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24.08.2020
Arglistiges Verletzen der Aufklärungsobliegenheit
Wer nach einem Autounfall das Auslesen der Fahrzeugdaten durch einen Gutachter unterbindet und damit die Rekonstruktion eines Unfalls erschwert, der nimmt im Kauf, keine Leistungen von der Versicherung zu erhalten. Hier waren Zweifel aufgekommen, da das Kfz trotz Fahrassistenzsystemen von der Fahrbahn abkam und die Versicherung ging von einem manipulierten Unfall aus.
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