Fachbeiträge & Kommentare zu Vermietung

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 5. Steuerliche Gesichtspunkte

Rz. 107 Zu beachten ist dabei bei der praktischen Berechnung, dass nicht auf den Brutto-Mietertrag, sondern auf den Nettobetrag abgestellt werden muss.[138] Tatsächlich erzielte Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung müssen versteuert werden. Rz. 108 Umstritten ist die Behandlung beim Ansatz fiktiver Mieteinkünfte. Führt der fiktive Ansatz eines Brutto-Mietertrages aufgrund ...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / 4. Verlängerung der Anrechnung nur des angemessenen Wohnvorteils durch eine Verzögerung bei der Verwertung der Immobilie

Rz. 96 Auch eine – unverschuldete – Verzögerung bei der ernsthaft betriebenen Verwertung einer Immobilie kann sich auf die Wohnwertbemessung auswirken.[101] Praxishinweis:mehr

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§ 22 Durchsetzung von Unter... / 1. Wesentliche Änderung der Sach- oder Rechtslage

Rz. 226 Ein gerichtlicher Titel über Unterhalt kann gem. § 238 FamFG abgeändert werden, wenn eine wesentliche Änderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse eingetreten ist, die Grundlage der damaligen Entscheidung waren.[246] Die schlüssige Behauptung einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse ist zwingende Voraussetzung schon für die Zulässigkeit des Abänderu...mehr

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§ 19 Volljährigenunterhalt:... / III. Einsatz von Vermögen

Rz. 73 Der Unterhaltsbedarf kann auch durch eigenes Vermögen des Unterhaltsberechtigten gedeckt werden. Allerdings muss zwischen den Vermögenserträgen (Zinsen, Dividenden usw.) und dem Vermögensstamm unterschieden werden. Rz. 74 Wie sich aus § 1602 Abs. 2 BGB und § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB ergibt, haben selbst minderjährige Kinder ihre Einkünfte aus eigenem Vermögen zur Minderu...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / a) Auskunft zum Einkommen

Rz. 18 Geschuldet wird eine umfassende Auskunft, die alle Positionen beinhalten muss, die für die Beurteilung der Bedürftigkeit bzw. Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Mitzuteilen sind folglich sämtliche Einkünfte – also auch solche aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Sonderzahlungen, Spesen, Auslösungen, Tantiemen und Einkünfte aus Nebentätigkeiten so...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 1. Nutzungsüberlassungen von Grundstücken an Dritte

Das erste hier zu behandelnde Qualifizierungsmerkmal eines Wirtschaftsguts als sonstiges Verwaltungsvermögen stellt gem. § 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG auf Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten ab, die an Dritte überlassen werden (nachfolgend vereinfacht Nutzungsüberlassung von Grundstücken). Insbesondere die Überlassung von Grundstücken an Dritte fü...mehr

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Eine Abgrenzung zwischen so... / 5. Junges sonstiges Verwaltungsvermögen

Um Umschichtungsmodelle zu verhindern, die darauf abzielen "kurzfristig" vor einer Übertragung Vermögen (aus dem Privatvermögen) ins Betriebsvermögen zu übertragen, hat der Gesetzgeber das junge sonstige Verwaltungsvermögen definiert. Wie sich dieses Vermögen auf die Begünstigung auswirkt, wurde bereits im Abschnitt zum Produktivvermögen erläutert. Erster Prüfungsschritt, ob ...mehr

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§ 7 Beschlagnahme / C. Rechte und Pflichten des Schuldners

Rz. 13 Nach der Beschlagnahme verbleibt die Verwaltung und Benutzung des Grundstücks nach wie vor dem Schuldner, § 24 ZVG. Ist jedoch die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Verwaltung des Grundstücks gefährdet, kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers einschreiten, § 25 ZVG. Verstößt der Schuldner hiergegen, könnte ein Grundpfandrechtsgläubiger auf Unterlassu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Mischform der Vermietung (Zeitmietverträge und Vermietung an Feriengäste)

Rn. 55 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wird eine Wohnung zeitweise als Ferienwohnung und zeitweise mittels Zeitmietverträgen an "Kurzzeitmieter" vermietet, steht dies der Annahme einer vermuteten Einkünfteerzielungsabsicht nicht entgegen (BFH BFH/NV 2019, 390). Zur Abgenzung von Gewerblichkeit bei Vermietung von Ferienwohnungen unter Einschaltung eines treuhänderischen Vermittlers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verbilligte Vermietung

s "Ortsübliche Marktmiete"; auch s § 21 Rn 566ff (Nacke).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 21 Vermietung und Verpachtung

Schrifttum: Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung ausschließlich an Feriengäste

Rn. 38 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltenen Ferienwohnung ist ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters auszugehen (st Rspr zuletzt BFH BFH/NV 2017, 728 mwN; BFH BFH/NV 2019, 390). Dies gilt unabhängig davon, ob der Vermieter die Vermietung in E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Airbnb-Vermietung

Werden Wohnungen über Home-Sharing-Portale (insbesondere Airbnb) vermietet, so handelt es sich grundsätzlich um Einkünfte iSv § 21 EStG. Dies gilt auch bei Vermietung nur eines Teils der Wohnung, bei Untervermietung oder nur bei kurzzeitiger und idR möblierter Vermietung (Kulosa in Schmidt, § 21 Rz 11, 40. Aufl; Kussmaul/Kloster, DStR 2016, 1280; Delp/Ronig, DB 2018, 1296; T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verbilligte Vermietung (§ 21 Abs 2 EStG)

A. Allgemeines Rn. 566 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Seit dem VZ 1987 bestimmt § 21 Abs 2 EStG, das eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil zu erfolgen hat, wenn bestimmte Grenzen unterschritten wurden. Zunächst galt hier ein Wert von 50 % der Marktmiete. Dann galt ab VZ 2004 ein Wert von 56 %. In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Leerstandzeiten bei der Vermietung von Immobilien

Rn. 236 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein spezielles Problem stellt die Behandlung von Leerstandszeiten bei der Vermietung von Wohnraum dar. Aufwendungen für eine leer stehende Wohnung können als (vorab oder nachträglich) entstandene WK abziehbar sein. Sie können aber auch privat veranlasst sein. Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass der StPfl sich endgültig entschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vermietung bei doppelter Haushaltsführung

Rn. 226 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Vermietet ein Ehegatte dem anderen seine an dessen Beschäftigungsort belegene Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu fremdüblichen Bedingungen, so liegt darin kein Missbrauch iSv § 42 AO (BFH BStBl II 2003, 627). Diese Gestaltungsmöglichkeit ist seit der BVerfG-Entscheidung zur zeitlich unbeschränkten doppelten Haushaltsführu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Wechselseitige Vermietungen

Rn. 220 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Wechselseitige Vermietungen zwischen Ehegatten sind jedenfalls dann rechtsmissbräuchlich, wenn planmäßig zwei in etwa gleichwertige Wohnungen angeschafft (bzw von den Miteigentümern in Wohnungseigentum umgewandelt) werden, um sie zugleich wieder ("über Kreuz") dem anderen zu vermieten, so dass sich die Vorgänge wirtschaftlich neutralisieren...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Nachweiserfordernisse bei Gewerbeobjekten, unbebauten Grundstücken, Sachinbegriffen, Luxusobjekten und nicht auf Dauer angelegter Vermietungstätigkeit

Rn. 31 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Rspr hat in bestimmten Fällen eine besondere Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht für erforderlich gehalten. Bei diesen Objekten hat das FA bzw FG im Einzelfall festzustellen, ob der StPfl beabsichtigt hat, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die WK zu erzielen (BFH BStBl II 2010, 1038; 2013, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Spindler, Einkünfteerzielungsabsicht bei VuV – Eine Bestandsaufnahme, DB 2007, 185; Heuermann, Irritationen über einen alten Rechtsgrundsatz – Verträge zwischen nahe stehenden Personen ohne zivilrechtliche Wirksamkeit?, DB 2007, 1267; Spiegelberger/Spindler/Wärholz, Die Immobilie im Zivil- und Steuerrecht, 2008; Heuermann, Können wir auf die Überschusserzielungsabsicht verzicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mietzahlung aus Barunterhalt

Rn. 213 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Auch bei der Problematik des Gestaltungsmissbrauchs hat der BFH seine Rspr zu Gunsten des StPfl geändert: Früher ging der BFH bei Mietverhältnissen von Eltern mit unterhaltsberechtigten ledigen Kindern von Gestaltungsmissbrauch aus mit der Begründung, dass durch die Wohnungsüberlassung lediglich ein bestehender Unterhaltsanspruch (vgl § 161...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis zu § 15 EStG

Rn. 282 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit (§ 15 EStG) bei Vermietungseinkünften richtet sich nach einer Abwägung der Indizien. Insbesondere können Sonderleistungen neben der Vermietung der Immobilie für eine gewerbliche Vermietung sprechen. So ist bei der Überlassung von Wohnräumen eine gewerbliche Täti...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verhältnis zu § 22 Nr 3 EStG

Rn. 285 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 § 21 EStG geht einer Besteuerung nach § 22 Nr 3 EStG vor (BFH BStBl II 2004, 507). Soweit die Vermietung von beweglichen Gegenständen als Bsp für einen Fall des § 22 Nr 3 EStG genannt wird, betrifft dies die private Vermietung von beweglichen Gegenständen, die keine Sachinbegriffe sind. Dagegen wird nach § 21 Abs 1 Nr 2 EStG die Vermietung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. VuV von Sachinbegriffen (§ 21 Abs 1 Nr 2 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Unter Sachinbegriff iSd § 21 Abs 1 Nr 2 EStG versteht man eine Vielzahl von Sachen, die nach ihrer wirtschaftlichen oder technischen Zweckbestimmung eine Einheit bilden (Mellinghoff in Kirchhof/Seer, § 21 EStG Rz 44, 20. Aufl). Hierunter fallen insbesondere bewegliche Sachen, die mit unbeweglichen Sachen eine technische oder funktionelle Ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Abbruchkosten

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Kosten für den Abriss eines Hauses können WK bei den Einkünften aus VuV sein. Maßgeblich ist, ob sie noch im wirtschaftlichen Zusammenhang zu der bisherigen Vermietung stehen (letzter Akt der Vermietung) oder ob sie mit der zukünftigen Verwendung des Grundstücks zusammenhängen. Die Entscheidung, dass es sich noch um den letzten Akt der Vermie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Leerstand wegen Renovierungsbedürftigkeit

Rn. 271 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Für die Feststellung des Bestehens einer Einkünfteerzielungsabsicht hinsichtlich renovierungsbedürftiger – und deshalb länger leerstehender – Objekte kann beispielweise der zeitliche Zusammenhang zwischen Aufwendungen und späterer Vermietung, die Dauer der Renovierung zur Vorbereitung einer Vermietung oder auch die (fehlende) Absehbarkeit, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Bei umsatzsteuerfreier Vermietung: Nach § 4 Nr 12 S 1 Bucht a UStG ist die VuV von Grundstücken und grundstückgleichen Rechten von der USt befreit. Abgesehen von den Ausnahmefällen, insb der Optierung in Fällen der Vermietung an andere Unternehmer für dessen Unternehmen (dh nicht bei Vermietungen zu Wohnzwecken), bedeutet dies, dass die in den Eingangsrechnungen enthaltene U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Lang andauernde Leerstandszeiten

Rn. 256 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Mit den Urt des BFH v 11.12.2012 (hier zB BFH BFH/NV 2013, 720) stellt der IX. Senat des BFH heraus, welche Maßnahmen erforderlich sind, um bei länger leerstehenden Objekten von einer Bejahung der Einkünfteerzielungsabsicht ausgehen zu können. Wann von einem längeren Leerstand auszugehen ist, konkretisiert er aber nicht. Er spricht nur von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vorab entstandene und vergebliche WK

Rn. 521 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Fallen die Aufwendungen schon an, bevor damit zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene WK berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen dem Aufwand und der Einkunftsart VuV besteht (st Rspr, vgl zB BFH BStBl II 2011, 271; BFH/NV 2009, 1629; 2015, 1567 mit Anm...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen sowie zu Mietervereinen enthalten in der Regel Entgelte für die Gewährung besonderer wirtschaftlicher Vorteile, z. B. für Rechtsberatung, Prozessvertretung. Sie sind deshalb keine reinen Mitgliederbeiträge i. S. v. § 8 Abs. 5 KStG, die auf Grund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Leerstand

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Leerstand eines Mietobjektes ist für den Abzug der WK von entscheidender Bedeutung. Dabei gilt es zu differenzieren. Der vorübergehende Leerstand einer Ferienimmobilie ist anders zu beurteilen als der Leerstand einer Wohnimmobilie, die auf eine Dauervermietung ausgerichtet ist. Rn. 2 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der vorübergehende Leerstand ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundstück

Rn. 304 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Begriff "Grundstück" iSd § 21 Abs 1 Nr 1 EStG ist identisch mit dem zivilrechtlichen Begriff "Grundstück" (BFH BStBl II 2009, 370). Er erfasst einen abgegrenzten, katastermäßig vermessenen und bezeichneten Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als "Grundstück" geführt ist (BGH BGHZ 49, 145). Zum Grundstück gehört grds als wesentliche...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Strukturelle Vermietungshindernisse

Rn. 263 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der BFH hat in seiner neueren Rspr insbesondere Stellung dazu bezogen, wie bei Leerständen wegen struktureller Vermietungshindernisse zu verfahren ist. Dieser Bereich betrifft vor allem ostdeutsche Wohngebiete und auch immer mehr westdeutsche strukturschwache Regionen. Durch ein "Überangebot" von Wohnobjekten in diesen Gebieten ist eine Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitgeber

Überlässt ein ArbG seinem ArbN aufgrund einer im Arbeitsvertrag oder Dienstvertrag getroffenen Vereinbarung neben einem Barlohn eine Wohnung, liegt insoweit eine Vermietung iSd § 21 Abs 1 Nr 1 EStG vor. Die Einnahme des ArbG aus der Vermietung (§§ 8 Abs 1, 21 Abs 1 S 1 EStG) besteht in der Arbeitsleistung des ArbN, soweit sie anteilig auf die Wohnungsüberlassung entfällt (BF...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Schiffe, die im Schiffsregister eingetragen sind

Rn. 308 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Der Besteuerungstatbestand des § 21 EStG erfasst nur die Vermietung von Schiffen, die im Schiffregister eingetragen sind. Schiffe, die nicht im Schiffregister eingetragen sind, werden von § 22 Nr 3 EStG erfasst. Bei Segelyachten kommt es häufig nicht zur Besteuerung, weil es sich um eine private Vermögensverwaltung handelt (BFH BFH/NV 2000,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Beginn zeitlich überschaubarer Leerstandszeiten

Rn. 246 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Beabsichtigt der StPfl seine bisher vermietete Wohnung, die seit kurzem leer steht, wieder zu vermieten, so ist nach st Rspr des BFH erforderlich, die objektiven Umstände darzulegen und ggf zu beweisen, woraus sich die innere Tatsache der Einkünfteerzielungsabsicht ergibt. Abgesehen von einer vorübergehenden Leerstandszeit direkt im Anschlu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Gebäudeteile

Rn. 307 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Gebäudeteile (zB eine Wohnung) sind zwar privatrechtlich an sich keine selbstständigen Sachen; aber einkommensteuerlich als selbstständige WG zu behandeln, wenn sie in einem eigenständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen. Da vier verschiedene Nutzungs- und Funktionszusammenhänge bestehen können (eigenbetriebliche und fremdbetrieb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick und Kritik

Rn. 27 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 IRd Einkunftsart VuV gemäß § 21 EStG ist wie grds bei allen anderen Einkunftsarten nicht nur der objektive Tatbestand der Einkunftsart zu prüfen, sondern auch der subjektive Tatbestand (= Einkünfteerzielungsabsicht). Die Einkünfteerzielungsabsicht ist aber wie bei allen anderen Einkunftsarten auch iRd § 21 EStG bereichsspezifisch ausgeformt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Veräußerungskosten

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Veräußerungskosten können auch dann keine WK sein, wenn bei einer geplanten Veräußerung eines bislang vermieteten Grundstücks diese entstanden sind und wenn dann der notarielle Kaufvertrag rückabgewickelt und das Grundstück weiterhin vermietet wird. Die Aufwendungen sind nicht durch die Vermietung, sondern durch die Veräußerung veranlasst (BF...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage vor VZ 2012

Rn. 72 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Nach § 21 Abs 2 EStG aF war eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil vorzunehmen, wenn der Mietzins für die Überlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken unter 56 % der ortsüblichen Marktmiete fiel. Bei geringerem Mietentgelt durfte der Vermieter seine Aufwendungen nur in dem Verhältnis als WK abzieh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 566 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Seit dem VZ 1987 bestimmt § 21 Abs 2 EStG, das eine Aufteilung der Nutzungsüberlassung einer Wohnung zu Wohnzwecken in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil zu erfolgen hat, wenn bestimmte Grenzen unterschritten wurden. Zunächst galt hier ein Wert von 50 % der Marktmiete. Dann galt ab VZ 2004 ein Wert von 56 %. In der Zwischenz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Photovoltaikanlage

Rn. 1 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Die Einnahmen, die ein Eigentümer für die Vermietung eines Daches an einen Betreiber einer Photovoltaikanlage erhält, sind Einnahmen bei den Einkünften aus § 21 EStG (Pfirrmann in H/H/R, § 21 EStG Rz 300 "Photovoltaik", Oktober 2018; zu den steuerlichen Auswirkungen s auch Fromm, DStR 2010, 207; Lehr, NWB 2009, 2659; Nacke, GStB 2009, 393; Wü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Vorab entstandene Werbungskosten

Fallen Aufwendungen mit der beabsichtigten Vermietung eines (leerstehenden) Wohngrundstücks an, bevor mit dem Aufwand zusammenhängende Einnahmen erzielt werden, können sie als vorab entstandene WK berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Erdtankbeseitigung

Die Kosten für die Beseitigung eines Erdtanks im Zuge der Veräußerung eines Grundstücks stehen nicht im Zusammenhang mit der vorherigen Vermietung des Grundstücks und können daher auch nicht als nachträgliche WK geltend gemacht werden (BFH BFH/NV 2012, 1108).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Optionsgeschäft

Verluste aus Optionsgeschäften sind auch dann keine WK, wenn sie mit Mieteinnahmen finanziert wurden und auch die Absicht bestand, die angelegten Beträge wiederum für Zwecke der Vermietung zu verwenden (BFH BStBl II 2008, 26; H 21.2 EStH 2020 "Keine WK").mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Verzicht auf Mieteinnahme

Der Verzicht auf Mieteinnahmen (zB bei Vermietung an Angehörige) führt nicht zu fiktiven Mieteinnahmen bei VuV (BFH BFH/NV 2012, 1970; Kulosa in Schmidt, § 21 EStG Rz 117 "Verzicht auf Mieteinnahmen", 40. Aufl).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Nachweiserfordernisse bei Ferienwohnungen

Rn. 37 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Ein besonderer Fall zur Einkünfteerzielungsabsicht bildet die Vermietung von Ferienwohnungen. Hier haben sich spezielle Regeln durch die Rspr des BFH entwickelt. a) Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung ausschließlich an Feriengäste Rn. 38 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsfolgen

Rn. 571 Stand: EL 157 – ET: 04/2022 Liegen die Voraussetzungen des § 21 Abs 2 S 1 EStG vor, dh, die Miete liegt unterhalb der Grenze von 50 % (bisher 66 %; s Rn 566), ist die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dies hat zur Konsequenz, dass die Mieteinnahmen in vollem Umfang zu erfassen sind, während die WK nur im Verhältnis ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Flugzeug

Die Vermietung eines in einer Luftfahrzeugrolle eingetragenen Flugzeugs führt zu Einnahmen aus VuV, es sei denn, der Unternehmer erbringt weitere Leistungen (BFH BStBl II 2000, 467; BFH/NV 2001, 14; 2002, 1559; FG Mchn v 19.06.2007, 13 K 2602/03).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Eigenmiete

Die Kosten für eine eigengenutzte Wohnung sind auch dann nicht als "negative Eigenmiete" abzugsfähig, wenn wegen der Vermietung der eigenen Wohnung eine andere Wohnung angemietet wird (BFH BFH/NV 2014, 1197).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Wohnungsrecht

Zahlt der Wohnrechtsverpflichtete dem Wohnrechtsberechtigten, der sein dingliches Wohnrecht nicht in Anspruch nimmt, Mietzinsen für eine Wohnung, die der Wohnrechtsberechtigte von einem Dritten angemietet hat, so kann der Wohnrechtsberechtigte diese Aufwendungen als WK bei seinen Einkünften aus Vermietung der mit dem dinglichen Wohnrecht belasteten Wohnung abziehen. Es ist e...mehr