Fachbeiträge & Kommentare zu Außensteuergesetz

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Cloer/Hagemann, AStG § 13 A... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 40 Durch die Einführung des § 13 AStG mit dem ATADUmsG vom 25.6.2021[1] ist es (bisher) zu noch keiner Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit gekommen. Rz. 41 Zu der weitgehend dem heutigen § 13 AStG entsprechenden Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 6 AStG a. F. ist ebenfalls keine höchstrichterliche verfassungsrechtliche Entsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 20 A... / 3.4 Rechtsfolge

3.4.1 Anrechnungsmethode Rz. 78 Die Rechtsfolge des § 20 Abs. 2 S. 1 Halbs. 1 AStG suspendiert die Freistellungsmethode. Damit unterliegen die Einkünfte der Besteuerung im Inland. Die Anrechnung ausländischer Einkommen- (bzw. Körperschaft-)steuer erfolgt in diesem Fall nicht nach § 34 c Abs. 6 i. V. m. Abs. 1 S. 2 ff. EStG (bzw. nach § 26 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG), sondern unmi...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4 Erhebung der Steuer durch Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4)

2.4.1 Allgemeines Rz. 320 § 6 Abs. 4 AStG beinhaltet eine dem Steuererhebungsverfahren zuzuordnende Vorschrift für die antragsgebundene Entrichtung der Wegzugssteuer in sieben gleichen Raten.[1] Die Norm gewährt dem Steuerpflichtigen ein – unionsrechtlich gebotenes[2] – Wahlrecht, die Steuer entweder sofort zu entrichten oder aber den Antrag nach § 6 Abs. 4 AStG zu stellen. An...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.4 Besondere Anwendungsregel für die Wegzugsbesteuerung (§ 21 Abs. 3)

2.4.1 Fortbestand der Dauerstundung für bis zum 31.12.2021 verwirklichte Wegzüge (§ 21 Abs. 3 S. 1) 2.4.1.1 Hintergrund Rz. 32 § 6 AStG ordnet in sog. Wegzugsfällen eine Besteuerung des Vermögenszuwachses in Kapitalgesellschaftsanteilen nach § 17 EStG an. Da der entstehenden Steuerschuld keine echte Veräußerung zugrunde liegt und somit auch kein Zufluss eines Veräußerungspreis...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4 Veräußerungen und gleichgestellte Vorgänge (Abs. 4)

2.4.1 Anwendungsbereich Rz. 423 § 11 Abs. 4 AStG erweitert den sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift. Der Kürzungsbetrag ist somit nicht nur beim Erhalt der Bezüge i. S. d. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 AStG anzusetzen, sondern auch, sofern der Steuerpflichtige Gewinne aus der Veräußerung der Beteiligung an der ausländischen Gesellschaft sowie aus deren Auflösung oder aus ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.1 Systematik des Aktivkatalogs

2.1.1 Von § 8 Abs. 1 AStG erfasste Einkünfte Rz. 105 § 8 Abs. 1 AStG stellt auf "Einkünfte" ab und meint damit grds. solche i. S. v. § 2 Abs. 1 EStG.[1] Im Einklang mit ihrem Zweck soll die Norm folglich nur dort eingreifen, wo auch bei einem unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbare Einkünfte vorgelegen hätten.[2] Die Anwendung des § 8 Abs. 1 AStG erfolgt dann zwar grds. los...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 4 Abs. 1

2.1.1.1 Anwendung des § 2 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 S. 1 Rz. 60 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 AStG basiert auf einem Rechtsgrundverweis. Danach ist der Tatbestand der Norm eröffnet, wenn bei einem Erblasser oder Schenker § 2 Abs. 1 S. 1 AStG – die erweiterte beschränkte Einkommensteuerpflicht – anzuwenden war. Folglich sind i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 4.2 Vermeidung der Rechtsfolgen des § 4 Abs. 1

4.2.1 Vermeidung von erweitertem Inlandsvermögen durch Vermögensumschichtung Rz. 166 Rechtsfolgenseitig erfasst § 4 Abs. 1 AStG das sog. "erweiterte Inlandsvermögen". Dieses ergibt sich aus der fehlenden Eigenschaft der daraus erzielten Erträge als "ausländische Einkünfte" i. S. d. § 34d EStG (s. Rz. 92 ff.). Liegt solches Vermögen im Voraus zu einer unentgeltlichen Übertragu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.1.1.3 Steuern vom Einkommen zulasten der ausländischen Gesellschaft

2.1.1.3.1 Steuern vom Einkommen Rz. 136 Anrechenbar sind nach § 12 Abs. 1 S. 1 AStG nur Steuern vom Einkommen. Steuern vom Einkommen sind nach deutschem Recht, wie sich u. a. aus § 10 Nr. 2 KStG i. V. m. § 4 Abs. 5b EStG ergibt, lediglich die Einkommen- und die Körperschaftsteuer.[1] Anrechenbar sind im Rahmen des § 12 AStG lediglich die von § 10 Nr. 2 KStG bzw. § 12 Nr. 3 ESt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1 Voraussetzungen der Ratenzahlung (§ 6 Abs. 4 S. 1 und 2)

2.4.3.1.1 Allgemeines Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit si...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2 Rechtsfolgen des § 4 Abs. 1

2.1.2.1 Erweiterung des beschränkt steuerpflichtigen Vermögens Rz. 85 Die Rechtsfolge des § 4 Abs. 1 AStG erschöpft sich in der Erweiterung des Steuerobjekts. Neben dem im Rahmen der regulären beschränkten Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfassten Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG wird auch das sog. "erweitere Inlandsvermögen" der beschränkten Steuerpflicht unter...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3 Wertaufstockung nach Durchführung der Wegzugsbesteuerung (§ 6 Abs. 1 S. 3)

2.1.3.1 Hintergrund der Regelung Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle de...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 4 AS... / 2.1.2.2 Erweitertes Inlandsvermögen

2.1.2.2.1 Grundsatz Rz. 87 Gem. § 4 Abs 1 AStG tritt bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen über den im Rahmen der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG bezeichneten Umfang (also das Inlandsvermögen i. S. d. § 121 BewG) hinaus eine Steuerpflicht ein "für alle Teile des Erwerbs, deren Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausl...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4 Widerruf der Ratenstundung (§ 6 Abs. 4 S. 5 und 6)

2.4.4.1 Allgemeines Rz. 365 § 6 Abs. 4 S. 5 AStG enthält einen abschließenden Katalog von Ereignissen, bei deren Eintritt die Ratenstundung gemäß § 6 Abs. 4 S. 1 AStG widerrufen wird (sog. Widerrufstatbestände). Bei Verwirklichung eines der Tatbestände ist die noch nicht entrichtete Steuer innerhalb eines Monats nach Eintritt des jeweiligen Ereignisses fällig. Dabei steht nac...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.1 Anwendung der "neuen" Hinzurechnungsbesteuerung (§ 21 Abs. 4 S. 1)

2.5.1.1 Hintergrund Rz. 50 Die Hinzurechnungsbesteuerung gem. §§ 7 ff. AStG zieht die Steuerpflicht des Hinzurechnungsbetrags i. S. v. § 10 Abs. 1 AStG nach sich, welcher in dem Vz beim im Inland Stpfl. erfasst wird, in dem das Wirtschaftsjahr der ausländischen Zwischengesellschaft endet (§ 10 Abs. 2 S. 1, 2 AStG). Ließe man für Zwecke des zeitlichen Geltungsbereichs der "neu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.2 Entsprechende Anwendung des § 10d EStG für Altverluste (§ 21 Abs. 4 S. 2)

2.5.2.1 Hintergrund Rz. 55 Zwischeneinkünfte können auch negativ sein, d. h. in Form eines Verlustes auftreten. In diesem Fall erfolgt keine Hinzurechnung, § 10 Abs. 1 S. 2 AStG. Sowohl nach altem als auch nach neuem Recht können gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG Verluste, die bei Einkünften entstanden sind, für die die ausländische Gesellschaft Zwischengesellschaft ist, in entsprec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.5 Kürzungsbetrag und Gewerbesteuer (Abs. 5)

2.5.1 Zielsetzung Rz. 504 Hinzurechnungsbeträge unterliegen auf Ebene des Steuerpflichtigen nicht nur der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer, sondern auch der Gewerbesteuer, sofern auf Ebene des Steuerpflichtigen Gewerbesteuerpflicht besteht. Somit entsteht die Notwendigkeit, die Doppelbesteuerung für die Bezüge des § 11 Abs. 1 S. 1 und Gewinne i. S. d. § 11 Abs. 4 AStG a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4 Für die Wegzugsbesteuerung zuständiges Finanzamt

3.4.1 Allgemeine Zuständigkeitsregelung nach § 19 AO Rz. 481 Für die Zuständigkeit, Festsetzung und Erhebung der Einkommensteuer, zu der auch die Wegzugssteuer gehört, gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften in § 19 AO. Die Zuständigkeit richtet sich danach, ob der Stpfl. unbeschränkt (§ 19 Abs. 1 AO) oder beschränkt steuerpflichtig ist (§ 19 Abs. 2 AO). Maßgeblich ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 1.5 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.5.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 156 Gegen die Regelung des § 18 AStG selbst bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[1] Solche Einwendungen können sich nur dann ergeben, wenn die der Anwendung des § 18 AStG zugrundeliegende materiell-rechtliche Norm verfassungsrechtlichen Zweifeln ausgesetzt ist.[2] Rz. 157–169 einstweilen frei 1.5.2 Verhältnis zum Recht der Eu...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AS... / 2.1.1 Einkünftezurechnung nach § 5 Abs. 1 S. 1

2.1.1.1 Tatbestandsvoraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 1 2.1.1.1.1 Person i. S. d. § 2 AStG Rz. 45 § 5 Abs. 1 S. 1 AStG legaldefiniert den Begriff der "Person im Sinne des § 2", um daran tatbestandlich anzuknüpfen. Als nämliche Person wird bezeichnet, wer die persönlichen Voraussetzungen des § 2 AStG erfüllt und zugleich nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 AStG in einem ausländischen Niedrigs...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4 Dokumentationsvorschriften (§ 90 Abs. 3 AO)

13.4.1 Allgemeines Rz. 371 Die Dokumentationsvorschriften ( § 90 Abs. 3 AO) sind Folge der Rechtsprechung des BFH vom 17.10.2001[1]. Der BFH konstatierte hierbei, dass die Beweisführungs- oder Feststellungspflicht hinsichtlich der Existenz von verdeckten Gewinnausschüttungen, selbst bei Sachverhalten, die einen internationalen Bezug aufweisen, bei der Finanzbehörde liegt. Währ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1 Anwendung des § 11 Abs. 1 S. 1

2.1.1.1 Der Steuerpflichtige Rz. 114 Steuerpflichtiger i. S. d. § 11 AStG ist diejenige Person, bei der Hinzurechnungsbeträge der Einkommen- oder Körperschaftsteuer unterlegen haben. Steuerpflichtige i. S. d. Vorschrift sind sowohl natürliche als auch juristische Personen. Als Steuerpflichtige kommen sowohl in Deutschland unbeschränkt als auch beschränkt steuerpflichtige Pers...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht

1.6.2.1 Allgemeines Rz. 95 § 6 AStG ist in verschiedener Hinsicht erheblichen unionsrechtlichen Bedenken ausgesetzt. Nach hier vertretener Auffassung sind verschiedene Teilaspekte der Norm unionsrechtswidrig, im Kern entspricht die Vorschrift aber unionsrechtlichen Anforderungen. Als Folge eines Unionsrechtsverstoßes sind die Regelungen geltungserhaltend zu reduzieren und ins...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.2 Örtliche Zuständigkeit (Abs. 2)

2.2.1 Allgemeines Rz. 596 § 18 Abs. 2 AStG regelt die örtliche Zuständigkeit.[1] Er ist als lex specialis zu den § 18 ff. AO anzusehen und geht diesen daher vor.[2] Im Ergebnis folgt die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit aber auch im Falle der gesonderten Feststellung nach § 18 AStG den Grundsätzen der §§ 18 ff. AO.[3] Rz. 597–604 einstweilen frei 2.2.2 Örtliche Zuständigk...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.4 Versicherungen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungen (Abs. 1 Nr. 3)

2.4.1 Sachlicher Anwendungsbereich Rz. 145 § 8 Abs. 1 Nr. 3 AStG regelt die Einordnung von Einkünften aus dem "Betrieb von Versicherungsunternehmen, Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsinstituten" in den Aktivkatalog. Ferner gilt die Norm für Einkünfte aus dem Betrieb von Finanzunternehmen i. S. d. KWG, an denen Kreditinstitute oder Finanzdienstleistungsinstitute unmitt...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3 Entfallen der Steuer bei nur vorübergehender Abwesenheit (§ 6 Abs. 3)

2.3.1 Hintergrund Rz. 225 Vor dem Hintergrund des Gesetzeszwecks der Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung von im Inland steuerpflichtigen Vermögenszuwächsen bei Wegzug ins Ausland sicherzustellen (s. Rz. 25), erscheint eine Wegzugsbesteuerung unverhältnismäßig, wenn ein Stpfl. nur vorübergehend ins Ausland verzieht und die Anteile bei Rückkehr noch hält. § 6 Abs. 3 AStG ordnet...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.2 Voraussetzungen der Anrechnung ausländischer Hinzurechnungssteuern bei vermittelnder Beteiligung (Abs. 2)

2.2.1 Antragsgebundene Anrechnung bei Hinzurechnung auf Zwischenebene Rz. 270 Nach § 12 Abs. 2 AStG ist in Ergänzung zu Abs. 1 auch eine auf Ebene der vermittelnden Gesellschaft bzw. Betriebsstätte im Rahmen einer vorgeschalteten Hinzurechnungsbesteuerung erhobene Steuer anrechenbar. Die Anrechnung aufgrund einer mit den §§ 7ff. AStG vergleichbaren Hinzurechnungsbesteuerung a...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 17 A... / 1.7.2 Ermessen

Rz. 50 Die Aufklärungs- und Mitwirkungspflicht steht unter Ermessensvorbehalt. Die FinBeh hat dazu bei der Prognose nach pflichtgemäßem Ermessen abzuwägen, ob die Auskunft zu steuererheblichen Tatsachen führen kann.[1] Steht nach der Prognoseentscheidung fest, dass die Auskunft nicht zu steuererheblichen Tatsachen führt, ist das Auskunftsverlangen ermessensfehlerhaft.mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2 Anwendung des § 11 Abs. 3 S. 1

2.3.2.1 Gesonderte (und einheitliche) Feststellung Rz. 308 Neben den anderen für die Anwendung der §§ 7 – 13 AStG relevanten Besteuerungsgrundlage wird insbesondere das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert – und sofern notwendig, einheitlich – festgestellt (§ 18 Abs. 1 S. 1, 3 AStG). Rz. 309 Während das Hinzurechnungskorrekturvolumen gesondert festzustellen ist, sind die B...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.3.2 Anzeigepflicht (Abs. 3 S. 2)

2.3.2.1 Allgemeines Rz. 907 In Fällen, in denen der Stpfl. nach § 8 Abs. 2 AStG geltend macht, dass die Hinzurechnungsbesteuerung unterbleibt, besteht nach neuem Recht grundsätzlich keine Pflicht zur Abgabe einer Feststellungserklärung.[1] Vielmehr hat der Stpfl. in diesen Fällen nach § 18 Abs. 3 S. 2 AStG bei dem zuständigen FA lediglich eine Anzeige nach amtlich vorgeschrie...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6 Verhältnis zu Vorschriften des höherrangigen Rechts

1.6.1 Verhältnis zum Verfassungsrecht Rz. 90 Entgegen im Schrifttum erhobenen Zweifeln[1] verstößt § 6 AStG nicht gegen die Verfassung.[2] Dies wurde mehrfach durch den BFH festgestellt.[3] Die Verfassungsmäßigkeit der Norm kann damit als geklärt betrachtet werden.[4] Rz. 91-94 einstweilen frei 1.6.2 Verhältnis zum Unionsrecht 1.6.2.1 Allgemeines Rz. 95 § 6 AStG ist in verschieden...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 21 A... / 2.5.3 Fortgeltung der Vorschriften über die Vermeidung von Doppelbesteuerung für Steuern aus Alt-Jahren (§ 21 Abs. 4 S. 3)

2.5.3.1 Hintergrund Rz. 60 Nach dem System der Hinzurechnungsbesteuerung i. d. F. vor dem ATADUmsG war die Vermeidung der Doppelbesteuerung wie folgt geregelt: Gem. § 10 Abs. 1 S. 1 AStG a. F. war der Hinzurechnungsbetrag grds. durch Abzug der Steuern der ausländischen Gesellschaft von den Zwischeneinkünften zu ermitteln. Ergab sich durch den Abzug der Steuern ein Verlust, so ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.3.2 Vorübergehende Abwesenheit (§ 6 Abs. 3 S. 1 bis 3)

2.3.2.1 Tatbestand der vorübergehenden Abwesenheit 2.3.2.1.1 Vorübergehende Abwesenheit als temporärer Wegzug Rz. 228 § 6 Abs. 3 S. 1 AStG normiert auf Tatbestandsebene der Rückkehrregelung vermeintlich zwei – aufgrund des Wortes "und" kumulativ zu erfüllende – Voraussetzungen: Die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht muss auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des St...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.3.2.2 Am Schluss eines Veranlagungszeitraums

Rz. 317 Die Feststellung des Hinzurechnungskorrekturvolumens erfolgt zum Schluss eines Veranlagungszeitraums. Veranlagungszeitraum ist dabei stets das Kalenderjahr (§ 25 Abs. 1 EStG, § 31 KStG). Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige (mit seinem Betrieb) bzw. die ausländische Gesellschaft ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr hat. Rz. 318–320 einstweilen freimehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.1.1.4 Bezüge

2.1.1.4.1 Definition und Höhe der Bezüge Rz. 138 Die Aufzählung der in § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 AStG genannten Bezüge ist abschließend.[1] Der Erhalt anderer Bezüge (i. S. d. § 20 EStG) führt nicht zu dem Ansatz des Kürzungsbetrages.[2] Rz. 139 Der Höhe nach handelt es sich bei den Bezügen um Bruttoerträge vor der Verrechnung mit etwaigen Werbungskosten bzw. Betriebsausgab...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.3 Schwierigkeiten oder Zweifel (Art. 25 Abs. 3 OECD-MA)

Rz. 440 Nach Art. 25 Abs. 3 S. 1 OECD-MA streben die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten danach, etwaige Probleme oder Unklarheiten bezüglich der Interpretation oder Anwendung des Abkommens einvernehmlich zu klären. Dies bezieht sich sowohl auf rechtliche als auch auf tatsächliche (Sachverhalts-)Fragestellungen. Weiterhin ermöglicht Art. 25 Abs. 3 S. 2 OECD-MA den zustä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / J. Geschäftsbeziehungen (Abs. 4)

Literatur Andresen, Missverstandener Authorised OECD Approach bei inländischer Betriebsstätte mit mehrjährigen Verlusten, DB 2012, 879; Ditz/Quilitzsch, Die Änderungen im AStG durch das AmtshilfeRLUmsG – Quo vadis Außensteuergesetz?, DStR 2013, 1917; Froitzheim, Steuerliche Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte und deren Auswirkungen auf die Gewinnabgrenzung, Köln 2015; ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 8. Nicht- oder nur unwesentliche Besteuerung

..., nicht oder nur unwesentlich besteuert wird, ... Rz. 41 [Autor/Stand] Unbedeutender Anwendungsbereich des § 16. Der Anwendungsbereich des § 16 ist in der Praxis sehr gering.[2] Dies beruht in erster Linie auf der Tatsache, dass § 16 zwar einerseits nicht auf nahestehende Personen abstellt, jedoch andererseits eine im Ausland ansässige Person voraussetzt, die mit ihren Ein...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / L. Verordnungsermächtigung (Abs. 6)

(6) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Einzelheiten des Fremdvergleichsgrundsatzes im Sinne der Absätze 1, 3 bis 3c und 5 und Einzelheiten zu dessen einheitlicher Anwendung zu regeln sowie Grundsätze zur Bestimmung des Dotationskapitals im Sinne des Absatzes 5 Satz 3 Nummer 4 festzulegen. Rz. 3921 [Autor/S...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.6.1 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 63 Artikel 9 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens (OECD-MA) dient den Vertragsstaaten als "Erlaubnisnorm", um bei fremdunüblichen Verrechnungspreisen Gewinnkorrekturen vorzunehmen. Diese Vorschrift fungiert jedoch nach h. M. nicht als direkte Korrekturanweisung und hat somit keine unmittelbare Durchführungswirkung (keine sog. "Self-Executing Wirkung"); vielmehr ist stets eine...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.1 Allgemeines

Rz. 353 In der heutigen, sich rasant verändernden und globalisierten Welt, stoßen Konzerne, insbes. mit internationaler Präsenz, auf komplexe, grenzüberschreitende Sachverhalte, die auch durch (deutsche) Außenprüfungen untersucht und überprüft werden. Solche Vorgänge mit Auslandsbezug sind für den deutschen Fiskus von erheblicher Bedeutung, da sie über die Problematik "bloße...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.1 Voraussetzungen (Art. 25 Abs. 1 OECD-MA)

Rz. 430 Art. 25 Abs. 1 OECD-MA legt die Kriterien fest, unter denen ein Verständigungsverfahren beantragt werden kann. Ein solches Verfahren ist möglich, wenn: a) Maßnahmen eines Vertragsstaats oder beider Vertragsstaaten b) zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die den Bestimmungen des Abkommens nicht entspricht, und c) ein entsprechender Antrag innerhalb von drei J...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Weiteranwendung des § 21 UmwStG aF (§ 27 Abs 3 Nr 3 UmwStG)

Tz. 14 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Nach § 27 Abs 3 Nr 3 S 1 UmwStG ist § 21 UmwStG aF für solche einbringungsgeborenen Anteile weiter anzuwenden, die auf einer unter das UmwStG aF fallenden Einbringung beruhen. Dies ergibt sich uE bereits aus § 27 Abs 2 UmwStG (s Tz 9). § 21 UmwStG aF ist uE auch auf die nach § 20 Abs 3 S 4 bzw § 21 Abs 2 S 6 UmwStG in Neueinbringungsfällen en...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 1.4.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 27 Der Geltungsbereich schließt alle Steuerarten ein, bei denen Einkünfte die Besteuerungsgrundlage darstellen. Dazu gehören die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, sowie in deren Gefolge auch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Die spezifische steuerliche Behandlung und Art der Veranlagung dieser Einkünfte sind dabei nicht von Bedeutung. Auch die ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.5.2 § 162 Abs. 1 AO

Rz. 409 Nach § 162 Abs. 1 S. 1 AO müssen die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn die Finanzbehörde nicht in der Lage ist, diese zu ermitteln oder zu berechnen. Gemäß § 162 Abs. 1 Satz 2 AO sind dabei alle relevanten Umstände, die für die Schätzung bedeutsam sind, in Betracht zu ziehen. Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß § 90 Abs. 1 und Abs. 2 AO oder ei...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 1.6.2.3 Unionsrechtsverstoß durch Nichtberücksichtigung von Vermögensminderungen

Rz. 104 Die Wegzugsbesteuerung greift nicht bei Vorliegen von Vermögensminderungen, d. h. wenn dadurch ein fiktiver Veräußerungsverlust realisiert würde (s. Rz. 164). Es kommt dadurch zu einer Ungleichbehandlung von Vermögenszuwächsen und Vermögensminderungen. Gerade im Kontext des – auch im Hinblick auf die Wegzugsbesteuerung einschlägigen – Rechtfertigungsgrundes der Aufte...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 14.2 Verständigung (Art. 25 Abs. 2 OECD-MA)

Rz. 436 Nach Art. 25 Abs. 2 S. 1 OECD-MA muss die zuständige Behörde, wenn sie die Einwände des Steuerpflichtigen als gerechtfertigt ansieht, aber selbst keine zufriedenstellende Lösung erreichen kann, versuchen, durch Verständigung mit der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates eine Lösung zu finden, die eine abkommenswidrige Besteuerung vermeidet. In Deutschland i...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 16.2 EU-Streitbeilegungsgesetz

Rz. 463 Neben den bestehenden Verständigungs- und Schiedsverfahren auf Basis von DBA und der EU-Schiedskonvention, bietet das EU-Streitbeilegungsgesetz eine zusätzliche Möglichkeit zur Vermeidung von Doppelbesteuerung bei Streitfällen zwischen EU-Mitgliedstaaten. Dieses Gesetz setzt die EU-Streitbeilegungsrichtlinie um und deckt alle grenzüberschreitenden Sachverhalte innerh...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 13.4.4 § 90 Abs. 4 AO

Rz. 401 Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 ist gemäß § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO die vollständige Vorlage aller Verrechnungspreisdokumentationen innerhalb von 30 Tagen nach der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung vorgesehen. Diese Neuregelung ist Teil der Reformen des sog. DAC-7-Gesetzes [1], durch das eine Modernisierung (insbes. Beschleunigung) der deutschen Betriebsprüfungen ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 11 A... / 2.4.4.1 Auflösung der ausländischen Gesellschaft

Rz. 452 Der Kürzungsbetrag ist anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige Gewinne aus der Auflösung einer ausländischen Gesellschaft erzielt. Im Rahmen der Auflösung wird eine Gesellschaft in der Regel abgewickelt und deren Vermögen anhand der vermögensmäßigen Beteiligung an die Gesellschafter verteilt, bevor die Gesellschaft im Ergebnis erlischt.[1] Sind die Voraussetzungen des ...mehr