Probleme. Für das Abzugsjahr wird nur eine Körperschaftsteuerveranlagung durchgeführt. Die Berechnung der Körperschaftsteuer und die Aufteilung gem. § 32 wird von Anfang ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.3.3.1 Es ergibt sich kein positives Einkommen

Rz. 31 Ist der positive Gesamtbetrag der Einkünfte gem. § 10d EStG um einen Verlustabzug (Verlustrücktrag) zu vermindern und ergibt sich dadurch ein Einkommen von 0 DM, mündet der ausländische Einkommensteil einschließlich der in ihm enthaltenen ausländischen Steuer wie in den Fällen des Verlustausgleichs voll in das EK 02 ein. Die ausländische Steuer ist deshalb vom EK 02 a...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG 2000,... / 3.2 Ausschüttung unter Verwendung des EK 04

Rz. 4 In der Gliederungsrechnung gehört das EK 04 — ebenso wie die anderen Eigenkapitalteile — zu dem für Ausschüttungen verwendbaren Eigenkapital (grundlegend zur Bedeutung des EK 04 vgl. § 30 Rz. 169ff.). Erfolgt jedoch tatsächlich eine Ausschüttung aus dem EK 04, unterscheidet sich die Behandlung des EK 04 von der der anderen Eigenkapitalteile. Eine Ausschüttung aus dem E...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 6 Der Verlustvortrag nach § 10a GewStG (§ 22 Abs. 4 UmwStG)

Rz. 23c Abs. 4 ist durch das Gesetz zur Ergänzung des Jahressteuergesetzes 1996 v. 18.12.1995[1] in § 22 UmwStG eingefügt worden. Die Einfügung hat jedoch nur klarstellende Bedeutung [2]. Danach geht ein gewerbesteuerlicher Fehlbetrag des Einbringenden i.S. von § 10a GewStG nicht auf die aufnehmende Kapitalgesellschaft über. Ein Recht der übernehmenden Kapitalgesellschaft, ih...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.4 Verlustabzug (§ 22 Abs. 1 und 4 UmwStG)

Rz. 11 Ein einkommen- bzw. körperschaftsteuerrechtlicher und gewerbesteuerrechtlicher Verlustvortrag verbleibt bei der einbringenden natürlichen Person oder Kapitalgesellschaft. Die aufnehmende Kapitalgesellschaft kann trotz Buchwertfortführung keinen Verlust nach § 10d EStG oder § 10a GewStG abziehen, der in der Person des Einbringenden entstanden ist. Dies folgt für den Ve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.3.2.2 Übertragung des Verlustabzugs (Abs. 4)

Rz. 68 Abs. 4 enthält eine besondere Regelung über die Aufteilung des verbleibenden Verlustabzugs der übertragenden Körperschaft (zum Begriff des verbleibenden Verlustabzugs vgl. § 12 Rz. 57). Die Übertragung des verbleibenden Verlustabzugs ist davon abhängig, daß die Voraussetzungen des Abs. 1, insbesondere für Teilbetriebe, erfüllt sind. Ist das nicht der Fall, ist der gesa...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2.2.4 Ausschluß bei Schaffung der Voraussetzung einer Veräußerung (Abs. 3 S. 3, 4)

Rz. 44 Die Steuerfreiheit der Spaltung ist nach Abs. 3 S. 3 weiterhin ausgeschlossen, wenn durch die Spaltung die Voraussetzungen für eine Veräußerung geschaffen werden. S. 3 enthält eine Rechtsfolgeverweisung auf S. 2. Das bedeutet, daß der Tatbestand des S. 3, 4 selbständig auszulegen ist; die Tatbestandsvoraussetzungen des S. 2 sind also nicht heranzuziehen. Verwiesen wir...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG 200... / 3.2.2.1 Teilbetriebsvoraussetzung

Rz. 23 Die Anwendung des § 15 setzt voraus, daß auf die übernehmende oder die übernehmenden Körperschaften jeweils ein Teilbetrieb übertragen wird. Bei der Abspaltung oder der Teilübertragung muß auch der bei der übertragenden Körperschaft verbleibende Vermögensteil einen Teilbetrieb bilden. Die Teilbetriebseigenschaft muß im Zeitpunkt des Spaltungsbeschlusses bestehen; ein ...mehr