Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.2 Steuerbilanz

Mit § 6 EStG enthält das Steuerrecht eine eigenständige Vorschrift für die Bewertung von Wirtschaftsgütern. Soweit diese lückenhaft ist, greift der Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Über ihn sind die handelsrechtlichen GoB auch steuerrechtlich anzuwenden.[1] Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG können sich durch die eigenständigen B...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.1.2 Behandlung assoziierter Unternehmen

Rz. 23 Ein assoziiertes Unternehmen ist gem. § 311 Abs. 1 HGB ein Unternehmen, auf dessen Geschäfts- und Finanzpolitik von einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein maßgeblicher[1], aber kein beherrschender, Einfluss ausgeübt wird und an dem dieses Unternehmen nach § 271 Abs. 1 HGB beteiligt ist. Assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss grundsätzli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3 Dreiteilige Gliederung des länderbezogenen Berichts (§ 138a Abs. 2 AO)

Rz. 18 Der länderbezogene Bericht gliedert sich hinsichtlich der geforderten Finanz- und Steuerinformationen gem. § 138a Abs. 2 AO in drei Abschnitte (Nr. 1–3): Die Übersicht 1 [1] umfasst die Darstellung unterteilt nach Hoheitsgebieten über Umsatzerlöse und sonstige Erträge, Jahresergebnis, Steuern, Kapital, Beschäftigtenzahl und materielle Vermögenswerte. Die Übersicht 2 [2] b...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.1.2.1 Umsatzerlöse und sonstige Erträge aus Geschäftsvorfällen mit nahestehenden Unternehmen (§ 138a Abs. 2 Nr. 1a AO)

Rz. 29 In den Länderberichten sind Angaben zu konzerninternen Umsätzen und Erträgen unter den jeweiligen Steuerhoheitsgebieten aufzuführen, in denen sie erzielt werden. Die Zahlen in der Berichterstattung sollen auf aggregierter Basis je Land erfolgen (Zusammenfassung zu einer einzigen Zahl für das Hoheitsgebiet) und nicht auf Grundlage konsolidierter Zahlen.[1] Dies gilt un...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Grundsatz: Übernahme der übergegangenen Wirtschaftsgüter mit dem in der steuerlichen Schlussbilanz der Überträgerin enthaltenen Wert (Abs 1 S 1)

2.2.1 Übergegangene Wirtschaftsgüter Tz. 10 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der in § 12 Abs 1 S 1 UmwStG verwendete Begriff der übergegangenen WG entspr dem in § 11 Abs 1 S 1 UmwStG enthaltenen Begriff der übergehenden WG und umfasst sämtliche aktiven und passiven Vermögensposten. Wegen einer ABC-Übersicht über die übergegangenen WG s § 11 UmwStG Tz 51. Da bei den unter § 12 UmwSt...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / b) Steuerliche Auswirkungen der Einbringung von Wirtschaftsgütern

aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn? Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungs...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Übergegangene Wirtschaftsgüter

Tz. 10 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der in § 12 Abs 1 S 1 UmwStG verwendete Begriff der übergegangenen WG entspr dem in § 11 Abs 1 S 1 UmwStG enthaltenen Begriff der übergehenden WG und umfasst sämtliche aktiven und passiven Vermögensposten. Wegen einer ABC-Übersicht über die übergegangenen WG s § 11 UmwStG Tz 51. Da bei den unter § 12 UmwStG fallenden Umwandlungsvorgängen das...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Wertansatz der übergegangenen Wirtschaftsgüter (Abs 1)

2.1 Bilanzielle Behandlung der Verschmelzung bei der Übernehmerin Tz. 7 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Bei der Verschmelzung durch Neugründung stellt die Übernehmerin nach § 242 HGB auf den stlichen Übertragungsstichtag eine Eröffnungs-Bil auf. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme auf eine bereits bestehende Kö ist der Vermögensübergang ein lfd Geschäftsvorfall; dh auf den Übertr...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Kurz- und langfristige Vermögenswerte

Tz. 95 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 IAS 1 enthält lediglich die Definition eines kurzfristigen Vermögenswerts. Ein Vermögenswert ist gemäß IAS 1.66 als kurzfristiger Vermögenswert zu klassifizieren, wenn seine Realisation innerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus des Unternehmens erwartet wird oder er zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraumes gehalten wird...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Spezifizierung eines Vermögenswertes

Tz. 18 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zur Begründung eines Leasingverhältnisses muss nach dem ersten Definitionskriterium ein "identifizierter Vermögenswert" (identified asset) vorliegen. Dieses Kriterium ist im Wesentlichen inhaltsgleich zu der vorherigen Definition eines "bestimmten Vermögenswertes" in IFRIC 4 (IFRS 16.BC111; vgl. Brune, IRZ 2016, S. 123). Ein identifizierter V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Definitionskriterium 1: Identifizierter Vermögenswert

1. Spezifizierung eines Vermögenswertes Tz. 18 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zur Begründung eines Leasingverhältnisses muss nach dem ersten Definitionskriterium ein "identifizierter Vermögenswert" (identified asset) vorliegen. Dieses Kriterium ist im Wesentlichen inhaltsgleich zu der vorherigen Definition eines "bestimmten Vermögenswertes" in IFRIC 4 (IFRS 16.BC111; vgl. Brune, I...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Leasingverhältnisse über geringwertige Vermögenswerte

Tz. 8 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die zweite Erleichterungsvorschrift gilt für Leasingverhältnisse, denen ein geringwertiger Vermögenswert (low value asset) zugrunde liegt. Der IASB definiert indes nicht explizit im Standard, wodurch ein geringwertiger Vermögenswert gekennzeichnet ist. In den offiziellen Anwendungsleitlinien sind lediglich qualitative Kriterien verankert, die ...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / aa) Führt die Einbringung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn?

Die steuerlichen Auswirkungen der Übertragung von Wirtschaftsgütern auf den Familienpool hängen von diversen Faktoren ab. So ist zum einen relevant, ob die Wirtschaftsgüter zum steuerlichen Privatvermögen oder zum Betriebsvermögen gehören und wie lange der Einbringende bereits Eigentümer der Einbringungsgegenstände ist. Zum anderen ist der steuerliche Status der Gesellschaft...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Allgemeines und Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 151 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Bei sog. Sale-and-lease-back-Transaktionen wird in einem ersten Schritt ein Vermögenswert an eine andere Partei veräußert (sale). In einem zweiten Schritt wird seitens des Verkäufers der vormals übertragene Vermögenswert von dieser ankaufenden Partei im Rahmen eines Leasingverhältnisses zurückgemietet (lease-back). Folglich tritt der Verkäuf...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / II. Regelung im Einzelnen

Rz. 25 [Autor/Stand] Die steuerliche Behandlung der bedingten und befristeten Rechtsgeschäfte war bereits in den §§ 147–151 AO 1919 im Grundsatz in der gleichen Weise wie nach dem zur Zeit bestehenden Recht gem. §§ 4–8 BewG geregelt. Die Vorschriften der §§ 147–151 AO 1919 sind später von der AO in das BewG übernommen worden. Da sie in ihrem sachlichen Inhalt bisher nicht we...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Substanzielle Austauschrechte

Tz. 20 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Zu beachten ist, dass nicht jeder spezifizierte Vermögenswert uno actu als identifiziert gilt. So ist das Kriterium der Identifizierbarkeit nicht erfüllt, wenn der Vermögenswert zwar spezifizierbar ist, der potenzielle Leasinggeber jedoch – ausnahmsweise (IFRS 16.BC114) – ein substanzielles Austauschrecht (substantive substitution right) währ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Recht auf Bestimmung der Nutzung

Tz. 28 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Während das erste Kontrollkriterium (obtain substantially all of the economic benefits) danach fragt, ob dem potenziellen Leasingnehmer die wirtschaftliche Nutzenziehung aus dem Leasingobjekt zusteht (benefit element der Kontrolle), widmet sich das zweite Kriterium ( right to direct the use ) der Frage, wer die konkrete Nutzung des Leasingobjek...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Anwendungsbereich

Tz. 5 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Regelungen des IFRS 16 sind sowohl für den Leasingnehmer als auch für den Leasinggeber grundsätzlich für alle Verträge einschlägig, die ein Leasingverhältnis begründen oder enthalten, einschließlich solcher, bei denen ein Nutzungsrecht im Rahmen eines Unterleasingverhältnisses (sublease) weitervermietet wird (IFRS 16.3; zu subleases vgl. T...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Günstige Kaufoption

Tz. 114 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Wenn eine Übertragung des rechtlichen Eigentums am Leasingobjekt auf den Leasingnehmer am Ende der Leasinglaufzeit nicht verpflichtend, sondern mit Blick auf eine Kaufoption des Leasingnehmers lediglich optional ist, resultiert aus einer solchen Option regelmäßig dann ein Finance-Leasingverhältnis, wenn dem Leasingnehmer bei Abschluss des Le...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftlicher Eigentümer

Rz. 20 [Autor/Stand] § 10 Abs. 1 GrStG stellt allein auf die steuerliche Zurechnung des Steuergegenstandes ab. Wurde die wirtschaftliche Einheit des Grundbesitzes (Steuergegenstand) bei der Feststellung des Einheitswerts abweichend von § 39 Abs. 1 AO dem wirtschaftlichen Eigentümer (vgl. § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO) zugerechnet, ist dieser Steuerschuldner. Rz. 21 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirkung des Eintritts der Zeitbestimmung

Rz. 8 [Autor/Stand] Zu untersuchen bleibt, was steuerlich zu geschehen hat, wenn das Ereignis, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist, eintritt. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden: a) Hängt der Erwerb eines Wirtschaftsguts von dem Ereignis ab, so ändert sich mit dem Zeitpunkt des Eintritts die Vermögenslage. Der Vermögenserwerb wird nunmehr berücksichtigt, und es wird da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Aufschiebend bedingter Erwerb – Begriff

Rz. 3 [Autor/Stand] Das Maß der Aussichten, die im Feststellungszeitpunkt für den Eintritt oder Nichteintritt einer Bedingung bestehen, ist nach der Rechtsprechung[2] nicht entscheidend dafür, ob eine Verpflichtung aufschiebend oder auflösend bedingt ist. Wie auch im bürgerlichen Recht muss im Steuerrecht streng zwischen aufschiebender und auflösender Bedingung unterschieden...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / II. Vorüberlegung: steuereffiziente Beteiligung des Ehegatten

Wenn Ehegatten, die bisher nicht oder nur in geringem Umfang am Familienvermögen beteiligt sind, Gesellschafter des Familienpools werden sollen, bestehen im Grundsatz zwei Gestaltungsvarianten. Einerseits können vorab Vermögenswerte im gewünschten Umfang zwischen den Ehegatten übertragen werden, welche sodann in einem zweiten Schritt auf den Familienpool übertragen werden. A...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / bb) Führt die Einbringung von Immobilien zu neuem AfA-Potential?

Da im Umfang der eigenen Beteiligungsquote an der Gesellschaft keine entgeltliche Übertragung auf eine vermögensverwaltende Personengesellschaft denkbar ist, scheidet eine solche im Umfang der Beteiligungsquote des Einbringenden zugleich als Gestaltungsmittel aus, wenn zur Schaffung eines erhöhten AfA-Potenzials gezielt eine Wertaufstockung bei einzubringenden Immobilien bea...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Quellen von Schätzungsunsicherheiten

Tz. 195 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Nach IAS 1.125 hat ein Unternehmen Angaben zu den wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen und über sonstige am Abschlussstichtag wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten zu machen, die ein erhebliches Risiko in sich bergen, wesentliche Anpassungen von Buchwerten von ausgewiesenen Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Ges...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 16 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Die Anwendung von IFRS 16 knüpft an das Vorliegen eines Leasingverhältnisses iSd. IFRS 16.9 an (IFRS 16.3; vgl. Tz. 5). Wird ein solches Leasingverhältnis aufseiten des Kunden identifiziert, so hat er als Leasingnehmer vorbehaltlich der Ansatzwahlrechte (vgl. Tz. 6ff.) ein Nutzungsrecht sowie eine korrespondierende Leasingverbindlichkeit iSd....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Recht auf wirtschaftliche Nutzenziehung

Tz. 27 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Mit Blick auf das erste Kontrollkriterium – Recht auf im Wesentlichen den gesamten wirtschaftlichen Nutzen (obtain substantially all of the economic benefits) – muss beurteilt werden, ob der Kunde bzw. potenzielle Leasingnehmer tatsächlich "die Früchte" aus seiner Verwendung des Vermögenswertes ernten kann. Dabei ist zu beachten, dass ein Kun...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Gliederungsarten

Tz. 88 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Hinsichtlich der Frage der Formate, dh. ob Flexibilität nur in Form von Gliederungshinweisen gegeben werden soll oder ob feste Formate wie im HGB vorgeschrieben werden sollen, sieht IAS 1 einen Kompromiss zwischen den divergierenden Sichtweisen vor. Der Standard normiert lediglich bestimmte Gliederungsvorschriften. Eine Struktur im Sinne fest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Wertansatz bei grenzüberschreitender Hereinverschmelzung

Tz. 21 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Besonderheit ergibt sich im Fall einer grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung hinsichtlich solcher WG, die erst in Folge der Verschmelzung in D st-verstrickt werden. Wenn in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö (dazu s § 11 UmwStG Tz 17) das ausl Vermögen mit einem Wert unterhalb des gW angesetzt worden ist, zwingt § 12 Abs ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Rechtslage bis zum Eintritt der Zeitbestimmung

Rz. 4 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen der Erwerb von Wirtschaftsgütern oder die Entstehung oder der Wegfall einer Last von einem Ereignis abhängt, bei dem nur der Zeitpunkt ungewiss ist, stellt § 8 BewG der Setzung einer Bedingung gleich. Demgemäß ergibt sich Folgendes: a) Wirtschaftsgüter, deren Erwerb vom Eintritt eines Ereignisses abhängt, dessen Eintritt gewiss, bei dem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Rechtslage bis zum Eintritt der Bedingung

Rz. 6 [Autor/Stand] Der an eine aufschiebende Bedingung geknüpfte Vermögenserwerb tritt steuerlich beim Erwerber zunächst nicht ein (§ 4 BewG). Bis zum Eintritt der Bedingung werden die betreffenden Wirtschaftsgüter dem Erwerber noch nicht zugerechnet. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Wirtschaftsgüter steuerfrei bleiben; sie werden vielmehr noch dem Veräußerer/Übertrage...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 BewG regelt die bewertungsrechtliche Behandlung des Erwerbs von Wirtschaftsgütern unter einer auflösenden Bedingung. Der Begriff der auflösenden Bedingung und die bewertungsrechtliche Behandlung eines Wirtschaftsguts, das unter einer auflösenden Bedingung erworben wird, entsprechen den hierfür maßgebenden Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (s. Vor §§...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / 2. Wirkung der aufschiebenden und auflösenden Bedingung

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei der aufschiebenden Bedingung ist das Rechtsgeschäft sofort wirksam. Die beabsichtigte Rechtsfolge tritt aber erst mit dem Eintritt der Bedingung ein, wobei zu unterscheiden ist, ob die Bedingung nur das schuldrechtliche oder auch das dingliche Rechtsgeschäft erfasst.[2] Erst der Eintritt der Bedingung hat den Eintritt der Wirkung des Rechtsgeschäfts ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wirkung des Eintritts der Bedingung

Rz. 7 [Autor/Stand] Tritt die Bedingung ein, so ändert sich die Vermögenslage ex nunc. Der von dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung abhängige Vermögenserwerb wird nunmehr beim Erwerber berücksichtigt, und es werden die betreffenden Wirtschaftsgüter dem Erwerber steuerlich zugerechnet. Eine Berichtigung vorausgehender Steuerveranlagungen findet nicht statt. Bei der Erbsc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.5 Vermögensübergang von einer steuerbefreiten auf eine steuerpflichtige Körperschaft

Tz. 22 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Durch das SEStEG wurde der frühere S 2 des § 12 Abs 1 UmwStG gestrichen. Danach waren beim Vermögensübergang von einer stfreien auf eine stpfl Kö die übergegangenen WG zwingend mit dem Tw anzusetzen. Wie der amtl Ges-Begr zum SEStEG (s BT-Drs 16/2710, 41) zu entnehmen ist, bedarf es im neuen Recht dieser Aussage nicht mehr, da in diesen Fälle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Sind die durch ein Rechtsgeschäft gewollten Wirkungen von einem zukünftigen ungewissen Ereignis abhängig oder sollen die Rechtswirkungen nur bis zum Eintritt eines zukünftigen ungewissen Ereignisses dauern, so steht das Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung i.S. der §§ 4–7 BewG. Ist der Erwerb von Wirtschaftsgütern oder die ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 6 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Der IASB hat in IFRS 16 einige – für die Praxis äußerst relevante – Erleichterungsvorschriften implementiert, um ein verhältnismäßiges Gleichgewicht zwischen den Kosten der Bilanzierung für den Ersteller auf der einen Seite und dem daraus resultierenden Nutzen für die Adressaten aus den bereitgestellten Informationen auf der anderen Seite in E...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / C. Trennung von unterschiedlichen Komponenten eines Vertrags

Tz. 36 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingverhältnisse werden im Kontext der zunehmenden Dienstleistungsgesellschaft verstärkt nicht mehr isoliert, sondern mit zusätzlichen Serviceleistungen, die nicht die Leasingdefinition nach IFRS 16.9 erfüllen (vgl. Tz. 16ff.), in einem Gesamtvertragswerk als Paket vereinbart (vgl. Wätjen, 2020, S. 1f. mwN). So wird bspw. im Rahmen des sog...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Saldierung von Posten

Tz. 50 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Da das Rahmenkonzept den Bereich der Verrechnung von Posten nicht behandelt, wurde hierzu in IAS 1 eine allgemein gültige Regelung verankert. IAS 1 geht dabei unter dem Gesichtspunkt der Entscheidungsnützlichkeit (decision usefulness) davon aus, dass aus Adressatensicht der gesonderte Ausweis von Vermögens werten, Schulden, Erträgen und Aufwe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Mietereinbauten und sonstige Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen am Leasinggegenstand

Tz. 65d Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingnehmer können – sofern der Leasinggeber als rechtlicher Eigentümer des underlying asset zustimmt – Ein-, Um- oder Ausbaumaßnahmen an diesem von ihm gemieteten Vermögenswert vornehmen. Nimmt der Leasingnehmer eine solche Baumaßnahme an dem zugrunde liegenden Vermögenswert auf eigene Rechnung vor und sind die damit verbundenen Kosten ni...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Anhangangaben

Tz. 80 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Leasingnehmer sind dazu verpflichtet, umfangreiche qualitative und quantitative Anhangangaben über ihre Leasingverhältnisse zu machen. Vorgelagert zu den konkreten Vorschriften über die Anhangangaben formuliert der Standardsetzer in IFRS 16.51 das Ziel der Anhangangaben (objective of the disclosures), wonach die Adressaten der IFRS-Berichters...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Beispiele unbedingten Erwerbs

Rz. 19 [Autor/Stand] In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung verneint und einen unbedingten Erwerb angenommen: 1. Bei nicht aufschiebend bedingten, sondern nur genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften, vgl. Vor §§ 4–8 Rz. 10. Rz. 20 2. Vertragliche Aufnahme des Vorbehalts einer endgültigen Einigung stellt lediglich eine Recht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Beteiligungskorrekturgewinn ("erweiterte Wertaufholung") bei Aufwärtsverschmelzung (Abs 1 S 2)

1. Ausgewählte Literaturhinweise: Gratz/Wutzke, Rückwirkende Besteuerung fiktiver Übernahmegewinne bei Verschmelzung – ein Beitrag zur Stützung des Standorts D?, DB 1997, 2348; Rödder, Wertaufholungsgebot betreffend Beteiligungen und Umstrukturierung, DStR 1999, 1019; Fatouros, Die vergessene Wertaufholung nach § 12 Abs 2 S 2 Hs 1 UmwStG, BB 2005, 1079; Rouenhoff, Keine Auswirku...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte – Keine Besteuerung des auf das häusliche Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungsgewinns

Leitsatz Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Eigentumswohnung innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn auch insoweit gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf ein zur Erzielung von Überschusseinkünften genutztes häusliches Arbeitszimmer entfällt (entgegen BMF-Schreiben vom 05.10.2000, BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ansatz und Bewertung in den Folgebilanzen

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Dass die übernehmende Kö wegen der ausdrücklichen Regelung in § 12 Abs 1 UmwStG auch dann an einen unterhalb des gW liegenden Wertansatz für die übergegangenen WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö gebunden ist, wenn sie gem § 24 UmwG in ihrer hr-lichen Übernahme-Bil die höheren AK bzw HK der Rechtsvorgängerin ansetzt (s Tz 8),...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2 Zwingende Wertverknüpfung mit der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft

Tz. 14 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 1 UmwStG hat die übernehmende Kö die auf sie übergegangenen WG mit Wirkung zum stlichen Übertragungsstichtag zwingend mit dem in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö enthaltenen Wert iSd § 11 UmwStG zu übernehmen (Prinzip der Bw-Verknüpfung). Dadurch bleibt die spätere Besteuerung der in den übergehenden WG ruhende...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / IV. Konzept der Periodenabgrenzung

Tz. 43 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Ein Unternehmen hat gem. IAS 1.27 und dem Rahmenkonzept (CF.OB17ff.) seinen Abschluss, mit Ausnahme der Kapitalflussrechnung, nach dem Konzept der Periodenabgrenzung (accrual basis of accounting) aufzustellen. Demnach werden Posten dann als Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen erfasst, wenn sie die im Rahmenkonzept...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Darstellung der Rechnungslegungsmethoden

Tz. 187 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Gemäß IAS 1.117 sind die bedeutsamen (significant) Rechnungslegungsmethoden bestehend aus den verwendeten Bewertungsgrundlagen (measurement bases) und den sonstigen angewandten Rechnungslegungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, anzugeben (zur vorgesehenen Neuregelung, nach der statt auf die Bedeutsamkeit auf die...mehr