Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Durchführung der Mitbestimmung

Rz. 194 Die Ausübung der Mitbestimmung erfolgt im Regelfall im Wege der Betriebsvereinbarung.[276] Möglich sind auch formlose Regelungsabreden. Rz. 195 Checkliste: Unterrichtung des Betriebsratsmehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / III. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 192 Die Einführung und Durchführung des BYOD ist mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG [273] und nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG.[274] Der Betriebsrat hat im Hinblick auf BYOD Überwachungsrechte nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und die Unterrichtungs- und Beratungsrechte nach § 90 BetrVG.[275]mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / IV. Betriebsvereinbarung über den Gebrauch von Handys

Rz. 230 Muster 6.4: Betriebsvereinbarung über den Gebrauch von Handys Muster 6.4: Betriebsvereinbarung über den Gebrauch von Handys zwischen dem Betriebsrat der XY-GmbH, Straße, PLZ Ort – nachfolgend: Betriebsrat – und der XY-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Vorname _________________________ Name _________________________ Straße _________________________ PLZ ______________...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Muster

Rz. 128 Aufgrund der jeweils zu berücksichtigenden Einzelfallumstände werden nachfolgend keine Musterbetriebsvereinbarungen, sondern exemplarische Beispiele von in der Praxis abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen zur Bildschirmarbeit abgedruckt. Diese sollten zwingend vor einer Verwendung den jeweiligen individuellen betrieblichen Anforderungen und etwaigen künftigen Rechts...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Betriebsvereinbarung

Rz. 120 Muster 4.2: BV zur Überlassung von Mobiltelefonen u.a. Muster 4.2: BV zur Überlassung von Mobiltelefonen u.a. … Betriebsvereinbarung zur Nutzungsüberlassung von Mobiltelefonen, Tablet-Computern, BlackBerrys, iPhone oder iPad zwischen _________________________ – Unternehmer – und _________________________ – Betriebsrat – wird Folgendes vereinbart: 1. Gegenstand Diese Betriebsv...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / f) Betriebsvereinbarung als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO?

Rz. 50 Die Aufzählung in Art. 46 Abs. 3 DSGVO ist nicht abschließend (Wortlaut: "insbesondere"). Daher sind auch weitere genehmigungsbedürftige Garantieinstrumente zur Legitimierung von grenzüberschreitendem Datenverkehr denkbar. Als sonstiges Garantieinstrument i.S.v. Art. 46 Abs. 3 DSGVO kommt insbesondere die Betriebsvereinbarung (bzw. die Gesamt- oder Konzernbetriebsverei...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / III. Betriebsverfassungsrechtliche Grenzen – § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 12 Neben den datenschutzrechtlichen Vorgaben sind auch die mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften, ­allen voran § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Dieses Mitbestimmungsrecht erfasst technische Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistungen der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Überwachung vollzieht sich durch die Ermittlung der Daten, Überarbeit...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Einrichtung von neuen elektronischen Kommunikationssystemen

1. § 90 BetrVG Rz. 172 Nach § 90 BetrVG (vgl. § 2 Rdn 53 ff.) muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die Planung von technischen Anlagen rechtzeitig und unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen unterrichten.[249] Planung ist die gedankliche Vorwegnahme eines bestimmten Ziels und seiner Verwirklichung (Einsatz von Mitteln, Zeitaufwand usw.), um den gewünschten Erfolg mög...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Sicherheitsbeauftragte

Rz. 53 In Unternehmen mit i.d.R. mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte unter Mitwirkung des Betriebsrats zu bestellen, § 22 SGB VII. Dabei zählen bei der Feststellung der Beschäftigtenanzahl auch leitende Arbeitnehmer i.S.d. Betriebsverfassungsgesetzes, Schüler und Studenten, betreute Kinder in Tageseinrichtungen oder ehrenam...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / b) Weisungen zu Art und Weise der Nutzung

Rz. 96 Nicht zuletzt aus Gründen der Kostenkontrolle, der Überwachung der Arbeitszeiten und der Unfallverhütung kann ein Arbeitgeber ein Interesse daran haben, die Nutzung von Mobiltelefonen zeitlich oder sachlich einzugrenzen. Beispielsweise kann die Nutzung auf bestimmte Tageszeiten beschränkt werden, auf das (europäische) Inland oder auch darauf, das Mobiltelefon nicht wä...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / 2. Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der Arbeitnehmer

Rz. 102 Regelmäßig enthalten Navigationssysteme Zielspeicher. Im Zielspeicher kann der Benutzer Ziele unter einem frei wählbaren Namen speichern. Das System speichert die Daten gleichzeitig auch im Adressbuch. Sie können dann später im Adressbuch die Adresse dem Navigationssystem übergeben und die Zielführung starten. Rz. 103 Hierin liegt die Möglichkeit einer Überwachung des...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. Mitbestimmungsrecht

Rz. 44 Dass es sich bei der Keylogger-Software um eine technische Einrichtung handelt, die zur Überwachung der Leistung oder des Verhaltens der Arbeitnehmer im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bestimmt ist, dürfte unstreitig sein. Möchte der Arbeitgeber also eine solche Software einsetzen, hat er das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zu wahren (vgl. Rdn 12 ff.).mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / V. Beweisverwertung

Rz. 16 Die prozessuale Verwertung der durch die Videoüberwachung gewonnenen Beweise hat in aller Regel für den Arbeitgeber große Bedeutung. Im Kündigungsschutzprozess trifft ihn die Beweislast. Deshalb ist er bspw. darauf angewiesen, den bestrittenen Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung (auch wegen etwaiger strafrechtlicher Delikte zu Lasten des Arbeitgebers) durch d...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / A. Einführung

Rz. 1 Soziale Netzwerke wie LinkedIn, Facebook, Google+, Twitter und XING sind auch aus der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken. In Deutschland soll es im Jahr 2016 bereits mehr als 45,5 Mio.[1] Nutzer gegeben haben. Nach einer aktuellen Studie aus Januar 2021 sollen es nunmehr bereits 66 Mio. Nutzer sein und damit ca. 79 % der deutschen Bevölkerung.[2] Die Entwicklungen im B...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / B. Arbeitsschutzgesetz

Rz. 8 Da nur bei einem bestimmten Gefährdungspotential der betrieblichen Arbeit gesetzliche Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften existieren und diese auch dann nur den rechtlichen Rahmen für die Arbeitsorganisation bilden, hängt die Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes in der betrieblichen Praxis von der Mitwirkung aller Beteiligten, vom Arbeitgeber über die Arbeitne...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / 2. Whistleblowing

Rz. 41 Arbeitgeber erwarten generell und werden darin durch die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt, dass jeder Arbeitnehmer vermeintliches Fehlverhalten des Arbeitgebers selbst, eines Vorgesetzten oder Kollegen zuerst unternehmensintern anzeigt, bevor er hiermit an die Öffentlichkeit geht und es insbesondere im Web 2.0 veröffentlicht (so genanntes "Whistle...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / c) Aufzeichnungspflichten gem. § 16 Abs. 2 ArbZG

Rz. 100 Auch bei der Vertrauensarbeitszeit sind die Aufzeichnungspflichten zu beachten.[123] Gem. § 16 Abs. 2 S. 1 1. Hs. ArbZG ist der Arbeitgeber bislang nur verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit (§ 3 S. 1 ArbZG), vgl. Rdn 18, hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen; diese Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Der Arbeitgeb...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / b) Ankündigungsfrist

Rz. 120 § 12 Abs. 3 TzBfG bestimmt, dass der Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung nur verpflichtet ist, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt. Rz. 121 Die Berechnung der Ankündigungsfrist unterliegt den allgemeinen Regeln der §§ 186 ff. BGB, so dass es auf den Zugang der Mitteilung beim Arbeitnehmer ankommt.[141] Der ...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 161 "Bring Your Own Device" (BYOD)[240] bedeutet den Einsatz privater Geräte der Beschäftigten bei der Arbeitstätigkeit, z.B. im Home-Office. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und mobilen Vernetzung verschmelzen zunehmend die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel und Medien. (BYOD) ermöglicht es Arbeitn...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / H. Social Media Richtlinien

Rz. 85 Nicht zuletzt wegen der Unbekümmertheit vieler Mitarbeiter im Umgang mit Social Media und der fehlenden Kenntnis damit verbundener Risiken bietet es sich an, den Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen durch verbindliche Richtlinien festzulegen. Es empfiehlt sich dabei, gleichzeitig die Nutzung internettauglicher Geräte zu regeln (näheres dazu siehe § 1 Rdn 1 ff...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Spracherkennungssysteme

Rz. 159 Spracherkennungssysteme sind zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle geeignet. Dadurch können die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer betroffen werden. Rz. 160 Checkliste: Spracherkennungssystememehr

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§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 35 Die grundsätzliche Entscheidung des Arbeitgebers darüber, ob er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Internet und E-Mail neben der dienstlichen Nutzung erlaubt oder diese verbietet, hat wesentliche Auswirkungen auf seine Kontrollbefugnis. Da der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung ein berechtigtes Interesse an der Überwachung des Nutzungsverhaltens s...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 10. Tipps für Arbeitnehmervertreter

Rz. 156 Die Wirksamkeit einer Kündigung muss bekanntlich in vollem Umfange von dem Kündigenden, also dem Arbeitgeber, bewiesen werden. Bereits die Überschriften in diesem Abschnitt machen deutlich, welche Möglichkeiten für den Arbeitnehmer bestehen, die Kündigung anzugreifen. Hat es der Arbeitgeber unterlassen, klare Handlungsanweisungen vorzugeben, führt dies allein bereits...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / I. Verstoß wegen der Nutzung sozialer Netzwerke

Rz. 34 Der Arbeitnehmer kann sich vertragswidrig verhalten, wenn er soziale Netzwerke am Arbeitsplatz entgegen einem Verbot nutzt oder sich nicht an die Vorgaben des Arbeitgebers hält. Das Verbot der Privatnutzung kann der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung des Betriebsrats aussprechen. Nur wenn die Gestattung unter Bedingungen erfolgt, greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 A...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / C. Elektronische und biometrische Zugangskontrollen

Rz. 20 Elektronische Zugangskontrollen erlauben es dem Arbeitgeber, den Zutritt von Arbeitnehmern auf das Betriebsgelände oder zu sonstigen Einrichtungen davon abhängig zu machen, dass sich die Mitarbeiter mit einem bestimmten elektronischen oder biometrischen Schlüssel ausweisen. Der elektronische Schlüssel kann etwa in einer Chipkarte, in einem Magnetstreifen oder in sonst...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / b) § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 152 In Betracht kommt zunächst ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG,[222] wenn die konkret in dem System vorhandenen und verwendeten Betriebs- oder Anwendungsprogramme (Software) Verhaltens- oder Leistungsdaten der Arbeitnehmer ermitteln und aufzeichnen.[223] Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hat der Betriebsrat mitzubestimmen, bei der Einführung und Anwend...mehr

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Vorwort

Die Digitalisierung der Arbeitswelt nimmt immer mehr Fahrt auf mit Auswirkungen für alle Bereiche des Arbeitsrechts und des Datenschutzrechts. Als zusätzlicher Booster für die Digitalisierung hat die ­COVID-19-Pandemie gewirkt. Arbeitgeber und Beschäftigte haben die mobile Arbeit von zu Hause vielfach und noch weitaus öfter als bisher eingesetzt und damit einen wichtigen Bei...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / I. Datenschutzrechtliche Grenzen

Rz. 21 Auch biometrische und elektronische Zugangskontrollen können das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers beeinträchtigen. Denn es schützt den Einzelnen vor der Preisgabe und der Verwendung persönlicher Daten.[34] Persönliche Daten werden aber auch durch biometrische Zugangskontrollen erhoben. Für die Kontrolle eines Fingerabdrucks ist es erforderlich, dass d...mehr

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§ 7 Homeoffice / II. Arbeitszeit

Rz. 47 Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice, insbesondere wenn sie in den Räumen des Arbeitnehmers geleistet wird, ist die Dauer und Lage der Arbeitszeit.[94] Hier empfiehlt es sich, dass die Parteien hierüber genaue Vereinbarungen treffen.[95] Dabei sind die beiderseitigen Interessen entsprechend zu berücksichtigen. Insofern ist anzuraten, zwi...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Dienstliche Nutzung

Rz. 2 Die dienstliche Nutzung des Internets ist in etlichen Betrieben gang und gäbe und häufig für einen reibungslosen Betriebsablauf essenziell. Individualrechtliche Grundlage für die Internet-, Intranet- und E-Mail-Nutzung ist, sofern der Arbeitsvertrag hierzu keine ausdrückliche Regelung trifft, das Direktions- und Weisungsrecht des Arbeitgebers. Dem Arbeitgeber obliegt d...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / b) Höchstgrenze und Ausgleichszeitraum

Rz. 21 Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich auf bis zu zehn Stunden pro Werktag verlängert werden. Die Verlängerung muss dabei arbeitszeitrechtlich nicht gerechtfertigt werden. Warum und in welchem Umfang die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängert wird, ist arbeitszeitrechtlich ohne Relevanz.[25] Entscheidend ist lediglich, dass die Zehn-Stunden-Grenze eing...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / II. Kontrolle bei Verbot der privaten E-Mail-Nutzung

Rz. 41 Soweit der Arbeitgeber die private Nutzung von E-Mails untersagt, hat die Kontrolle den datenschutzrechtlichen Grundsätzen zu folgen. Hierbei ist eine Gesamtabwägung zwischen den Interessen des Arbeitgebers an einer Kontrolle der dienstlichen E-Mails und den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers vorzunehmen. Zu berücksichtigen ist insbesondere, dass die persönlichk...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 5. Arbeitgeberbewertungsportale

Rz. 63 Verschiedene Internetportale geben den Nutzern die Möglichkeit – meist anonym – manche nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Arbeitgebers, andere unabhängig von einer solchen Zustimmung, ihren ­Arbeitgeber, Kollegen und Vorgesetzten zu bewerten. Hinsichtlich der Zulässigkeit der Beteiligung des Arbeitnehmers in solchen Portalen gelten dieselben Grundsätze wie beim Umg...mehr

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§ 11 Datenschutz / C. Fazit zum neuen Datenschutzrecht und Ausblick

Rz. 59 Die DSGVO stellt Unternehmen vor eine Vielzahl von Herausforderungen. Insbesondere müssen Datenflüsse und Datenverarbeitungen deutlich weitergehender als bislang dokumentiert werden. Beschäftigte müssen zudem ausführlich über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert und ihre Rechte sichergestellt werden. Ansonsten drohen hohe Strafen, nicht nur in Ges...mehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 2. Wirksamkeitsvoraussetzungen

Rz. 71 Eine Abmahnung kann grundsätzlich formfrei ausgesprochen werden, also insbesondere auch mündlich.[91] Wegen der strengen inhaltlichen Anforderungen kann jedoch nur dringend empfohlen werden, die Schriftform zur Beweissicherung einzuhalten. Abmahnungsberechtigt sind diejenigen Vorgesetzten, die maßgebliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem betroffenen Mitarbeiter haben....mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / 1. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

Rz. 27 Elektronische oder biometrische Zugangskontrollen können die Einführung und die Anwendung technischer Einrichtungen im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG darstellen. Dies setzt voraus, dass die Zugangskontrollen dazu bestimmt sind, das Verhalten und die Leistungen der Arbeitnehmer zu überwachen. Die Überwachung mittels elektronischer oder biometrischer Zugangskontroll...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / I. Mobile Kommunikationsmittel und Arbeitszeit

Rz. 113 Durch den Einsatz mobiler Kommunikationsmittel sind Arbeitnehmer heutzutage nicht zwingend ortsgebunden. Dementsprechend wird die Arbeitsleistung von mehr und mehr Beschäftigten nicht mehr unbedingt in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erbracht, sondern zunehmend auch außerhalb der Betriebsstätte. Rz. 114 Beispielmehr

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§ 1 Dienstliche und private... / 3. Gegenrechte des Arbeitnehmers

Rz. 78 Wird eine Abmahnung ausgesprochen, hat zunächst jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Gegendarstellung abzugeben, die in die Personalakte aufzunehmen ist.[102] Verpflichtet ist der Arbeitnehmer hierzu nicht. Daneben besteht die Möglichkeit, die Beschwerderechte der §§ 84 ff. BetrVG in Anspruch zu nehmen.[103] Der Arbeitnehmer hat danach das Recht, sich sowohl bei seinem ...mehr

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§ 9 Arbeitsschutz / 1. Verpflichtungen des Arbeitgebers

Rz. 10 Die innerbetriebliche Organisation des technischen Arbeitsschutzes obliegt dem Arbeitgeber gem. den §§ 3–14 ArbSchG. Er muss einerseits auf die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und andererseits auf die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft achten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorsc...mehr

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§ 5 Überwachungseinrichtungen / A. Einleitung

Rz. 1 EDV lässt sich aus dem Arbeitsalltag kaum mehr wegdenken. Spätestens ihr Ausfall zeigt uns, in welchem Umfang wir auf Computer und moderne Technologien angewiesen sind. Denn die Nutzung wird als zwingend erforderlich angesehen; ihre Vorteile stehen im Mittelpunkt der Betrachtung. Die gleichzeitig bestehenden Gefahren dringen hingegen selten in das Bewusstsein. Das gilt...mehr

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Rationalisierungsschutz / 11.1 Beteiligungsrechte der Personalvertretung

Zu beachten sind die gesetzlichen Beteiligungsrechte des Personalrats/Betriebsrats bei jeder Maßnahme, die auf Grundlage des RatSchTV Ang durchgeführt werden soll.mehr

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Rationalisierungsschutz / 4 Unterrichtungspflicht/Beratungspflicht

Nach § 2 des Tarifvertrags ist der Personalrat/Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die vorgesehene Rationalisierungsmaßnahme zu unterrichten. "Rechtzeitig" meint den Zeitpunkt, in dem die Änderung konkret beabsichtigt ist und feststeht, dass die beabsichtigte Maßnahme voraussichtlich für Angestellte auch zu einem Wechsel der Beschäftigung oder zur Beendigung von Arbei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.4 Verwalterbericht

Rz. 42 Als Beiwerk zu den soeben dargestellten Rechenwerken der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter gem. § 156 Abs. 1 InsO im ersten Berichtstermin einen mündlichen Bericht vor der Gläubigerversammlung abzugeben (sog. Verwalterbericht). Darin hat er nach § 156 Abs. 1 Satz 1 InsO über die wirtschaftliche Lage des Schuldners und ihre Ursachen zu berichten. Er hat na...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / 2.2.5 Insolvenzplan

Rz. 46 Nach § 217 InsO können die Befriedigung der absonderungsberechtigten Gläubiger und der Insolvenzgläubiger, die Verwertung der Insolvenzmasse und deren Verteilung an die Beteiligten sowie die Haftung des Schuldners nach der Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem Insolvenzplan abweichend von den Vorschriften des Gesetzes geregelt werden. Rz. 47 Der Insolvenzplan wir...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1 Transfermaßnahmen (Abs. 1)

Rz. 11 Die Teilnahme von Arbeitnehmern, die aufgrund von Betriebsänderungen oder im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses von Arbeitslosigkeit bedroht sind, an Transfermaßnahmen wird nach Abs. 1 Satz 1 gefördert, wenn sich die Betriebsparteien im Vorfeld der Entscheidung über die Einführung von Transfermaßnahmen, insbesondere im Rahmen ihrer Verhand...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.5 Verfahren

Rz. 52 Leistungen für Transfermaßnahmen nach § 110 setzten einen entsprechenden Antrag voraus (Klein, in: Gagel, SGB III, § 110 Rz. 50). Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Rolfs, in: ErfK, SGB III, § 110 Rz. 29; Bieback, in: BeckOK; SGB III, § 110 Rz. 5 ; Apidopoulos, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 110 ...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.10 Verfahren

Rz. 62 Transferkurzarbeitergeld nach § 111 setzt einen entsprechenden Antrag voraus. Antragsberechtigt ist der Arbeitgeber oder die Betriebsvertretung, § 323 Abs. 2 Satz 1 (Krodel, in: Niesel, SGB III, § 216b Rz. 2). Betriebsvertretung kann der Betriebsrat oder Personalrat sein sowie die besonderen Interessenvertretungen in der Seeschifffahrt (Bordvertretung, Seebetriebsrat ...mehr

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Sauer, SGB III § 110 Transf... / 2.1.3 Förderungsfähige Transfermaßnahmen

Rz. 36 Nach Abs. 1 Satz 2 sind unter Transfermaßnahmen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt zu verstehen, an deren Finanzierung sich Arbeitgeber angemessen beteiligen. Weder im Gesetz selbst noch in einer diesbezüglichen Verordnung sind die hierunter fallenden Maßnahmen beschrieben. Die Transfermaßnahmen dienen der Eingliederung der Arbeitne...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 2.2 Dauerhafter Arbeitsausfall (Abs. 2)

Rz. 13 Im Gegensatz zum Kug ist beim Transferkurzarbeitergeld ein dauerhafter Arbeitsausfall Anspruchsvoraussetzung. Liegt nur ein vorübergehender Arbeitsausfall vor, kommt das normale Kug nach den §§ 95ff. in Betracht. Nach Abs. 2 liegt ein dauerhafter Arbeitsausfall vor, wenn infolge einer Betriebsänderung i. S. v. § 110 Abs. 1 Satz 3 die Beschäftigungsmöglichkeiten für di...mehr

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Sauer, SGB III § 111 Transf... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift regelt das Transferkurzarbeitergeld. Beim Transferkurzarbeitergeld handelt es sich um einen eigenständigen Anspruch des Arbeitnehmers, der vom Arbeitgeber oder dem Betriebsrat geltend gemacht wird. Rz. 4 Abs. 1 beschreibt den arbeitsmarktpolitischen Zweck der Regelung. Das Transferkurzarbeitergeld dient zum einen dazu, bei den von betrieblichen Restruktur...mehr