News
19.09.2013
Zuständigkeit der SV-Träger
Kranken- und Pflegekassen, die Träger der Rentenversicherung, Arbeitsagentur und Unfallversicherungsträger sind "Träger der Sozialversicherung". Leider kann keine dieser Behörden umfassende Auskünfte zu allen SV-Zweigen erteilen. An wen können Sie sich mit welchem Anliegen wenden?
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