Fachbeiträge & Kommentare zu Anscheinsbeweis

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / dd) Unfälle auf Autobahnen

Rz. 1297 Die Abwägung folgt auch hier den allgemeinen Grundsätzen.[3585] Zu berücksichtigen ist, dass sich jede Verkehrswidrigkeit und jede Herbeiführung eines Hindernisses auf den Schnellverkehr besonders gefährdend auswirkt. Der zu schnell fahrende Kraftfahrzeugführer erhöht die Betriebsgefahr seines Kraftfahrzeuges.[3586] Die Abwägung nach Verursachungsanteilen wird hier ...mehr

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§ 18 Mitverursachung bzw. M... / dd) Auto

Rz. 55 Gemäß § 21a StVO besteht außerdem sowohl für Fahrer wie für Beifahrer grundsätzlich die Rechtspflicht während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen (vgl. aber die Ausnahmen – etwa für Taxifahrer – in Abs. 1 S. 2 der Vorschrift). Jedenfalls soweit eine solche Rechtspflicht besteht, stellt das Nichtanlegen von Sicherheitsgurten in der Regel ein anzurechnendes Mitverschul...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Auffahrunfälle

Rz. 1269 Auffahrunfälle gehören zu den häufigsten Kollisionstypen und können auf höchst unterschiedlichen Ursachen beruhen wie z.B. auf der Unachtsamkeit des Auffahrenden, einem zu kurzen Sicherheitsabstand, zu hoher Geschwindigkeit, plötzlichem verkehrsbedingtem oder unmotiviertem Bremsen des Vordermannes, auf einem Fahrstreifenwechsel des Vordermannes, auf Beleuchtungsmäng...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / VI. Kausalität

Rz. 538 Der geschädigte Anspruchsteller trägt die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß des Anspruchsgegners gegen das Schutzgesetz,[1638] den Schaden und die Kausalität. Stützt sich der Anspruchsteller auf eine deliktische Haftung wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, hat er somit grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen, aus denen sich die Verwirklichun...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / I. Grundlagen

Rz. 332 Die Berufsgenossenschaften erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (UVV) nach Maßgabe des § 15 SGB VII. Unfallverhütungsvorschriften sind als der von der zuständigen Behörde kraft öffentlicher Gewalt festgesetzte Niederschlag der gemachten Betriebserfahrungen für den Unternehmer bindend.[413] Rz. 333 Der Zweck einer Unfallverhütungsvorschrift liegt n...mehr

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§ 10 Haftung aus Verträgen / a) Pflichtverletzung und Beweislast

Rz. 72 Der Tatbestand der Pflichtverletzung ist der zentrale Ausgangspunkt für die Schadensersatzverpflichtung. Das jeweilige "Pflichtenprogramm" ergibt sich aus den für das jeweilige Schuldverhältnis maßgebenden Normen. Von Bedeutung sind Leistungspflichten, Nebenleistungspflichten und Verhaltenspflichten. Nach der Art der Leistungsstörung werden drei Typen von Pflichtverle...mehr

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§ 9 Produkthaftung / D. Haftung nach § 823 Abs. 2 BGB

Rz. 65 Die Produkthaftung kann ihre rechtliche Grundlage auch in § 823 Abs. 2 BGB finden, soweit dem Hersteller ein Verstoß gegen ein im Bereich der Produktsicherheit geltendes Schutzgesetz zur Last zu legen ist. Ein Schutzgesetz liegt vor, wenn nach der Intention des Normgebers gerade auch der Geschädigte geschützt werden soll (Individualschutz). Weiter ist erforderlich, da...mehr

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§ 29 Internationale Zuständ... / A. Überblick

Rz. 1 Die internationale Zuständigkeit bestimmt die Grenzziehung zwischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte bei Streitigkeiten mit Auslandsbezug.[1] Ein solcher Auslandsbezug ist insbesondere bei Unfällen deutscher Staatsangehöriger oder mit deren Fahrzeugen im Ausland sowie bei Verkehrsunfällen im Inland unter Beteiligung ausl...mehr

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§ 14 Sachschaden / 3. Weitere Einzelheiten

Rz. 145 Daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, kann sich die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben.[284] Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkeit der Anmietung auch deshalb zu bejahen sein, weil der Geschädigte auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist, ohne dass es auf die gefahrene Kilome...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Beweislastverteilung

Rz. 823 Die Hauptbedeutung des § 836 BGB liegt in der Beweislastumkehr zugunsten des Geschädigten.[2546] Dieser muss zunächst beweisen, dass ihm infolge eines Gebäudeeinsturzes oder der Lösung von Gebäudeteilen ein Schaden entstanden ist; ferner den früheren oder gegenwärtigen Eigenbesitz des Inanspruchgenommenen. Für den ihm ebenfalls obliegenden Nachweis, dass das Gebäude ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / ee) Unfälle mit parkenden Kraftfahrzeugen und Unfälle auf Parkplätzen

Rz. 1308 Parkende Fahrzeuge können für Unfälle mitursächlich sein, insbesondere wenn sie verkehrswidrig abgestellt sind. Da das dynamische Geschehen in erster Linie von dem anderen Teil beherrscht werden kann, wird in solchen Fällen häufig den Parkenden eine geringere Haftungsquote treffen. Besondere Gefahren verursacht dagegen ein Fahrzeugführer, der sich beim Ausparken in ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / a) Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

Rz. 318 Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur ist auf einer Baustelle primär der einzelne Bauunternehmer verkehrssicherungspflichtig. Er ist verkehrssicherungspflichtig, weil er mit seinen Bauarbeiten die Gefahrenquelle unmittelbar schafft und die notwendigen und zumutbaren Sicherungsmaßnahmen ergreifen kann. Einen mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleit...mehr

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§ 1 Einführung / Literaturtipps

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§ 38 Haftung der Unternehme... / II. Verschulden

Rz. 293 Der Erstattungsanspruch setzt Verschulden voraus. Neben Vorsatz genügt grobe Fahrlässigkeit (siehe bereits Rdn 290). Das Verschulden muss dem Unternehmer selbst zuzurechnen sein. Eine Gehilfenhaftung gibt es, sieht man von § 111 SGB VII ab, bei dem Rückgriffsanspruch nicht. Rz. 294 Für den Fall des Vorsatzes haften sowohl der Unternehmer als auch der Arbeitskollege na...mehr

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§ 26 Klagearten / a) Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse

Rz. 242 Die Abänderungsklage ermöglicht keine freie Neufestsetzung der geschuldeten künftig wiederkehrenden Leistungen. Vielmehr kann die Abänderungsentscheidung nur in einer unter Wahrung der Grundlagen des abzuändernden Titels vorzunehmenden Anpassung an die veränderten Verhältnisse bestehen.[630] Die Abänderung des Urteils darf nicht weiter gehen, als es aus Gründen der v...mehr

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§ 4 Straßenverkehrsgesetz / II. Haftung für vermutetes Verschulden

Rz. 177 Die Haftung des Kraftfahrzeugführers i.S.v. § 18 StVG ist im Gegensatz zu der des Halters keine Gefährdungs-, sondern eine Verschuldenshaftung mit umgekehrter Beweislast.[518] Der Führer muss seinerseits beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Dem Geschädigten obliegt – wie immer – der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Betrieb des vom Kfz-Führer ge...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Alkohol

Rz. 553 § 827 S. 2 BGB stellt klar, dass derjenige, der unter dem Einfluss geistiger Getränke (das sind Alkoholika) in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ebenso für die schädlichen Folgen der begangenen unerlaubten Handlung verantwortlich ist, als wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last fä...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / aa) Einfahren und Anfahren

Rz. 1231 § 10 S. 1, 2 StVO erlegt demjenigen, der von einem außerhalb der Fahrbahn gelegenen Bereich in die Fahrbahn einfahren oder vom Rand der Fahrbahn anfahren will, auf, sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei muss der Ein- bzw. Anfahrende sich erforderlichenfalls einweisen lassen, er muss seine Absicht, einzu...mehr

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§ 30 Besonderheiten in Binn... / F. Weitere Besonderheiten in Verfahren vor den Schifffahrtsgerichten

Rz. 40 Werden die Akten eines Verklarungsverfahrens zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung des Hauptprozesses (1. oder 2. Instanz) gemacht, so können die Zeugenaussagen von Parteien und Gericht ebenso behandelt werden, als wären sie in einem vorausgegangenen Beweisverfahren erhoben worden. Die erneute Vernehmung der Zeugen stellt eine wiederholte dar, die nach § 398 ZPO i...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 1. Allgemeines

Rz. 188 Der Geschädigte, der nach einem Unfall Schadensersatzansprüche aus der Verschuldenshaftung gemäß § 823 BGB geltend macht, trägt die Behauptungs- und Beweislast für die objektiven und subjektiven Voraussetzungen des Anspruchs. Er muss zunächst den haftungsbegründenden Tatbestand beweisen, also ein vom Willen des Schädigers gesteuertes Verhalten, die Verletzung eines d...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Berufung der Kl. ist nach den §§ 511, 513, 517, 519 und 520 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden; sie ist mithin zulässig. Das Rechtsmittel ist jedoch nicht begründet. Die angefochtene Entscheidung stellt sich im Prüfungsrahmen der §§ 513, 529, 546 ZPO im Ergebnis als richtig dar, weil Ansprüche gegen die Bekl. zu 1) gem. §§ 7 ...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / Leitsatz

1. Auf das Rückwärtseinfahren vom Parkplatz auf eine Fahrbahn ist nicht § 9 Abs. 5 StVO, sondern § 10 Satz 1 StVO anzuwenden. 2. Will der rückwärts in die Fahrbahn einfahrende Ausparker der Alleinhaftung wenigstens teilweise entgehen, muss er den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern, indem er darlegt und im Bestreitensfall beweist, dass er entweder bereits solang...mehr

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zfs 07/2021, Haftungsvertei... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung verdient im Ergebnis und auch wegen ihrer klaren Ausführungen zum Anscheinsbeweis uneingeschränkte Zustimmung. Allein der Ls. 1 und die recht knapp begründete Zurechtweisung des LG, es habe nur § 10 S. 1 StVO und nicht daneben auch § 9 Abs. 5 StVO anwenden müssen (II.1.), irritiert. Sie dürfte auch nicht richtig sein. Wer rückwärts von einem Bürgersteig auf d...mehr

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zfs 07/2021, Dieselskandal:... / 2 Aus den Gründen:

"… 1. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch aus §§ 826 Abs. 1, 31 BGB." Die Bekl. hat den Kl. vorsätzlich geschädigt, indem sie ein Fahrzeug in Verkehr gebracht hat, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehen war, die dazu führte, dass zum Zeitpunkt des Fahrzeugkaufs das Risiko einer Betriebsbeschränkung bzw. -untersagung bestand. Im Einzelnen: a. Die Wirkun...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 5.6 Beweislast

Nach allgemeinen Regeln der ZPO trägt jede Partei die Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der für sie günstigen Rechtsvorschrift. Auch im Prozess gegen den Steuerberater wegen Regresses muss daher der geschädigte Mandant alle seinen Schadensersatzanspruch begründenden Tatsachen, wie Zustandekommen eines Beratervertrags, Mandatsinhalt und -umfang, Pflichtverletzu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (5) Schaden

Rz. 89 Der geschädigte Auftraggeber ist nach § 249 BGB so zu stellen, wie er ohne das schädigende Verhalten des Anwalts gestanden hätte.[50] Er hat seinem Mandanten daher den durch die Unterlassung des Hinweises adäquat-kausal entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Anspruch ist auf das negative Interesse gerichtet.[51] Als Vertrauensschaden in diesem Sinne kommen nicht nur di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (3) Herausstellung der rechtlichen Probleme

Rz. 56 Die zum Gutachtenthema veröffentlichte Judikatur und Literatur ist ein weiteres, unverzichtbares Merkmal eines Gutachtens nach Abs. 1 S. 1. Dabei muss sich der Anwalt auch mit Gegenmeinungen auseinander setzen. Abwegige und überholte Auffassungen können dabei durchaus vernachlässigt werden. Je nach Fragestellung des Auftraggebers kann es auch genügen, sich ausschließl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 2

Rz. 52 Der nach Abs. 3 S. 2 aufzunehmende Hinweis auf die Irrelevanz der Vereinbarung für die gegebenenfalls vom Auftraggeber zu zahlenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter ist als einseitige Hinweispflicht des Anwalts ausgestaltet (vgl. Rdn 6). Ihre Verletzung kann einen Schadensersatzanspruch des Mandanten nach § 2...mehr

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zfs 06/2021, Wirksamkeit un... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Bekl. kann sich auch nicht auf den Risikoausschluss nach Ziffer F.3 AHB berufen." Nach Ziffer F.3 AHB bleiben ausgeschlossen Ansprüche gegenüber jedem VN oder Versicherten, der den Schaden durch bewusstes Abweichen von der Haltung und Züchtung dienenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Verfügungen und Anordnungen am Wohnort des VN verursacht hat. Entgegen der An...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Beweislast

Rz. 7 Aus der Formulierung des Abs. 1 folgt, dass der Gesetzgeber dem beigeordneten oder bestellten Anwalt im Rahmen seiner Geschäftsbesorgungstätigkeit einen gewissen Spielraum belassen will. Durch die negative Fassung wird zum Ausdruck gebracht, dass Auslagen im Zweifel als erforderlich anzuerkennen sind.[4] Die Beweislast für eine gegenteilige Feststellung liegt bei der S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. NATO-Truppenmitglieder

Rn. 104 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Für Mitglieder von NATO-Truppen, von zivilen Gefolgen oder technischen Fachkräften sowie deren Angehörige gelten Zeitabschnitte, in denen sie sich nur in dieser Eigenschaft im Inland aufhalten, nicht als Zeiten des Aufenthalts im Inland oder als Änderung des Aufenthaltsorts oder Wohnsitzes (Art X Abs 1 S 1 NATO-Truppenstatut v 19.06.1951 so...mehr

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zfs 05/2021, Die Kettenkollision: Eine Königsdisziplin

Hinweis "Ihrer tatsächlichen und rechtlichen Ansicht, dass aufgrund einer Kettenkollision zwingend eine Haftungsteilung vorzunehmen sei, treten wir entgegen. Die Schadenbilder an den beteiligten Fahrzeugen belegen, dass – angesichts der durchgehenden Abnahme der Schadensintensitäten – das bei Ihnen versicherte Fahrzeug mit derart hoher Geschwindigkeit auf das Fahrzeug unsere...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 4 Kollegenecke: Feststellung des Schadens bei Haftung des Steuerberaters

Frage: Im Zusammenhang mit der Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung habe ich in der Vergangenheit des Öfteren gelesen, dass Ausgangspunkt der Schadensberechnung die Differenzhypothese sei, und dass in diesem Zusammenhang ein Gesamtvermögensvergleich anzustellen sei. Im Einzelfall sei darüber hinaus eine konsolidierte Schadensberechnung durchzuführen. Ich ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 1 ... / 4 Unbeschränkte Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 25 Nach § 1 Abs. 1 EStG liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor, wenn die natürliche Person Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Andere Anknüpfungspunkte der natürlichen Person an das Inland reichen nicht aus. So ist eine bedeutende Betriebsstätte (z. B. die Geschäftsleitung) ebenso wenig ausreichend wie das Vorhandensein eines ständigen Vertreters (§ 13 AO...mehr

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zfs 04/2021, Kein Regress d... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung des Bekl. hat Erfolg." A)1. Vorliegen einer Pflichtverletzung Das LG differenziert im Ausgangspunkt zutreffend zwischen einer Klage ohne (jegliche) Erfolgsaussicht und einer Klage mit (äußerst) geringer Erfolgsaussicht. Aus seiner Sicht ist es insoweit konsequent zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bekl. – nachdem er nicht über die fehlende Erfolgsaussicht bele...mehr

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ZErb 04/2021, Kürzung des K... / 2 Gründe

Die Entscheidung ergeht gemäß § 6 der Finanzgerichtsordnung (FGO) durch die Einzelrichterin. Die Klage ist zulässig, insbesondere wurde sie fristgerecht erhoben. Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 FGO beträgt die Klagefrist für eine Anfechtungsklage einen Monat und beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung. Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der durch die Post übermittelt wi...mehr

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zfs 04/2021, Geltung der fa... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Die Berufungsangriffe der Kl. aus der Berufungsbegründung v. 23.3.2020 greifen nicht durch." Die Kl. kann nicht die Feststellung der Eintrittspflicht der Bekl. für den Brandschaden verlangen, weil die Bekl. hinsichtlich dieses Versicherungsfalls gem. § 38 Abs. 2 VVG leistungsfrei ist. 1. Unstreitig befand sich die Kl. im Zeitpunkt ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Lamborghini Aventador im Betriebsvermögen: 1-%-Versteuerung wird durch weitere hochwertige Fahrzeuge im Privatvermögen nicht ausgeschlossen

Leitsatz Das FG München entschied, dass die Anwendung der 1-%-Regelung auf Luxusfahrzeuge des Betriebsvermögens nicht mit dem Argument abgewendet werden kann, dass noch weitere hochpreisige Fahrzeuge im Privatvermögen gehalten werden. Sachverhalt Der Kläger war als selbstständiger Prüfsachverständiger tätig und hatte offenbar ein Faible für hochwertige Fahrzeuge: Im Privatver...mehr

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AGS 03/2021, Erforderlichke... / III. Erforderlichkeit der Reise

1. Gesetzliche Grundlagen Der im Wege der PKH oder VKH oder vom Gericht sonst beigeordnete oder bestellte Rechtsanwalt wie hier die der Nebenklägerin als Beistand bestellte Rechtsanwältin A erhält gem. § 45 Abs. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse, soweit in den nachfolgenden gesetzlichen Vorschriften des RVG nichts anderes bestimmt ist. § 46 Abs. 1 RVG trifft...mehr

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zfs 03/2021, Beweislast bei... / 2 Aus den Gründen:

"… Der Kl. hat einen Anspruch auf die begehrte Versicherungsleistung aus dem mit der Bekl. geschlossenen Versicherungsvertrag i.V.m. Ziff. A.2.5.1 der zwischen den Parteien vereinbarten AKB." 1. Anders als die Bekl. meint, handelt es sich bei dem streitgegenständlichen Ereignis um einen “Unfall' i.S.d. Ziff. A.2.2.2.2 AKB. Die zwischen den Parteien streitige Frage, ob der Kl...mehr

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zfs 03/2021, Fahrtenbuch, G... / 2 Aus den Gründen:

"… Die gegen diesen Beschluss des VG gerichtete Beschwerde des ASt. hat keinen Erfolg. (…)" Im Übrigen kann dem ASt. auch in der Sache nicht gefolgt werden. Nach § 108 Abs. 1 S. 1 VwGO entscheidet das (Verwaltungs-)Gericht im Klageverfahren nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung; für das (vorliegende) Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO ...mehr

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zfs 02/2021, BahnCard 50 al... / 3 Anmerkung:

Der Einzelrichter des OLG Celle hat eine praxisgerechte Entscheidung getroffen, die der kostensparenden Verfahrensweise des Verteidigers und auch den Interessen der Staatskasse Rechnung trägt. Zur Vermeidung von Missverständnissen soll hier auf einige Probleme näher eingegangen werden. I. Gesetzliche Grundlagen des Vergütungsanspruchs Der im Wege der Prozesskostenhilfe oder Ve...mehr

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zfs 01/2021, Erschütterung des Anscheinsbeweises gegen den Wartepflichtigen bei Vorfahrtverstoß

StVG § 7 § 17; StVO § 8 Abs. 2 S. 2 Leitsatz Der Anscheinsbeweis eines Vorfahrtsverstoßes (§ 8 Abs. 2 S. 2 StVO) ist erst dann erschüttert, wenn eine Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten feststeht, bei der zumindest die Möglichkeit besteht, dass er für den Wartepflichtigen im Zeitpunkt seines Anfahrentschlusses nicht erkennbar war. Der Nachweis einer solchen Geschwindigkei...mehr

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zfs 01/2021, Erschütterung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [6] II. Die form- und fristgerecht erhobene und damit zulässige Berufung der Bekl. hat keine Aussicht auf Erfolg. Die der Entscheidung der Kammer gem. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO zugrunde zu legenden Feststellungen des Erstgerichts rechtfertigen keine abweichende Entscheidung (§ 513 Abs. 1 BGB). [7] 1. Das Erstgericht ist zunächst davon ausgegangen, dass sowohl die Bekl. als a...mehr

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zfs 01/2021, Erschütterung ... / Leitsatz

Der Anscheinsbeweis eines Vorfahrtsverstoßes (§ 8 Abs. 2 S. 2 StVO) ist erst dann erschüttert, wenn eine Geschwindigkeit des Vorfahrtberechtigten feststeht, bei der zumindest die Möglichkeit besteht, dass er für den Wartepflichtigen im Zeitpunkt seines Anfahrentschlusses nicht erkennbar war. Der Nachweis einer solchen Geschwindigkeit obliegt dem Wartepflichtigen, weil er Ums...mehr

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zfs 01/2021, Erschütterung ... / 3 Hinweis:

Vgl. LG Saarbrücken zfs 2020, 258. zfs 1/2021, S. 20 - 22mehr

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zfs 01/2021, Erschütterung ... / Sachverhalt

Die Parteien streiten um restlichen Schadensersatz aus einer Kollision ihrer Fahrzeuge. Der Kl. fuhr mit seinem Motorrad in einem Bereich der Straße, in der eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h angeordnet war, über eine Kuppe und stieß nach einer Entfernung von 60 Metern mit dem Fahrzeug des Bekl. zu 1), das bei der Bekl. zu 2) haftpflichtversichert ist, zusammen. Der Bek...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Rechtsprechung zur Mankohaftung

Rz. 1062 Die Grundsätze der gesetzlichen Mankohaftung beruhen auf einer wechselvollen, von der Literatur stets kritisch begleiteten Rechtsprechung, die ihren vorläufigen Höhepunkt in zwei Entscheidungen des BAG vom 17.9.1998[2371] und 2.12.1999[2372] gefunden hat. Wesentliche Fragestellung ist bei der Mankohaftung neben dem Haftungsumfang die sachgerechte Verteilung der Darl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1066 Im Rahmen der gesetzlichen Mankohaftung sind daher unabhängig von der Haftungsgrundlage die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast zu berücksichtigen. Demnach hat der Arbeitgeber darzulegen, dass das Manko auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Arbeitnehmers beruht.[2391] Nur sofern der Arbeitnehmer eine – vom Arbeitgeber...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr