Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verfügungsbeschränkungen bei Gütergemeinschaft

Rz. 103 Über ihr Gesamtgut (§ 1416 BGB) können Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner (vgl. § 7 S. 2 LPartG) nur gemeinsam verfügen (siehe §§ 1421 f. BGB), wenn sie in ihrem Ehevertrag die Verwaltungs- und damit Verfügungsbefugnis nicht einem Ehegatten zugeordnet haben. Über Sonder- und Vorbehaltsgut kann ein Ehegatte ohne Mitwirkung des anderen verfügen (§§ 1417, 1418 BG...mehr

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ZErb 01/2024, Sozialrecht

Erbschaften im SGB II/XII Im SGB II und SGB XII wird Einkommen und Vermögen nach der Rechtsprechung des BSG grundsätzlich über die sog. modifizierten Zuflusstheorie abgegrenzt.[1] Für die Frage, wann etwas zufließt, ist grundsätzlich vom tatsächlichen Zufluss auszugehen, soweit nicht normativ ein anderer Zufluss als maßgeblich bestimmt wird.[2] Mit der Bürgergeldreform werden...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Geltungsbereich

Rz. 3 § 1 GBO regelt die sachliche und örtliche Zuständigkeit im Grundbuchverfahren (Abs. 1 und 2). Er bestimmt zudem Grundsätze des Grundbuchverfahrens und mit den Verordnungsermächtigungen in Abs. 3 und 4 Grundsätze zur Grundbuchführung. Die funktionelle Zuständigkeit ist teilweise in § 12c GBO geregelt, wesentlich ergibt sie sich aus dem RPflG. Das Grundbuchverfahren ist d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt der Mitteilung

Rz. 5 Die Mitteilung muss enthalten: Zweckmäßigerweise wird das Nachlassgericht das Grundbuchamt auch von einem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / (3) Erbschaftsteuer

Rz. 104 Rspr.[192] und Finanzverwaltung[193] sehen in einer qualifizierten Nachfolgeklausel eine erbschaftsteuerlich grds. unbeachtliche dinglich wirkende Teilungsanordnung, sodass der Gesellschaftsanteil trotz Sondererbfolge erbschaftsteuerlich allen Miterben entsprechend der Erbquote zuzurechnen ist. Dennoch können nach § 13a Abs. 5 ErbStG nur die qualifizierten Erben die ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 147 Die der deutschen OHG entsprechende Gesellschaft spanischen Rechts heißt sociedad colectiva (S.C.). Obwohl alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind, bedarf es zur Vertretung der Gesellschaft nach außen zusätzlich einer ausdrücklichen Ermächtigung.[480] Mangels abweichender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, die, um Drittwirkung zu haben, im Hande...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 3. Tod eines Gesellschafters

Rz. 510 Der Geschäftsanteil an einer GmbH fällt ohne weiteres in den Nachlass. Wer einen Gesellschaftsanteil erbt,[1735] entscheidet sich allein nach dem Erbrecht, also nach gesetzlicher oder gewillkürter Erbfolge. Dies ist häufig eine unerwünschte Rechtsfolge. Anders als bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen kann auf die Vererbung nicht durch die Satzung Einfluss genomm...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / dd) Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 29 Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die Sitz oder Geschäftsleitung in der EU oder im EWR hat, können begünstigungsfähiges Vermögen sein, wenn der Erblasser/Schenker am Nennkapital der Gesellschaft zu mehr als einem Viertel unmittelbar beteiligt war (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Die Mindestbeteiligungsquote hat den Zweck, auf typisierende Weise unternehmerische Beteil...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 284 Der gesetzliche Güterstand ist in Italien die Errungenschaftsgemeinschaft, Art. 159 CC. Das italienische Recht spricht insoweit von "comunione dei beni", wörtlich übersetzt also von einer Gütergemeinschaft. In Ermangelung abweichender Eheverträge werden gem. Art. 177 Abs. 1 CC die während der Ehe erworbenen Güter gemeinschaftliches Eigentum. Vor der Eheschließung vor...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

Wegen der hier nicht aufgeführten Abkürzungen wird auf die Abkürzungshinweise in der Kommentierung, und auf Kirchner, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache, 10. Auflage, Berlin 2021, verwiesen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

Ist ein Testamentsvollstrecker ernannt, so ist dies bei der Eintragung des Erben von Amts wegen miteinzutragen, es sei denn, daß der Nachlaßgegenstand der Verwaltung des Testamentsvollstreckers nicht unterliegt.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / l) Zwingende zusätzliche Angaben im Protokoll

Rz. 1303 Über diesen vorstehend beschriebenen gesetzlichen Mindestinhalt ist anerkannt, dass der Notar nach eigenem Ermessen noch weitere Angaben in sein Protokoll aufnehmen darf. Beispiele Beginn und Ende der Hauptversammlung, die Person des Versammlungsleiters und die anwesenden Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates.[3719] Rz. 1304 Ungeklärt ist, ob es darüber hina...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / b) Zustimmungsvermächtnis

Rz. 55 Eine andere Möglichkeit, den Vorerben von den Beschränkungen der §§ 2113 ff. BGB zu befreien, besteht darin, den Nacherben durch Vermächtnis damit zu beschweren, bestimmten Verfügungen des Vorerben zuzustimmen.[65] Er ist dann verpflichtet, bei Eintritt des Nacherbfalls, die betreffenden Verwaltungsmaßnahmen des Vorerben als ordnungsgemäß nach § 2130 BGB anzuerkennen....mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / 5. Kombination von Verwaltungsvollstreckung und § 1638 BGB

Rz. 19 Trotz angeordneter Verwaltungstestamentsvollstreckung gibt das elterliche Sorgerecht dem geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf den Nachlass Befugnisse, die nur über eine zusätzliche Anordnung nach § 1638 BGB ausgehebelt werden können.mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB)

Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die Neufassung ist insoweit wortgleich mit...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Einsichtsgewährung aufgrund öffentlichen Interesses?

Rz. 24 Zuletzt stellt sich die Frage, wann ein besonderes öffentliches Interesse an völliger Transparenz des Grundbuchinhalts oder wenigstens an Grundbucheinsicht besteht. Erörtert wird dies zumeist am Interesse der Presse an einer Grundbucheinsicht.[61] Dabei darf die Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG nicht pauschal und schrankenlos als Argument für ein Einsichtsrech...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 6. Sonstige Rechtsbehelfe

Rz. 1632 Neben den vorgenannten Rechtsschutzmöglichkeiten hat der einzelne Aktionär unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung weitere explizit im AktG genannte Klagemöglichkeiten. Zu denken ist hier zum einen an die Klagerechte auf Einleitung einer gerichtlichen Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrates nach §§ 98 ff. AktG oder auf gerichtliche Bestellung ein...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Sitz

Rz. 188 Für den Satzungssitz regelt § 4a GmbHG, dass sich dieser im Inland befinden muss. Weitere Anforderungen an die örtliche Lage gibt es nicht mehr. Anders als nach früherem Recht[543] muss sich der Satzungssitz damit nicht mehr an einem Ort befinden, an dem die Gesellschaft einen Betrieb hat, an dem sich die Geschäftsleitung befindet oder die Verwaltung geführt wird. Fr...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / cc) Betriebsvermögen

Rz. 28 Nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört das inländische Betriebsvermögen zum begünstigungsfähigen Vermögen, wobei auch "entsprechendes" Betriebsvermögen in einer Betriebsstätte in der EU bzw. im EWR begünstigungsfähig ist.[49] Auch wenn der Gesetzeswortlaut zur Begriffsbestimmung ausschließlich auf die §§ 95 bis 97 BewG und nicht auf § 103 BewG verweist, sind auch die P...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1

§ 82 [Verpflichtung zur Grundbuchberichtigung] (seit 1.1.2024 geltende Fassung) Ist das Grundbuch hinsichtlich der Eintragung des Eigentümers durch Rechtsübergang außerhalb des Grundbuchs unrichtig geworden, so soll das Grundbuchamt dem Eigentümer oder dem Testamentsvollstrecker, dem die Verwaltung des Grundstücks zusteht, die Verpflichtung auferlegen, den Antrag auf Bericht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (7) Vorteile für sonstige Beteiligte

Rz. 2066 Der Verschmelzungsplan muss ferner alle besonderen Vorteile aufführen, die Sachverständigen, die den Verschmelzungsplan prüfen, oder den Mitgliedern der Verwaltung-, Leitungs-, Aufsichts- oder Kontrollorgane der sich verschmelzenden Gesellschaften gewährt werden.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Die Bewilligung durch Behörden

Rz. 167 Für die Bewilligung durch eine Behörde gilt § 19 GBO, nicht § 38 GBO. Wird die Bewilligung von der Behörde in öffentlicher Urkunde (§ 415 ZPO) erklärt, so bedarf sie keiner notariellen Beglaubigung. Beurkundungspflichtige Erklärungen (§§ 128, 125 BGB) können nach h.M. nur in einer notariellen Urkunde wirksam abgegeben werden, nicht in einer Eigenurkunde der Behörde.[...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Verhältnis zu anderen Begünstigungsmöglichkeiten

Rn. 2639c Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Übersteigen die Zuwendungen des ArbG die für den Veranlagungszeitraum greifenden Höchstbeträge, so können die übersteigenden Teile entweder individuell besteuert oder aber nach § 40b EStG pauschal besteuert werden, und zwar unabhängig, ob eine sog Altzusage vorliegt oder dem ArbN eine neue Zusage gegeben wurde. Denn § 40b EStG unterscheid...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 4 Entzug der Vermögensver... / F. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 10 Es drängt sich an dieser Stelle die Frage auf, ob der überlebende Elternteil als allgemein Vertretungsberechtigter i.S.d. § 1629 Abs. 1 BGB trotz Entzug der Vermögenssorge nach § 1638 BGB berechtigt ist, das Erbe für das minderjährige Kind auszuschlagen. In der Literatur werden hierzu im Wesentlichen zwei Meinungen vertreten: Nach einer Auffassung[13] soll der Elternte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 110 Das liechtensteinische Recht der Handelsgesellschaften ist im Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR)[410] geregelt. Die der deutschen OHG vergleichbare Kollektivgesellschaft wird grundsätzlich durch jeden Gesellschafter einzeln vertreten.[411] Abweichende Vereinbarungen, etwa Gesamtvertretung oder die Betrauung eines Nichtgesellschafters mit der Vertretung, sind zuläs...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Bundesrecht

Rz. 15 Aus dem Bundesrecht sind vornehmlich zu erwähnen: Rz. 16 a) Ersuchen des Prozessgerichts auf Eintragung einer Vormerkung, eines Widerspruchs oder auch eines Verfügungsverbots[14] aufgrund einstweiliger Verfügung nach § 941 ZPO.[15] Gleichgültig ist, ob das Ersuchen von Amts wegen oder auf Antrag des Klägers erfolgt, wie z.B. die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermer...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Rechtsformen

Rz. 540 Als Rechtsform kommt zunächst die Grundform der Personengesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in Betracht. Sie wird vielfach als die intensivste Form eines Pools verstanden.[675] Im Unterschied zum oben beschriebenen Stimmrechtspool in Form einer Innengesellschaft erfolgt eine Übertragung der Anteile an der Hauptgesellschaft auf die GbR, es kommt ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Geschäftsführung

Rz. 1458 Unter Geschäftsführung versteht man nach deutschem Recht jede auf die Verwirklichung des Gesellschaftszwecks gerichtete Tätigkeit, die nicht die Grundlagen der Gesellschaft betrifft.[1779] Die von den Geschäftsführern der EWIV zu führenden Geschäfte umfassen die gewöhnlichen und die außergewöhnlichen Geschäfte, nicht jedoch die den Mitgliedern obliegenden Grundlagen...mehr

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§ 27 Kapitalmarktrecht / 8. Mitteilungspflichten für Inhaber wesentlicher Beteiligungen nach § 43 WpHG

Rz. 237 § 43 WpHG sieht eine Mitteilungspflicht für Inhaber wesentlicher Beteiligungen vor. Nach dieser Regelung muss ein Meldepflichtiger i.S.d. §§ 33, 34 WpHG, der die Schwelle von 10 % der Stimmrechte aus Aktien oder eine höhere Schwelle erreicht oder überschreitet, dem Emittenten, für den die Bundesrepublik Herkunftsstaat ist, die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte...mehr

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§ 3 Verzögerung/Behinderung... / b) Schaden

Rz. 176 Die Schadenshöhe bestimmt sich im Allgemeinen nach dem, was der Anspruchsteller durch die hindernden Umstände an Vermögensnachteilen erlitten hat und nachweisen kann. Hierzu gehören grundsätzlich auch Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten, Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie Wagnis und Gewinn, wenn Personal und Material des Auftragnehmers wegen einer Bauze...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Obligatorische Angaben für alle Gesellschaften

Rz. 1125 Gem. § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG muss bei allen Gesellschaften die Einberufung die Firma, den Sitz der Gesellschaft, Zeit und Ort der Hauptversammlung sowie die Tagesordnung angeben (§ 123 Abs. 3 Satz 2 AktG). Bei Verstößen gegen § 121 Abs. 3 Satz 1 AktG sind die in der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse nach § 241 Nr. 1 AktG grds. nichtig. Kleinere Ungenauigkeiten ...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 4. Zuwendung eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft

Rz. 196 Aus zivilrechtlicher Sicht sind eventuelle Vinkulierungsklauseln (§ 15 Abs. 5 GmbHG) zu überwinden. Zur Vorbereitung der Übertragung bietet es sich an, Geschäftsanteile ggf. zu teilen, bevorzugt in Anteile zu 1,00 EUR (§ 5 Abs. 2 GmbHG), die Teilung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG) und es ist eine geänderte Gesellschafterliste zum Handelsregis...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Geld- und Kreditinstitute (Nr. 8)

Rz. 136 [Autor/Stand] Geld- und Kreditinstitute sind Unternehmen, die entgeltliche Dienstleistungen für den Zahlungs- und Kredit- und Kapitalverkehr anbieten. Dazu können Kreditvergaben, Verwaltung von Spareinlagen, Handel und Verwahrung von Wertpapieren etc. gehören. Im Anwendungsbereich der Nr. 8 können nur Grundstücke liegen, die unmittelbar dem Betrieb des Geld- und Kred...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Personengesellschaften

Rz. 7 Handelsgesellschaften (Abs. 1 Nr. 2 n.F.) sind wie folgt zu bezeichnen:[17]mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gda) Hoheitsverwaltung/Fiskalverwaltung

Rn. 444 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 "Öffentliche Dienste" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStGmehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1860 Bei der Kapitalherabsetzung handelt es sich wie bei der Kapitalerhöhung um eine Satzungsänderung. Notwendig ist ein Beschluss der Hauptversammlung mit einer Kapitalmehrheit von mindestens ¾.[4686] Der Kapitalherabsetzungsbeschluss ist notariell zu beurkunden. Die Satzung kann eine größere Kapitalmehrheit und weitere Erfordernisse bestimmen (§ 222 Abs. 1 AktG). Sowei...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Verwendungsersatz

Rz. 160 Verwendungsersatzansprüche des Vorvermächtnisnehmers gegen den Nachvermächtnisnehmer bestimmen sich nach § 2185 BGB. Der Vorvermächtnisnehmer muss die von ihm gemachten Verwendungen grundsätzliche aus seinem sonstigen Vermögen bezahlen, wenn der Nachvermächtnisnehmer bei Eintritt des Nachvermächtnisfalls dadurch nicht mehr bereichert ist. Die Regelungen hierzu für de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Allgemeines

Rz. 1413 Nach § 118 Abs. 2 AktG kann die Satzung auch vorsehen oder den Vorstand dazu ermächtigen, dass Aktionäre ihre Stimme in Abwesenheit schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen. Das Wort Briefwahl meint die Stimmabgabe bereits im Vorfeld der Versammlung. "Brief" bedeutet nicht "Papier". Auch eine elektronische Stimmabgabe ist zulässig. Der Br...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (1) Zwingende vorbeugende Kontrolle bei Gründung und Satzungsänderungen

Rz. 168 Der Kommissionsentwurf sieht eine Neufassung des Art. 10 GesR-RL-E vor. Die vorgeschlagene Neuregelung beinhaltet die vorbeugende Kontrolle durch Verwaltung oder Judikative im Falle der Gründung und bei jeder Änderung des Errichtungsakts oder der Satzung bei Personen- und Kapitalgesellschaften. Dies gilt unabhängig davon, ob die Gründungsform online, hybriden oder of...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Sonstige Verzeichnisse des Grundbuchamts

Rz. 26 Die Vorschrift ist bewusst offengehalten, um Organisationsabläufe und Dienstleistungsangebote fortentwickeln zu können. Ein gelungenes Beispiel für ein derartiges sonstiges Verzeichnis stellt die sog. Markentabelle [27] dar. Aus Sicht des Grundbuchamtes handelt es sich um ein Verzeichnis, das der Verwaltung der eingehenden Eintragungsanträge dient. Für die Benutzer bie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gdc) Betriebe gewerblicher Art

Rn. 445 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Betriebe gewerblicher Art iSd § 4 Abs 3 KStG gehören (da Fiskalverwaltung, s Rn 444) nicht zu den "öffentlichen Diensten" iSd § 3 Nr 12 S 2 EStG (zB BFH BStBl II 1974, 631; 2014, 248; H 3.12 LStH 2023). So sind etwa öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtungen nicht ohne weiteres hoheitlich tätig (BFH BStBl II 2014, 248). Ausführlich zum ...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Nr. 2 des Musterprotokolls – Unternehmensgegenstand

Rz. 544 Der Gegenstand des Unternehmens ist im Gegensatz zu den Vorschlägen zur sog. Mustersatzung[1856] zu konkretisieren und zu individualisieren.[1857] Gerade die UG (haftungsbeschränkt) wird aus Kosten- und Liquiditätsgründen vielfach von professionellen Vertreibern von Vorratsgesellschaften als Vertriebsprodukt gewählt und im Rahmen eines Musterprotokolls gegründet. Hie...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Entschädigungsgesetzes vorgesehene Aufgebotsverfahren wird von dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (nachfolgend: Bundesamt) von Amts wegen als Verwaltungsverfahren durchgeführt. (2) Das Bundesamt oder die Stelle, die die Vermögenswerte verwahrt, ermittelt deren Eigentümer oder Rechtsinhaber. Können diese nicht...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Typische und atypische Unterbeteiligung

Rz. 221 In Anlehnung an die stille Gesellschaft wird auch bei der Unterbeteiligung zwischen typischer und atypischer Unterbeteiligung unterschieden. Da es jedoch kein gesetzliches Leitbild einer Unterbeteiligung gibt, ist diese Unterscheidung leicht irreführend. In der Lit. wird unter einer typischen Unterbeteiligung der Fall verstanden, dass der Unterbeteiligte lediglich ei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 4. Gründung einer SE durch Umwandlung

Rz. 2133 Gem. Art. 2 Abs. 4 SE-VO kann eine AG, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründet worden ist und ihren Sitz sowie ihre Verwaltung in der Gemeinschaft hat, in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt werden. Den internationalen Bezug muss die nationale AG durch eine Tochtergesellschaft, die seit mindestens 2 Jahren dem Recht eines anderen Mitgliedstaate...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / cc) Rechte des Eigentümers

Rz. 42 Dem Eigentümer stehen folgende Rechte gegenüber dem Nießbrauchnehmer zu:mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / cc) Inhalt

Rz. 1883 Die Zwangseinziehung muss in der Satzung zugelassen sein, bevor die betreffenden Aktien erworben wurden (§ 237 Abs. 1 Satz 2 AktG).[4722] Möglich ist, die Zwangseinziehung erst später durch entsprechende Satzungsänderung mit Zustimmung sämtlicher betroffener Aktionäre zuzulassen.[4723] Im Einzelnen handelt es sich bei der Zwangseinziehung um die Anordnung in der Sat...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) OHG und GmbH & Co KG als Besitzunternehmen

Rz. 69 Für die KG, einschließlich der GmbH & Co. KG, stellt das BMF-Schreiben ausdrücklich fest, dass das Einstimmigkeitsprinzip zwar auch für die KG gelte, soweit es um die Änderung oder Aufhebung des Miet- oder Pachtvertrages mit der Betriebsgesellschaft gehe und es sich nach § 164 HGB um ein außergewöhnliches Geschäft handele, das der Zustimmung aller Gesellschafter bedür...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / dd) IHK-Beitragspflicht der Vorratsgesellschaften

Rz. 119 Vorrats-GmbH, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung ihres eigenen Vermögens zum Unternehmensgegenstand ist, haben IHK-Beiträge zu zahlen, wenn sie dem Grunde nach gewerbesteuerpflichtig sind und im Kammerbezirk eine Betriebsstätte haben. Für die Beitragspflicht ist es nicht erforderlich, dass der Unternehmensgegenstand gewerblich ausgeübt wird, sodass auch die ...mehr