Abfindung

Unter Abfindungen sind Entschädigungszahlungen zu verstehen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile erhält.





Abfindungen im Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht kennt keinen generellen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung einer Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Lohnsteuerrechtliche Grundlagen bei Abfindungen

Abfindungen sind lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und können gemäß der sog. Fünftelregelung unter bestimmten Voraussetzungen ermäßigt besteuert werden. Sie sind als Bruttobetrag auszuwerfen. Die Abfindung ist unbeschränkt, unterliegt aber dem Pfändungsschutz nach § 850i ZPO.

Abfindungen: Beitragsrechtliche Bewertung in der Sozialversicherung

Sozialversicherungsrechtlich sind Abfindungen unbegrenzt beitragsfrei, wenn sie wegen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten durch den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt werden.