Fachbeiträge & Kommentare zu Beratungshilfe

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde erweist sich als begründet. Der angefochtene Beschluss des LG beruht auf einer Verletzung des Rechts, da § 16 Nr. 4 RVG nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Dem Antragsteller steht für die Beratung in der Angelegenheit Zugewinn eine weitere Vergütung nach Nr. 2503 VV nebst Auslagenpauschale und Umsatzsteuer in Höhe von EUR 97,44 zu. Das BerHG sie...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 2 Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde der Antragstellerin ist kraft Zulassung gem. der §§ 55 Abs. 4, 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 6 RVG statthaft und zulässig. In der Sache ist das Rechtsmittel teilweise begründet. Der angefochtene Beschluss des LG hält der rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Der Antragstellerin steht für die Beratung in insgesamt vier Angelegenheiten eine Vergütung nach § 2 Abs...mehr

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AGS 10/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

Wird der Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe von dem Rechtsuchenden beauftragt, die außergerichtliche Abänderung eines Unterhaltstitels gegenüber drei Kindern zu verlangen, so liegen drei verschiedene Angelegenheiten vor, in denen der Anwalt seine Gebühren jeweils gesondert erhält. AG Mülheim a.d. Ruhr, Beschl. v. 10.9.2009–34 II 568/09; 34 II 569/09mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine An... / I. Der Fall

Der Anwalt war zunächst für den Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren tätig. Anschließend kam es zum Rechtsstreit vor dem SG. Der Anwalt meldete nach Abschluss des Verfahrens eine Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV an. Die Landeskasse war der Auffassung, darauf müsse die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr der Nr. ...mehr

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AGS 02/2011, Beratungshilfe... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist gem. § 6 Abs. 2 BerHG i.V.m. §§ 11 Abs. 2, 24a RPflG zulässig. Die Erinnerung ist auch begründet. Die Antragstellerin hat ein konkretes Rechtsproblem aufgezeigt, nämlich das Mieterhöhungsverlangen v. 27.10.2010. Dass dieses Mieterhöhungsverlangen auch ohne vorherigen Versuch, die Sache selbst zu klären, ein Rechtsproblem beinhaltet, zeigt sich schon aus den...mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / 1 Aus den Gründen

Das Gericht nimmt Bezug auf die zutreffenden Ausführungen in dem angefochtenen Beschluss, die es sich zu Eigen macht. Lediglich ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Das vorliegende Verfahren ist dieselbe Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG wie die Sache 103 II 4710/10, in welcher der Antragstellerin bereits Beratungshilfe bewilligt worden ist. Zu Recht geht der angefocht...mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine An... / Leitsatz

Eine Anrechnung der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens kommt in sozialgerichtlichen Angelegenheiten nicht in Betracht, da hier die vorangegangene Tätigkeit bereits durch den nach Nr. 3103 VV verringerten Rahmen der Verfahrensgebühr erfasst wird. SG Aachen, Beschl. v. 27.2.2009 – S 9 AS ...mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / 2 Anmerkung

"Einmal im Leben" hieß in den 70er Jahren eine Fernsehserie. Daran fühlt man sich erinnert, wenn man solche Entscheidungen zur Bewilligung von Beratungshilfe liest. Was hier alles unter einem einheitlichen Rahmen und einem inneren Zusammenhang zusammengefasst wird, ist – wie hier – oft nicht nachzuvollziehen. Man hat manchmal den Eindruck, dass allein die Zahlungspflicht der ...mehr

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AGS 10/2011, Beschränkung d... / Leitsatz

Auch bei urheberrechtlichen Abmahnfällen kann sich die Bewilligung von Beratungshilfe von Verfassungs wegen regelmäßig auf den ersten Fall beschränken, wenn der Rechtsuchende im Auftrag verschiedener Rechteinhaber von verschiedenen Rechtsanwälten wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen abgemahnt wurde, die sich aus jeweils ähnlichem Verhalten des Rechtsuchenden ergeben s...mehr

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AGS 05/2009, Beratungshilfe... / Leitsatz

Die Beratungshilfegebühr ist auch in Verfahren, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, grundsätzlich nach dem unmissverständlichen Wortlaut der Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV in hälftiger Höhe auf die Verfahrensgebühr als Nettogebühr anzurechnen. Die Entscheidung über die Erinnerung gegen die Festsetzung einer Prozesskostenhilfevergütung ist in sozialrechtlichen Verfahren...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / 1 Sachverhalt

Die von der Antragstellerin vertretene Mandantin hatte einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe für die Angelegenheit "Getrenntleben, Ehescheidung, Folgesachen insbesondere Unterhaltsfragen, Vermögensauseinandersetzung und Sorgerechtsfragen/Umgang" erhalten. In der Folgezeit wurde die Mandantin von der Antragstellerin in der Zeit von April 2007 bis Januar 2008 anwaltlich...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

1. Allerdings ist die Verfahrensgebühr vom Urkundsbeamten zutreffend nach Nr. 3103 VV und nicht nach Nr. 3102 VV bemessen worden. Denn Nr. 3103 VV bestimmt, dass die Gebühr nach Nr. 3102 VV für Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen – wie hier – gem. § 3 RVG Betragsrahmengebühren entstehen, nur 20,00 EUR bis 320,00 EUR (statt 40,00 EUR bis 460,00 EUR) beträgt, falls ei...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 2 Aus den Gründen

Nach Nr. 2503 VV i.V.m. Nr. 1008 VV war vorliegend die Geschäftsgebühr um 2 x 30 %, also 2 x 21,00 EUR, zu erhöhen, da eine Mehrheit von Auftraggebern vorlag. Da es sich bei der im Rahmen der Beratungshilfe anfallenden Geschäftsgebühr um eine Festgebühr handelt, war diese gem. Nr. 1008 VV um 30 % je weiteren Auftraggeber zu erhöhen. § 1629 Abs. 3 BGB ist eine Regelung zur gese...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / 1 Sachverhalt

Der von dem Antragsteller vertretenen Mandantin war ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe für die Angelegenheit "Scheidung und Folgesachen" erteilt. Für die Bereiche Hausrat, Unterhalt und Ehescheidung hatte der Antragsteller bereits die Festsetzung von Gebühren in Höhe von jeweils 97,44 EUR begehrt. Es wurden jedoch nur einmalig 97,44 EUR festgesetzt. Die hiergegen ger...mehr

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AGkompakt 02/2009, Keine An... / II. Die Entscheidung

Im Verfahren gilt Nr. 3103 VV Die Urkundsbeamtin hat zutreffend festgestellt, dass der Gebührentatbestand für die Verfahrensgebühr die Nr. 3103 VV – nicht Nr. 3102 VV – ist, denn es ist eine Tätigkeit im Vorverfahren, also in einem weiteren der Nachprüfung des Verwaltungsakts dienenden Verwaltungsverfahren vorausgegangen. Der niedrigere Gebührenrahmen greift ein, weil die Vor...mehr

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AGS 12/2009, Beratungshilfe... / 2 Aus den Gründen

II. 1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung an und gibt ihr statt, weil dies zur Durchsetzung des Grundrechts der Beschwerdeführerin aus Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 und Abs. 3 GG angezeigt ist (§ 93a Abs. 2 Buchst. b) BVerfGG). Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen vor (§ 93c Abs. 1 BVerfGG). Die für die Beurteilun...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnu... / Leitsatz

Die Beratungshilfegeschäftsgebühr wird nicht auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens vor dem Sozialgericht angerechnet. SG Aachen, Beschl. v. 3.9.2009 – S 6 R 142/08mehr

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AGS 04/2011, Beratungshilfe... / Leitsatz

Von einer einheitlichen Angelegenheit i.S.d. § 2 Abs. 2 BerHG ist auch dann auszugehen, wenn in dem einen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein bei ihm lebendes Kind geltend machen will und in dem anderen Verfahren der Antragsteller einen Unterhaltsanspruch für ein weiteres, nicht bei ihm lebendes Kind abwehren will. In einfach gelagerten Fällen ist die...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / Leitsatz

Wenn Beratungshilfe für die Angelegenheiten "Unterhalt, Scheidung oder Personensorge" gewährt wird, ist für die Frage, ob "dieselbe Angelegenheit" vorliegt, zwischen der Scheidung und den zugehörigen Folgesachen sowie den Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Trennung zu differenzieren und insgesamt vier Komplexe, nämlich 1. Scheidung als solche, 2. Angelegenheiten im Zusa...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

Die vorliegende Problematik "Anrechnung der Beratungshilfegebühr" wird von den Kostensenaten des LSG unterschiedlich bewertet (vgl. Beschl. v. 1.2.2007–L 12 B 8/06 AS und Beschl. v. 18.3.2008 – L 1 B 41/07 AL). Der Rechtsanwalt stützt seine Rechtsauffassung auf den Beschluss des ersten Senats. Da es sich hierbei um die jüngere Entscheidung handelt, wird dieser Argumentation g...mehr

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AGS 02/2009, Umfang der Ang... / Leitsatz

Bei einer Beratungshilfetätigkeit für die Scheidung und deren Folgen ist auch dann gebührenrechtlich von verschiedenen Angelegenheiten auszugehen, wenn diese später im gerichtlichen Verbundverfahren geltend zu machen wären; § 16 Nr. 4 RVG ist nicht analog anwendbar. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14.10.2008 – I-10 W 85/08mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / Anmerkung

Die zitierte Entscheidung des OLG Düsseldorf ist abgedruckt unter AGS 2009, 79 = JurBüro 2009, 39 = OLGR 2009, 154 = NJW-RR 2009, 430 = FamRZ 2009, 1244 = Rpfleger 2009, 90 = RVGprof. 2009, 62.mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / Leitsatz

Es liegen auch dann mehrere Auftraggeber i.S.d. Nr. 1008 VV vor, wenn der Anwalt von der noch nicht geschiedenen Ehefrau sowie ihren Kindern mit der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen beauftragt wird. Die Geschäftsgebühr der Nr. 2503 VV erhöht sich dann um 30 % je weiterem Auftraggeber. AG Heidenheim, Beschl. v. 24.3.2009 – GR 952/08 Bmehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / Leitsatz

In Sozialgerichtsverfahren, in denen Betragsrahmengebühren nach § 3 RVG anfallen und wegen der vorgerichtlichen Befassung des Rechtsanwalts ein verminderter Gebührenrahmen für die Verfahrensgebühr nach Nr. 3103 VV gilt, ist Anm. Abs. 2 S. 1 zu Nr. 2503 VV teleologisch zu reduzieren und von einer Anrechnung der hälftigen Beratungshilfegebühr abzusehen. SG Dresden, Beschl. v. 2...mehr

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AGS 09/2009, Keine Anrechnu... / Anmerkung

Die zitierten Entscheidungen des LSG Nordrhein-Westfalen sind abgedruckt in L 12 B 8/06 AS: AGS 2008, 347 (Anrechnung) L 1 B 41/07 AL: AGS 2008, 348 m. Anm. N. Schneider = NJW-Spezial 2008, 507 = RVGreport 2008, 389 (keine Anrechnung). Eine Anrechnung abgelehnt haben ebenso: SG Dresden AGS 2009, 229 = RVGreport 2009, 146 = NJW-Spezial 2009, 285, SG Augsburg AGS 2009, 396, SG Aac...mehr

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AGS 02/2011, Zuständiges Be... / 2 Aus den Gründen

Der Vorlagebeschluss des AG ist aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen, damit erneut eine Vorlage an das LG erfolgen kann, denn dieses ist das zuständige Beschwerdegericht. Der Senat teilt nicht die Auffassung des LG, wonach das OLG gem. §§ 119 Abs. 1 Nr. 1b, 23a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 11 GVG das zuständige Beschwerdegericht sei. Vielmehr ist in Beschwerdesachen, welche...mehr

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AGS 08/2009, Unzulässige Ve... / 1 Aus den Gründen

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Versagung von Beratungshilfe für einen Widerspruch gegen die Kürzung von Leistungen nach dem SGB II. I. Die Beschwerdeführerin bezieht Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sie erhielt von der zuständigen ARGE im Oktober 2007 einen Änderungsbescheid, in dem bei den Leistungen eine Haushaltsersparnis wegen ihres ...mehr

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AGS 05/2009, Keine Anrechnu... / 1 Aus den Gründen

1. Der Senat folgt grundsätzlich der mittlerweile in der Rspr. der Oberlandesgerichte vorherrschenden Ansicht, dass auch bei der Vergütungsfestsetzung für einen im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt die Anrechnungsvorschrift in Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV Anwendung findet (i.d.S. auch OLG Braunschweig, Beschl. v. 12.9.2008, AGS 2008, 606; OLG Bamberg, Besch...mehr

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AGS 07/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Der Erinnerungsführer stützt seine Auffassung, dass eine Anrechnung nicht zu erfolgen habe, im Wesentlichen auf die Entscheidung des OLG Stuttgarts v. 15.1.2008–8 WF 5/08. Insoweit ist festzustellen, dass der 8. Senat des OLG Stuttgart im Hinblick auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BGH v. 22.1.2008 – VIII ZB 57/07, in der der BGH seine Auffassungen zu Anrech...mehr

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AGS 03/2009, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Mit ihrer Beschwerde macht die Landeskasse geltend, auf die in Höhe von 508,30 EUR berücksichtigte 1,3-Verfahrensgebühr müsse sich der Antragsteller die ausweislich der Klageschrift wohl angefallene 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV hälftig anrechnen lassen. Die Beschwerde der Landeskasse ist gemäß §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig und begründet. Mit Erfolg rügt di...mehr

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AGS 10/2011, Mehrere Angele... / 1 Aus den Gründen

Die infolge Zulassung durch das LG gem. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG i.V.m. §§ 56 Abs. 2, 55 RVG zulässige weitere Beschwerde ist teilweise begründet. Zwar hat es das LG entgegen § 33 Abs. 6 S. 4 i.V.m. § 33 Abs. 4 S. 1 RVG im Verfahren der weiteren Beschwerde unterlassen, die erforderliche Nichtabhilfeentscheidung zu treffen (vgl. Gerold/Schmidt/Mayer, RVG, 19. Aufl., § 33 Rn 15). A...mehr

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zfs 06/2011, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen:

„ … III. Für die neue Verhandlung weist der Senat auf Folgendes hin: [8] 1. Das BG wird auf der Grundlage des im Berufungsverfahren zu berücksichtigenden Tatsachenvortrags Feststellungen zum Verzug des Bekl. mit der Bezahlung der Hauptforderung zu treffen haben. Auf dieser Grundlage wird es zu entscheiden haben, ob und inwieweit dem Kl. möglicherweise deshalb kein Schaden ent...mehr

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AGS 06/2011, Materiell-rech... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat von der Darstellung eines Tatbestandes abgesehen. Zu dem Anspruch auf Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat es die Auffassung vertreten, dem nach der Geschäftsgebühr berechneten Schadensersatzanspruch des Klägers wegen Verzugs des Beklagten stehe nicht entgegen, dass sein Anwalt ihn möglicherweise nicht auf die Möglichkeit der Ber...mehr

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FF 05/2009, Alles wird gut?

Jörg Kleinwegener Die Beratungshilfe, deren Voraussetzungen und deren Abrechnung ist ein Thema, welches die Anwaltschaft, gerade aber auch die im Familienrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen, intensiv beschäftigt. Hatte man Anfang der 1980-Jahre mit bundesweiten Kosten von 14 bis 18 Mio. Mark für die Beratungshilfe gerechnet, war man im Jahre 2006 dann doch etwas erstaunt, ...mehr

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zfs 10/2009, Schadensersatz... / 3 Anmerkung

Das OLG hat zu Unrecht einen in Form von Anwaltskosten entstandenen Schaden der Klägerin verneint. Bei jeder der vom OLG angenommenen Varianten wären der Klägerin Anwaltskosten entstanden. I. Hinweispflicht des Rechtsanwalts Dem OLG ist zunächst insoweit zuzustimmen, dass der Rechtsanwalt verpflichtet ist, den Mandanten bei begründetem Anlass auf die Möglichkeiten von Beratung...mehr

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zfs 06/2011, Schadensersatz... / 3 Anmerkung

Einwand der Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe Der Entscheidung ist zuzustimmen. Wäre der Anwalt des Gläubigers im Rahmen der Beratungshilfe tätig geworden, so würde der Gläubiger diesem nur die Beratungshilfegebühr nach Nr. 2500 VV RVG in Höhe von 10 EUR schulden (siehe § 44 S. 2 RVG). Zutreffend weist der BGH darauf hin, dass der Schuldner gleichwohl einem Schadensersatz...mehr

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AGS 06/2009, Anrechnung von... / 2 Aus den Gründen

Der Antragstellerin steht aufgrund der Bewilligung des AG Beratungshilfe zu. 1. Die von der Antragstellerin beauftragten Rechtsanwälte erhalten gem. § 44 RVG für ihre Tätigkeit im Rahmen der Beratungshilfe eine Vergütung nach dem RVG aus der Landeskasse. Ihnen steht nach Nr. 2503 VV eine Geschäftsgebühr in Höhe von 70,00 EUR und nach Nr. 2508 VV eine Einigungsgebühr in Höhe ...mehr

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AGS 09/2009, Mehrere Angele... / Leitsatz

Die Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen in einer familiären Auseinandersetzung ist nicht nur eine Angelegenheit i.S.d. §§ 2, 6 BerHG, 15 RVG, auch wenn nur ein Berechtigungsschein ausgestellt worden ist, sondern beinhaltet verschiedene Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG. Beratung in Fragen des Ehegattenunterhalts, des Kindesunterhalts, des Umgangsrechts und des e...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung überzeugt. Bisher ist die Rspr. und Kommentarliteratur davon ausgegangen, dass wegen der Prozessstandschaft nur ein Auftraggeber vorliege. Wie das AG Heidenheim zu Recht ausführt, gilt dies aber nur für gerichtliche Verfahren, nicht für außergerichtliche Vertretungen. Auch hier ist daher die Geschäftsgebühr der Nr. 2500 VV nach Nr. 1008 VV zu erhöhen. Praxis...mehr

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AGS 07/2009, Gebührenerhöhu... / 1 Sachverhalt

Die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hatte dem Ehemann der Antragstellerin angezeigt, dass sie die Antragstellerin anwaltlich vertrete, Auskunft über das Einkommen während der letzten zwölf Monate vom Ehemann gefordert und mitgeteilt, dass nach Erteilung der Auskünfte die Ansprüche der Antragstellerin und der gemeinsamen Kinder berechnet werden. Die Antragstelle...mehr

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AGS 06/2011, Umfang der Ang... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert von 200,00 EUR ist erreicht, § 33 Abs. 3 S. 1 RVG. Die Beschwerde ist auch innerhalb der Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) eingelegt worden. Das OLG ist als Beschwerdegericht gem. § 119 Abs. 1 Nr. 1a GVG zuständig, weil die angegriffene Entscheidung von dem...mehr

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AGS 04/2011, Verfahrenskost... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts gem. § 121 Abs. 2 ZPO liegen entgegen der Ansicht des FamG vor. § 121 ZPO ist im vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger (§§ 249 ff. FamFG) gem. § 113 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 112 Nr. 1, § 231 Abs. 1 Nr. 1 FamFG anwendbar. 1. Die Vorschrift des § 121 Abs. 2 ZPO sieht in Verfahren ohne Anwaltszwang eine ...mehr

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zfs 10/2009, Schadensersatz... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … II. … 2. Indes ist der Klägerin ein Schaden nicht entstanden, da sie ihrem Rechtsanwalt für seine vorprozessuale Tätigkeit weder Vergütung gezahlt hat, noch eine solche schuldet. a) Ein Anspruch der Partei auf Schadensersatz in Höhe der Geschäftsgebühr nach §§ 13, 14 Nr. 2300 VV RVG entsteht erst, wenn sie den fälligen Vergütungsanspruch ihres Rechtsanwal...mehr

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zfs 03/2008, RA Dr. Michael Burmann

RA Dr. Michael Burmann Bislang ist es unstreitig Teil unserer Rechtskultur, dass auch Personen, die über keine Einkünfte verfügen, den Zugang zum Recht erhalten müssen. Allerdings ist Rechtsberatung nicht zum Null-Tarif möglich. Vor dem Hintergrund, dass die Ausgaben für Beratungshilfe in den letzten Jahren angestiegen sind, will der Gesetzgeber nunmehr das Beratungshilfegese...mehr

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AGS 11/2011, § 111 FamFG al... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn dem Erinnerungsführer steht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz auch für die Sache "Hausratsteilung" zu. Der Beratungshilfeanspruch des Erinnerungsführers ist nicht durch die bereits im Verfahren 25 II 2377/10 bewilligte Beratungshilfe mit umfasst. Denn die beiden Verfahren betreffen nicht dieselbe Angelegenheit in diesem Sinne. Dab...mehr

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AGS 03/2011, Kein Beratungs... / 2 Aus den Gründen

Das Rechtsmittel ist zulässig, bleibt aber in der Sache ohne Erfolg. Der Senat teilt die Auffassung des LG, dass gegenständlich unterschiedliche Familiensachen, für die ein Beratungshilfeschein erteilt ist, vergütungsrechtlich jedenfalls in der Regel unterschiedliche Angelegenheiten darstellen und daher entsprechend den in den verschiedenen Gegenständen erfolgten anwaltliche...mehr

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AGS 03/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 RVG zulässig und begründet; sie führt zur Abänderung des angefochtenen Beschlusses in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang. Zu Recht rügt die Landeskasse die unterbliebene Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die gerichtliche Verfahrensgebühr. 1. Der BGH hat bereits in seinen Urteilen vom...mehr

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AGS 07/2011, Eine Angelegen... / 1 Sachverhalt

Unter dem 4.9.2009 erhielt der rechtsuchende Bürger von einer Anwaltskanzlei ein Abmahnschreiben wegen einer Urheberrechtsverletzung im Internet. Am 14.9.2009 suchte er den antragstellenden Rechtsanwalt auf, der ihm erläuterte, dass die Sache über Beratungshilfe abgerechnet werde könne, dass der rechtsuchende Bürger aber noch Unterlagen vorbeibringen müsse, um den Antrag auf...mehr

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AGS 08/2011, Beratungs- und Prozess-, Verfahrenskostenhilfe. Ein Handbuch und Nachschlagwerk für die Praxis. Von Dipl.-Rpfl. Stefan Lissner, Dipl.-Rpfl. Joachim Dietrich, RiLG Silke Eilzer, Dipl.-Rpfl. Rita Germann und Bezirksrevisorin Monika Kessel. Verlag Kohlhammer. 1. Aufl. 2010. XXI, 368. S. 64,90 EUR.

In der täglichen Praxis spielen die Beratungshilfe, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe eine immer größere Rolle. Zahlreiche Probleme und Streitfragen haben sich hier ergeben, beginnend mit dem Bewilligungsverfahren bis zum späteren Festsetzungsverfahren. Anliegen der Verfasser war es, für diese Gesamtmaterie ein Lehrbuch herauszugeben, das sich an den Bedürfnissen der Pr...mehr

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AGS 01/2011, Erforderlichke... / 2 Anmerkung

Das BVerfG hat sich in der letzten Zeit bereits mehrfach mit Fragen zur Bewilligung von Beratungshilfe befasst. Als roter Faden lässt sich erkennen, dass wesentlich für die Frage der Bewilligung ist, ob ein Rechtsuchender, der über ausreichende Mittel zur Rechtsverfolgung verfügt, sich in der Situation des nicht bemittelten Antragstellers anwaltliche Hilfe gesucht hätte. So ...mehr