Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Konsultationsvereinbarung –... / 3 Praxisfragen

Ob die Umsetzung der Konsultationsvereinbarungen in innerstaatliches Recht durch Rechtsverordnungen rechtlich wirksam ist, ist umstritten. Grundsätzlich können Gesetze, zu denen auch DBA gehören, durch Rechtsverordnungen konkretisiert werden. Dies bindet auch die Stpfl. und die Gerichte. Dazu ist aber nach Art. 80 Abs. 1 S. 2 GG eine gesetzliche Ermächtigung erforderlich, di...mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Gebäudeversicherung

Rz. 46 Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehören die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.[71] Als derartige "Neuwertversicherung" ist eine verbundene Wohngebäudeversicherung üblich und sinnvoll, die außer Feuer (inkl. Blitzschlag) auch sonstige sog...mehr

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§ 9 Hausgeldinkasso / I. Vorbereitung

Rz. 8 Eine (An-)Mahnung von Hausgeldrückständen ist nicht zwingend erforderlich, und zwar weder zur Begründung eines Zahlungsverzugs (→ § 9 Rdn 6) noch als Voraussetzung einer Zahlungsklage. Aber es ist üblich und sinnvoll, dass der Verwalter offene Forderungen der Gemeinschaft ein bis zwei Mal anmahnt. Die erste Mahnung sollte in dem Monat erfolgen, in dem eine Zahlung erst...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 4. Aufwendungsersatz, insbesondere nach Notgeschäftsführung

Rz. 23 Gem. § 18 Abs. 3 WEG ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung eines dem gemeinschaftlichen Eigentum drohenden Schadens notwendig sind. Diese sog. Notgeschäftsführung gibt dem Wohnungseigentümer zwar keine Vertretungsmacht, Aufträge im Namen der Gemeinschaft zu erteilen, aber ein...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 3. Der Nachweis der Verwaltereigenschaft

Rz. 309 Aufgrund seiner gesetzlichen Vertretungsmacht benötigt der Verwalter keine "Verwaltervollmacht", wie sie im alten Recht (§ 27 Abs. 6 WEG a.F.) noch vorgesehen war. Er muss sich gegenüber Vertragspartnern aber als Verwalter legitimieren können. Ein amtliches Verwalterregister, das beispielsweise Teil eines beim Grundbuchamt geführten "Zentralgrundbuchs" sein könnte, g...mehr

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§ 10 Der Verwalter / b) Feststellung des Erhaltungsbedarfs; Verkehrssicherungspflicht und Wartungsverträge

Rz. 269 Zur Feststellung des Erhaltungsbedarfs muss der Verwalter regelmäßige Begehungen durchführen (lassen),[379] und zwar – sofern es sich um einen Neubau während der laufenden Gewährleistungszeit handelt – umso intensiver, je näher das Ende der Gewährleistungsfrist rückt. Selbstverständlich muss er auch Mängeln nachgehen, die ihm von einzelnen Miteigentümern mitgeteilt w...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Die Durchführung von Beschlüssen

Rz. 260 Der Verwalter ist berechtigt und verpflichtet, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen. Das ergibt sich aus seiner Funktion als Vollzugsorgan der Gemeinschaft.[367] Er muss, sofern die Finanzierung gesichert ist[368] und wenn nichts anderes beschlossen wurde, gefasste Beschlüsse ohne Rücksicht auf Erforderlichkeit und Dringlichkeit des beschlossenen Vorgehens...mehr

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§ 1 Entstehung und Grundlag... / B. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband

Rz. 25 Hintergrund: Nach der gesetzlichen Konzeption in § 1 Abs. 2 WEG handelt es sich beim Wohnungseigentum um eine Mischung von Alleineigentum und Bruchteilseigentum. Eine Gemeinschaft der Bruchteilseigentümer (Bruchteilsgemeinschaft gem. § 1008 BGB), die wiederum einen Unterfall der "Gemeinschaft" gem. §§ 741 ff. BGB darstellt, besitzt als solche keine Rechtsfähigkeit. De...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG)

Rz. 238 Die Maßnahmen, die der Verwalter gem. § 27 Abs. 1 WEG ohne (besonderen) Beschluss durchführen darf, müssen kumulativ beide in der Bestimmung genannten Kriterien erfüllen: sie müssen untergeordnete Bedeutung haben und dürfen nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Worin allerdings der sachliche Unterschied bestehen soll, ist die Frage; beides wird stets zusammenf...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / I. Allgemeines

Rz. 114 Beispiele Jeweils ohne Beschluss nahm Miteigentümer A bauliche Veränderungen vor: a) Er baute Dachflächenfenster in seiner Dachgeschosswohnung ein. b) Er errichtete einen Wintergarten vor seiner EG-Wohnung. c) Er brachte ein Klimagerät an der Fassade vor seinem Teileigentum an. Rz. 115 Eine nicht auf Beschluss (oder Vereinbarung) beruhende bauliche Veränderung des Gem...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 2. Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft

Rz. 133 Ein Wohnungseigentümer kann es nicht verhindern, wenn seine Gemeinschaft sich mit einer unzureichenden, insbesondere unschlüssigen Jahresabrechnung begnügt und diese beschließt, obwohl womöglich zudem der Vermögensbericht fehlt. Rechtsschutz durch Anfechtung kann er kaum erlangen (→ § 8 Rdn 122). Aber der einzelne kann die Gemeinschaft zu einer ordnungsmäßigen Verwal...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Allgemeines

Rz. 211 Das Fehlen eines Verwalters kann verschiedene Gründe haben: Vielleicht wurde schon im Gründungsstadium der Gemeinschaft kein Erstverwalter bestellt; oder es handelt sich um eine kleine Gemeinschaft, die bislang auf einen Verwalter verzichtete; oder der Verwalter wurde ohne gleichzeitige Bestellung eines Nachfolgers abberufen bzw. es wurde der Bestellungsbeschluss erf...mehr

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§ 6 Die ordnungsmäßige Verw... / 2. Der Anspruch auf mangelfreie Erstherstellung bzw. auf Erhaltung als Beispiel

Rz. 44 In die Kategorie der Erhaltungsmaßnahmen gem. § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG gehört die Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen und mangelfreien Zustands der Wohnanlage entsprechend der Teilungserklärung und dem Aufteilungsplan,[84] vor allem also die Beseitigung von Baumängeln und Planungsfehlern.[85] Wenn der Teilungserklärung keine Baubeschreibung beigefügt ist, kann ...mehr

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§ 12 Verschiedenes / 1. Schadensersatzansprüche

Rz. 1 Die Wohnungseigentümer schulden sich – anders als nach dem früheren Recht – wechselseitig keine ordnungsmäßige Verwaltung; in Bezug auf die Verwaltung läuft alles über die Gemeinschaft (→ § 6 Rdn 1). Das ändert aber nichts daran, dass nach wie vor zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine schuldrechtliche Sonderverbindung (das Gemeinschaftsverh...mehr

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / III. Beschlussfassung der Gemeinschaft

Rz. 21 Mitunter wird die Kompetenz zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums in den Erwerbsverträgen und/oder in der Gemeinschaftsordnung "der Eigentümergemeinschaft" übertragen. Es kommt auch vor, dass die Eigentümergemeinschaft sich ohne Zuweisung einer entsprechenden Kompetenz mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums befasst. Das geschieht insbesondere dann, wenn in den Er...mehr

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§ 7 Die Wohnungseigentümerv... / VI. Ladungsfehler als Anfechtungsgrund?

Rz. 57 Beispiel: Nichteinladung zur Eigentümerversammlung Der Verwalter verschickt die Einladung zur Eigentümerversammlung wie üblich ohne Zugangsnachweis; eine Zugangsfiktion ist in der Gemeinschaftsordnung nicht enthalten. Miteigentümer A nimmt an der Eigentümerversammlung nicht teil. Anschließend erhebt er Anfechtungsklage gegen sämtliche auf der Versammlung gefassten Bes...mehr

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Grundsteuererlass bei wesen... / 5.3 Unbilligkeit der Einziehung

Der Erlass wird nur gewährt, wenn die Einziehung der Grundsteuer nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig wäre.[1] Wichtig Unbilligkeit i. S. des § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG Der Begriff "nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betriebs unbillig" in § 34 Abs. 2 Satz 2 GrStG ist ein (unbestimmter) Rechtsbegriff. Anders als die §§ 163, 227 AO ordnet § 34 Gr...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / bb) Vollmachtmodelle

Rz. 223 Zudem sind Vollmachtmodelle denkbar, in denen der Verleiher vom Entleiher zur Zeichnung von Einzelarbeitnehmerüberlassungsverträgen berechtigt wird (oder umgekehrt) und Erstgenannter – in Abstimmung mit dem Entleiher – diesen vor dem Einsatz sowohl für den Entleiher als auch den Verleiher im Original unterschreibt.[484] Dabei ist zu beachten, dass die entsprechende V...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 2 II. Die Entscheidung

Erinnerung der Gläubigerin ist erfolgreich Die Erinnerung ist zulässig und begründet. Die Anforderung einer Geldempfangsvollmacht ist durch die Versicherung der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung entbehrlich. Die Bevollmächtigte ist damit nicht verpflichtet, in dem vorliegenden Verfahren eine Geldempfangsvollmacht im Original einzureichen. GVGA berücksichtigt die Gesetzesänderun...mehr

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FoVo 07/2022, Keine Vorlage... / 1 Der Fall

GV ist mit der Versicherung der Vollmacht nicht zufrieden Unter dem 27.9.2021 erteilte die Gläubigervertreterin, ein Inkassounternehmen, dem Gerichtsvollzieher (GV) einen Vollstreckungsauftrag. In dem Formular versicherte sie die ordnungsgemäße Bevollmächtigung nach § 753a ZPO. Die Gerichtsvollzieherin verlangte darauf die Übersendung einer Geldempfangsvollmacht. Hiergegen wen...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 95 Abgrenzungsfragen zur Arbeitnehmerüberlassung können sich hingegen vorwiegend dann stellen, wenn die Matrixstruktur in einer Weise vollzogen wird, bei der dem unternehmensfremden Matrixmanager (bzw. untechnisch der zuständigen Führungskraft) das (fachliche) Weisungsrecht bezüglich der ihm zugeordneten Arbeitnehmer übertragen wird und der Matrixmanager dieses fachliche...mehr

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zfs 07/2022, Mandatsabhängi... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um Ansprüche wegen Pflichtverletzung aus einem Anwaltsvertrag. Der Kl. wurde als Motorradfahrer bei einem Verkehrsunfall mit einem Auto schwer verletzt. Der Bekl. zu 2). vertrat den Kl. bei der Abwicklung der Unfallschäden. Der Kl. war Inhaber einer Unfallversicherung bei der X-Versicherung, diese Gesellschaft war auch Haftpflichtversicherer des Unfallg...mehr

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zfs 07/2022, Beschränkungen... / V. Eindeutigkeit des Gesetzgebers?

Der Gesetzgeber macht es allerdings den Anwendern der Texte nicht immer einfach. Die Fahrerlaubnisklasse "AM" war zunächst nur mit einem Mindestalter von 16 Jahren zu erwerben. Im Rahmen eines Versuchs wurde die Möglichkeit geschaffen, dies schon mit Erreichen des 15. Lebensjahres zu ermöglichen. Erprobt wurde dies in den neuen Bundesländern und anschließend sollte dies auch...mehr

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zfs 07/2022, Mandatsabhängi... / 2 Aus den Gründen:

Der Kl. hat keinen Anspruch gegen die Bekl. aus einem Anwaltsvertrag … 1. Eine zum Schadensersatz verpflichtende Pflichtverletzung besteht nicht deshalb, weil die Bekl. vom Kl. ausdrücklich oder schlüssig beauftragt worden sind, seine Ansprüche gegenüber dem Unfallversicherer durchzusetzen oder ihn hinsichtlich der Durchsetzung dieser Ansprüche zu beraten, beides aber unterla...mehr

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FoVo 07/2022, Die entbehrli... / 3 Der Praxistipp

Frage nach der Unterschrift ist umstritten Die Frage, ob Vollstreckungsanträge unterschrieben werden müssen oder nicht, ist umstritten (a.A. als das AG Osnabrück etwa AG Böblingen v. 8.3.2021 – 40 M 361/21). Richtigerweise kommt es alleine darauf an, ob der Antrag willentlich gestellt wurde. Dies ist grundsätzlich anzunehmen, weil Anträge regelhaft kaum zufällig zum Vollstrec...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Unverzichtbare Klarstellung in der Begründung der Beschlussempfehlung

Rz. 42 Während des Gesetzgebungsverfahrens sah es lange Zeit so aus, als würde die geplante Neuregelung die tatsächlichen Probleme, die in der Praxis bei der Durchführung unbedenklicher Werkverträge durchaus bestehen, vollständig ignorieren.[83] Die aktuelle Rechtsprechung, die – wie unter Rdn 27 ff. dargelegt wurde – verlangt, dass bei einem Werkvertrag vorab das "Werk" det...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / 2. Unternehmensmitbestimmung

Rz. 382 Ob Leiharbeitnehmer bei den für die Unternehmensmitbestimmung maßgeblichen Schwellenwerten bei dem Entleiher, insbesondere zur Anwendung des DrittelbG und des MitbestG, [873] zu berücksichtigen sind, war – anders als im Rahmen der Betriebsverfassung, bei der bis zur Änderung der Rechtsprechung des BAG[874] eine strenge Form der Zwei-Komponenten-Lehre[875] galt – eine ...mehr

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ZErb 07/2022, Auswirkungen ... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschl. des AG Hamburg-St. Georg v. 6.7.2020, mit dem die zur Begründung eines Antrags des Beteiligten zu 5) auf Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses erforderlichen Tatsachen für festgestellt erachtet worden sind. Der Beteiligte zu 5) ist der Sohn des mittlerweile verstorbenen früheren Testamentsvollstreckers, der wie...mehr

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ZErb 07/2022, Nachlasspfleg... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 2 begehrt als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben der am 25.2.2021 verstorbenen Erblasserin die nachlassgerichtliche Genehmigung zur Ausschlagung einer der Erblasserin angefallenen Erbschaft. Die unter Betreuung stehende Erblasserin war gesetzliche (Mit-)Erbin ihres am 7.11.2020 vorverstorbenen Ehemanns. Mit notarieller Urkunde vom 4.2.2021 erklärt...mehr

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§ 5 Das AÜG in der reformie... / IV. Erweiterte Abweichungsmöglichkeiten für Branchenzuschlagstarifverträge

Rz. 186 Auch für die Verpflichtung, nach neun Monaten Einsatzdauer den Leiharbeitnehmer nach dem Equal Pay Grundsatz zu vergüten, besteht jedoch eine Abweichungsmöglichkeit. So sieht die Neuregelung des AÜG vor, dass auch über neun Monate hinaus eine tarifvertragliche Vergütung an Stelle der Equal Pay Vergütung gewährt werden kann, sofern der Tarifvertrag nach spätestens 15 ...mehr

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zfs 07/2022, Untersagung de... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Aus den in den Beschwerdeverfahren vorgetragenen Gründen, auf deren Prüfung der VGH grundsätzlich beschränkt ist (§ 146 Abs. 4 Sätze 1 und 6 VwGO), ergibt sich nicht, dass die Entscheidung des VG gemäß § 80 Abs. 5 VwGO zu ändern oder aufzuheben wäre. a) Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage i...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.4 Abnahmevollmachten

Rz. 534 Individuelle Vollmacht Der Erwerber kann einem Dritten eine individuelle Vollmacht erteilen, an seiner Stelle das Sonder-, vor allem aber das gemeinschaftliche Eigentum abzunehmen.[1] Es bietet sich z. B. an, dass anstelle des Erwerbers ein öffentlich bestellter Bausachverständiger die tatsächliche Abnahme erklären soll. Rz. 535 Vorformulierte Klauseln Neben individuell...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3.1.1 Überblick

Rz. 443 Der Bauträger darf seine Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt zur Aufteilung seines Alleineigentums, seine Teilungserklärung, jederzeit und frei von Zwängen ändern. Seine Befugnis zur einseitigen Änderung der Teilungserklärung erlischt erst mit Entstehung einer Eigentümergemeinschaft.[1] Sind die Voraussetzungen eines werdenden Wohnungseigentümers und damit einer wer...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3.2 Zur Änderung der Gemeinschaftsordnung

Rz. 446 Der Bauträger kann sich im Bauträgervertrag Vollmachten zur Änderung der schuldrechtlichen, vor allem aber der dinglichen Vereinbarungen einräumen lassen (sogenannte Änderungsvorbehalte [1]). Auf diesem Weg kann der Bauträger auch noch nach Entstehung der Eigentümergemeinschaft einseitig Regelungen zur Gemeinschaftsordnung treffen[2], z. B. Bestimmungen zum Gebrauch i...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3.1.3 Innenverhältnis

Rz. 445 Das Innenverhältnis – das Verhältnis zwischen Bauträger und vollmachtgebenden Erwerber – unterliegt hingegen den Beschränkungen der §§ 305 ff. BGB.[1] Die Änderungsvollmacht muss sich vor allem an § 308 Nr. 4 BGB messen lassen.[2] Danach ist eine Klausel, die dem Verwender das Recht einräumt, die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, unwirksam, we...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.7.1 Abnahmevollmacht

Rz. 542 Jeder Erwerber kann dem Verwalter individuell eine Vollmacht erteilen.[1] Daneben ist es ggf. vorstellbar, dass die Abnahmevollmacht Teil des Bauträgervertrags ist.[2] Das setzt allerdings vielerlei voraus.[3] Der Verwalter darf zum einen nicht im Lager des Bauträgers stehen. Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendet...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.4.3 Wahl des jeweiligen Mangelrechts

Rz. 570 Nur der Wohnungseigentümergemeinschaft obliegt auch die Wahl des jeweiligen Mangelrechts durch Beschluss der Wohnungseigentümer.[1] Zur Willensbildung müssen die Wohnungseigentümer beschließen, wie die Wohnungseigentümergemeinschaft ihre Kompetenzen "wahrnimmt" und wie sie die Rechte der Wohnungseigentümer gegenüber dem Bauträger, durchsetzt.[2] Die Wohnungseigentüme...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3 Änderungsvollmachten für den Bauträger

Rz. 442 In vielen Bauträgerverträgen finden sich Änderungsvollmachten. Diese sollen den Bauträger dazu berechtigen, nachträglich seine eigene Teilungserklärung oder/und die Gemeinschaftsordnung zu ändern. Eine Änderungsvollmacht wird grundsätzlich unwiderruflich ausgestaltet und schließt das Recht ein, eine Untervollmacht zu erteilen. Das Grundbuchamt kann entsprechende Voll...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3.3 Zustimmung Dritter

Rz. 448 Vollmachten des Bauträgers können nicht in einer die dinglich Berechtigten bindenden Weise als Inhalt des Sondereigentums vereinbart werden.[1] Diese Bindung wäre ein unzulässiger Vertrag zulasten Dritter. Soll daher etwa eine verdinglichte Vereinbarung geändert werden, und liegt kein Fall des § 5 Abs. 4 Satz 2 oder Satz 3 WEG vor, müssen Dritte einer Änderung ausdrü...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.2.2 Überblick einiger Entscheidungen zum AGB-Recht

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.2 Verschaffung von Eigentum

Rz. 454 Der Bauträger muss den Erwerbern Eigentum am im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstück (in Form eines Miteigentumsanteils in einer bestimmten Höhe, z. B. ein "60/1000-Anteil"), Eigentum am Sondereigentum (= das konkrete Wohnungs- oder Teileigentum) und Eigentum am übrigen gemeinschaftlichen Eigentum verschaffen, und zwar jeweils frei von Sach- und Rechtsmän...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.5.3 Vereinbarungen zur Abnahme

Rz. 539 Ob die Wohnungseigentümer für die Abnahme eine Vereinbarung schließen können, ist umstritten, im Ergebnis aber zu bejahen.[1] Zu unterscheiden sind schuldrechtliche und verdinglichte Vereinbarungen. Schließen die Wohnungseigentümer über die Abnahme einen Vertrag, wollen sie diesen aber nicht zum Gegenstand eines Sondereigentums machen (= "schuldrechtliche" Vereinbarun...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.3.1.2 Außenverhältnis

Rz. 444 Ob für das Außenverhältnis – das Verhältnis zum Grundbuchamt – §§ 305 ff. BGB beachtlich sind, ist unklar. Die Prüfungskompetenz des Grundbuchamts beschränkt sich jedenfalls auf offensichtliche Verstöße gegen §§ 305 ff. BGB.[1] Eine umfassende Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen überstiege die Prüfungsmöglichkeiten des Grundbuchamts, wie sie von der Grun...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.2 Mängelrechte am Sondereigentum

Rz. 564 Mängel an dem, was sich im Sondereigentum befindet, kann jeder Erwerber selbst geltend machen.[1] Für diese Mängel besteht keine Zuständigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft oder/und der anderen Wohnungseigentümer. Ein Wohnungseigentümer ist wegen Mängeln des Sondereigentums stets berechtigt, individuell gegen den Bauträger vorzugehen.[2] Sofern ein Wohnungseigen...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 6.3.5.2 Vergemeinschaftung

Rz. 573a Die Wohnungseigentümer besitzen gem. § 21 Abs. 1, 3 und Abs. 5 Nr. 2 WEG die Kompetenz, nicht gemeinschaftsbezogene Mängelrechte im Wege des Beschlusses zu vergemeinschaften und der Wohnungseigentümergemeinschaft als Aufgabe zuzuweisen[1], soweit die ordnungsgemäße Verwaltung ein gemeinschaftliches Vorgehen erfordert.[2] Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllun...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.3 Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

Rz. 522 Unterwirft sich ein Erwerber in einem Formular-Bauträgervertrag wegen der von ihm geschuldeten Vergütung der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen, ist eine solche Erklärung gem. §§ 3, 12 MaBV i. V. m. § 134 BGB nichtig, wenn der Notar ermächtigt ist, die Vollstreckungsklausel ohne besonderen Nachweis zu erteilen.[1] Eine derartige Unterwerfungserklärung mit ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.2.2 Einführung zur Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)

Rz. 483 Führt jemand gewerbsmäßig als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben durch oder bereitet er diese vor und verwendet er dazu Vermögenswerte von Erwerbern, ist er als Bauträger ein Gewerbetreibender i. S. d. Gewerbeordnung und bedarf gem. § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO einer Erlaubnis. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Auftraggeber ist für di...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 10 Verjährungsfragen

Rz. 602 Für die Frage der Verjährung ist zu unterscheiden, welche Leistung "im Raum steht".[1] Führt die Wohnungseigentümergemeinschaft, die die Ausübung der gemeinschaftsbezogenen Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums an sich gezogen hat, Verhandlungen mit dem Veräußerer über die Beseitigung der Mängel, wird dadurch die Verjähr...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / 6. Erlöschen postmortaler Vollmachten

a) Vollmachtsimmanente Beendigungsgründe Rz. 19 Als Erlöschensgrund für die postmortale Vollmacht kommt ein Zeitablauf in Betracht, wenn die Vollmacht von vornherein befristet war. Auch kann die Vollmacht unter einer auflösenden Bedingung erteilt werden, sie erlischt dann mit Bedingungseintritt. Im Übrigen kann der Bevollmächtigte durch einseitige Willenserklärung auf die Vol...mehr

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§ 3 Gestaltungsalternativen... / B. Trans- und postmortale Vollmacht

Rz. 2 Eine einfache Gestaltungsalternative stellt die rechtsgeschäftliche Vollmacht dar. Auch mit diesem Hilfsmittel ist es dem Erblasser grundsätzlich möglich, seinem Willen über seinen Tod hinaus durch eine geeignete Person Geltung zu verschaffen. Unterschieden werden kann zwischen "transmortaler Vollmacht" und "postmortaler Vollmacht im engeren Sinne". Unter einer transmor...mehr