BAV (Betriebliche Altersversorgung)
Eine betriebliche Altersversorgung (bAV) ist die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer in bei Vertragsschluss definierten Fällen wie Erreichen einer bestimmten Altersgrenze, Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod Versorgungsleistungen zu zahlen.
Die betriebliche Altersversorgung, auch Betriebsrente genannt, stellt die zweite Säule der Altersversorgungssysteme in Deutschland dar, neben der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule) und der privaten Rentenversicherung (dritte Säule). Umgangssprachlich wird auch der Begriff betriebliche Altersvorsorge gebraucht.
Für die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung gibt es fünf Durchführungswege. Unmittelbare Durchführungswege, die über das Unternehmen direkt finanziert werden, sind die Direktzusage (Pensionszusage) und die Zusage über eine Unterstützungskasse. Für mittelbare Durchführungswege (versicherungsförmig) stehen dem Arbeitgeber die Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherungen zur Auswahl. Abhängig von der Person des Beitragszahlers unterscheidet man zwischen „arbeitgeberfinanzierter“, „arbeitnehmerfinanzierter“ und „mischfinanzierter“ bAV.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung gilt als Instrument zur Mitarbeiterbindung und -motivation. Seit 2002 ist der Grundsatz der Freiwilligkeit des Arbeitgebers bei der bAV, nach dem es alleine in der Entscheidung des Arbeitgebers lag, ob, in welcher Höhe und über welchen Weg er dieses Instrument nutzen möchte, durchbrochen. Seit 1. Januar 2002 hat jeder in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch gegen seinen Arbeitgeber, Teile seines Gehalts wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln – die sogenannte Entgeltumwandlung. Diese Beiträge sind bis zur Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungs- und steuerfrei.
Während nahezu achtzig Prozent der großen Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern und Konzerne eine betriebliche Altersversorgung anbieten, ist sowohl die Verbreitung der bAV als auch deren Durchdringung im Mittelstand wesentlich geringer. Die Bundesregierung hat deshalb für die Legislaturperiode ab 2014 grundlegende Verbesserungen geplant, um die betriebliche Altersversorgung zu stärken.