Fachbeiträge & Kommentare zu Abgrenzung

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (7) Schenkung unter (Leistungs-)Auflage

Rz. 54 Bei einer Schenkung unter (Leistungs-)Auflage gelten die Grundsätze der gemischten Schenkung entsprechend, wenn dem Bedachten Leistungen auferlegt werden, die ihm Aufwendungen im Sinne von Geld- oder Sachleistungen verursachen (sog. Leistungsauflagen).[119] Von einer Nutzungs- bzw. Duldungsauflage spricht man dagegen immer dann, wenn der Bedachte in der Verfügungsmögl...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / d) Befristungen und Betagungen

Rz. 26 Die Regelungen der §§ 4–7 BewG gelten nach § 8 BewG auch dann, wenn der Erwerb eines Wirtschaftsguts oder die Entstehung oder der Wegfall einer Last nicht bedingt aber befristet ist, also hinsichtlich des Zeitpunkts der Entstehung bzw. des Wegfalls eine Ungewissheit besteht. Dem Begriff der Befristung kommt in diesem Zusammenhang eine eigenständige bewertungsrechtlich...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 1. Erwerb durch Personen der Steuerklasse I sowie eingetragene Lebenspartner

Rz. 4 Hausrat bleibt bis zu einem Wert von 41.000 EUR steuerfrei, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a ErbStG. Da es sich nicht um eine Freigrenze handelt, die mit ihrem Überschreiten insgesamt entfallen würde, kann der jeweilige Erwerber Hausrat bis einschließlich 41.000 EUR stets steuerfrei vereinnahmen. Erst der überschießende Betrag unterliegt einer Besteuerung. Der nicht ausgenu...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Bewertung des Grundbesitzes

Rz. 47 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte können verschiedenen Vermögensarten i.S.d. BewG zugeordnet werden, also dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, dem Grundvermögen oder dem Betriebsvermögen.[101] Rz. 48 Zum Grundvermögen im bewertungsrechtlichen Sinne gehören private Grundstücke, sofern sie nicht dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugeordnet wer...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Anwendungsbereich/Ansässigkeit

Rz. 76 Abschnitt III des DBA ist gem. Art. 2 Abs. 1b) DBA auf Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern anwendbar, die auf Nachlässe, Erbschaften oder Schenkungen von Personen erhoben werden, die in mindestens einem Vertragsstaat ansässig sind. Gem. Art. 4 DBA ist eine Person "ansässig", die ihren Wohnsitz, ihren ständigen Aufenthalt oder den Ort ihrer Geschäftsleitung in e...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / II. Auftrag

Rz. 13 Selbst wenn also verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden sollen, mehrere Mandanten hinsichtlich desselben Lebenssachverhalts vertreten werden oder gegen mehrere Schädiger vorgegangen wird, kann es sich um dieselbe Angelegenheit handeln, muss es aber nicht. Entscheidend ist auch hier wieder der Wille des Mandanten, d.h. ob getrennte Aufträge oder ein einheitliche...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Deckelung bei Verbraucher

Rz. 79 Während man bei einem Unternehmer durch Ansatz eines angemessenen Stundensatzes möglicherweise noch zu einer adäquaten Lösung gelangen kann, stößt dies bei der Vertretung eines Verbrauchers schnell an seine Grenzen. Besonders prägnant sind hier vor allem die Situationen, in denen der Anwalt mehrere Stunden in die Beratung investiert oder es sich um hohe Gegenstandswer...mehr

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§ 17 Verwendung von Vorsorg... / I. Form

Rz. 24 Gemäß § 29 Abs. 1 GBO soll eine Eintragung ins Grundbuch nur vorgenommen werden, wenn die Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zu der Eintragung erforderlichen Erklärungen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden. Besondere Bedeutung bei den "sonstigen" Erklärungen im Sinne des § 29 Abs. 1 S. 1 GBO hat im Grundbuchverfahren die E...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 88 Die Frage der Abgrenzung zwischen den Kosten des Rechtsstreits und den Kosten des Vergleichs ist nicht ganz eindeutig. Die Einigungsgebühr gehört unstreitig zu den Kosten des Vergleichs. Die Terminsgebühr aus einem rechtshängigen Anspruch gehört hingegen auch bei dem Abschluss eines schriftlichen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO nach dem BGH zu den Kosten des Rechtsstre...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / a) Personensorge i.e.S.

Rz. 115 Grundsätzlich wird – auch und insbes. bei Vorsorgevollmachten – zwischen vermögensrechtlichen Angelegenheiten und persönlichen Angelegenheiten differenziert. Die persönlichen Angelegenheiten werden in Abgrenzung von den vermögensrechtlichen Angelegenheiten als nicht-vermögensrechtlich bezeichnet. Bei der Vorsorgevollmacht geht es dabei insbes. um die Themen Gesundhei...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Rz. 25 Begünstigungsfähig ist gem. § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG das inländische bzw. das EU-/EWR-ausländische land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Allerdings ist durch das ErbStG 2009 die früher[60] für die Abgrenzung maßgebliche Anknüpfung an die ertragsteuerrechtliche Zuordnung entfallen.[61] Maßgeblich ist daher ausschließlich die Definition nach dem Bewertungsgesetz.[62...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Rechtsfragen beim Anfangsverdacht und das Legalitätsprinzip beim Verdacht einer Steuerstraftat

Rz. 152 [Autor/Stand] Zu einer auf Erforschung von Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten gerichteten Tätigkeit darf es nur kommen, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte" (vgl. § 152 Abs. 2 StPO) für das Vorliegen einer Steuerstraftat i.S.v. § 369 Abs. 1 AO gegeben sind, mithin ein sog. Anfangsverdacht besteht (s. ausf. § 397 Rz. 5). Rz. 153 [Autor/Stand] Bloße Ver...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Begriff und Umfang des begünstigten Betriebsvermögens

Rz. 37 § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG nennt als weiteres grds. begünstigungsfähiges Vermögen das Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG. Hierbei handelt es sich zum einen um das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und zum anderen um das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[94] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / III. Dienstvertrag

Rz. 34 Dann, wenn der Bevollmächtigte keine Vermögensangelegenheiten, sondern ausschließlich persönliche Angelegenheiten für den Vollmachtgeber erledigen soll und zugleich eine Entgeltlichkeit gegeben ist, kommt ein Dienstvertrag (§ 611 BGB) in Betracht.[26] Die Annahme eines Dienstvertrages liegt auch immer dann nahe, wenn einzelne und konkrete Posten in einer detailliert d...mehr

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§ 6 Formvorschriften / 1. Überblick

Rz. 11 Die öffentliche Beglaubigung dient dem Zweck, dass die Person des Unterzeichners zuverlässig festgestellt worden ist. In Abgrenzung zur notariellen Beurkundung bezieht sich die Beglaubigung nur auf die angebrachte Unterschrift, so dass es sich bei der schriftlichen Erklärung lediglich um eine Privaturkunde i.S.v. § 416 ZPO handelt. Nur der vom Notar angebrachte Beglau...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VII. Reinvestitionsklausel, Abs. 6 S. 3 und 4

Rz. 309 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG findet eine Nachversteuerung dann nicht statt, wenn der beim Verstoß gegen die Behaltensfrist erzielte Veräußerungserlös jeweils innerhalb derselben Vermögensart reinvestiert wird. Reinvestitionen in diesem Sinne sollen jedoch nur dann begünstigt sein, wenn der in Rede stehende Veräußerungserlös nicht zuvor (willentlich) privatisiert, a...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 14.6.2017 – I ZB 1/17

Rz. 103 Schließen die Parteien in einem Termin zur mündlichen Verhandlung einen umfassenden Vergleich, der bisher nicht rechtshängige Ansprüche einbezieht, ist eine Kostenregelung, wonach eine Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und die Kosten des Vergleichs gegeneinander aufgehoben werden, regelmäßig dahin auszulegen, dass die nur durch die Einbeziehung nicht ...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / V. Gefälligkeit

Rz. 37 Vom Schuldverhältnis abzugrenzen sind bloße Gefälligkeitsverhältnisse. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie auf einer sozialen Verständigung beruhen und dass sie uneigennützig, unentgeltlich und ohne rechtliche Verbindlichkeit sind.[29] Entscheidend für die Annahme einer Gefälligkeit ist insoweit, dass das Tätigwerden des Bevollmächtigten im Belieben desselben st...mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / a) Herauszugebender Vermögensvorteil

Rz. 37 Aus der Besorgung erlangt ist jeder Vorteil, den der Beauftragte in innerem Zusammenhang mit dem geführten Geschäft erhalten hat.[75] Die nach § 667 Alt. 2 BGB herauszugebenden Vermögensvorteile beschränken sich demnach nicht nur auf dasjenige, was zum Zwecke der Auftragsausführung vom Auftraggeber (Vollmachtgeber) überlassen wurde. Herauszugeben ist vielmehr jegliche...mehr

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ZErb 01/2023, Verschollenhe... / 1. Verschollenheit, § 1 VerschG

§ 1 Abs. 1 VerschG definiert die Verschollenheit, wonach der Aufenthalt der Person während längerer Zeit unbekannt sein muss und keine Nachrichten darüber vorliegen dürfen, ob sie in dieser Zeit noch gelebt hat oder gestorben ist. Damit findet i.V.m. § 1 Abs. 2 VerschG auch eine Abgrenzung zu Fällen statt, bei denen der Tod an sich nicht zweifelhaft ist, aber der Ort, die Um...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Vermächtnis

Rz. 44 Der Erblasser kann einen Erben nach § 2147 S. 2 BGB oder einen Vermächtnisnehmer nach § 2186 BGB mit einem Vermächtnis beschweren. Mit einem Vermächtnis kann der Erblasser einer Person etwas aus seinem Nachlass zukommen lassen, ohne dass dieser Erbe werden muss. Darüber hinaus kann der Erblasser auch bei einer Mehrheit von Erben einem Erben einen oder mehrere Gegenstä...mehr

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FF 01/2023, Rechtsprechung ... / 4 Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 5.10.2022 – XII ZB 74/20 … b) Ein Antrag auf Wertausgleich nach der Scheidung kann nicht erstmals im Beschwerdeverfahren gestellt werden, wenn das Amtsgericht in der ersten Instanz allein über den Wertausgleich bei der Scheidung entschieden hat (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 7.3.1990 – XII ZB 14/89, FamRZ 1990, 606). c) Zur Bewertung von Versorgungsanrechten ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 3. Betriebsgrundstück

Rz. 9 Die Abgrenzung zwischen Grundvermögen und dem zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz (Betriebsgrundstücke) ergibt sich aus § 176 Abs. 1 BewG i.V.m. §§ 95, 99 BewG. Ob ein Grundstück Betriebsgrundstück ist, wird nach ertragsteuerlichen Grundsätzen entschieden. Grundbesitz, der in § 97 Abs. 1 BewG bezeichneten inländischen Körperschaften, Personenvereinigungen und V...mehr

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§ 1 Vorsorgevollmacht / 4. Keine Vollmacht in höchstpersönlichen Angelegenheiten

Rz. 142 Bei der Planung/Beratung der Vertretung/Vorsorge müssen die Beteiligten inkl. Berater im Blick haben, dass für bestimmte Rechtsgeschäfte/Handlungen eine Vertretungmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, ErbStG § 36 Ermächtigungen

Gesetzestext (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesratesmehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / III. Nutzungsverhältnis

Rz. 4 Soweit die Grundstücksart von einer prozentualen Aufteilung der Nutzung, z.B. Wohnnutzung und geschäftliche Nutzung, abhängt (siehe § 181 Abs. 2, 3, 6 BewG), ist die Abgrenzung nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzfläche vorzunehmen. Für die Bestimmung der Wohnfläche ist die Wohnflächenverordnung v. 25.11.2003[1] maßgeblich. Liegt nur eine Wohnflächenberechnung nach d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Voraussetzungen

Rz. 470 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AO sind die am Besteuerungsverfahren Beteiligten wie auch andere Personen als nichtbeteiligte Dritte verpflichtet, der FinB die "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts" erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Nach der Rspr.[2] müssen sich Auskunftsersuchen nicht auf den Einzelfall eines namentlich bekan...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 5. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 18.7.2019 – I ZB 104/18

Rz. 198 Gebühr für Einigungsversuch Wird der Versuch einer gütlichen Erledigung nicht als isolierte Vollstreckungsmaßnahme in einem gesonderten Vollstreckungsauftrag beantragt, stellt er keine besondere i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG dar, für die dem Rechtsanwalt eine 0,3-Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG zusteht (Abgrenzung zu BGH, Beschl. v. 20.9.2018 – I ZB 120/17, WM 2...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / VIII. Land- und Forstwirtschaft als Hauptzweck des Unternehmens

Rz. 34 Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gilt – vorbehaltlich der Regelungen in § 97 Abs. 1 BewG – grundsätzlich nicht als Gewerbebetrieb.[83] Landwirtschaftliche Nebenbetriebe, also Betriebe, die mit einem landwirtschaftlichen Hauptbetrieb in Verbindung stehen, sind ebenfalls nicht als selbstständige Gewerbebetriebe anzusehen.[84] In Betracht kommen insoweit vor all...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / XVII. Abs. 1 Nr. 15: Vermögensanfälle bei Gebietskörperschaften

Rz. 96 Durch § 13 Abs. 1 Nr. 15 ErbStG werden Zuwendungen von Todes wegen oder lebzeitige Schenkungen an den Bund, Länder oder Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden und damit auch an den Fiskus nach § 1936 BGB steuerfrei gestellt (1. Fall). Dies gilt auch für Zuwendungen mit der Auflage, diese ausschließlich für Zwecke einer inländischen Gebietskörperschaft zu verwenden (2. Fall)...mehr

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§ 9 Verwahrung, Registrieru... / III. Besonderheiten für Vollmachten (Unterrichtungspflicht)

Rz. 20 Das Betreuungsgericht ist über Vollmachten zu informieren. So normiert § 1820 Abs. 1 BGB (§ 1901c S. 1 BGB a.F.), dass derjenige, der von der Einleitung eines Verfahrens über die Betreuerbestellung Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, "in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat", das Betreuungsgericht ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 5. Zum Haushalt eines Auslandsbediensteten gehörende Angehörige

Rz. 20 § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG erstreckt sich neben den Auslandsbediensteten selbst auch auf ihre Angehörigen, soweit diese deutsche Staatsangehörige sind und zum Haushalt des Auslandsbediensteten gehören. Für sie ist die Inländereigenschaft nach denselben Kriterien zu beurteilen wie für den Auslandsbediensteten selbst (vgl. Rdn 13), dies gilt auch für die Her...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / II. Geschäftsbesorgungsvertrag

Rz. 30 Soll der Bevollmächtigte die Vertretung entgeltlich übernehmen, so ist von einem Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB) auszugehen.[24] Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Bevollmächtigte ein Angehöriger der rechts- oder steuerberatenden Berufe ist. Es treffen insoweit der Rechtsbindungswille von Seiten des Vollmachtgebers und die Entgeltlichkeit der Tätigkeit zu...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / 1. Tätigkeiten

Rz. 115 Die Abgrenzung zwischen den einzelnen Gebühren bereitet immer wieder Probleme. Nicht jede Tätigkeit, die auf den ersten Blick eine Geschäftsgebühr vermuten lässt, löst eine solche auch aus. Und manchmal kommt eine Geschäftsgebühr in Betracht, wo man es vielleicht nicht vermutet. Die Geschäftsgebühr findet sich in Teil 2 des Vergütungsverzeichnisses "Außergerichtliche ...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / (2) Vermögen einer Betriebsstätte

Rz. 98 Gem. Art. 6 Abs. 1 DBA unterliegt auch das bewegliche Vermögen einer Betriebsstätte bzw. einer festen Einrichtung (mit Ausnahme von Seeschiffen und Luftfahrzeugen, vgl. Art. 7 DBA) der Besteuerung im Belegenheitsstaat. Betriebsstätte definiert Art. 6 Abs. 2 DBA als eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar Erbschaftsteuer und Bewertungsgesetz, BewG § 167 Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils

Gesetzestext (1) Die Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils erfolgt nach den Vorschriften, die für die Bewertung von Wohngrundstücken im Grundvermögen (§§ 182 bis 196) gelten. (2)Für die Abgrenzung der Betriebswohnungen und des Wohnteils vom Wirtschaftsteil ist höchstens das Fünffache der jeweils bebauten Fläche zu Grunde zu legen. (3) Zur Berücksichtigung von Beso...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Durchsicht von Papieren (§ 404 Satz 2 Halbs. 1 Alt. 2 AO, § 110 StPO)

Schrifttum: 1. Monographien: Matzky, Zugriff auf EDV im Strafprozeß, Diss. Greifswald 1998; Meinicke; Der strafprozessuale Zugriff auf Inhaltsdaten in der Cloud, 2020. 2. Einzelbeiträge: Amelung, Die zweite Tagebuchentscheidung des BVerfG, NJW 1990, 1753; Bär, Durchsuchungen im EDV-Bereich, CR 1995, 158 (I), CR 1995, 227 (II); Bechtel, Anm. zu LG Koblenz, v. 24.8.2021 – 4 Qs 5...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 15 ErbStG enthält ein antiquiertes Steuerklassensystem, mit dem früher allgemein die unterschiedliche Besteuerung/Belastung für bestimmte Gruppen geregelt worden ist. Die heutige Steuerklasseneinteilung in § 15 ErbStG hat vor allem für die Anwendung der Steuersätze, für die Differenzierung der persönlichen Freibeträge, für die Steuerbefreiung von Hausrat und beweglic...mehr

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§ 2 Allgemeiner Teil / c) Form und Inhalt

Rz. 96 Im Gegensatz zur Vorgängervorschrift in der BRAGO setzt die Einigungsgebühr nicht mehr den Abschluss eines Vergleichs i.S.d. § 779 BGB voraus. Der Vertrag ist demnach nicht formbedürftig und kann daher grundsätzlich auch stillschweigend geschlossen werden. Eine Ausnahme besteht allerdings, wenn aufgrund materieller Vorschriften eine bestimmte Form erforderlich ist. Rz...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / IV. Typengemischter Vertrag/Typenkombinationsvertrag

Rz. 36 Da das Grundverhältnis oft auch Elemente verschiedener Vertragstypen aufweisen wird, ist auch die Annahme eines typengemischten Vertrages nicht fernliegend.[28] Dies hätte zur Folge, dass zur Bestimmung der jeweiligen Rechtsfolgen stets zu ermitteln ist, ob eine bestimmte Leistung derart überwiegt, dass das Grundverhältnis diesem Vertragstypus zugeordnet werden kann.mehr

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§ 22 Ansprüche des Vollmach... / I. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 1 Grundvoraussetzung dafür, dass dem Vollmachtgeber oder dessen Rechtsnachfolger Ansprüche nach § 666 BGB zustehen, ist das Bestehen eines Geschäftsbesorgungsvertrags (§ 675 BGB) oder eines Auftragsverhältnisses (§§ 662 ff. BGB), das der Vollmachtserteilung als Grundverhältnis zugrunde liegt. Im Falle einer entgeltlichen Geschäftsbesorgung ist die Qualifizierung des Grun...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 3. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 8.11.2017 – VII ZB 81/16

Rz. 189 Nach Begründung des Rechtsmittels hat der Berufungsbeklagte ein berechtigtes Interesse daran, mit anwaltlicher Hilfe in der Sache frühzeitig zu erwidern. Das gilt auch, wenn das Berufungsgericht darauf hingewiesen hat, dass es beabsichtigt, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, und der Berufungskläger hiergegen Einwände erhoben hat. Ein in dieser Prozesslage gestellter...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / B. Inlandsbegriff, Abs. 2

Rz. 3 Da der Inlandsbegriff bei der Abgrenzung der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 ErbStG verschiedentlich eine Rolle spielt, soll vorab § 2 Abs. 2 ErbStG erläutert werden. Inhaltlich entspricht die Erstreckung des deutschen Hoheitsgebietes auf den der Bundesrepublik vorgelagerten Festlandssockel (soweit dort die Naturschätze des Meeresgrun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Doppelzuständigkeit der Fahndung und Wahl des zutreffenden Rechtswegs

Rz. 420 [Autor/Stand] Die Doppelzuständigkeit der Fahndung wirkt sich insb. auf die Wahl des richtigen Rechtsmittels bzw. Rechtsbehelfs aus. Maßgebend ist (so der BFH[2]), in welcher Funktion und in welchem Verfahren die Fahndungsbehörden nach außen objektiv und eindeutig erkennbar tätig geworden sind oder tätig werden wollen. Wegen des Nebeneinanders von Steuerstrafverfahre...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / a) Veräußerung/Aufgabe eines Gewerbebetriebes bzw. einer freiberuflichen Praxis

Rz. 207 Als Verstoß gegen die Behaltensbedingung kommt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 ErbStG insb. die Veräußerung sowie die Aufgabe eines Gewerbebetriebes oder eines Teilbetriebes in Betracht. Wegen der bewertungsrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Gleichbehandlung des der Ausübung eines freien Berufs dienenden Vermögens mit einem Gewerbebetrieb (vgl. § 96 BewG) gilt d...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 4. Deutsche Auslandsbedienstete

Rz. 12 Als Inländer gelten gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. c ErbStG – unabhängig von der Fünf-Jahres-Frist nach Buchstabe b – deutsche Staatsangehörige, die zwar im Inland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, aber zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen, für das sie aus einer inländischen...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / ff) Lebensversicherungen

Rz. 21 Bei Lebensversicherungen kommen als Zuwendungsgegenstand das Bezugsrecht oder die gesamte Versicherung in Betracht. Danach richtet sich die schenkungsteuerliche Bewertung: im ersten Fall wird der Nennwert zugrunde gelegt, im zweiten Fall der Rückkaufswert der Versicherung, § 12 Abs. 1 ErbStG, § 12 Abs. 4 BewG (vgl. § 12 BewG Rdn 28 ff.). Entscheidend für die Abgrenzun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Rechtsschutz

Rz. 540 [Autor/Stand] Um die Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen (auch der Steufa im Rahmen von Vorfeldermittlungen gem. § 208 Abs. 1 Nr. 3 AO) überprüfen zu lassen, ist der Finanzrechtsweg eröffnet[2]. Das Auskunftsersuchen ist als Verwaltungsakt[3] (vgl. § 118 Abs. 1 AO) mit dem Einspruch gem. § 347 AO und sodann mit der Anfechtungsklage gem. §§ 33, 40 Abs. 1, § 44 Abs. 2...mehr

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§ 11 Gesetzliche Grundlagen... / I. Auftragsverhältnis

Rz. 24 Erfolgt die Vollmachtserteilung durch den Vollmachtgeber mit Rechtsbindungswillen, soll die Ausübung der Vollmacht jedoch unentgeltlich erfolgen, so ist in der Regel von einem Auftragsverhältnis auszugehen (§ 662 BGB).[17] Schwierig ist insoweit jedoch die Feststellung, ob ein Rechtsbindungswille gegeben war. Rz. 25 Nach der hier vertretenen Auffassung ist bei einer un...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / A. Allgemeines

Rz. 1 Entgegen der allgemein formulierten Überschrift regelt § 2 ErbStG nur einen Ausschnitt der persönlichen Steuerpflicht. Es geht um die internationale Abgrenzung des deutschen Steueranspruchs, also insbesondere um Fälle mit Auslandsberührung und die damit zusammenhängende Frage, welche Vermögensübergänge inwieweit der deutschen Erbschaftbesteuerung unterliegen. Nicht dur...mehr