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01.12.2021
PIN-Eingabe als Anscheinsbeweis für Fahrlässigkeit
Wird mit einer gestohlenen EC-Karte unter Eingabe der PIN Geld abgehoben, spricht ein Anscheinsbeweis für einen grob fahrlässigen Umgang des Kunden mit der PIN, sodass die Bank nicht zur Erstattung verpflichtet ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die EC-Karte so unüberwindbare Sicherheitsmerkmale besitzt, dass die PIN nicht aus der Karte herausgelesen werden kann.
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