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18.06.2024
Landgericht Osnabrück
Operiert ein Arzt in alkoholisiertem Zustand, liegt eine Pflichtverletzung vor, die arbeitsrechtlich bis hin zur fristlosen Kündigung sanktioniert werden kann. Zudem liegt aber auch eine Straftat vor, wie aus einem aktuellen Fall hervorgeht. Das Landgericht Osnabrück verurteilte einen Chirurgen wegen gefährlicher Körperverletzung, nachdem dieser betrunken eine Blinddarm-OP durchführte.
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