Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsrat

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§ 54 Beschlussverfahren / I. Einigungsstelle

Rz. 22 Das Verfahren über die Einrichtung und Besetzung einer Einigungsstelle ist in § 100 Abs. 1 ArbGG besonders geregelt. Die Entscheidungsbefugnis obliegt dem Vorsitzenden der Kammer allein. Der Antrag auf Bestellung des Vorsitzenden und/oder der Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle kann nur wegen offensichtlicher Unzuständigkeit der Einigungsstelle zurückgewiesen w...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 3. Betriebsverfassungsrechtliche Fragen

Rz. 6 Im Rahmen der Einführung sowie der Durchführung von Telearbeit/Mobiler Arbeit stehen dem Betriebsrat umfangreiche Beteiligungsrechte zu. Während bei der Einführung lediglich Informations- und Unterrichtspflichten nach den §§ 90, 92, 93, 95 BetrVG eingreifen, stehen dem Betriebsrat bei der Durchführung regelmäßig Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 (Verteilun...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Allgemeines

Rz. 435 Fühlt sich ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder Arbeitnehmern des Betriebes benachteiligt, kann er sich ggü. den zuständigen Stellen des Betriebes nach § 84 Abs. 1 BetrVG beschweren. Es setzt, trotz seiner Regelung im BetrVG, das Bestehen eines Betriebsrates nicht voraus. Der Arbeitgeber hat die Beschwerde ggü. Benachteiligungen, ungerechter Behandlung und so...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / bb) Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten gem. §§ 92 ff. BetrVG

Rz. 102 Vereinzelt haben unterinstanzliche Gerichte einen Unterlassungsanspruch des Betriebsrats auf Durchführung einer vorläufigen personellen Maßnahme im Rahmen einer einstweiligen Verfügung bejaht (vgl. LAG Köln v. 13.8.2002 – 12 Ta 244/02, juris; LAG Niedersachsen v. 25.7.1995 – 11 TaBV 68/95, juris; ArbG Frankfurt am Main v.13.11.1985 – 9 BVGa 53/85). Das BAG hatte dies...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / l) Namensliste nach § 1 Abs. 5 KSchG

Rz. 803 Sind bei einer Kündigung aufgrund einer Betriebsänderung nach § 111 des BetrVG die Arbeitnehmer, denen gekündigt werden soll, in einem Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat namentlich bezeichnet, so wird gem. § 1 Abs. 5 KSchG vermutet, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Rz. 804 Der Interessenausgleich bedarf d...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / bb) Mitbestimmte Arbeitsordnungen

Rz. 174 Mitbestimmte Arbeitsordnungen basieren auf § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG. Danach hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in Fragen der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen. Von diesem Mitbestimmungstatbestand erfasst wird nach der Rspr. des BAG die gesamte Gestaltung des Zusammenle...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / 2. Zeitlicher Umfang der Arbeitsleistung

Rz. 120 Der zeitliche Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung steht grds. zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. Die Dispositionsfreiheit wird jedoch durch das ArbZG eingeschränkt. Weitere Einschränkungen können sich aus Tarifverträgen ergeben. Rz. 121 Haben die Parteien das vom Arbeitnehmer geschuldete Arbeitszeitvolumen nicht (ausdrücklich) vereinbart, so ist ihr Will...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / d) Kündigungsmöglichkeiten

Rz. 1219 Das Zustimmungserfordernis nach § 103 BetrVG besteht in allen Fällen der Kündigung aus wichtigem Grund. Hat der Arbeitgeber vor Eintritt des Sonderkündigungsschutzes eines Wahlbewerbers eine – sozial nicht gerechtfertigte – ordentliche Kündigung erklärt und hierauf bezogen einen Auflösungsantrag gestellt, kommt eine entsprechende Anwendung von § 15 Abs. 3 S. 1 KSchG...mehr

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§ 52 Zuständigkeit der ArbG / 2. Insb.: Angelegenheiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz

Rz. 31 In der Praxis liegt den meisten Beschlussverfahren eine Streitigkeit nach dem BetrVG zugrunde. Ein Beschlussverfahren ist nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aber auch dann durchzuführen, wenn sich das streitige Beteiligungsrecht aus einem anderen Gesetz ergibt (z.B. § 14 AÜG). Dagegen ist das Beschlussverfahren nicht eröffnet für Individualansprüche der Arbeitnehmer (z.B. ...mehr

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§ 19 AGG / I. Beschwerderecht, § 13 AGG

Rz. 82 Ein Beschäftigter hat das Recht sich bei einer zuständigen Stelle des Betriebes, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn er sich im Zusammenhang mit seinem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, vom Vorgesetzten, von anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes benachteiligt fühlt. Die Beschwerde ist sodann zu prüfe...mehr

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§ 83 Digitale Überwachung u... / I. Mitbestimmungsrechte

Rz. 15 Im Rahmen der Einrichtung bzw. Nutzung von digitalen Überwachungsmaßnahmen sind die Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu beachten. Für das Eingreifen des Mitbestimmungsrechts aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG genügt die objektive Geeignetheit der jeweiligen technischen Einrichtung zur Überwachung, auf die subjektive Überwachungs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 4. Rechtsfolgen bei Verletzung der gesetzlichen Mitbestimmungsrechte

Rz. 640 Wird das gesetzlich zwingende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 bzw. Nr. 10 BetrVG vom Arbeitgeber nicht beachtet, so kann der Betriebsrat aufgrund seines Initiativrechtes gem. §§ 2a, 80 ff. ArbGG seine Rechte im Beschlussverfahren vor dem zuständigen ArbG geltend machen. Rz. 641 In materiell-rechtlicher Hinsicht hat der Verstoß gegen das zwingende Mitbestimm...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Leistungskontrolle

Rz. 1589 Da angestellte Vertriebskräfte im Außendienst ihre Leistungen noch immer größtenteils außerhalb des Betriebs und daher außerhalb des Einwirkungs- und Kontrollkreises des Arbeitgebers erfüllen, sind Kontrollmaßnahmen ihnen ggü. nur schwer durchführbar. Daher kann Kontrolle, so sie denn nicht durch technische Einrichtungen erfolgt (vgl. zu den Möglichkeiten digitaler ...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / f) Betriebsstilllegung

Rz. 659 Wie sich aus § 15 Abs. 4 KSchG ergibt, stellt die Betriebs- oder Teilbetriebsstilllegung ein dringendes betriebliches Erfordernis für eine betriebsbedingte Kündigung dar (BAG v. 14.3.2013 – 8 AZR 153/12, Rn 25; BAG v. 26.5.2011 – 8 AZR 37/10, Rn 25, BAG v. EzA BGB 2002 § 613a Nr. 125). Eine Kündigung wegen geplanter Betriebsstilllegung ist aber nur dann durch dringend...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 82. Personalakten

Rz. 1331 Ob und in welcher Art der Arbeitgeber eine Personalakte führt, obliegt allein seiner Entscheidung (GK-BetrVG/Wiese, § 83 Rn 7). Eine gesetzliche Verpflichtung besteht dazu nicht. Ein Arbeitnehmer hat daher auch keinen Anspruch darauf, dass eine geführte Personalakte mit fortlaufenden Seitenzahlen versehen ist (BAG v. 16.10.2007, BG 2008, 819, 820). Insb. wegen öffen...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / II. Zulässigkeit

Rz. 23 Versetzung und Umgruppierung unterliegen gem. § 99 BetrVG in Unternehmen, in denen i.d.R. mehr als 20 wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt sind, der Mitbestimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat kann bei Vorliegen einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG enumerativ aufgeführten Gründe die Zustimmung verweigern. Der Arbeitgeber darf dann allenfalls eine vorläufige person...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / g) Befristung mit Sachgrund

Rz. 224 Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist gem. § 14 Abs. 1 S. 1 TzBfG auch zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund für eine Befristung liegt nach dieser Vorschrift insb. vor:mehr

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§ 2 Personalbeschaffung / IV. Richtlinie für die innerbetriebliche Stellenausschreibung

Rz. 17 Soweit eine Betriebsvereinbarung über eine innerbetriebliche Stellenausschreibung nicht besteht, werden die entsprechenden Verfahrensgrundsätze üblicherweise in Zusammenarbeit mit den Führungskräften in einer RL festgelegt und – soweit vorhanden – dem Betriebsrat zur Kenntnis gebracht. Rz. 18 Muster 2.2: Richtlinie für eine innerbetriebliche Stellenausschreibung Muster...mehr

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§ 72 Unternehmensinterne Er... / B. Interviews zur Aufklärung von Compliance-Verstößen

Rz. 2 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an Interviews zur Aufklärung von Compliance-Verstößen im Unternehmen teilzunehmen. Die Pflicht ergibt sich aus dem Weisungsrecht des Arbeitgebers (Rudkowski, NZA 2011, 612, 612; Vogt, NJOZ 2009, 4206, 4212 f.). Zwar ist das Weisungsrecht dergestalt eingeschränkt, dass die Weisung billigem Ermessen entsprechen muss und die grundrechtli...mehr

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§ 78 Beschäftigtendatenschutz / 4. Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einer Kollektivvereinbarung ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten, § 26 Abs. 1 S. 1 Var. 3 BDSG

Rz. 40 Mit der Aufnahme des Rechtfertigungsgrundes der Ausübung oder Erfüllung der sich aus einem Gesetz oder einem Tarifvertrag, einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung (Kollektivvereinbarung) ergebenden Rechte und Pflichten der Interessenvertretung der Beschäftigten in § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG hat der Gesetzgeber eine im BDSG a.F. bestehende lückenhafte Regelung ergänzt. Der ...mehr

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§ 29 Kündigung / (2) Personenbedingte Kündigung aus anderen Gründen

Rz. 124 Bei anderen personenbedingten Kündigungen, z.B. wegen fehlender fachlicher Eignung, muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Tatsachen mitteilen, die aus seiner Sicht zum dauernden Fortfall der Eignung für die Tätigkeit führen. Rz. 125 Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über die betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Gründe für di...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / b) Mehrarbeit

Rz. 446 Auch die Weigerung eines Arbeitnehmers, Mehrarbeit, z.B. an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen zu leisten, kann eine die Kündigung rechtfertigende Arbeitsverweigerung sein. Eine Arbeitspflichtverletzung liegt aber nicht vor, wenn die Mehrarbeit unzulässig ist, weil sie die gesetzlich oder tariflich zulässigen Höchstarbeitszeiten überschreitet. Vom Arbeitgeber angeordne...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / VII. Interne Ermittlungen

Rz. 9 Die Durchführung von Mitarbeiter-Interviews, die eingesetzt werden, um Compliance-Verstöße aufzudecken, löst ebenso kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG aus (vgl. § 72; Rudkowski, NZA 2011, 612, 615; Zimmer/Heymann, BB 2010, 1853, 1854; für eine teilweise Mitbestimmungspflicht Mengel/Ullrich, NZA 2006, 240, 244 f.). Zwar stellt die Teilnahmeverpflicht...mehr

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§ 29 Kündigung / dd) Unterrichtung bei bestehendem Interessenausgleich

Rz. 105 Die Erstellung eines Interessenausgleiches mit Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG entbindet den Arbeitgeber nicht von der Anhörung des Betriebsrates zu den auszusprechenden Kündigungen nach § 102 BetrVG (BAG v. 20.5.1999 – 2 AZR 148/99, NZA 1999, 1039).mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / C. Antragsbefugnis

Rz. 10 Der im Beschlussverfahren gestellte Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller antragsbefugt ist. Das bedeutet, er muss ein eigenes Recht geltend machen. Die Antragsbefugnis ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens zu prüfen. Sie entspricht der Prozessführungsbefugnis im Zivilprozess. Antragsbefugnis und Beteiligtenstatus fallen nicht notwendig zusammen. A...mehr

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§ 29 Kündigung / gg) Besonderheiten bei der Unterrichtung anlässlich betriebsbedingter Kündigungen

Rz. 108 Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber den Betriebsrat hinsichtlich der Sozialauswahl über die Gründe informieren, die ihn zur Auswahl gerade des gekündigten Arbeitnehmers bewogen haben (BAG v. 29.3.1984, NZA 1984, 169). Hiervon umfasst sind auch die Sozialdaten der vergleichbaren, jedoch nicht gekündigten Arbeitnehmer (BAG v. 26.10.1995 – 2 AZR 1026/...mehr

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§ 55 Einstweiliger Rechtssc... / a) Schulungsveranstaltungen

Rz. 92 Entsprechend § 37 Abs. 6, 7 i.V.m. Abs. 2 BetrVG sind Betriebsratsmitglieder für die Teilnahme an Schulungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes freizustellen, sofern die Veranstaltungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Teilweise wird ein Anspruch auf Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes zum Besuch ei...mehr

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§ 29 Kündigung / a) Voraussetzungen

Rz. 147 Der Weiterbeschäftigungsanspruch setzt nach § 102 Abs. 5 S. 1 BetrVG zunächst voraus, dass der Betriebsrat der Kündigung ordnungsgemäß innerhalb der vorgeschriebenen Frist widersprochen hat. Der Beschluss des Betriebsrates muss nach § 33 BetrVG ordnungsgemäß gefasst worden sein und den Voraussetzungen des § 102 Abs. 3 BetrVG entsprechen. Das Gesetz verlangt für die E...mehr

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§ 25 Änderungskündigung / J. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 70 Der Weiterbeschäftigungsanspruch ist bei der Änderungskündigung nur dann von Interesse, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt. Dann wird allein die Beendigungskündigung zur gerichtlichen Überprüfung gestellt und insoweit gilt die vom BAG entwickelte Rspr. zum Weiterbeschäftigungsanspruch (KR/Rost, § 2 KSchG Rn 118; Slege, DB 1975, 1512). Rz. 71 Nimmt der A...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / II. Betriebsvereinbarung

Rz. 49 In der Praxis häufiger vorzufinden sind dagegen Versorgungsregelungen, die auf einer Betriebsvereinbarung basieren. Auf den Abschluss einer solchen Betriebsvereinbarung hat der Betriebsrat allerdings keinen Rechtsanspruch, soweit es um die grundsätzliche Frage der Einführung betrieblicher Versorgungsleistungen geht. Die Einführung von Leistungen der betrieblichen Alte...mehr

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§ 29 Kündigung / (a) Dauerndes Unvermögen

Rz. 120 Erfolgt die Kündigung aufgrund dauernder Unmöglichkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat nur über die Tatsachen zu unterrichten, aus denen sich dieser Umstand ergibt (BAG v. 30.1.1986 – 2 AZR 668/84, NZA 1987, 555). Dies kann ein entsprechender Feststellungsbescheid eines Sozialversicherungsträgers oder ein ärztliches ...mehr

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§ 54 Beschlussverfahren / M. Vergleich

Rz. 34 Die Beteiligten können sich außergerichtlich einigen. Anders als im Urteilsverfahren führt die Mitteilung eines außergerichtlichen Vergleiches nicht zur Beendigung des Beschlussverfahrens (BAG v. 9.7.1981 – 2 AZR 788/78). Dazu bedarf es der Rücknahme des Antrages oder der Erledigungserklärung aller Beteiligten. Rz. 35 Gem. § 83a Abs. 1 S. 1 ArbGG können die Beteiligten...mehr

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§ 29 Kündigung / 7. Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 145 Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer nach dem KSchG Klage auf Feststellung erhoben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, muss der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers diesen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstre...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Rechtsprechung des BAG zu § 77 Abs. 6 BetrVG

Rz. 556 Kommt es zu keiner Ablösung der bestehenden Betriebsvereinbarung, bleibt dem Arbeitgeber nach § 77 Abs. 5 BetrVG die Möglichkeit der Kündigung der bisherigen Regelung (BAG v. 10.3.1992 – 3 ABR 54/91, NZA 1993, 234), wobei diese Kündigung ohne Angabe von Kündigungsgründen erfolgen kann (vgl. Blomeyer, DB 1985, 2506 ff. und DB 1990, 173) und keiner inhaltlichen Kontrol...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / (3) Form

Rz. 1587 Die Beratung findet nur auf Verlangen von Arbeitgeber, Betriebsrat oder betroffenem Arbeitnehmer statt. I.d.R. geht der Versuch eines Interessenausgleiches zwischen Unternehmer und Betriebsrat voraus (§§ 111, 112 Abs. 1 S. 1 BetrVG). Findet eine Beratung allerdings nicht statt, besteht kein Anspruch auf eine Transfermaßnahme. Rz. 1588 Beratungspflicht besteht bereits...mehr

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§ 62 Arbeitnehmerforderunge... / 2. Insolvenzereignisse

Rz. 15 Der Anspruch auf Insolvenzgeld setzt die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers voraus, die sich in einem der drei in § 165 Abs. 1 S. 1 SGB III aufgelisteten Insolvenzereignisse manifestiert: (1) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, (2) die Abweisung der Eröffnung mangels Masse oder (3) eine vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit im Inland. Rz. 16 Die beiden ers...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / IV. Geschenke und Zuwendungen

Rz. 6 Weiterhin steht dem Betriebsrat im Zusammenhang mit einem CoC, der festlegt, dass Arbeitnehmer von Lieferanten und anderen Dritten keine Geschenke und Zuwendungen annehmen dürfen, ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu. In Bezug auf diese Geschenke hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht mit Blick auf die Fragen, ob und in welchem Wert die Arbeitne...mehr

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§ 29 Kündigung / bb) Gesamtbetriebsrat

Rz. 74 Der Gesamtbetriebsrat ist gem. § 50 Abs. 1 S. 1 BetrVG nur zuständig, wenn eine Angelegenheit das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betrifft und nicht durch einzelne Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann. Eine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates liegt daher nur ausnahmsweise vor, bspw. wenn ein Arbeitsverhältnis mehreren Betrieben des Unte...mehr

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§ 71 Compliance: Mitbestimm... / VI. Amnestie- oder Kronzeugenregelungen

Rz. 8 Dem Betriebsrat steht bezogen auf die sogenannten Amnestie- oder Kronzeugenregelungen ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zu. Diese Regelungen sollen den Arbeitnehmer animieren, an der Aufklärung von Verstößen mitzuwirken und versprechen ihm als Gegenleistung einen Haftungs- und/oder Kündigungsverzicht (Leipold, NJW-Spezial 2011, 56, 57). Die Entschei...mehr

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§ 80 Flexibilisierung der A... / II. Betriebsvereinbarung zum Recht auf Nichterreichbarkeit

Rz. 17 In eine zunächst scheinbar entgegengesetzte Richtung gehen betriebliche Vereinbarungen, die Zeiten expliziter Nichterreichbarkeit bzw. Ausnahmen von der Inanspruchnahme außerhalb der regulären Arbeitszeit regeln. Flexibilisierung der Arbeitszeit und explizite Vereinbarungen zur Nichterreichbarkeit schließen sich aber nicht zwingend aus. Vielmehr geht es gerade darum, ...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / 11. Kein Formerfordernis bei klassischen Abwicklungsverträgen

Rz. 37 Abwicklungsverträge, die das Arbeitsverhältnis nicht beenden, sondern nur die Modalitäten der Trennung regeln, sind keine Auflösungsverträge i.S.v. § 623 BGB. Sie sind daher auch nicht vom Formerfordernis des § 623 BGB erfasst (vgl. BAG v. 17.12.2015 – 6 AZR 709/14). Bei solchen Abwicklungsverträgen genügt die zugrunde liegende formgerecht erklärte Kündigung dem Schri...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / cc) Durchführung und Form

Rz. 479 Die Aufstellung von Grundsätzen des betrieblichen Vorschlagswesens erfolgt regelmäßig in Form einer Betriebsvereinbarung nach Maßgabe des § 77 BetrVG zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber. Sofern Verbesserungsvorschläge nicht nur im einzelnen Betrieb, sondern in mehreren Betrieben eines Unternehmens oder Konzernes umgesetzt werden, ist gem. §§ 50 Abs. 1, 58 Ab...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Prüfpflicht bei der Besetzung von Arbeitsplätzen

Rz. 419 Ein Hindernis für die Integration schwerbehinderter Menschen ist, dass häufig Vorbehalte gegen ihre Leistungsfähigkeit bestehen. Der Gesetzgeber hat deswegen den Arbeitgebern Mitwirkungspflichten zur Eingliederung arbeitsloser schwerbehinderter Menschen auferlegt, damit sie die Besetzung von Arbeitsstellen mit schwerbehinderten Bewerbern ernsthaft prüfen. Zuletzt sin...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / e) Eingeschränkte Geltung für nicht-organschaftliche Geschäftsführer, Betriebsleiter und sonstige leitende Angestellte

Rz. 22 Geschäftsführer im nicht organschaftlichen Sinne, bspw. Arbeitnehmer, die leitende unternehmerische Aufgaben im kaufmännischen, organisatorischen, technischen oder personellen Bereich wahrnehmen (Schaub/Linck, ArbRHB, § 130 Rn 7; ErfK/Kiel, § 14 KSchG Rn 8a), Betriebsleiter oder sonstige leitende Angestellte genießen zwar grds. den allgemeinen Kündigungsschutz. Dieser...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Muster

Rz. 513 Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Betriebsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________, vertreten durch _________________________ (Geschäftsführung, Vorstand) und dem Betriebsrat (Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) der Firma _________________________ wir...mehr

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§ 30 Kündigungsschutz und K... / a) Allgemeiner Regelungsgehalt

Rz. 1205 Mitglieder und Organe der Betriebsverfassung haben einen besonderen Kündigungsschutz, damit sie bei der Ausübung ihres Amtes frei und unabhängig sind. Dies ist notwendig, damit die Amtsausübung ohne Furcht vor einer Entlassung durchgeführt werden kann. Den besonderen Kündigungsschutz genießen auch die Mitglieder eines Wahlvorstandes und Wahlbewerber. Dies bezieht si...mehr

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§ 29 Kündigung / (b) Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit

Rz. 121 Besteht demgegenüber nur eine Arbeitsunfähigkeit auf längere Zeit, muss der Arbeitgeber den Betriebsrat entweder über eine ihm bekannte Krankheitsursache oder die seiner Negativprognose zugrunde liegenden Tatsachen informieren. Darüber hinaus muss er die erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen darlegen, welche ihn zum Ausspruch der Kündigung bewegen ...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Konkretisierung der Fürsorgepflicht in §§ 81 ff. BetrVG

Rz. 126 Informations-, Anhörungs- und Beschwerderechte der Arbeitnehmer sind ausdrücklich in §§ 81 ff. BetrVG geregelt. Dies ist systematisch nicht recht verständlich, regelt das BetrVG doch eigentlich die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat; die hier geregelten Arbeitnehmerrechte sind jedoch individualrechtlicher Natur und im Streitfall im Urteilsverfahre...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Prämien

Rz. 1548 Teilweise gibt der Arbeitgeber auch Prämien an seine Mitarbeiter im Außendienst aus. Durch die Zahlung einer Prämie sollen besondere Leistungen des Arbeitnehmers honoriert werden. Zusätzlich zu den in Geld ausgezahlten Prämien können auch sog. Incentive-Prämien in Sachzuwendungen wie Reisen, technischen Geräten o.Ä. gewährt werden. Veranstaltet der Arbeitgeber Wettb...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / d) Rechtsfolgen bei Verstoß

Rz. 1813 Der Umstand, dass soziale Medien wie Facebook/Meta/Instagram oder Twitter, aber auch Xing oder LinkedIn längst auch in der Arbeitswelt nicht mehr wegzudenken sind, führt zu einer deutlichen Risiko-Erhöhung für den Arbeitgeber. Es ist leicht, mit wenigen Klicks Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse einem großen Empfängerkreis zugänglich zu machen. Das sollte nicht darü...mehr