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23.01.2017
Getrenntleben
Wiederholte Besuche der Lebensgefährtin, auch über Nacht, können eine unbillige Härte im Trennungsjahr darstellen, wenn die Wohnverhältnisse in der gemeinsamen Ehewohnung beengt sind. Dies hatte in einem vom OLG Hamm entschiedenen Fall zur Folge, dass die Ehewohnung der Ehefrau zur alleinigen Nutzung zugewiesen wurde, obwohl der Noch-Ehemann Alleineigentümer war.
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