Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. "Verstoß" als Versicherungsfall

Rz. 34 Gegenstand der Versicherung ist das Risiko des Anwalts und der Mitversicherten, wegen eines Verstoßes, der bei einem Dritten zu einem Vermögensschaden geführt hat, in Anspruch genommen zu werden. Mit der Anknüpfung des Versicherungsschutzes an einen "Verstoß" des Versicherungsnehmers wird der Versicherungsfall bezeichnet. Dieser ist unten (vgl. Rdn 113) näher behandelt.mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / V. Person des Geschädigten

Rz. 138 Bezugspunkt des Gesamtvermögensvergleichs ist grundsätzlich nur das Vermögen des Geschädigten, nicht dasjenige Dritter. Soweit nicht ausnahmsweise die Voraussetzungen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte oder der Drittschadensliquidation gegeben sind (vgl. § 10 Rdn 1 ff., 82), hat der haftpflichtige Anwalt nur für den Schaden des Mandanten einzustehen.[308] N...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / B. Verschulden

Rz. 30 Die Anwaltshaftung setzt ein Verschulden des beauftragten Beraters oder eines Erfüllungsgehilfen (hier wird nur das Verschulden des Anwalts selbst behandelt; zur Haftung für Erfüllungsgehilfen vgl. § 1 Rdn 301 f.) voraus (§§ 276 Abs. 1, 278 BGB). Da eine vorsätzliche Verletzung der Pflichten aus dem Mandat in der Praxis kaum eine Rolle spielt, geht es im Allgemeinen d...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / D. Schaden

Rz. 85 Während in den vorangegangenen Kapiteln dargestellt wurde, unter welchen Voraussetzungen die anwaltliche Pflichtverletzung für die vom Mandanten geltend gemachten Nachteile als ursächlich anzusehen und dem Anwalt haftungsrechtlich zuzurechnen ist, geht es nunmehr darum, ob und in welchem Umfang das eingetretene Ereignis als ersatzfähiger Schaden im Rechtssinne anzuerk...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. GbR und PartG

Rz. 21 Bis zur Änderung der Rechtsprechung zur Haftungsverfassung in der BGB-Gesellschaft[35] (siehe Rdn 14) war es unnötig, die Personengesellschaften selbst eigens zu versichern, da Versicherungsschutz über die Berufshaftpflichtversicherung der Sozien mit der entsprechenden Durchschnittsleistung nach § 12 AVB bis zur gewählten Versicherungssumme zur Verfügung stand. Die Ge...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 1. Grundsätze

Rz. 67 Seit Langem ist in Rechtsprechung und Lehre anerkannt, dass die Adäquanztheorie allein nicht zu einer sachgerechten Eingrenzung der Haftung für schadensursächliches Verhalten führt. Demjenigen, der eine ursächliche Bedingung gesetzt hat, darf der Schaden nur zugerechnet werden, wenn dieser sich innerhalb des Schutzbereichs der verletzten Norm verwirklicht. Es muss ein...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Verjährung

Rz. 139 Mit der VVG-Reform entfiel die Sondervorschrift des § 12 VVG a.F. zur Verjährung ersatzlos. Damit ist auf die allgemeinen Vorschriften des BGB zurückzugreifen. Die AVB erwähnen das in § 10 I AVB der Vollständigkeit halber. Zutreffend spricht diese Klausel im Plural von "den Ansprüchen", denn der Versicherungsnehmer hat nach § 100 VVG und § 3 II Nr. 1 AVB sowohl einen...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / IV. Rechtmäßiges Alternativverhalten

Rz. 81 Der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens erfordert nicht die Prüfung, wie die Vermögenslage des Betroffenen wäre, wenn der Anwalt die Pflichtverletzung nicht begangen hätte.[157] Vielmehr umschreibt der Begriff Fälle, in denen der Schuldner geltend macht, der durch sein rechtswidriges Verhalten tatsächlich verursachte Schaden wäre auch dann eingetreten, wenn ...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / C. Werkverträge

Rz. 37 Ein Anwalts- oder Steuerberatungsvertrag ist ausnahmsweise ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Werkvertragscharakter (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB), wenn er einen durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg betrifft (§ 631 Abs. 2 BGB), etwa auf die Erstellung eines Gutachtens[38] oder eines Vertragsentwurfs[39] gerichtet ist. Verpflichtet sich der Steuerberater...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 7. Entstehung von Schadensersatzansprüchen Dritter

Rz. 97 Ein Schaden im Rechtssinne kann für den Auftraggeber auch dadurch entstehen, dass durch Verschulden des Anwalts Schadensersatzansprüche Dritter gegen ihn begründet werden. Allerdings reicht das abstrakte Entstehen eines solchen Anspruchs nicht ohne Weiteres aus. Verlangt der Dritte keinen Schadensersatz, kommt kein Anspruch auf Erstattung einer Geldleistung, sondern a...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / A. Einleitung

Rz. 1 Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001 (SchuModG),[1] das bzgl. der Neuregelung des BGB – einschließlich des neuen Verjährungsrechts (§§ 194 ff. BGB) – am 1.1.2002 in Kraft getreten ist (Art. 9 dieses Gesetzes, Art. 229 §§ 5, 6 EGBGB), hatte die folgenden – inzwischen aufgehobenen – Verjährungsvorschriften, die Beginn und Frist der Verjährung ver...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Haftungsausfüllende Kausalität

Rz. 37 Die Darlegungs- und Beweislast für den anspruchsbegründenden Ursachenzusammenhang zwischen dem Schaden und der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Beratungs-, Aufklärungs- oder Auskunftspflicht (haftungsausfüllende Kausalität) wird in der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht einheitlich festgelegt. Insoweit ist für einen Schadensersatzanspruch die sich aus ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Zustimmungserklärung des Auftraggebers

Rz. 532 § 52 Abs. 2 Satz 3 BRAO enthält für die Zustimmungserklärung des Auftraggebers zu einer Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder der Sozietät eine besondere Formvorschrift. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein. Dem Gesetzeswortlaut ist nicht zu entnehmen, ob die Zustimmungserklärung des A...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Ziel

Rz. 97 Ziel der anwaltlichen Rechtsberatung ist es, dem Mandanten eigenverantwortliche, sachgerechte (Grund-)Entscheidungen ("Weichenstellungen") in seiner Rechtsangelegenheit zu ermöglichen.[488] Die Erklärungen müssen dem Mandanten, der verlässlich über bestimmte Rechtfolgen unterrichtet werden will, um darauf seine Entscheidung gründen zu können, eine (annähernd) zutreffe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / bb) Vertraglicher Ausschluss

Rz. 93 Das Sonderkündigungsrecht nach § 627 BGB kann auch vertraglich ausgeschlossen oder beschränkt werden.[277] Die in § 627 BGB vorgesehene Möglichkeit, den Anwaltsvertrag unter erleichterten Voraussetzungen zu kündigen, ist nicht schlechthin kennzeichnend für den Anwalts-Dienstvertrag, was sich bereits aus dem gesetzlichen Ausschluss für den Fall des dauernden Dienstverh...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Beispiele

Rz. 135 Die vertragliche Pflicht zur Schadensverhütung verlangt von einem Rechtsanwalt z.B.,mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 307 Die Zulässigkeit der Beschäftigung von angestellten Rechtsanwälten und freien Mitarbeitern ist in § 26 BORA anerkannt.[720] Auch § 51 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 BRAO unterstellt für die Berufshaftpflichtversicherung eines Rechtsanwalts mittelbar die Zulässigkeit einer Zusammenarbeit mit angestellten Rechtsanwälten bzw. freien Mitarbeitern.[721] Rz. 308 Angestellter Rechtsa...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 330 Ein Abwickler kann für die Kanzlei eines verstorbenen Rechtsanwalts (§ 55 Abs. 1 BRAO) oder für einen früheren Rechtsanwalt bestellt werden, dessen Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erloschen, zurückgenommen oder widerrufen ist (§ 55 Abs. 5 BRAO), ebenso für eine Rechtsanwalt-GmbH, die ihre Zulassung verloren hat (§ 59h Abs. 6 BRAO). Die Tätigkeit eines Abwicklers bet...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Vorkehrungen gegen drohende Verjährung

Rz. 174 Ein Rechtsanwalt hat vor Ablauf der Verjährungsfrist Vorkehrungen zu treffen, damit es nicht zur Verjährung kommt (vgl. Rdn 30). Diese Pflicht setzt wesentlich früher ein als der Eintritt der Verjährung selbst. Ein Rechtsanwalt, der von seinem Mandanten beauftragt wird, dessen Rechte ggü. einem säumigen Schuldner wahrzunehmen, ist aufgrund des Anwaltsvertrags verpfli...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 316 Gem. § 53 Abs. 1 BRAO ist ein Rechtsanwalt berufsrechtlich verpflichtet, für seine Vertretung zu sorgen, wenn er länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben oder wenn er sich länger als eine Woche von seiner Kanzlei entfernen will. Der Rechtsanwalt kann den Vertreter selbst bestellen (auch von vornherein für alle Verhinderungsfälle während eines...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / (1) Vertragspartner und geschützte Dritte

Rz. 142 Partner einer Verjährungsvereinbarung i.S.d. § 202 BGB sind der Rechtsberater und sein Auftraggeber. Besteht ein Anwaltsvertrag zugunsten eines Dritten (§§ 328 ff. BGB; vgl. § 9 Rdn 1 ff.) oder mit Schutzwirkung zugunsten eines Dritten (analog §§ 328 ff. BGB; vgl. § 10 Rdn 1 ff.), so ist der Dritte regelmäßig am Vertragsschluss nicht beteiligt. Nach der insoweit anwen...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / VI. Beweislast

Rz. 131 Die Darlegungs- und Beweislast für den Abschluss eines Anwaltsvertrages trägt derjenige, der aus dem Vorliegen des Anwaltsvertrages für sich günstige Rechtsfolgen herleitet.[348] Deshalb muss der Mandant, der von einem Rechtsanwalt Schadensersatz verlangt, darlegen und beweisen, dass ein Anwaltsvertrag oder ein gleichstehendes vertragsähnliches Verhältnis zustande ge...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 9. Sonderfall: Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

Rz. 407 Für diese Spezialmaterie ist am BGH der X. Zivilsenat zuständig, der hierzu eine von den allgemeinen Grundsätzen der Anwaltshaftung fundamental abweichende wettbewerbsrechtliche Sonderrechtsprechung entwickelt hat, die auf andere Gebiete der Anwaltshaftung keinesfalls übertragbar ist. Sie lässt sich wie folgt zusammenfassen: Der bei einer Schutzrechtsverwarnung von de...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Begriffsbestimmung

Rz. 252 Die Aufgabenteilung zwischen einem Prozess- und einem Verkehrsanwalt ergab sich über Jahrzehnte daraus, dass ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber in Zivilsachen grds. nur vor demjenigen Gericht vertreten konnte, bei dem er zugelassen war. Diese rechtliche Beschränkung entsprach nicht der Erfahrungstatsache, dass ein Rechtsuchender i.d.R. einen Rechtsanwalt beauftragt...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 267 In engem Zusammenhang mit der Pflicht, ein Rechtsmittel fristwahrend einzulegen und zu begründen, steht das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§§ 233 bis 238 ZPO).[1058] Wenn der Auftraggeber ohne sein Verschulden verhindert ist, eine Notfrist (§ 224 Abs. 1 Satz 2 ZPO), eine gleichgestellte Frist zur Begründung eines Rechtsmittels oder die Wiedereins...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / II. Beteiligung an Vertragsverhandlungen des Mandanten

Rz. 14 In die Gefahr, wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten aus Verschulden bei Vertragsschluss einem Nichtmandanten selbst zu haften, geraten Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer i.d.R. dann, wenn sie für ihren Auftraggeber Vertragsverhandlungen mit einem Dritten führen oder daran mitwirken. Dabei kann ein persönliches Vertrauen des Verhandlungsgegners o...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Erledigung des Auftrags

Rz. 71 Regelmäßig wird der Anwaltsvertrag durch Erledigung des Auftrags, d.h. durch die Erreichung des Vertragszwecks beendet.[208] "Auftrag" wird dabei i.S.e. "Angelegenheit" verstanden, d.h. es ist kein Auftrag gemeint, der mehrere separate Angelegenheiten umfasst. Die Relevanz dieser Unterscheidung zeigt sich etwa bei der Durchsetzung von Gebührenansprüchen im Fall der In...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 3. Voraussetzungen wirksamer Unterbevollmächtigung

Rz. 288 Die Voraussetzungen einer wirksamen Unterbevollmächtigung müssen anhand der Umstände des jeweiligen Falls ermittelt werden.[699] Für eine wirksame Unterbevollmächtigung muss demjenigen Rechtsanwalt, dem eine Untervollmacht eingeräumt werden soll, ein Auftrag erteilt werden. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Erklärung des Auftraggebers selbst oder seines Prozessbe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Unterbevollmächtigung beim sog. Kartellsystem

Rz. 280 Thematisiert wurde die Zulässigkeit der Unterbevollmächtigung im Zusammenhang mit dem von Rechtsanwälten an einigen Gerichten praktizierten sog. Kartellsystem. Dabei handelte es sich um eine langjährige Übung örtlicher Anwaltsvereine v.a. im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Die Mitglieder des Anwaltsvereins, die an demselben LG zugelassen sind, erteilten sich geg...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IX. Honorarforderung einer Sozietät

Rz. 526 Der BGH[2016] hat – abweichend von seiner früheren Rechtsprechung[2017] – entschieden, dass die Honorarforderung einer Anwaltssozietät nicht deren Mitgliedern als Gesamtgläubigern (§ 428 BGB) zusteht. Der Vergütungsanspruch gehört zum Vermögen der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft der Sozietätsanwälte (§ 718 BGB) und steht diesen zur gesamten Hand zu (§ 719 BGB); e...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Formfreie Vergütungsvereinbarung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 459 Ein Rechtsanwalt kann aufgrund einer formfrei geschlossenen Vergütungsvereinbarung für anwaltliche Tätigkeiten eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur verlangen, soweit der Gegenstand des Auftrags die in § 34 Abs. 1 RVG genannte Beratung ist und diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt oder es sich um die Ausarbeitung schriftlic...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Besondere Bedingung

I. Versicherungsfall Abweichend von Teil 1.1 § 1 AVB-RSW ist der Versicherungsfall das Schadenereignis. Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an. II. Versicherungssummen, zeitlicher Zusammenhang, Kosten 1. Versicherun...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 1. Allgemeines

Rz. 119 Nach Eintritt des Versicherungsfalls hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten, dem Versicherer den Fall anzuzeigen und daran mitzuwirken, dass der Sachverhalt richtig aufgeklärt wird.[273] Darauf ist der Versicherer in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung noch dringender angewiesen als im Sachschadenbereich oder auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung,...mehr

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§ 6 Mitverschulden / H. Verfahren

Rz. 12 Prozessual ist der Einwand des Mitverschuldens keine Einrede, die für ihre Wirksamkeit erst erhoben werden müsste, sondern nach einhelliger Ansicht eine von Amts wegen zu beachtende Einwendung.[57] Die Frage des mitwirkenden Verschuldens ist von Amts wegen auch noch in der Revisionsinstanz zu prüfen.[58] Aus dem Charakter als Rechtsvorschrift (§ 254 BGB) ist ferner ab...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / I. Auskunft und Anlageberatung

Rz. 24 Ein eigenständiger Vertrag eines Rechtsanwalts, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers, einen Anlageinteressenten bzgl. einer Kapitalanlage zu beraten, kann eine (echte) berufstypische Vereinbarung[51] oder ein (unechter) berufsuntypischer Vertrag[52] sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Rz. 25 Ein Rechtsberater kann eine Anlageberatung auch als unselbststän...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / II. Auskunft und Anlagevermittlung

Rz. 28 Ein Vertrag eines Rechtsberaters (Rechtsanwalts, Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers), einem Anlageinteressenten eine bestimmte Kapitalanlage zu vermitteln, kann ein echter Rechtsberatervertrag (§ 675 Abs. 1 BGB)[71] oder ein Anlagevermittlungsvertrag[72] ohne Pflicht zum rechtlichen Beistand sein (vgl. § 1 Rdn 136, 161 ff., § 2 Rdn 1 f.). Zwischen dem Anlagevermittler ...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / IV. Direktanspruch des Dritten nach § 115 VVG

Rz. 147 Im Gesetzgebungsverfahren war für den Bereich der Pflicht-Haftpflichtversicherungen zunächst vorgesehen, einen allgemeinen unmittelbaren Anspruch des Dritten gegen den Versicherer zu statuieren. Dieses Vorhaben wurde aber dann kurzfristig wieder fallengelassen. Wie bisher auch können Ansprüche gegen den Unfallgegner in der Kfz-Haftpflichtversicherung unmittelbar gege...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / e) Grob fahrlässige Unkenntnis

Rz. 54 Für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist steht die grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und der Person des Schuldners der entsprechenden Kenntnis gleich (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Grob fahrlässig ist diejenige Unkenntnis, die auf einer besonders schweren Vernachlässigung der im Rechtsverkehr erforderlichen Sorgfalt beruht (vgl. § 276 A...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Zwangsvollstreckung bei fremdnütziger (uneigennütziger) Treuhand

Rz. 14 Vollstrecken Gläubiger des fremdnützigen Treuhänders in das Treugut, so kann der Treugeber der Zwangsvollstreckung gem. § 771 ZPO widersprechen, weil ihm an dem Gegenstand der Vollstreckung ein die Veräußerung hinderndes Recht[36] zusteht; das Treugut gehört zwar nicht rechtlich, wohl aber wirtschaftlich zum Vermögen des Treugebers.[37] Dafür ist es gleichgültig, ob d...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 7. Insolvenz

Rz. 127 Gem. §§ 115, 116 InsO wird der Anwaltsvertrag auch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beendet, es sei denn, dass sich die vertragliche Geschäftsbesorgung nicht auf das zur Masse gehörige Vermögen bezieht.[343] Da nach § 117 Abs. 1 InsO auch die Prozessvollmacht erlischt, ordnet § 240 ZPO eine Unterbrechung des laufenden Geri...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / 4. Akzessorische Haftung in gemischten Sozietäten

Rz. 13 Das Gleiche gilt sinngemäß für die Haftung in interprofessionellen Sozietäten. Die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters tritt nach der dortigen Risikobeschreibung grds. nicht ein, wenn Fehler im Zusammenhang mit rechtlicher Beratung passieren. Das wäre auch nicht notwendig, denn auf diesem Feld ist der Steuerberater nicht tätig. Nachdem der BGH[20] nun ent...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / 1. Rechtsstellung des begünstigten Dritten

Rz. 11 Begründet ein Rechtsberatervertrag den Anspruch eines Dritten auf die Rechtsbetreuung (§ 328 Abs. 1 BGB), darf dieser das Forderungsrecht grds. zurückweisen;[33] dieses gilt dann als nicht erworben (§ 333 BGB).[34] Eine Zurückweisung entfällt, sobald der Dritte das Forderungsrecht angenommen hat.[35] Dies gilt auch dann, wenn sich der Dritte ggü. dem Gläubiger verpfli...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 2. Ersparte Aufwendungen

Rz. 129 Ersparte Aufwendungen muss sich der Geschädigte im Allgemeinen anrechnen lassen. Das betrifft bei Verdienstausfallschäden die Fahrtkosten und ähnliche mit der Berufstätigkeit eng verbundene Ausgaben[282] sowie bei Verzögerungsschäden den dadurch ersparten Zinsaufwand.[283] Die Kosten eines infolge fehlerhafter Beratung eingeholten Privatgutachtens sind nicht zu erset...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / I. Einführung

Rz. 1 Jeder vertragliche Schadensersatzanspruch des Mandanten setzt voraus, dass der Anwalt eine aus der getroffenen Vereinbarung folgende Pflicht verletzt hat und sich sein Handeln als rechtswidrig und schuldhaft erweist. Diese drei Merkmale sind zwar rechtstheoretisch klar zu unterscheiden, lassen sich jedoch im Einzelfall oftmals nur schwer voneinander abgrenzen. Rz. 2 Die...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / A. Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26.11.2001[1] wurde das allgemeine Leistungsstörungsrecht mit Wirkung vom 1.1.2002 grundlegend geändert. Dies ist auch für Rechtsberaterverträge von Bedeutung. Rz. 2 Auf Rechtsberaterverträge, die vor diesem Tage geschlossen wurden, ist das bisher geltende Recht anzuwenden (Art. 229 § 5 Satz 1 EGBGB), das – mit Au...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / a) Begriff der Verhandlung

Rz. 72 Verhandlungen i.S.d. § 203 Satz 1 BGB sind in weitem Sinne zu verstehen.[234] In Fortführung der Rechtsprechung zu § 852 Abs. 2 BGB a.F.[235] genügt jeder Meinungsaustausch [236] über den Anspruch oder die anspruchsbegründenden Umstände, sofern nicht eine entsprechende Erörterung oder jede Leistung sofort und eindeutig abgelehnt wird; Verhandlungen schweben schon dann,...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / C. Zurechnung

Rz. 40 Eine allein an der logischen Ursächlichkeit i.S.d. Bedingungstheorie orientierte Verantwortlichkeit der pflichtwidrig handelnden Person würde zu einer uferlosen Haftung führen. Schon früh hat deshalb die Rechtsprechung eine Eingrenzung mit der Adäquanzformel (vgl. Rdn 43 ff.) vorgenommen. Diese soll diejenigen Bedingungen innerhalb einer Ursachenkette als nicht haftun...mehr

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§ 4 Pflichtwidrigkeit und V... / III. Beweislast

Rz. 50 Nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB kann der Gläubiger Ersatz des Schadens nicht verlangen, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Fehlendes Verschulden ist daher generell ein Einwendungstatbestand, dessen Voraussetzungen der Schuldner zu beweisen hat. Das objektiv fehlerhafte Verhalten des Anwalts spricht für sein Verschulden. Ihn trifft daher die ...mehr

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§ 5 Kausalität, Zurechenbar... / 4. Zeit- und Arbeitsaufwand

Rz. 92 Hat der Mandant infolge eines Anwaltsfehlers einen Prozess verloren, so kann sich die Frage stellen, ob er außer der Erstattung der Gerichtskosten und der auszugleichenden Auslagen des Gegners auch Ersatz für den eigenen Arbeitsaufwand verlangen kann. Außergerichtliche Auseinandersetzungen können ebenfalls eine vergleichbare zeitliche Beanspruchung hervorrufen. Ein zu...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / c) Selbstbehalt

Rz. 27 Gem. § 51 Abs. 5 BRAO ist die Vereinbarung eines Selbstbehalts bis zu 1 % der Mindestversicherungssumme zulässig. Bei einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Mio. EUR würde sich also ein Selbstbehalt von 25.000,00 EUR ergeben.[44] Eine einschränkende Auslegung dieser Gesetzesanwendung nimmt Diller vor. Er hält es nicht für zulässig, die Mindesthaftpflichtversicherung ...mehr