Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis?

Rz. 45 Bei mehreren Bevollmächtigten stellt sich – wie bei der Vertretung im Gesellschafterecht – die Frage, wie die Vertretungsbefugnis zu regeln ist; das Band ist breit, zwischen ausnahmslos jeder allein (Einzelvertretung) oder ausnahmslos immer alle bzw. zu zweit ("Vier-Augen-Prinzip"). In der Bandbreite sind diverse Differenzierungen möglich, insbes. nach der Person des ...mehr

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§ 3 Patientenverfügung/Best... / 1. Vorsorgevollmacht

Rz. 7 Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht zur Vermeidung einer rechtlichen Betreuung ist Ausdruck des durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Selbstbestimmungsrechts des Menschen.[10] Die Vorsorgevollmacht folgt den allgemeinen Regeln des Stellvertretungsrechtes der §§ 164 ff. BGB, die auch für die im Rahmen der Vorsorgetätigkeit anfallenden geschäftsähnli...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 1. Vorlagepflicht/Vorlagezwang

Rz. 4 Der Vollmachtgeber, der seinem Bevollmächtigten willentlich eine Vollmachtsurkunde aushändigt, trägt das Risiko, dass die ausgehändigte Vollmachtsurkunde missbraucht wird.[5] Insoweit regelt § 172 BGB die Begründung eines Rechtsscheins: Zugunsten desjenigen, dem die Vollmachtsurkunde vorgelegt wurde, wird vermutet, dass der Inhaber der Vollmachtsurkunde auch tatsächlich...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB

Rz. 51 Die Regelung des § 181 BGB, das Verbot des sog. Insichgeschäfts bzw. die Möglichkeit der Befreiung von diesem Verbot darf (auch) bei der Vorsorgevollmacht nicht unterschätzt werden. Ein sog. Insichgeschäft liegt vor, wenn der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers ein Rechtsgeschäftmehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Einschränkungen durch den Vollmachtgeber

Rz. 88 Mitunter wünscht der Vollmachtgeber bestimmte Einschränkungen. Er kann den Wunsch haben, bestimmte Rechtsgeschäfte/Rechtshandlungen generell von der Bevollmächtigung – im Außenverhältnis – auszunehmen, wobei ihm dann bewusst gemacht werden muss, dass diese dann im Falle seiner Geschäftsunfähigkeit bzw. Betreuungsbedürftigkeit von einem Betreuer wahrzunehmen wären (u.U...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / b) Schriftform und Erfordernis der ausdrücklichen Benennung von Maßnahmen

Rz. 118 Während die vom Gesetz geforderte Schriftform (§ 126 BGB) bei Vorsorgevollmachten i.d.R. kein Problem darstellt, sieht das bei der inhaltlichen Ausgestaltung (Formulierung, Text) anders aus. Im Bruch mit der deutschen Rechtstradition verlangt das Gesetz eine ausdrückliche Benennung bestimmter Maßnahmen, zu denen der Bevollmächtigte berechtigt ist.[182] Aktuell ist un...mehr

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§ 7 Besondere Themen für di... / I. Beurkundung

Rz. 11 Wird die Vorsorgevollmacht durch Aufnahme der Erklärungen des Vollmachtgebers in einer Niederschrift beurkundet (§§ 6 ff. BeurkG), hat der Notar die erforderliche Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen (§ 11 BeurkG, § 17 BeurkG). Fehlt dem Vollmachtgeber nach der Überzeugung des Notars die erforderliche Geschäftsfähigkeit (siehe dazu § 1 Rdn 15 ff.), so soll...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / 2. Widerruf durch den Vertragspartner

Rz. 4 Der andere Teil, sprich der Vertragspartner, kann den Schwebezustand durch Widerruf beenden. § 178 S. 1 Hs. 1 BGB gibt ihm hierzu ein eigenes Widerrufsrecht, das er gegenüber dem Vertretenen, seinem Vertragspartner oder gemäß § 178 S. 2 BGB auch gegenüber dem Vertreter erklären kann. Den Widerruf kann auch der Vertragspartner noch erklären, der nach § 177 Abs. 2 BGB zu...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / G. Technische Umsetzung und Formerfordernisse

Rz. 99 Rein technisch stellt sich regelmäßig die Frage, ob die Regelung des Grundverhältnisses zusammen mit der Vollmachtserteilung in einem Dokument (direkt in der Vollmachtsurkunde) erfolgen oder ob die Regelung in einem gesonderten Dokument geregelt werden soll. Diese Frage kann im Wesentlichen darauf reduziert werden, ob man die Vollmacht im Außenverhältnis und das Grund...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Ohne klarstellende Anordnung ist das Verhältnis umstritten

Rz. 52 Ist dies nicht geschehen, so ist umstritten, wie sich die konkurrierende Vollmacht zur Rechtsmacht des Testamentsvollstreckers verhält.[144] Richtigerweise ist die Frage vorrangig durch Auslegung der entsprechenden Erklärungen des Erblassers (Bevollmächtigung und letztwillige Anordnung zur Testamentsvollstreckung) zu klären.[145] Denn auf diese Art mag sich schließlic...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Gestaltung

Rz. 45 Wird die Problematik erkannt, so ist es kautelarjuristisch zu empfehlen, bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung und bei der Erteilung von Vollmachten das Verhältnis von Vollmacht und Testamentsvollstreckung zu regeln.[135] Die Formulierungspflicht des Notars gem. § 17 Abs. 1 BeurkG verlangt von diesem wohl eine Klarstellung in der Vollmacht und/oder Testamentsv...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / II. Grundmuster II

Rz. 9 Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II Muster 1.2: Vorsorgevollmacht kurzer Text (Variante privatschriftlich bzw. mit Unterschriftsbeglaubigung) – Grundmuster II (Zu Varianten und Anmerkungen/Fußnoten wird auf das vorstehende Grundmuster I verwiesen.) Vorsorgevollmacht § 1 Vollmachtserteilu...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / I. Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Rz. 3 Im Gesetz ist das Verfahren der Kraftloserklärung nicht geregelt. Nach allgemeiner Ansicht ist das Verfahren einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuzuordnen.[8] Hierfür wird angeführt, dass für die Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde Kosten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 17 GNotKG erhoben werden und diese Regelung nicht verständlich wäre, würde es sich nicht um e...mehr

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§ 15 Kraftloserklärung der ... / V. Kosten

Rz. 14 Die Kosten des Verfahrens der Kraftloserklärung trägt nach § 22 Abs. 1 GNotKG der Antragsteller. Diese betragen gem. KV 15212 GNotKG eine halbe Gebühr. Sollte der Antragsgegner mit der Rückgabe der Vollmachtsurkunde in Verzug sein oder die Herausgabe der Vollmachtsurkunde unmöglich sein und der Antragsgegner dies zu vertreten haben, so können die Kosten nach Ansicht d...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / A. Vorab: Zu den Grundmustern und zu den einzelnen Musterbausteinen

Rz. 1 Die nachfolgenden zwei Grundmuster sind so zusammengestellt, dass einerseits Formulierungsvorschläge für einen ausführlichen Text (Grundmuster I, Rdn 8) und alternativ für einen kurzen Text (Grundmuster II, Rdn 9) geliefert werden und anderseits Formulierungsvorschläge für eine Errichtung in der Form der notariellen Beurkundung (Grundmuster I) und alternativ für eine E...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / E. Vorlage zur Gestaltung des Grundverhältnisses

Rz. 57 Die nachfolgende Vorlage zur Regelung des Grundverhältnisses ist als Ergänzung im Vollmachtsdokument und nicht als gesondertes Dokument gedacht. Für den Fall der Regelung des Grundverhältnisses in einem gesonderten Dokument ist möglichst exakt auf die Vollmachtsurkunde zu verweisen. Die Vorlage ordnet die Anwendung des Auftragsrechtes an, soweit nicht durch die konkre...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / cc) Lösung 2: Notarielle Beurkundung mit verzögerter Aushändigungsanweisung

Rz. 196 Spezifizierung Wirksamkeit mit Besitz der Ausfertigung beim Bevollmächtigten (siehe dazu Rdn 188) und Anweisung des Notars gem. § 52 Abs. 2 BeurkG, dem Bevollmächtigten nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfertigung zu erteilen (sog. Ausfertigungssperre) Rz. 197 Diese Gestaltung geht auf Bühler zurück und war einige Zeit im notariellen Bereich das "Standardmod...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 2. Flankierende Anordnungen zur Erweiterung der Befugnisse

Rz. 42 Aufgrund der genannten Unterschiede mag es im Einzelfall zweckmäßig sein, eine angeordnete Testamentsvollstreckung durch eine postmortale (oder auch transmortale) Vollmacht zugunsten des Testamentsvollstreckers zu flankieren:mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Gestaltung (Technik/Konstruktion)

Rz. 42 Bei Bevollmächtigung mehrerer Personen sind zwei Gestaltungen geläufig: Entweder werden alle Bevollmächtigten entsprechend den vorangestellten Grundmustern I und II im Anfang der Urkunde bevollmächtigt oder der in erster Linie Bevollmächtigte (z.B. der Partner) steht als sog. Hauptbevollmächtigter vorne und die anderen Bevollmächtigen werden an späterer Stelle der Urk...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / III. Bedeutung der Regelung des Grundverhältnisses

Rz. 8 Die Ausgestaltung des Grundverhältnisses ist zunächst bereits deshalb von hoher Bedeutung, weil der Vollmachtgeber seine Vorstellungen und Wünsche hinsichtlich des Einsatzes der Vollmacht bestmöglich gewahrt wissen möchte. Der Vollmachtgeber hat insoweit ein hohes Interesse daran, dass der Bevollmächtigte die Vollmacht nicht entsprechend seiner eigenen Vorstellungen au...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / 3. Kein Schwebezustand bei einseitigen Rechtsgeschäften

Rz. 7 Bei einseitigen Rechtsgeschäften gelten nicht die §§ 177 f. BGB, sondern § 180 BGB. Einseitige Rechtsgeschäfte erlauben grundsätzlich keinen Schwebezustand. Die Erklärung ist unwirksam nach § 180 S. 1 BGB . Rz. 8 Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Erklärungsgegner die von dem Vertreter behauptete Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts nicht beanstandet ...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / b) Grundbuchsachen

Rz. 9 Mittels einer trans- oder postmortalen Vollmacht kann keine Grundbuchberichtigung auf die Erben[16] unter Inanspruchnahme der Kostenbegünstigung der KV 14110 Abs. 1 GNotKG vollzogen werden; ebenso wenig kann der Bevollmächtigte eine Miterbengemeinschaft auseinandersetzen, weil ihm vom Erblasser nicht die Macht eingeräumt ist, in die erbrechtliche Rechtsposition der Erb...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / A. Überblick

Rz. 1 Im Zuge der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts,[1] die zum 1.1.2023 in Kraft tritt, ist das Betreuungsrecht vollständig neu strukturiert und gefasst worden. Wesentliche Änderungen liegen in vielen Bereichen nicht vor, aber durch gewisse Änderungen im Wortlaut der Paragrafen hat der Gesetzgeber optimiert, angepasst und vor allem modernisiert. § 1814 BGB bez...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Minderjährige

Rz. 39 In der Praxis kommt hin und wieder die Frage auf, ob Minderjährigen Vollmacht erteilt werden kann. Die Antwort überrascht: Das Gesetz lässt die Vertretung durch einen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Minderjährigen (§§ 106 ff. BGB) – d.h. ab Vollendung des siebten Lebensjahres – zu (§ 165 BGB). Im Umkehrschluss ist die Vertretung durch einen Geschäftsunfähigen n...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / c) Grenz- und Streitfälle

Rz. 23 In erkennbaren Grenzfällen ist selbstverständlich Vorsicht geboten. Besteht die Gefahr, dass der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, sollte der Berater eine zur Erteilung der Vollmacht zeitnahe Begutachtung durch einen Facharzt, i.d.R. einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und ggf. einen Neurologen, anregen.[58] Ggf. ist zum Schutz des Rechtsverk...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Personensorge i.e.S.

Rz. 115 Grundsätzlich wird – auch und insbes. bei Vorsorgevollmachten – zwischen vermögensrechtlichen Angelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten differenziert. Die persönlichen Angelegenheiten werden in Abgrenzung von den vermögensrechtlichen Angelegenheiten als nicht-vermögensrechtlich bezeichnet. Bei der Vorsorgevollmacht geht es dabei insbes. um die Themen Gesundhei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 123 Ermächtigungen (gültig bis 31.12.2024)

Gesetzestext Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats die in § 12 Abs. 4, § 21 Abs. 1, § 39 Abs. 1, § 51 Abs. 4, § 55 Abs. 3, 4 und 8, den §§ 81 und 90 Abs. 2 vorgesehenen Rechtsverordnungen zu erlassen. § 123 Ermächtigungen (gültig ab 1.1.2025) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrats die in § 12 Absatz 4 Satz 3 vorgesehen...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / 3. Muster-Anschreiben

Rz. 22 Muster 17.3: Anschreiben an die Bank mit Vorlage notariell beglaubigter Vollmacht Muster 17.3: Anschreiben an die Bank mit Vorlage notariell beglaubigter Vollmacht Sehr geehrte Damen und Herren _________________________, wir zeigen die rechtliche Vertretung von Herrn _________________________ an. Eine auf uns lautende Vollmacht liegt im Original bei. Unser Mandant wollte...mehr

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§ 19 Rechtsfolgen einer unw... / 1. Vertrag schwebend unwirksam

Rz. 3 Wird der Bevollmächtigte aufgrund unwirksamer Vollmacht nach außen hin tätig, so ist ein mit dem Dritten geschlossener Vertrag schwebend unwirksam;[2] dies gilt auch für dingliche Geschäfte wie die Auflassung.[3] Nach § 177 Abs. 2 BGB hängt das Rechtsgeschäft von der Genehmigung des Vertretenen ab. Während dieser Schwebezeit bestehen keine Erfüllungspflichten aus dem V...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Untervollmacht

Rz. 64 Der (Vorsorge-)Bevollmächtigte handelt grundsätzlich selbst. Davon geht auch der Vollmachtgeber bei Erteilung der Vorsorgevollmacht aus. Dennoch gibt es i.d.R. ein Bedürfnis dafür, dass der Bevollmächtigte einen Dritten – als Unterbevollmächtigten – rechtsgeschäftlich handeln lässt, z.B.mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / 1. Informationsansprüche

Rz. 26 Der oder die Erben haben gegen den Vorsorgebevollmächtigten grundsätzlich die gleichen Informationsansprüche wie der Erblasser. Diese ergeben sich aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Innenverhältnis, i.d.R. aus § 666 BGB (siehe hierzu § 22 Rdn 21 ff.).[75] Die Benachrichtigungspflicht nach § 666 Var. 1 BGB kommt nach dem Erbfall in Bezug auf die Frage, wem welche...mehr

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Vorsorgevollmacht und Betre... / 1.2 Form

Bei einer Vollmachterteilung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die nicht annahmebedürftig ist. Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich nicht an besondere Formvorschriften gebunden (§ 167 Abs. 2 BGB). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine wenigstens schriftliche Erteilung aber unbedingt anzuraten, da andernfalls die wirksame Vo...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / e) Katalog

Rz. 104 Eine grundsätzliche Frage, aber in bestimmten Situationen auch durchaus eine Frage des Einzelfalls ist die, ob in die Vollmachtsurkunde einer als Generealvollmacht erteilten Vorsorgevollmacht für Vermögensangelegenheiten ein Katalog von zulässigen/möglichen Rechtsgeschäften/Rechtshandlungen aufzunehmen ist. Zum Grundsatz gehen die Meinungen in der kautelarjuristische...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Grundsatz

Rz. 84 I.d.R. wird die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht gestaltet. Das entspricht zum einem ihrem Zweck, eine Betreuung zu vermeiden. Je enger eine (Vorsorge-)Vollmacht gefasst ist, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass ein Betreuer bestellt werden muss.[146] Zum anderen hat die Vorsorgevollmacht in der Praxis die klassische Generalvollmacht abgelöst. Selbst de...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 3. Post- und Telekommunikation sowie elektronische/digitale Kommunikation

Rz. 133 Ein Betreuer ist nur dann zur Entscheidung "über die Telekommunikation des Betreuten und über die Entgegennahme, das Öffnen und das Anhalten der Post des Betreuten" befugt, wenn das Betreuungsgericht dies ausdrücklich angeordnet hat; der (allgemeine) Aufgabenkreis "Vermögensangelegenheiten" deckt diese Befugnis nicht ab (§ 1815 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6; § 1896 Abs. 4 B...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / b) Beschluss des Landgerichts Hamburg

Rz. 20 In einer betreuungsrechtlichen Angelegenheit hatte das Landgericht Hamburg mit Beschl. v. 30.8.2017[26] gemäß § 81 Abs. 4 FamFG die Kosten eines Betreuungsverfahrens der Verfahrensbeteiligten Sparkasse auferlegt, weil sie eine privatschriftliche Vorsorgevollmacht nicht anerkannt und dadurch – trotz bestehender Vorsorgevollmacht – die Bestellung eines Betreuers erforde...mehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / a) Bankgeschäfte

Rz. 8 So kann der Bevollmächtigte aufgrund einer transmortalen Vollmacht kein Konto des Erblassers auf sich selbst umschreiben.[13] Er kann aber Abverfügungen vom Konto vornehmen und das Konto sogar leerräumen. Die Bank ist nicht berechtigt oder verpflichtet, die Vollmacht zu prüfen oder in Frage zu stellen oder das Innenverhältnis zu prüfen, solange nicht ein Missbrauch der...mehr

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ZErb 01/2023, § 2292 BGB: Z... / 1 Gründe

I. Der Verfügungsbeklagte ist der Sohn der am 0.12.2021 im Alter von 84 Jahren verstorbenen Erblasserin A. Die Verfügungsklägerin ist die Enkelin der Erblasserin. Sie ist das einzige Kind von C B, ihrem am 0.11.2021 im Alter von 59’Jahren vorverstorbenen Vater, dem Bruder des Verfügungsbeklagten. Die Erblasserin, die zwischenzeitlich mit dem vorverstorbenen D verheiratet war, w...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 263 Ermächtigungen

Gesetzestext (1) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern:mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 36 Ermächtigungen

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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§ 20 Kollision einer erteil... / III. Widerruf durch den bzw. die Erben

Rz. 21 Der Erbe oder einzelne Miterben können die Vorsorgevollmacht unter denselben Voraussetzungen wie der Erblasser widerrufen;[65] das ergibt sich aus dem Grundsatz der Universalsukzession.[66] Miterben können eine Vorsorgevollmacht jedenfalls gemeinschaftlich widerrufen.[67] Nach ganz h.M. und ständiger Rechtsprechung hat aber ein jeder Miterbe ein eigenes Widerrufsrecht...mehr

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§ 6 Formvorschriften / B. ABC der Rechtsgeschäfte

Rz. 24 Grundsätzlich bedarf eine Vollmacht keiner Form, außer das Gesetz schreibt für den Einzelfall eine bestimmte Form der Vollmacht vor. Zu nennen sind nachfolgende, in der Praxis übliche Rechtsgeschäfte:[44]mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / VI. AGB-Kontrolle?

Rz. 221 Die vorstehende Überschrift ist bewusst etwas provokant gewählt und trifft dogmatisch auch nicht die Vorsorgevollmacht, zumindest dann nicht, wenn sie – wie im Regelfall – außerhalb irgendwelcher Verträge erteilt wird. Dogmatisch kommt die Vorsorgevollmacht allerdings dann in das AGB-Recht, wenn bspw. Verträge zur Pflege und/oder Heimunterbringung Vollmachten beinhal...mehr

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§ 12 Der Anwalt als (Vorsor... / IV. Vergütungsfälligkeit

Rz. 44 Grundsätzlich wird die Vergütung des Anwalts nach den Regeln des Auftragsrechts erst fällig, wenn der Auftragszweck erreicht oder aus einem sonstigen Anlass beendet ist.[58] In Anlehnung an §§ 675, 669 BGB kann eine Vorschussvereinbarung getroffen werden. Die Ausübung der Vollmacht erstreckt sich in der Regel über einen längeren Zeitraum, der auch mehrere Jahre andaue...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / bb) Lösung 1: "Schubladenlösung"

Rz. 192 Spezifizierung "Unbedingte" Vollmachtserteilung und deren private Aufbewahrung, sog. Schubladenlösung, "unbedingte" Erteilung der Vollmacht, aber zunächst Verwahrung privat (zu Hause oder bei einer Vertrauensperson), ggf. ohne dass der Bevollmächtigte informiert wird (Letzteres funktioniert nur, wenn die Vollmacht nicht im Zentralen Register für Vorsorgevollmachten (...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / d) Differenzierung bei mehreren Bevollmächtigten

Rz. 129 Bei Erörterung der persönlichen Angelegenheiten auch und insbes. im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung wünscht der Vollmachtgeber bei mehreren Bevollmächtigten in der Konstellation Partner und Kinder (Familie), dass ein Bevollmächtigter "Vorrang" hat (i.d.R. der Partner gegenüber den Kindern) oder dass sich Bevollmächtigte bei besonders schwerwiegenden und ins...mehr

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§ 4 Betreuungsverfügung / IV. ABC der Fälle mit ausreichender rechtsgeschäftlicher Vertretung

Rz. 12 In Abgrenzung zu den vorherigen Konstellationen, in denen der Gesetzgeber das Erfordernis einer gesetzlichen Vertretung vorgeschrieben hat, ist grundsätzlich eine Vertretung aufgrund einer (Vorsorge-)Vollmacht zulässig und ausreichend. Hierzu einige Beispiele:mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Gefälligkeit

Rz. 37 Vom Schuldverhältnis abzugrenzen sind bloße Gefälligkeitsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf einer sozialen Verständigung beruhen und dass sie uneigennützig, unentgeltlich und ohne rechtliche Verbindlichkeit sind.[29] Entscheidend für die Annahme einer Gefälligkeit ist insoweit, dass das Tätigwerden des Bevollmächtigten im Belieben desselben st...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 7 [Autor/Stand] Mit einer Geldbuße bewährt ist die unzutreffende Übermittlung von Vollmachtsdaten (§ 80a AO) entgegen § 80a Abs. 1 Satz 3 AO (§ 383b Abs. 1 Nr. 1 AO) und die Unterlassung, entgegen § 80a Abs. 1 Satz 4 AO den Widerruf oder die Veränderung einer nach § 80a Abs. 1 übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber unverzüglich mitzuteilen (§ 383b Abs. 1 Nr. 2 AO...mehr

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§ 5 Kontrollbevollmächtigun... / I. Überblick zum alten Recht

Rz. 17 Nach bis zum 31.12.2022 geltenden Recht war der Kontrollbetreuer nicht "automatisch" auch zum Vollmachtswiderruf ermächtigt. Die Ermächtigung zum Vollmachtswiderruf stellt einen besonderen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht dar, der nur gerechtfertigt ist, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht.[39] Ein Betreuer konnte eine Vollmacht nur widerrufen, wenn ih...mehr