Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.1.5 Rechtsfolgen

2.1.1.5.1 Gleichstellung mit Veräußerung (nur) i. S. v. § 17 EStG Rz. 159 Rechtsfolgenseitig stellt § 6 Abs. 1 S. 1 AStG die Erfüllung eines Wegzugstatbestands mit der Veräußerung zum gemeinen Wert gleich. Es handelt sich dabei um einen Rechtsfolgenverweis auf § 17 EStG.[1] Die Gleichstellung mit der Veräußerung dient dem Ziel, die Realisierung des Veräußerungsgewinns bei Wegz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1 Erweiterung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht (§ 4 Abs. 1)

2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG – die erweiterte beschränkte Einkommen...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.2.2 Adressat der Mitteilung

Rz. 450 Die Mitteilung ist an das nach S. 1 zuständige Finanzamt zu richten. Zuständig ist folglich auch insoweit das im Wegzugszeitpunkt zuständige Finanzamt. Für Einzelheiten s. Rz. 481 ff. Rz. 451 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4.1 Fortbestand der Dauerstundung für bis zum 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge (§ 21 Abs. 3 S. 1)

2.4.1.1 Hintergrund Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreises in Aussicht steht, ergibt sich für Stpfl. aufgrund der Steuerfestsetzung ein Liquiditätsproblem....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 47 Gegen § 11 AStG in der aktuellen Fassung bestehen derzeit (im Schrifttum) keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Hingegen war die Vorgängerregelung des § 3 Nr. 41 EStG, insbesondere der zeitlichen Einschränkung der Sieben-Jahres-Frist, verfassungsrechtlicher Kritik ausgesetzt.[2] Rz. 48–50 einstweilen frei 1.5.2 Verhältnis zum EU-...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4 Verhältnis zu den Vorschriften des EStG

1.5.4.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung Rz. 48 Ausweislich des Wortlauts des § 6 Abs. 1 S. 1 AStG gilt die Wegzugsbesteuerung nur "vorbehaltlich" der Vorschriften des EStG. Mithin wird vermittels einer gesetzlichen Anordnung der Vorrang der Vorschriften des EStG gegenüber § 6 AStG angeordnet. Dies gilt sowohl zugunsten als auch zuungunsten des Stpfl (s. die Beispiele in ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1

2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG – die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht – anzuwenden war. Folglich sind im Grundsatz dieselben Tatbestandsvora...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.1 Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 1

2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrages dar (Obergrenze 1). Denn der Kürz...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3 Antragsgebundene Ratenzahlungsmöglichkeit (§ 6 Abs. 4 S. 1 bis 4)

2.4.3.1 Voraussetzungen der Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2) 2.4.3.1.1 Allgemeines Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz....mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.6.3 Verhältnis zu Pillar II (GloBE-Regelungen)

Rz. 191 Nach der Grundkonzeption der GloBE-Regelungen und der Hinzurechnungsbesteuerung kann es zu einer parallelen Anwendung der GloBE-Regelungen und der Income Inclusion Rule kommen.[1] Die GloBE-Regelungen sehen diesbezüglich einen Vorrang der Hinzurechnungsbesteuerung vor.[2] Eine potenzielle Doppelbesteuerung wird dadurch vermieden, dass die Steuern aufgrund der deutsch...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.5 Zulässigkeit der Durchführung einer Außenprüfung (Abs. 5)

2.5.1 Außenprüfung bei jedem Stpfl. Rz. 1321 Durch den mit dem ATADUmsG eingefügten § 18 Abs. 5 AStG wird klargestellt, dass eine Außenprüfung bei jedem Stpfl. i. S. d. § 7 Abs. 1 bzw. § 13 Abs. 1 S. 1 AStG durchgeführt werden kann.[1] Rz. 1322 Aufgrund der systematischen Stellung des Abs. 5 gilt dieser auch für die Feststellungsbeteiligten nach § 18 Abs. 4 AStG entsprechend.[...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Verhältnis zu Doppelbesteuerungsabkommen Rz. 37 Anders als die Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung (s. § 20 Abs. 1 AStG) ist § 6 AStG nicht explizit abkommensüberschreibend und stellt damit keinen sog. Treaty Override dar.[1] Die Norm steht damit – im Einklang mit § 2 Abs. 1 AO – unter dem Vorbehalt der DBA.[2] Rz. 38 Die Schrankenwirkung der deutschen DBA wi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2 Definition und Berechnung des Kürzungsbetrages (Abs. 2)

2.2.1 Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 1 2.2.1.1 Definition der Obergrenze 1: Steuerpflichtiger Teil des Bezugs Rz. 234 Der Kürzungsbetrag entspricht dem Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 AStG bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig ist. Diese Definition stellt zugleich eine der beiden Obergrenzen bei der Berechnung des Kürzungsbetrag...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.2 Land- und Forstwirtschaft (Abs. 1 Nr. 1)

2.2.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 125 Da der Begriff der "Land- und Forstwirtschaft" in § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG nicht definiert ist, kann auf das Begriffsverständnis der §§ 13, 14 EStG zurückgegriffen werden.[1] § 8 Abs. 1 Nr. 1 AStG unterfällt somit die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.4.4 Verhältnis zu den Ermittlungsvorschriften des EStG

Rz. 55 Rechtsfolgenseitig stellt § 6 Abs. 1 S. 1 EStG den Wegzug einer Veräußerung i. S. d. § 17 EStG zum gemeinen Wert gleich. Für die Ermittlung und Steuerpflicht des Veräußerungsgewinns gelten die allgemeinen einkommensteuerlichen Vorschriften, insbesondere also § 17 Abs. 2, Abs. 3 EStG sowie § 3 Nr. 40 Buchst. c und § 3c Abs. 2 EStG. Rz. 56 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.5.6 Verhältnis zu Vorschriften des UmwStG

1.5.6.1 Subsidiarität der Wegzugsbesteuerung Rz. 67 Die gegenüber den Vorschriften des EStG geltende Subsidiarität des § 6 AStG (s. Rz. 48) gilt auch gegenüber den Vorschriften des UmwStG. Da Umwandlungsvorgänge als Übertragungen grundsätzlich Veräußerungen darstellen,[1] ist der angeordnete Vorrang der Vorschriften des UmwStG wohl deklaratorisch.[2] Die Frage einer Normkonkur...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und die (wesentliche) Rechtsentwicklung

1.2.1 Einführung des § 1 AStG mit der Einführung des Außensteuergesetzes (AStG) Rz. 9 Nach einem ausgedehnten legislativen Verfahren trat das Außensteuergesetz (bekannt als „Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen“ [1]) zusammen mit § 1 AStG, der den Anfangsteil des AStG bildet, am 13. September 1972 in Kraft. Die rechtliche Anwendung des Gesetzes begann mit dem Be...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2 Anwendung des § 11 Abs. 2 S. 2

2.2.2.1 Definition der Obergrenze 2: Hinzurechnungskorrekturvolumen zzgl. laufender Hinzurechnungsbetrag Rz. 259 Der Kürzungsbetrag ist ferner begrenzt auf den Betrag, der als Bezug im Sinne der unter § 11 Abs. 1 bezeichneten Vorschriften bei dem Steuerpflichtigen steuerpflichtig wäre, wenn das auf den Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums festgestellte Hinzurechn...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5 Besondere Anwendungsregel für die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 21 Abs. 4)

2.5.1 Anwendung der "neuen" Hinzurechnungsbesteuerung (§ 21 Abs. 4 S. 1) 2.5.1.1 Hintergrund Rz. 50 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG zieht die Steuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags i. S. v. § 10 Abs. 1 AStG nach sich, welcher in dem Vz beim im Inland Stpfl. erfasst wird, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Zwischengesellschaft endet (§ 10 Abs. 2 S. 1...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.5 Rechtsfolge (Abs. 1 S. 1)

2.1.1.5.1 Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer Rz. 180 Als Rechtsfolge ordnet § 12 Abs. 1 S. 1 AStG die Anrechnung der zulasten der ausländischen Gesellschaft erhobenen Steuern auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die beim Inlandsbeteiligten i. S. v. § 7 oder 13 AStG auf den Hinzurechnungsbetrag entfällt, an. Die Durchführung der Anrechnung regelt § 12...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 15 A... / 1.3.1 Verhältnis zu nationalen Vorschriften

1.3.1.1 AStG 1.3.1.1.1 §§ 7 ff. AStG Rz. 5 § 15 AStG durchbricht im Ergebnis – wie die Hinzurechnungsbesteuerung i. S. d. §§ 7–14 AStG – die Abschirmwirkung ausländischer Stiftungen und vergleichbarer Körperschaften.[1] Konzeptionell unterscheidet sich die Zurechnungsbesteuerung durch die Zurechnung von Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 AStG), wohingegen die Hinzurechnungsbesteueru...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1 Zurechnung von Einkünften und Vermögen ausländischer Gesellschaften bei Personen i. S. d. § 2 (§ 5 Abs. 1)

2.1.1 Einkünftezurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämliche Person wird bezeichnet, wer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt und zugleich nach § 2 Abs...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1.13 Umfang der Erklärungspflicht

2.3.1.13.1 Allgemeines Rz. 849 Die Feststellungserklärung muss alle für die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung relevanten Informationen, insbesondere die in § 18 Abs. 1 S. 1 und 2 AStG genannten Angaben enthalten.[1] Der Inhalt kann auch den Vordrucken für die Feststellungserklärung entnommen werden (s. dazu Rz. 880).[2] Rz. 850–858 einstweilen frei 2.3.1.13.2 Umfang de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 2.2 Verweis auf Abs. 2 (Abs. 1 Halbs. 2)

2.2.1 Vorrang des § 20 Abs. 2 AStG Rz. 44 "(1) Die Vorschriften der §§ 7 bis 18 und des Absatzes 2 werden durch die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht berührt." Die Vorrangstellung gegenüber DBA kommt schließlich dem § 20 Abs. 2 AStG zu. Auch wenn der Gesetzgeber eine ausdrückliche Anwendungsvorschrift in zeitlicher Hinsicht erließ, was häufig als Beleg des ko...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.2.2.4 Erhalt mehrere Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3

2.2.2.4.1 Grundsatz Rz. 281 Bei den in den Rz. 268 – 275 verwendeten Beispielen erhielten die Steuerpflichtigen im Laufe des zweiten Veranlagungszeitraumes nur einen Bezug i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG. Erhält der Steuerpflichtige jedoch mehrere Bezüge von derselben Gesellschaft innerhalb eines Veranlagungszeitraums, ist die Prüfung der beiden Obergrenzen für jeden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 1

2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämliche Person wird bezeichnet, wer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt und zugleich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in einem ausländischen Niedrigsteuergebiet oder in gar keinem ausländischen Gebiet an...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1.2 Rechtsfolgen des § 5 Abs. 1 S. 1

2.1.1.2.1 Zurechnung Rz. 65 Rechtsfolgenseitig ordnet § 5 Abs. 1 S. 1 AStG eine "Zurechnung" bestimmter Einkünfte bei der Person i. S. d. § 2 an. Gemäß dem Verständnis der Verwaltung werden demnach die Einkünfte als von der zwischengeschalteten Gesellschaft tatsächlich erzielt behandelt, während die sich ergebenden Besteuerungsfolgen bei der Person i. S. d. § 2 AStG eintreten...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.5 Echte Stundung der Wegzugssteuer in Rückkehrfällen (§ 6 Abs. 4 S. 7 und 8)

2.4.5.1 Hintergrund Rz. 402 § 6 Abs. 4 S. 7 und 8 AStG enthalten Sonderregelungen über die Erhebung der Wegzugssteuer in sog. Rückkehrfällen nach § 6 Abs. 3 AStG. Die Sonderregelungen umfassen zwei Konzepte – einerseits die Modifikation der antragsgebundenen Ratenzahlung der Steuer (S. 7 1. und 2. Halbs.) und andererseits die Ermöglichung einer echten Stundung durch Abstandna...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5.3 Anwendung des § 11 Abs. 5 S. 1

2.5.3.1 Vorbelastung mit Gewerbesteuer Rz. 512 § 11 Abs. 5 S. 1 AStG ordnet die Minderung des Gewerbeertrages durch den Ansatz des Kürzungsbetrages an. Rz. 513 Als Voraussetzung für die Anwendung des Kürzungsbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer müssen die Hinzurechnungsbeträge beim Steuerpflichtigen der Gewerbesteuer unterlegen haben (§ 11 Abs. 5 S. 1 AStG). Hinzurechnungsbet...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 1.2 Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

1.2.1 Allgemeines Rz. 11 § 7 AStG als zentrale Vorschrift der regulären Hinzurechnungsbesteuerung besteht bereits seit Inkrafttreten des AStG im Jahr 1972. Die Vorschrift hat im Laufe der Zeit einige Änderungen erfahren, wurde jedoch in seiner Grundkonzeption beibehalten. In Bezug auf die Rechtsentwicklung wird auf die Darstellungen in F/W/B § 7 AStG, Rz. 1 ff., Stand: 2018 v...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.2 Legaldefinition der Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter (§ 13 Abs. 2)

2.2.1 Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter Rz. 98 § 13 Abs. 2 AStG beinhaltet die Legaldefinition von Einkünften mit Kapitalanlagecharakter. Darunter sind Einkünfte, einschließlich Veräußerungsgewinnen und -verlusten zu verstehen, die aus dem Halten, der Verwaltung, der Werterhaltung oder der Werterhöhung von Zahlungsmitteln, Forderungen, Wertpapieren, Beteiligungen (ausgenom...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2.1 Tatbestand der vorübergehenden Abwesenheit

2.3.2.1.1 Vorübergehende Abwesenheit als temporärer Wegzug Rz. 228 § 6 Abs. 3 S. 1 AStG normiert auf Tatbestandsebene der Rückkehrregelung vermeintlich zwei – aufgrund des Wortes "und" kumulativ zu erfüllende – Voraussetzungen: Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht muss auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Stpfl. beruhen und der Stpfl. muss innerhalb von 7 Ja...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.5.1 Mitteilung bestimmter Ereignisse (§ 6 Abs. 5 S. 1 und 2)

2.5.1.1 Anwendungsbereich und Gegenstand der Mitteilung Rz. 430 § 6 Abs. 5 Satz 1 AStG ordnet eine Mitteilungspflicht für die Tatbestände des Abs. 4 S. 5 oder S. 7 an. Die in Bezug genommenen Vorschriften definieren Ereignisse, bei deren Eintritt die (Raten-)Stundung nach Abs. 4 zu widerrufen ist. Der Verweis auf § 6 Abs. 4 S. 7 AStG ist zu weitgehend und beschränkt sich auf ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.7 Vermietung und Verpachtung

2.7.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 220 § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG regelt die Einordnung der "Vermietung und Verpachtung" als aktive Tätigkeit. Eine "Vermietung" oder "Verpachtung" liegt bei zeitlich begrenzter Überlassung von Wirtschaftsgütern vor.[1] Es besteht insoweit ein Gleichlauf mit § 21 EStG.[2] Da allerdings im Anwendungsbereich des § 8 Abs. 1 Nr. 6 AStG die Objektbes...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.5 Keine Übertragbarkeit des Hinzurechungskorrekturvolumens

Rz. 335 Unabhängig von der Beteiligungsstruktur sind die bei jeweils einer Zwischengesellschaft für den Steuerpflichtigen festgestellten Hinzurechnungskorrekturvolumen nicht auf andere Zwischengesellschaften übertragbar. Ebenso wenig können die Hinzurechnungskorrekturvolumen zwischen mehreren – beispielsweise an derselben Zwischengesellschaft beteiligten – Steuerpflichtigen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.3 § 162 Abs. 2 AO

Rz. 413 Eine Schätzung ist laut § 162 Abs. 2 S. 1 AO insbes. dann vorzunehmen, wenn der Steuerpflichtige nicht in der Lage ist, seine Angaben hinreichend zu erläutern oder wenn er seine Mitwirkungspflicht gemäß § 90 Abs. 2 AO nicht erfüllt. Rz. 414–415 einstweilen freimehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2.5 Kein Eingreifen der Anzeigepflicht bei Berufung auf sonstige Gründe für das Entfallen der Hinzurechnungsbesteuerung

Rz. 956 Die Erleichterung der Anzeigepflicht greift nicht, wenn der Stpfl. der Auffassung ist, dass die Hinzurechnungsbesteuerung aus anderen Gründen (z. B. Unionsrechtswidrigkeit) zu unterbleiben hat. In diesen Fällen hat der Stpfl. weiterhin eine Feststellungserklärung anzugeben.[1] Rz. 957–967 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2 Anwendung des § 11 Abs. 1 S. 2

2.1.2.1 Hintergrund und Zielsetzung Rz. 188 § 11 Abs. 1 S. 2 AStG erweitert den Anwendungsbereich des § 11 Abs. 1 S. 1 AStG, nämlich den Ansatz des Kürzungsbetrages, für den Fall einer mittelbaren Beteiligung des Steuerpflichtigen an der ausländischen Gesellschaft. Rz. 189 Infolge der Reform der Hinzurechnungsbesteuerung durch das ATADUmsG wurde § 14 AStG in der Fassung vom 30...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.5 Verhältnis zu anderen Vorschriften

1.5.1 Verhältnis zu §§ 7-12 AStG Rz. 25 Das Verhältnis von § 13 AStG zu §§ 7–12 AStG (allgemeine Hinzurechnungsbesteuerung) ist vor allem von Bedeutung für die Frage des Zugangs zum Gegenbeweis in Drittstaatenfällen (§ 13 Abs. 4 AStG ist weiter als § 8 Abs. 2 und Abs. 3 AStG) sowie zum Umfang des Vorrangs des InvStG (§ 13 Abs. 5 AStG weicht von § 7 Abs. 5 AStG ab).[1] Rz. 26 §...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.1 Erklärungspflicht (Abs. 3 S. 1)

2.3.1.1 Allgemeines Rz. 729 Die an der ausländischen Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligten Stpfl. sind nach § 18 Abs. 3 S. 1 AStG verpflichtet, eine Feststellungserklärung abzugeben. Bei der Feststellungserklärung gem.§ 18 Abs. 3 S. 1 AStG handelt es sich um eine Steuererklärung i. S. d. §§ 149 ff. AO.[1] Mangels einer Regelung in § 18 AStG gelten daher die allge...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.8 Bezüge i.S.v. § 8b Abs. 1 KStG (Abs. 1 Nr. 7)

2.8.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 250 § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG regelt die Einordnung von "Bezügen i. S. d. § 8b Abs. 1 KStG" als aktive Einkünfte. Der Verweis auf § 8b Abs. 1 KStG ist umfassend und bezieht sich auf sämtliche dort genannten Bezüge, nicht jedoch auf die in § 8b Abs. 1 KStG geregelte steuerliche Behandlung dieser Bezüge.[1] Er umschließt somit zunächst die in ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1 Wegzugstatbestände, Rechtsfolgen, Veräußerungszeitpunkte, Wertaufstockung (§ 6 Abs. 1)

2.1.1 Wegzugstatbestände und Rechtsfolgen (§ 6 Abs. 1 S. 1) 2.1.1.1 Allgemeines Rz. 115 § 6 Abs. 1 S. 1 AStG enthält sowohl die Tatbestände der Wegzugsbesteuerung als auch deren Rechtsfolgen und regelt darüber hinaus das Verhältnis des § 6 AStG zu den Vorschriften anderer Steuergesetze. Auf Tatbestandsebene stehen neben den persönlichen und sachlichen Voraussetzungen der Wegzu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.6 Redaktionelle Anpassung für bestimmte Umwandlungen im Aktivkatalog (§ 21 Abs. 5)

2.6.1 Hintergrund Rz. 75 Gem. § 21 Abs. 4 S. 1 AStG finden die neuen Vorschriften über die Hinzurechnungsbesteuerung erstmals für Wirtschaftsjahre Anwendung, die nach dem 1.1.2022 beginnen. Im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs einer ausländischen Gesellschaft gelten die Neuregelungen folglich erst für das Wirtschaftsjahr 2022/2023. Soweit im Wirtschaftsjahr 2021/2022 d...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 2.4 Entsprechende Anwendung allgemeiner Vorschriften (§ 13 Abs. 4)

2.4.1 Verweis auf § 8 Abs. 2 und Abs. 5 sowie §§ 10–12 AStG (§ 13 Abs. 4 S. 1 AStG) Rz. 121 Nach § 13 Abs. 4 AStG gelten § 8 Abs. 2 und 5 AStG sowie die §§ 10-12 AStG im Bereich der erweiterten Hinzurechnungsbesteuerung entsprechend. Abweichend hiervon gilt § 8 Abs. 2 AStG nicht entsprechend, wenn der Staat, in dem die Gesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat, i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.2.2 Vermittelnde Gesellschaft

2.1.2.2.1 Gesetzeswortlaut Rz. 195 § 11 Abs. 1 S. 2 AStG enthält keine weitergehende Definition bzw. Beschreibung der Eigenschaften der vermittelnden Gesellschaft. So ist im Gesetzeswortlaut nicht explizit festgelegt, welche Rechtsform die vermittelnde Gesellschaft haben muss oder ob die vermittelnde Gesellschaft ihrerseits eine ausländische Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 1 S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verfassungsrecht Rz. 65 § 8 AStG verstößt m. E. nicht gegen Verfassungsrecht.[1] Vereinzelt wird geltend gemacht, der Katalog in § 8 Abs. 1 AStG begegne mangels Erfassung neuer Geschäftsmodelle Bedenken und sei verfassungskonform auszulegen.[2] Der BFH hatte jüngst erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Niedrigsteuergrenze von 25 %,[3] die sich durch deren H...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 26 Gegen die Verfassungsmäßigkeit der Norm bestehen keine Bedenken. Das von Art. 19 Abs. 2 S. 1 GG getragene Zitiergebot ist für § 16 AStG nicht durch § 413 AO abgegolten, da § 16 AStG trotz Verweises in die AO keine Norm der AO ist. Weder das AStG allgemein noch § 16 AStG speziell benennt eine Grundrechtsnorm, die durch die Anwendung...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.9 Gewinne aus Anteilsveräußerung, Auflösung, Herabsetzung des Kapitals (Abs. 1 Nr. 8)

2.9.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 280 § 8 Abs. 1 Nr. 8 AStG regelt die Einordnung von Gewinnen (einschließlich Verlusten[1]) aus "der Veräußerung eines Anteils an einer anderen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder der Herabsetzung ihres Kapitals" als aktive Einkünfte. Es geht insgesamt um Gewinne, die eine ausländische Gesellschaft i. S. v. § 7 Abs. 1 AStG aus Ant...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.2.5 Im Vergleich zu § 2 fehlende Ausnahmeregelungen

2.2.5.1 Keine Freigrenze für Bagatellfälle Rz. 147 § 2 Abs. 1 S. 3 AStG enthält eine Freigrenze für Bagatellfälle (s. § 2 AStG Rz. 186ff.), bei deren Unterschreiten die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht keine Anwendung findet. In § 4 AStG findet sich keine vergleichbare Regelung. Damit kann § 4 Abs. 1 AStG auch dann zur Anwendung kommen, wenn nur erweitertes Inlan...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.3 Anwendung des § 11 Abs. 3 S. 2

2.3.3.1 Berechnungsschema Rz. 384 § 11 Abs. 3 S. 2 AStG normiert das Berechnungsschema des Hinzurechnungskorrekturvolumens. Dieses stellt sich in vereinfachter tabellarischer Form wie folgt dar.[1]mehr