Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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Vorräte / 4.1 Anschaffungskosten und Herstellungskosten

Die Bewertung der Vorräte erfolgt nach IAS 2.9 zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Wert. Hinsichtlich des Umfangs der Anschaffungskosten schreibt IAS 2.10 die Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und den Abzug von Skonti, Rabatten usw. vor. Insoweit ergeben sich keine Unterschiede zum handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegri...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.2.1 Anschaffungsnebenkosten

Die Anschaffungskostendefinition aus IAS 16.6 und IAS 16.16 sowie aus IAS 38.27 unterscheidet sich nicht wesentlich von den Regelungen des § 255 Abs. 1 HGB. Auch die Anschaffungskosten nach IFRS umfassen alle Aufwendungen, die geleistet werden müssen, um einen Vermögenswert zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Anschaffungsnebenkosten für Fracht...mehr

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Konzernabschluss / 5 Weitere Vorschriften

Aufgabe des Konzernabschlusses ist es, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen insgesamt ein einziges Unternehmen wären (Einheitstheorie). Diesem Einheitsgedanken folgend sind konzerninterne Umsätze, Erträge und Forderungen gegen die entsprechenden Aufwendungen und Schulden zu konsolidieren, da die wirtschaf...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 8 Notes, insbesondere Anlagespiegel

Die IFRS-Vorschriften betreffend die Erläuterung des Anlagevermögens in den notes verwirren zunächst dadurch, dass sie über verschiedene Standards verstreut sind. Im Einzelnen finden sich Regelungen in: IAS 16.73 ff. allgemein zu Sachanlagen, IAS 38.118 ff. allgemein zum immateriellen Anlagevermögen, IAS 40.74 ff. allgemein zu investment properties, IAS 36.126 ff. speziell für a...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 2 Kapitalflussrechnung

IAS 1.10 und IAS 1.111 verlangen von allen Unternehmen die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung. Der Bilanzadressat soll die Fähigkeit des Unternehmens beurteilen können, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu erwirtschaften. Während § 297 Abs. 1 HGB die Aufstellung einer Kapitalflussrechnung nur für den Konzernabschluss fordert, gelten die IFRS-Vorschriften ebens...mehr

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Konzernabschluss / 4.2.5 Bestimmung der Anschaffungskosten sowie des Werts eventuell schon vorhandener Anteile

Zur Ermittlung des goodwill (oder negativen Unterschiedsbetrags) sind die Anschaffungskosten dem Zeitwert des erworbenen Nettovermögens gegenüberzustellen. Anschaffungsnebenkosten (Notargebühren, Grunderwerbsteuern, Beratungskosten für eine dem Kauf vorgeschaltete Due Diligence usw.) sind nicht zu aktivieren, sondern unmittelbar als Aufwand zu buchen (IFRS 3.53). Nicht als A...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.1 Aktivierungsvoraussetzungen immateriellen Anlagevermögens

Die Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte (intangible assets) ist geregelt: für das immaterielle Anlagevermögen allgemein in IAS 38, für den goodwill in IFRS 3, für immaterielles Umlaufvermögen in IAS 2. IAS 38 konzentriert sich zunächst darauf, die allgemeinen Kriterien eines Vermögenswerts für den speziellen Fall immateriellen Vermögens zu konkretisieren. Hierbei spielen v...mehr

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Rückstellungen / 2.4 Faktische Verpflichtungen vs. Aufwandsrückstellungen – Theorie und Kasuistik

Die zuletzt behandelten Restrukturierungsrückstellungen haben in vielen Fällen tatsächlich den Charakter von Aufwandsrückstellungen und sind damit ein Systembruch. IAS 37 versucht diesen Systembruch zu überdecken. Durch die Bekanntgabe eines Restrukturierungsplans an die Betroffenen soll bei diesen eine Erwartungshaltung entstehen, die zu einer faktischen Verpflichtung führt...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.3 Rückbauverpflichtungen

Besondere Regelungen bestehen sowohl in Anschaffungs- wie in Herstellungsfällen für Rückbau-, Entfernungs- und Abbruchverpflichtungen. In der handelsrechtlichen Bilanz wirken sich derartige Verpflichtungen in der Form einer Ansammlungsrückstellung aus. Die Rückstellung wird kontinuierlich über die Nutzungsdauer gebildet. Nach IAS 37 ist eine erforderliche Rückstellung sofort...mehr

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Konzernabschluss / 4.3.2 Nicht beherrschende Anteile

Wird von der full-goodwill-Methode kein Gebrauch gemacht, ergibt sich der Minderheitenanteil zum Erstkonsolidierungszeitpunkt als Anteil am Reinvermögen zu diesem Zeitpunkt. Im Erstkonsolidierungszeitpunkt werden daher auch die auf die nicht beherrschenden Anteile entfallenden stillen Reserven aufgedeckt. Sie sind dann für die Folgekonsolidierungen fortzuschreiben, also z. B...mehr

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Konzernabschluss / 1 Überblick

In den angelsächsischen Ländern kommt dem Konzernabschluss traditionell eine größere Bedeutung zu als dem Einzelabschluss. Dies aus gutem Grund. Nicht nur bei Großunternehmen, die einige hundert Unternehmen konsolidieren, sind die Einzelabschlüsse häufig von geringem Informationsnutzen. Beispiel Die Firework Holding GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der Firework GmbH. Für...mehr

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Rückstellungen / 3.2 Rückgriffsrechte und Saldierungen

Von vornherein auf eine Saldierung angelegt sind sowohl nach IFRS als auch nach HGB Drohverlustrückstellungen. Eine Rückstellung ergibt sich in diesen Fällen nur aus einem drohenden Verlust, d. h. aus einer Saldogröße von Aufwendungen und Erträgen. Auch bei anderen Rückstellungen kann sich die Saldierungsfrage stellen, nämlich dann, wenn der Verpflichtung bedingte Erstattungs...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 6 Unsichere Steuerpositionen – Betriebsprüfungsrisiko

Im Ausgangspunkt bilanziert ein Unternehmen tatsächliche Steuerschulden oder Steuerforderungen auf der Basis der abgegebenen Steuererklärungen oder (soweit schon vorliegend) der erhaltenen Steuerbescheide. Die Deklaration in der Steuererklärung unterliegt aber dem Risiko, dass das Finanzamt Aufwendungen z. T. nicht anerkennt oder Einnahmen höher ansetzt. Entsprechendes gilt ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 2.2.5 Unterscheidung von "Forschungsphase" und "Entwicklungsphase" auch bei Herstellung von Trivialgütern

Der Forschungs- und Entwicklungsbegriff von IAS 38 umfasst nicht nur klassische Fälle wie die Erfindung neuer Produktionstechnologien, neuer Medikamente usw. Er dient vielmehr allgemein der Abgrenzung zwischen einem frühen, konzeptionellen Stadium der Herstellung eines immateriellen Guts und einem späteren, fortgeschritteneren Stadium. IAS 38.52 spricht daher von den Phasen ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 3 Notes

Die wesentlichen Angabepflichten zur GuV sind: IAS 1.97 ff.: Aufschlüsselung der Aufwendungen (Umsatzkostenverfahren oder Gesamtkostenverfahren, soweit nicht bereits in GuV), IAS 12.79 ff.: Aufschlüsselung des Steueraufwands, IAS 8: Erläuterung von Bilanzkorrekturen, Methodenänderungen, IFRS 15.110 ff.: u. a. Beschreibung der wesentlichen Arten von Leistungsverpflichtungen und d...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.4 Gesamtergebnisrechnung

IAS 1 verlangt neben GuV-Informationen solche zu erfolgsneutralen Einkommensbestandteilen (other comprehensive income, OCI) aus Währungsumrechnung im Konzern, bestimmten Finanzinstrumenten, der Neubewertung von Sachanlagen usw. In der Darstellung bestehen zwei Alternativen: one-statement-approach : GuV-Informationen sind mit den erfolgsneutralen Einkommensbestandteilen (other ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anträge auf Bescheidänderun... / 3. Änderungsantrag wegen offenbarer Unrichtigkeiten (§ 129 AO)

Der Regelungsbereich des § 129 AO: § 129 AO ermöglicht die Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten sowohl zu Ungunsten als auch zugunsten des Steuerpflichtigen. Obwohl die Durchführung der Berichtigung im Ermessen des FA steht, besteht bei berechtigtem Interesse des Steuerpflichtigen Berichtigungszwang. Dies ergibt sich aus dem...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.4.1 Öffentliche Zuwendungen, insbesondere für Investitionen

IAS 20.16 und IAS 20.24 ff. verpflichten zur zeitlichen Verteilung öffentlicher Investitionszuwendungen. Die Verteilung über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer des bezuschussten Anlageguts ist zwingend. Lediglich im Ausweis besteht ein Wahlrecht zwischen Passivierung eines besonderen Postens für abgegrenzte Investitionszuwendungen oder einem direkten Abzug von dem Buc...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.3 Bilanzierung beim Leasingnehmer: right-of-use asset

IFRS 16 sieht (mit in IFRS 16.5 enthaltenen Ausnahmen bei kurzfristig laufenden Verträgen, short term leases, sowie bei Verträgen über Objekte geringen Werts, low value assets) für den Leasingnehmer Folgendes vor: Der all-or-nothing approach des alten IAS 17 (voller Ansatz des Leasingobjekts bei finance lease, Nichtansatz bei operating lease) wird durch ein Konzept ersetzt, be...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 3 Aufbau des IFRS-Regelwerks

Das Regelwerk des IASB hat in vereinfachter Betrachtung einen dreistufigen Aufbau: Stufe 1: die Einzelstandards (IFRS/IAS); Stufe 2: Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee zu den IAS/IFRS (IFRIC, früher: SIC); Stufe 3: ein Conceptual Framework bzw. Rahmenkonzept (CF), in dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrie...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Werden ein Eigenkapitalspiegel (eine Eigenkapitalveränderungsrechnung) und eine Kapitalflussrechnung auch nach HGB verlangt? A.2 Nach welchen drei Ursachen der Entstehung von Cashflows (Geldflüssen) differenziert die Kapitalflussrechnung? B.1 Die Eigenkapitalveränderungsrechnung zeigt in ihren Spalten die verschiedenen Kategorien des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapit...mehr

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Eigenkapital / 4 Notes

Die Anhangangaben zum Eigenkapital sind geregelt allgemein in IAS 1.106 ff., bezüglich Mitarbeiteroptionen und ähnlichen Kapitalbeteiligungsleistungen in IFRS 2. Bei den Kapitalbeteiligungsleistungen sind Plan- und Ist-Angaben gefordert. Im Fall von Mitarbeiteroptionen beinhaltet die Planbeschreibung Angaben über Anzahl und Bedingungen (Wartezeiten, Ausübungszeitpunkt, Bezugsku...mehr

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Konzernabschluss / 2.2.3 Nicht über Stimmrechte gesteuerte Unternehmen (structured entities)

Ohne den Begriff der special purpose entities (SIC-12) bzw. der structured entities (IFRS 12) zu verwenden, unterscheidet IFRS 10.B16 ff. gleichwohl zwischen Unternehmen, die aufgrund ihres breiten Aktivitätsspektrums fortlaufender Entscheidungen bedürfen und deshalb in der Regel nur über Stimmrechte oder vergleichbare Rechte kontrolliert werden können, und solchen Unternehm...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.1 Zahlungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses – Steuern und Dividenden

Bedenken gegen die Zulassung der IFRS für den Einzelabschluss ergeben sich, weil er eine stärkere Beziehung zu anderen Rechtsgebieten hat als der Konzernabschluss (vgl. Abb. 1). Abb. 1: Rechtsbezüge des Einzelabschlusses Hauptsächlich bereitet die Zahlungsbemessungsfunktion des Einzelabschlusses Schwierigkeiten: Aus der Sicht des Maßgeblichkeitsprinzips des § 5 Abs. 1 EStG geht...mehr

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Tatsächliche und latente St... / 8 Zusammenfassung

IAS 12 behandelt vor allem die Bilanzierung latenter Steuern. Latente Steuern ergeben sich bei Verlustvorträgen und bei temporären Abweichungen von steuerbilanziellen Werten. Weist etwa die IFRS-Bilanz höhere Gebäudebuchwerte aus, weil nur in der Steuerbilanz Sonderabschreibungen vorgenommen wurden oder nur in der IFRS-Bilanz eine Neubewertung durchgeführt wurde, so ergibt s...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 6 Zusammenfassung

Der Globalisierung der Waren- und Kapitalmärkte folgt die Internationalisierung der Rechnungslegung. Das amerikanische System der US-GAAP (Generally Accepted Accounting Principles) und das tatsächlich internationale System der IFRS (International Financial Reporting Standards) konkurrierten in der Vergangenheit um die Vorherrschaft, haben sich aber im Rahmen eines Konvergenz...mehr

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Eigenkapital / 5 Zusammenfassung

Die Übernahme der handelsrechtlichen Untergliederung des Eigenkapitals in den IFRS-Abschluss ist im Allgemeinen zulässig. Neben der Bilanz ist aber eine eigenständige Eigenkapitalveränderungsrechnung aufzustellen. In ihr ist neben Rücklagenbewegungen u. a. auch das nicht erfolgs- bzw. GuV-wirksame other comprehensive income darzustellen. Hierunter können z. B. Zeitwertänderu...mehr

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Rückstellungen / 2.6 Drohverlustrückstellungen

Drohverlustrückstellungen sind nach IAS 37.66 zu bilden für belastende Verträge (onerous contracts). Dies sind Verträge, bei denen die unvermeidlichen Kosten zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten höher als der (noch) erwartete wirtschaftliche Nutzen sind (IAS 37.68). Je nach handelsrechtlicher Auffassung kann auch für die Handelsbilanz die Drohverlustrückstellung als Unte...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 4.3 Immaterielle Anlagen unbestimmter Nutzungsdauer

Nicht planmäßig abschreibbar sind immaterielle Vermögenswerte unbestimmter bzw. unbestimmbarer Nutzungsdauer (IAS 38.88). Da auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer abzustellen ist, stören rechtliche Befristungen nicht, solange eine Erneuerung/Verlängerung des Rechts zu niedrigen Kosten möglich ist. Beispiel Die Mobilstream hat eine Mobilfunklizenz erworben. Der Lizenzzeitraum ...mehr

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Einführung von IFRS / 1 Einführungsplanung

Die alten Germanen hatten den weisen Brauch, jede wichtige Entscheidung zweimal zu bedenken: einmal im nüchternen Zustand, damit es nicht an Vernunft mangelte, ein zweites Mal im trunkenen Zustand, um die nötige Phantasie, Entschlussfreude und Durchsetzungskraft zu finden. Manches um die Jahrtausendwende zu unrühmlichen Schlagzeilen gelangte Unternehmen hatte diese gute Rege...mehr

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Vorräte / 7 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Nach § 253 HGB dürfen angemessene Teile der Verwaltungskosten in die Herstellungskosten der Erzeugnisse einbezogen werden. Wie ist es nach IAS 2? A.2 Mit welcher Untergliederung sind Vorräte in der IFRS-Bilanz auszuweisen? B.1 Anders als im HGB spielt in den IFRS das Vorsichtsprinzip keine bedeutsame Rolle. Im HGB gilt das strenge Niederstwertprinzip für Vorräte – An...mehr

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Perspektiven einer Internat... / 4.2 Von der HGB-basierten deutschen zur IFRS-basierten europäischen Steuerbilanz

Die steuerliche Argumentation vernachlässigt die schleichend schon lange, seit BilMoG auch offiziell gegebene Entkopplung von Handelsbilanz und Steuerbilanz. Beim Ansatz und bei der Bewertung von Rückstellungen, bei der außerplanmäßigen Abschreibung, beim Umfang des Betriebsvermögens etc. hat sich das Steuerrecht bereits in hohem Maße vom Handelsbilanzrecht gelöst. In einige...mehr

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Weitere Abschlussbestandteile / 4.3 Ergebnis je Aktie

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) gilt als eine wichtige Kennzahl zur Bewertung von Aktien. Ein im Unternehmens- oder Branchenvergleich niedriges Kurs-Gewinn-Verhältnis soll (unter sonst gleichen Bedingungen) indizieren, dass eine Aktie billig ist. Das KGV lässt sich wiederum aus dem Ergebnis je Aktie ( earnings per share – EPS) ableiten. Es besteht folgender Zusammenhang:mehr

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Rückstellungen / 2.5 ABC wichtiger Rückstellungsfälle

Die Schwierigkeit, rückstellungspflichtige Ereignisse konzeptionell von nicht passivierungsfähigen zu unterscheiden, reicht über den Bereich der faktischen Verpflichtungen hinaus. Wie im Steuer- und Handelsrecht erfreuen sich daher sog. Rückstellungs-ABCs großer Beliebtheit. Sie verschaffen der Praxis die Klarheit, die die Prinzipien und Konzepte nicht geben. Nachfolgend ein...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Checkliste wesentlicher Abweichungen der IFRS vom HGB

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IFRS für kleine und mittler... / 1 SME-IFRS

Im Juli 2009 hat der IASB ein (weitgehend) eigenständiges Regelwerk für Small and Medium-sized Entities (SME) vorgelegt und dieses in 2015 aktualisiert. Es ist auf der Webseite des IASB kostenlos abrufbar.[1] Anlass für den SME-IFRS ist die Kritik an der Komplexität der "full IFRS". Diese Kritik entzündet sich an drei Punkten: der Unübersichtlichkeit in der Darstellung der Re...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 3.3.1 Gemeinkosten

Während IAS 2 "Vorräte" den Umfang und die Ermittlung der Herstellungskosten des Vorratsvermögens ausführlich erläutert, sind die entsprechenden Hinweise für selbsterstellte Anlagen in IAS 16 und IAS 38 eher dürftig. Auch wenn nur teilweise explizit auf die Regelungen von IAS 2 zum Vorratsvermögen verwiesen wird (IAS 16.22), greifen durchgehend die Grundsätze von IAS 2. In d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Künstliche Intelligenz (KI)... / Wie überzeuge ich Bewerber, sich bei mir zu bewerben?

Nun kennen Sie mithilfe der mit ChatGPT erstellten Persona den perfekten, zu Ihrer Kanzlei passenden Bewerber. Die Frage ist nun, wie Sie diesen Bewerber davon überzeugen können, dass Sie die ideale Kanzlei für ihn sind. Im Wettbewerb um geeignete Fachkräfte müssen Sie den Bewerbern deutlich aufzeigen, warum Sie der ideale Arbeitgeber für die gesuchten Arbeitnehmer sind. Auf...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 5 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Die L AG erzielt Erlöse hauptsächlich aus Leasingverträgen, wobei das wirtschaftliche Eigentum an den Leasingobjekten in der Regel bei der L AG bleibt (operating lease). Hat die L AG für die Erlösrealisierung IFRS 15 anzuwenden? A.2 Welche Grundunterscheidung trifft IFRS 15 hinsichtlich der Art der Leistungsverpflichtung und daraus abgeleitet der Art der Umsatzreali...mehr

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Struktur und Grundannahmen ... / 5.2 Gliederung der Bilanz

IAS 1 schreibt anders als §§ 266 und 275 HGB kein bestimmtes Format für die Bilanz und die GuV vor. Festgelegt werden lediglich Mindestangaben und Gliederungsmöglichkeiten. Aus der Sicht des Anwenders ist diese Flexibilität nicht nur von Vorteil. Sie hat etwas Unübersichtliches und Undurchsichtiges, weil die allgemeinen Gliederungsregeln sowie die speziellen Vorschriften in ...mehr

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Immaterielles Vermögen und ... / 7.3.5 Verdeckte Leasingverhältnisse (kundengebundene Werkzeuge, Veräußerung mit Rücknahmegarantie)

Nach handelsrechtlicher Praxis gelangen die Leasingregeln nur dort zur Anwendung, wo von einem Leasingvertrag, Mietkauf, Mietvertrag oder Ähnlichem die Rede ist. IFRS 16.B9 ff. folgt demgegenüber folgendem Grundsatz: "Nicht nur wo Leasing draufsteht, ist auch Leasing drin." Rechtlich anders verpackte Vertragsverhältnisse können wirtschaftlich ein verdecktes Leasingverhältnis...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Perspektiven einer Internat... / 2 Erfolgspotenziale im Unternehmen

Im Wesentlichen kommen fünf Argumente für eine Internationalisierung infrage: besserer Zugang zum Kapitalmarkt, Orientierung an (Informations-)Bedürfnissen der shareholder , Imagevorteile, Abstimmung von externem und internem Rechnungswesen, Vereinheitlichung des internen Konzernreportings. Am wichtigsten sind der erste und der letzte Punkt. Die Erweiterung der Finanzierungsmöglichk...mehr

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Eigenkapital / 6 Fragen und Antworten

Fragen A.1 Wie ist die bilanzielle Mindestuntergliederung des Eigenkapitals für den Fall, dass keine Minderheitenanteile (nicht beherrschende Anteile) bestehen? A.2 U begibt eine Wandelanleihe mit unter dem Marktzins liegender Verzinsung. Im Ausgleich erhalten die Zeichner der Anleihe das Recht, die Anleihe jederzeit während der Laufzeit in Aktien umzuwandeln. Der Ausgabebetra...mehr

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Rückstellungen / 1 Ausweis

Für den Ausweis von Rückstellungen im IFRS-Abschluss sind drei Regelungen zu beachten: In der Bilanz selbst sind Rückstellungen (provisions) gesondert von anderen Schulden auszuweisen (IAS 1.54 und IAS 37.11). In der Bilanz oder im Anhang ist ggf. eine weitere Untergliederung der Rückstellungen vorzunehmen, wobei in der Regel mindestens zwischen Leistungen an Arbeitnehmer und ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss / 4.2.6 Ansatz und Bewertung des Vermögens (Kaufpreisallokation)

Die Anschaffungskosten des Erwerbs (sowie der Zeitwert eventueller Altanteile) sind vorrangig auf die identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens zu verteilen (IFRS 3.32). Nur ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als goodwill anzusetzen bzw. als negativer Unterschiedsbetrag erfolgswirksam zu vereinnahmen. Für den Ansatz und die Bewertung der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Struktur und Grundannahmen ... / 4.2 Nachrangigkeit des Vorsichtsprinzips, zutreffende Vermögens- und Gewinnermittlung als Basisaufgabe

Die handelsrechtliche Rechnungslegung dient u. a. der Ermittlung des ausschüttungsfähigen Gewinns (Zahlungsbemessungsfunktion), der Ermittlung der Steuern, der Information von Gläubigern und Selbstinformation des Managements (Informationsfunktion) sowie der Rechenschaftslegung des Managements gegenüber den Aktionären und Gesellschaftern (Rechenschaftsfunktion). Hier von einer Plu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen und ... / 5 Außerplanmäßige Abschreibung

Von weitem betrachtet sehen die Ausführungen in IAS 36 zur außerplanmäßigen Abschreibung schon aufgrund ihres Umfangs sehr eindrucksvoll aus. Dies lässt erwarten, dass wenig Fragen offen bleiben. Wenn man sich dem Standard über das Inhaltsverzeichnis nähert, sieht er schon viel weniger gut aus. Wenn man ihn aber wirklich liest, sieht er einigermaßen grausam aus. Es beginnt a...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorräte / 4.3 Niederstwertprinzip

Das handelsrechtliche Niederstwertprinzip gilt als Ausfluss des Vorsichtsprinzips. Wegen der geringen Bedeutung des Vorsichtsprinzips im IFRS-System wäre danach mit einer Niederstwertvorschrift in IFRS nicht unbedingt zu rechnen. Zu den Grundannahmen der IFRS-Rechnungslegung gehört jedoch die periodengerechte Gewinnermittlung. Sie eröffnet einen zweiten Interpretationszugang ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.2 Übungsleiterfreibetrag

Bei einer ehrenamtlichen, nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher o. Ä., Pfleger in einer inländischen gemeinnützigen, kirchlichen oder mildtätigen (karitativen) Einrichtung, Künstler bleiben von der hierfür gezahlten Vergütung insgesamt 3.000 EUR jährlich (bis 2020: 2.400 EUR) steuerfrei.[1] Der Betrag gilt auch, wenn gleichzeitig mehrere ehrenamtliche Tä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ehrenamt / 2.1.3 Ehrenamtsfreibetrag

Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bleiben bis zu einem Freibetrag von jährlich 840 EUR (bis 2020: 720 EUR) steuerfrei.[1] Mit diesem Freibetrag soll den nebenberuflich tätigen Personen, z. B. Vorsitzenden und Platzwarten in Sportvereinen, der durch ihre Beschäftigung entstehende Aufwand pauschal abgegolten werden. ...mehr