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06.02.2013
Arbeitsrecht
Schweigen ist Gold, das gilt auch für Arbeitnehmer, teilweise sogar noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Das betrifft nicht nur die Sonder-Schweigepflicht ehemaliger Betriebsräte, bei Geschäftsgeheimnissen gilt für alle ehemaligen Arbeitnehmer: Silentium!
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