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05.08.2019
BFH-Kommentierung - Rechnungsstellung
Der BFH hat seine Meinung bestätigt, dass es ernstlich zweifelhaft ist, ob der Vorsteuerabzug aus Rechnungen nur deshalb verwehrt werden darf, weil die gelieferten Gegenstände nur mit ihrer Warengattung bezeichnet wurden. Dies gilt zumindest im Niedrigpreissegment. Andere Gründe führen hingegen weiterhin zur Versagung des Vorsteuerabzugs.
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