Fachbeiträge & Kommentare zu Zulassung

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 456 Die Zulässigkeit einer GmbH als Rechtsform für die berufliche Zusammenarbeit von Rechtsanwälten war im Schrifttum lange umstritten.[1044] Die überwiegende Anzahl der Autoren bejahte deren Zulässigkeit.[1045] Höchstrichterlich wurde die Zulässigkeit einer Zahnarzt-GmbH anerkannt,[1046] vom BayObLG auch die Zulässigkeit einer Anwalts-GmbH.[1047] Nach wie vor erfreut si...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 1. Allgemeines und Vergütungsprozess

Rz. 418 Rechtliche Grundlage eines Vergütungsanspruchs des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ist i.d.R. ein Vertrag. Beauftragt ein Prozessbevollmächtigter im eigenen Namen einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung eines Termins, so ist der Terminsvertreter regelmäßig Erfüllungsgehilfe des Prozessanwalts und verdient die Gebühr für diesen.[1526] Entsprechend § 5 RVG gilt auch für...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 8. Verstoß gegen materielles Recht

Rz. 98 Der Geschädigte soll im Wege des Schadensersatzes grds. nicht mehr erhalten als das, was er nach der materiellen Rechtslage hätte verlangen können..[208] Der Verlust oder die Vorenthaltung einer tatsächlichen oder rechtlichen Position, auf die nach der Rechtsordnung kein Anspruch besteht, stellt keinen ersatzfähigen Schaden dar.[209] Verliert der Mandant den von ihm g...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Berufsrecht

Rz. 394 Berufsrechtlich begrenzt § 59a Abs. 1 und 2 BRAO die Zulässigkeit einer Sozietät auf die Zusammenarbeit mit den Angehörigen der dort genannten Berufsgruppen (zur internationalen Sozietät vgl. Rdn 419 ff.). Allerdings bestehen – wie bei der Partnerschaft (vgl. Rdn 430) – verfassungsrechtliche Bedenken gegen die gesetzlich vorgesehenen Beschränkungen.[874] Die angespro...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Grundlagen

Rz. 392 § 52 Abs. 2 BRAO enthält spezielle gesetzliche Regelungen für Rechtsanwaltssozietäten, § 59a BRAO nunmehr auch für alle Berufsausübungsgemeinschaften.[869] Eine Sozietät ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, die nicht nur ein gemeinsames Büro unterhalten, sondern den Beruf im Interesse und auf Rechnung aller Sozien unter Benutzung ihrer gemeinsamen Einrichtunge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (1) Möglichkeit und Aussichten eines Rechtsmittels

Rz. 256 Nach Abschluss einer Instanz ist der Prozessbevollmächtigte daher verpflichtet, die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen.[1003] Die Übersendung kann mit einfachem Brief erfolgen. Eine Zugangskontrolle oder Nachfrage ist trotz Schweigens des Ma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5.1.1 Geeignete Person oder Stelle

Rn 47 In der InsO finden sich keine Vorgaben, welche Personen oder Stellen zur Ausstellung der Bescheinigung geeignet sind. Stattdessen können die Länder eigene Vorgaben machen. Dies ermöglicht es, regionalen Besonderheiten, bspw. der Verfügbarkeit von Schuldnerberatungsstellen, Rechnung zu tragen. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers sind geeignete Personen oder Stellen in...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Rn 11 Voraussetzung für die Zulassung des Eröffnungsantrags und damit den Zugang zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren (2. Stufe) ist, dass der Schuldner zuvor ernsthaft versucht hat, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Regulierung seiner Verbindlichkeiten auf der Grundlage eines "außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans" herbeizuführen. Zum Kreis ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.1 Bescheinigung (Abs. 1 Nr. 1)

Rn 114 Der Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts ist im Hinblick auf die Bescheinigung gemäß Abs. 1 Nr. 1 nicht auf eine rein formelle Kontrolle beschränkt, ob überhaupt eine Bescheinigung vorgelegt wurde. Das Gericht kann die Bescheinigung daraufhin überprüfen, ob sie schlüssige Erklärungen enthält, weil § 305 Abs. 1 Nr. 1 den Zweck verfolgt, durch die Ausschöpfung außergeri...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 1. Zulassung

Rz. 46 Das Zulassungsrecht für Anwälte ist zur Jahrhundertwende deutlich verändert worden. Rechtsanwälte sind an bestimmten Gerichten zugelassen. Seit dem Jahr 1999 können Rechtsanwälte, die formaliter bei dem LG ihres Kanzleisitzes zugelassen sind, auch vor allen anderen Amts- und Landgerichten in Deutschland tätig werden , was dazu geführt hat, dass heute viele Rechtsanwält...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / 2. Bedeutung der Zulassung

Rz. 47 Wie zuvor bereits dargelegt, hat die Bedeutung der Anwaltszulassung an einem bestimmten Gericht seit 1999 relevant abgenommen, da anders als früher die bei einem Amts- oder Landgericht zugelassenen Anwälte bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten in Zivilsachen auftreten können und seit dem Jahr 2007 auch vor allen Oberlandesgerichten. In Verwaltungs-, Sozial-, Arb...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 2. Nichtzulassungsbeschwerde

Sofern das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen hat, weil aus Sicht des Berufungsgerichts keiner der drei vorbenannten Gründe (grundsätzliche Bedeutung, für die Fortbildung des Rechts erforderlich, zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich) für die Zulassung der Revision vorliegt, steht dem durch das Berufungsurteil Beschwerten gem. § 544 ZPO da...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / VII. Prozessbevollmächtigte

Rz. 45 Prozessbevollmächtigte sind Parteivertreter , die aufgrund einer Vollmacht den Prozess anstelle der Partei führen, § 80 ZPO. Als Prozessbevollmächtigte treten heute fast ausschließlich Rechtsanwälte auf. Rechtsanwälte müssen für ihre Zulassung ein Studium der Rechtswissenschaften und den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert haben. Sie verfügen damit ...mehr

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§ 25 Das arbeitsgerichtlich... / 2. Revision

Rz. 16 Die Revision, d.h. die Überprüfung des Urteils allein im Hinblick auf die vom Vorrichter vorgenommene rechtliche Würdigung, ist nur zulässig, wenn das Landesarbeitsgericht sie zugelassen hat . Die Zulassung muss erfolgen, wenn Hat das Landesarbeitsgericht die Revi...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 1. Revisionssumme und Zulassungsrevision

Rz. 17 Gemäß § 543 Abs. 1 ZPO findet die Revision nur statt, wenn gem. Nr. 1 das Berufungsgericht sie in dem Urteil zugelassen hat oder gem. Nr. 2 das Revisionsgericht der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision stattgegeben hat. Die Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht ist für das Revisionsgericht gem. § 543 Abs. 2 letzter Satz ZPO bindend. Das Berufun...mehr

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§ 16 Rechtsmittel / 2. Zulassungsberufung

Rz. 4 Wenn der gem. § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderliche Beschwerdewert von 600,00 EUR nicht erreicht ist, kann das Gericht des ersten Rechtszugs in seinem Urteil die Berufung trotzdem gem. § 511 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 4 ZPO zulassen , wennmehr

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§ 21 Interventionsverfahren / II. Verfahren

Rz. 8 Der Beitritt als Nebenintervenient erfolgt durch Einreichung eines Schriftsatzes, der die Beitrittserklärung und eine Darlegung des Beitrittsgrundes enthält (§ 70 ZPO). Der Schriftsatz wird beiden Parteien von Amts wegen zugestellt. Widerspricht eine der Parteien dem Beitritt, entscheidet das Gericht durch ein Zwischenurteil über die Zulassung der Nebenintervention. Di...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / c) Besondere Angelegenheiten

Rz. 77 § 18 RVG listet die Tätigkeiten auf, die grundsätzlich selbstständige Angelegenheiten bilden sollen, gleichgültig, mit welchen anderen Tätigkeiten des Anwalts sie in Zusammenhang stehen. Dies unterscheidet § 18 von § 17 RVG, da in § 17 RVG die Tätigkeiten eines Anwalts, die als verschiedene Angelegenheiten aufgeführt sind, immer im Zusammenhang mit einer bestimmten an...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / 3. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 33 Eine Rechtsanwalts GmbH ist ebenfalls zulässig. Berufsrechtliche Bestimmungen, die die Anwalts GmbH treffen, sind in den §§ 59c bis 59m BRAO geregelt. Der große Vorteil ist bei dieser Gesellschaftsform, dass – von Ausnahmen abgesehen – nur das Gesellschaftsvermögen haftet . Die GmbH wird in das Handelsregister (Abt. B) eingetragen und muss eine notariell beurkundete Sa...mehr

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§ 12 Allgemeine Vorschriften / E. Fragen und Antworten

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§ 1 Kanzleiorganisation / II. Wirtschaftlichkeit

Rz. 11 Ein weiteres Ziel der Kanzleiorganisation ist die Wirtschaftlichkeit der Arbeitsweise . Auch wenn der Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in erster Linie ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, ändert dies nichts daran, dass die Rechtsanwaltskanzlei ein Wirtschaftsunternehmen ist, das sich wie andere Wirtschaftsunternehmen Wettbewerbern stellen...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Sicherheit

Rz. 8 Wichtigstes Ziel der Kanzleiorganisation ist es, sicherzustellen, dass sämtliche Fristen und Termine beachtet werden, die nach den materiell-rechtlichen und prozessualen Vorschriften und Regeln zu beachten sind. Dieses vordringliche Ziel der Büroorganisation widerspricht in mancher Hinsicht einem effizienten betriebswirtschaftlichen Ablauf der Büroarbeit, ist jedoch un...mehr

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / c) Formelle Voraussetzungen der Eheschließung

Rz. 12 Für die Formwirksamkeit der Eheschließung genügt gem. Art. 11 Abs. 1 Fall 2 EGBGB die Einhaltung des am Eheschließungsort geltenden Rechts. Der Gegenstand der Form ist weit gegriffen und umfasst z.B. die Zulässigkeit der Stellvertretung – soweit sie nicht die Befugnis zur Auswahl des Partners umfasst[9] –, das Erfordernis eines Aufgebots und das für die Eheschließung ...mehr

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§ 46 Strafrecht / I. Die Vertretung des Geschädigten

Rz. 43 Viele Geschädigte von Straftaten lassen sich sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich durch Rechtsanwälte vertreten. Dies gilt insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug und Untreue oder auch den Strafvorschriften zum Schutz gewerblicher Rechte wie den Delikten im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder bei Urheberrechtsverletzungen usw. Der Rechtsanwalt e...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / 4. Vollstreckung (Exequaturverfahren)

Rz. 98 Während die bloße Anerkennung mitgliedstaatlicher Entscheidungen automatisch erfolgt, setzt ihre Vollstreckung im Inland zuvor ein eigenes Verfahren nach Art. 43 ff. EuErbVO voraus. Die EuErbVO hält also an der Notwendigkeit des Exequaturs fest, welche im Rahmen der EuGVVO gerade erst aufgegeben wurde. Allerdings sind die Voraussetzungen für die Vollstreckbarerklärung...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / VII. Zwangsvollstreckung

Rz. 201 Die 0,3 Verfahrensgebühr für die Tätigkeit des Anwalts im Vollstreckungsverfahren richtet sich nach Nr. 3309 VV RVG. Nach Nr. 3310 VV RVG kann der Rechtsanwalt, der an einem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft oder einem gerichtlichen Termin teilnimmt, eine 0,3 Terminsgebühr verdienen. Zu beachten ist, dass die Erhöhung für mehrere Auftraggeber nach Nr. 1008 VV R...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / I. Elektronischer Rechtsverkehr und beA

Rz. 218 Büroorganisation in der heutigen Zeit ist ohne den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nicht mehr denkbar. Die Umstellung auf das elektronische Zeitalter begann Anfang der 1980er Jahre mit dem Einzug der Personal Computer in Anwaltskanzleien. Die Entwicklung von der guten alten Schreibmaschine zum Computer erfolgte sehr schnell, da in den Kanzleien rasch erkannt wurde...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Zulassung der Austauschpfändung – Angemessenheit

Rz. 7 Gem. Abs. 1, 1. Halbs. muss die Austauschpfändung vom Vollstreckungsgericht zugelassen werden. Ein solcher Beschluss setzt zunächst die Angemessenheit der Austauschpfändung voraus (Abs. 2 Satz 2). Ist zu erwarten, dass der voraussichtliche Versteigerungserlös der Sache den Wert eines Ersatzstücks erheblich übersteigt, ist die Angemessenheit i. d. R. gegeben (LG Main, N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Befristung

Rz. 4 Die vorläufige Austauschpfändung ist durch den Gerichtsvollzieher aufzuheben, wenn der Gläubiger nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung von der Pfändung einen Antrag nach § 811a Abs. 2 ZPO bei dem Vollstreckungsgericht gestellt hat oder wenn ein solcher Antrag rechtskräftig zurückgewiesen ist (Abs. 2; vgl. § 75 GVGA). Der Nachweis der rechtzeiti...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Austauschpfändung ist zu erwarten

Rz. 2 Nach Abs. 1 ist die vorläufige Austauschpfändung zulässig, wenn eine Zulassung durch das Gericht zu erwarten ist (OLG München, OLGZ 1983, 325). In diesem Fall pfändet der Gerichtsvollzieher die Sachen, wenn er im Gewahrsam des Schuldners keine pfändbaren Sachen vorfindet oder wenn die vorhandenen pfändbaren Sachen zur Befriedigung des Gläubigers nicht ausreichen. Er be...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Benachrichtigung

Rz. 5 Der Gerichtsvollzieher benachrichtigt den Gläubiger davon, dass er die Pfändung als vorläufige Austauschpfändung durchgeführt hat und weist ihn darauf hin, dass die Pfändung nach § 811b ZPO aufgehoben werden müsse, wenn der Gläubiger nicht binnen zwei Wochen nach Eingang der Nachricht die Zulassung der Austauschpfändung bei dem Vollstreckungsgericht beantragt habe (Abs...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Ersatzgegenstand

Rz. 4 Die Zulassung der Austauschpfändung ist möglich, wenn der Gläubiger dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück, das dem geschützten Verwendungszweck genügt, überlässt (Abs. 1, 1. Alt.). Das Ersatzstück muss aber hierbei nicht von gleicher Art sein (LG Deggendorf, Beschluss vom 7.3.2016, 13 T 36/16, Rn. 14 – juris; BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 171 = N...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 14 Gerichtskosten entstehen keine. Stellt der Gläubiger das Ersatzstück oder leistet den Geldbetrag, ist ihm der Wert i. R.d. Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 ZPO) gem. Abs. 2 Satz 3 vorab aus dem Versteigerungserlös zu erstatten. Für das Verfahren vor dem Vollstreckungsgericht fallen keine Gerichtsvollzieherkosten an. Diese entstehen nur im Verfahren gem. § 811b ZP...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4.1.4 Sonstige Teilnehmer

Rz. 471 Kein eigenes Teilnahmerecht steht dem Abschlussprüfer zu, soweit nicht ein Gesellschafter dessen Teilnahme gem. § 42a Abs. 3 GmbHG verlangt. Rz. 472 Die Zulassung von anderen Personen, beispielsweise Sachverständigen, Familienangehörigen, Mitarbeitern des Unternehmens etc., bedarf grundsätzlich der Zustimmung aller Gesellschafter, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 5.1 Versammlungsleitung

Rz. 482 Die Bestellung eines Versammlungsleiters ist im GmbH-Recht nicht vorgesehen. Ein Versammlungsleiter ist nur dann zwingend, wenn die Satzung eine entsprechende Regelung enthält. Sieht die Satzung die Position eines Versammlungsleiters nicht vor, kann die Gesellschafterversammlung mit einfacher Mehrheit einen Versammlungsleiter bestimmen. Die Position eines so bestimmt...mehr

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IV Gesellschafterversammlun... / 4.1.3 Bevollmächtigte und Beistände

Rz. 468 Die Gesellschafter können sich in der Gesellschafterversammlung vertreten lassen, ihr Teilnahmerecht also Dritten überlassen.[1] Hält ein Gesellschafter mehrere Geschäftsanteile, kann ihm – auch ohne entsprechende Regelung in der Satzung – untersagt werden, mehr als einen Stimmrechtsvertreter in die Gesellschafterversammlung zu entsenden. Denn anderenfalls bestünde d...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 2.2 Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften

Rz. 1343 Besonders strenge Regelungen Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften unterfallen besonders strengen Bilanzierungs-, Informations- und Prüfungsregelungen, die eine umfassende Information der Anleger sicherstellen sollen.[1] Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gelten kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften daher stets auch als große Kapitalgesellschaft. Nach § 26...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 4.4 HGB- oder IAS/IFRS-Konzernabschluss?

Rz. 1668 Eine zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtete kapitalmarktorientierte Mutter-GmbH muss für Geschäftsjahre ihren Konzernabschluss zwingend nach den IAS/IFRS-Regeln aufstellen (Art. 4 IAS-VO,[1] § 315e Abs. 1 HGB). Dies gilt auch für eine Mutter-GmbH, für die im zu bilanzierenden Geschäftsjahr die Zulassung des Handels ihrer Wertpapiere an einem organisi...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 4.3.2 Größenabhängige Befreiung

Rz. 1659 Kleine Konzerne sind von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, wenn bestimmte Schwellenwerte nicht überschritten werden.[1] Und nur bei Überschreitung in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren ist ein Konzernabschluss aufzustellen (§ 293 Abs. 4 HGB). Rz. 1660 Die Größenmerkmale werden alternativ nach zwei verschiedenen Methoden ermittelt –...mehr

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VII Jahresabschluss und Gew... / 1 Einleitung

Rz. 1334 Die Geschäftsführer einer GmbH haben nach § 41 GmbHG von der Gründung der GmbH bis zu ihrer Löschung[1] für eine ordnungsgemäße Buchführung zu sorgen. Diese Aufgabe trifft grundsätzlich alle Geschäftsführer der GmbH [2] und zwar den oder die aktuell bestellten [3] sowie auch faktische Geschäftsführer.[4] Diese Pflicht kann nicht qua Satzung oder sonstige Vereinbarung ...mehr

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I Grundlagen / 1.1.2 Vorgaben des Europäischen Rechts

Rz. 6 Eine Vielzahl der in den letzten Jahren erfolgten Gesetzesänderungen im Bereich des GmbH-Rechts ist auf europäische Vorgaben zurückzuführen. Ihr Einfluss tritt zwar im GmbH-Recht weniger hervor als im Aktienrecht, ist aber auch hier bedeutsam. Zur Harmonisierung des europäischen Gesellschaftsrechts im engeren Sinne sind bisher folgende Richtlinien mit Bezug zum GmbH-Re...mehr

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VI Das Kapital / 2.2.3.2 Bezugsrecht

Rz. 1199 In analoger Anwendung des im Aktienrecht geltenden § 186 Abs. 1 AktG haben die GmbH-Gesellschafter ein Bezugsrecht auf einen Anteil an den neuen Geschäftsanteilen, der ihrer jeweiligen Beteiligung am bisherigen Stammkapital entspricht.[1] Ein Ausschluss des Bezugsrechts ist unter gewissen Voraussetzungen möglich (dazu sogleich). Rz. 1200 Aus dem gesetzlichen Bezugsre...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 52 Leistung... / 2.2 Freie Arztwahl (Abs. 2)

Rz. 9 Absatz 2 Satz 1 eröffnet den Leistungsempfängern die freie Wahl zwischen den Ärzten, Zahnärzten und Krankenhäusern entsprechend den Regeln für die gesetzliche Krankenversicherung. Rz. 10 Ärzte und Zahnärzte i. S. d. Abs. 2 sind dabei – wie in § 76 Abs. 1 SGB V – nicht nur die niedergelassenen Vertragsärzte, sondern auch die medizinischen Versorgungszentren, die ermächti...mehr

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zfs 11/2019, Gehörsverstoß ... / Sachverhalt

Das AG Landau hat die Betr. wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft zu einer Geldbuße von 140 EUR verurteilt. Hiergegen wendet sich die Betroffene mit ihrer durch ihren Verteidiger im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs beim Amtsgericht eingegangenen Rechtsbeschwerde, die sie mit einem Antrag auf Zulassung d...mehr

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AGS 11/2019, Fiktive Termin... / Leitsatz

Eine Terminsgebühr entsteht nach Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 zu Nr. 3104 VV auch im Falle der Entscheidung durch Gerichtsbescheid, gegen den gem. § 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO neben der Zulassung der Berufung mündliche Verhandlung beantragt werden kann (Anschluss an VG Hamburg, Beschl. v. 9.11.2017 – 1 KO 8346/17). Saarländisches VG, Urt. v. 28.8.2019 – 3 O 1092/19mehr

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AGS 11/2019, Kostenerstattu... / 2 Aus den Gründen

II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff. ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss bleibt in der Sache ohne Erfolg. Die Rechtspflegerin hat die im Kostenfestsetzungsantrag der Beklagten zu 1) berechneten Kosten zu Recht antragsgemäß i.H.v. 3.989,47 EUR zu Gunsten der Beklagten festgesetzt. Der Kläger vermag sich dagegen nicht mit sei...mehr

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AGS 11/2019, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

II. Die Voraussetzungen für die Gewährung von PKH liegen nicht vor. Die von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). 1. Die Rechtsbeschwerde ist allerdings statthaft, weil das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Die Regel, da...mehr

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AGS 11/2019, Fiktive Termin... / 1 Aus den Gründen

Der asylrechtlichen Klage des Klägers im Ausgangsverfahren wurde mit Gerichtsbescheid in vollem Umfange antragsgemäß stattgegeben. Die Beteiligten legten gegen den Gerichtsbescheid keinen Rechtsbehelf ein. Dem Kläger war zuvor Prozesskostenhilfe bewilligt und i.H.v. 788,38 EUR an seinen Prozessbevollmächtigten ausgezahlt worden. Der Übergang auf die Landeskasse wurde in dieser...mehr

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zfs 11/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Rechtsprechung des OLG Frankfurt – insbesondere des Spezialsenats in Darmstadt – in Verkehrssachen Referent: Guido Kirchhoff, Vorsitzender Richter am OLG, Frankfurt a.M. Ort: Darmstadt/Welcome Hotel Datum: Freitag, 13.12.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Thema: Praxistipps Personenschaden Referent: Rolf-Helmut Becker, Rechtsanwalt, F...mehr