Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / VI. Rechtsmittel in Auskunftsverfahren

Die Weiterungen der Auskunftspflichten haben zu einem Anstieg der gerichtlichen Verfahren geführt – und entsprechend wird gestritten um deren Fortsetzung in der Rechtsmittelinstanz. Und hier war die Zulässigkeit der Beschwerde immer wieder Thema unter dem Aspekt des von § 61 Abs. 1 FamFG geforderten Beschwerdewerts in Höhe von 600 EUR. Inzwischen sind die Maßstäbe und Kriter...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Schuldnerregister/Schuldnerverzeichnis

a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und G...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / b) Eintragungsanordnung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 146 Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen gem. § 882c Abs. 1 ZPO die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / Leitsatz

Nach Ablauf von fünf Jahren ist die Vollstreckung aus einem Räumungstitel verwirkt, wenn der Vermieter und Gläubiger in diesem Zeitraum keine Tätigkeit entfaltet hat, um den Räumungsanspruch durchzusetzen. AG Neubrandenburg, Beschl. v. 7.1.2019 – 102 C 2/19mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unterschiedliche Vorgehensweisen

Rz. 69 Der Gläubiger hat die Wahl, ob er Rz. 70 Achtung: Modul G 1 und Modul G 2 können nicht gleichzeitig ausgewählt ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / X. Module O "Weitere Aufträge" und P "Hinweise"

Rz. 125 In Modul O kann der Gläubiger weitere Aufträge erteilen, die vorliegend nicht bereits "vorgedruckt" sind, wie z.B. einen Antrag auf Nachbesserung/Ergänzung der Vermögensauskunft. Rz. 126 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 127 Mit Modul P können u.A. verschiedene Hinweise an den Gerichtsvollzieher erteilt werden. Unter Modul P 2 kann der ...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / R. Pfändung von Sparguthaben

Rz. 85 Findet der Gerichtsvollzieher während der Vollstreckung ein Sparbuch und pfändet er es im Wege der Hilfspfändung, muss der Gläubiger innerhalb eines Monats einen Pfändungsbeschluss betreffend dieses Kontos vorlegen, ansonsten muss der Gerichtsvollzieher das Sparbuch wieder aushändigen. Oder aber der Gläubiger erwirkt einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für das ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 8. Erneute Vermögensauskunft

Rz. 91 Die Einholung einer erneuten Vermögensauskunft (Modul G 3) innerhalb der zweijährigen Sperrfrist ist in § 802d ZPO geregelt. Sie ist nur möglich, wenn ein Gläubiger Tatsachen glaubhaft macht, die auf eine wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners schließen lassen. Rz. 92 Als wesentliche Veränderung der Vermögensverhältnisse des Schuldners, die ei...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / XII. Zentrale Vollstreckungsgerichte

Rz. 137 Für jedes Bundesland werden zentrale Vollstreckungsgerichte eingerichtet. Diese haben die Aufgabe, die amtlichen Vermögensverzeichnisregister und Schuldnerverzeichnisregister zu führen und verwalten. Rz. 138 Übersicht über die Zentralen Vollstreckungsgerichte (Amtsgerichte)mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Vermögensverzeichnisregister

Rz. 140 Die Vermögensverzeichnisse werden seit dem 1.1.2013 zentral verwaltet , vgl. dazu § 802k ZPO. Rz. 141 Die Löschung des Vermögensverzeichnisses erfolgt nach Ablauf von zwei Jahren seit Abgabe der Auskunft oder bei Eingang eines neuen Vermögensverzeichnisses. Rz. 142 Gerichtsvollzieher rufen beim Zentralen Vollstreckungsgericht über EGVP die dort verwalteten Vermögensverz...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / a) Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 144 Nach § 882b Abs. 1 ZPO führen die zentralen Vollstreckungsgerichte (§ 882h Abs. 1 ZPO) ein Schuldnerverzeichnis, in das der Gerichtsvollzieher nach § 882c ZPO oder aber andere Vollstreckungsbehörden bzw. das Insolvenzgericht die Eintragung eines Schuldners angeordnet haben. Rz. 145 Im Schuldnerverzeichnis werden Name, Vorname und Geburtsname des Schuldners sowie die F...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / c) Widerspruch des Schuldners gegen die Eintragungsanordnung

Rz. 150 Der Schuldner kann der Eintragungsanordnung binnen zwei Wochen seit Bekanntgabe beim zuständigen Vollstreckungsgericht widersprechen, § 882d Abs. 1 S. 1 ZPO. Der Widerspruch hemmt jedoch die Vollziehung nicht, § 882d Abs. 1 S. 2 ZPO. Nach Ablauf der Frist des Satzes 1 übermittelt der Gerichtsvollzieher die Anordnung unverzüglich elektronisch dem zentralen Vollstreckun...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / e) Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis, § 882e ZPO

Rz. 155 Eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis wird nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung von dem zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h Abs. 1 ZPO gelöscht, § 882e Abs. 1 ZPO. Im Fall des § 882b Abs. 1 Nr. 3 ZPO (Eintragungsanordnung des Insolvenzgerichts) beträgt die Löschungsfrist fünf Jahre seit Erlass des Abweisungsbeschlusses. Rz. 156 D...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / I. Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers

Rz. 2 In § 802a ZPO sind die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers aufgenommen. Diese sind:mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / Leitsatz

1. Bei einer Räumungsvollstreckung müssen die Gläubiger eine Rechtsnachfolgeklausel gemäß § 750 Abs. 2, § 727 ZPO nur dann erwirken, wenn sich aus den Gesamtumständen klar und eindeutig ergibt, dass die Rechtsnachfolger des Schuldners tatsächlichen (Mit-)Besitz an den Räumen haben. 2. Die Bestimmung des § 563a Abs. 1 BGB setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Todes eines Mieter...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verfahrensablauf nach Modul G 1

Rz. 72 Voraussetzungen zur Auskunftspflicht sind: Rz. 73 Der Gerichtsvollzieher setzt dem Schuldner nach Auftrag des Gläubigers zur Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO zunächst zur Begleichung der Forderung eine Frist von zw...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Ort der Abnahme der Vermögensauskunft

Rz. 79 Es gibt die Möglichkeit, dass die Vermögensauskunft in der Wohnung des Schuldners oder aber in den Geschäftsräumen des Gerichtsvollziehers abgegeben wird. Sofern der Gerichtsvollzieher die Abnahme in der Wohnung bestimmt, kann der Schuldner dem binnen einer Woche gegenüber dem Gerichtsvollzieher widersprechen (§ 802f Abs. 2 S. 2 ZPO). Der Gesetzgeber hält die Abnahme ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Gesetzliche Grundlage und Ziel

Rz. 65 Der Gläubiger hat seit 2013 die Möglichkeit, aus zwei Wegen den für ihn geeignet erscheinenden auszuwählen, den Schuldner zur Vermögensauskunft laden zu lassen. Der Schuldner hat im Rahmen der Vermögensauskunft Angaben über seine persönlichen Daten, Einkommens- und auch Vermögensverhältnisse zu machen, die in einem Vermögensverzeichnis erfasst werden. Das Vermögensver...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 9. Kosten im Vermögensauskunftsverfahren

Rz. 94 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 18 RVG ist das Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft eine besondere Angelegenheit. Hierfür entsteht eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG, bei Teilnahme am Termin zusätzlich eine 0,3 Terminsgebühr nach Nr. 3310 VV RVG. Der Wert für das Verfahren ab Abnahme der Vermögensauskunft berechnet sich nach der Hauptforderung einschließlich a...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 1 I. Der Fall

Räumungsvollstreckung nach fünf Jahren Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Räumungstitel erwirkt. Tatsächlich wurde die Räumung aber weder freiwillig noch zwangsweise bewirkt. Vielmehr hat der Gläubiger fünf Jahre zugewartet, bis er den Mietvertrag erneut fristlos kündigte und die Räumungsklage androhte. Dann leitete er aber tatsächlich die Vollstreckung aus dem alten...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / f) Abdrucke aus den Registern im Abo-Verfahren

Rz. 158 § 882g ZPO regelt, wer einen Abdruck aus dem Schuldnerverzeichnis im laufenden Bezug beantragen kann, dies sind unter anderem die IHKs, RAKs, Handwerkskammern, Architektenkammern, Ärztekammern, Antragsteller, die Abdrucke zur Errichtung und Führung nicht öffentlicher zentraler Schuldnerverzeichnisse verwenden oder Antragsteller, deren berechtigtem Interesse durch Ein...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 3. Verwertung der gepfändeten Gegenständen

Rz. 49 Die Verwertung der gepfändeten Gegenstände (die notwendig ist, damit die Forderung des Gläubigers ausgeglichen wird) erfolgt in der Regel gem. § 814 Abs. 1 ZPO dadurch, dass der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Gegenstände öffentlich versteigern lässt. Insoweit ist kein besonderer Verwertungsantrag des Gläubigers erforderlich. Nur sofern anstelle einer öffentlichen ...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / H. Sammelantrag

Rz. 43 Mehrere Forderungen des Vollstreckungsschuldners sollen in einem einzigen Pfändungsantrag zusammengefasst werden, auch wenn sie sich gegen mehrere Drittschuldner richten. Bei einem entsprechenden Beschluss muss der Gläubiger aber alle zum Wirksamwerden der Pfändung notwendigen Maßnahmen wie die Zustellung an den Drittschuldner, Eintragung in das Grundbuch usw. auf jed...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Verfahrensablauf nach Modul G 2

Rz. 74 Nach § 807 ZPO kann der Gläubiger auch einen sogenannten Kombiauftrag erteilen, d.h. einen Auftrag zur Sachpfändung kombiniert mit dem Auftrag, im Fall des Vorliegens der Voraussetzungen des § 807 ZPO die Vermögensauskunft abzunehmen (Modul G 2). Sofern der Gläubiger diesen Kombiauftrag erteilt und der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Durchsuchung verweigert oder ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 7. Nachbesserung/Ergänzung

Rz. 88 Sofern der begründete Verdacht besteht, dass die abgegebene Vermögensauskunft unvollständig, ungenau oder widersprüchlich ist, kann der Gläubiger – wie bisher – unabhängig von der zweijährigen Sperrfrist die Anberaumung eines neuen Termins zur Vervollständigung des Verzeichnisses verlangen. Rz. 89 Bei der Ergänzung/Nachbesserung handelt es sich um die Fortsetzung des n...mehr

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FoVo 8+9/2020, Räumungsvoll... / 1 I. Der Fall zusammengefasst

Räumungsvollstreckung: Einer von zwei Schuldnern verstirbt Die Gläubiger betreiben die Räumungsvollstreckung aus einem Versäumnisurteil, mit dem der nachfolgend verstorbene Schuldner und die Schuldnerin als Gesamtschuldner zur Räumung eines Reihenhauses verurteilt worden sind. Die von den Gläubigern mit der Räumung beauftragte Gerichtsvollzieherin (GV) hat nach dem Tod des Sc...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / I. Die ganz alltägliche Ausgangssituation oder: gar kein Jura

Win-win-Situation: Lassen Sie uns über die Situation sprechen … Wer mit Schuldnern persönlich spricht, ist nicht selten überrascht, dass sie nicht von Zahlungsunwilligkeit geprägt sind und dass sie auch nicht alle Forderungen für unberechtigt und unbegründet halten. Das Gegenteil ist der Fall: Sie fühlen sich vom Ausgleich unstreitiger Forderungen im Angesicht angespannter fi...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / IX. Kombinationsmöglichkeiten – Modul N

Rz. 115 In Modul N besteht die Möglichkeit für den Gläubiger, Kombinationsmöglichkeiten zu Vollstreckungsaufträgen zu erteilen. Gibt der Gläubiger keine Reihenfolge vor, wird der Gerichtsvollzieher nach pflichtgemäßem Ermessen nacheinander oder nebeneinander die Aufträge ausführen. Rz. 116 Bild-Quelle: Amtlicher GV-Auftrag, Download von: justiz-nrw.de Rz. 117 Unter Modul N 1 k...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 2. Unpfändbare Gegenstände und Austauschpfändung

Rz. 44 Der Gerichtsvollzieher darf nicht jede im Schuldnergewahrsam befindliche Sache pfänden. In § 811 ZPO ist eine ganze Liste unpfändbarer Gegenstände aufgeführt, wodurch in der Praxis die Pfändbarkeit von Sachen fast zur Ausnahme geworden ist. Insbesondere dürfen folgende Gegenstände nicht gepfändet werden:mehr

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FoVo 8+9/2020, Zwischen Rec... / 2 II. Aus der Entscheidung

Können heißt nicht Müssen Die Entscheidung des LG, den Antrag der Gläubigerin zur Abgabe der Vermögensauskunft abzulehnen, stellte sich für den BGH im Ergebnis als richtig dar. Der Bevollmächtigten, die durch ihre Ladung zur Abgabe der Vermögensauskunft gemäß §§ 802c, 802f ZPO beschwert und damit erinnerungsbefugt war, wäre es aufgrund der ihr erteilten Vorsorgevollmacht zwar ...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 4. Vorpfändung

Rz. 51 Oft führt die Sachpfändung nicht zu einer Befriedigung oder auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers. Der Gläubiger muss daher in der Regel seine Zwangsvollstreckung auch auf die Forderungspfändung ausdehnen. Sofern der Gerichtsvollzieher anlässlich der Pfändung etwa durch Auskunft des Schuldners Kenntnis von Forderungen des Schuldners gegen Dritte erhält, wird...mehr

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FoVo 01/2020, Verwirkung ei... / 3 Der Praxistipp

Entscheidung ohne Begründung Die Entscheidung ist nur sehr knapp begründet. Dass der Vermieter etwas anderes angekündigt hat als er dann tatsächlich tut, rechtfertigt für sich aber keine Einstellung der Zwangsvollstreckung. Auch ist die Ansicht des Vermieters und Gläubigers letztlich unerheblich. Entscheidend ist auf der ersten Stufe, ob dem Einwand der Verwirkung eine hinrei...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / XI. Modul Q – Anwaltskosten und Forderungsaufstellung

Rz. 129 In Anlage 2 – Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen des Vollstreckungsauftrags heißt es: "Die Beifügung von zusätzlichen Anlagen für die Forderungsaufstellung, die von der Anlage 1 abweichen, ist zulässig, wenn die für den Auftrag erforderlichen Angaben nicht oder nicht vollständig in die Anlage 1 eingetragen werden können." Rz. 130 Dies bedeutet aber auch konkret, da...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / S. Lebensversicherungen/vertragliche Rentenversicherungen

Rz. 89 Ansprüche aus Lebens- oder vertraglichen Rentenversicherungen sind grundsätzlich vor und nach Eintritt des Versicherungsfalles pfändbar. Lebens- und vertragliche Rentenversicherungsansprüche sind im PfÜB-Formular unter Anspruch E pfändbar: Rz. 90 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 91 Auf S. 8 des PfÜB-Formulars kann die Herausgabeanordnun...mehr

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§ 13 Prozesskostenhilfe, Ve... / X. Büromäßige Behandlung

Rz. 95 Da der Beschluss, durch den der Rechtsanwalt der Partei beigeordnet wird, nicht automatisch zu einer Prozessbevollmächtigung führt, darf nicht vergessen werden, von der Partei eine Prozessvollmacht einzuholen. Es ist zu prüfen, ob der Mandant die Einreichung seiner Klage von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe abhängig gemacht hat oder ob er das Klageverfahren auch...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / Q. Kontenpfändung

Rz. 72 Bei einer Kontenpfändung wird auf S. 4 des PfÜB-Formulars Anspruch D "an Kreditinstitute" angekreuzt. Sodann füllt man ggf. auf S. 6 unter Anspruch D weiteres aus: Rz. 73 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 74 Bild-Quelle: Amtlicher PfÜB-Antrag, download von: justiz-nrw.de Rz. 75 Da in der Praxis häufig das Problem bestand, dass zwar das A...mehr

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AGS 01/2020, Zum Verhältnis... / 2 Aus den Gründen

II. Die nach §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, 567 Abs. 2, 569 Abs. 2 ZPO statthafte sofortige Beschwerde der Kläger ist zulässig und begründet. 1. Entgegen der Auffassung des Rechtspflegers lässt die für die Kläger zusätzlich gegebene Möglichkeit, eine Anpassung der Kostenfestsetzung an den veränderten Streitwert gem. § 107 ZPO zu beantragen, nicht das Rechtsschutzbedürf...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / d) Einsichtsrecht in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 151 In § 882f ZPO wird die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis jedem gestattet, der darlegt, Angaben nach § 882b ZPO zu benötigen,mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / IV. Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichtsvollziehers

Rz. 24 Mit der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung und einem entsprechenden Gläubigerauftrag ist der Gerichtsvollzieher befugt, zur Ermittlung des Schuldners, dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort unbekannt ist, Auskünfte aus dem Melderegister einzuholen. Bei Firmen, Vereinen oder Genossenschaften kann der Gerichtsvollzieher entsprechende Registerauskünfte e...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 1. Sachpfändung nach Modul K

Rz. 36 Bewegliche Sachen, die der Schuldner in Besitz hat (§ 808 ZPO), werden auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher gepfändet. Der Gerichtsvollzieher achtet dabei grundsätzlich nur darauf, ob der Schuldner die Sache in Gewahrsam hat, und nicht darauf, ob der Schuldner auch Eigentümer der Sache ist. In § 739 ZPO ist die Gewahrsamsvermutung beim Ehegatten und Lebens...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 5. Durchsuchungsanordnung

Rz. 57 Zum Leidwesen von Vollstreckungsgläubigern muss die Privatsphäre des Schuldners auch noch im Zwangsvollstreckungsverfahren gewahrt werden. Daher darf der Gerichtsvollzieher die Wohnung des Schuldners gegen dessen Willen nur mit einer vom Gläubiger zu beantragenden gerichtlichen Durchsuchungsanordnung betreten, § 758a Abs. 1 ZPO, worüber der Schuldner vor Betreten der ...mehr

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§ 38 Die Zwangsvollstreckun... / B. Zustellung und Inhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses

Rz. 6 Bei der Zustellung des PfÜBs erfolgt die Zustellung einerseits an den Schuldner (§ 829 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3) und andererseits an den Drittschuldner (§ 829 Abs. 2 S. 1 ZPO i.V.m. § 835 Abs. 3). Für die Wirksamkeit der Forderungspfändung ist gem. § 829 Abs. 3 ZPO ausschließlich die Zustellung an den Drittschuldner maßgeblich, d.h. mit der Zustellung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Rückdeckungsversicherungen

Rz. 45 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Hat der ArbG selbst dem ArbN eine Versorgung zugesagt (> Rz 35 ff), so kann er seine spätere Verpflichtung zur Zahlung einer Pension durch Abschluss einer Lebensversicherung rückdecken. Eine solche Rückdeckungsversicherung wird zwar ebenfalls auf das Leben des ArbN abgeschlossen; anders als bei einer Direktversicherung/Pensionskasse/Pensions...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Geltung des Aufenthaltsrechts nach der Erbrechtsverordnung

Rz. 1 Am 4.7.2012 hat der Rat der EU die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) verabschiedet.[1] Diese brachte für das deutsche internationale Erbrecht einen Paradigmenwechsel vom Staatsangehörigkeitsprinzip zur Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers. Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person soll ihren Lebensmittelpunkt bezeichnen. Die EuErbVO enthält in...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / I. Tatsächlicher Umfang

Rz. 55 Gegenstand der Testamentsvollstreckung können sowohl der gesamte Nachlass als auch einzelne Nachlassgegenstände sein. Durch die Festlegung, welche Nachlassgegenstände der Testamentsvollstreckung unterliegen sollen, wird der tatsächliche Umfang der Vollstreckung geregelt. Dieser kann so weit reduziert werden, dass der Testamentsvollstreckung überhaupt nur ein einziger ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / B. Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung

Rz. 6 Wegen der Vielgestaltigkeit der denkbaren Aufgaben eines Testamentsvollstreckers sind auch diverse Erscheinungsformen der Testamentsvollstreckung möglich. Am häufigsten findet sich jedoch die Anordnung der Abwicklungstestamentsvollstreckung, der Dauertestamentsvollstreckung und der Verwaltungstestamentsvollstreckung. Es sind aber auch andere Modelle oder Kombinationen ...mehr

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 3. Vermächtnistestamentsvollstreckung

Rz. 44 Da dem Vermächtnisnehmer gemäß § 2174 BGB lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch gegen den Erben oder einen anderen Vermächtnisnehmer zusteht,[42] ist seine Rechtsposition vergleichsweise schwach ausgestaltet. Will der Erblasser sichergehen, dass die von ihm ausgesetzten Vermächtnisse auf jeden Fall seinen Vorstellungen entsprechend erfüllt werden, bietet sich desha...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / P. Anerkennung von Schiedssprüchen im Ausland

Rz. 75 § 1061 Abs. 1 S. 1 ZPO erklärt das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche für anwendbar.[105] Die bilateralen Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge, die Deutschland mit der Schweiz, mit Italien, Österreich, den Niederlanden, Griechenland, Israel und Norwegen abgeschlossen hat, verweisen auf das genannte UN-...mehr