Fachbeiträge & Kommentare zu Anscheinsbeweis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Andere Zurechnungskriterien.

Rn 9 Weiter müssen Eintritt oder Umfang des Schadens kausal auf der Verletzung einer Pflicht oder Obliegenheit beruhen. Das ergibt sich schon aus dem Wort ›Mitwirkung‹. Es muss also zB die Trunkenheit des Fahrers für den Unfall ursächlich geworden sein (BGH VersR 60, 479) oder ein Verstoß gegen die Anschnallpflicht verletzungsfördernden Charakter gehabt haben (BGH NJW 12, 20...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 1. Anrechnungsbestimmung

Rz. 85 Die Anwendbarkeit des § 2315 BGB setzt voraus, dass der Erblasser eine Zuwendung mit der Bestimmung gemacht hat, dass diese auf den Pflichtteilsanspruch anzurechnen ist. Zeitlich muss die Anrechnungsbestimmung gleichzeitig mit der Zuwendung dem Empfänger zugehen.[111] Sie kann aber auch vorher (durch Vorbehalt) für eine oder mehrere später beabsichtigte Zuwendungen er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen des Schuldverhältnisses.

Rn 16 Sinn und Rechtsfolge des § 362 liegen darin, dass die Forderung von selbst vollständig, vorbehalts- und bedingungslos erlischt, dh untergeht und vernichtet wird, der Schuldner damit also endgültig von seiner Schuld befreit wird, wenn die Leistung so, wie sie nach dem zur Zeit der Erfüllung geltenden Recht zu leisten war, bewirkt wurde. Hierdurch ändert die Rechtslage e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Ein Erbschein muss erteilt sein (s § 2353 Rn 28). Der Anordnungsbeschluss genügt nicht. Der Erbschein muss noch in Kraft sein. Seine vorläufige Rückgabe aufgrund einstweiliger Verfügung (§ 2361 Rn 10) schadet nicht (BGH NJW 61, 605 [BGH 23.11.1960 - V ZR 142/59]; 72, 582 [BGH 28.01.1972 - V ZB 29/71]). Es muss ein Erwerb durch dingliches Rechtsgeschäft vorliegen. Der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sachmangel gem § 536 I.

Rn 7 Ein Sachmangel ist nach dem Wortsinn jede für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache von dem vertraglichen Soll-Zustand (BGH NJW 20, 2884), welcher sich bei Fehlen ausdrücklicher Vereinbarungen im Mietvertrag anhand des vertraglichen Nutzungszwecks unter Berücksichtigung von Treu und Glauben nach der Verkehrsanschauung bemisst (BGH NJ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Beweisfragen.

Rn 11 Der Erblasser ist bis zum Beweis des Gegenteils als testierfähig anzusehen (Rostock FamRZ 23, 1403). Dies gilt auch, wenn Betreuung (§ 1896) bestand (Frankf FamRZ 96, 635) oder früher Gebrechlichkeitspflegschaft (§ 1910 aF; BayObLG FamRZ 88, 1099). Der Ausnahmefall der Testierunfähigkeit muss für das Gericht ggf feststehen. Eine mathematische, jede Möglichkeit des Gege...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Verschulden.

Rn 131 Das Verschulden setzt jedenfalls voraus, dass der Schädiger die Verkehrspflicht erkennen konnte und erkannt hat (BGH NJW 85, 620, 621 [BGH 23.10.1984 - VI ZR 85/83]; 95, 2631, 2632; Erman/Wilhelmi § 823 Rz 87; v Bar JuS 88, 169, 173). Eine weitergehende Ansicht (BGHZ 58, 48, 56; 93, 351, 357; Larenz/Canaris § 76 III 7a) verlangt auch die Vorhersehbarkeit der Möglichke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Rn 4 III erweitert die Haftung des Zahlers auf den gesamten Schaden des Zahlungsdienstleisters, der infolge eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entstanden ist. Voraussetzung ist aber entweder die betrügerische Absicht des Zahlers oder die grob fahrlässige bzw vorsätzliche Pflichtverletzung. Die Pflichtverletzung des Zahlers muss sich auf die gesetzlich bestimmten (§ 6...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Prozessuales.

Rn 20 Der Reisende muss den Mangel – ggf, zB wenn viele Essensgäste in einem Hotel erkranken, hilft der Anscheinsbeweis (Ddorf RRa 12, 68, 70; LG Frankfurt RRa 03, 249) – und sein Abhilfeverlangen mit Setzung einer angemessenen Frist bzw deren Entbehrlichkeit und seine erforderlichen Aufwendungen beweisen (BGH NJW 85, 132 [BGH 20.09.1984 - VII ZR 325/83]). Behauptete Mängel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. Beweislast.

Rn 76 Darlegungs- und beweispflichtig ist der Anspruchsteller. Voll zu beweisen hat er den Pflichtverstoß und dass er in seinen Interessen so betroffen worden ist, dass nachteilige Folgen für ihn eintreten können (BGH WM 96, 1333 [BGH 07.03.1996 - IX ZR 169/95]). Besteht die Amtspflichtverletzung in einem Unterlassen, kann ein Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Bezugnahme auf § 22.

Rn 7 III ist unklar (vgl auch BTDrs 16/1780, 39). IRv § 612a BGB trägt der ArbN die Beweislast für Maßregelung und Kausalität, ggf mit Vorteil des Anscheinsbeweises (iE § 612a BGB Rn 6), für Kausalität eines Merkmals nach § 1 reicht Vollbeweis von Indizientatsachen gem § 22 aus.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigentum.

Rn 28 Im Prozess entscheidet im Falle des Bestreitens des Vorliegens der Anspruchsvoraussetzungen die Erfüllung der Darlegungs- und Beweislast über den Erfolg einer Herausgabeklage. Der die Herausgabe der Sache verlangende Kläger muss vortragen und beweisen, dass er Eigentümer – in welcher Form auch immer, s.o.B. I. – ist. Dies gilt als allgemeiner Beweislastgrundsatz. Währe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / M. Beweislast (Nr 12).

Rn 94 Nr 12 enthält das umfassende Verbot einer Änderung der sich aus Gesetz oder Richterrecht ergebenden (objektiven oder subjektiven) Beweislast zum Nachteil des Kunden (BGH NJW 88, 258). Es genügt allein die Möglichkeit, dass der Richter aufgrund der Klausel die Anforderungen an den Beweis erhöht (BGH NJW 90, 765 [BGH 09.11.1989 - IX ZR 269/87]). Auch Beweismittelbeschrän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Gesetzliche Vermutung.

Rn 5 Ist deutsches Recht Vertragsstatut (und insoweit nicht durch fremdes Prozessrecht verdrängt, vgl oben Rn 1), können zB die folgenden Rechtszustandsvermutungen greifen: (1) die von der Rechtsprechung entwickelte Vermutung für die vollständige und richtige Wiedergabe der getroffenen Vereinbarung in der Vertragsurkunde (s § 133 BGB Rn 50); (2) die Vermutung der Begründethe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Steuerberatungstätigkeit als Liebhaberei?

Der bei einer freiberuflichen Steuerberatungs- oder Rechtsanwaltstätigkeit wegen der Art des Unternehmens für die Einkünfteerzielungsabsicht sprechende Anscheinsbeweis entfällt nur, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung der verlu...mehr

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Geschäftsführer / 5.5 Pkw-Überlassung ohne/mit Privatnutzungsverbot

Die ohne eine Vereinbarung erfolgende oder unbefugte Nutzung des betrieblichen Pkw durch den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hat keinen Lohncharakter und führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.[1] Die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung eines Dienstwagens durch die GmbH an den Geschäftsführer für dessen Privatnutzung führt...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / f) Haftung

Rz. 949 Hinweis Siehe zur Sorgfalt im Prozess § 3 Rdn 314 ff. Rz. 950 Soweit der Geschädigte Vermögenseinbußen (wie Mindereinkommen, Fortfall privatärztlicher Versorgung) erleidet, ist ein Schadenersatzanspruch gegenüber seinem Rechtsberater wegen Verletzung der Beratungspflichten (pVV des Mandatsvertrages) denkbar.[1026] Anwaltliche Kenntnisse[1027] haben sich auch auf das (...mehr

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§ 4 Steuerrechtliche Aspekt... / II. Kirchensteuer

Rz. 50 Ist Lohn-/Einkommensteuer zu erstatten, gilt dies auch für die hierauf entfallende Kirchensteuer. Zu beachten ist gleichzeitig, dass bei der Ermittlung des Netto-Verdienstausfallschadens auch eine etwaige Kirchensteuerpflicht anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Rz. 51 Soweit der BGH [56] im Jahre 1987 noch von einer grundsätzlich zu vermutenden Kirchensteuerpflich...mehr

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§ 5 Verjährung / III. Entstehung des Schadens

Rz. 986 Hinweis Zum Zeitpunkt der Schadenentstehung bei Fehlern von Anwälten und Steuerberatern Schultz VersR 1994, 142 und Späth VersR 1994, 790; zur Verjährung bei Fehlern des Rechtsanwaltes im Zusammenhang mit der Führung von Prozessen Wussow, WI 1995, 117 f. (Anm. zu BGH v. 7.2.1995 – X ZR 32/93). Rz. 987 Beim Schadenersatzanspruch gegen den Rechtsanwalt kommt es für den ...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / c) Anwaltliche Beratung und Aufklärung

Rz. 926 Hinweis Siehe auch Rdn 288 ff., 1507 ff. Rz. 927 Der anwaltliche Berater wäre überfordert, wenn von ihm allgemein verlangt würde, dass er über eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis verfügen und sie in das Beratungsgeschehen einbringen müsste. Erwartet wird von ihm allerdings eine mandatsbezogene Rechtskenntnis, die zudem mit der Informationspflicht des Mand...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 1.2 Entwicklung der sog. Drei-Objekt-Grenze

Zur Konkretisierung der vorstehend skizzierten Abgrenzungsfrage hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt. Danach ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs (in der Regel 5 Jahre) zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens 4 Objekte veräußert werden. Je geringer der Umfang von Anschaffungen...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / 8. Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Alleingesellschafter-GF

a) Sachverhalt (FG Köln) (vgl. FG Köln v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19)[17]: Kl’in ist eine GmbH, die ihrem alleinigen Gesellschafter und GF einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, den dieser ursprünglich auch für private Zwecke nutzen durfte. Ab dem Jahr 2004 untersagte die Kl’in dem GF die private Nutzung des Firmenwagens. Der Firmenwagen war im streitgegenständlichen Zeitraum ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / b) Entscheidung des FG Köln

Die hiergegen eingelegte Klage blieb erfolglos. Anscheinsbeweis: Es bestehe ein Anscheinsbeweis für die Privatnutzung eines dem Gesellschafter-GF zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw. Denn es sei ein auf die allgemeine Lebenserfahrung gestützter Grundsatz, dass ein zur Verfügung stehendes Kfz tatsächlich auch privat genutzt werde, wenn die Möglichkeit dazu bestehe. Dies ...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / e) Hinweise für die Beratungspraxis

Die Entscheidungen zeigen auf, dass allein ein Privatnutzungsverbot für betriebliche Kfz nicht genügt, um als GF einer vGA zu entgehen. Für die Praxis empfehlenswert ist es daher, für den Fall eines rein betrieblich genutzten Kfz durch organisatorische Maßnahmen und die Führung eines Fahrtenbuchs sicherzustellen, dass eine BP nicht nachträglich eine Privatnutzung des Pkw sam...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / d) Entscheidung des FG Münster

Mit ihrer Klage hatte die GmbH keinen Erfolg. Das FG bestätigte die vGA. Der Höhe nach lehnt das Gericht die 1 %-Methode ab und würde noch einen höheren Betrag ansetzen, wenn nicht das Verböserungsverbot aus § 96 Abs. 1 S. 2 FGO es daran hinderte. Das FG Münster schließt sich der Auffassung des I. Senat des BFH[19] an. Der Dienstwagen sei höherwertig und stärker motorisiert a...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / a) Sachverhalt (FG Köln)

(vgl. FG Köln v. 8.12.2022 – 13 K 1001/19)[17]: Kl’in ist eine GmbH, die ihrem alleinigen Gesellschafter und GF einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, den dieser ursprünglich auch für private Zwecke nutzen durfte. Ab dem Jahr 2004 untersagte die Kl’in dem GF die private Nutzung des Firmenwagens. Der Firmenwagen war im streitgegenständlichen Zeitraum ein Porsche Cayenne (Ers...mehr

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Besteuerung von GmbH und Ge... / c) Sachverhalt (FG Münster)

(vgl. FG Münster v. 28.4.2023 – 10 K 1193/20 K, G, F; Az. des BFH: I R 33/23)[18]: Kl’in war eine GmbH mit einem Alleingesellschafter-GF A. Im Anstellungsvertrag war vereinbart: "Der Geschäftsführer hat Anspruch auf die Gestellung eines Pkw der gehobenen Mittelklasse. Er darf den Pkw nicht privat nutzen... Betriebs- und Unterhaltungskosten trägt die Gesellschaft". Ein Fahrte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 32... / 5.4.2 Begriff der Behinderung

Rz. 77 Behinderungen i. S. v. § 32 Abs. 4 Nr. 3 EStG sind von der Norm abweichende körperliche oder seelische Zustände, die sich erfahrungsgemäß über einen längeren Zeitraum (mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate) erstrecken und deren Ende nicht absehbar ist. Dazu können auch Suchtkrankheiten gehören. Keine Behinderung sind Krankheiten, deren Verlauf sich auf eine...mehr

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zfs 06/2024, Der Rotlichtverstoß in der Unfallschadenregulierung

Hinweis "Ihrer Ansicht, dass aufgrund der Unaufklärbarkeit der Kollision im beampelten Kreuzungsbereich eine Haftungsteilung anzunehmen ist, wird entgegengetreten. Unter Heranziehung des Signalplans ist nachweisbar, dass das bei Ihnen versicherte Fahrzeug bei Rotlicht auch unter Berücksichtigung der sicherheitsrelevanten Zwischenzeit von 5 Sekunden in den Kreuzungsbereich ei...mehr

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zfs 06/2024, Abbremsen in d... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung ist teilweise begründet. Die festgestellten Tatsachen rechtfertigen eine andere Entscheidung. Der Klägerin steht der gegenüber den Beklagten der geltend gemachte Anspruch aus § 17 Abs. 2, Abs. 1 StVG teilweise zu. Unter Abwägung der Verursachungsbeiträge ist von einer Verschuldensquote von 80 % bei den Beklagten und 20 % bei der Klägerin auszugehen...mehr

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zfs 06/2024, Abbremsen in d... / Leitsatz

1. Der Anscheinsbeweis zu Lasten des von hinten Auffahrenden wird nicht dadurch erschüttert, dass der Voranfahrende in der Anfahrtphase bei Grünlicht abgebremst hat. 2. Ein unerwartetes Abbremsen ist nicht mit einem "starkes Abbremsen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 StVO gleichzusetzen. Wer gerade erst angefahren ist, kann schon gar keine Geschwindigkeit aufgenommen haben, in...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Widerlegbare Vermutung

Tz. 510 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Da das "Nahestehen" bzw das "Näheverhältnis" lediglich ein Indiz für eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis ist, reicht zur Begr des "Nahestehens" jede Beziehung zwischen einem Gesellschafter und dem Zuwendungsempfänger aus, die den Schluss zulässt, sie habe die Vorteilszuwendung der Kö an den Dritten beeinflusst; s Urt des BFH v 18.1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7 Beweislast für das Vorliegen einer vGA

Tz. 700 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die objektive Beweislast für das Vorliegen von vGA (= st-erhöhender Tatbestand) obliegt grds dem FA (ständige Rspr; zB s Urt des BFH v 27.10.1992, BStBl II 1993, 569, s Urt des BFH v 13.07.1994, BFH/NV 1995, 548; s Urt des BFH v 09.08.2000, GmbHR 2001, 208; s Beschl des BFH v 04.04.2002, BFH/NV 2002, 1179, DStRE 2002, 1072). Dem folgt auch d...mehr

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Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.3 Beweis des ersten Anscheins

Rz. 7 Auch im sozialgerichtlichen Verfahren sind nach allgemeiner Meinung die Grundsätze des Beweises des ersten Anscheins ("Prima-facie-Beweis") anwendbar (vgl. etwa BSG, USK 99115; BSG, Urteil v. 30.11.2006, B 9a VS 1/05 R und Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Schmidt, SGG, § 128 Rz. 9 m. w. N.). Hierdurch wird nicht die objektive Beweislast beeinflusst, sondern die Beweisw...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Liebhaberei

Rz. 1 Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Das Steuerrecht bezeichnet als Liebhaberei eine Tätigkeit, die jemand – meist aus persönlicher Neigung – ausübt, ohne daraus auf längere Sicht positive > Einkünfte zu erzielen, also neudeutsch ein > Hobby. Eine solche Tätigkeit wird einkommensteuerlich nicht berücksichtigt (zu den Folgen > Rz 8). Der Grund für die steuerliche Nichtberücksicht...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2.3 Sachanlagen

Rz. 247 Zum Begriff der Sachanlagen vgl. § 266 Rz 37. Unbebaute Grundstücke unterliegen keiner planmäßigen Abschreibung. Um eine Überbewertung zu vermeiden, ist bei ihrer Bewertung der ggf. bestehenden Notwendigkeit von außerplanmäßigen Abschreibungen ein besonderes Augenmerk zu widmen. Der beizulegende Wert eines Grundstücks kann bspw. abgeleitet werden aus beobachteten Markt...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 541 Die Darlegungs- und Beweislast für die negative Prognose, die erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen sowie die fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung liegt nach § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG beim Arbeitgeber. Auch für das Vorliegen von Tatsachen, die bei der Interessenabwägung zur Begründung der Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung berücksichtigt werd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.9.7 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 996 Kern des § 1 Abs. 5 KSchG ist die gesetzliche Vermutung, dass die Kündigung der namentlich aufgeführten Arbeitnehmer durch dringende betriebliche Gründe i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist. Rz. 997 Die Darlegungs- und Beweislast für die Grundlagen dieser Vermutung trägt der Arbeitgeber. Er muss nachweisen, dass es sich um eine Betriebsänderung i. S. v. § 111 BetrVG ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1.5.11.2 Häufige Kurzerkrankungen

Rz. 596 Als "häufige Kurzerkrankungen" werden Ausfallzeiten verstanden, die jeweils von kürzerer Dauer sind, sich jedoch häufig wiederholen und dabei keinem vorhersehbaren Muster unterliegen. Hierbei kann es sich ebenso um zahlreiche eintägige Fehlzeiten wie um mehrwöchige Ausfallzeiten, die im Kalenderjahr häufiger auftreten, oder um Mischformen handeln. Kündigungsgrund ist...mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 3.2.1.3 Überstunden und Mehrarbeit

Rz. 33 Überstunden sind bei der Bemessung der Feiertagsvergütung als individuelle Arbeitszeit zu berücksichtigen, wenn sie der Arbeitnehmer ohne den gesetzlichen Feiertag hätte leisten müssen.[1] § 4 Abs. 1a EFZG findet keine Anwendung.[2] Dabei ist die regelmäßige Ableistung von Überstunden in der Vergangenheit ein starkes Indiz dafür, dass auch am Feiertag Überstunden gelei...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / 1. Anscheinsbeweis im Straßenverkehr

Rz. 58 Der Anscheinsbeweis spielt insbesondere in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, die den Straßenverkehr betreffen, eine zentrale Rolle.[127] Nachfolgend werden diverse Beispiele angegeben, um die voranstehenden abstrakteren Prinzipien zu veranschaulichen. a) Abbiegen Rz. 59 Stößt ein Linksabbieger mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, spricht der Anscheinsbewe...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / IV. Beweislast und Gegenbeweis beim Anscheinsbeweis

Rz. 54 Die Feststellung der Typizität erfolgt nicht aufgrund statistischer Erhebungen oder der Einholung von Sachverständigengutachten, sondern der Richter beruft sich auf seine eigene Lebenserfahrung.[121] Die erstinstanzlichen Gerichte zeigen zumeist große Zurückhaltung darin, ihrer eigenen Lebenserfahrung Allgemeingültigkeit beizumessen, so dass es vornehmlich die Oberger...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / E. Anscheinsbeweis, insbesondere am Beispiel des Verkehrsunfalls

I. Grundlagen des Anscheinsbeweises Rz. 48 Der Anscheins- oder prima-facie-Beweis[98] ist gesetzlich nicht geregelt, sondern eine Schöpfung der Rechtsprechung und mittlerweile (gewohnheitsrechtlich) anerkannt.[99] Der Anscheinsbeweis ermöglicht es, vom Vorliegen eines schuldhaften Verhaltens oder eines ursächlichen Zusammenhangs auszugehen, obwohl die korrespondierenden Tatsa...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / V. Beispiele für die Anwendung des Anscheinsbeweises

1. Anscheinsbeweis im Straßenverkehr Rz. 58 Der Anscheinsbeweis spielt insbesondere in zivilrechtlichen Auseinandersetzungen, die den Straßenverkehr betreffen, eine zentrale Rolle.[127] Nachfolgend werden diverse Beispiele angegeben, um die voranstehenden abstrakteren Prinzipien zu veranschaulichen. a) Abbiegen Rz. 59 Stößt ein Linksabbieger mit einem entgegenkommenden Fahrzeug...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / I. Grundlagen des Anscheinsbeweises

Rz. 48 Der Anscheins- oder prima-facie-Beweis[98] ist gesetzlich nicht geregelt, sondern eine Schöpfung der Rechtsprechung und mittlerweile (gewohnheitsrechtlich) anerkannt.[99] Der Anscheinsbeweis ermöglicht es, vom Vorliegen eines schuldhaften Verhaltens oder eines ursächlichen Zusammenhangs auszugehen, obwohl die korrespondierenden Tatsachen nicht feststehen. Es wird also...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / III. Rechtsfolgen des Anscheinsbeweises

Rz. 51 Hauptanwendungsbereich des Anscheinsbeweises ist im Ergebnis der Beweis der Kausalität und der Fahrlässigkeit einer Handlung.[112] Er ist aber nicht darauf beschränkt. Grundsätzlich kann der Anscheinsbeweis auch herangezogen werden, um andere Tatbestandsmerkmale zu beweisen, vorausgesetzt es sind genügend gesicherte Erfahrungsgrundsätze vorhanden, die den Schluss auf ...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / d) Auffahrunfall

Rz. 63 Wendet man die Grundsätze des Anscheinsbeweises auf einen Auffahrunfall an, so geht die Rspr. von der allgemeinen Erfahrung aus, dass der auf den Vordermann Auffahrende in der Regel entweder zu schnell oder aber unaufmerksam gefahren ist. Daraus ergibt sich der allgemein anerkannte Anscheinsbeweis: "Wer auffährt, hat Schuld." [140] Rz. 64 Unter diesen Erfahrungssatz wir...mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / f) Gegenfahrbahn

Rz. 69 Beispiele aus der umfangreichen Judikatur zum Anscheinsbeweis, denen besondere Relevanz für die Praxis zukommt:mehr

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§ 5 Ermittlung des Sachverh... / a) Abbiegen

Rz. 59 Stößt ein Linksabbieger mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen, spricht der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Linksabbiegers.[128] Stößt ein überholendes Fahrzeug mit einem Grundstücksabbieger zusammen, spricht ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Grundstücksabbiegers. Eine Alkoholisierung des Überholenden ist nur relevant, wenn ein Fahrfehler des ...mehr