Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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§ 6 Franchiserecht / 8. Joint-Venture-Vereinbarungen

Rz. 42 Zwar kann auch im Rahmen von Joint-Venture-Systemen technisches und kaufmännisches Know-how genauso zur Nutzung überlassen werden wie Lizenzen oder Markennamen, jedoch werden Joint-Venture i.d.R. als Gemeinschaftsunternehmen zur Durchführung eines jeweiligen Verhaltens oder einer unbestimmten Anzahl von Projekten gegründet.[82] Bei Joint-Venture-Vereinbarungen gibt es...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzfläche

Rz. 20 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG stellt auf die regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Dazu gehören in erster Linie die im Eigentum des Betriebsinhabers stehenden und tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen. Rz. 21 [Autor/Stand] Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind bei der Betrachtung ebenso auszuscheiden wie gärtnerisch genutzte Flächen. Obst...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Verwaltungstreuhand

Rz. 227 Treuhand und Unterbeteiligung lassen sich zunächst dadurch unterscheiden, dass bei der Treuhand der Hauptgesellschafter die Beteiligung ausschließlich für fremde Rechnung (des Treugebers) hält, während er bei der Unterbeteiligung den Anteil sowohl für seine eigene als auch für fremde Rechnung (des Unterbeteiligten) hält.[295] Als Folge ist bei der Unterbeteiligung im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Umrechnung des Tierbestandes in Vieheinheiten

Rz. 28 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG stellt nicht den Tierbestand, sondern Vieheinheiten in eine Relation zur landwirtschaftlich genutzten Fläche. Das bedeutet, dass der tatsächliche Tierbestand in die im Gesetz verankerten Vieheinheiten umgerechnet werden muss. Diese Umrechnung hat dabei nach Satz 2 der Vorschrift nach dem Futterbedarf der im Bestand enthaltenen Tiere zu ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Sachstatut der Einzelgegenstände

Rz. 246 Das Güterstatut muss auch gegenüber den Rechtsordnungen, die die vom Güterrecht beeinflussten Einzelgegenstände in dinglicher Hinsicht beherrschen, abgegrenzt werden, also bei Sachen dem insoweit maßgeblichen Recht des Lageortes (Lex rei sitae). Das Güterrecht nimmt hier in vielfacher Weise Einfluss, etwa auf die Art gemeinschaftlichen Eigentums, die Zuordnung zu den...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / 1. Kommissionär

Rz. 317 Zur Begriffsbestimmung wird auf die Ausführungen oben unter Rdn 23 verwiesen.mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) Betriebsaufspaltung als Trennung von Vermögen zur Einkommensverlagerung

Rz. 15 Die Idee der Betriebsaufspaltung beruht darauf, durch die Trennung operativ genutzten Vermögens und dessen entgeltlicher Nutzungsüberlassung die Gesamtsteuerlast im Hinblick auf die Gewerbesteuerlast zu senken und (aus zivilrechtlicher Sicht) wertvolles Vermögen dem Haftungszugriff der Gläubiger des operativen Unternehmens zu entziehen.mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Voraussetzungen der Erfüllungswirkung

Rz. 61 Zwischen der Gesellschaft und dem Gesellschafter muss eine Vereinbarung über die Rückgewähr der Leistung an den Gesellschafter getroffen worden sein, welche zivilrechtlich wirksam sein muss. Der Inhalt der Vereinbarung wurde ebenfalls nicht als regelungswürdig erachtet, entscheidend ist lediglich, dass aufgrund dieser Vereinbarung die Einlage an den Inferenten zurückf...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / (1) Gesellschaftsvertrag zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts (§ 1852 Nr. 2 BGB)

Rz. 15 Gem. § 1852 Nr. 2 BGB (bis 31.12.2022: § 1822 Nr. 3 BGB a.F.) bedarf der Betreuer der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird. Über §§ 1643 Abs. 1, 1813 Abs. 1, 1799 Abs. 1 BGB gilt diese Bestimmung auch für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die Neufassung ist insoweit wortgleich mit...mehr

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zfs 01/2024, Geschäftsbesor... / Leitsatz

Zur Abgrenzung einer unzulässigen Vermittlung von Anwaltsverträgen im Internet von zulässigen Informations- und Werbeplattformen: Eine Vereinbarung zwischen einem Rechtsanwalt und einem kanzleifremden Dritten verstößt gegen das Provisionsverbot, wenn das zu zahlende Entgelt kausal mit der Vermittlung eines konkreten Mandats verknüpft ist. OLG Dresden, Urt. v. 6.4.2023 – 8 U 1...mehr

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§ 2 Vermögensausgleich nach... / 2. Wegfall der Geschäftsgrundlage ("gemeinschaftsbezogene Zuwendung"), Bereicherungsansprüche wegen Zweckverfehlung

Rz. 29 Dass es bei einer ersatzlosen Verkürzung des Spektrums möglicher Ausgleichsansprüche nach gescheiterter nichtehelicher Lebensgemeinschaft nicht bleiben kann, leuchtet ein. Die Beteiligten begeben sich mit der Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht in einen rechtsfreien Raum. Der im Dienste der gemeinsamen Sache besonders engagierte Lebensgefährte ist...mehr

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§ 3 Firmenrecht / b) Sog. Minderfirma

Rz. 28 Während die Firma dem Kaufmann vorbehalten ist, kann eine Geschäftsbezeichnung auch von einem nicht ins Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden i.S.d. § 2 HGB oder Freiberufler verwendet werden. Gebraucht der Nichtkaufmann die Geschäftsbezeichnung als seinen firmenähnlichen Namen, d.h. als Unternehmensbezeichnung im Geschäftsverkehr, die lediglich deshalb...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Zahlung an den ArbN durch einen Dritten

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Inhaltliche Differenzierung der Wertzahlen

Rz. 51 [Autor/Stand] Die in § 2 Abs. 1 der WertVO enthaltene Übersicht über die Wertzahlen sieht zunächst eine Differenzierung nach Grundstücksarten vor. Innerhalb der Gruppe Geschäftsgrundstücke wird weiter zwischen den einzelnen aufgeführten Grundstücksgruppen unterschieden. Soweit Warenhäuser, Geld- und Kreditinstitute, übrige Geschäftsgrundstücke (§ 2 Abs. 1 Buchst. A Nr...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / c) Unterscheidungsmerkmale der einzelnen GbR-Gesellschaftstypen

Rz. 5 Um die Vielzahl der möglichen Formen der GbR einzuordnen, ließen sich in der Vergangenheit zumindest drei wesentliche Unterscheidungsmerkmale finden, die im Übrigen durch das MoPeG ihre Bestätigung gefunden haben:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Bindungswirkung einer früheren Beschwerdeentscheidung

Rz. 20 Grundsätzlich ist das Beschwerdegericht an seine früheren Entscheidungen gebunden, wenn es in derselben Sache über eine neue Beschwerde zu entscheiden hat.[46] So verbleibt es in Fällen, in denen ein Antrag wiederholt wird, nachdem das Beschwerdegericht die Zurückweisung eines sachgleichen früheren Antrags bestätigt hatte, bei der Bindung.[47] Die Bindungswirkung entf...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Inhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 6 GBO regelt die Bestandteilszuschreibung eines Grundstückes zu einem anderen; die materielle Rechtsgrundlage dazu gibt § 890 Abs. 2 BGB. Es handelt sich dabei nicht um einen lediglich buchungstechnischen,[1] sondern um einen materiell-rechtlichen Vorgang; das Grundbuchamt hat die Unterschiede zur Vereinigung (§ 890 Abs. 1 BGB) zu beachten und deshalb auf eindeutige ...mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / b) Einzelfälle

Rz. 65 Die Abgrenzung zwischen "gewöhnlichen" Gesellschafterbeschlüssen (§ 181 BGB unanwendbar) und Beschlüssen über Gesellschaftsgrundlagen (§ 181 BGB anwendbar) bereitet mitunter Schwierigkeiten. In Zweifelsfällen sollte in der Praxis vorsorglich ein Ergänzungspfleger für den entsprechenden Beschluss bestellt werden, um dessen wirksames Zustandekommen nicht zu gefährden. R...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Vollstreckungsschutzvereinbarungen

Rz. 205 Als nicht ausreichend wurden bloße Vereinbarungen über einen Aufschub von Vollstreckungs- oder Rechtsverfolgungsmaßnahmen mit den Gläubigern angesehen, da diese die Fälligkeit der Verbindlichkeit nicht beseitigen.[394] Ob dies auch im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen des BGH zum Kriterium der ernstlichen Einforderung bei der Zahlungsunfähigkeitsprüfung[395] n...mehr

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Dienstwagen: Weiternutzung ... / 1 Geldwerter Vorteil für private Nutzung

Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen während der Elternzeit oder des Krankengeldbezugs weiterhin unentgeltlich privat nutzen, handelt es sich hierbei um einen geldwerten Vorteil, der zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt. Bezieht in dieser Zeit der Arbeitnehmer keinen weiteren steuerpflichtigen Arbeitslohn, ist es möglich, dass – je nach Bruttolistenpreis des Fahrzeugs u...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 9. Kundenschutzvereinbarungen

Rz. 43 Bis zum Erlass des Dekartellierungsgesetzes im Jahr 1948 waren alle Formen vertikaler Wettbewerbsbeschränkungen unbeschränkt zulässig. Danach waren namentlich solche Ausschließlichkeits- und Vertriebsbindungen verboten, durch die der Wettbewerb wesentlich beschränkt oder die Freiheit der Konkurrenten ungebührlich beeinträchtigt wurden. Als Ausnahme von diesem grundsät...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeines

Rz. 230 Der Begriff "güterrechtliche Wirkungen der Ehe" bezieht sich auf diejenigen materiellen Rechtssätze, die mit der Schaffung, Änderung, Aufhebung und Abwicklung von Sonderordnungen des Vermögens beider Ehegatten zu tun haben.[731] Insbesondere, was die Abgrenzung zu den allgemeinen Ehewirkungen angeht, ist dabei davon auszugehen, dass es fast immer einen Hinweis auf di...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.1 Nicht unvorhersehbare Arbeit in wechselnder Häufigkeit

In seinem Urteil[1] vom 11.5.1993 wies der zuständige 12. Senat des BSG in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass es hinsichtlich der Annahme einer kurzfristigen Beschäftigung nicht auf den Umfang der Arbeitseinsätze ankommt, sondern vielmehr darauf, dass "die Arbeit nicht unvorhersehbar in wechselnder Häufigkeit und zu unterschiedlichen Zeiten übernommen wird" oder "dass...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / (1) Vermögens- und nichtvermögensrechtliche Ansprüche (§ 1030 Abs. 1 Sätze 1, 2 ZPO)

Rz. 37 Im Regelfall ist jeder vermögensrechtliche Anspruch schiedsfähig, soweit sich nicht der Staat zum Schutz besonderer Rechtsgüter das Rechtsprechungsmonopol vorbehalten hat.[76] Nichtvermögensrechtliche Ansprüche sind objektiv schiedsfähig, wenn der Streitgegenstand vergleichsfähig ist. Damit ist ein Großteil der Ehesachen, ebenso wie Kindschafts-, Sorgerechts- und Betre...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sperrzeit / Zusammenfassung

Begriff Die Sperrzeit ist Ausdruck des Versicherungsprinzips der Arbeitslosenversicherung. Sie dient der Abgrenzung des Versicherungsrisikos, das die Solidargemeinschaft der Beitragszahler zu tragen hat, von dem Risiko, für das der Arbeitslose aufgrund seines Verhaltens einzustehen hat. Wer den Versicherungsfall Arbeitslosigkeit schuldhaft herbeiführt, seine Beendigung verhi...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / d) Kontrollfähigkeit sog. Preisnebenabreden

Rz. 101 Nicht kontrollfrei sind sog. (Preis-)Nebenabreden, mit denen der AGB-Verwender die Umstände des von ihm gemachten Hauptleistungsversprechens lediglich einschränkt, verändert, ausgestaltet oder modifiziert und die dementsprechend die Hauptleistungspflichten nur mittelbar betreffen.[210] Die für die Frage der Kontrollfähigkeit entscheidende Grenzlinie verläuft damit zw...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Franchise-Verträge

Rz. 89 Zwar soll es Franchise-Verträge geben, die aufgrund der sie prägenden Charakteristika den BGB-Gesellschaften zuzuordnen sind,[178] in der Rechtspraxis sind die Verbindungen zu den Austauschverhältnissen allerdings wesentlich größer. Die für gesellschaftsrechtliche Konstruktionen prägenden Gleichordnungsverhältnisse der Gesellschafter untereinander sind dem Franchise-V...mehr

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§ 6 Franchiserecht / 11. Schneeballsysteme/"Network-Marketing"

Rz. 48 Franchise-Systeme sind letztlich von Schneeballsystemen abzugrenzen. Dabei sind zwei Grundformen zu unterscheiden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Zahlungsunfähigkeit

Rz. 461 Nach § 17 Abs. 1 InsO ist Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen (§ 17 Abs. 2 Satz 1 InsO). Dies ist anzunehmen, wenn der Schuldner seine Zahlungen eingestellt hat (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO). E...mehr

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§ 3 Firmenrecht / c) Gebrauch der Firma im Geschäftsverkehr

Rz. 53 Da Handelsgesellschaften nur einen Namen, nämlich die Firma haben, ist die Abgrenzung, wann der Unternehmensträger die Firma und wann den bürgerlichen Namen zu gebrauchen hat, nur für den Einzelkaufmann von Bedeutung. Nach § 17 Abs. 1 HGB ist die Firma eines Kaufmanns der Name, unter dem er "seine Geschäfte betreibt" und die Unterschrift abgibt. Der Geschäftsverkehr b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Allgemeines

Rn. 1021 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 26 EStG definiert den Begriff nicht, genauso wenig wie § 18 Abs 1 Nr 1 EStG. Die dortigen Ausführungen können entsprechend herangezogen werden (BFH BStBl II 2007, 702; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72, s § 18 Rn 90ff (Güroff)). Eine künstlerische Tätigkeit liegt nach BFH BStBl II 1992, 353 (ähnlich BFH BStBl II 2007, 702; Ross ...mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 2.3.3 Keine Verpflichtung bei Aufforderung zur Arbeitsleistung

Das BSG[1] hat in einem späteren Verfahren auch eine über 2 Jahre bestehende Tätigkeit einer Putzfrau, die auf Abruf jeden zweiten Mittwoch je 4 Stunden in einer Anwaltskanzlei arbeitete, als regelmäßig und daher als nicht kurzfristig beurteilt. Das Merkmal der Regelmäßigkeit habe sich erst rückwirkend betrachtet durch die Handhabung der Parteien des Arbeitsverhältnisses man...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Vergrößerung oder Verkleinerung von Miteigentumsanteilen ohne Änderung des damit verbundenen Sondereigentums

Rz. 69 Die Änderung der Miteigentumsanteile ist ohne Mitwirkung der übrigen WEer zulässig. Eine solche Inhaltsänderung des WE erfordert Abänderungsvereinbarungen und Teilauflassungen zwischen den beteiligten WEer und Grundbucheintragung, wobei die Auflassungserklärungen nicht erkennen lassen müssen, welchem bestimmten WE-Recht der von einem anderen abgespaltene Miteigentumsa...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 1.1 Geltung des TVöD für Aushilfsarbeitsverhältnisse

Der Begriff der Aushilfe ist weder gesetzlich noch tarifvertraglich festgelegt. Während er in 2 gesetzlichen Regelungen enthalten ist, nämlich in § 622 Abs. 5 Nr. 1 BGB im Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verkürzung der Kündigungsfrist und in § 1 NachwG, aber auch hier nicht definiert, sondern vorausgesetzt wird, kommt der Begriff im TVöD nicht vor. Das bedeutet aber nic...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) Vermögensgegenstand

Rz. 131 Das HGB legt in den §§ 240 Abs. 1, 246 Abs. 1, 248 Abs. 2, 252 Abs. 1 HGB den Begriff des Vermögensgegenstandes zugrunde und zeigt damit, dass grds. nur gegenständlich verdichtete Positionen aktivierbar sind. Im Mittelpunkt der handelsrechtlichen Aktivierung steht dem Grunde nach damit die Definition des Vermögensgegenstandes. Hier haben entwicklungsgeschichtlich die...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Bestellung, Erwerb

Rz. 146 Der zur Begründung notwendige Aufteilungsplan muss lediglich in einem Stockwerksplan die Lage der erfassten Räume und ihre Abgrenzung zu weiteren Räumen darstellen.[639] Gutgläubiger Erwerb ist möglich.[640] Zustande kommt er gem. §§ 31 ff. WEG durch formlose Einigung und Eintragung. Bei Dauerwohn- und -nutzungsrecht ist die Vorlage der Unterlagen nach § 32 Abs. 1 und ...mehr

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Praxis-Beispiele: Mindestlohn / 25 Rufbereitschaft

Sachverhalt Arbeitnehmer A hat Anspruch auf eine Festvergütung von 10 EUR pro Stunde bei einer Arbeitszeit von 160 Stunden. Zuzüglich erhält er eine Zulage für Rufbereitschaft in Höhe von 200 EUR monatlich. Ergebnis Rufbereitschaft setzt in Abgrenzung zum Bereitschaftsdienst voraus, dass der Arbeitnehmer nicht gezwungen ist, sich am Arbeitsplatz oder einer anderen vom Arbeitge...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Inhalt der Reallast

Rz. 250 Art und Umfang der zu erbringenden Leistung: Gegenstand der Reallast können wiederkehrende Leistungen jeder Art sein. Die Leistungen können in Geld,[886] Naturalleistungen oder in Dienstleistungen (Handlungen) bestehen.[887] Sie müssen in keinem Zusammenhang mit dem Grundstück stehen oder aus dem Grundstück erwirtschaftet werden.[888] Die Verpflichtung des Eigentümer...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / aa) Kleiner Schadensersatz

Rz. 55 Der kleine Schadensersatzanspruch setzt voraus, dass Wann ein solcher wesentlicher Mangel vorliegt, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls. Einzelfallbeispiele finden sich beispielsweise bei Werner/Pastor.[66] Hinzuweisen ist auf das Urteil ...mehr

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Künstlersozialversicherung ... / 5.5.2 Musikvereine

Aus der Gesetzesbegründung zum KSVG ergibt sich, dass die Generalklausel eine Abgabepflicht von Musikvereinen wegen der Tätigkeit vereinseigener Chorleiter und Dirigenten nicht begründet. Gespräche zwischen KSK, Bundesversicherungsamt (BVA) und BMAS am 25.8.2010 haben für die Abgrenzung der Abgabepflicht von (Laien-)Musikvereinen folgende Regelung ergeben:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Begriff des belasteten Grundstücks

Rz. 37 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (s. dazu Rz. 28). Rz. 38 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einhe...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Allgemeine Begriffsbestimmung

Rz. 195 Das EGBGB enthält keine Definition, was unter allgemeinen Ehewirkungen zu verstehen ist. Im Ergebnis hat Art. 14 EGBGB nur einen geringen unmittelbaren Anwendungsbereich.[642] Erfasst werden in etwa die in den §§ 1353–1362 BGB geregelten Sachbereiche.[643] Im Rahmen einer funktionalen Betrachtungsweise gehören zu den allgemeinen Ehewirkungen alle Fragen, die während ...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / c) Verbraucherbeteiligung

Rz. 45 Verschärfte Formvorschriften greifen, wenn ein Verbraucher an dem Geschäft beteiligt ist, für das die Schiedsvereinbarung getroffen werden soll.[101] Die Schiedsvereinbarung muss dann in einer gesonderten, von den Parteien eigenhändig unterzeichneten Urkunde enthalten sein (§ 1031 Abs. 5 ZPO); die elektronische Form nach § 126a BGB ist aber ausreichend. Die Urkunde da...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 1. Weitgehend zwingende Geltung des ArbnErfG

Rz. 227 Bei der Vertragsgestaltung ist zunächst zu beachten, dass die Regelungen des ArbnErfG weitgehend zwingend sind und arbeitsvertraglich jedenfalls im Vorhinein nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abbedungen werden können. In § 22 ArbnErfG ist ausdrücklich geregelt, dass die Vorschriften des ArbnErfG zuungunsten des Arbeitnehmers nicht abbedungen werden können. Möglich...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.1 Prüfschwerpunkte des Beitragsrechts

Die Prüfung der Beitragsberechnung umfasst insbesondere zeitliche Zuordnung der erzielten Arbeitsentgelte zu den einzelnen Beschäftigungsmonaten[1] Behandlung von laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt geschuldete Arbeitsentgelte unter Einhaltung arbeits- und tarifvertraglicher Bestimmungen, insbesondere Einhaltung der Mindestlohn-Verordnungen, der Regelungen des Arbei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Typische und atypisch stille Gesellschaft

Rz. 464 Eine stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft, bei der sich der stille Gesellschafter am Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage beteiligt.[814] Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts Besonderes vereinbart ist, ist der stille Gesellschafter an Gewinnen und ggf. an Verlusten der tätigen Gesellschaft beteiligt, nicht jedoch an den stillen Reserven ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungs- bzw Kaufpreisrenten und betriebliche Versorgungsrenten

Rn. 28 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bei ihnen fehlt im Unterschied zur betrieblichen Altersversorgung die Veranlassung durch das Arbeitsverhältnis (§ 1 Abs 1 S 1 BetrAVG) bzw die Tätigkeit für das Unternehmen (§ 17 Abs 1 S 2 BetrAVG). Die Abgrenzung zu Kaufpreisrenten wirft idR keine Probleme auf. Hingegen können Versorgungsrenten, die zB einem Gesellschafter des Unternehmens ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Minijob: Konsequenzen des Ü... / 1.1.1 Schätzung

Arbeitgeber haben das Recht, bei der prognostischen Beurteilung einer geringfügig entlohnten Beschäftigung allein auf die Einhaltung der Jahresentgeltgrenze von 6.456 EUR abzustellen. Dies gilt, wenn bereits zum Beurteilungszeitpunkt feststeht, dass die Entgelte im Jahreszeitraum in unvorhersehbarer Höhe oder saisonal bedingt schwanken werden. In diesen Fällen legt der Arbei...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Funktionsweise

Rz. 9 Zum Verständnis der ablaufenden Vorgänge muss man sich von dem Vergleich mit der eigenhändigen Unterschrift lösen. Die digitale Signatur ist ihrem Urheber nur indirekt zuzuordnen, umfasst aber im Gegensatz zu der stets nur angefügten manuellen Unterschrift den signierten Text mit. Diese Zusammenhänge meint auch § 75 S. 2 GBV, wenn von einer textabhängigen und unterzeic...mehr

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / B. Wichtige arbeitsrechtliche Fachbegriffe

Rz. 2 Nachfolgend werden zunächst die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fachbegriffe erläutert, die zum "Grundhandwerkszeug" eines gesellschaftsrechtlich tätigen Juristen gehören. ▪ Arbeitsrecht Dieser Begriff bezeichnet das besondere Recht der abhängigen Arbeit, d.h. der Arbeit, die ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses gegen Entgelt leistet (§ 61...mehr