Fachbeiträge & Kommentare zu Aufwendungen

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die ortsübliche Inkassovergütung

Rz. 238 Ist eine vertragliche Vergütungsregelung nicht getroffen oder auch aus den verschiedensten Gründen unwirksam, ist nach § 612 Abs. 2 BGB die ortsübliche Vergütung geschuldet. Spiegelbildlich stellt sie den ersatzfähigen Schaden dar. Eine große praktische Bedeutung kommt dieser Variante allerdings nicht mehr zu. Sie wäre eher heranzuziehen, wenn sich – aus welchen Grün...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 349 Mit der Neuregelung des Rechtsberatungsrechtes wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Inkassodienstleister nicht unerheblich erweitert. Das Rechtsdienstleistungsgesetz beschränkt sich – anders als noch das Rechtsberatungsgesetz – auf die Reglementierung der Erbringung von Rechtsdienstleistungen außerhalb gerichtlicher Verfahren. Die Frage, durch welche Person sich ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / cc) Die Frage der Verletzung der Schadensminderungspflicht

Rz. 141 Vor dem Hintergrund der Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Alt. 1 BGB, wonach der Gläubiger den Schuldner auf einen besonders großen Schaden hinzuweisen hat, kann allerdings gut begründet werden, dass nach der verzugsbegründenden Mahnung im Sinne einer Beitreibungseskalation eine weitere Gläubigermahnung geboten ist, mit der dem Schuldner vor Augen geführt wi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG

Rz. 356 Die Geschäftsgebühr kann bei der Rechtsdienstleistung im Rahmen von 0,5 bis 2,5 entstehen, so dass die Mittelgebühr 1,5 beträgt. Eine 1,5-Geschäftsgebühr würde also bei einer durchschnittlichen Angelegenheit anfallen.[689] Der Gesetzgeber hat mit der Anm. zu Nr. 2300 VV RVG die Mittelgebühr allerdings auf eine 1,3-Gebühr begrenzt, die Schwellengebühr. Diese darf nur ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / ee) Die Sonderregelung des § 286 Abs. 3 BGB

Rz. 58 Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung spätestens[152] in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung leistet. Etwas anderes kann allerdings vertraglich vereinbart werden. Mit dem Wort "spätestens" hat der Gesetzgeber dabei deutlich gemacht, dass der Gläubige...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Der richtige Zeitpunkt der Übergabe

Rz. 57 Soweit der Gläubiger das Forderungsinkasso einem externen Dienstleister übertragen möchte, gibt es für ihn auch in zeitlicher Hinsicht mehrere Optionen. Dabei gilt grundsätzlich, dass eine Abgabe vor der verzugsbegründenden Mahnung die Erstattungsfähigkeit der dann nicht mehr kausal auf dem Verzug beruhenden Rechtsverfolgungskosten entfallen lässt. Der früheste Zeitpu...mehr

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Mieterabfindungen für eine vorzeitige Wohnungsräumung als anschaffungsnahe Herstellungskosten

Leitsatz An einen Mieter gezahlte Abfindung für die vorzeitige Räumung seiner Wohnung, um umfangreiche Renovierungsmaßnahmen durchführen zu können, sind den Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen, die unter weiteren Voraussetzungen anschaffungsnahe Herstellungskosten darstellen. Diese sind nur im Wege der AfA als Werbungs...mehr

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Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Sponsoring

Leitsatz Werden Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (z. B. Bande, Trikots, Vereinslogo) gezahlt, unterliegen diese der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. Sachverhalt Ein Gewerbetreibender ist Sponsor einer Sportmannschaft der X-GmbH. Er kann vereinbarungsgemäß bei Spielen der Mannschaft das Vereinslogo für Werbezwecke nutzen und auch die Werbezeichen für seinen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Ersparte Aufwendungen

Rz. 31 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Ausgaben, die der ArbN im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis erspart, sind selbst keine Einnahme. Fährt ein ArbN nicht zu seinem Arbeitsplatz, weil er erkrankt ist, oder repariert er sein > Arbeitsmittel selber, so erhöhen die ersparten Aufwendungen lediglich den Nettoertrag seiner Arbeit, weil insoweit WK erspart werden. Eine Einnahme fl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Abziehbare Aufwendungen

I. Art und Umfang Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abziehbar sind alle Aufwendungen in > Geld oder Geldeswert zur Erlangung der Verfügungsmacht. Dies sind bei einem Erwerb die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und bei der Miete eines Arbeitsmittels die Mietaufwendungen. Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Neben den reinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden die Neben...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Höhe der abziehbaren Aufwendungen

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abziehbar sind 30 % des gezahlten Schulgelds (> Rz 21) mit Ausnahme des Entgelts für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung. Der Höchstbetrag von 5 000 EUR im Kalenderjahr (VZ) gilt für jedes Kind und dessen Elternpaar (vgl § 10 Abs 1 Nr 9 Satz 1 und 5 EStG). Es wirken sich also höchstens Aufwendungen von 16 666 EUR aus (30 % dieses Betrage...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Überblick über die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für die Schule

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 In Deutschland besteht grundsätzlich Schulgeldfreiheit für öffentliche Schulen. Insoweit entstehen den Eltern keine Aufwendungen. Ein Schulgeld wird aber regelmäßig von Privatschulen gefordert. Es ist allerdings verfassungsrechtlich nicht geboten, den Besuch von Privatschulen zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungs...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Schadensersatz als Ausgabe

I. Werbungskosten Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgeg...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Auslagenersatz

Rz. 36 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine Einnahme ist nicht gegeben, wenn ein ArbG dem ArbN Zahlungsmittel überlässt, die wirtschaftlich nicht für diesen bestimmt sind, sondern die er für den ArbG ausgeben soll. Unerheblich ist es, ob der ArbG dem ArbN die Mittel vor der Zahlung an einen Dritten überlässt (durchlaufende Gelder) oder die Zahlung anschließend erstattet (Auslagen...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Werbungskosten sind ua die Kosten der Berufsfortbildung (> Bildungsaufwendungen Rz 20 ff). Dazu gehören Kosten für fachwissenschaftliche Tagungen, zB Reisekosten, Tage- und Übernachtungsgelder, Teilnehmergebühren (BFH 75, 603 = BStBl 1962 III, 487). Die Rechtsprechung hat zunehmend strengere Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Ve...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Aufwandsentschädigungen und Werbungskosten/Betriebsausgaben

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Einzelfälle

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Rz. 60/1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer an Bord eines Schiffes Dienst tut, hat dort keine > Erste Tätigkeitsstätte; das Schiff ist keine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des ArbG (vgl BFH 212, 64 = BStBl 2006 II, 267; BFH 212, 218 = BStBl 2006 II, 378 zur > Regelmäßige Arbeitsstätte). Auch ein Schiffsliegeplatz im Hafen ist nur dann für den ArbN eine erste Tätigke...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Aufwand

Rz. 35 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steuerfreie AE iSd § 3 Nr 12 Satz 2 EStG müssen Aufwendungen persönlicher oder sachlicher Art abgelten, die als > Werbungskosten oder > Betriebsausgaben abziehbar wären (> R 3.12 Abs 2 Satz 1 LStR). Besonders die Abzugsverbote der § 4 Abs 5 und § 9 Abs 1 bis 5 EStG müssen beachtet werden (zu Einzelheiten > Werbungskosten Rz 69 ff). Deshalb b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Nachprüfung durch das Finanzamt

Rz. 40 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wo die sachliche Berechtigung einer AE dem Grunde und der Höhe nach nicht dadurch sichergestellt ist, dass sie im Haushalt des Bundes oder eines Landes ausgewiesen sind (> Rz 16), greift das Prüfungsrecht der FÄ ein; zur Verfassungsmäßigkeit > Rz 3. Rz. 41 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Das zuständige FA ist zur Prüfung berechtigt und iRd §§ 85, ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsuche

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für die Arbeitsuche können vorweggenommene WK sein (> Werbungskosten Rz 50–53). Voraussetzung dafür ist, dass nach den Gesamtumständen ein konkreter Zusammenhang mit künftig im > Inland zu erzielenden > Einnahmen besteht. Unter dieser Voraussetzung sind auch vergebliche Aufwendungen abziehbar (BFH 106, 513 = BStBl 1972 II, 930; B...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Erfahrungswerte

Rz. 18 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für Arbeitsmittel sind vom ArbN beim FA nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Übliches Beweismittel ist der Urkundsbeweis, dh die Vorlage von Quittungen, die den Namen des Erwerbers enthalten, mit dem Nachweis, dass der Kaufpreis im jeweiligen VZ geleistet worden ist (BFH/NV 2004, 488 zum Nachweis von Aufwe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgegensteht (BFH 124,...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / c) Bereicherung

Rz. 33 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Die Bereicherung beim ArbN hängt weder dem Grunde noch der Höhe nach von einer entsprechenden Entreicherung beim ArbG ab (EFG 1993, 155). Unmaßgeblich ist auch, ob der ArbG Aufwendungen gehabt hat (vgl BFH/NV 1990, 493; ergänzend > Rz 40) oder ob er ihm entstehende Aufwendungen als BA abziehen darf (> Rz 43) oder ob der ArbG mit der Zuwendun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Bei wirtschaftlicher Betrachtung ist Arbeitslohn grundsätzlich der Ertrag für das Zurverfügungstellen der persönlichen Arbeitskraft einer natürlichen Person in abhängiger Stellung im Rahmen eines Dienstverhältnisses. Dabei kommt es nicht auf die tatsächlich zu erbringende Arbeitsleistung an, sondern nur darauf, was arbeitsrechtlich geschuldet...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Allgemeines, Definition

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Bei dem Begriff des Arbeitsmittels geht es um die Abgrenzung der abziehbaren von den wegen überwiegend privater Nutzung nicht abziehbaren Aufwendungen. Ein Arbeitsmittel ist nur gegeben, wenn das Wirtschaftsgut (WG) so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird (> Rz 2, 4). Die Aufwendungen für ein Arbeitsmittel kann ein ArbN als > Werbung...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Gemischte Nutzung

Rz. 6 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Werden WG vom ArbN sowohl beruflich als auch nicht unerheblich außerberuflich (privat) benutzt, ist ein WK-Abzug der gesamten Aufwendungen nach § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 6 EStG nicht zulässig, weil das WG kein Arbeitsmittel ist (> Rz 4). Für solche gemischten Aufwendungen kommt aber eine Aufteilung und ein anteiliger Abzug als WK in Betracht (BFH 23...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufwand

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwand bezeichnet im EStG den Vermögensabfluss, ohne den Grund dieses Abflusses in einer Erwerbshandlung einerseits und in der privaten > Lebensführung andererseits anzudeuten. § 12 Nr 1 EStG behandelt "Aufwendungen für die Lebensführung" und §§ 4 und 9 EStG behandeln "Aufwendungen", die der Erzielung von > Einkommen dienen (BVerfG 99, 280 vom 11....mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. ABC der steuerfreien und nicht steuerfreien Entschädigungen

Rz. 63 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abgeordnete § 3 Nr 12 Satz 1 EStG gilt ua für die Amtsausstattung; > Abgeordnete. AOK Betreuungsbeauftragte, die als ArbN anderer Betriebe nebenberuflich Mitglieder der AOK betreuen, leisten öffentliche Dienste. Ihre AE bleiben nach § 3 Nr 12 Satz 2 EStG iVm > R 3.12 Abs 3 LStR steuerfrei (OFD Frankfurt vom 10.11.2011 S-2337-A-54-St-213). Erg...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Besonderheiten im Lohnsteuerverfahren

Rz. 9 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Mit Schätzungen wird auch im LSt-Verfahren vielfach gearbeitet, zum Teil zur Vereinfachung. Gegenstand einer Schätzung ist die Bemessungsgrundlage der Steuer. Das gilt gleichermaßen für die Einnahmeseite (> Arbeitslohn) wie für die Ausgabenseite (> Werbungskosten, > Sonderausgaben). Rz. 9/1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Einnahmeseite: Dazu gehört...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Art und Umfang

Rz. 7 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Abziehbar sind alle Aufwendungen in > Geld oder Geldeswert zur Erlangung der Verfügungsmacht. Dies sind bei einem Erwerb die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und bei der Miete eines Arbeitsmittels die Mietaufwendungen. Rz. 8 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Neben den reinen Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden die Nebenkosten, zB Versan...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schüleraustausch

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für die Aufnahme fremder Schüler in den eigenen Haushalt sind nicht zwangsläufig und deshalb nicht im Rahmen von § 33 EStG abziehbar (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Austauschschüler). Zu Besonderheiten außerdem > Au-Pair. Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen der Eltern für den auswärtigen Aufenthalt der eigenen Kind...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arztkosten

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für den Arzt im Zusammenhang mit einer der typischen > Berufskrankheiten sowie wegen eines Berufsunfalls sind > Werbungskosten. Dazu zählen auch die Nebenkosten, zB für Fahrten zum Arzt einschließlich etwaiger Unfallkosten (EFG 1988, 556). Zur Erkrankung während einer Auswärtstätigkeit > Reisekosten Rz 36. Aufwendungen für die Heilung ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsplatz

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen des ArbG für eine aufwendige Ausgestaltung des Arbeitsplatzes (Büro) sind kein Arbeitslohn (> Arbeitslohn Rz 55, 60). Eigene Aufwendungen des ArbN zur Ausstattung seines Arbeitsplatzes (Bilder, Kunstgegenstände, Blumen, Gardinen, Zimmerpflanzen usw) sind keine WK (BFH 163, 324 = BStBl 1991 II, 340; BFH 165, 51 = BStBl 1991 II, 837). Zu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schulfahrten

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Von ihm selbst getragene Aufwendungen für Schulfahrten können bei dem Schüler > Sonderausgaben iSd § 10 Abs 1 Nr 7 EStG sein; > Bildungsaufwendungen Rz 43 ff [54]. Bei einem Berufsschüler, der als Auszubildender in einem Ausbildungsdienstverhältnis steht, sind Aufwendungen für eine als verbindliche Schulveranstaltung durchgeführte Klassenfahrt > We...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / F. Sonstiges

Rz. 21 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Über Aufwendungen von Ärzten und Zahnärzten für die eigene Zukunftssicherung und die ihrer ArbN (Arzthelfer) > Sonderausgaben Rz 25 ff; > Lebensversicherungsprämien, > Zukunftssicherung von Arbeitnehmern Rz 51 ff. Zur Frage, welche berufsständischen Versorgungseinrichtungen die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sammelbeförderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 § 3 Nr 32 EStG enthält eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder teilentgeltliche betriebsnotwendige Sammelbeförderung von ArbN zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte oder dem gleichbleibenden Ort der Arbeitsaufnahme (Sammel- oder Treffpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet; dazu > Erste Tätigkeitsstätte Rz 46 ff, 51 ff) iSv § 9 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / g) Aufwand beim Arbeitgeber und Abzug als Betriebsausgaben

Rz. 40 Stand: EL 114 – ET: 01/2018 Eine besteuerbare Einnahme kann der ArbN unabhängig davon haben, ob dem ArbG überhaupt (vgl BFH 100, 202 = BStBl 1971 II, 55) und ggf in welcher Höhe Aufwand entsteht. Arbeitslohn ist eine Leistung des ArbG selbst dann, wenn sie bei ihm zu keinen messbaren Aufwendungen führt (zB der Mitflug des ArbN einer Fluggesellschaft, vgl EFG 1993, 155;...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schuldzinsen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schuldzinsen können > Werbungskosten sein, wenn sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften stehen (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 1 EStG). Dies ist nach dem Zweck der Schuldaufnahme und der entsprechenden Verwendung der Darlehensmittel zu beurteilen (BFH 182, 312 = BStBl 1997 II, 454). Ein einmal begründeter und zwischenzeitli...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Steuerpflicht erhaltener Schadensersatzleistungen

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Die Verpflichtung, Schadensersatz zu leisten, ergibt sich idR als Folge unerlaubter Handlungen, der Verletzung von Verträgen und der Herbeiführung einer Gefahrenlage. Der Schädiger hat dabei den Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand (Grundsatz; sog Naturalrestitution, vgl § 249 Abs 1 BGB) oder eine Entschädigun...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Schätzungsrichtlinien

Rz. 45 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Zur Vereinfachung und Gleichbehandlung enthalten die LStR Pauschalbeträge, bis zu denen die FinVerw AE idR ohne Weiteres steuerfrei belässt; zu Ausnahmen > Rz 43, 44. Hierbei wird wie folgt verfahren (> R 3.12 Abs 3 LStR): Rz. 46 Stand: EL 128 – ET: 11/2021mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 37 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Sind Schadensersatzleistungen weder WK noch SA, so können sie AgB sein, wenn ihnen kein die Zwangsläufigkeit ausschließendes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zugrunde liegt (> Außergewöhnliche Belastungen Rz 43, Rz 75 Schadensersatz). Muss ein Stpfl jedoch nach einer Wirtshausrangelei Schadensersatz leisten, kann er seine Aufwend...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufenthaltserlaubnis

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für eine Aufenthaltserlaubnis sind keine > Werbungskosten, auch wenn diese Voraussetzung für die Aufnahme der Berufsarbeit im > Inland ist: Die private Mitveranlassung ist hier erheblich und es gibt keine Kriterien für die Aufteilung dieser gemischten Aufwendungen in einen privaten und einen beruflichen Teil iSv BFH 227, 1 = BStBl 2010...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeines – Verfassungsmäßigkeit

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwandsentschädigungen (AE) aus öffentlichen Kassen sind unter den in § 3 Nr 12 EStG, > R 3.12 LStR bezeichneten Voraussetzungen steuerfrei. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischenmehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abzugsverbot nach der Abgabenordnung

Rz. 5 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Steht zunächst fest, dass die Aufwendungen für den Leistenden WK/BA sind (BFH/NV 2005, 2161), so wird der Abzug von Schmiergeldern als WK/BA versagt, wenn der ArbN/Geber nicht auf Verlangen des FA oder des FG (vgl EFG 1999, 634) den Empfänger namhaft macht (§ 160 AO). Der Abzug wird ausnahmsweise nur zum Teil versagt, wenn die Steuerbelastung...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Semestergebühren

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Hochschulgebühren sind in Ausnahmefällen als > Werbungskosten, ansonsten (> Erststudium) im Rahmen von § 10 Abs 1 Nr 7 EStG als > Sonderausgaben abziehbar (> Bildungsaufwendungen Rz 10 ff, 43 ff). Nur ausnahmsweise kommt auch ein Abzug als > Außergewöhnliche Belastungen Rz 75 Ausbildungskosten in Betracht, wenn der Stpfl solche Aufwendungen gegenüb...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Absetzungen für Abnutzung

1. Grundsätzliches Rz. 11 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Grundsatz: Bei Arbeitsmitteln, deren Verwendung sich erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, sind die Anschaffungskosten grundsätzlich als > Absetzung für Abnutzung (AfA) über den gesamten Nutzungszeitraum zu verteilen; nur die auf das jeweilige Jahr anteilig entfallenden Aufwendungen sind abz...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Begünstigte Ausbildung

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Begünstigt ist das Schulgeld, das von einer Schule in freier Trägerschaft oder einer überwiegend privat finanzierten Schule erhoben wird. Weitere Voraussetzung ist, dass das Schulgeld für eine allgemeinbildende oder berufsbildende Ausbildung gezahlt wird, die von dem zuständigen inländischen Ministerium eines Landes, der Kultusministerkonfer...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arzneimittel

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aufwendungen für Arzneimittel sind im Allgemeinen AgB iSd § 33 EStG. Zu Einzelheiten > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittel und > Krankheitskosten Rz 10 Arzneimittelvorrat. Zu einer Steuerermäßigung führen aber nur Aufwendungen oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung (vgl § 33 Abs 3 EStG). Zur Abgabe von Arzneien durch den Betrieb > Arbeitslohn Rz 64...mehr