Fachbeiträge & Kommentare zu Behandlungsfehler

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§ 11 Arzthaftung / 4. Mangelhafte Erhebung und Sicherung medizinischer Befunde

Rz. 57 Das Nichterheben gebotener Diagnose- und Kontrollbefunde stellt zwar einen Unterfall des Behandlungsfehlers dar. Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Beweislastverteilung beim Verstoß gegen die Befunderhebungs- und Sicherungspflicht, die der Gesetzgeber in § 630h Abs. 5 S. 2 BGB übernommen hat, weisen aber Besonderheiten auf. Rz. 5...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 5. Mangelnde Befähigung des Behandelnden

Rz. 59 Gemäß § 630h Abs. 4 BGB wird vermutet, dass die mangelnde Befähigung des Behandelnden[216] für den Eintritt der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten ursächlich war. Schon vor der Kodifizierung führte nach allgemeiner Auffassung die Übernahme der Behandlung durch einen dazu nicht hinreichend befähigten Behandler – wozu auch die unterlass...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 3. Organisationsfehler

Rz. 39 Der Krankenhausträger hat eine sachgerechte Organisation der Arbeitsabläufe im Krankenhaus sicherzustellen, um voraussehbare Gefahren vom Patienten abzuhalten. Mit dem Betrieb des Krankenhauses eröffnet sein Träger potenzielle Gefahrenquellen, die seinem Herrschafts- und Organisationsbereich entstammen und für die er deshalb einstehen muss. Mit der Aufnahme des Patien...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 3. Schutzzweck

Rz. 159 Die Rechtsprechung begrenzt die Schadensersatzpflicht, indem nach dem Schutzzweck der Norm gefragt wird. Eine Haftung besteht nur für diejenigen äquivalenten und adäquaten Schadensfolgen, die aus dem Bereich der Gefahren stammen, zu deren Abwendung die verletzte Norm erlassen oder die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde. Der geltend gemachte Schaden muss in ei...mehr

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§ 11 Arzthaftung / E. Haftungskonkurrenz bei Unfall und nachfolgendem Arztfehler

Rz. 81 Eine Schnittstelle zwischen Arzthaftung und Haftung aus schuldhafter Unfallverursachung bildet die Konstellation einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung nach vorangegangenem fremdverschuldeten Unfall. Grundsätzlich erstreckt sich die Schadensersatzpflicht des Unfallverursachers auf alle Schäden, die durch den Unfall entstanden sind. Dazu gehören auch diejenigen Schäd...mehr

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§ 13 Erwerbsschaden / II. Erwerbsschaden noch in der Ausbildung befindlicher Verletzter

Rz. 177 Kinder, Schüler, Studenten und in einer (nicht bezahlten) Berufsausbildung stehende Verletzte erleiden, wenn sie unfallbedingt arbeitsunfähig werden, keinen aktuellen Verdienstausfall. Ein Erwerbsschaden kann sich für sie aber insbesondere dadurch ergeben, dass sie entweder verspätet ihre Ausbildung beenden und ins Berufsleben eintreten oder dass sie endgültig nicht ...mehr

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§ 40 Bundesbeamtengesetz un... / K. Prozessuale Fragen

Rz. 129 Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde über das Vorliegen eines Dienstunfalls bindet auch die Gerichte, die über Schadensersatzansprüche aus Anlass des Unfalls zu entscheiden haben.[120] Nach Erledigung der Hauptsache kann ein berechtigtes Interesse an einem Fortsetzungsfeststellungsantrag regelmäßig nicht damit begründet werden, es sei beabsichtigt, wegen einer dur...mehr

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§ 38 Haftung der Unternehme... / 3. Rehabilitant, Krankenhausträger, Arzt

Rz. 101 Nach § 2 Abs. 1 Nr. 15 SGB VII genießen Personen Unfallversicherungsschutz, wenn sie von einem dort genannten Sozialversicherungsträger in stationäre Behandlung eingewiesen werden oder wenn sie an Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation teilnehmen und hierbei einen Unfall erleiden. Nur der Unfall steht unter Versicherungsschutz, der ursächlich auf die mit einem Kran...mehr

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Sozialversicherungsverhältnis

Rz. 18 Zwar legt § 116 Abs. 1 SGB X nach seinem Wortlaut nicht ausdrücklich den für den Forderungsübergang maßgeblichen Zeitpunkt fest. Indessen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf den Augenblick des schädigenden Ereignisses abzustellen. Der Ersatzanspruch geht daher grundsätzlich – "in aller Regel"[32] – im Zeitpunkt des Schadensereignisses über...mehr

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§ 11 Arzthaftung / II. Besonderheiten der stationären Krankenhausbetreuung

Rz. 11 Komplexere Vertragsgestaltungen und Haftungszurechnungen finden sich bei der stationären Krankenhausbetreuung, die durch das Patientenrechtegesetz nicht kodifiziert wurde. Auch hier liegt dem Behandlungsverhältnis in der Regel ein schuldrechtlicher Behandlungsvertrag zwischen Patient und Behandlungsträger zugrunde, unabhängig davon, ob der Krankenhausträger – der bei ...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / b) Sonstiger Ausschluss der Rechtswidrigkeit

Rz. 123 Die Rechtswidrigkeit ist nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das zur Verletzung eines absoluten Rechtsguts führende Handeln sozialadäquat ist.[252] Rz. 124 Die nachbarrechtlichen Vorschriften (z.B. § 906 BGB) sind in dem davon erfassten Regelungsbereich maßgebend dafür, ob eine widerrechtliche Handlung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB vorliegt.[253] Ob im Einzelfal...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / III. Haftung gemäß § 89 BGB

Rz. 658 § 89 Abs. 1 BGB ordnet die Anwendung des § 31 BGB auf den Fiskus sowie die Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts an. Damit haften gemäß § 31 BGB auch diese Rechtsträger – wie die juristischen Personen des Privatrechts – auf Ersatz von Schäden, die durch das Handeln ihrer verfassungsmäßigen Vertreter verursacht worden sind. Rz. 659 Fiskus bez...mehr

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§ 11 Arzthaftung / 2. Voll beherrschbare Risiken des medizinischen Geschehens

Rz. 48 Gemäß § 630h Abs. 1 BGB wird ein Fehler des Behandelnden vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war und das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Patienten geführt hat. Stammt die Schädigung aus einem Bereich, dessen Gefahren von dem Behandelnden voll beherrscht werden...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / 2. Beweisvereitelung

Rz. 201 Eine Beweisvereitelung liegt vor, wenn jemand seinem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.[420] Der Rechtsprechung zur Beweisvereitelung liegt der Rechtsgedanke zugrunde, der etwa in den §§ 427, 441 Abs. 3 S. 3, 444 ZPO seinen Ausdruck gefunden hat. Im Arzthaftungsrecht hat dieser Gedanke zu einer eigenständig formulier...mehr

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§ 12 Schadensersatzbegriff / D. Anspruchskonkurrenz

Rz. 35 Die Ausgestaltung des haftpflichtrechtlichen Schadensersatzrechtes in §§ 823 ff. BGB einerseits und in zahlreichen Sondergesetzen andererseits, teilweise mit verschiedenen Regelungen zur Höhe der Schadensersatzverpflichtung, lässt sich systematisch als Bereich gesetzlicher Ansprüche umschreiben. Dem wird üblicherweise gegenübergestellt die Gruppe von Ansprüchen aus Ve...mehr

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§ 11 Arzthaftung / Literaturtipps

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§ 36 Rechtsübergang / 1. Maßgebliche Ansprüche

Rz. 141 § 116 Abs. 1 S. 1 SGB X setzt tatbestandlich das Bestehen eines "auf anderen gesetzlichen Vorschriften" beruhenden Anspruchs auf Ersatz eines Schadens voraus. Dieser Anspruch geht auf den Versicherungsträger oder Sozialhilfeträger über. Bereits der Wortlaut macht deutlich, dass es sich um Ansprüche außerhalb des SGB und derjenigen Vorschriften handeln muss, die als T...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Schadensersatzansprüche nach Abs. 3 S. 1

Rz. 48 Verletzt der Rechtsanwalt die ihm nach Abs. 3 S. 1 obliegende Pflicht, die für die Bemessung des Erfolgshonorars bestimmenden Gründe anzugeben, kann er einem Schadensersatzanspruch seines Auftraggebers ausgesetzt sein. Als Anspruchsgrundlage kommt namentlich § 280 Abs. 1 BGB in Betracht. Erfolgt die Pflichtverletzung im Stadium der Verhandlungen über die Vereinbarung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Wegen desselben Gegenstands

Rz. 228 Die Anrechnung erfolgt nur, wenn die Gebühren nach VV Teil 2 "wegen desselben Gegenstands" entstanden sind wie die Gebühren für das gerichtliche Verfahren, wofür von der Rechtsprechung ein zeitlicher, personeller und sachlicher Zusammenhang gefordert wird. Rz. 229 Es muss also zunächst ein zeitlicher Zusammenhang des gerichtlichen Verfahrens mit der außergerichtlichen...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / d) Behandlungsfehler

Bejaht hat der BGH den erforderlichen Schutzzweckzusammenhang bei einer psychischen Störung von Krankheitswert, die auf einen durch einen Behandlungsfehler verursachten akut lebensgefährlichen Zustand eines nahen Angehörigen zurückzuführen war.[64] Sie war nicht dem Risikobereich des geschädigten Angehörigen, sondern dem des behandlungsfehlerhaft handelnden Arztes zuzurechne...mehr

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zfs 02/2021, Kausalität und... / b) Haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität

aa) Bei der Prüfung des Ursachenzusammenhangs ist zwischen der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität zu unterscheiden. Die haftungsbegründende Kausalität betrifft den Zusammenhang zwischen der Verletzungshandlung und der Rechtsgutsverletzung, d.h. dem ersten Verletzungserfolg, häufig auch Primärverletzung oder Primärschaden genannt. Insoweit gilt das s...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / e) Durchführung der Dienstaufgaben

Rz. 735 § 5 Abs. 1 regelt das Recht und die Pflicht des Chefarztes zur Delegation [1345] der ihm nach dem Chefarztvertrag obliegenden Aufgaben, insbesondere der ärztlichen Aufgaben auf nachgeordnete ärztliche Mitarbeiter. Bei der Aufgabenübertragung hat der Chefarzt zum einen Sorge zu tragen, dass die ihm zur ärztlichen Ausbildung zugewiesenen Mitarbeiter ordnungsgemäß ausgeb...mehr

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zfs 09/2020, Verpflichtung ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [8] II. Die Revision wendet sich ohne Erfolg gegen die Beurteilung des BG, der Kl. stehe aus Nr. 3 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergleichs ein Anspruch auf Ersatz der geltend gemachten Mehrkosten für ihre Reise nach Gran Canaria zu. [9] 1. Gem. Nr. 3 des Vergleichs sollen Pflege- und Betreuungskosten, die ab Vollendung des 25. Lebensjahrs entstehen, ab diesem...mehr

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zfs 06/2020, Der Abfindungs... / C. Prognose

Auswirkungen auf die Höhe einer Abfindung sind denkbar entweder durch coronabedingte, zusätzliche körperliche Beeinträchtigungen oder durch Einwirkungen infolge von Veränderungen des Umfeldes. Natürlich sind genaue Prognosen, wie von Medizinern immer wieder betont wird, aktuell nicht möglich. Nach bisherigem Kenntnisstand kann aber gesagt werden, dass bei den infizierten Pers...mehr

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zfs 06/2020, Der Abfindungs... / II. Verdienstausfall

1. Wie oben ausgeführt, führt wohl eine überstandene Corona-Infektion grundsätzlich – Stand jetzt – im Regelfall nicht per se zu einer weiteren Verschlimmerung der schadenbedingten Beeinträchtigungen. Auswirkungen auf den Verdienstschaden könnte bezüglich der körperlichen Folgen allenfalls eine vorübergehende coronabedingte Krankschreibung von Beginn der Infektion bis zur He...mehr

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zfs 06/2020, Verneinte Befa... / Sachverhalt

Die minderjährige Kl. hat den Träger eines Krankenhauses auf Schadensersatz mit der Begründung verklagt, ihre in dem Krankenhaus durchgeführte Behandlung sei aufgrund des schlechten Allgemeinzustandes der Kl. fehlerhaft gewesen. Der Beschwerdeführer wurde zum Sachverständigen zur Beurteilung der Diagnose und der Behandlung bestellt, Er gelangte zu der Feststellung, dass die ...mehr

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zfs 06/2020, Der Abfindungs... / F. Fazit

Nach aktuellem Kenntnisstand kann die Corona-Pandemie grundsätzlich nur in Ausnahmefällen – und auch da in den allermeisten Fällen nur vorübergehend – bei der Abfindung von Schadenersatzansprüchen aufgrund von Unfällen oder Behandlungsfehlern deren Reduzierung zur Folge haben. Im Gegenteil muss bedacht werden, dass sich durch die coronabedingten Einschränkungen des öffentlich...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / A. Problemstellung

Es ist nicht selten, dass durch einen Unfall oder durch einen Behandlungsfehler ein Mensch zu Schaden kommt, der bereits erhebliche Vorschädigungen aufwies. Es kommt auch vor, dass das Unfallgeschehen einen Menschen trifft, bei dem sich die Unfallfolgen aufgrund einer Schadensanlage besonders gravierend auswirken. Auf Schädigerseite möchte man gern der Einstandspflicht mit H...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / II. Teilkausalität

Eine Mitursächlichkeit,[8] und sei es auch nur i.S.e. Auslösers neben erheblichen anderen Umständen, steht der Alleinursächlichkeit grundsätzlich haftungsrechtlich in vollem Umfang gleich.[9] Eine Ausnahme gilt, wenn feststeht, dass der Behandlungsfehler nur zu einem abgrenzbaren Teil des Schadens geführt hat (abgrenzbare Teilkausalität).[10] Erforderlich ist, dass sich der S...mehr

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zfs 05/2020, Kausalität und... / 2. BGH Beschl. v. 31.5.2016 – VI ZR 305/15

In der Entscheidung v. 31.5.2016[19] stellt der BGH klar, dass das Risiko einer Vorerkrankung generell zu berücksichtigen ist. Die Entscheidung erging im Rahmen eines Haftpflichtprozesses. Die Klägerin hatte sich nach der Diagnose eines Cervex-Karzinoms einer Strahlentherapie unterzogen. In der Folgezeit kam es zu Lymphödemen in beiden Beinen, starken Verhärtungen im kleinen ...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.1 Behandlungsfehler

Rz. 13 Ein Behandlungsfehler ist eine nicht sorgfältige, fachgerechte oder zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt (BGH, Urteil v. 6.5.2003, VI ZR 259/02). Er betrifft alle Bereiche ärztlicher Tätigkeit beim Notfall, beim Krankentransport, in der ärztlichen Praxis, bei Hausbesuchen oder im Krankenhaus. Der Fehler kann medizinischer oder organisatorischer Natur...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom 1.1.1989 an durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 eingeführt (BGBl. I S. 2477). Eine Vorgängervorschrift existiert nicht. Durch Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten v. 20.2.2013 (BGBl. I S. 277) wurde m...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1.2 Beweislast

Rz. 4 Wenn durch die Behandlung ein Gesundheitsschaden eintritt, wird vermutet, dass der Arzt schuldhaft gehandelt und einen Fehler begangen hat (§ 630h Abs. 1 BGB). Der Arzt trägt die Beweislast dafür, dass er nicht schuldhaft gehandelt hat (Beweislastumkehr, BGH, Urteil v. 7.6.2011, VI ZR 87/10). Der Behandlungsfehler muss ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 25 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), BT-Drs. 18/11205. Arbeitsgruppen Ü1-MedJur, Forum MedJur (Hrsg.), Leitfaden für die Zusammenarbeit zwischen Krankenkassen/Pflegekassen und MDK bei drittverursachten Gesundheitsschäden, insbesondere bei Behandlungsfehlern und Pflegefehlern, Stand: November 2009, veröffentlicht im Internet au...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift dient der Verfolgung des vermuteten Rechts auf Schadensersatz durch den Versicherten. Die Krankenkasse soll mit dem Patienten klären, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ihn bei der Verfolgung eines Schadensersatzanspruchs unterstützen. Die Norm konkretisiert und erweitert als lex specialis den Beratungsanspruch des Versicherten (§ 15 SGB I). 1.1 Schade...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1.4 Strafrechtliche Folgen

Rz. 10 Strafrechtlich kann es sich beim Behandlungsfehler insbesondere um fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) oder fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) handeln. Beweiserhebung und Beweiswürdigung liegen beim Strafgericht.mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.4 Unterstützung durch die Krankenkasse

Rz. 19 Die Unterstützung ist dem Versicherten aufgrund eines entsprechenden Antrags (§ 19 Satz 1 SGB IV) oder von Amts wegen zu erteilen (BSG, Urteil v. 6.3.2003, B 4 RA 15/02 R). Die Krankenkasse wird von Amts wegen tätig, wenn sich aus einem konkreten Verwaltungskontakt ein Beratungsbedarf ergibt (BSG, Urteil v. 26.4.2005, B 5 RJ 6/04 R m. w. N.). Rz. 20 Die Krankenkasse tr...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.2 Schadenersatzansprüche

Rz. 15 Der Patient hat einen zivilrechtlichen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens durch erforderliche Heilbehandlungen, Ersatz des Verdienstausfalls sowie Schmerzensgeld, wenn der ärztliche Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden ist (haftungsbegründende und haftungsausfüllende Kausalität). Die Unterstützungsleistung durch die Krankenkasse wird unabhän...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 1.1 Schadensersatz

Rz. 3 Der Patient hat einen Anspruch auf Ersatz des materiellen Schadens durch erforderliche Heilbehandlungskosten sowie auf Schmerzensgeld, wenn der ärztliche Behandlungsfehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden ist (z. B. Lähmungserscheinungen im rechten Bein aufgrund einer Nervenschädigung durch einen fehlerhaften operativen Eingriff). Der Anspruch auf Schadensersatz...mehr

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Sommer, SGB V § 66 Unterstü... / 2.3 Versicherungsleistungen

Rz. 18 Die Unterstützungspflicht der Krankenkasse entsteht, wenn der Versicherte die Leistungen der Krankenkasse wegen der Folgen eines Behandlungsfehlers in Anspruch nimmt. Leistungen der Krankenkasse sind Dienst-, Sach- oder Geldleistungen (§ 2 Abs. 2 Satz 1). Dazu gehören auch Kostenbeteiligungen (z. B. § 27a Abs. 3 Satz 3) oder Kostenerstattungen (z. B. § 13).mehr

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ZErb 03/2020, Schmerzensgel... / 1 Gründe

A. Die Kläger sind die Erben des bei dem streitgegenständlichen Verkehrsunfall am 19.6.2014 gegen 11.30 Uhr schwer verletzten und am 8.4.2016 verstorbenen B. W. Gegenstand des Rechtsstreits sind noch offene Schadensersatzansprüche der Kläger als Erbengemeinschaft gegen den Beklagten zu 1) als Unfallbeteiligten und die Beklagte zu 2) als Haftpflichtversicherung aus diesem Ver...mehr

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zfs 02/2020, Das Neue Schad... / F. Verschuldensunabhängiges Schmerzensgeld (§§ 253 BGB, 11 Abs. 2 StVG)

Die wohl am meisten beachtete Neuerung im Jahre 2002 war die Einführung eines verschuldensunabhängigen Schmerzensgeldes u.a. in §§ 11 Abs. 2 StVG, 253 BGB, also schon bei Vorliegen einer Gefährdungshaftung.[100] Damit erfolgte eine Angleichung an viele andere europäische Staaten.[101] Ihrem Ziel entsprechend brachte die Reform eine Reduktion der gerichtlichen Verfahren und s...mehr

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zfs 01/2020, Ersatzfähiger ... / 2 Aus den Gründen:

"… [6] 1. Im Ausgangspunkt zutreffend geht das BG allerdings davon aus, dass die vom Senat zum "Schockschaden" entwickelten Grundsätze auch in dem Fall anwendbar sind, in dem das schadensbegründende Ereignis kein Unfallgeschehen im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist." [7] a) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung können psychische...mehr

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ZErb 01/2020, Anspruch von ... / 1 Tatbestand

I. Die Klägerin macht Ansprüche auf Herausgabe von Behandlungsunterlagen betreffend ihre verstorbene Tochter geltend. Wegen der Feststellungen des Landgerichts und der erstinstanzlichen Anträge wird auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen. Mit Urt. v. 9.11.2018 hat das Landgericht Karlsruhe die Klage abgewiesen (I 175). Zur Begründung führt es im Wesentlichen aus, fü...mehr

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zfs 01/2020, Ersatzfähiger ... / Leitsatz

Die zum "Schockschaden" entwickelten Grundsätze (vgl. nur Senat NJW 2015, 2246 Rn 9; NJW 2015, 1451 Rn 6 = JuS 2015, 747 [Mäsch]) sind auch in dem Fall anzuwenden, in dem das haftungsbegründende Ereignis kein Unfallereignis im eigentlichen Sinne, sondern eine fehlerhafte ärztliche Behandlung ist. Eine Rechtfertigung dafür, die Ersatzfähigkeit von "Schockschäden" im Falle ärz...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / dd) Adäquanztheorie

Rz. 21 Der Geschädigte kann nur den adäquat durch die Verletzungshandlung verursachten Schaden ersetzt verlangen (so genannte Adäquanztheorie). Danach sind dem Schädiger besonders eigenartige oder ganz unwahrscheinliche und nach dem regelmäßigen Lauf der Dinge nicht zu erwartende Umstände nicht mehr zuzurechnen. Rz. 22 Wann ein Schaden einer schädigenden Handlung noch adäquat...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 6. Überholende Kausalität

Rz. 264 Von überholender Kausalität spricht man, wenn die Auswirkungen des Unfallgeschehens von einem neuen eigenständigen Kausalverlauf überlagert werden (vgl. auch Rdn 323 ff.). Rz. 265 So können z.B. nur besonders gravierende Fehler eines Arztes bei der Behandlung eines Unfallopfers (grober Behandlungsfehler) eine überholende Kausalität auslösen. Rz. 266 In einem anderen Fa...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / 9. Schmerzensgeldbemessung bei Schwerstfällen

Rz. 144 Schwerste Verletzungen im Straßenverkehr, die etwa zu Hirnverletzungen und Querschnittslähmungen geführt haben, führen innerhalb einer kontinuierlichen Entwicklung dazu, dass zunehmend gesteigerte Schmerzensgeldbeträge zugesprochen werden (vgl. Diehl, zfs 2007, 11 f.). Nachdem zunächst jahrzehntelang eine "unsichtbare Grenze" dahingehend bestand, dass Schmerzensgelde...mehr

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§ 2 Haftungsgrundlagen / aa) Unmittelbare Schäden und Folgeschäden

Rz. 9 Reparaturkosten für den unfallbeschädigten Pkw (BGH NJW 1976, 1396), die Bergungskosten, die Wertminderung sowie der Wertersatz bei Totalschaden sind z.B. unmittelbare Schäden. Rz. 10 Sachfolgeschäden sind der Nutzungsausfall, die Mietwagenkosten und die dem Geschädigten entstehenden Rechtsverfolgungskosten, aber auch z.B. der Schaden, der anlässlich der unfallbedingten...mehr