Fachbeiträge & Kommentare zu Arzt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.1 Bemessungszeitraum

Rz. 34 Der Bemessungszeitraum umfasst die letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG . Die Schutzfrist nach § 3 Abs. 1 MuSchG erstreckt sich auf die letzten 6 Wochen vor der Entbindung. Für die Bestimmung des Entbindungstages ist gem. § 3 Abs. 1 Satz 3 MuSchG das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme bzw. Entbindungspflegers maß...mehr

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Anlage Vorsorgeaufwand 2023... / 2 Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 519 [Altervorsorgebeiträge → eZeile 4 bis Zeile 10] Zu den Altersvorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehören Beiträge des Arbeitnehmers zu den gesetzlichen Rentenversicherungen → eZeile 4 und Zeile 6. Als Beiträge kommen Pflichtbeiträge aufgrund eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, Pflichtbeiträge aufgrund einer selbstständigen Tätigke...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 1.2 Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern

Rz. 560 [Angaben zum Kind, Kindschaftsverhältnis → Zeilen 4–15] Ein Kind kann bei einem Steuerpflichtigen nur berücksichtigt werden, wenn ein Kindschaftsverhältnis zu ihm besteht und das Kind bestimmte altersbezogene Voraussetzungen erfüllt (§ 32 Abs. 1–5 EStG). Sind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet bzw. wählen sie die Einzelveranlagung, erhält jeder Elternteil bei s...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.2 Ärztliche Feststellung einer Gefährdung

Rz. 8 Für ein Beschäftigungsverbot sind der individuelle Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit der schwangeren Arbeitnehmerin maßgebend. Es genügt, dass die Fortsetzung der Arbeit mit einer Gefährdung der Gesundheit von Mutter oder Kind verbunden ist und die Fortsetzung der Arbeit für die Gefährdung kausal ist. Gefährdung ist dabei ein abstrakter Rechtsbegriff...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Ärztliches Zeugnis bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit (§ 16 Abs. 2)

Rz. 24 Auch nach der Geburt kann ein individuelles und auch teilweises Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, wenn die Mutter aus ihrer besonderen Situation heraus eine Verlängerung der Schutzwirkung benötigt. Durch § 16 Abs. 2 wird der Frau eine gewisse, in der individuellen Leistungsfähigkeit begründete weitere Schonzeit eingeräumt. Entscheidend ist, dass auf die indivi...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.4.3 Beschäftigungsverbot und Arbeitsunfähigkeit

Rz. 44 Da grundsätzlich die Beschäftigungspflicht weiterhin besteht, kann das Vorliegen einer Krankheit das Beschäftigungsverbot überlagern, etwa wenn sich innerhalb des Schwangerschaftsverlaufes oder unabhängig davon gesundheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit einstellt. In dem Fall wird die Arbeitsunfähigkeit wie bei Nicht-Schwangeren, also im üblichen Prozess festgestellt, ärz...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Abgrenzung zu krankheitsbedingter (ärztlich festgestellter) Arbeitsunfähigkeit

Rz. 19 Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt den Fall einer innerhalb von 12 Wochen abgebrochenen Schwangerschaft als Fall der Krankheit und ordnet damit die Entgeltfortzahlung an (vgl. § 3 EFZG). Dies ist systemkonform, da nach Abbruch der Schwangerschaft eine solche nicht mehr vorliegt und damit die Voraussetzungen für die Anwendung des MuSchG entfallen. Die Sonderregelung ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Inhaltlich knüpft das ärztliche Beschäftigungsverbot nicht an betriebliche Umstände an, sondern reagiert auf den individuellen, nicht notwendigerweise durch die betrieblichen Arbeitsbedingungen beeinflussten Gesundheitszustand der Frau während der Schwangerschaft (Absatz 1) oder nach der Entbindung (Absatz 2). Relevant ist allein die medizinische Faktenlage auf Basis d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.2 Nachweis des Stillens als Tatbestandsvoraussetzung

Rz. 6 Zur Anwendung von § 12 ist notwendig, dass die Frau stillt und dass dies dem Arbeitgeber angezeigt wird. Die Anzeige an den Arbeitgeber ist formlos. Es genügt zunächst jede Form der Mitteilung, um den Anspruch auf Stillzeiten (Freistellung, um zu Stillen) nach § 7 MuSchG geltend zu machen und den Schutzraum von § 12 zu eröffnen. Verlangt der Arbeitgeber daraufhin von d...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.1 Vorliegen einer Schwangerschaft als notwendige Voraussetzung

Rz. 5 Das Beschäftigungsverbot kommt nach dem Wortlaut des Gesetzes nur für werdende Mütter in Betracht. Eine Schwangerschaft ist Voraussetzung für das Entstehen des Beschäftigungsverbots. Nach der medizinischen Definition liegt eine Schwangerschaft ab der Einnistung der befruchteten Eizelle vor. Auch eine Bauchhöhlenschwangerschaft führt zur Feststellung einer Schwangerscha...mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1.1 Besonderheiten des Stillens – die Nationale Stillkommission

Rz. 3 Das Stillen wird wissenschaftlich durch die Nationale Stillkommission [1] begleitet. Hauptaufgabe der Nationalen Stillkommission (NSK) ist die Förderung des Stillens in der Bundesrepublik Deutschland. Die Kommission berät die Bundesregierung, gibt Richtlinien und Empfehlungen heraus und unterstützt Initiativen zur Beseitigung bestehender Stillhindernisse. Die Stillkommi...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lärm / 1 Gefahren

Menschen sind Lärm ausgesetzt, nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch in ihrer Freizeit. Lärm kann sich auf Gehör bzw. Hörvermögen (aural) auswirken sowie zu physischen und psychischen Beeinträchtigungen (extra-aural) führen, d. h., er kann Stress verursachen (mögliche Lärm-Stress-Reaktionen sind z. B. Verengung der Blutgefäße, Erhöhung von Blutdruck, Herzfrequenz und Muskel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Rauchen / 1.1 Wer raucht?

Nach Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung rauchen in Deutschland etwa 26 % der Bevölkerung. Der Gesamtanteil der Raucher ist leicht rückläufig, überproportional bei Jugendlichen. Hier wirken neben einem möglicherweise gestiegenen Gesundheitsbewusstsein wohl auch die hohen Kosten für Tabakerzeugnisse. Generell rauchen nach wie vor mehr Männer (27 %)...mehr

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Rund um die Einkommensteuer... / 6 Wie berechnet sich das zu versteuernde Einkommen?

Rz. 11 Machen Sie sich kurz mit der Einkommensteuerberechnung vertraut. Es lohnt sich, denn so werden Sie den grundsätzlichen Aufbau der Steuererklärung besser verstehen. Dies wird Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern. Grundlage für die Steuerberechnung ist das zu versteuernde Einkommen (z. v. E). Von Ihrem Bruttolohn, Ihrer Rente bzw. Ihren Miet- oder Betriebs...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kurkosten

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Zuwendungen des ArbG für eine Kur können stpfl > Arbeitslohn, aber auch steuerfrei sein. Zu Einzelheiten > Beihilfen Rz 12 ff, 41 ff und Rz 52, > Erholung Rz 2 ff, > Schadensersatz Rz 3 und > Vorsorgekuren. Sie führen bei Kuren älterer ArbN, die die engen Voraussetzungen einer Vorsorgekur nicht erfüllen, zu stpfl Arbeitslohn (BFH 148, 61 = BS...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Burnout-Syndrom / 2.1 Phasen

Das Burnout-Syndrom wird in Phasen unterteilt: sehr hohes Engagement und Vernachlässigung eigener Bedürfnisse Verdrängung von Konflikten und Problemen Erschöpfung und Unzufriedenheit Wachsende Selbstzweifel – nachlassender Arbeitseifer Gleichgültigkeit gegenüber Arbeit und Menschen Depression und Verzweiflung Achtung Diagnose durch Arzt oder Psychologen Für die Diagnose braucht es d...mehr

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Mediationsgesetz: Konsequen... / 2.1 Bildung von Berufsausübungsgesellschaften

Seit der sog. großen BRAO-Reform, die am 1.8.2022 in Kraft getreten ist, sind Anwälte in Berufsausübungsgemeinschaften nicht mehr nur auf Patentanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beschränkt (§ 59a BRAO a. F.), sondern können sich darüber hinaus verbinden mit: ausländischen Angehörigen von Rechts- und Patentanwaltsberufen, die ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 20 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Für die Besteuerung von Leibrenten gelten unterschiedliche Vorschriften, und zwarmehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.1 Vorschriften des EFZG

Rz. 4 Nach dem Wortlaut der Vorschrift darf lediglich von den Bestimmungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (mit Ausnahme von § 4 Abs. 4 EFZG) nicht zuungunsten der Arbeitnehmer und der nach den §§ 10 und 11 EFZG Berechtigten abgewichen werden. Rz. 5 Damit sind also Entgeltfortzahlungsbestimmungen anderer Gesetze ausgenommen; hier sind Abweichungen nach den allgemeinen Grundsä...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin, JArbSchG § ... / 2.2 Anspruchsumfang

Rz. 5 § 30 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG bestimmt, dass der Arbeitgeber einem in die häusliche Gemeinschaft aufgenommenen Jugendlichen bei einer Erkrankung die erforderliche Pflege und ärztliche Behandlung zuteil werden lassen muss. Dies gilt jedoch zum einen grundsätzlich nicht über die Beendigung der Beschäftigung hinaus; zum anderen tritt der Arbeitgeber lediglich dann ein, wenn ...mehr

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Arbeitnehmer und Selbststän... / 1 Abgrenzung der Tätigkeiten von A-Z

Dieser Beitrag enthält eine Übersicht zu der Frage, ob die ausgeübte Tätigkeit bzw. Berufsgruppe steuerlich einer Arbeitnehmertätigkeit oder der nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Berufsgruppe der Selbstständigen/Gewerbetreibenden zuzurechnen ist. Allgemein sind folgende Grundsätze zu beachten: Wer Arbeitnehmer ist, ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen....mehr

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Manuelle Lastenhandhabung: ... / 2 Arbeitsplatzbezogene Rückenschule

Rückenschulen vermitteln in mehreren Einheiten die allgemeinen Regeln zum schonenden Heben und Tragen. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen einmal jährlich mit etwa 80 % bezuschusst (8–12 Sitzungen je 45–90 Minuten). Die anerkannten Rückenschulkurse sind auf max. 15 Teilnehmer begrenzt und müssen von Sportlehrern und Ärzten mit entsprechender Zusatzqualifikation, Gy...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerliche Tipps für den R... / 3.4.1 Rechtslage bis 31.12.2021

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 und § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG dürfen die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, dürfen die Aufwendungen in voller Höhe...mehr

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Steuerliche Tipps für den R... / 4 Außenprüfung beim Rechtsanwalt

Der BFH hat Leitlinien zum Auskunftsverweigerungsrecht ausgeführt[1]: Nach § 102 Abs. 1 Nr. 3 AO können u. a. Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Ärzte die Auskunft über das verweigern, was ihnen in dieser Eigenschaft anvertraut oder bekannt geworden ist. Nach § 104 Abs. 1 Satz 1 AO können diejenigen Personen, die die Auskunft verweigern dürfen, auch die Vorlage von Urk...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.3.2 Einzelfälle

Rz. 38 Unzulässig sind nach dem Vorgenannten etwa die folgenden Abweichungen, weil sie zuungunsten des Anspruchsberechtigten wirken: das Abhängigmachen der Entgeltfortzahlung von der Verpflichtung zur Vorlage einer weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung[1] die Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines bestimmten, vom Arbeitgeber benannten Arztes[2] die A...mehr

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Rückstellungen / 2.6 Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen sind nach IAS 37.66 zu bilden für belastende Verträge (onerous contracts). Dies sind Verträge, bei denen die unvermeidlichen Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten höher als der (noch) erwartete wirtschaftliche Nutzen sind (IAS 37.68). Je nach handelsrechtlicher Auffassung kann auch für die Handelsbilanz die Drohverlustrückstellung als Unte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 1. Steuerbefreiungen

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Ende des Beschäftigungsverbots

Rz. 16 Nach Ende des Beschäftigungsverbots lebt der arbeitsvertragliche Beschäftigungsanspruch, aber auch die Arbeitspflicht wieder auf. Es bedarf dabei grundsätzlich keiner Ankündigungsfrist der Arbeitsaufnahme. Die Arbeitnehmerin hat ihre bisherige Arbeit wieder aufzunehmen – auch ohne Aufforderung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber hat die Arbeitnehmerin wieder zu beschäft...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / 3. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.2 Behandlung durch Ärzte und Angehörige anderer Heilberufe

Rz. 19 Nach § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 1 SGB IX ist Gegenstand der medizinischen Leistungen zur Rehabilitation die ärztliche Behandlung. Der Arzt der Rehabilitationseinrichtung ist sozusagen der Lotse für das Rehabilitationsgeschehen. Er hat die Therapien anzuordnen und zu überwachen und trägt die Verantwortung für die Rehabilitationsaktivitäten und d...mehr

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Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.4 Heilmittel

Rz. 24 Zum Leistungsspektrum der medizinischen Rehabilitationsleistungen des Rentenversicherungsträgers zählt auch die Versorgung mit Heilmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 4 SGB IX). Zu den Heilmitteln zählen z. B. die physikalische Therapie wie Massagetherapie (z. B. klassische Massagetherapie, Bindegewebsmassage, Unterwasserdruckstrahlmassage, manuel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.1 Überblick

Rz. 36 Bis auf zahnärztliche Behandlung und die Versorgung mit Zahnersatz (Abs. 1 Satz 2) sowie Hilfsmitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) und digitale Gesundheitsanwendungen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 6a SGB IX) werden die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung i. d. R. in Form einer mehrwö...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Leistungen der Rentenversicherungsträger sind darauf ausgerichtet, die Erwerbsfähigkeit des Betroffenen zu erhalten oder wieder herzustellen. Im Rahmen der hierzu benötigten Teilhabeleistungen (§ 4 SGB IX) kennt der Rentenversicherungsträger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. § 5 Nr. 1 bis 3 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§§ 14, 15, 15a, 17 und 31 ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Marokko / 6.2 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Marokko arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfend...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 6.4 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung oder während eines Urlaubsaufenthalts arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und auf Krankengeld. Der Arbeitnehmer kann vom behandelnden Arzt im Ausland eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse sind an die im Ausland ausgestellte Arb...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 6.3 Arbeitsunfähigkeit

Wird ein Arbeitnehmer während einer Entsendung nach Tunesien arbeitsunfähig krank, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeit kann durch einen ausländischen Arzt festgestellt und auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss unverzüglich dem ausländischen aushelfen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.9 Weitere Hinweise zu Mehrbedarfen

Rz. 90 Mehrbedarfsleistungen werden taggenau gewährt. Soweit der Mehrbedarfszuschlag an die Leistung für den Regelbedarf gekoppelt ist, ist er bei Anpassung der Leistung für den Regelbedarf entsprechend zu erhöhen. Das hat jährlich zum 1. Januar zu geschehen. Bei geringfügigen Anpassungen der Leistung für den Mehrbedarf erhöht sich der Mehrbedarf im Cent-Bereich. Deshalb kön...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.2 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell negative Fallgestaltungen

Rz. 76a Besuchsfahrten zum Ehegatten oder Lebenspartner Anders nicht gedeckte und nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines Ehepartners im Ausland können nach Auffassung des BSG (Urteil v. 28.11.2018, B 14 AS 47/17) in Sondersituationen einen Härtefallmehrbedarf begründen. Das trifft auch auf Sondersituationen für nicht nur einmalige Aufwendungen zum Besuch eines nich...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.2.3 Arzneimittel

Rz. 21 Führt der Rentenversicherungsträger medizinische Leistungen zur Rehabilitation in stationärer oder ganztägig ambulanter Form durch, hat der Rentenversicherungsträger die vollständige medizinische Versorgung des Rehabilitanden sicherzustellen. Hierzu zählt auch die Versorgung des Rehabilitanden mit Arzneimitteln (§ 15 Abs. 1 Satz 1 SGB VI i. V. m. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Israel / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tschechien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die europäischen Staaten sowie e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 125a Model... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Mit Einfügung der Vorschrift durch das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) wurde mit Wirkung zum 9.6.2021 das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege eingerichtet. Unter Telepflege i. S. d. Regelung des § 125a ist nach der Gesetzesbegründung der Austausch von Informationen im Rahmen des Pflegeprozesses unter Verwendung von Informat...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Tunesien / 6.1 Sachleistungsprinzip

Im Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung gilt grundsätzlich das Sachleistungsprinzip. Dies bedeutet, dass die Versicherten, Dienstleistungen von den Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere Einrichtungen) erhalten und Sachleistungen (z. B. Medikamente, Krankengymnastik etc.) in Anspruch nehmen. Für die Leistungsinanspruchnahme in...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.3.1 Lebens- und Bedarfslagen – Tendenziell positive Fallgestaltungen

Rz. 65 Wahrnehmung des Umgangsrechts Die Wahrnehmung des Umgangsrechts eines geschiedenen oder (dauernd) getrennt lebenden Elternteils kann regelmäßige Fahrt-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten zur Folge haben, die nicht i. S. v. Abs. 6 zu vermeiden oder aus anderen Mitteln zu bestreiten sind. Können diese nicht aus der Leistung für den Regelbedarf, etwa vorhandenem ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Bedarfsfälle, bei denen ein Mehrbedarf beim Lebensunterhalt anerkannt wird, weil die Leistung für den Regelbedarf im Wesentlichen nur Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Bedarfe des täglichen Lebens und im durchschnittlichen Umfang abdeckt. Es handelt sich um typisierte Bedarfe, die den Zugang zu Leistungen für Mehrbedarf eröffnen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.4.4.2 Neurologische Rehabilitation/Frührehabilitation

Rz. 46 Die neurologische Rehabilitation umfasst Verfahren zur möglichst vollständigen "Wiedererlangung" von Funktionen und Fähigkeiten eines Patienten, die im Rahmen schwerer Erkrankungen des Nervensystems (z. B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Blutungen, Querschnittlähmung, entzündliche Erkrankungen) eingebüßt wurden. Die Abgrenzung der unterschiedlichen Verfahren erfolgt...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 15 Leistun... / 2.9 Verfahren der Zulassung (Abs. 5)

Rz. 77 § 15 Abs. 5 regelt das Verfahren für die Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen durch die Rentenversicherungsträger und bestimmt die Dauer der Wirksamkeit der Zulassung und die Folgen eines Widerrufs der Zulassung. Außerdem regelt die Vorschrift den federführenden Rentenversicherungsträger, dessen Entscheidungen für alle Rentenversicherungsträger wirkt. Gemäß der G...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3 Voraussetzungen für eine Genehmigung (§ 28 Abs. 1)

Rz. 12 Voraussetzung für die Genehmigung ist nach § 28 Abs. 1, dass sich die Frau zur Beschäftigung zwischen 20 und 22 Uhr ausdrücklich bereit erklärt (Nr. 1), nach ärztlichem Zeugnis nichts gegen die Beschäftigung der Frau bis 22 Uhr spricht (Nr. 2) und eine unverantwortbare Gefährdung für die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ausgeschlossen ist (Nr. 3). Dies...mehr