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19.02.2013
1000 kleine Fehlerchen
Der Käufer eines Neuwagens mit starken Mängeln kann nur vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer zuvor die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben hat. Wenn die Mängel nach Art, Ausmaß und Bedeutung die Funktionstüchtigkeit stark beeinträchtigen, kann eine Nacherfüllung unzumutbar sein. Wann ist das der Fall?
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