Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitszeugnis

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Handelsvertreter / 2 Einfirmenvertreter

Einfirmenvertreter sind Handelsvertreter, die vertraglich nicht für weitere Unternehmer tätig werden dürfen oder denen dies nach Art und Umfang der von ihnen verlangten Tätigkeit nicht möglich ist.[1] Die Abgrenzung gilt entsprechend für Versicherungsvertreter.[2] Das Arbeitsrecht ist auf Einfirmenvertreter nur in dem nachfolgend beschriebenen Umfang anwendbar, sofern er selb...mehr

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Arbeitsunfähigkeit / 2 AU-Richtlinien

Von Bedeutung sind ferner die für alle Beschäftigten geltenden Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien (Richtlinie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 SGB V, in Kraft getreten am 28.1.2014, in der Fassung vom 14.11.2013, veröffentlicht im Bundesanzeiger AT 27.1.2014 B4) (Arbeitsunfähigkeits-...mehr

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zfs 10/2023, Medikamentenklausel trotz vermeintlich unzureichenden ärztlichen Zeugnisses?

StVG § 24a Abs. 2 S. 3 Leitsatz Zur Problematik der Medikamentenklausel. OLG Oldenburg, Beschl. v. 14.3.2023 – 2 ORbs 16/23 (660 Js 40646/22) 1 Sachverhalt Durch das angefochtene Urteil hat das AG den Betroffenen wegen vorsätzlichen Führens eines Kraftfahrzeugs unter der Wirkung von Cannabis zu einer Geldbuße von 1.500 EUR und einem 3-monatigen Fahrverbot verurteilt. Das OLG Olde...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Verhinderter beruflicher Aufstieg/Verlust von Karrierechancen

Rz. 40 Die Unterhaltsberechtigte beruft sich darauf, durch die Ehe sei ihr ein beruflicher Aufstieg verwehrt worden. Zu differenzieren ist zwischen Rz. 41 Geht es um die übliche En...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (d) Ausbildungsunterhalt nach Abbruch/Beendigung der Ausbildung

Rz. 795 Mit dem Abbruch bzw. der erfolgreichen Beendigung der Ausbildung erlischt auch die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern. Die Eltern tragen demnach nicht das Arbeitsplatzrisiko.[1079] Da das Ende einer ordnungsgemäßen Berufsausbildung fast immer zeitlich deutlich vor der/den Abschlussprüfung/en absehbar ist, kann dem Unterhaltsgläubiger zugemutet werde...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Das Gegenseitigkeitsprinzip

Rz. 133 Das auch dem Ausbildungsunterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gegenseitigkeitsprinzip bestimmt für die Eltern als Anspruchsschuldner aber auch für das (minderjährige) Kind gegenseitige Leistungspflichten. Auf der einen Seite schulden die Eltern dem Kind die Finanzierung einer der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen entspr...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / VII. Fazit

Es hat sich gezeigt, dass in Bezug auf alle Kontroversen, die der elektronische Rechtsverkehr aufwirft, für die Praxis unabhängig von eigenen Überzeugungen nur empfohlen werden kann, dem Prinzip des sichersten Weges zu folgen. Dass so oft auf dieses Prinzip rekurriert werden muss, stellt dem Handeln des Gesetz- und Verordnungsgebers nicht das beste Zeugnis aus. Auf diese Wei...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / (1) Auskunfts- und Belegvorlagepflichten

Rz. 774 Das Gegenseitigkeitsprinzip vermittelt dem Unterhaltsschuldner auch gewisse Auskunfts- und Kontrollrechte: Er kann verlangen, dass er nicht nur bezüglich des Ausbildungsweges seines unterhaltsberechtigten Kindes, sondern auch über den Fortgang der Ausbildung und über die jeweils erbrachten Leistungen informiert wird (Auskunftsanspruch)[1028] und dem Verlauf des bishe...mehr

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Haftungsbegrenzung: Das lei... / 10.1 Anstellungsvertrags-Rechtsschutz

Versichert sind damit Streitigkeiten zwischen Geschäftsführer und GmbH aus dem Anstellungsvertrag. Praxis-Beispiel Fälle für die Anstellungsvertrags-Rechtsschutzversicherung fristlose Kündigung wegen angeblichen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot Widerruf der Versorgungszusage wegen des Vorwurfs der Untreue Streit um das Zeugnis Häufig wird lediglich der gerichtliche Rechtssch...mehr

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Einstellung / 4 Bewerbung, Bewerbungsunterlagen, Auswahlentscheidung für das Vorstellungsgespräch

Für die Auswahl aller Beschäftigten, vom Sachbearbeiter über Dienstvorstand, Geschäftsführer, Beigeordneter bis Bürgermeister, werden Bewerbungsunterlagen als erste Informationsquelle benutzt. Ziel der Bewerbung ist deshalb auch, einen ersten Eindruck zu vermitteln und über die Hürde der Vorauslese in die persönliche Vorstellung zu kommen. Die Bewerbungsunterlagen vermitteln...mehr

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Einstellung / 8 Auskünfte über Arbeitnehmer

Informationsrecht des Auskünfte suchenden Arbeitgebers Ist der Bewerber beim vorherigen Arbeitgeber bereits ausgeschieden oder ist das Arbeitsverhältnis gekündigt, darf der an Auskunft interessierte Arbeitgeber generell auch ohne Einwilligung des Bewerbers Auskünfte einholen, es sei denn, der Bewerber hätte ausdrücklich um Vertraulichkeit gebeten. Befindet sich hingegen der Be...mehr

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Einstellung / 12.6 Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen

Bei Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen hat die Dienststelle sowohl die Schwerbehindertenvertretung als auch den Personalrat bzw. Betriebsrat unmittelbar nach Eingang der Bewerbung zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die beabsichtigte Entscheidung ist den genannten Beschäftigtenvertretungen unverzüglich mitzuteilen (§ 164 Abs. 1 SGB IX, § 178 Abs. 2 ...mehr

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Einstellung / 12.5 Verfahrenshinweise

Damit der Personalrat sein Mitbestimmungsrecht wahrnehmen kann, muss er von der beabsichtigten Einstellungsmaßnahme "rechtzeitig und umfassend" unterrichtet werden; außerdem sind ihm die "hierfür erforderlichen Unterlagen" vorzulegen (§§ 66 Abs. 2, 70 Abs. 2 BPersVG). Die Dienststelle hat dem Personalrat somit alle Informationen zu geben, die für die Meinungsbildung nötig si...mehr

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Einstellung / 6 Fragerecht

Vor der Begründung eines Arbeitsverhältnisses werden im Allgemeinen Einstellungsverhandlungen geführt, bei denen beiden Parteien Mitteilungs- und Aufklärungspflichten obliegen. Hierbei hat der Arbeitgeber den Bewerber insbesondere über die in Aussicht gestellte Aufgabe bzw. Tätigkeit oder die zu tragende Verantwortung zu unterrichten. Dasselbe gilt auch hinsichtlich von Anfor...mehr

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Elterliche Sorge / 11.1 Vorbemerkung

Der Begriff "Wohl des Kindes" ist von Gerichten zu allen Zeiten gefüllt worden mit einem Inhalt, der nicht unabhängig von der jeweiligen gesellschaftspolitischen Situation und nicht unabhängig von gesellschaftlichen Auffassungen gesehen werden kann. Deutliches Zeugnis davon geben Entscheidungen deutscher Gerichte im Laufe der Jahrzehnte auf der Grundlage des bis vor kurzer Ze...mehr

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Umgangsrecht und Auskunftsa... / 9.2.5 Vereinbarung zur Auskunft

Um langfristig Streit hinsichtlich des dem nicht mit dem Kind überwiegend zusammen lebenden Elternteil zu ersparen, erscheint es in manchen Fällen sinnvoll, eine Rahmenvereinbarung zu treffen, durch die das Auskunftsrecht geregelt ist. Beispielsweise könnte vereinbart werden:[1] Wir, die Eheleute Maria und Hans M. leben seit . . . . . . (8 Monaten) voneinander getrennt. Wir wo...mehr

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Mutterschutz: Beendigung de... / 1.1.1 Inhalt des Kündigungsverbots

§ 17 Abs. 1 MuSchG erklärt eine Kündigung für unzulässig, wenn sie gegenüber einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft oder bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung oder nach einer Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche ausgesprochen wird. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Kündigungserklärung zugeht, nicht der Beendigungszeitpunkt. Praxis-Be...mehr

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Mutterschutz: Grundlagen un... / 2.2 Zeugnis über Schwangerschaft

Ein Zeugnis eines Arztes, einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers wird im Rahmen der Mitteilungspflichten der Schwangeren zweifach erwähnt. Zunächst heißt es, dass werdende Mütter auf Verlangen des Arbeitgebers das Zeugnis vorlegen sollen.[1] Ferner heißt es, dass es den voraussichtlichen Tag der Entbindung enthalten soll.[2] Wie die gesetzliche Mitteilungspflicht ist au...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschutz: Grundlagen un... / 2 Mitteilungspflichten/Benachrichtigungspflichten

Nach § 15 MuSchG sollen werdende Mütter dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme oder eines Entbindungspflegers vorlegen. Geschieht dies, so hat der Arbeitgeber die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mit...mehr

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§ 2 Zwangsvollstreckung und... / I. Muster: Vornahme einer Handlung

Rz. 21 Muster 2.6: Vornahme einer Handlung Muster 2.6: Vornahme einer Handlung _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, bei dem titulierten Anspruch auf Vornahme einer bestimmten Handlung durch den Schuldner unterscheidet man zwischen "vertretbaren" und "unvertretbaren" Handlungen. 1. Vertretbare Handlungen Vertretbare Handlungen kön...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 42 Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.9: Vergleich im Kündigungsschutzprozess (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aktuelle Situation Ihr Arbeitsverhältnis wurde durch Ihren Arbeitgeber gekündigt. Hiergegen haben Sie eine Kündigungsschutzklage erhoben....mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren

Rz. 32 Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren Muster 8.7: Arbeitnehmer hat die Kündigungsschutzklage in erster Instanz verloren _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation Mit dem Urteil hat das Gericht entschieden, dass die von Ihrem Arbeitgeber erklärte Kündigung wirksam war. Si...mehr

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§ 7 Erbrecht / I. Muster: Erbschein

Rz. 10 Muster 7.5: Erbschein Muster 7.5: Erbschein _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Ihr Angehöriger ist verstorben und hat kein Testament oder ein handschriftlich verfasstes Testament hinterlassen. Sie sind entweder als gesetzlicher Erbe oder aufgrund des Testaments mit anderen Personen (Mit-)Erbe geworden. Zum Nachweis der...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht)

Rz. 69 Muster 8.13: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht) Muster 8.13: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitgebersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Sie möchten mit Ihrem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag schließen. Ein Aufhebun...mehr

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§ 9 Verwaltungsrecht / I. Muster: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW

Rz. 67 Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW Muster 9.13: Schul- und Prüfungsrecht am Beispiel von NRW _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Aufnahme in eine bestimmte Schule und Schulwechsel – Wunschschule Wurde Ihr Kind von der gewünschten Schule abgelehnt, weil dort ein Anmeldeüberhang besteht, kann mögl...mehr

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§ 8 Arbeitsrecht / I. Muster: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht)

Rz. 63 Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) Muster 8.12: Abschluss eines Aufhebungsvertrags (aus Arbeitnehmersicht) _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, 1. Situation vor der Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag Ihr Arbeitgeber hat Ihnen den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten. Sie...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Mutterschutz / 3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen betragen insoweit 6 Wochen vor der Entbindung bzw. 8 Wochen nach der Entbindung. Hierbei handelt es sich u. a. um: Verbot der Nacht- (20.00 Uhr – 6.00 Uhr), Mehr- (über 8,5 Stunden/Tag) sowie Sonn- und Feiertagsarbeit; Verbot schwerer körperlicher Arbeiten und Arbeiten i...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Welche speziellen Arbeitssc... / 1.3.3 Allgemeine Beschäftigungsbeschränkungen bzw. -verbote

Im Rahmen des Mutterschutzes gelten erhebliche Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Die Schutzfristen für das absolute Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG betragen 6 Wochen vor der Entbindung bzw. 8 Wochen nach der Entbindung (§ 3 Abs. 2 MuSchG). Die letztgenannte Schutzfrist verlängert sich bei Früh- und Mehrgeburten bzw. der Geburt eines i. S. d. § 2 Abs. 1 S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.1 Grundlagen

Rz. 393 Dass die Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses zu den Sperrzeitsachverhalten bei Arbeitsablehnung gehört, hat wohl im Gesetz nur klarstellende Bedeutung. Erfasst werden Fälle, in denen der Arbeitslose Vermittlungsvorschläge nicht aufgreift, keinen Vorstellungstermin vereinbart oder ein solches Vorstellungsgespräch versäumt wie auch Fälle, in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 3 Literatur/Materialien

Rz. 749 Azmons/Beck, Der Wiedereinstellungsanspruch auf einen Blick – Rechtlicher Umgang und praktische Umsetzung, NZA 2015 S. 1098. Bader, Die Befristung von Arbeitsverträgen zur Vertretung und der Rechtsmissbrauch, NJW 2017 S. 989. ders., Die Betriebsratsanhörung subjektiv determiniert – was folgt daraus?, NJW 2015 S. 1420. Bader-Jörchel, Das Befristungsrecht weiter in Bewegu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Auswärtiges Amt

Rz. 35 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Bei einer Zustellung handelt es sich um einen Hoheitsakt. Diese dürfen häufig nicht gegen Personen gerichtet sein, die diplomatische oder konsularische Immunität genießen (> Diplomatischer und konsularischer Dienst). Deshalb sind Zustellungen an diese Personen über das Auswärtige Amt vorzunehmen. Ebenso wie Zustellungen durch eine ausländisc...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Ausländische Behörde, diplomatische oder konsularische Vertretung

Rz. 31 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Zustellung durch eine ausländische Behörde oder einer deutschen Vertretung im Ausland ist eine > Amtshilfe dieser Behörden. Das Amtshilfegesuch ist von den FinBeh über das > Bundeszentralamt für Steuern diesen Behörden zuzuleiten (vgl § 5 Abs 1 Nr 5 FVG und AEAO zu § 122). Das gilt auch für die Zustellung durch eine deutsche diplomatisch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 95 Teilnahm... / 2.3 Ermächtigung (Abs. 4)

Rz. 95 Neben der Zulassung als die häufigst vorkommende Rechtsform, an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, steht die Ermächtigung als weitere Teilnahmeform. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ermächtigung werden nicht selbst in § 95 Abs. 4 geregelt (vgl. Pawlita, in: jurisPk-SGB V, § 95 Rz. 302). Die Rechtsgrundlagen für eine Ermächtigung eines Arztes od...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.3 Begründetheit

Rz. 16 Ist die Wiederaufnahme zulässig, ist zu prüfen, ob ein Wiederaufnahmegrund i. S. d. §§ 579, 580 ZPO tatsächlich vorliegt. Die Aufzählung der Wiederaufnahmegründe ist wegen der außerordentlichen Natur dieses Rechtsbehelfs abschließend. Die Wiederaufnahmegründe können auch nicht im Wege der Analogie auf vergleichbare schwerwiegende Fehler bei der Rechtsfindung ausgedehn...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidungen

Rz. 17 Die Beschwerde ist statthaft gegen Entscheidungen des FG (Senat oder Einzelrichter), des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind. Urteile können nur mit der Revision oder bei nicht zugelassener ­Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Gegen Gerichtsbescheide steht der Antrag auf mündliche Verhandlun...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 18 Zeugnis

Um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, sollte im Aufhebungsvertrag oder Prozessvergleich der Inhalt eines noch zu erteilenden Arbeitszeugnisses bereits genau festgelegt werden. Hat sich der Arbeitgeber in einem Prozessvergleich verpflichtet, ein "pflichtgemäßes" qualifiziertes Zeugnis "entsprechend" einem vom Arbeitnehmer noch anzufertigenden Entwurf zu erstellen, hat dieser e...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.3 Bedingte Aufhebungsverträge

Aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass auch bedingte Aufhebungsverträge abgeschlossen werden können. Einschränkungen ergeben sich dabei jedoch aus dem arbeitsrechtlichen Schutzprinzip. Die Vereinbarung der Bedingung darf also nicht dazu führen, dass zwingende Arbeitnehmerschutznormen umgangen werden. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Kündigungsschutzgesetz, ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufhebungsvertrag: Inhalt / 5 Allgemeine Erledigungsklausel/Ausgleichsklausel

Eine Ausgleichsklausel sollte mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen werden, um Folgestreitigkeiten zu vermeiden. Praxis-Beispiel Ausgleichsklauseln Variante 1: Schlichte Empfangsbestätigung Der Arbeitnehmer bestätigt den Erhalt folgender Unterlagen: "… Der Arbeitgeber bestätigt die Rückgabe folgender Arbeitsmaterialien …" Variante 2: Echte Ausgleichsklausel mit Verzichtswirkun...mehr

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§ 32 Abwicklung / IV. Bindungswirkung des Arbeitszeugnisses

Rz. 242 Das Zwischenzeugnis ist eine Beurteilung des Arbeitnehmers bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber hat das Recht ein Zwischenzeugnis zurückzuverlangen, wenn durch das Verhalten des Arbeitnehmers nach Ausstellung des Zeugnisses die Verhaltensbeurteilung nicht mehr den Tatsachen entspricht oder sich die Leistungsbeurteilung wegen nachhaltiger Mängel bzgl...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Klage auf Ausstellung eines Zeugnisses

Rz. 265 Zur Ausstellung eines einfachen oder qualifizierten Zeugnisses ist der Arbeitgeber verpflichtet. Die Formulierung des Zeugnisses ist jedoch seine Sache; die Wahl bestimmter Ausdrücke kann der Arbeitnehmer nicht vorschreiben. Jedoch dürfen sowohl bei der Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung als auch bei der Leistungs- und Führungsbeurteilung weder Wortwahl noch Satzst...mehr

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§ 32 Abwicklung / 2. Qualifiziertes Zeugnis

Rz. 37 Ein ordnungsgemäßes qualifiziertes Arbeitszeugnis muss sich nach dem Gesetz über die folgenden vier Punkte verhalten, nämlich über Rz. 38 Das qualifizierte Zeugnis enthält demnach stets die im einfachen Zeugnis enthaltenen Angaben zu ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / XIII. Zeugnis

Rz. 315 Das qualifizierte Zeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter sollte vollständig ausformuliert als Anlage zu der Aufhebungsvereinbarung genommen werden. Dies beugt etwaigem späteren Streit über den Inhalt des Zeugnisses vor (vgl. BAG v. 14.6.2016 – 9 AZR 8/15, juris Inhalt eines Zeugnisses; BAG v. 12.8.2008 – 9 AZR 632/07, DB 2008, 2546 = BB 2008, 2514 – zur Bestimmun...mehr

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§ 32 Abwicklung / a) Schlusszeugnis

Rz. 44 Das Schlusszeugnis ist der Nachweis über den bisherigen beruflichen Werdegang, die Art der bislang ausgeübten Tätigkeiten, die Dauer vorangegangener Beschäftigungen sowie i.d.R. über Verhalten und Leistung während der Dienstzeit. Rz. 45 Der Anspruch auf Erteilung eines Schlusszeugnisses (in § 109 GewO schlicht "Zeugnis" genannt und als solches bezeichnet) kann nicht er...mehr

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§ 32 Abwicklung / 8. Arbeitszeugnis

Rz. 11 Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer gem. § 109 GewO von dem Arbeitgeber ein schriftliches Zeugnis über die Art der Beschäftigung und die Dauer des Arbeitsverhältnisses fordern (sog. einfaches Zeugnis:). Auf Verlangen des Arbeitnehmers ist das Zeugnis auch auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis "zu erstrecken" (§ 109 Abs. 1 S. 3 Gew...mehr

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§ 32 Abwicklung / V. Ausstellung, Berichtigung und Widerruf des Arbeitszeugnisses

Rz. 250 Jeder anspruchsberechtigte Arbeitnehmer hat auf sein Verlangen hin gem. § 109 Abs. 1 S. 1 GewO "bei" Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses, und zwar je nach seinem Wunsch auf Ausstellung eines einfachen oder qualifizierten Zeugnisses. Für Auszubildende gilt § 16 BBiG bei Beendigung der Ausbildung. Auch Praktikanten und Volo...mehr

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§ 32 Abwicklung / II. Grundelemente des qualifizierten Zeugnisses

Rz. 65 Der Arbeitgeber ist bei der Ausstellung des Zeugnisses grds. in seiner Ausdrucksweise frei. Formulierung und Ausdrucksweise stehen im pflichtgemäßen Ermessen des Arbeitgebers (vgl. BAG v. 16.10.2007 – 9 AZR 248/07, juris; LAG Hamm v. 18.2.2016 – 18 Sa 1577/15, juris). Maßstab ist dabei ein wohlwollender und verständiger Arbeitgeber, vgl. BAG v. 15.11.2001, BB 2002, 63...mehr

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§ 32 Abwicklung / 3. Ausstellung eines Zeugnisses

Rz. 260 Der Zeugnisanspruch erlischt wie jeder schuldrechtliche Anspruch nach § 362 Abs. 1 BGB mit seiner Erfüllung. Hat der Arbeitnehmer ein qualifiziertes Zeugnis verlangt und ein einfaches Zeugnis erhalten, ist sein Anspruch auf Zeugniserteilung noch nicht erfüllt. Gleiches gilt allerdings auch im umgekehrten Fall, da ein qualifiziertes Zeugnis nur auf Wunsch des Arbeitne...mehr

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§ 32 Abwicklung / 4. Berichtigung eines Zeugnisses

Rz. 278 Soweit ein Zeugnis formal unvollständig ist, weil es gar nicht oder nicht ordnungsgemäß unterzeichnet ist, ist ein Berichtigungsantrag im Erkenntnisverfahren unzulässig, weil eine Änderung des Zeugnisses durch Neuausstellung im Zwangsvollstreckungsverfahren durchgesetzt werden kann. Insoweit stellt nämlich schon der konkrete Titel klar, wie das Zeugnis formal auszuse...mehr

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§ 32 Abwicklung / c) Widerruf eines Zeugnisses

Rz. 290 Umstritten ist, in welchen Fällen der Arbeitgeber ein qualifiziertes Zeugnis widerrufen und zurückverlangen kann. Z.T. wird angenommen, der Arbeitgeber könne dies dann tun, wenn er sich über den Inhalt des Zeugnisses "geirrt" habe. Das Wort "Irrtum" verbindet man sofort mit "Anfechtung". Da es sich um eine Wissens- und keine Willenserklärung handelt, kann der Arbeitg...mehr