Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches und Überblick

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Gesetz vom 20.02.2013, BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) wurden die früheren Bestimmungen zum Reisekostenrecht im EStG umgestaltet. Zu den weitreichendsten Änderungen gehörte die Abschaffung der früheren regelmäßigen Arbeitsst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Empfänger der Zuwendung

Rz. 26 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Zuwendungen des Arbeitgebers: Was für Nichtarbeitnehmer gilt (> Rz 15 ff), gilt grundsätzlich auch für die eigenen ArbN des zuwendenden Unternehmers/ArbG (§ 37b Abs 2 EStG). Der Sache nach handelt es sich bei der Anwendung von § 37b Abs 2 EStG allerdings nicht um eine Pauschalierung der ESt, sondern der LSt, denn die Zuwendungen des ArbG an ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Das Wesentliche vorab

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der > Arbeitgeber hat die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltene und übernommene LSt und andere Steuerabzüge spätestens am 10. Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums an das für ihn zuständige > Betriebsstätten-Finanzamt abzuführen (§ 41a Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG). Rz. 2 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Je nach dem, ob der LSt-Anmeldungszeit...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Sachbezug als Einnahme

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Dieses Stichwort befasst sich mit dem Begriff Sachbezüge und ihrer steuerlichen Behandlung, besonders der Bewertung. Der hier im Blickpunkt der Erläuterung stehende § 8 EStG gilt für alle Überschusseinkünfte, soweit nicht Abweichendes geregelt ist. Zu den Überschusseinkünften gehören auch die > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Keine erste Tätigkeitsstätte

Rz. 34 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Es ist möglich, dass ArbN keine erste Tätigkeitsstätte haben. Solche Fälle können gegeben sein, wenn der ArbG keine Zuweisung vorgenommen hat (> Rz 12 ff) und die quantitativen Kriterien nicht erfüllt sind (> Rz 28) oder keine Dauerhaftigkeit vorliegt (> Rz 22 und > Rz 30). Beispiel 8 ArbN A übt seine Tätigkeit nur bei wechselnden Kunden und im ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dauerhaftigkeit der Zuordnung

Rz. 22 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung des ArbG zu einer Tätigkeitsstätte muss – prognostisch betrachtet (Gesetzeswortlaut: "tätig werden soll") – auf Dauer angelegt sein. Typische Fälle einer dauerhaften Zuordnung sind laut Gesetz (§ 9 Abs 4 Satz 3 EStG): die unbefristete Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer bestimmten betrieblichen Einrichtung, die Zuordnung für die...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Folgen einer ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 42 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann grundsätzlich kein steuerfreier ArbG-Ersatz gewährt werden. Der ArbG kann aber die > Lohnsteuer für > Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung eines ArbN zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten > Arbeits...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Einführende Hinweise zum Reisekostenrecht

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Vorbemerkung: Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) ist das steuerliche Reisekostenrecht weitgehend gesetzlich geregelt worden. Dabei hat sich der Gesetzgeber zwar an der vorherigen Rechtsprechung des BFH orientie...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Höchstbeträge

Rz. 37 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Wert der Zuwendungen/der Geschenke darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (Höchstbetrag). So ist die Pauschalierung ausgeschlossen, den Betrag von 10 000 EUR überst...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Abführung im Einzelnen

Rz. 5 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG hat die im Anmeldungszeitraum von seinen sämtlichen ArbN einbehaltene sowie die pauschal erhobene und deshalb übernommene LSt (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2) abzuführen, dh an das FA zu zahlen. Rechtsgrundlage ist die auf der LSt-Anmeldung beruhende Steuerfestsetzung (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 15 ff). In der Praxis wird der Arb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bemessungsgrundlage, Bewertung der Sachzuwendung

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Für die > Bemessungsgrundlage müssen grundsätzlich alle Sachzuwendungen innerhalb desselben Wirtschaftsjahres (respektive ggf Kalenderjahres; > Rz 42) erfasst werden, die einer Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG zugänglich sind (> Rz 17 ff). Zu Besonderheiten > Rz 46 ff. Rz. 52 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 BMG für die Anwendung des Pauschsteue...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Höhe des Pauschsteuersatzes, Zuschlagsteuern, Sozialversicherung

Rz. 59 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der Pauschsteuersatz, der auf die > Bemessungsgrundlage (> Rz 51 ff) anzuwenden ist, beträgt 30 %. Dieser Pauschsteuersatz berücksichtigt, dass die übernommene Steuer einen weiteren Vorteil für den Empfänger der Sachzuwendungen darstellt, der steuersystematisch ebenfalls als Einnahme zu erfassen wäre. Ausgehend vom geltenden Spitzensteuersat...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Form der Zuordnung

Rz. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der ArbN durch den ArbG einer Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des ArbG sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt (§ 9 Abs 4 Satz 2 EStG). Die dienst- oder arbeitsrechtliche dauerhaf...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Verfahren beim Finanzamt

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ATE ermächtigt das FA zu einer Nichtberücksichtigung bestimmter Besteuerungsgrundlagen aus Billigkeitsgründen iSd § 163 AO; diese ist nicht Teil der eigentlichen Steuerfestsetzung (> Billigkeit Rz 24 ff; Gosch, DStZ 1988, 136 [137] mwN); ggf kommt auch ein Erlass iSv § 227 AO in Betracht (> Billigkeit Rz 13ff). Das > Ermessen des FA ist ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Gestellung der Verpflegung

Rz. 40 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Da § 3 Nr 16 EStG Vergütungen von Reisekosten usw bis zur Höhe der als > Werbungskosten abziehbaren Beträge steuerfrei stellt, wirken sich die Regelungen zur ‚Gestellung von Mahlzeiten’ in § 9 Abs 4a Sätze 8 bis 10 iVm § 8 Abs 2 Sätze 8 und 9 EStG auch auf die Abrechnung beim > Arbeitgeber aus. Die Veranlassung des ArbG oder eines von ihm bea...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeordnete

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Außendienstentschädigung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Aufwandsentschädigungen, > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Beamte, > Beköstigung am Arbeitsort, > Betriebsprüfer, > Bundeswehr, > Einsatzwechseltätigkeit, > Fahrtätigkeit, > Fliegendes Personal, > Gerichtsvollzieher, > Justizverwaltung, > Kaminfeger, > Reisekosten, > Reisekostenvergütungen, > Schiffspersonal, > Vollziehungsbeamte, > Zehr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Pauschale Kilometersätze

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Kilometer-Pauschalen. > Entfernungspauschale, zudem > Reisekosten Rz 63 ff sowie zur Erstattung durch den ArbG > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 15 ff oder im öffentlichen Dienst > Reisekostenvergütungen Rz 11.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abgeltungswirkung

Stand: EL 132 – ET: 12/2022 > Abgeltungsteuer, > Arbeitszimmer Rz 14/1 (zur sog "HomeOffice-Pauschale"), > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern Rz 30, > Behinderten-Pauschbetrag Rz 50 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 10, 76, > Entfernungspauschale Rz 77 ff, > Geringfügige Beschäftigung Rz 5, > Italien Rz 14/1, > Lohnsteuerbescheinigung Rz 5/1, > Lohnsteuer-Jahresausgleich ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Mehrere Tätigkeitsstätten

Rz. 32 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein ArbN kann je Arbeits-/Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben (§ 9 Abs 4 Satz 5 EStG). Hat ein ArbN > Mehrere Dienstverhältnisse , so kann er auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben (je Dienstverhältnis jedoch höchstens eine). Wenn mehrere Tätigkeitsstätten pro Arbeits-/Dienstverhältnis die Voraussetzungen für die A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gegenstand der Zuwendung

Rz. 30 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Als Gegenstand einer Pauschalbesteuerung kommen grundsätzlich die in > Rz 17 genannten Zuwendungen und Geschenke in Betracht. Gegenstand der Pauschalbesteuerung sind aber nur Zuwendungen, die als > Arbeitslohn besteuerbar sind (> Rz 21). Folgende Punkte sind hervorzuheben: Rz. 31 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Pauschalierung nach § 37b EStG k...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Verpflegung

Rz. 21 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Sachbezugswerte sind für eine Beköstigung von längerer Dauer bemessen (> Rz 5). Wird die Verpflegung als Sachbezug zur Verfügung gestellt, ist ein monatlicher Sachbezugswert anzusetzen, der der Preisentwicklung angepasst wird. Dieser Wert ist auf Frühstück, Mittag- und Abendessen aufzuteilen, wenn Verpflegung nur teilweise zur Verfügung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkommens-(Lohn-)Ersatzleistungen (§ 32b Abs 1 Nr 1 EStG)

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Die dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkommens-(Lohn-) Ersatzleistungen sind in § 32b Abs 1 Nr 1 Buchst a – k EStG aufgezählt. Die Vorschrift ist nicht verfassungswidrig (BVerfG vom 24.04. und vom 03.05.1995 – 1 BvR 231/89 und 1176/88, BStBl 1995 II, 758; BFH 153, 363 = BStBl 1988 II, 674). Im Einzelnen handelt es sich um folgende Le...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Ausschlusstatbestände

Rz. 33 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Auch für Zuwendungen an eigene ArbN gelten grundsätzlich die > Rz 24, 25, die bestimmte Zuwendungen von der Pauschalbesteuerung ausnehmen. Zudem müssen die Sachzuwendungen zusätzlich zu dem zwischen den Beteiligten ohnehin geschuldeten > Arbeitslohn erbracht werden (vgl § 37b Abs 2 Satz 1 EStG; zum mittlerweile gesetzlich definierten Zusätzl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Bewertung nach der SvEV (§ 8 Abs 2 Satz 6 bis 9 EStG)

Rz. 60 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Rechtsgrundlage und Systematik: Für die > Sozialversicherung bestimmt die Bundesregierung den Wert der Sachbezüge nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr. Dabei ist möglichst weitgehende Übereinstimmung mit dem Steuerrecht sicherzustellen (vgl § 17 Abs 1 Satz 1 Nr 4 und Satz 2 SGB IV). Auf dieser Ermächtigung ber...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Nicht zu erfassende Sachbezüge

Rz. 12 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Selbst wenn ein den ArbN objektiv bereichernder Sachbezug durch das Dienstverhältnis veranlasst ist, liegt keine besteuerbare > Einnahme vor, wenn der ArbG die eine Bereicherung auslösende Leistung im ganz überwiegenden betrieblichen Eigeninteresse erbringt (> Arbeitslohn Rz 55 ff). Ein solcher Fall kommt besonders in Betracht, wenn dem ArbN...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Freigrenze für geringwertige Sachbezüge (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG)

Rz. 50 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Sachbezüge, die unentgeltlich oder teilentgeltlich (verbilligt) überlassen werden, sind uU steuerfrei, soweit ihr Wert insgesamt im Monat 50 EUR nicht übersteigt (§ 8 Abs 2 Satz 11 EStG; > Rz 25 – 28). Die Einführung dieser > Freigrenze sollte der Steuervereinfachung dienen. Der Verwaltungsaufwand, der für eine Besteuerung geringer Vorteile ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 20 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine Regelung des § 8 EStG zur Definition der Einnahmen aus den Über­schuss­einkünften (vgl § 2 Abs 1 Satz 1 Nr 4 bis 7 EStG) und ihrer Bewertung war bereits im EStG 1934 (RStBl 1934, 1008) enthalten. Sachbezüge waren grundsätzlich mit dem üblichen Mittelpreis des Verbrauchsorts anzusetzen (vgl § 8 Abs 1 Satz 1 EStG aF; Neufassung aus redakt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Steuerlich ist die SvEV unmittelbar nur anzuwenden, soweit mit ihr "Werte bestimmt worden sind" (vgl § 8 Abs 2 Satz 6 EStG) – das gilt für Unterkunft und Verpflegung – und § 8 Abs 3 EStG als lex specialis nicht anwendbar ist. Zu Einzelheiten > Rz 20 ff. Nur in Ausnahmefällen gilt das noch für die Bewertung einer Wohnung (> Rz 31 ff). Die SvEV...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerfreiheit der Vorteile des Arbeitnehmers aus der Nutzung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts

Leitsatz Die Erstattung von Telefonkosten für einen vom Arbeitnehmer abgeschlossenen Mobilfunkvertrag durch den Arbeitgeber ist auch dann nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei, wenn der Arbeitgeber das Mobiltelefon, durch dessen Nutzung die Telefonkosten entstanden sind, von dem Arbeitnehmer zu einem niedrigen, auch unter dem Marktwert liegenden Preis erworben hat und er das Mobil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
"Wir wollen nicht nur über ... / 2 Ausgangssituation und Projektklärung

Zunächst nochmals herzlichen Glückwunsch zum Gewinn des ICV Excellence Awards 2022. In der Laudatio hob Prof. Utz Schäffer insbesondere hervor, dass „nach der Kommunikation der neuen ESG Roadmap der Finance-Bereich von Deutsche Post DHL Group die Verantwortung für das ESG-Reporting übernahm. Was genau war Gegenstand Ihres Projektes, was war Ihr Projektauftrag? Dr. Hufschlag: ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3 Aufbringung der Beiträge allein durch den Arbeitgeber

Rz. 5 Obgleich die Beiträge im Allgemeinen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam aufzubringen sind, gibt es Ausnahmen von dieser Regel. Dies gilt z. B. ohne Ausnahme für die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber – in Form einer Umlage – allein zu tragen sind. Aber darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen, nach denen der Arbeitgeber unter best...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.6 Aufbringung der Beiträge durch den Arbeitgeber für verschiedene Personenkreise

Rz. 11 Für beschäftigte Bezieher einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze (vgl. § 5 Abs. 4 SGB VI i. d. F. des Flexirentengesetzes v. 8.12.2016; zuvor: alle Vollrentenbezieher) sowie für beschäftigte Bezieher einer Pension (z. B. ehemalige Beamte), die von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreit sind, hat der Arbeitgeber lediglich ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.1 Aufbringung der Beiträge durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Rz. 3 Die Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung haben die Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber aufzubringen. Lediglich bei den in Abs. 3 genannten Versicherten trägt der Arbeitgeber die Beiträge allein (vgl. Rz. 6). Die Beiträge zur Pflegeversicherung sind nach § 58 Abs. 1 SGB XI ebenfalls je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzubringen, wenn ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 35 Leistung... / 2.3 Leistungen an Arbeitgeber (§ 50 SGB IX)

Rz. 29 Die Vorschrift benennt in allgemeiner Form diejenigen Leistungen, die zur Teilhabe am Arbeitsleben an Arbeitgeber erfolgen können, soweit diese erforderlich sind. § 50 Abs. 3 SGB IX verallgemeinert die für die Bundesagentur für Arbeit geltenden Regelungen für Eingliederungszuschüsse gemäß § 217 SGB III (BT-Drs. 14/5074 S. 108). Dies beruht auf dem Gedanken, dass die b...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3 Wie der Arbeitgeber Einladungen von Arbeitnehmern richtig beurteilt

3.1 Veranlassung des Arbeitsessens ist entscheidend Bei Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, muss der Arbeitgeber danach unterscheiden, ob es sich um Aufmerksamkeiten handelt, er diese Speisen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an seine Arbeitnehmer abgibt oder es sich um eine übliche Beköstigung ohne besonder...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.3 Geringfügig entlohnte Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung

Rz. 14 Wird neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung noch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese als Nebenbeschäftigung seit dem 1.4.2003 sozialversicherungsfrei. Ab dem 1.1.2013 besteht allerdings grundsätzlich Rentenversicherungspflicht. Werden neben einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 2 oder mehr geringfügig entlohnt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.2 Kein rückwirkendes Einsetzen der Versicherungspflicht

Rz. 13 Die geringfügig entlohnten Beschäftigten sind an sich gehalten, ihren Arbeitgeber über weitere – sowohl geringfügig entlohnte als auch nicht geringfügig entlohnte – Beschäftigungsverhältnisse zu informieren, damit die dann erforderlichen Meldungen an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als Einzugsstelle (sog. Minijob-Zentrale) und bei Versicherungspfl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.2 Persönliche Abhängigkeit

Rz. 41 § 7 Abs. 1 bestimmt, dass Beschäftigung eine nichtselbständige Arbeit ist. Beschäftigung ist damit das Gegenstück zur selbständigen Tätigkeit. Der durch Gesetz v. 20.12.1999 eingefügte Abs. 1 Satz 2 regelt insoweit nichts Neues, sondern stellt nur erläuternd klar, dass es bei diesen auf jahrelanger Rechtsprechung beruhenden Abgrenzungskriterien – auch nach den Änderun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.4 Unständige Beschäftigung

Rz. 62 Unständig beschäftigt sind Personen, deren Hauptberuf die Lohnarbeit bildet, die aber ohne festes Arbeitsverhältnis "bald hier, bald dort, heute mit dieser, morgen mit jener Arbeit beschäftigt sind" (BSG, Beschluss v. 27.4.2016, B 12 KR 17/14 R; LSG Sachsen, Urteil v. 31.7.2015, L 1 KR 37/10; vgl. auch Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung Teil II – SGB...mehr

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Jansen, SGB IV § 7b Wertgut... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Dieses Regelungswerk beruht auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10289 v. 22.9.2008) und ist am 13.11.2008 nach Anhörung und Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom Bundestag verabschiedet worden (BT-Drs. 16/10289, 16/10693). Am 12.11.2008 beschloss der zuständige Ausschuss noch Änderungen am Gesetzesentwurf (BT-Drs. 16/10901)...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.5 Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze durch geringfügige Beschäftigung

Rz. 18 Wie zuvor bereits dargestellt wurde, sind nur mehr als eine Nebenbeschäftigung mit einer Hauptbeschäftigung für die Beurteilung der Krankenversicherungspflicht zusammenzurechnen. Wenn daher neben einer Hauptbeschäftigung mehr als eine Nebenbeschäftigung ausgeübt wird, ist das Arbeitsentgelt aus der/den weiteren Nebenbeschäftigung(en) bei der Prüfung der Krankenversich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.1 Beiträge für Auszubildende mit geringem Arbeitsentgelt

Rz. 6 Bis zum 31.7.2003 waren die Vorschriften über die alleinige Aufbringung der Beiträge für Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind und die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten, für jeden Versicherungszweig einzeln geregelt (z. B. § 346 Abs. 2 SGB III, § 249 Abs. 3 SGB V, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Diese Vorschriften sind seit dem ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.4 Was als übliche Beköstigung beurteilt wird

Mahlzeiten, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer als übliche Beköstigung überlässt, sind allerdings als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen. Als übliche Beköstigung sind z. B. einzustufen die Bewirtung auf einer Geschäftsreise oder das Frühstück, das der Arbeitgeber anlässlich einer Geschäftsreise seines Arbeitnehmers übernimmt, indem er ihm die Kosten für Übernachtun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.5 Beschäftigung eines Ausländers (Abs. 4)

Rz. 203 § 7 Abs. 4 wurde durch Art. 1 Nr. 2 Buchst. b des Gesetzes v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3057) mit Wirkung zum 1.1.2012 eingefügt und durch Art. 7 Nr. 1 Buchst. a des Gesetzes v. 12.4.2012 (BGBl I S. 579) mit Wirkung zum 19.4.2012 geändert. Hiernach wird vermutet, dass ein Beschäftigungsverhältnis gegen Arbeitsentgelt für den Zeitraum von 3 Monaten bestanden hat, wenn Ar...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.3 Direktionsrecht und Eingliederung

Rz. 58 Das Merkmal der Unselbständigkeit wird wesentlich bestimmt durch die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber, dessen Direktionsrecht der Beschäftigte unterliegt, sei es infolge vertraglich vereinbarter Weisungsgebundenheit oder dadurch, dass der Arbeitende in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert ist (BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 R 7/15 R; Urteil v. 29.6.2016,...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 8 Geringfü... / 2.2.3.4 Geringfügige Beschäftigung neben wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier Hauptbeschäftigung

Rz. 17 In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Beschäftigte versicherungsfrei, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAG) überschreitet (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 und 7 SGB V). Übt ein bereits wegen Überschreitens der JAG krankenversicherungsfreier Beschäftigter neben der Hauptbeschäftigung mehr als noch eine geringfügig entloh...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.1 Veranlassung des Arbeitsessens ist entscheidend

Bei Speisen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, muss der Arbeitgeber danach unterscheiden, ob es sich um Aufmerksamkeiten handelt, er diese Speisen im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse an seine Arbeitnehmer abgibt oder es sich um eine übliche Beköstigung ohne besonderen Anlass handelt. Bei Sachleistungen, die üblicherw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 20 Aufbrin... / 2.3.2 Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte

Rz. 7 Die für geringfügig entlohnte Beschäftigte (vgl. §§ 8 und 8a) zu zahlenden Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung hat der Arbeitgeber allein zu tragen. Aufgrund der seit dem 1.1.2013 bestehenden regelhaften Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für geringfügig entlohnte Beschäftigte sind Pauschalbeiträge in diesem Versicherungszweig nur noch im F...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitsessen mit Arbeitnehmern / 3.2 Abgrenzung bei Speisen und Getränken

Unbelegte Backwaren (Brötchen, Croissants, Rosinenbrötchen usw.) mit einem Heißgetränk sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne.[1] Es handelt sich vielmehr um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, die nicht als Arbeitslohn zu erfassen sind. Praxis-Beispiel Arbeitgeber stellt unbelegte Backwaren und Heißgetränke bereit Der Arbeitgeber stellte seinen Arbeitnehmern unbele...mehr