Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / Sachverhalt

Die Kl. nimmt die Bekl. als Alleinerbin der verstorbenen VN auf Rückzahlung eines am Tag vor deren Tod an die VN ausgekehrten Rückkaufswerts einer Rentenversicherung in Anspruch. Am 9.5.2012 nahm die VN bei der Kl. eine Rentenversicherung, welche für den Fall ihres Todes ihren Lebensgefährten (nachfolgend: Streitverkündeter als widerruflich Bezugsberechtigten vorsah (§ 12 Nr....mehr

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AGS 11/2022, Diehn, Notarkostenberechnungen - Muster und Erläuterungen zum GNotKG

Von Dr. Thomas Diehn. 8. Aufl., 2022. Verlag C.H. Beck, München. 572 S., 43,00 EUR Das am 1.8.2013 in Kraft getretene GNotKG hat das Notarkostenrecht gegenüber der bisherigen KostO auf eine völlig neue Grundlage gestellt. Die "Notarkostenberechnungen" von Diehn, die innerhalb eines knappen Jahrzehnts nunmehr bereits in 8. Aufl. vorliegen, erleichtern den praktischen Anwendung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.4 Durchsuchung

Rn 20 Das Insolvenzgericht ist befugt die Durchsuchung der Geschäftsräume des Schuldners, bspw. zum Zwecke des Auffindens von Geschäftsunterlagen, anzuordnen. Mit der Durchsuchung ist gemäß § 4 in entsprechender Anwendung von §§ 758, 758a ZPO der Gerichtsvollzieher zu betrauen. Der Gerichtsvollzieher alleine ist aber nur in Ausnahmefällen in der Lage, die gesuchten Dokumente...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Überblick über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aus § 68 Abs 1 S 1 EStG ergibt sich die Verpflichtung, desjenigen, der Kindergeld beantragt oder erhält, Änderungen in den für die Leistungen erheblichen Verhältnissen oder bzgl solcher Verhältnisse, über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitzuteilen. Aus § 68 Abs...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 8. Geschäftsführung und Vertretung

Im Bereich der Geschäftsführung und Vertretung bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Gesellschafter nur gemeinsam zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Jedoch sind mit dem MoPeG zwei wesentliche Änderungen verbunden: Nach § 720 Abs. 3 BGB n.F. sind Beschränkungen der Vertretungsmacht gegenüber...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 3.2.2 Rechte und Pflichten des Verwalters

Wegen seiner überragenden Bedeutung gerade mit Blick auf die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums kann die Bestellung eines Verwalters gemäß § 26 Abs. 5 WEG auch nicht durch Vereinbarung der Wohnungseigentümer ausgeschlossen werden. Weiter zu beachten ist, dass es stets nur einen Verwalter geben kann und auch die Bestellung eines Stellvertreters des Verwalters nicht möglich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung

Rn 12 Die Regelung entspricht grundsätzlich dem früheren § 109 KO, soweit dem Antragsteller im Falle der Abweisung seines Antrags die sofortige Beschwerde zugebilligt wird. Rn 13 Die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann durch die Abweisung mangels Masse erfolgen, aber auch als unzulässig oder unbegründet. Statthaft ist die Beschwerde des Antragstellers auch ge...mehr

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zfs 11/2022, Verjährungsunt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese durchgreifende, den Betroffenen beschwerende Rechtsfehler nicht aufzeigt. Über den Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft hinaus bedarf freilich Folgendes der Erörterung: 1. Der Senat kann zunächst offenlassen, o...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Problem Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass der Gläubigeranwalt bei einem gemeinschaftlichen Anspruch gegen mehrere Schuldner, die z.B. zu jeweils 1/2-Anteil im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie beantragt. Wie bereits das LG Tübingen zuvor (AGS 2022, 223) bei Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsvers...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Ablauf des Termins

Rn 15 Zuständig für die Leitung des Termins ist seit der Gesetzesänderung durch das ESUG[48] zum 01.01.2013 gemäß § 18 Abs. 1 Nr. RPflG der Richter. Es handelt sich um einen nichtöffentlichen Termin, bei dem zumindest die in § 74 Abs. 1 Satz 2 genannten und die nach § 235 Abs. 3 zu ladenden Personen zur Anwesenheit berechtigt sind.[49] Der Termin ist gemäß § 4 i.V.m. §§ 159 ...mehr

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ZErb 11/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Deichsel Digitalisierung der Streitbeilegung Der Einsatz technikbasierter Streitbeilegungsinstrumente in Deutschland 2022 Nomos, ISBN 978-3-8487-8901...mehr

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zfs 11/2022, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist richtig. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die 6-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, die für Gegenvorstellungen entsprechend gilt, versäumt, weil er mit den Einzelheiten der Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Streitwertfestsetzungen nicht vertraut war. Streitwertbeschwerde und Gegenvorstellung So manchem Rechtsanwalt sind die Vo...mehr

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Verwaltungsgegenstand und -... / 6.2.2.2 Regelung durch Vereinbarung

In vielen Fällen wird in der Praxis durch eine entsprechende Gestaltung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung dem Charakter einer Mehrhausanlage dadurch Rechnung getragen, dass haus- bzw. gebäudebezogen Untergemeinschaften gebildet werden, die auch mit eigenen Beschlusskompetenzen ausgestattet sind. Praxis-Beispiel Weitest mögliche getrennte Verwaltung "Die einzelnen ...mehr

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ZErb 11/2022, Anforderungen... / 1 Gründe

I. Unter Bezugnahme auf eine notarielle Urkunde des Notars J., St. Wendel (UR Nr. 1021/2020, Bl. 4 ff. d.A.) beantragten die Beteiligten zu 3) und zu 4) die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins über die jeweils hälftige Beerbung der am xxx verstorbenen Erblasserin, wobei sie sich zur Begründung ihres Erbrechts auf ein – zunächst nur in Kopie vorgelegtes, später im Or...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Gerichtliche Hinweispflicht bei erkannter Unzulässigkeit des Antrags, Abs. 3

Rn 41 Abs. 3 wurde neu eingeführt durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren vom 05.06.2017.[77] Das Gesetz ist am 26.06.2017 in Kraft getreten. Eine Abänderung des § 13 war schon im entsprechenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung vom 11.01.2017 vorgesehen.[78] Danach sollte § 13 Abs. 3 wie folgt neu gefasst werden: "Ist der Erö...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 7 S 3 EStG)

Rn. 110 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 7 S 3 EStG enthält für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Verordnungsermächtigung, mit Zustimmung des Bundesrats die Voraussetzungen für das Abrufverfahren und Regelungen zu den Kosten des Verfahrens nach § 68 Abs 7 S 2 EStG festzulegen; dies betrifft die Übermittlung von Daten durch die Träger der Leistungen nach de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 5 S 2 EStG)

Rn. 79 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 5 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 5 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Minderheitenschutz

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt das in § 245 bis § 246a geregelte Obstruktionsverbot. Während dort sichergestellt wird, dass die Angehörigen einer Gruppe – wenn sie sich innerhalb der Gruppe gegen den Insolvenzplan ausgesprochen haben – die Fiktion ihrer Zustimmung nur dann hinnehmen müssen, falls die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat und zudem eine angemessene Beteiligung am ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.3 Aufsicht des Gerichts (§ 58)

Rn 31 Der vorläufige Verwalter steht gemäß § 58 unter der Aufsicht des Gerichts und ist diesem gegenüber auskunfts- und berichtspflichtig.[95] Bei den Insolvenzgerichten haben sich zumeist bestimmte Usancen ausgebildet, wonach in regelmäßigen Abständen (zumeist ein bis vier Wochen) eine unaufgeforderte Berichterstattung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erfolgen ha...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Der Insolvenzplan als Regelungsgrundlage für die Rechtsstellung der Beteiligten bedarf der Legitimation.[1] Die Gläubiger haben daher einen Beschluss über den Insolvenzplan zu fassen. Zu diesem Zweck bestimmt das Gericht gemäß § 235 Abs. 1 Satz 1 einen Erörterungs- und Abstimmungstermin. Bei diesem handelt es sich um eine besondere Form der Gläubigerversammlung i.S.v. §...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.1 Vertretung im Zollrecht

Tz. 54 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Regelmäßig lässt sich der Verein bei der Einfuhrabfertigung durch Speditionen oder Zolldienstleister vertreten. Im Zollrecht existieren zwei verschiedene Arten der Vertretung: Bei der direkten Vertretung handelt der Vertreter im Namen und für Rechnung eines anderen; bei der indirekten Vertretung handelt der Vertreter in eigenem Namen, aber für...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bisherige Praxis

Rn 114 Entgegen den bei Inkrafttreten der InsO aufgestellten Prognosen hat sich in der Insolvenzpraxis ein Standard dahingehend eingestellt, dass von der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots nach Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht wird. Dies beruht auf den oben bereits angesprochenen[310] und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Ziel des Obstruktionsverbots

Rn 1 Die Vorschrift versucht, dem in einer "unbegründeten" Verweigerung der Zustimmung zum Insolvenzplan zu erblickenden Missbrauch einer Beteiligtengruppe vorzubeugen. Ein wirtschaftlich sinnvoller Plan soll nicht am auf unsachlichen Gründen[1] beruhenden Widerstand einzelner Gläubiger scheitern können. Die für die Prüfung des Vorliegens eines vernünftigen Grundes maßgeblic...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3 Legitimationsprinzip (§ 245 Abs. 1 Nr. 3)

Rn 28 Neben einer Überprüfung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Plans auf die betroffenen Gläubigerklassen muss für eine Zustimmungsfiktion auch die Mehrzahl aller Gruppen dem Plan zugestimmt haben (§ 245 Abs. 1 Nr. 3). Während der Regierungsentwurf in Anlehnung an die US-amerikanische Regelung[55] bereits die Zustimmung einer Gruppe von Gläubigern für ausreichend gehalt...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.3 Besonderheiten bei vorläufiger Eigenverwaltung

Rn 11 Im Anwendungsbereich der §§ 270b- 270e, also bei den sog. vorläufigen Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren, sind die Befugnisse des Insolvenzgerichts aus § 21 eingeschränkt und modifiziert. Das Gericht soll im Regelfall keine Verfügungsbeschränkungen nach § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 anordnen (§ 270c Abs. 3 Satz 1). Anstelle eines vorläufigen Insolvenzverwalters sol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Beispiele für Anordnungen

Rn 13 Anordnungen gegen Dritte sind jedoch nicht von der Ermächtigung in § 21 Abs. 1 gedeckt. In Ermangelung einer Teilnahme am Eröffnungsverfahren dürfen Rechte unbeteiligter Dritter nicht aktiv verkürzt werden, sondern der passive Schutz des Schuldnervermögens darf allenfalls zu einer mittelbaren Beschränkung der Rechte Dritter führen.[34] Dies zeigt sich bereits darin, da...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgeri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 6 S 2 EStG)

Rn. 85 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Regelung ermächtigt das BFM, durch RechtsVO ohne Zustimmung des Bundesrats zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 6 S 1 EStG die Voraussetzungen festzulegen, unter denen ein Abruf erfolgen kann. Dies betrifft insbesondere die technischen Anforderungen für den automatisierten Datenabruf (BT-Drucks 19/8691, 67).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.3.3 Betretungsverbot

Rn 19 Das Gericht kann – neben der Schließung der Betriebsräume durch Siegelung – gegenüber dem Schuldner und/oder Dritten Betretungsverbote für die Geschäftsräume oder das Betriebsgelände aussprechen. Zielführender dürfte aber regelmäßig die Ermächtigung eines (schwachen) vorläufigen Insolvenzverwalters zur Erteilung von Betretungsverboten sein. Dabei ist es nicht erforderl...mehr

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zfs 11/2022, Tempo 10 km/h ... / 2 Aus den Gründen: "…

1. Der … Antrag … ist nach § 80 Abs. 5 VwGO statthaft, da die Klage des Antragstellers gegen die streitgegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung (VG 11 K 401/22) nach § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 VwGO keine aufschiebende Wirkung entfaltet. Der Antrag ist auch im Übrigen zulässig. Insbesondere ist der Antragsteller antragsbefugt (§ 42 Abs. 2, 1. Alt. VwGO analog). § 45 Abs. 1 S....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Allgemeines Verfügungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 45 Neben der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen. Dies dürfte die effektivste Maßnahme darstellen, gläubigerbenachteiligende Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners kurzfristig und nachhaltig zu unterbinden. Sie führt gemäß § 24 zu einer absoluten Unwirksamkeit der von §§ 81, 82 erfassten Verfüg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Bereitstellung des für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalts zur Erfüllung der in § 31a Abs 2 AO genannten Mitteilungspflichten durch die Familienkassen (§ 68 Abs 5 S 1 EStG)

Rn. 66 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 31a Abs 2 AO sind die Familienkassen verpflichtet, in den Fällen des § 31a Abs 1 AO der zuständigen Stelle die jeweils benötigten Tatsachen mitzuteilen. Dies dient der Offenbarung der der nach § 30 AO geschützten Verhältnisse des Betroffenen, soweit siemehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auskunftsrecht der Familienkassen (§ 68 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 1 EStG regelt eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses und erlaubt es den Familienkassen, den die Bezüge im öffentlichen Dienst anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldfestsetzung maßgebenden Sachverhalt zu erteilen. Die Regelung beinhaltet eine Erlaubnis zur Offenbarung de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verordnungsermächtigung (§ 68 Abs 4 S 2 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 68 Abs 4 S 2 EStG enthält für das BMF die Ermächtigung, durch Rechts-VO ohne Zustimmung des BR zur Durchführung von automatisierten Abrufen nach § 68 Abs 4 S 1 EStG die Voraussetzungen, unter denen ein Datenabruf erfolgen kann, festzulegen. In der Kindergelddaten-AbrufVO (KiGAbV) v 24.04.2018, BStBl I 2018, 1022, die ab dem 01.05.2018 gilt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung

Rn. 1a Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Vorschrift ist durch das JStG 1995 v 11.10.1995 (BGBl I 1995, 1250) in das EStG eingefügt worden. Das JStErgG 1996 v 18.12.1995, BGBl I 1995, 1959 hat in § 68 Abs 1 EStG den Satz 2 eingefügt sowie § 68 Abs 4 EStG. Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das FamFördG v 22.12.1999 (BGBl I 1999, 2552) hat § 68 Abs 3 EStG dahin geändert, dass die Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Abweichende Zuständigkeitsregelungen der Länder

Rn 12 Gemäß Abs. 2 besteht für die Bundesländer, die für die Justizorganisation zuständig sind, die Möglichkeit, von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des Abs. 1 durch Rechtsverordnung abzuweichen und zusätzliche oder andere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen. Die Norm eröffnet damit die Möglichkeit die genannten Varianten auch zu kombinieren. Die Zuständi...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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Vollmacht

Zusammenfassung Gemäß § 164 BGB bedarf eine rechtsgeschäftliche Handlung, die in Vertretung eines anderen vorgenommen wird, einer wirksamen Bevollmächtigung des Vertreters. Der Rechtsanwalt kann wirksame Erklärungen für seinen Mandanten nur im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis abgeben. Diese ergibt sich aus seiner Vollmacht. Dabei ergeben sich Unterschiede, ob es sich um eine...mehr

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Vollmacht / 1 Außergerichtliche Vollmacht

Wozu eine konkrete Vollmacht im Einzelnen berechtigen soll, muss ggf. durch Auslegung ermittelt werden, da es sich dabei um eine Willenserklärung des Vertreters handelt. Bei Abfassung eines Vollmachtsentwurfs ist daher besonderes Augenmerk auf den aktuellen, aber auch möglichen zukünftigen Umfang des Mandats zu legen. Der Rechtsanwalt oder sonstige Vertreter des Arbeitgebers...mehr

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Vollmacht / 2 Prozessvollmacht

Die Prozessvollmacht des Rechtsanwalts sollte der Klage bzw. der Klageerwiderung beigefügt werden, § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. §§ 80 Abs. 1, 88, 89 ZPO. Sie muss spätestens vorgelegt werden, wenn die Gegenseite die Bevollmächtigung rügt. Eine Prozessvollmacht bezieht sich nach § 46 Abs. 2 ArbGG i. V. m. § 81 ZPO immer auch auf Weiterungen wie Widerklage, Wiederaufnahme des Ve...mehr

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Vollmacht / Zusammenfassung

Gemäß § 164 BGB bedarf eine rechtsgeschäftliche Handlung, die in Vertretung eines anderen vorgenommen wird, einer wirksamen Bevollmächtigung des Vertreters. Der Rechtsanwalt kann wirksame Erklärungen für seinen Mandanten nur im Rahmen seiner Vertretungsbefugnis abgeben. Diese ergibt sich aus seiner Vollmacht. Dabei ergeben sich Unterschiede, ob es sich um eine außergerichtli...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5 Ermächtigung des Verwalters

Der Verwalter besitzt für die Durchführung der Zwangsvollstreckung eines Hausgeldtitels nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Vertretungsmacht. Ob er die Zwangsvollstreckung im Verhältnis zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchführen darf, bemisst sich an § 27 Abs. 1 WEG. Danach darf er Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung treffen,...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 4.5 Pfändung des Zuweisungsrechtes

Weiß der nach § 8 WEG Aufteilende (noch) nicht, welchem Sondereigentümer ein Sondernutzungsrecht zustehen soll, kann er die Begründung "hinauszögern".[1] Dafür werden mehrere Wege diskutiert. Ein Weg soll darin bestehen, dass für den Gegenstand das (Mit-)Gebrauchsrecht sämtlicher Wohnungseigentümer sofort ausgeschlossen wird. Die Wohnungseigentümer müssen dann ferner vereinb...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.1.1 Allgemeines

Für eine Zwangsversteigerung bedarf es gemäß § 15 ZVG eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, in der Regel bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnungseigentumsanlage belegen ist (etwas anderes gilt, wenn in dem betreffenden Bezirk Zuständigkeiten konzentriert wurden). Der Antrag wird häufig vom Verwalter gestellt. Dazu hat er nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.2.3 Antrag auf Anordnung der Zwangsverwaltung

Für eine Zwangsverwaltung bedarf es eines Antrags der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Anordnung der Zwangsverwaltung an die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichtes , in dem die Wohnungseigentumsanlage belegen ist. Voraussetzung für diesen Antrag ist, dass die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen des § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO und die besonderen Vollstreckungsvora...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.1.2.3 Mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte

Hat der Hausgeldschuldner mehrere Wohnungseigentums- oder Teileigentumsrechte, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wählen, welches Recht mit einer Sicherungshypothek in voller Höhe belastet werden soll. Möchte die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer alle Rechte mit einer Sicherungshypothek belasten, muss sie die Forderung auf die Rechte verteilen; eine Gesamtsicheru...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5.1 Verwalter ist bereits zur gerichtlichen Beitreibung ermächtigt

Ist der Verwalter bereits zur gerichtlichen Betreibung ermächtigt worden, umfasst seine Ermächtigung auch die normale Zwangsvollstreckung (nicht: Entziehungsklage[1] und Durchsetzung, nicht Versorgungssperre[2]), sodass es einer besonderen Ermächtigung nicht bedarf. Um Unklarheiten zu vermeiden, sollte eine Ermächtigung allerdings ausdrücklich (ggf. auch) die Zwangsvollstrec...mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 1.5.2 Abberufung des Verwalters

Die Abberufung des Verwalters führt im Regelfall dazu, dass eine materiell-rechtliche Ermächtigung zu einem Forderungseinzug erlischt.[1]mehr

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Zwangsvollstreckung von Hau... / 3.3.3 Forderungsanmeldung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer hat nach § 45 Abs. 3 ZVG ferner die Möglichkeit, ihre Forderungen gegen einen Hausgeldschuldner bei einem von einem Dritten betriebenen Verfahren anzumelden.[1] Der Verwalter macht sich schadensersatzpflichtig[2], wenn er die Anmeldung im Termin unterlässt und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dadurch ein Schaden entsteht, weil d...mehr