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29.12.2021
Keine Nutzung der Pandemie zur Umgangsvereitelung
Die SARS-CoV-2-Pandemie ist gefährlich, aber das Kindeswohl wichtiger, wenn es um die Umgangsberechtigung des Elternteils geht, das nicht mit dem Kind zusammenlebt. Eine Impfpflicht kann ihm nicht auferlegt werden, eine Testpflicht nur, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt. Wenn die Impfpflicht käme, könnte sich die Rechtsprechung allerdings ändern.
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